Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

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1 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Itzehoe Postfach Itzehoe Groth & Co. Bauunternehmung GmbH Prisdorfer Straße Pinneberg Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Niederlassung Itzehoe Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: Ronny Kayser Telefon: (04821) Fax: (04821) Az.-Nr.: L 149-Glüsing-Immenstedt_ Baumaßnahme: Lage der Arbeitsstelle: L 149 Deckenerneuerung Los 1, L 149 Abschnitt , Glüsing-Schalkholz Los 2, L 149 Abschnitt , Tellingstedt-Immenstedt Aufbau der Hinweistafeln und Verkehrssicherung: Ab Anpassen der Verkehrssicherung/Vollsperrung an den jeweiligen Bauabschnitt Los 1, BA 1. + BA 2. Los 1, BA 3. Los 1, BA 4. Los 1, BA 5. Los 2, BA 1. Los 2, BA 2. Bauanfang: Kreuzung L 150 in Glüsing, Bauende: Auffahrt zur L 172 in Schalkholz, Bauanfang: Auffahrt zur L 172 in Schalkholz, Bauende: vor Einmündung Nordfeld in Schalkholz, Bauanfang: Einmündung Nordfeld in Schalkholz Bauende: Kreuzung Einmündung Vierth Bauanfang: Kreuzung Einmündung Vierth Bauende: Kreuzung Einmündung Krim Bauanfang: L 149 Kreuzung Rendsburger Str./ Hamburger Str Bauende: L 149 Einmündung Wiesengrund Bauanfang: B 203 Straße Südermühle Bauende: Südermühle bis L 149 Hamburger Str

2 Abbau der Verkehrssicherung: Auszuführende Arbeiten: Deckensanierung Verkehrseinschränkung/ Verkehrsführung: Vollsperrung L 149 Verkehrsregelung über ausgeschilderte Umleitungsstrecken Gemäß 45 Abs. 2 StVO ordne ich hiermit jederzeit widerruflich auf der Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie der Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die in den beiliegenden Regel-/Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen dargestellten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an. Die in den beiliegenden Plänen dargestellten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind von Ihnen aufgrund der Ihnen für die o. a. Arbeitsstelle obliegende Verkehrssicherungspflicht unter Beachtung der RSA anzubringen, vorzuhalten und zu betreiben sowie nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu beseitigen. Eine Ausfertigung dieser Anordnung ist auf der Baustelle vorzuhalten. (Anlage ) Umleitungs- und VZ-Plan Los 1, BA 1.-BA 2. Anlage Nr. 1 Umleitungs- und VZ-Plan Los 1, BA 3. Anlage Nr. 2 Umleitungs- und VZ-Plan Los 1, BA 4. Anlage Nr. 3 Umleitungs- und VZ-Plan Los 1, BA 5. Anlage Nr. 4 Umleitungs- und VZ-Plan Los 2, BA 1. Anlage Nr. 5 Umleitungs- und VZ-Plan Los 2, BA 2. Anlage Nr. 6 VZ-Plan Nr. 1 Anlage Nr. 7 Anordnungszeitraum vom: bis: Die tägliche Arbeitszeit, der jeweilige, erforderliche Verkehrszeichenplan bzw. Regelplan sowie dessen Sperrlänge sind mit der zuständigen Autobahn- und/ oder Straßenmeisterei abzustimmen. Alle Beschilderungen sind im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, der anordnenden Behörde und der zuständigen Autobahnund/oder Straßenmeisterei aufzustellen und dem jeweiligen Bedarf verkehrsgerecht anzupassen. Änderungen in der Verkehrslenkung dürfen nur mit der Zustimmung der anordnenden Behörde, der zuständigen Polizeidienststellen, der zuständigen Autobahn- und/oder Straßenmeisterei und der örtlichen Bauüberwachung durchgeführt werden.

3 Weiter ist Folgendes zu beachten: Einrichtung und Betrieb der Verkehrssicherung Mit den Arbeiten im Straßenraum darf erst begonnen werden, wenn alle angeordneten Sicherungsmaßnahmen eingerichtet sind. Außerhalb der Arbeitszeiten bzw. bei Unterbrechungen der Arbeiten sind die Verkehrsbeschränkungen im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Polizei und der örtlichen Bauüberwachung auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Bei längeren Unterbrechungen sind die Beteiligten 2-3 Tage vor Wiederaufnahme der Arbeiten zu informieren. Der Beginn und das Ende der Sicherungsarbeiten für das Einrichten der Arbeitsstelle (unter Angabe der Verkehrseinschränkung) sind der Straßenmeisterei Heide unter: zu melden. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Absperrgeräte Vorhandene Beschilderungen im Baustellenbereich sind zu berücksichtigen oder außer Kraft zu setzen. Das Auskreuzen von VZ hat berührungsfrei zu erfolgen. Doppelseitige Leitbaken sind nur dann zu verwenden, wenn die gleiche Fahrbahn auch vom Gegenverkehr benutzt wird und dieser nicht durch Markierungen oder bauliche Leitelemente getrennt ist. Umleitungen Die "Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB) sind zu beachten. Fußgänger und Radfahrer Fußgänger und Radfahrer sind gesichert durch die Baustelle zu führen. Die Belange von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern sind zu berücksichtigen. Fußgänger- und Radfahrverkehrsflächen sind gegenüber den Arbeitsbereichen zu sichern. Vollsperrung Von der Vollsperrung betroffene Anlieger, Gewerbebetriebe, Pflegedienste, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Linien- und Schulbusbetriebe, die örtlich zuständigen Gemeinden, die Rettungsleitstellen sowie die örtlich zuständigen Polizeidienststellen sind rechtzeitig (mind. 72 Stunden vorher) über Art und Dauer der Vollsperrung zu informieren. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge müssen zu jeder Zeit an evtl. Einsatzorte im Baustellenbereich gelangen können. Ziele, die durch die Sperrung bedingt nicht erreichbar sind, sind auf den Vorwegweisern / Wegweisern berührungsfrei unkenntlich zu machen.

4 Firmenverantwortlicher Bauleiter: Name: Herr Hinrichs Telefon: Adresse: Groth & Co. Bauunternehmung GmbH Prisdorfer Straße Pinneberg Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht: Name: Herr Jan Berliß Telefon: Adresse: NVLT GmbH Lentföhrdener Straße Weddelbrook Verantwortlicher Vertreter für die Verkehrssicherungspflicht: Name: Herr Johannsen Telefon: Adresse: NVLT GmbH Lentföhrdener Straße Weddelbrook Verantwortlicher für die Beseitigung von Störungen von Lichtzeichenanlagen: Name: Herr Jan Berliß Telefon: Adresse: NVLT GmbH Lentföhrdener Straße Weddelbrook Die Überprüfung und Überwachung der Verkehrsführung nach RSA und ZTV-SA erfolgt durch: Name: Herr Ziyad Khalaf Telefon: Adresse: LBV-SH, Niederlassung Itzehoe Breitenburger Str Itzehoe 0151/ Die Überprüfung und Überwachung der Verkehrsführung nach RSA und ZTV-SA erfolgt zusätzlich durch: Name: Straßenmeisterei Heide Telefon: Adresse: Friedrich-Elvers-Straße Heide Poststelle.SMHeide@lbvsh.landsh.de Zuwiderhandlungen sind nach 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 Straßenverkehrsgesetz.

5 Auf Grund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nach der Gebühren-Nr. 261 zahlen Sie bitte 288,51 auf folgende Bankverbindung ein: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein -Landeskasse- IBAN: DE BIC-Code: MARKDEF1200 Kassenzeichen: Kostenträger: A Unterschrift --- Verteiler per (Vorstehende Durchschrift erhalten Sie zur Kenntnis.) An die ausführende Firma: Groth & Co. Bauunternehmung GmbH, Prisdorfer Straße 96, Pinneberg jhinrichs@groth-pinneberg.de An die Verkehrssicherungsfirma: NVLT GmbH, Lentföhrdener Straße 12, Weddelbrook An den zuständigen Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter im Haus: Herr Braun, Herr Khalaf Werner.braun@lbv-sh.landsh.de; ziyad.khalaf@lbv-sh.landsh.de An die zuständige Autobahn- und Straßenmeisterei: Straßenmeisterei Heide, Friedrich-Elvers-Straße 6, Heide Poststelle.SMHeide@lbv-sh.landsh.de An das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Koordination Großraum- und Schwerlast-Transporte, Landespolizeiamt LST Mühlenweg 166, Kiel Schwerlast.Kiel.LPASTV11@polizei.landsh.de; landesmeldestelle.glfz@polizei.landsh.de An den LBV-SH : LBV S-H, Kiel, Mercatorstraße 9, Kiel Michael.Schwarze@lbv-sh.landsh.de;Dieter.Bock@lbv-sh.landsh.de

6 An die Polizeidirektion des Kreises: Polizeidirektion Itzehoe, Große Paaschburg 66, Itzehoe An den Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst; Alemannenstr , Neumünster An die Verkehrsaufsicht des Kreises: Verkehrsaufsicht Dithmarschen, Stettiner Straße 30, Heide An die zuständigen Rettungsleitstellen: Integrierte Regionalleitstelle West; Agnes-Karll-Allee, Elmshorn Klinikum Itzehoe; Robert-Koch-Str. 2; Itzehoe Itzehoe An die zuständigen Ämter und Kreis-, Stadt, Gemeindeverwaltungen: Amt Eider, Kirchspielschreiber-Schmidt-Straße 1, Hennstedt

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