Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV)

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1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV) Wer ist davon betroffen? Folie 1

2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen (oder sonstiger, aufgeführter Rechtsgüter) nicht gefährdet. Folie 2

3 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Sicher in allen Lebensphasen: Transport, Zusammenbau, Errichtung, Montage, Prüfung, Betrieb, Wartung, Reparatur, Demontage, Entsorgung Stand der Technik: Harmonisierte Normen, Normen und andere techn. Spezifikationen Gebrauchsanleitung in Landessprache ist beizulegen Folie 3

4 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG CE-Zeichen Folie 4

5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Falsche CE-Zeichen CE Folie 5

6 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Folie 6

7 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Folie 7

8 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Konformitätserklärung Folie 8

9 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Folie 9

10 9. ProdSV: Maschinenverordnung (bzw. EU-Maschinenrichtlinie) Formelle Anforderungen Typenschild Konformitätserklärung Gebrauchsanleitung Technische Dokumentation (inklusive Risikobeurteilung) Folie 10

11 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 11

12 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 12

13 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 13

14 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 14

15 Anwendungsbereich Das ProdSG gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden Folie 15

16 Auf dem Markt bereitstellen Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter Händler Vermieter Einführer in die EU Folie 16

17 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 17

18 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 18

19 Wie zuvor Werbetreibende Ausstellen (Ausstellen ist das Anbieten von Produkten zu Zwecken der Werbung) Folie 19

20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 20

21 Erstmals verwenden Arbeitgeber (Eigenbaumaschinen) Arbeitgeber (angepasste Maschinen) Arbeitgeber (importierte Maschinen) Folie 21

22 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 22

23 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Folie 23

24 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Problem: fullfillment center Folie 24

25 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Amazon-Lager, Bildquelle: FAZ.de Folie 25

26 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Problem fullfillment center EU hat das Problem erkannt, fullfillment center sollen künftig ebenfalls unter das ProdSG fallen Folie 26

27 ENDE Folie 27

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