Atelier 1a Was bedeutet Inklusion für Schullandheime?
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- Sophie Kästner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Atelier 1a Was bedeutet Inklusion für Schullandheime?
2 Erwartungen Motivation Was war Ihre Motivation zur Teilnahme an diesem Atelier? bitte notieren Was erwarten Sie heute von diesem Vortrag? bitte notieren.
3 Folgende Thesen vorweg: Es geht bei dieser Thematik nicht um Bausubstanzen und akustische bzw. taktile Hilfsmittel, sondern um MENSCHEN! Das 100% -ige inklusive Schullandheim gibt es nicht! Maximal ein Drittel der deutschen Schullandheime sind bereits (baulich)teilweise inklusiv ausgestattet bzw. eingerichtet was die pädagogischen Programme betrifft sind dies jedoch weit weniger!
4 Was war der Anlass der Fragestellung? Ausschlaggebend für unsere Arbeit und damit den Auftrag zum Entwerfen einer entsprechenden Handreichung durch Frau Naumann war eine Bundesarbeitstagung des deutschen Schullandheimverbandes vor zwei Jahren, bei der sich der Vorstand und die Vertreter deutscher Schullandheime mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben.
5 Warum Inklusion beim Deutschen Schullandheim-Verband? Die UN-Behindertenrechtskonvention formulierte bereits 2006 das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für den Bereich der Bildung ist vor allem der Artikel 24 von Relevanz, in dem es in Absatz 2 heißt: Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
6 Auftrag zur Handreichung Im Anschluss an die Bundesarbeitstagung des deutschen Schullandheim-Verbandes erfolgte unsererseits die Beauftragung an Frau Naumann zur Erstellung eines entsprechenden Leitfadens. Es bleibt zu erwähnen, dass die Ausarbeitung von Frau Naumann nur ein Anfang und Anstoß zur Thematik sind, die sich hauptsächlich mit der Bausubstanz in den Schullandheimen befasst. Pädagogische Maßnahmen werden in dieser Skizze lediglich grob angeschnitten.
7 Inklusion in Schullandheimen Die deutschen Schullandheime stehen im Bereich Inklusion noch ganz am Anfang. Bis Inklusion in Schullandheimen tatsächlich vor Ort und im Alltag gelebt werden kann, wird es noch viele Jahre dauern. Viele außerschulische Bildungsstätten werden es nie schaffen, die baulichen Voraussetzungen für ein inklusives Haus zu schaffen. Von Bedeutung ist, dass man sich auch mental und im täglichen Umgang diesen Herausforderungen stellt. Man will sich bei den Schullandheimen dieser neuen Situation trotz aller Widrigkeiten stellen!
8 Inklusion in Schullandheimen Eine Fachtagung zu diesem Thema findet im November 2014 beim Verband deutscher Schullandheime e.v. statt. Interessierte können sich diesbezüglich gerne an Herrn Cürette, MUV Saarland wenden.
9 Thema Inklusion: wo fange ich an, wo höre ich auf und warum das ganze? Oft sind baulichen Veränderungen nicht nur durch Geld, sondern z.b. auch durch Denkmalschutz Grenzen gesetzt In vielen Fällen ist die Integration noch nicht erreicht, Inklusion ist noch viel schwieriger Warum sollten sich Schullandheime trotzdem damit beschäftigen -> mit der Umsetzung des Übereinkommens zur Inklusion nimmt auch in Deutschland die Zahl der Inklusionsklassen zu, deshalb sollten sich auch Schullandheime darauf einstellen, dass ihre Gäste (Schulklassen) auch verstärkt inklusive Angebote benötigen Quelle:
10 Warum das Ganze? Viele Gästehäuser stellen sich die Frage, warum sie sich bei guter Ausbuchung überhaupt mit dem Thema Inklusion beschäftigen sollen: die demographische Entwicklung Gleichzeitig wächst die Zahl der Inklusionsklassen, so dass der Bedarf an Häusern die möglichst umfänglich auf alle Gäste eingestellt sind steigt Es kann davon ausgegangen werden, dass Zuschüsse von Bund und Ländern sich in Zukunft u.a. auch daran bemessen werden, wie das Thema Inklusion im Schullandheim gelebt wird.
11 Warum das Ganze? Auf alle Bedürfnisse gleichzeitig eingehen, bedeutet hohen Aufwand und hohe Kosten und wird sich auch nicht immer umsetzen lassen. Doch Barrierefreiheit für alle ist das Ideal, dem sich die Realität annähern sollte. Maßnahmen wie rollstuhlgerechte Zugänge sind nicht nur für Menschen mit Behinderung, auch Menschen ohne Behinderungen haben dadurch weniger Probleme. Die als Beispiel genannten Zugänge sind auch für Eltern mit Kinderwagen oder Senioren oft eine Erleichterung. Texte in einfacher Sprache, die Menschen mit geistigen Behinderungen zu Gute kommen, helfen auch Menschen, die wenig deutsch sprechen (z.b. auch Touristen). Für Menschen mit Behinderungen sind diese Dinge jedoch kein zusätzlicher Komfort, sondern ihre Möglichkeit an einem normalen Leben teilhaben zu können.
12 Einstieg: Kommunikation Während Förderschulen oft schon durch jahrelange Erfahrung wissen, welche Häuser sie mit ihren Kindern besuchen können, die auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sind, sind Lehrer mit überwiegend nicht-behinderten Kindern verunsichert, welche Häuser den Ansprüchen ihrer neuen Schüler entgegenkommen. Schullandheime sollten für eine bessere Information sorgen und auf ihren Internetseiten klar kommunizieren, was sie leisten können. Zielpersonen identifizieren: bei Schullandheimen sind das meist Lehrer, Gruppenleiter, Vereine etc. Heute fängt Kommunikation auf der Webseite an -> einfache Hilfen wie die Möglichkeit auf größere Schrift umzustellen erleichtern den Zugang für Menschen mit Sehschwächen Für Blinde gibt es Software-Lösungen mit deren Hilfe, sie sich Webseiten vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen können -> problematisch können hierbei jedoch in die Webseite eingebundene Dokumente wie pdf s werden
13 Einstieg: Kommunikation Zur Barrierearmut im Internet gehört auch die technische Zugänglichkeit. Ein Internetangebot soll so aufgebaut werden, dass es über Rechner, PDA, Handys und Smartphones genutzt werden kann. Der Nutzer soll nicht durch bestimmte Technikvoraussetzungen wie Betriebssystem oder Browser von der Nutzung des Internetangebotes ausgeschlossen werden. -> hier können Schullandheime die Zugänglichkeit ihrer Websites selbst zumindest teilweise testen (verschiedene Browser, verschiedene Geräte ausprobieren) Schwieriger wird es Angebote für gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, vorzuhalten, denn sie benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet. die Möglichkeit eine Webseite in vereinfachter Sprache wiedergeben zu lassen, ist für Menschen mit geistigen Behinderungen oder Nicht- Muttersprachler oft eine Erleichterung.
14 Einstieg: Kommunikation Mindestvoraussetzungen, die für die meisten Schullandheime auch noch leistbar sind, sollten also sein: Testen der Darstellung der Webseite mit verschiedenen gängigen Browsern (IE, Mozilla Firefox, Google Chrome) Testen der Webseite mit verschiedenen Geräten: PC, Ipad, Smartphone Darstellung der Texte in größerer Schrift ermöglichen Texte möglichst leichtverständlich und mit möglichst wenigen Fremdwörtern formulieren
15 Einstieg: Kommunikation Auf der Webseite schon verständlich kommunizieren, für was das Haus gerüstet ist Dazu bieten sich allgemeinverständliche Piktogramme an: Piktogramm-Serie der NatKo ( Auch barrierefreie Angebote im Umfeld der Unterkunft sollten kommuniziert werden, damit potentielle Gäste wissen,was sie unternehmen können
16 Bauliche Grundlagen Design für Alle bereits heute für 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, für 30 bis 40 % notwendig und für 100 % komfortabel und wichtiges Qualitätsmerkmal nicht alle Schullandheime können komplett barrierefrei umgebaut werden Bei Neubauten sollte direkt an entsprechende bauliche Maßnahmen, die einen barrierefreien Zugang ermöglichen, gedacht werden. Auch bei größeren Umbauten können sich Investitionen in Barrierefreiheit lohnen. Bei geplanten Neu-oder Umbauten behinderte Menschen als Zielgruppe direkt in die Planung mit einbeziehen. DIN-Normen zeigen meist das Mindestmaß auf, um Gebäude für Behinderte zugänglich zu machen, aber Betroffene können am besten Planern und Architekten wichtige Tipps geben, Für das Haus können so oft teure Nachbesserungen vermieden werden.
17 Bauliche Grundlagen: allgemeines Manche Hilfen für Menschen mit Behinderung können auch nachträglich eingebaut werden z.b. in mehrstöckigen Gebäuden kleine Platten an den Handläufen der Geländer, die die Nummer des Stockwerks angeben. In einigen Bundesländern haben Inklusionskinder einen Integrationshelfer. -> Möglichkeit der Zusammenlegung Auch Zimmer mit einer Verbindungstür zum Nachbarzimmer können für behinderte Gäste und ihre Betreuer hilfreich sein. Es kann eine Erleichterung für behinderte Gäste darstellen, wenn zumindest in einigen der Gästezimmern das Mitbringen von Blinden-oder Behindertenbegleithunden gestattet wird.
18 Bauliche Grundlagen Es gibt drei Grundregeln, die bei Umsetzung schon einen Großteil der möglichen Behinderungen abdecken: 1. Fuß-Rad-Prinzip (Räder-Füße-Regel) Ist das Gebäude und sind die Angebote sowohl für Rollstuhlnutzer als auch für gehende Besucher durchgängig zugänglich und nutzbar? 2. Zwei-Sinne-Prinzip (Kanal-Regel / Mehr-Sinne-Prinzip) Sind Informationen durch mindestens zwei der Sinne (Sehen und zusätzlich Hören oder Fühlen) wahrnehmbar? 3. KISS-Regel Werden Informationen nach der Methode Keep It Short and Simple ( Drücke es einfach und verständlich aus ) angeboten?
19 Bauliche Grundlagen: allgemeines je nach Größe der Einrichtung sollte mindestens ein Behinderten-Parkplatz vorhanden sein. der Parkplatz sollte in unmittelbarer Nähe zu barrierefreien Eingängen vorhanden sein Anordnung sollte so erfolgen, dass das Ein-und Aussteigen gefahrlos erfolgen kann, ein teilweises Parken auf dem Bürgersteig ist ungeeignet bei Parkplätzen mit Schrankensystem die Behindertenstellplätze möglichst vor der Schranke anlegen, da Bedienelemente von Menschen mit Behinderungen oft nicht vom Auto aus erreicht werden können der Parkplatz sollte deutlich mit der üblichen Symbolik als Behindertenparkplatz gekennzeichnet sein
20 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Zu- und Eingänge stufen- und schwellenlos gestalten Erschließungsflächen zu den Zugängen ohne größere Querneigung als 2 % oder Längsneigung als 3 %; bei Längsneigung zwischen 3 % und 6 % mit Zwischenpodesten Eingänge für Rollstuhlnutzer nicht als unattraktive Hintereingänge leicht und erschütterungsarm befahrbare und rutschfeste Oberflächen benutzen. Auch für Gäste mit Gehstöcke oder Krücken Oberflächen, die auch im Winter und bei Nässe möglichst griffig sind, benutzen. Vor dem Eingang oder Ausgang ausreichende Bewegungsfläche damit die Möglichkeit besteht, einer Tür auszuweichen, wenn diese von Innen nach Außen aufschwingt Überdachung des Hauseingangs Sprechanlage, Klingel und Briefkasten in einer Höhe von ca. 85, damit sowohl Rollstuhlfahrer, Kleinwüchsige als auch Kinder alles ohne Hilfe erreichen können. Auch bei Handläufen und Anforderungstasten für Aufzüge.
21 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Poller und Blumenkübel min. 90 cm Abstand zueinander Bodenbeläge im Haus rutschfest und rollstuhlgeeignet Flure breit genug für Rollstühle, bei langen Fluren aber auch breitere Stellen zum wenden oder bei Begegnung von zwei Rollstühlen einplanen. In langen Fluren können auch Sitzgelegenheiten vorgesehen werden. Tresen und Rezeption zumindest in einem Teilstück max. 80 cm und unter-fahrbar in einer Tiefe von min. 55 cm und einer Breite von min. 90 cm planen Vertikale Informationstafeln so anbringen, dass die mittlere Sichthöhe 130 cm beträgt. Rampen und Podeste im Freien mit gutem Entwässerungssystem. Bei längeren Rampen Zwischenpodeste zur Verschnaufpause neben dem Rollstuhlfahrer min. für eine weitere Person genügend Platz auf der Breite der Rampe
22 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Eingangstüren automatisch öffnen und Öffnungsradius durch eine Zeichnung auf dem Boden kenntlich machen Türen im Gebäude leicht zu öffnen und zu schließen Für gehbehinderte Menschen bei Automatiktüren lange Zeitintervalle Fußmatten und Abstreifroste sollten problemlos berollbar und gehhilfengerecht sein (keine zu großen Gitter, in denen Gehstock oder Krücke steckenbleiben kann). Eine Aufzugstür sollte möglichst selbstöffnend, im Notfall aber auch aus Sitzposition zu öffnen sein. Im Aufzug sollte ein Klappsitz vorhanden sein. Bei Bestuhlung von Räumen sollten Plätze für Rollstuhlfahrer da sein, auch genügend Stühle mit Lehnen als Aufstehhilfen vorsehen Kleiderhaken und Ablagen auch in Höhe von 85 cm einplanen.
23 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Bedienelemente wie Lichtschalter, automatische Türöffner usw. in 85 cm Höhe und 50 cm Entfernung von Ecken (Innenwinkeln) anbringen. Bei mehreren Lichtschaltern der oberste mit max. Höhe von 105 cm, der untere nicht unter 85 cm. Lichtschranken an Aufzugstüren in 50 cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der Durchlässigkeit der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken nicht reagieren) Möglichkeit mobile Elektrorollstühle im Haus aufzuladen wäre wünschenswert. In den Schlafzimmern: Rollstuhlgerecht planen z.b. Spiegel in entsprechenden Höhen, dass sich auch Rollstuhlfahrer sehen kann
24 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Für in ihrer Mobilität eingeschränkte Gäste sind fernbedienbare Geräte vorzusehen (zum Beispiel für Rollos und Licht). Ein stufen-und schwellenloser Zugang zum Balkon oder zur Terrasse Min. ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein. Auch in sitzender Position muss ein Teil der Fenster einen Durchblick in die Umgebung ermöglichen. Pflasterung im Außenbereich sollte möglichst so gestaltet sein, dass sie für Rollstuhlfahrer gut befahrbar ist.
25 Bauliche Grundlagen: für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sollten ausreichend Sitzplätze in nicht zu großen Abständen zur Verfügung stehen. Für die Bewegungsfreiheit eines Rollstuhlfahrers sind große Flur-und Raumbreiten nötig, diese werden jedoch nicht am Boden gemessen, sondern ab der Außenkante von Einrichtungsgegenständen wie festinstallierten Möbeln und Heizkörpern. Im und ums Gebäude sollten keine Schwellen über 2 cmvorhanden sein. Der Duschplatz nicht mehr als 2 cm abgesenkt und rutschfeste Fliesen
26 Bauliche Grundlagen: Einschränkungen bei Kraft oder Motorik Bei der Auswahl von Geschirr beachten, dass es möglichst auch für Menschen mit Greifschwierigkeiten gut nutzbar ist (zum Beispiel Tassen mit großem Henkel, Teller mit aufgeworfenem Rand). Menschen mit eingeschränkter Kraft oder Einschränkungen in der Greiffähigkeit benötigen Handläufe sowie Türen und Bedienelemente, die mit wenig Kraftaufwand genutzt werden können.
27 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Hausnummer sollte groß, beleuchtet, von der Straße gut zu lesen und kontrastreich gestaltet sein. Zu-und Eingang sollten klar als solche erkennbar und ebenfalls kontrastreich gestaltet sein. Für Blinde sind taktil erfassbare unterschiedliche Bodenstrukturen oder bauliche Elemente und / oder akustische / elektronische Information vorzusehen. Auch Sprechanlage, Klingel und Briefkasten sollten kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar sein. Stufen und Schwellen sollten vermieden, zumindest aber kontrastreich sein Lichtschalter in allen Räumen sollten leicht auffindbar und kontrastreich zur Wandfläche sein. Handläufe auch in Fluren
28 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Glaswände, verglaste Wände und Spiegel vermeiden oder mit deutlichen Kennzeichnungen versehen. Alle Informationen auch für Blinde zugänglich gestalten (z.b. in Großschrift und auf Tonträger) als tastbare Orientierungspläne mit Legende in Brailleschrift und in Pyramidenschrift, insbesondere im Eingangsbereich. Hindernisse wie Treppenunterkanten, Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben müssen mit einem Langstock tastbar sein und optisch kontrastreich kenntlich gemacht. Informations-und Orientierungshilfen gut lesbar und verständlich gestalten, ggf. Piktogramme und leichte Sprache verwenden. Übersichtspläne und Tafeln so gestalten, dass die Oberfläche blendfrei und kontrastreich ist und ausreichend große, klare und serifenfreie Schrift verwenden (ohne Füßchen ) Spiegelungen und Blendungen der Bodenbeläge vermeiden, Türrahmen gut tastbar und kontrastreich gezeichnet
29 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Hinweis-und Raumbeschilderungen in Pyramidenschrift anbringen (erhabene lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern), Brailleschrift und Piktogramme entsprechend der "Richtlinie für taktile Schriften". Für Blinde Bodenindikatoren als Leit-und Informationssystem vorsehen (siehe DIN 32984): Sie bestehen aus Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeldern und weiteren Elementen wie zum Beispiel Auffangstreifen und Sperrfeldern. Als Alternative kommen im Innenbereich taktil unterscheidbare Bodenbeläge wie Teppich, PVC, Parkett und Fliesen in Frage. Um für blinde und sehbehinderte Menschen jederzeit wieder erkennbare Strukturen zu erreichen, werden definierte Bodenindikatoren für definierte Anwendungen eingesetzt, die untereinander taktil unterscheidbar sein müssen.
30 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen wird dadurch erleichtert, dass z.b. a) Flure ohne Vorsprünge und Einbuchtungen gestaltet sind; b) Wände oder zumindest breite Sockelleisten sich kontrastreich zum Fußboden abheben. Aufmerksamkeitsfelder in den einzelnen Etagen vor Treppen, mindestens oberhalb (am besten auch am Ende einer Treppe nach unten) zeigen Beginn einer Treppe an. Frei stehende / im Raum stehende Treppen taktil erfassbar und kontrastreich gestalten und gegen Davorlaufen sichern
31 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Treppen aus Metallgittern vermeiden, denn sie sind ungeeignet für schwindelanfällige Menschen und für Blindenführhunde. Hinweis-und Raumbeschilderungen in Pyramidenschrift und Brailleschrift Öffnungsradien von Eingangstüren kontrastreich aber auch taktil auf dem Boden kenntlich machen In Aufzügen taktile, kontrastreiche, leichtgängige Tasten in 85 cm Höhe, Größe: 5 cm x 5 cm, keine Sensortasten. Schriftgröße min. 30 mm, 2,5 mm erhaben. Pyramiden-und Brailleschrift möglichst neben den Tastern anordnen, um versehentliches Auslösen beim Ertasten / Lesen zu vermeiden.
32 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte In Fahrstühlen akustische Etagenansagen und optische Anzeige der Fahrtrichtung Lichttaster, Steckdosen, automatische Türöffner etc. kontrastreich zur Wand gestalten, die Tasten großflächig mit taktilen Hinweisen versehen. Ihre Funktion sollte erkennbar sein, z.b. durch Kennzeichnung (Wiedererkennungswert). Damit beim Ertasten von Schaltern ein unbeabsichtigtes Auslösen vermieden wird, dürfen keine Sensortaster, Touchscreens oder berührungslose Bedienelemente verwendet werden. Ausstattungselemente dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbaren Breiten und Höhen eingeschränkt werden. Kann dies nicht vermieden werden, muss gewährleistet sein, dass blinde Menschen und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können.
33 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Poller im Außenbereich min. 90 cm hoch, um blinden und sehbehinderten Personen möglichst wenig Stolpergefahr zu bieten. Ruhebänke und Papierkörbe im Außenbereich auch taktil wahrnehmbar Bei Häusern mit größerem Außengelände wünschenswert, die Wege so zu begrenzen, dass dies von Blinden taktil wahrgenommen werden kann. Bänke können z.b. durch Sockel besser von blinden Menschen wahrgenommen werden.
34 Bauliche Grundlagen: Blinde und Sehgeschädigte Farben sollen sich nicht nur als Farbkontrast sondern auch in der Leuchtdichte (Leuchtdichtekontrast) möglichst stark voneinander abheben. Der Leuchtdichtekontrast ist auch bei anderen Farbfehlsichtigkeiten bis zur Farbenblindheit viel wichtiger als die Kombination der Farben. Für viele Beschilderungen gibt es schon Normen (z.b. Notausgang mit Weiß- Grün), die auch so angewandt werden sollten. Es muss hier jedoch darauf geachtet werden, dass Notfallinformationen nicht von anderen Informationen überstrahlt werden (z.b. eine helle, kontrastreiche Werbetafel neben einem Notausgang-Schild). DIN-Norm Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung nutzen
35 Bauliche Grundlagen: Hörgeschädigte An Tür und Sprechanlage optische oder taktile Signale für hörbehinderte Menschen vorsehen (z.b. für die Sprechanlage, Türeinlass mit spürbarem Summer) Bei manuell zu betätigenden Türen mit elektrischer Türfreigabe (Türsummer) ist die Freigabe auch optisch zu signalisieren. Alle Informationen hörbehinderte Menschen zugänglich gestalten (z.b. als Textversion) In Versammlungs-, Schulungs-und Seminarräumen sollen Hilfen zur barrierefreien Informationsaufnahme für Menschen mit einer Sinnesbehinderung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip vorhanden sein, zum Beispiel Induktionsanlage für Menschen mit Hörgerät.
36 Bauliche Grundlagen: Hörgeschädigte Auf Raumakustik achten: Eine gute Ausleuchtung des Pults und des Redners, um hörbehinderten Menschen das Absehen von den Lippen zu ermöglichen Wichtige Infos auch als Video mit Untertiteln und ggf. Video mit Gebärdensprache anbieten. Lichtwecker zum Ausleihen bereithalten sowie für hörbehinderte oder gehörlose Gäste im Doppel-oder Mehrbettzimmer Zweitschlüssel zur Verfügung stellen; sie können sich untereinander akustisch nicht bemerkbar machen. Alternativen zum Telefon vorhalten z.b. Faxgerät oder Computer für s
37 Alarmsysteme, Notrufe etc. Rauchwarnmeldern, die Alarm auch durch Lichtblitz und / oder Vibration übermitteln. Mehrere Hilfsmittelhersteller bieten entsprechende Rauchwarnmelder an, die in die vorhandenen Lichtsignalanlagen integriert werden können. Es gibt auch eigenständige Systeme, die aus einem Rauchwarnmelder, einer Blitzlampe und einem Rüttelkissen bestehen. Visuelle Wahrnehmbarkeit von akustischen Alarm-und Warnsignalen vor allem in Räumen, in denen sich hörbehinderte Menschen alleine aufhalten (zum Beispiel WC), in Blickhöhe, z.b. Blitzleuchten mit grüner Kalotte oberhalb des Türrahmens der WC-Ausgangstüre
38 Alarmsysteme, Notrufe etc. Fluchtwegschilder sollten auch in taktiler Form vorhanden sein. Für Blinde müssen taktile Handlaufinformationen in Fluchttreppenhäusern: - beidseitig am Treppenanfang und Treppenende in Höhe der ersten bzw. der letzten Treppenstufe mit Angaben über Standort im Gebäude und Fluchtrichtung, zum Beispiel ZUM EG, ZUM 1. OG usw. vorhanden sein. - Richtungsangaben sind immer in Textform anzugeben. - Sofern separate Notausgänge und Fluchtwege für Menschen im Rollstuhl bestehen, sollten diese gut und einfach ersichtlich ausgeschildert sein.
39 Spielplätze Spielplätze mit Brunnen- oder Wasserspielmöglichkeiten sollten Badegewässerqualität haben und der Wasserstand max. 25 cm bei begeh-und befahrbaren Wasserbereichen Tischspielbereiche sollten auch mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein. Schattenplätze auf Spielplätzen auch immer für Rollstuhlfahrer erreichbar Spielgeräte für möglichst unterschiedliche Behinderungen verügbar z.b. Tastspielgeräte oder Schallobjekte für blinde Kinder. Spielbereiche sollte nicht auf Klettergerüste verzichten, nur weil Rollstuhlfahrer diese nicht nutzen können, sondern es sollte diesen Nutzern attraktive Alternativen angeboten werden, damit sie den Platz auch weiterhin gerne besuchen. Es geht also nicht darum, dass jeder mit allem spielen kann, aber das alle auf dem Spielplatz ein für sie ausgelegtes Umfeld vorfinden.
40 Infotafeln Bei Texten in Braille-Schrift bedenken dass die Leseleistung eines erfahrenen Braille-Lesers immer noch niedriger ist, als die eines sehenden Lesers, der eine normale Schrift liest. Erfahrene Braille-Leser können etwa 100 Wörter pro Minute lesen. Sehende Leser schaffen etwa 250 bis 300 Wörter pro Minute. Infotafeln sollten für kleinwüchsige Nutzer oder Rollstuhlfahrer in noch lesbarer Höhe angebracht oder am besten schräg gestellt und dann unterfahrbar sein. Es sollte eine erhabene, tastbare, serifenfreie Schrift verwendet werden. Ähnlich wie auf Internetseiten oder in sonstigen Informationsmaterialien gilt auch hier die Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und von kurzen, klaren Sätzen. Eine kontrastreiche Farbgebung hilft Sehgeschädigten Personen, die Buchstaben zu erkennen, hier gilt es jedoch rot-grün-kontraste zu vermeiden.
41 Inklusion im Umgang mit Gästen Grundsätzlich sollte ein Programm auf die Bedürfnisse aller Gäste zugeschnitten sein Selbständig Tische decken oder abräumen und ähnliche Aufgaben sollte für die behinderten Gäste genauso möglich sein, wie für die nicht-behinderten. Inklusion bedeutet auch, den behinderten Mitbürgern einen Weg in ein möglichst selbständiges, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei Ausarbeitung eines Programms empfiehlt es sich vorher mit den Lehrern/Gruppenleitern darüber zu sprechen, was die behinderten Kinder in der Gruppe können und was nicht bzw. welche Aufgaben sie auch in ihrem Alltag alleine erledigen. Diese sollten ihnen im Schullandheim nicht abgenommen werden. einzelne Programmpunkte zeitlich anders bewerten. Ein kurzer Weg zum Bus, Strand etc. dauert in einer Gruppe mit Gehbehinderten oder Rollstuhlfahrern länger. Dies muss vor allem dann in die Planung einbezogen werden, wenn die Gruppe den ÖPNV benutzen möchte.
42 Inklusion im Programm manche Spiele dauern länger. Bei Hörgeschädigten kann es länger dauern, bis die Spielanleitung verstanden ist Spielmaterialien (Brettspiele, Kartenspiele etc.) im Haus sollten auf ihre Tauglichkeit geprüft und ggf. ergänzt werden. Bei Einschränkungen in der Sehfähigkeit reicht es z.b. vielleicht schon Ausdrucke, Spielkarten oder ähnliches zu vergrößern. Es können auch Spiele und Programmpunkte erdacht werden, bei denen die Schwächen der behinderten Kinder zu Stärken werden z.b. Tastspiele in abgedunkelten Räumen. So können die behinderten Kinder in der Gruppe erleben, das sie zwar Schwächen haben, diese Schwächen jedoch in für die anderen ungewohnten Situationen zu Stärken werden.
43 Schulung des Personals z.b. für Umgang mit Hörgeschädigten einfache Regeln üben: Um eine Hörgeschädigte Person nicht zu erschrecken, grundsätzlich vermeiden, sich ihr von hinten zu nähern und versuchen in ihrem Sichtbereich zu agieren. Langsam und deutlich in kurzen, klaren Sätzen sprechen. Schreien oder überlaut sprechen hilft bei Hörgeschädigten normalerweise nicht, da dadurch der Schall nur schlechter und verzerrt wird. Bei einer Unterhaltung sollte man dem Hörgeschädigten immer direkt ins Gesicht sehen, da er mit Hilfe der Lippenbewegungen gesprochenes oft besser versteht. Beim Gespräch darauf achten nicht im Gegenlicht zu stehen, da dem Hörgeschädigte sonst erschwert wird, dem Gespräch zu folgen. Wichtige Informationen sollten an Hörgeschädigte schriftlich weitergegeben werden.
44 Anregungen Was fehlt Ihnen noch? Was wäre von Bedeutung? Was hätten Sie noch für Ideen und Anregungen?
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