STADT LAMPERTHEIM DER MAGISTRAT. Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim

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1 STADT LAMPERTHEIM DER MAGISTRAT Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim Stand: Juli 2010

2 Kindergrabstätten In dieser Grabstätte kann ein Kind bis zum 5. Lebensjahr bestattet werden. Die Abmessungen dieses Grabes belaufen sich auf 120 x 60 cm. Die Nutzungszeit dieser Grabstätte beträgt 25 Jahre. Das Grab kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 335,00 1,12 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 1.105,00

3 Reihengrabstätten Eine Einzelgrabstätte, in der ein Sarg und in den ersten 5 Jahren eine Urne bestattet werden kann. Die Abmessung des Grabes belaufen sich auf 240 x 100 cm. Die Nutzungszeit beträgt 25 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 885,00 2,95 /Monat Bestattung 210,00 SUMME 1.760,00

4 Wahltiefgrabstätten Eine Familiengrabstätte, in der abhängig von der Größe mindestens 2 Särge sowie 2 Urnen bestattet werden können. Die Abmessung des Grabes belaufen sich auf 240 x 120 cm. Die Nutzungszeit beträgt 35 J.. Das Grab kann verlängert werden. Die Grabtiefe beträgt bei der Erstbestattung 2,50 m, die Zweitbelegung erfolgt in einer Tiefe von 1,80 m. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Hofheim angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 2.040,00 4,86 /Monat Bestattung 430,00 SUMME 3.135,00

5 Rasenreihengrabstätten Eine Einzelgrabstätte, in der ein Sarg sowie in den ersten 5 Jahren eine Urne bestattet werden kann. Die Nutzungszeit beträgt 25 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Die nutzbare Grabfläche beträgt inklusive der Stellfläche für das Grabmal 55 cm Breite x 80 cm Länge (Tiefe). Die Rasenflächen werden von der Stadt Lampertheim für die Dauer der Grabnutzung unterhalten, ohne dass weitere jährliche Unterhaltungsgebühren anfallen. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Hofheim angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 2.460,00 8,20 /Monat Bestattung 210,00 SUMME 3.335,00

6 Rasenwahlgrabstätten Eine Familiengrabstätte, in der abhängig von der Größe mindestens 2 Särge sowie 2 Urnen bestattet werden können. Die Abmessung des Grabes belaufen sich auf 240 x 120 cm. Die Nutzungszeit beträgt 35 J.. Das Grab kann verlängert werden. Die Grabtiefe beträgt bei der Erstbestattung 2,50 m, die Zweitbelegung erfolgt in einer Tiefe von 1,80 m. Die nutzbare Grabfläche beträgt inklusive der Stellfläche für das Grabmal 65 cm Breite x 80cm Länge (Tiefe). Die Rasenflächen werden von der Stadt Lampertheim für die Dauer der Grabnutzung unterhalten, ohne dass weitere jährliche Unterhaltungsgebühren anfallen. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Hofheim angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 3.785,00 9,01 /Monat Bestattung 430,00 SUMME 4.880,00

7 Urnenrasenreihengrabstätten Eine Einzelgrabstätte, in der nur eine Urne bestattet werden kann. Die Nutzungszeit beträgt 20 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Die nutzbare Grabfläche beträgt inklusive der Stellfläche für das Grabmal 55 cm Breite x 80 cm Länge (Tiefe). Die Rasenflächen werden von der Stadt Lampertheim unterhalten, ohne dass weitere jährliche Unterhaltungsgebühren anfallen. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Hofheim angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 1.335,00 5,56 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 2.105,00

8 Urnenrasenwahlgrabstätten Eine Familienurnengrabstätte, in der bis zu 4 Urnen bestattet werden können. Die Nutzungszeit beträgt 25 J.. Das Grab kann verlängert werden. Die nutzbare Grabfläche beträgt inklusive der Stellfläche für das Grabmal 65 cm Breite x 80 cm Länge (Tiefe). Die Rasenflächen werden von der Stadt Lampertheim unterhalten, ohne dass weitere jährliche Unterhaltungsgebühren anfallen. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Hofheim angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 1.860,00 6,20 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 2.630,00

9 Urnenreihengrabstätten Eine Einzelgrabstätte, in der nur eine Urne bestattet werden kann. Die Abmessungen belaufen sich auf 75 x 75 cm. Die Nutzungszeit beträgt 20 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 520,00 2,17 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 1.290,00

10 Urnenwahlgrabstätten Eine Familienurnengrabstätte, in der bis zu 4 Urnen bestattet werden können. Die Abmessungen belaufen sich auf 150 x 75 cm. Die Nutzungszeit beträgt 25 J.. Das Grab kann verlängert werden. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 710,00 2,37 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 1.480,00

11 Nische in einer Urnenstele In einer Nische können in Abhängigkeit der Größe der Überurne (Schmuckurne) bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 J. Diese kann verlängert werden. Eine Grabpflege durch die Angehörigen ist nicht notwendig. Diese Grabart wird mit Ausnahme des Friedhofes Rosengarten auf allen Friedhöfen angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 935,00 3,12 /Monat Bestattung 85,00 SUMME 1.685,00

12 Reihengrabstätten anonym Eine anonyme Einzelgrabstätte, in der ein Sarg sowie in den ersten 5 Jahren eine Urne bestattet werden kann. Die Nutzungszeit beträgt 25 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden. Auf dem Gräberfeld ist das Aufstellen von Grabzeichen nicht erlaubt. Die Unterhaltung obliegt der Stadt Lampertheim. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 1.025,00 3,42 /Monat Bestattung 210,00 SUMME 1.900,00

13 Urnenreihengrabstätten anonym Eine anonyme Urnengrabstätte, in der nur eine Urne bestattet werden kann. Die Nutzungszeit beträgt 20 J.. Das Grab kann nicht verlängert werden. Auf dem Gräberfeld ist das Aufstellen von Grabzeichen nicht erlaubt. Die Unterhaltung obliegt der Stadt Lampertheim. Diese Grabart wird nur auf dem Waldfriedhof angeboten. Anfallende Gebühren: Grabnutzung 625,00 2,60 /Monat Bestattung 105,00 SUMME 1.395,00

14 Allgemeine Informationen 1. Bestattungsort und Bestattungsart Der Ort und die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen, der darauf vertraut, dass seine Angehörigen diesen erfüllen. Eine legitim rechtliche Bindung sind die getroffenen Anordnungen jedoch nur, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Wenn es an einer Willenserklärung des Verstorbenen fehlt, berechtigt dies die Angehörigen über den Ort und die Art der Bestattung zu entscheiden. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner, so geht erst der Wille der Kinder oder deren Ehegatten, dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandten dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. 2. Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier Wenn die Angehörigen damit einverstanden sind, wird die Konfessionszugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Zugehörigkeit durch die Meldedatei, bzw. durch die Heirats- und Familienbücher, nachgewiesen ist. Gleichzeitig dient der Zugehörigkeitsnachweis als Bestätigung für das Pfarramt, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tode angehörte. Um ein Gespräch zur kirchlichen Beerdigung und Trauerfeier zu vereinbaren, sollten die nächsten Angehörigen direkt Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen. Wird keine kirchliche Beerdigung bzw. Trauerfeier gewünscht, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln und die Art und Form der Beerdigung bzw. Trauerfeier wunschgemäß zu gestalten.

15 Allgemeine Informationen 3. Die Betreuung der Friedhöfe Um die notwendigen Arbeiten zu verrichten, werden die insgesamt fünf Friedhöfe der Stadt Lampertheim vor Ort von Mitarbeitern betreut, deren Aufgabengebiet nicht nur das Öffnen und Schließen der Gräber bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen umfasst. Auch der Transport der Verstorbenen von den Aufbahrungszellen zur Aussegnungshalle oder zum Grab gehört genauso zum Aufgabengebiet, wie das Dekorieren des Grabhügels nach der Beerdigung. Auch Umbettungen und Ausgrabungen werden ausgeführt. Den Mitarbeitern obliegen ferner die Pflegearbeiten der gesamten Friedhofsgrünanlage. Hierzu gehört das Mähen und Wässern der Rasengrabstätten und deren Hebung bei Grabsetzungen. Ferner das Schneiden der Hecken, das Auslichten der Bäume und Sträucher, das Jäten des Unkrautes, das Rechen des Laubes, das Auffüllen der abgeräumten Grabstätten und das Einsäen von Grassamen bzw. die Verlegung von Rollrasen bei den Rasengrabstätten. Außerdem das Bewässern sämtlicher Grünflächen. Weiterhin werden vom Personal alle Neu- bzw. Ausbautätigkeiten im Wegebau sowie vegetationstechnische Arbeiten durchgeführt. Auch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, wie das Entleeren der Abfallbehälter, das Warten und Reinigen der Brunnen und Wasserzapfstellen, das Säubern der Wege und Treppen gehören genauso zum Aufgabengebiet, wie die Reparatur der Werkzeuge, die Reinigung und Pflege des Maschinenparks sowie der Winterdienst auch an Sonn- und Feiertagen. Das Aufgabenspektrum runden außerdem die Verwaltungsaufgaben ab, wie die Vergabe von Bestattungsterminen, die Einsatzplanung der Mitarbeiter, das Ergänzen und Führen der elektronischen Gräberverwaltung und der Friedhofspläne sowie die Beratung der Angehörigen.

16 Magistrat der Stadt Lampertheim FD 10-2 Friedhofsverwaltung Haus am Römer, I. OG, Zimmer Nr. 118 u. 119 Domgasse 2, Lampertheim Ansprechpartner: Herr Schollenberger Tel. (06206) Frau Schollmaier Tel. (06206) Fax (06206) Büro Waldfriedhof Herr Schramm Tel./Fax (06206) Herr Faltermann Adressen der Friedhöfe Waldriedhof Außerhalb Waldfriedhof L 3110 Forsthausstraße Lampertheim-Mitte Martin-Kärcher-Straße 37 Hofheim Wattenheimer Weg 4 Hüttenfeld Lorscher Straße 22 Rosengarten Zigeunerwäldchen Außerhalb Rheingoldstraße 5 Herausgeber Magistrat der Stadt Lampertheim, FD 10-2 Friedhofsverwaltung

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