Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV)
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- Elke Kopp
- vor 6 Jahren
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1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV) Wer ist davon betroffen? Folie 1
2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen (oder sonstiger, aufgeführter Rechtsgüter) nicht gefährdet. Folie 2
3 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Sicher in allen Lebensphasen: Transport, Zusammenbau, Errichtung, Montage, Prüfung, Betrieb, Wartung, Reparatur, Demontage, Entsorgung Stand der Technik: Harmonisierte Normen, Normen und andere techn. Spezifikationen Gebrauchsanleitung in Landessprache ist beizulegen Folie 3
4 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG CE-Zeichen Folie 4
5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Falsche CE-Zeichen CE Folie 5
6 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Folie 6
7 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Folie 7
8 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Konformitätserklärung Folie 8
9 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Folie 9
10 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Konformitätserklärung Gebrauchsanleitung Technische Dokumentation (inklusive Risikobeurteilung) Folie 10
11 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 11
12 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 12
13 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 13
14 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 14
15 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 15
16 Auf dem Markt bereitstellen Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter Händler Vermieter Einführer in die EU Folie 16
17 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 17
18 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 18
19 Wie zuvor Werbetreibende Ausstellen (Ausstellen ist das Anbieten von Produkten zu Zwecken der Werbung) Folie 19
20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 20
21 Erstmals verwenden Arbeitgeber (Eigenbaumaschinen) Arbeitgeber (angepasste Maschinen) Arbeitgeber (importierte Maschinen) Folie 21
22 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 22
23 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 23
24 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Problem: fullfillment center Folie 24
25 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Amazon-Lager, Bildquelle: FAZ.de Folie 25
26 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Problem fullfillment center EU hat das Problem erkannt, fullfillment center sollen künftig ebenfalls unter das ProdSG fallen Folie 26
27 ENDE Folie 27
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