HANDOUT. Allgemeine Finanzkompetenz. Ohne Moos nix los??? Über Girokonto und Sparkonto, Kredite und das Planen von Ein- und Ausgaben

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1 HANDOUT Allgemeine Finanzkompetenz Ohne Moos nix los??? Über Girokonto und Sparkonto, Kredite und das Planen von Ein- und Ausgaben

2 A METHODISCHER LEITFADEN Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahre Gruppengröße: 6-12 TN Zeitrahmen: 3 Stunden I.) Einstiegsfragen zum warming up Was möchten Sie in den folgenden 6 Monaten kaufen? auf Karten mit derselben Farbe notieren Focus Konsum Welche größeren Käufe planen Sie in einem Jahr? (besonderes Fahrrad, Mofa, Urlaub) auf Karten mit einer anderen Farbe notieren Karten in Rubriken an Pinwand ordnen Ziel Bewusstmachung: Wenn ich Geld ausgeben will, muss ich Geld einnehmen und ggf. im Vorfeld sparen oder Quizfragen aus: Shoppen mit Spaß * Focus Wissensvermittlung zu FDL II.) Wie kann ich mit meinem Geld sinnvoll umgehen Einstiegsfrage Wie kann ich mit meinem Geld sinnvoll umgehen an Plenum - Ergebnisse visualisieren, ggf. ergänzen mit den Begriffen Sparkonto und Girokonto Information über Geschäfts(un)fähigkeit, Taschengeldparagraph und Kreditfähigkeit durch Moderator/in, s. Infomaterial Was bietet mir ein Spar- bzw. Girokonto? Kleingruppenarbeit (eine beschäftigt sich mit Sparkonto, die andere mit Girokonto) Vorteile, Nachteile, Kosten, Unterschiede (z. B. reines online-konto) Ergebnisse werden der jeweils anderen Gruppe vorgestellt [Falls mehr als 3 Stunden zur Verfügung stehen: TN recherchieren online oder per Begehung nach Konditionen (Giro-, Sparkonto) bei 3 verschiedenen Banken] Erarbeitung im Plenum: Dispokredit und Ratenkredit (s. Infomaterial) TIPP: Neben den angefügten Infos ist die Broschüre Das Girokonto. Fragen und Antworten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sehr empfehlenswert als Material für die Jugendlichen selbst. * HRSG: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e.v. - Arbeitsausschuss Schuldnerberatung, (Projekt 2 ab S. 18) ** Hrsg: Deutscher Sparkassenverlag Stuttgart (zu beziehen über Seite 2

3 III.) Die Chancen der Budgetplanung Einstiegsfrage ans Plenum: Was ist Budgetplanung, wie kann man vorgehen? Ergebnisse sammeln und ggf. ergänzen, dabei die Begriffe Fixkosten und variable Kosten einführen. Den beigelegten Budgetplan austeilen und erklären (Begriffe, was wird wo eingetragen). Einen Budgetplan erstellen anhand des Fallbeispiels: Einzel- oder Paararbeit: Jede/r erhält das Fallbeispiel und soll die Angaben in den Budgetplan übertragen. Je nach Zusammensetzung der Zielgruppe kann es notwendig sein, das Fallbeispiel Schritt für Schritt mit Hilfestellung zu bearbeiten! Für eine weitere Einheit sollen die TN ein Budgetplan nach ihren individuellen Situationen ausfüllen. Seite 3

4 B Informationsmaterial - einfache Finanzdienstleistungen* Rechtliche Grundlagen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Markt: BGB ,115. Quelle: 1. Geschäftsunfähigkeit ( 104 BGB) Geschäftsunfähig ist: wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat; wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist; wer wegen Geisteskrankheit entmündigt ist. 2. Der Taschengeldparagraph ( 110 BGB) Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen demnach nur solche Käufe tätigen, die sie mit ihrem frei verfügbaren Taschengeld bezahlen können. Andere Käufe können die Eltern, wenn sie nicht vorher ihre Zustimmung zu dem Geschäft gegeben haben, rückgängig machen. Prinzipiell gilt für die Aufnahme von Schulden: Nur wenn Eltern und Vormundschaftsgericht einer Kreditvergabe zustimmen, können Jugendliche wirksam Schulden machen. Fehlt die Zustimmung von einem der beiden Teile, sind die Schulden zunächst unwirksam. Aber: Ist der Kreditnehmer noch im Besitz des Geldes oder des Gegenwertes, ist er zur Herausgabe verpflichtet. Wenn das Geld verbraucht ist, ist das Verfahren schwebend unwirksam. Und Vorsicht: Schwebend unwirksam bedeutet in diesem Fall, dass die Forderung des Kreditgebers quasi rückwirkend rechtsgültig werden kann - vorausgesetzt, dass der jugendliche Kreditnehmer die Forderung nach Erreichen der Volljährigkeit anerkennt. Der Kreditgeber kann dann auch bereits verbrauchtes Geld zurückfordern! 3. Vorgaben der Kreditinstitute Kredite werden nur an kreditfähige und kreditwürdige Personen vergeben. Kreditfähig sein meint, dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die notwendig sind, um einen Kredit aufzunehmen. Kreditwürdig sein meint, dass man persönlich und wirtschaftlich geeignet ist, einen Kredit zurückzubezahlen. Die Kreditwürdigkeit wird im Rahmen einer Bonitätsprüfung geprüft (beispielsweise, ob ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist, und ob bereits früher Kredite fristgerecht zurückbezahlt wurden). 4. Sparkonto und Girokonto - Was ist für mich das Richtige? Sparkonto bzw. Sparbuch Wer kann ein Sparkonto bekommen? Jeder kann bei einer Bank oder Sparkasse ein Sparkonto einrichten. Kinder und Jugendliche haben oft ein Sparkonto, das ihre Eltern für sie eingerichtet haben. Wie bei allen Geldgeschäften müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten den Antrag zu einem Konto unterschreiben. Meist zahlt man eine geringe Mindestsumme ein, bevor man die Sparurkunde - das Sparbuch erhält. * S. auch Infos von ** Vgl. auch dazu unter: Seite 4

5 Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsen Jederzeit kann man eine beliebige Summe Geld auf das Sparkonto einzahlen. Für Auszahlungen gibt es meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, aber eine bestimmte Summe (maximal 2000 Euro) kann man ohne Kündigung im Kalendermonat abheben. Die Zinsen sind meist nicht fest, sondern orientieren sich an der Marktsituation. Vorteile und Nachteile des Sparkontos Keine Kosten Sehr flexibel Einzahlung beliebig oft und in beliebig hohen Beträgen Einfache Auszahlungen (mäßig) ertragbringend durch Zinsen Sichere Anlage Nicht für tägliche Geldgeschäfte und den bargeldlosen Zahlungsverkehr geeignet Girokonto Wer kann ein Girokonto bekommen? Jeder kann ein Girokonto bekommen, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, auch wenn dieser immer wieder politisch diskutiert wird!! Kinder und Jugendliche können - i. d. R. ab 13 Jahren - ein Girokonto bei Kreditinstituten erhalten und das oft kostenlos. Wie bei allen Geldgeschäften müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben. Kann ich das Konto überziehen? Als Minderjährige/r bin ich nur beschränkt geschäftsfähig und darf ein Konto nicht überziehen bzw. die Bank oder Sparkasse darf mir auch mit Erlaubnis der Eltern keinen Kredit einräumen!! (Hierzu gehört ein Beschluss des Vormundschaftsgerichts). Geschieht dies doch einmal, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Funktionen und Verwendungsmöglichkeiten Auf ein Girokonto kann ich Bargeld einzahlen (Bareinzahlungen). Ich kann von anderen Konten Überweisungen (Gutschriften) erhalten und zu anderen Konten Überweisungen tätigen. Einzugsermächtigung: Ich kann einem Dienstanbieter (z. B. Telefongesellschaft) eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese ermächtigt dann den Dienstanbieter die monatlich anfallenden Kosten/Gebühren o. ä. von meinem Konto einzuziehen, jeweils in der berechneten Höhe. Ich kann einen Dauerauftrag einrichten. Der Dauerauftrag sorgt dafür, dass in den festgelegten Abständen eine bestimmte Summe automatisch auf ein bestimmtes Konto überwiesen wird wie etwa die Miete. Bei manchen Girokonten wird das Guthaben auf dem Girokonto verzinst, wann und in welcher Höhe, hängt von den Konditionen der Banken ab. Viele Kreditinstitute bieten für Kinder und Jugendliche bis 18 und für Auszubildende, Studierende sowie Zivil- und Wehrdienstleistende gebührenfreie Girokonten an. Mit Erlaubnis der Eltern können Minderjährige eine Service- oder Kundenkarte des Kreditinstituts erhalten. Mit dieser Karte können sie am Automaten Geld abheben, den Kontostand erfragen und Kontoauszüge drucken lassen. Seite 5

6 Eine EC- oder eine Kreditkarte kann man im Regelfall erst mit 18 Jahren bekommen. Man muss außerdem über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Reine Online-Konten bieten ausreichend Komfort und sind meist kostenlos, hier aber sichere Verbindungen wählen. 5. Kredit Dispositionskredit (kurz Dispo) Unter DISPO versteht man die Möglichkeit ein Konto bis zu einer vom Kreditinstitut festgelegten Höhe zu überziehen, dafür zahlt man (rel. hohe) Zinsen. ob, wann und in welcher Höhe man einen Dispo in Anspruch nimmt, kann man ebenso wie die Rückzahlung selbst bestimmen. Zur Anschaffung eines Wertgutes (Auto, Fernseher usw. eignet sich kein Dispo, da die zu zahlenden Zinsen in den meisten Fällen zu hoch sind, besser ist hier sparen oder ein Konsumkredit (s. u.). Minderjährige erhalten keinen Dispositionskredit!! Ein Dispo eignet sich für kleinere Geldbeträge, die problemlos zurückgezahlt werden können. Wer einen Dispo in Anspruch nimmt, darf den Überblick nicht verlieren und sollte auch die Rückzahlung im Auge behalten!! Konsumkredit (Ratenkredit) Er dient in der Regel der Finanzierung langlebiger Verbrauchsgüter (Auto, Möbel usw.). Für einen Konsumkredit wird ein Vertrag aufgesetzt mit Angaben zu: Verwendungszweck, Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinssatz und Tilgung. Das Darlehen wird in einer Summe ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt in festen (meist) monatlichen Beträgen. Diese Beträge setzen sich aus der Tilgungsrate, die von der Laufzeit des Kredites bestimmt wird, und dem Zinssatz zusammen. Manchmal verlangen die Kreditinstitute eine so genannte Sicherheit für ihr Geld (Beispiel Autokauf - Kfz-Brief wird bei der Bank hinterlegt). Hinweis: Weitere Infos zum Thema Kredite finden Sie im Handout Kredite 6. Einnahme-Ausgabe-Rechnung verschafft einen Überblick über das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben erleichtert den Überblick über feste Zahlungen per Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag etc. erleichtert die Planung von größeren Anschaffungen kostet Zeit und Mühe und kann deshalb lästig sein Seite 6

7 Die Kontoeröffnung* Girokonto - wofür? Ein Girokonto ist dann sinnvoll, wenn Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, also zum Beispiel Ausbildungsvergütung, Bafög oder Lohn. Wer kann ein Girokonto eröffnen? Grundsätzlich können Jugendliche i. d. R. ab 13 Jahren ein Girokonto eröffnen, vorausgesetzt die Eltern (oder andere gesetzliche Vertreter) geben ihre schriftliche Zustimmung. Erst ab 18 Jahren gelten Sie als voll geschäftsfähig und benötigen keine Ermächtigungserklärung Ihrer Eltern mehr. Preisvergleich Die Gebühren für die Kontoverwaltung der Banken und Sparkassen schwanken zwischen 0 Euro bis über 150 Euro im Jahr! Es lohnt sich also, die Gebühren verschiedener Banken vor der Kontoeröffnung miteinander zu vergleichen bzw. zu einer preisgünstigeren Bank zu wechseln! Bei wenigen Buchungen im Monat kann sich eine Einzelpostenabrechnung gegenüber einer monatlichen Pauschale rechnen. Manche Banken bieten kostenlose Gehaltskonten an, auch hier mit unterschiedlichen Bedingungen (nur Online-Konto, Mindesteinkommen, Verzinsung, mit oder ohne EC/Kreditkarte usw.). Für Schüler, Azubis und Studenten ist das Girokonto immer kostenlos. Bringen Sie deswegen bei der Kontoeröffnung einen entsprechenden Ausweis mit. Das Kleingedruckte Bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Kontoeröffnungsantrag setzen, sollten Sie ihn aufmerksam lesen. Denn mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank an. Neben dem Eröffnungsantrag wird Ihnen noch ein zweites Formular vorgelegt: Mit Ihrer Unterschrift unter die sog. SCHUFA-Klausel willigen Sie ein, dass die Bank Ihre Daten über Ihre Kreditwürdigkeit an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (= SCHUFA) weiterleitet. Sie können zwar die Unterschrift verweigern, dann wird die Bank aber mit Ihnen keine Geschäfte mit Kreditrisiko abschließen. Sie dürfen dann zum Beispiel Ihr Konto nicht überziehen und bekommen auch keine ec-karte. Mit negativem SCHUFA-Eintrag erhalten Sie keinen Kredit mehr und schlimmstenfalls kann Ihnen Ihr Konto gekündigt bzw. die Kontoeröffnung verweigert werden! Weitere Infos: * Quelle: Schuldnerhilfe Köln e.v. Seite 7

8 C Didaktisches Material Seite 8

9 Quiz* Bitte kreuzt die richtige Antwort an, mehrere Antworten sind möglich. Ist nach Eurer Einschätzung keine der angebotenen Antworten richtig, schreibt Eure Meinung zu dieser Frage unter d). 1. Wie oft darf jemand das Konto wechseln? a) Eigentlich gar nicht b) So oft man will c) Nur wenn man woanders hinzieht d) 2. Wem gehört die Deutsche Bank? a) Dem Staat b) Dem Finanzamt c) Sie ist regional organisiert, die jeweiligen Filialen gehören den Ländern d) 3. Wie viele Girokonten darf jemand haben? a) Eins b) Zwei: eins für den privaten Zahlungsverkehr und eins für eventuelle Geschäfte c) Unbegrenzt viele d) 4. Warum heißen die Kosten bei einer Bank Gebühren und nicht Preise? a) Weil eine Bank eine Behörde ist wie z. B. das Finanzamt b) Weil eine Bank etwas besonders Seriöses ist c) Die Kosten einer Bank werden öffentlich kontrolliert, genau wie Gebühren d) 5. Wer kann am besten beurteilen, was sich jemand finanziell leisten kann? a) Die kontoführende Bank, wo alle Einnahme und Ausgaben verwaltet werden b) Der Arbeitgeber, der weiß, was man verdient c) Das Finanzamt, das den Überblick über den Bedarf aller Haushalte hat d) * Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein - Westfalen e.v.: Shoppen mit Spaß : Informationen und Materialien zur Konsumerziehung. Seite 9

10 6. Was wollen Banken mit Werbesprüchen wie Überlassen Sie uns Ihre Geschäfte? a) Die Banken haben von Geldsachen die meiste Ahnung und bieten Hilfe an b) Die Kunden sollen nicht mehr selber nachdenken c) Kümmern Sie sich nicht um Sachen, von denen Sie nichts verstehen! d) 7. Nach welchen Kriterien entscheidet man sich für eine Bank? a) Die Eltern waren auch schon da b) Die Werbung ist gut - so etwas kann sich nur eine kompetente Bank leisten c) Das ist völlig egal, weil alle Banken gleich sind d) 8. Warum bietet eine Bank einen Kredit an? a) Sie will möglichst viel Geld verdienen b) Sie will einem etwas Tolles ermöglichen und so viele Leute an sich binden c) Der Handel wird unterstützt, ohne Kredite wird weniger gekauft d) 9. Was heißt, beim Kredit für den Partner oder die Partnerin mit zu unterschreiben? a) Die Unterschrift ist reine Formsache, hat keine rechtlichen Konsequenzen b) Die Geschäftsführung der Bank ist einfach nur sehr vorsichtig c) Meine Unterschrift hat nichts zu bedeuten, denn ich habe nichts von dem Kredit. Also kann auch niemand etwas von mir zurückverlangen d) 10. Kann ein Jugendlicher die von der Bank angebotene Kreditkarte annehmen? a) Die Bank bietet doch nichts an, was sich negativ für mich auswirken könnte b) Alle haben doch eine und so gehöre ich eben dazu c) Bargeldlos bezahlen ist bald sowieso die einzige Möglichkeit d) Seite 10

11 Quizlösungen: 1 b), 2 d) den Eigentümern, also den Aktionären, 3 c) 4 d) weil sich die Banken so einen seriösen Anschein geben wollen, 5 d) kann jeder selbst am besten durch Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben 6 b) 7 d) Höhe der Gebühren und Zinsen, Qualität der Beratung, Ortsnähe usw., 8 a) 9 d) man haftet in voller Höhe für die Schulden, wenn der Partner nicht zahlt 10 d) er sollte es nicht tun, wenn man mit dieser Karte das Konto überziehen kann; Kredit an Jugendliche (also auch Kontoüberziehungen) sind gesetzlich verboten. Seite 11

12 Fallbeispiel Monika und Frank leben seit einem halben Jahr zusammen. Monika ist Auszubildende (Friseurin) im dritten Ausbildungsjahr und verdient 505 Euro! Frank ist Kfz-Mechaniker und bringt Euro nach Hause! Ihre gemeinsame Wohnung, eine schöne 3 Zimmer Wohnung in Neunkirchen, kostet 480 Euro im Monat plus 130 Euro Nebenkosten. Beide sind Mitglieder im Fitness-Studio: im Monat kostet sie das jeweils 25 Euro. Um die Wohnungseinrichtung und ein Auto zu finanzieren, haben Monika und Frank gemeinsam einen Kredit in Höhe von Euro aufgenommen. Die Rate beträgt monatlich 235 Euro! Die Haftlichtversicherung ihres Toyota Yaris kostet im Monat an Versicherungen 100, 30 Euro! Beide haben ein Handy mit Laufzeitvertrag, telefonieren und chatten von zu Hause auch sehr viel (Kosten: 170,- Euro im Monat)! Für Kabel werden im Monat 15, 46 Euro und für die GEZ-Gebühren 16,15 Euro im Monat benötigt! Monika kauft auch immer gerne im Internet ein und bestellt Einiges über den Versandhandel (Kosten: ~ 100,- Euro)! Für Essen, Ausgehen und Benzin etc. benötigen Sie 500,- Euro im Monat! 1.) Erstellen Sie eine Einnahme/Ausgabe - Liste! 2.) Was passiert, wenn Monika in ihrem Beruf nicht übernommen wird? 3.) Wo können Einsparungen vorgenommen werden? Ziel: - Unterscheidung variable Kosten und Fixkosten - Sind die Zahlen für Sie realistisch - vorher schätzen lassen!! - Realistische Einschätzung und Einplanung der eignen Kosten! * Quelle: Schuldnerhilfe Köln e.v. Seite 12

13 Budgetplanung Euro Einnahmen Summe 1 Ausgaben Summe 2 Berechnung: Summe Einnahmen - Summe Ausgaben (Summe 1 - Summe 2) Seite 13

14

15 INHALTSVERZEICHNIS INHALT SEITE Vorwort 5 A.) Die erste Projektphase: Sichten/Analysieren/Dokumentieren 7 1.) Kursbuch Schuldenprävention 7 2.) Didaktisches Material 8 2.1) Unterrichtshilfe Finanzkompetenz 9 2.2) SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Dortmund e.v ) Schuldnerhilfe Köln e.v ) Verein Schuldnerhilfe Essen e.v ) Tabelle Anbieter/Materialien 12 3.) Broschüren ) Inforeihe vom Verein Schuldnerhilfe Essen e.v ) Das Handybooklet ) Broschüren des Fachverbandes Schuldnerberatung ) Knete, Kohle, Kröten - Wir reden über Geld - redet mit! ) Der Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband ) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was mache ich mit meinen Schulden? ) Tabelle Anbieter/Broschüren 19 4.) Resümee 20 B.) Die zweite Projektphase: Erprobungen 20 1.) Hauptschulabschlussklasse für junge Erwachsene 21 2.) Hauptschulabschlussklasse für junge Erwachsene 22 3.) Interkultureller Jugendtreff 23 4.) Berufsgrundschuljahr einer berufsbildenden Schule im Saarland 25 5.) Offener Jugendtreff für Schülerinnen und Schüler 25 6.) Offener Jugendtreff für Schülerinnen und Schüler 26 7.) Resümee 27 8.) Praktischer Leitfaden 28 C.) Die dritte Projektphase: Multiplikatorenseminare 29 1.) Das Multiplikatorenseminar 29 2.) Der Ligaausschuss Schuldnerberatung 30 D) Fazit - ein Schritt zu gezielter Präventionsarbeit im Saarland 31 Anhang 33 1.) Inhalt des Schuldenkoffers 33 2.) Auswertung themenspezifischer Videos 34 Seite 3

16 Seite 4

17 PROJEKT "ÜBERSCHULDUNGSPRÄVENTION FÜR JUNGE MENSCHEN" VORWORT In unserer heutigen Gesellschaft richtet sich das Konsumverhalten weniger nach Versorgungsnotwendigkeiten, sondern in vielen Fällen nach der symbolischen Bedeutung der Produkte. Massenmedien, Konsumgüter- und Dienstleistungsanbieter haben diese Entwicklung längst erkannt und setzen so genannte Trendscouts ein, um das Konsumverhalten und die Lebensstile zu beobachten und um zu definieren, was "in" und was "out" ist. Mit den entsprechenden Marketingaktivitäten werden Markenkenntnisse und -vorlieben etabliert, um Konsumenten jeden Alters an sich zu binden. Die Frage nach der Finanzierung ist bei dieser Betrachtung die andere Seite und es zeigt sich eine Zunahme der Bereitschaft zum kreditfinanzierten Konsum. In diesem Spannungsfeld bewegen sich als Konsumenten ebenso Kinder und Jugendliche (6- bis 17-Jährige), die nach dem Schulden-Kompass 2006* über eine jährliche Finanzkraft von rund 6,54 Milliarden Euro verfügen. Jedem Jugendlichen stehen damit durchschnittlich ~ 900 Euro/Jahr zur Verfügung, die sich aus monatlichem Taschengeld, kleinen Geldzuwendungen, unterschiedlichen Nebenverdiensten sowie Geldgeschenken zusammen setzen. Gerade diese finanziellen Ressourcen ermöglichen es den Kindern, einen selbstständigen, konsumorientierten Lebensstil zu führen, der häufig mit einem unreflektierten Umgang mit Geld und der Vorstellung verbunden ist, dass dieser Lebensstil in der Zukunft problemlos beibehalten werden kann. Dem gegenüber steht das Problem der Verschuldung, das in unserer Gesellschaft einen ständig problematischer werdenden Stellenwert einnimmt. Laut aktuellem Armuts- und Reichtumsbericht, bestätigt durch das Statistische Bundesamt, gibt es aktuell rund 3,13 Millionen überschuldete Privathaushalte. Zusätzlich sind ca 1,2 Mio. Haushalte relativ überschuldet, das heißt konkret von Überschuldung bedroht. Allein im Jahr 2006 wurden fast Anträge auf private Insolvenzverfahren gestellt. Auch junge Menschen erscheinen zunehmend häufiger in Schuldnerberatungsstellen. Dabei muss jedoch klar zwischen Jugendlichen unter 18 und volljährigen jungen Erwachsenen ab 18 Jahren unterschieden werden. Minderjährige können sich rechtlich gesehen nicht verschulden. Nach einer aktuellen Jugendstudie von Fries und Lange, in der 1003 repräsentativ ausgewählte Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren zum Umgang mit Geld befragt wurden, hatten rund 6% zum Zeitpunkt der Befragung Schulden, wenn man als verschuldet die Tatsache bezeichnet, dass man sich Geld geliehen hat, das man nicht gleich wieder zurückzahlen kann (Lange). Geld wird bei Freunden, Eltern oder sonstigen Verwandten geborgt, um aktuelle Konsumbedürfnisse wie Fast Food, Weggehen, Kleidung, Kosmetik sowie Handy zu erfüllen. Dabei stehen Handyschulden nicht im Vordergrund, obwohl die Kosten fürs Handy zu einem großen Teil von den Jugendlichen selbst getragen werden. Immerhin haben 70 % der Jugendlichen dieser Untersuchung ein Handy und gaben meist bis zu 15 Euro monatlich für Handykosten aus. Die durchschnittliche Verschuldungssumme lag bei 72,- Euro. Betrachtet man die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen, so steigt die Verschuldung deutlich an. Nach einer Studie des gleichen Instituts** haben 11 % dieser Altersgruppe bereits ein Darlehen, vorwiegend zur Tätigung größerer Anschaffungen wie z. B. PKW, aufgenommen (mit deutlich zunehmender Tendenz ab 21 Jahren), 3 % gelten als überschuldet. Negative SCHUFA-Einträge erfolgen für Personen in dieser Altersgruppe in erster Linie für Handyverträge (Schuldenkompass 2005). Mit Eintritt der Volljährigkeit werden junge Erwachsene zwar rechtlich und sozial selbstständig, d. h. sie haben die Möglichkeit Verträge zu unterzeichnen, finanziell sind sie jedoch aufgrund von Schul- oder Berufsausbildung meist noch vom Elterhaus abhängig oder haben aufgrund von Arbeitslosigkeit oder niedrig bezahlten Berufspositionen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung. * Quelle: // Analyse D: Jugend und Geld Von Prof. Dr. Elmar Lange und Karin R. Fries Eine empirische Untersuchung über den Umgang von jährigen Kindern und Jugendlichen mit Geld. (S ) ** Quelle: Seite 5

18 ÜBERSCHULDUNGSPRÄVENTION FÜR JUNGE MENSCHEN Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland immer mehr Kinder und Jugendliche in relativer Armut aufwachsen. Nach Zahlen des Deutschen Kinderhilfswerks e.v. leben aktuell etwa 2,5 Millionen Kinder auf Sozialhilfe- bzw. ALG II-Niveau. Zwar bemühen sich Eltern vielfach, ihre Kinder nicht spüren zu lassen, dass der Familie wenig Geld zur Verfügung steht, jedoch erlauben die finanziellen Ressourcen logischerweise nicht die Konsummöglichkeiten, die manchen Gleichaltrigen zur Verfügung stehen. Eine wichtige Ursache für eine Ver- und spätere Überschuldung von jungen Menschen ist - neben den generellen Überschuldungsursachen wie Arbeitslosigkeit und Trennung bei Erwachsenen - das Fehlen einer fundierten finanziellen Allgemeinbildung. Die komplexen Zusammenhänge einer Haushaltsorganisation und ihrer Kosten bleiben Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer Sozialisation im Umgang mit Geld oft verborgen. Eigene finanzielle Möglichkeiten werden häufig überschätzt, eine realistische Ausgabenplanung erfolgt selten, es mangelt an Wissen über allgemeine Finanzdienstleistungen. Nicht verborgen bleiben den Heranwachsenden jedoch meist die Einstellung der Eltern zum Geld und die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Konsums auf Kredit (Diplomarbeit Manuela Zielinski*). Dies macht die Notwendigkeit deutlich, die Finanzkompetenz von Kinder und Jugendlichen zu stärken, um eine mögliche Überschuldung zu vermeiden. Allerdings soll nicht auf Konsum verzichtet, sondern eine zukunftsorientierte Handlungskompetenz im Umgang mit Geld und Konsumwünschen erlernt werden. Im Herbst 2005 wurde das Diakonische Werk an der Saar vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport mit dem Projekt Überschuldungsprävention junger Menschen beauftragt. Somit wurde, angebunden an die seit vielen Jahren bestehende Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle im Diakonischen Zentrum in Völklingen, ein erster Schritt zur Präventionsarbeit geleistet. Das Projekt gliederte sich in 3 Phasen, die in diesem Bericht dokumentiert werden: In der ersten Projektphase wurde didaktisches Material sowie vorhandene Internetseiten nach verschiedenen Kriterien gesichtet und analysiert. Daraus wurde geeignetes Material gefunden bzw. neu zusammengestellt für die 2. Phase des Projektes, die Erprobungsphase. In der zweiten Projektphase wurde dieses Material an Zielgruppen erprobt, dabei sind bei der Auswahl der Zielgruppen Kriterien wie Alter, Bildungsgrad, Nationalität und Geschlecht berücksichtigt worden. Die dadurch gewonnen Erfahrungen flossen in die Weiterentwicklung der Materialien ein und wurden zu einem praktischen Leitfaden für Multiplikatoren zusammengefasst. In der dritten Projektphase wurden auf der Grundlage des entwickelten Materials und der Erfahrung im Rahmen der Erprobungen 2 Multiplikatorenschulungen mit unterschiedlichen Zielgruppen durchgeführt. Dabei sollten die TeilnehmerInnen durch Präsentation und Arbeit mit den Materialien dazu befähigt werden, die Materialien selbständig im Rahmen ihrer Arbeitsbereiche einsetzen zu können. Die zusammengestellten Materialien sind in einem Ansichtsordner zusammengefasst und werden auf der Homepage und zu finden sein. * Seite 6

19 DIE ERSTE PROJEKTPHASE: SICHTEN/ANALYSIEREN/DOKUMENTIEREN A.) DIE ERSTE PROJEKTPHASE: SICHTEN/ANALYSIEREN/DOKUMENTIEREN In der ersten Projektphase wurde bereits vorhandenes Material gesichtet und nach folgenden, verschiedenen Kriterien analysiert: Wer ist der Anbieter der Materialien? In welchem Kontext? Ziele Zielgruppen (Alter/Bildungsstand/Geschlecht) Themengebiete Verfügbare Materialien Benutzerfreundlichkeit der Website Zunächst wird allerdings das Kursbuch Schuldenprävention vorgestellt, das einen sehr guten Überblick über bereits vorhandenes Material gibt. Darauf folgen Anbieter, deren Material auch bei den Erprobungen eingesetzt wurde. 1.) Kursbuch Schuldenprävention Im Rahmen des Projektes Vermeidung von Überschuldung - Netzwerk Schuldenprävention ( ) wird neben der Entwicklung eines Kursbuches Schuldenprävention auch eine Initiative zum Aufbau eines Netzwerkes gefördert. Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( Bundesebene). Für das Kursbuch wurde die Internetplattform gewählt, damit eine nachhaltige Aktualität, ein möglichst hoher Beachtungsgrad bei anderen Multiplikatoren und eine große Nutzerfreundlichkeit erzielt werden kann. Ziel des Internetportals* Kursbuch Schuldenprävention ist es vor allem, einen Überblick über bestehende Projekte und Aktivitäten im Bereich der Schuldenprävention zu geben. Daher haben alle interessierten Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen die Möglichkeit, ihr Projekt vorzustellen. Die Verlinkung zu den Projekten und Stellen, die bereits über einen eigenen Internetauftritt verfügen, ermöglicht den Besuchern der Kursbuchseite auch Materialien aus dem Netz herunter zu laden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Veranstaltungen und Tagungen zu diesem Themenkomplex hinzuweisen. Ergänzt wird der Internetauftritt durch die Sparte Studien/Analysen, die es den interessierten Nutzern/innen ermöglicht, sämtliche bekannte Arbeiten in diesem Bereich zu sichten bzw. herunter zu laden. Eine umfangreiche Literaturliste rundet das Angebot ab und bietet die Möglichkeit, mit Links auf andere, dem Themenkomplex nahe stehende Internetseite zu gelangen. Benutzerfreundlichkeit: Diese Website eignet sich sehr gut, um einen Überblick über die vielfältigen Projekte zu bekommen und auch an entsprechende Materialien zu gelangen. Sie spricht daher alle Personen an, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchten. Unter der Rubrik Saarland sind noch keine Einträge vorhanden, hierbei kann dieses Projekt bald mit aufgenommen werden. * // Homepage wird nicht mehr aktualisiert, Verweis auf Seite 7

20 ÜBERSCHULDUNGSPRÄVENTION FÜR JUNGE MENSCHEN 2.) Didaktisches Material Bereits vor einigen Jahren erkannten viele Berater und Beraterinnen der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die Notwendigkeit, präventiv zu arbeiten. Es entstanden viele Projekte und vielfältiges didaktisches Material, das in unterschiedlichster Art und Weise zur Verfügung gestellt wird. Wie viele dieses Thema bereits erarbeitet haben, zeigt sich auch bei der Suche des Begriffs Schuldenprävention im Internet, hierbei erhält man in einer Suchmaschine innerhalb von 0,43 sec Einträge. Die aufgeführten Materialien bzw. die dazugehörige Internetsite des Anbieters wurden nach dem Zufallsprinzip, dem Bekanntheitsgrad ausgewählt und nach den oben genannten Kriterien ausgewertet. Folgende Anbieter wurden näher betrachtet: Unterrichtshilfe Finanzkompetenz SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Dortmund e.v. Schuldnerhilfe Köln e.v. Verein Schuldnerhilfe Essen e.v. Seite 8

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