Antragsmappe. zum Bezirksparteitag der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach. am 04. Juni 2016 im Arvena Park Hotel, Görlitzer Str. 51, Nürnberg
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1 Antragsmappe zum Bezirksparteitag der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach am 04. Juni 2016 im Arvena Park Hotel, Görlitzer Str. 51, Nürnberg
2 CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach Antrag zum CSU-Bezirksparteitag am 04. Juni 2016 Antragsteller: Dagmar G. Wöhrl MdB, parl. Staatssekretärin a.d. Einführung eines staatlich geprüften Tierschutz-Labels Der Bezirksparteitag möge beschließen: Die CSU setzt sich bei der Bundesregierung für Folgendes ein: 1. Die Festlegung von einheitlichen und hohen Standards für ein staatlich geprüftes Tierschutz-Label zur Kennzeichnung besonders tiergerecht erzeugter Produkte. 2. Die Voraussetzung für ein solches Tierschutz-Label ist ein Tierschutzniveau, das oberhalb des gesetzlichen Tierschutzstandards liegt. 3. Die Verlässlichkeit dieses Tierschutz-Label ist durch eine zertifizierte Kontrolle zur Einhaltung dieser Voraussetzungen zu gewährleisten. 4. Die Tierhalter müssen für ihre Investitionen in ein hohes Tierschutzniveau einen angemessenen Preis für ihre Leistungen und Erzeugnisse erhalten. Antragsbegründung: Die CSU ist sich ihrer Verantwortung zur Wahrung der christlichen Werte bewusst. Hierzu gehört auch der sorgfältige und nachhaltige Umgang mit unserer Schöpfung. Ein wesentliches Ziel dieses Antrages ist der Schutz der Tiere. Aber Tierschutz hat noch viel weitgehendere Aspekte: Tierschutz ist zugleich Verbraucherschutz, Wirtschaftsfaktor, Entwicklungspolitik und Klimaschutz. Was gut für das Tier ist, ist auch gut für die Menschen. Verbraucher hinterfragen mehr und mehr die Produktionsbedingungen in der Tierhaltung. Ein geprüftes Tierschutz-Label ist ein verlässliches Instrument, mit dem Verbraucher hochwertige, unter artgerechten Bedingungen erzeugte Tierprodukte erkennen können. Nach aktuellen Forschungsergebnissen sind mindestens 20% der deutschen Bevölkerung bereit, einen deutlich höheren Preis für tierische Erzeugnisse zu bezahlen, wenn sie auf den qualitativen Mehrwert vertrauen können.
3 Das bedeutet, dass hier für die Erzeuger ein großes wirtschaftliches Potential vorhanden ist, das durch ein solches Label erschlossen werden könnte. Landwirte könnten hierdurch ihre Einnahmen stabilisieren. Viele, vor allem Milch- und Schweinebauern, können bei den aktuellen Niedrigpreisen ihre Kosten nicht mehr decken. angenommen abgelehnt
4 CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach Antrag zum CSU-Bezirksparteitag am 04. Juni 2016 Antragsteller: Dagmar G. Wöhrl MdB, parl. Staatssekretärin a.d. Zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende, wildlebende und besitzerlose Katzen Der Bezirksparteitag möge beschließen: Die CSU setzt sich bei der Bundesregierung für: ein. 1) Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht durch Chip für freilaufende wildlebende und besitzerlose Katzen sowie eine 2) Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende, wildlebende und besitzerlose Katzen in das Tierschutzgesetz 3) und eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Tierschutzeinrichtungen, die Kastrationsaktionen durchführen, durch die zuständigen Behörden 4) sowie die Prüfung der Einführung eines Sachkundenachweises für Katzenhalter Antragsbegründung: Die Zahl der verwilderten Katzen in Deutschland wird auf mehr als 2 Millionen Tiere geschätzt, Tendenz steigend. Es handelt sich um ein akutes Tierschutzproblem. Ursache sind nicht zuletzt freilaufende, nicht kastrierte Hauskatzen, die sich mit den wildlebenden Katzen unkontrolliert vermehren. Die wachsende Populationsdichte wildlebender Katzen stellt Kommunen und Tierheime mancherorts vor große Herausforderungen. Dabei ist das Elend der verwilderten Katzen unübersehbar. Die Tiere sind oftmals unterernährt und leiden unter Infektionskrankheiten, die, übertragen auf freilaufende, in menschlicher Obhut lebende Katzen, mittelbar auch eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen. Eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für freilaufende Katzen kann dem wirksam entgegensteuern und die Populationsdichte verringern. Einzelne Kommunen haben eine solche Regelung bereits eingeführt, um Abhilfe zu schaffen, allerdings ist nur eine bundeseinheitliche Regelung wirklich wirksam. Von Tierschutzeinrichtungen durchgeführte Kastrationsaktionen wildlebender Katzen steuern dem entgegen, können aber nicht in alleiniger
5 finanzieller Verantwortung von Tierheimen und Tierschutzvereinen getragen werden. Eine finanzielle Unterstützung durch die zuständigen Behörden ist daher wünschenswert. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erleichtert zudem die Identifikation freilaufender Katzen und sorgt beispielsweise bei Verkehrsunfällen dafür, dass die Halter der Tiere leichter ermittelt werden können, so dass u. a. die Haftpflichtversicherungen die Schäden übernehmen können. Seit Ende letzten Jahres erlaubt eine Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz den Landesregierungen, eine Kastrations- und Registrationspflicht für Haus- und Hofkatzen vorzuschreiben. Die Bayerische Staatsregierung hat die Ermächtigung mit der Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung vom auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen. Die Änderung der Delegationsverordnung ist zum in Kraft getreten. Da noch keine Kreisverwaltungsbehörde in Bayern von den Möglichkeiten nach 13 b TierSchG Gebrauch gemacht hat, ist die Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz nicht wirksam genug. Daher bedarf es einer bundeseinheitlich geregelten Kennzeichnungsund Kastrationspflicht. angenommen abgelehnt
6 CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach Antrag zum CSU-Bezirksparteitag am 04. Juni 2016 Antragsteller: Dagmar G. Wöhrl MdB, parl. Staatssekretärin a.d. Beibehaltung des Tierschutzniveaus trotz TTIP Der Bezirksparteitag möge beschließen: Die CSU setzt sich bei der Bundesregierung mit Blick auf das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) für die uneingeschränkte Beibehaltung des Tierschutzniveaus ein. Wir dürfen keine Verschlechterung der Tierschutzbestimmungen durch TTIP zulassen. Antragsbegründung: Um die Verträglichkeit von Kosmetika zu testen, dürfen in Deutschland keine Versuchstiere eingesetzt werden hat die Europäische Union ein Versuchsverbot für Kosmetika ausgesprochen. Seit 2009 dürfen auch keine Inhaltsstoffe für diese Produkte mehr zugelassen werden, die an Tieren getestet wurden. Die Vereinigten Staaten von Amerika halten jedoch an Tierversuchen für Kosmetika fest. Bei einigen Kosmetika schreiben die USA Tierversuche sogar vor, da sie diese für sicherer halten, um Nebenwirkungen abzuklären. Für europäische Hersteller bedeutet das Beharren der Amerikaner auf Tierversuchen quasi ein Importverbot, umgekehrt dürfen US-Produzenten keine Kosmetika in die Europäische Union verkaufen, die an Tieren getestet wurden. Tierversuche werden damit in den TTIP-Verhandlungen zur Handelsbarriere. Diese darf nicht zu Lasten des Tierwohls überwunden werden. angenommen abgelehnt
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