Bestellung azh KVCheck

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1 Bestellung azh KVCheck Name, Vorname*: Firmenname*: Anschrift*: PLZ, Ort*: IK-Nummer*: -Adresse*: Telefon*: Fax-Nummer: Branchensoftware: Preise** für Anwender, die Kostenvoranschläge im azh KVCheck-Portal erfassen*** oder über eine Branchen-Softwareschnittstelle einreichen (In der Branchen-Software ist lediglich die azh KVCheck-Schnittstelle nötig: Alle Kassendienstleister werden über azh KVCheck beliefert) Bitte ankreuzen* Paket azh KVCheck 5 azh KVCheck 10 azh KVCheck 20 azh KVCheck 50 azh KVCheck 100 Kosten azh KVCheck pro Kalendermonat, pro IK-Nummer (inkl. aller Kosten der Kassendienstleister Medicomp, HMM Deutschland und egeko) 24,90 / Monat inkl. 5 ekv, jeder weitere ekv 0,79 / KV 27,90 / Monat inkl. 10 ekv, jeder weitere ekv 0,79 / KV 33,80 / Monat inkl. 20 ekv, jeder weitere ekv 0,79 / KV 54,50 / Monat inkl. 50 ekv, jeder weitere ekv 0,79 / KV 89,00 / Monat inkl. 100 ekv, jeder weitere ekv 0,79 / KV Weitere Flatrates auf Anfrage. Ja, schicken Sie mir bitte ein Angebot über Kostenvoranschläge / Monat Zusätzlich zu den o. g. Paketpreisen fallen gegebenenfalls folgende Kosten** an: Einmalige Anschlussgebühr bei HMM Deutschland: 99,00 Mein Unternehmen ist bereits bei HMM Deutschland angemeldet und soll auf azh KVCheck umgemeldet werden. Damit entfällt die einmalige Anschlussgebühr. Folgende Zusatzleistungen sind kostenpflichtig** und werden wie folgt berechnet, sofern diese anfallen: Übermittlung des Kostenvoranschlages per Fax an einen Kostenträger: 0,99 / KV Übermittlung einer Lieferbestätigung, soweit vom Kostenträger gefordert: 0,17 / Stück Optional bieten wir Ihnen an, Ihre Kostenvoranschläge manuell durch die azh erfassen zu lassen. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte darauf an. * Pflichtfelder ** Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. *** Für die Nutzung der Variante Kostenvoranschläge selbst erfassen benötigen Sie eine azh OnlineCenter Registrierung. Die Bereitstellung und Nutzung von azh OnlineCenter ist kostenlos. Die Neuregistrierung übernimmt die azh anhand Ihrer o. g. Daten komplett für Sie. Sobald die Neuregistrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie umgehend per Post Ihr persönliches Passwort zugesendet. Bitte beachten Sie, dass der Nutzung von azh OnlineCenter und azh KVCheck allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen. Diese sind beigefügt und werden Vertragsbestandteil. Sie können auch jederzeit in azh OnlineCenter unter der Rubrik Nutzungsrichtlinien eingesehen werden. Ort, Datum* Unterschrift des Vertragspartners* Ihr azh Vertriebsmitarbeiter: Anlage: Nutzungsrichtlinien von azh OnlineCenter & azh KVCheck, Einzugsermächtigung / SEPA Mandant, Einverständnis und Vollmacht; Stand 03/15

2 Einverständnis und Vollmacht Firma* Haupt-IK* Name, Vorname Ansprechpartner* Straße* azh-kundennummer Filial IKs Telefon für Rückfragen* PLZ, Ort* * Der Kunde hat die azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH, Einsteinring 41-43, Aschheim bei München ( azh ) mit der technischen Abwicklung des elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens (hier: EKV ) beauftragt. Der Kunde bevollmächtigt die azh, für ihn im Rahmen des EKV gegenüber den Kostenträgern oder Plattformanbietern folgende Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben: Beantragen einer Registrierung/Zulassung des Leistungserbringers zum EKV; Übermittlung der Kostenvoranschlagsdaten an Kostenträger oder Plattformanbieter; Entgegennahme von Kostenvoranschlagsdaten für den Leistungserbringer; Abgabe von Erklärungen für den Leistungserbringer im EKV, diese wirken für und gegen den Leistungserbringer. Die Abrechnung von Leistungen im EKV dem Leistungserbringer gegenüber soll ausschließlich durch azh erfolgen. Sollte azh mit einem Kostenträger oder Plattformanbieter keine Nutzungsvereinbarung haben oder diese gekündigt werden, so bevollmächtigt der Kunde azh, für ihn mit dem jeweiligen Plattformanbieter einen Einzelnutzungsvertrag abzuschließen. Bereits HMM Kunde Zusätzliche Erklärung zur Anbindung an ZHP.X3 / HMM: Der oben genannte Leistungserbringer ist Kunde der HMM Deutschland GmbH ( HMM ) und nimmt nun die Dienstleistung azh KVCheck mit Anbindung an ZHP-Online der azh in Anspruch. Dem Leistungserbringer ist bewusst, dass das bisher durch HMM gewährte direkte Zugangsrecht über die Masken von ZHP-Online mit Unterschrift dieser Erklärung ruht. Der Leistungserbringer ist einverstanden, dass der Zugriff auf seine in ZHP-Online hinterlegten Vorgänge durch HMM ausschließlich der azh gewährt wird. Oben genannter Leistungserbringer richtet sich mit Anfragen zu in ZHP-Online eingestellten Vorgängen einzig an die azh oder den zuständigen Kostenträger, nicht an HMM. _ Ort, Datum* Leistungserbringer (Stempel/Unterschrift)* *Pflichtfelder

3 Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE14ZZZ azh GmbH Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt 1. Einzugsermächtigung Ich/wir ermächtige/n die azh GmbH bis auf Widerruf, alle von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich/wir ermächtigen die azh GmbH, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der azh GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/wir kann/können binnen acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut BLZ Kontonummer BIC IBAN _ Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird die azh GmbH mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Ort, Datum, Unterschrift Kunde

4 Nutzungsbedingungen für das "azh OnlineCenter" 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die unentgeltliche Nutzung des online Portals unter der Website ("azh OnlineCenter") der azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH (hier: Anbieter). 1.2 Das azh OnlineCenter ist eine zugriffsgeschützte Plattform des Anbieters für seine Kunden (hier: Nutzer). Das azh OnlineCenter ist ein Datenbankwerk des Anbieters im Sinne von 4 Abs. 2 UrhG bzw. eine Datenbank im Sinne des 87 a Abs. 1 UrhG und darf nur im Rahmen erworbener Nutzungsrechte genutzt werden. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach 69 a ff UrhG. 1.3 Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Anbieter Bedingungen des Nutzers ausdrücklich widerspricht oder ob er auf eine Erklärung des Kunden zu dessen Geschäftsbedingungen (z.b. Hinweise in Signaturen, Geschäftspapieren) schweigt. 1.4 Für die Inanspruchnahme einzelner entgeltlicher Angebote des azh OnlineCenters können ergänzend jeweils besondere Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten. Auf diese wird bei dem jeweiligen entgeltlichen Angebot hingewiesen. 2. Vertragsschluss 3. Leistungen Das Angebot der Nutzung des azh OnlineCenters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des 14 BGB. Erhält der Anbieter nach Abschluss des Nutzungsvertrages für das azh OnlineCenter Kenntnis davon, dass der Nutzer bei Vertragsschluss kein Unternehmer war, kann der Anbieter den Nutzungsvertrag unverzüglich seit Kenntnis mit sofortiger Wirkung kündigen. 3.1 Der Anbieter übersendet dem Nutzer das für den Zugriff auf das azh OnlineCenter (Login) erforderliche Passwort auf dem Postweg an die von diesem zuletzt angegebene Postadresse. Der Nutzer soll das Passwort ändern. 3.2 Die das azh OnlineCenter betreffende Kommunikation des Anbieters zum Nutzer erfolgt über das individuelle Postfach des Nutzers, sofern nichts anders vereinbart ist. Das Postfach steht dem Nutzer unentgeltlich für die Dauer des Nutzungsvertrages im azh OnlineCenter für die Kommunikation mit dem Anbieter zur Verfügung. Der Nutzer soll sein Postfach mindestens alle 30 Kalendertage einsehen. Der Nutzer ist einverstanden, dass von ihm angeforderte Unterlagen über sein individuelles Postfach im OnlineCenter zur Verfügung gestellt werden und akzeptiert dieses insoweit als eigene Empfangsvorrichtung. Der Nutzer wird per an die von ihm angegebene -Adresse über die Bereitstellung der Unterlagen informiert. Der Versand in Papierform per Post erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers gegen Entgelt laut aktueller Preisliste. Ein Versand per Fax oder ist ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige nicht für ihn bestimmte Mitteilungen unverzüglich zu löschen und jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts zu unterlassen. 3.3 Der Anbieter kann unentgeltliche Angebote des azh OnlineCenters nach freiem Ermessen in Inhalt oder Umfang ändern, einschränken oder erweitern, ohne aber dabei den Zweck des Angebots zu vereiteln. Er kann nach freiem Ermessen neue unentgeltliche Angebote im azh OnlineCenter implementieren oder bestehende unentgeltliche Angebote nach einer rechtzeitigen vorherigen Ankündigung beenden, mit Ausnahme des Postfachs. 3.4 Das azh OnlineCenter steht dem Nutzer im Rahmen der dem Anbieter möglichen technischen Verfügbarkeit zur Verfügung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann der Anbieter aus technischen Gründen nicht gewährleisten (z. B. wegen routinemäßigen präventiven Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, wie Mängel/Ausfälle des Datenübertragungsnetzes, von Strom oder wegen Störung der Hardware des Nutzers oder Arbeitskämpfen oder anderer höherer Gewalt). Nichtverfügbarkeiten wegen technischer Ursachen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen oder wegen routinemäßigen präventiven Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind Einschränkungen der Verfügbarkeit, die sich im Rahmen der dem Anbieter möglichen Verfügbarkeit des azh OnlineCenters bewegen. 4. Rechte und Pflichten des Kunden 4.1 Der Nutzer ist berechtigt, die im azh OnlineCenter zur Verfügung stehenden unentgeltlichen Angebote zu nutzen. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages im azh OnlineCenter implementierte unentgeltliche Angebote kann der Nutzung grundsätzlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen nutzen, wenn für diese Angebote nicht besondere angebotsspezifische Bedingungen gelten, auf die der Nutzer in diesem Fall vor Nutzung des Angebots hingewiesen wird. 4.2 Zur Nutzung der entgeltlichen Angebote ist der Nutzer aufgrund dieses Nutzungsvertrages nicht berechtigt. Die entgeltlichen Angebote sind gesondert vom Nutzer zu bestellen und können von ihm gemäß den jeweiligen Nutzungsbedingungen zum Angebot genutzt werden. 4.3 Das azh OnlineCenter, insbesondere dessen Angebote, darf der Nutzer nur in rechtmäßiger Weise, entsprechend seinem bzw. ihrem jeweiligen Zweck und in Einklang mit den Nutzungsbedingungen nutzen. Die Inhalte können urheberrechtlich, kennzeichenrechtlich oder sonst geschützt sein. Der Nutzer darf keine Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig handeln. Der Nutzer darf das azh OnlineCenter, dessen Angebote und die Inhalte der Website nicht verändern, nicht mittels fremder Software abrufen, keine Inhalte, insbesondere keine Daten, automatisiert oder nicht-automatisiert ausspähen oder sonst zweckfremd darauf zugreifen oder sonst einwirken. 4.4 Der Kunde darf die im azh OnlineCenter verfügbaren unentgeltlichen Angebote zu den mit dem Angebot verfolgten Zweck mittels der vom Anbieter bereitgestellten Software abrufen und Inhalte zu Zwecken der Nutzung des Angebots für die Dauer der Nutzung vorübergehend zwischenspeichern. Dauerhaft speichern und für eigene Zwecke verwerten darf er nur solche Inhalte, die zum Download im azh OnlineCenter vorgesehen sind. 4.5 Der Nutzer ist berechtigt, zu seinem Zugang Sub-Zugänge einzurichten. Der Sub-Zugang ist vom Bestand (z.b. Sperrung, Beendigung) des Zugangs abhängig. Er kann entsprechend diesen Nutzungsbedingungen genutzt werden. 4.6 Die eingeräumten Nutzungsrechte sind ohne Zustimmung des Anbieters nicht auf Dritte übertragbar. Weitere Rechte als die eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Nutzer nicht gewährt, insbesondere kein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, sei es in elektronischer oder sonstiger Form. 4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Zugang (sämtliche Zugangsdaten, insbesondere Passwörter) vor unberechtigtem Zugriff und vor unberechtigter Verwendung seitens Dritter zu schützen. Der Nutzer hat unverzüglich nach Kenntnis von Verlust oder Missbrauch seiner Zugangsdaten den Anbieter darüber informieren und zur Vermeidung der Verwendung dieser Zugangsdaten unverzüglich geeignete Maßnahmen umzusetzen, insbesondere sein Password zu ändern.

5 5. Entgelte 5.1 Die Bereitstellung und Nutzung des azh OnlineCenters ist für den Nutzer unentgeltlich. 5.2 Die Nutzung entgeltpflichtiger Angebote des azh OnlineCenters ist gesondert zu vereinbaren. Deren Entgelte ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten, die mit dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. 6. Änderungen der Nutzungsbedingungen 6.1 Der Anbieter kann die Nutzungsbedingungen ändern. 6.2 Im azh OnlineCenter wird mindestens zwei Monate vor beabsichtigter Geltung geänderter Nutzungsbedingungen eine Änderungsmitteilung nebst den geänderten Nutzungsbedingungen nebst der Bekanntgabe des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung eingestellt. Daneben wird der Kunde mindestens zwei Monate vor beabsichtigter Geltung der Änderung in Textform per an das Postfach des Nutzers im azh OnlineCenter über die bevorstehende Änderung informiert. Die geänderten Nutzungsbedingungen kann der Nutzer im azh OnlineCenter abrufen. 6.3 Wird der Änderung nicht binnen zwei Monaten ab Zugang der im Postfach des Nutzers schriftlich oder per widersprochen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen. Sieht der Nutzer das Postfach nicht ein, gilt Entsprechendes, wenn der Nutzer der Änderung zwei Monate nach Einstellen der Änderungsmitteilung nebst den geänderten Nutzungsbedingungen und dem beabsichtigten Inkrafttreten im azh OnlineCenter nicht schriftlich oder per widersprochen hat. Bei rechtzeitigem Widerspruch gelten weiterhin die bisherigen Nutzungsbedingungen. 6.4 Der Anbieter weist in der und in der im azh OnlineCenter eingestellten Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen des Ausbleibens eines rechtzeitigen Widerspruchs hin. 7. Laufzeit, Sperrung und Beendigung der Nutzung 7.1 Der Nutzungsvertrag für das azh OnlineCenter ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Von einer Beendigung des Nutzungsvertrages nicht erfasst ist die Freistellungsverpflichtung; diese gilt fort solange Dritte Ansprüche gegen den Anbieter erheben. 7.2 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte (z.b. Text, Bild, Links) im Kundenbereich des Nutzers zu sperren, wenn sie rechtswidrig sind oder wenn dem Anbieter konkrete vom Nutzer nicht widerlegte Anhaltspunkte für deren Rechtswidrigkeit zur Kenntnis gelangt sind, jedoch nur soweit und solange diese Anhaltspunkte bestehen. 7.3 Der Nutzungsvertrag ist zum Ende eines Kalendermonats formlos ordentlich kündbar. 7.4 Der Nutzungsvertrag ist außerordentlich, mit sofortiger Wirkung, aus wichtigem Grund formlos kündbar. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigungswilligen Vertragspartner die Fortsetzung des Nutzungsvertrages bis zur nächstmöglichen Beendigung durch ordentliche Kündigung unter Berücksichtigung des Interesses des anderen Vertragspartners und der sonstigen Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist z.b. ein rechtwidriger Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, Dritter durch den Nutzer das Beibehalten rechtswidriger Inhalte durch den Nutzer in dessen Kundenbereich trotz Aufforderung seitens des Anbieters diese zu entfernen der wiederholte Upload eines rechtswidrigen Inhaltes durch den Nutzer ein zweckfremdes, nach dem Nutzungsvertrag nicht gestattetes Nutzen des azh OnlineCenters, insbesondere ein zweckfremdes Einwirken auf das azh OnlineCenter oder auf die ihm zugrunde liegende Infrastruktur, Software oder Daten durch den Nutzer oder durch einen Dritten, dessen Verhalten dem Nutzer zurechenbar ist. 8. Haftung 8.1 Für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Anbieter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die der Anbieter, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Haben Anbieter, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sonstige Schäden leicht fahrlässig verursacht, haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (also einer, jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Verpflichtung, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer auch vertrauen darf) und nur soweit, als es sich um einen vertragstypischen und bei Abschluss des Nutzungsvertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden handelt. 8.2 Im azh OnlineCenter können Verlinkungen zu Websites Dritter enthalten sein, hinsichtlich der der Anbieter keinen Einfluss ausüben kann. Der Anbieter trägt keine Verantwortung oder Haftung für den Betrieb und Inhalt solcher Websites. 8.3 Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter erheben wegen und/oder unter Berufen auf Öffentliches Zugänglichmachen von Inhalten, z.b. textliche, visuelle, Audio-Inhalte, wie Angaben, Erklärungen, Aussagen, Abbildungen, Videos, Sounds Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Kennzeichenrechten, Namensrechten, Persönlichkeitsrechten, Geschmacksmusterrechten, Gebrauchsmusterrechten, Urheberrechten, Patentrechten Verletzung gesetzlicher Normen, z.b. des Produkthaftungsgesetzes oder des Wettbewerbsrechts, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, rechtwidrigen Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, Dritter durch den Nutzer oder durch einen Dritten, dessen Verhalten dem Nutzer zuzurechnen ist. Die Freistellung erfasst die Leistungen, die der Anbieter den Dritten zu erbringen hat, z.b. Schadensersatz, Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, Bußgelder, sowie die Aufwendungen, die beim Anbieter selbst wegen seiner Inanspruchnahme entstehen, z.b. Kosten für eine angemessene Rechtswahrnehmung. 8.4 Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende Nutzung seines Zugangs und die hierdurch ermöglichte Nutzung des azh OnlineCenters. Der Nutzer ist gegenüber dem Anbieter für Sub-Zugänge und für über diese vorgenommene Handlungen verantwortlich. 9. Sonstiges 9.1 Sollte(-n) eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 9.2 Der Nutzungsvertrag, seine Wirksamkeit und auch sein Zustandekommen unterliegen deutschem Recht. 9.3 Ist der Nutzer Kaufmann, wird für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag sowie über sein Zustandekommen und seine Wirksamkeit als Gerichtsstand München vereinbart. 9.4 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages, insbesondere Nebenabreden, bedürfen der Schriftform, soweit nichts anderes vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

6 Nutzungsbedingungen für "azh KVCheck" 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des entgeltlichen Angebots azh KVCheck im azh OnlineCenter der azh Abrechnungs- und IT- Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH (hier: Anbieter). 1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten neben den Nutzungsbedingungen des azh OnlineCenters. Bei identischem Regelungsgegenstand gehen diese Nutzungsbedingungen den Nutzungsbedingungen des azh OnlineCenters vor. 1.3 Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Anbieter Bedingungen des Nutzers ausdrücklich wiederspricht oder ob er auf eine Erklärung des Nutzers zu dessen Geschäftsbedingungen (z.b. Hinweise in Signaturen, Geschäftspapieren) schweigt. 2. Vertragsschluss Die Nutzung des azh KVCheck setzt aufschiebend bedingt einen wirksamen Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zur Nutzung des azh OnlineCenters voraus. 3. Vertragsgegenstand 3.1 Gegenstand des azh KVCheck sind rein technische Dienstleistungen zur Abwicklung von Kostenvoranschlagverfahren für den Nutzer durch den Anbieter. Dem Nutzer ist bekannt, dass sich die Genehmigungsfähigkeit von Kostenvoranschlägen allein an den fachlich-inhaltlichen Anforderungen der im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Kostenträger geltenden Vorgaben sowie den zwischen diesen geschlossenen Vereinbarungen und Verträgen bemisst. 3.2 Der Anbieter erfasst und übermittelt Kostenvoranschläge des Nutzers an die öffentlich-rechtlichen Kostenträger im Gesundheitswesen (hier: Kostenträger). Die Erfassung und Übermittlung erfolgt elektronisch bzw. digitalisiert (hier: elektronischer Kostenvoranschlag/eKV), wenn der jeweilige Kostenträger die hierzu erforderlichen Voraussetzungen (ein elektronisches System bzw. eine Schnittstelle) selbst oder durch einen Drittanbieter (hier: Plattformanbieter) bereit stellt (Anbindung an ein elektronisches System eines Drittanbieters). Andernfalls erfolgen Erfassung und Übermittelung in Papierform per Post oder Fax. 3.3 Hat ein Kostenträger einen Plattformanbieter mit der Annahme elektronischer Kostenvoranschläge beauftragt, kann der Anbieter eine hierzu erforderlich werdende Zulassung des Nutzers bei diesem Plattformanbieter gemäß nachfolgenden Bestimmungen anmelden. 4. Leistungen 4.1 Der Nutzer kann Kostenvoranschläge nach eigener Wahl in Papierform per Brief oder Fax oder elektronisch mittels einer Branchensoftware-Schnittstelle oder durch Upload im azh KVCheck beim Anbieter einreichen. Nicht zulässig ist die Einreichung über Schnittstellen von Drittanbietern ( Datenroaming ), soweit der Anbieter nicht ausdrücklich eingewilligt hat. 4.2 Der Anbieter leitet die Kostenvoranschläge elektronisch, per Post oder Fax an den Kostenträger bzw. dessen Plattformanbieter weiter. Soweit bei Einreichung per Post oder Fax erforderlich, erfasst der Anbieter die eingereichten Kostenvoranschläge vor Weiterleitung EDV-technisch und digitalisiert sie. 4.3 Der Anbieter prüft die vom Nutzer eingereichten Unterlagen und Angaben nicht auf Genehmigungsfähigkeit, weder nach Inhalt noch nach Umfang. Der Anbieter prüft gleichfalls nicht die Entscheidung des Kostenträgers. 4.4 Erhält der Anbieter eine Entscheidung des Kostenträgers über den Kostenvoranschlag, wird diese dem Nutzer grundsätzlich elektronisch über eine Branchensoftware-Schnittstelle oder im azh KVCheck zur Abholung seitens des Nutzers zuzüglich eventueller Unterlagen zur Entscheidung bereitgestellt. Bei entsprechender Vorgabe des Kostenträgers erhält der Nutzer die Entscheidung per Post oder Fax. 4.5 azh KVCheck steht dem Nutzer im Rahmen der dem Anbieter möglichen technischen Verfügbarkeit zur Verfügung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann der Anbieter aus technischen Gründen nicht gewährleisten (z. B. wegen routinemäßigen präventiven Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, wie Mängel/Ausfälle des Datenübertragungsnetzes, von Strom oder wegen Störung der Hardware des Nutzers oder Arbeitskämpfen oder anderer höherer Gewalt). Nichtverfügbarkeiten wegen technischer Ursachen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen oder wegen routinemäßigen präventiven Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind Einschränkungen der Verfügbarkeit, die sich im Rahmen der dem Anbieter möglichen Verfügbarkeit des azh KVChecks bewegen. Insbesondere Verzögerungen oder Fehler bei der Übermittlung von Kostenvoranschlägen oder von Entscheidungen der Kostenträger wegen Ursachen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen oder wegen routinemäßigen präventiven Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Anbieters (wie z.b. Störungen des Internets, Mängel beim Plattformanbieter, wartungsbedingten Ausfallzeiten oder Schäden am vom Nutzer verwendeten Computersystem) stellen keine Einschränkung der vereinbarten Leistung dar. 5. Voraussetzungen der elektronischen Datenübermittlung 5.1 Um die Kostenvoranschläge des Nutzers elektronisch weiter zu leiten, muss der Nutzer hierzu beim entsprechenden Kostenträger bzw. dessen Plattformanbieter zugelassen sein. 5.2 Liegt eine solche Zulassung des Nutzers nicht vor, wird der Nutzer den Anbieter bevollmächtigen ihn zur Erteilung dieser Zulassung anzumelden bzw. umzumelden. Der Nutzer wird bei der Anmeldung bzw. Ummeldung mitwirken. Die bei Anmeldung bzw. Ummeldung mitzuteilenden Angaben können je nach Kostenträger bzw. Plattformanbieter differieren. Der Anbieter verwendet zur Anmeldung bzw. Ummeldung grundsätzlich diejenigen Daten, die der Nutzer für den Anbieter zuletzt in seinem Kundenbereich im azh OnlineCenter hinterlegt hat. Sollten Kostenträger bzw. Plattformanbieter andere Angaben verlangen oder ein von ihnen gestelltes Formular verwenden, wird der Nutzer dem Anbieter auf dessen Aufforderung die zutreffenden Angaben bzw. dieses Formular mit zutreffenden Angaben unterzeichnet zur Verfügung stellen. 5.3 Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich, wenn er die Information erhält, dass die Zulassung vom Kostenträger bzw. Plattformanbieter erteilt, abgelehnt oder eine bereits erteilte Zulassung entzogen wurde. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegenüber dem Anbieter auf Erteilung oder Beibehaltung der Zulassung zum ekv-verfahren. Der Anbieter ist für die Erteilung oder die Beibehaltung der Zulassung des Nutzers nicht verantwortlich. Der Anbieter berät und vertritt den Nutzer nicht bei inhaltlichen Fragen zur Erteilung und Beibehaltung der Zulassung zum ekv-verfahren.

7 6. Entgelte 6.1 Die Nutzung von azh KVCheck ist entgeltpflichtig. Das Entgelt für die Nutzung von azh KVCheck ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und ist ausschließlich gegenüber azh zu entrichten. 6.2 Die Zahlungsforderung des Anbieters ist nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Anfang eines Kalendermonats für den vorhergehenden Monat. Ist der Nutzer Abrechnungskunde des Anbieters (hat er also den Anbieter mit der Kassenabrechnung beauftragt), wird mit das Entgelt der Betriebsabrechnung einbehalten. Ist der Nutzer kein Abrechnungskunde, wird er dem Anbieter eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und zum Abbuchungszeitpunkt ausreichende Deckung auf seinem Konto bereithalten. Verweigert der Nutzer die Erteilung oder widerruft er diese während der Vertragslaufzeit, so kann der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 zzgl. MwSt. pro Zahlung verlangen. Die Vorabinformation des Nutzers, mit der der Einzug mittels SEPA-Lastschrift angekündigt wird, muss ihm mindestens 2 Tage vor Einzug zugegangen sein. 7. Änderung von Entgelten und Vertragsbedingungen 7.1 Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt für die Nutzung von azh KVCheck anzupassen, wenn sich die Kosten für IT-Betrieb, Service-Hotline, Programmieraufwand ändern, insbesondere aber wenn sich die Gebühren der Plattformanbieter oder die der Kostenträger für das Kostenvoranschlagsverfahren ändern. Eine Anpassung des Entgeltes erfolgt entsprechend des Verhältnisses zur Änderung der Kosten des sich geänderten Kostenelements. Die beabsichtigte Anpassung wird dem Nutzer zu Anfang eines Kalendermonats mitgeteilt. Sie wird ab dem auf die Mitteilung folgenden Kalendermonat wirksam. 7.2 Der Anbieter kann die Nutzungsbedingungen ändern Im azh OnlineCenter wird mindestens zwei Monate vor beabsichtigter Geltung geänderter Nutzungsbedingungen eine Änderungsmitteilung nebst den geänderten Nutzungsbedingungen nebst der Bekanntgabe des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung eingestellt. Daneben wird der Kunde mindestens zwei Monate vor beabsichtigter Geltung der Änderung in Textform persönlich per entsprechend informiert Wird der Änderung nicht binnen zwei Monaten ab Zugang der schriftlich oder per widersprochen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen. Sieht der Nutzer die nicht ein, gilt jedenfalls Entsprechendes, wenn der Änderung zwei Monate nach Einstellen der Änderungsmitteilung nebst den geänderten Nutzungsbedingungen und dem beabsichtigten Inkrafttreten im azh OnlineCenter nicht schriftlich oder per E- Mail widersprochen wurde. Bei rechtzeitigem Widerspruch gelten weiterhin die bisherigen Nutzungsbedingungen Der Anbieter weist in der und in der im azh OnlineCenter eingestellten Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen des Ausbleibens eines rechtzeitigen Widerspruchs hin. 8. Laufzeit und Beendigung 8.1 Der Nutzungsvertrag für das Angebot azh KVCheck wird auf unbestimmte Zeit, unter der aufschiebenden Bedingung eines wirksamen Nutzungsvertrages zwischen Nutzer und Anbieter betreffend die Nutzung des azh OnlineCenters, geschlossen. 8.2 Der Nutzungsvertrag ist zum Ende eines Kalenderquartals mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündbar. 8.3 Der Nutzungsvertrag ist außerordentlich, mit sofortiger Wirkung, aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigungswilligen Vertragspartner die Fortsetzung des Nutzungsvertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung des Interesses des anderen Vertragspartners und der sonstigen Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist z.b. ein rechtwidriger Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, Dritter durch den Nutzer ein zweckfremdes, nach dem Nutzungsvertrag nicht gestattetes Nutzen von azh KVCheck die Beendigung der Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und einem Plattformanbieter über die Übermittlung von Kostenvoranschlägen, wenn dieser Plattformanbieter die Übermittlung durch den Anbieter für den Nutzer trotz erteilter Vollmacht nicht mehr akzeptiert oder wenn der Anbieter seinerseits von der Nutzung eines elektronischen Systems im Bereich eines Kostenträgers ausgeschlossen wird. 8.4 Eine Kündigung kann formlos erfolgen. 8.5 Mit Beendigung dieses Nutzungsvertrages stehen dem Nutzer grundsätzlich ausschließlich Leserechte bezüglich der sich zum Vertragsende im azh KVCheck befindlichen Inhalte zu. Sind bei Beendigung dieses Nutzungsvertrages Einzelvorgänge zu Kostenvoranschlagsverfahren noch nicht abgeschlossen, sollen sie entsprechend diesen Nutzungsbedingungen abgeschlossen werden, sofern nichts anders vereinbart ist. Diese Fortsetzung soll einem wichtigen Grund nicht entgegenstehen. 9. Haftung 9.1 Für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Anbieter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die der Anbieter, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Haben Anbieter, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sonstige Schäden leicht fahrlässig verursacht, haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (also einer, jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Verpflichtung, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer auch vertrauen darf) und nur soweit, als es sich um einen vertragstypischen und bei Abschluss des Nutzungsvertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden handelt. 9.2 Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter erheben wegen und/oder unter Berufen auf Öffentliches Zugänglichmachen von Inhalten, z.b. textliche, visuelle, Audio-Inhalte, wie Angaben, Erklärungen, Aussagen, Abbildungen, Videos, Sounds Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Kennzeichenrechten, Namensrechten, Persönlichkeitsrechten, Geschmacksmusterrechten, Gebrauchsmusterrechten, Urheberrechten, Patentrechten Verletzung gesetzlicher Normen, z.b. des Produkthaftungsgesetzes oder des Wettbewerbsrechts, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, rechtwidrigen Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, Dritter durch den Nutzer oder durch einen Dritten, dessen Verhalten dem Nutzer zuzurechnen ist. Die Freistellung erfasst die Leistungen, die der Anbieter den Dritten zu erbringen hat, z.b. Schadensersatz, Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, Bußgelder, sowie die Aufwendungen, die beim Anbieter selbst wegen seiner Inanspruchnahme entstehen, z.b. Kosten für eine angemessene Rechtswahrnehmung.

8 10. Datenschutz Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftrags zu azh KVCheck und auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbuch, Telemediengesetz). Das Nähere regelt der Zusatz Datenschutz und Datensicherheit. 11. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel 11.1 Sollte(-n) eine (oder mehrere) Bestimmung(-en) dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt Der Nutzungsvertrag, seine Wirksamkeit und auch sein Zustandekommen unterliegen deutschem Recht Ist der Nutzer Kaufmann, wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag sowie über sein Zustandekommen und seine Wirksamkeit als Gerichtsstand München vereinbart Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages, insbesondere Nebenabreden, bedürfen der Schriftform, soweit nichts anderes vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Zusatz Datenschutz und Datensicherheit (zu Ziffer 10 der Nutzungsbedingungen zu azh KVCheck, Stand 12/2013) 1. Gegenstand und Dauer der Auftragsdatenverarbeitung 1.1. Der Auftraggeber ( Nutzer ) hat den Auftragnehmer ( azh ) mit der Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen des elektronischen Kostenvoranschlags (ekv) beauftragt. Maßgebliche Grundlage für die Ausführung dieser Dienstleistungen durch die azh sind die Regelungen der 300, 302 SGB V und 105 SGB XI und alle damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen, die die Berufs- und Interessenverbände der Leistungserbringer auf Bundes- und Landesebene mit Rechtswirkung für ihre Mitglieder oder die der Nutzer selbst abgeschlossen haben ( Annexverträge ) Gegenstand, Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten durch die azh und der festgelegte Kreis der Betroffenen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrag und aus den azh-datenschutzdokumenten (Öffentliches Verfahrensverzeichnis und technisch-organisatorische Maßnahmen). Diese können jederzeit in Kopie angefordert werden Der Nutzer übermittelt der azh im Rahmen der Dienstleistungsverträge personenbezogene Daten ( Daten ), die ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Nutzers im Sinne von 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen verarbeitet werden Die Laufzeit dieser Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ( Vereinbarung ) entspricht der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags. 2. Technisch-organisatorische Maßnahmen 2.1. Die azh trifft im Rahmen des ihr zugewiesenen Verantwortungsbereichs die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG, SGB) sicherzustellen; das sind insbesondere die notwendigen Maßnahmen des 9 BDSG und der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG wie: - Organisationskontrolle / Zutrittskontrolle / Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle / Weitergabekontrolle / Auftragskontrolle / Verfügbarkeitskontrolle und Umsetzung des Trennungsgebots; - auftragsspezifische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs / Bereitstellung von Daten, Art/Umstände der Verarbeitung / der Datenhaltung sowie Art/Umstände beim Datenversand, soweit sie sich nicht aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben. Die Maßnahmen sind in den azh-datenschutzdokumenten detailliert beschrieben Die technisch-organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der azh gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Der Nutzer ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind in der nächsten Auflage der azh-datenschutzdokumente zu dokumentieren Die azh hat auf Anforderung die Angaben nach 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG (Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz) dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. 3. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Die azh hat nur nach Weisung des Nutzers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an die azh zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird die azh dieses Ersuchen unverzüglich an den Nutzer weiterleiten. 4. Kontrollen und sonstige Pflichten der azh Die azh hat zusätzlich nach 11 Abs. 4 BDSG folgende Pflichten: - Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Herr Thomas Träger wurde am zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten der azh bestellt. Kontaktdaten: Einsteinring 41-43, Aschheim bei München, Tel.: (0 89) Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis Gemäß 5 BDSG sowie gemäß 35 Abs. 1 SGB I sind alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Vertragspartners zugreifen können, auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt worden. - Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend 9 BDSG in den azh-datenschutzdokumenten; - unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach 38 BDSG. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach 43, 44 BDSG beim Auftragnehmer ermittelt. - Durchführung der Auftragskontrolle Die azh führt regelmäßig Prüfungen im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags durch. - Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Vertragspartner.

9 5. Unterauftragsverhältnisse 5.1. Die Weitergabe von Daten des Nutzers im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses ist nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Nutzers oder in anonymisierter Form möglich. Bei Abschluss dieser Vereinbarung zugelassene Unterauftragnehmer sind in den azh-datenschutzdokumenten aufgeführt Die azh hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und azh entsprechen. Es sind dem Nutzer Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 BDSG i. V. m. Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG beim Unterauftragnehmer einzuräumen Nicht als Unterauftragsverhältnisse sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die die azh bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Die azh ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Vertragspartners auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 6. Kontrollrechte des Auftraggebers 6.1. Der Nutzer hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit der azh durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die azh in deren Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Die azh verpflichtet sich, dem Vertragspartner auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Nutzers nach 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG stellt die azh sicher, dass sich der Nutzer von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist die azh dem Nutzer auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 BDSG und der Anlage zu 9 nach. 7. Mitteilung bei Verstößen der azh 7.1. Die azh erstattet in allen Fällen dem Nutzer eine Meldung, wenn durch sie oder die bei ihr beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Vertragspartners oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. Die azh ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um entstandene Gefährdungen für die Integrität und Vertraulichkeit der Daten auszuschließen. Weiterhin ist die azh verpflichtet, den Nutzer unverzüglich über den konkreten Vorfall zu informieren (d. h. insbesondere über die Ursachen, den genauen Zeitpunkt sowie das Ausmaß) Soweit den Nutzer Pflichten nach 42a BDSG (Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten) treffen, hat die azh ihn zu unterstützen. 8. Weisungsbefugnis des Nutzers 8.1. Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der nach Ziffer 1 genannten Gesetze und Annexverträge und nach Weisung des Nutzers ( 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf die azh nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Nutzer erteilen, es sei denn, die azh ist gesetzlich oder entsprechend den mit dem Dienstleistungsvertrag in Zusammenhang stehenden Annexverträgen gemäß Ziffer 1 Nr. 1 zur Auskunft verpflichtet Mündliche Weisungen wird der Nutzer unverzüglich schriftlich oder per (in Textform) bestätigen. Die azh verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben Die azh hat den Nutzer unverzüglich entsprechend 11 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu informieren, wenn sie der Meinung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Die azh ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Nutzers nicht erstellt; dies gilt nicht, soweit diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie für Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt werden Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der 4b, 4c BDSG erfüllt sind. 9. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern 9.1. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten spätestens mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages hat die azh sämtliche in ihren Besitz gelangten Unterlagen, erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Nutzer auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen Dokumentationen, Unterlagen und Datenbestände zu deren Aufbewahrung die azh nach den in Ziffer 1 genannten Gesetzen/Annexverträgen oder in sonstiger Weise gesetzlich verpflichtet ist, sind nicht zu löschen. Nach Ablauf der maßgeblichen Aufbewahrungspflichten hat die azh die Daten innerhalb eines Monats datenschutzkonform zu vernichten Zurückbehaltungsrechte des Nutzers in Bezug auf die personenbezogenen Daten sind ausgeschlossen

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