EEG-Jahresmeldung an die Bundesnetzagentur Erhebungsbogen "Netzbetreiber - Förderung"

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1 Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2015 der Bundesnetzagentur Deckblatt EEG-Jahresmeldung an die Bundesnetzagentur Erhebungsbogen "Netzbetreiber - Förderung" Abrechnungszeitraum bis Abgabe verpflichtend bis zum Version 2015_2 Zur Erfüllung Ihrer Mitteilungspflicht als Netzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß 76 EEG hinsichtlich der Auszahlungen der EEG-Förderungen ist dieser Erhebungsbogen zu verwenden. Es handelt sich um eine verbindliche Formularvorlage nach 76 Abs. 2 S. 1 EEG. Weitergehende Hinweise zur Datenerhebung: Bitte beachten Sie für die Bearbeitung des Erhebungsbogens die folgenden Hinweise: - Füllen Sie die gelb hinterlegten Felder mit dem vorgesehenen Format aus. - Nehmen Sie bitte keine Änderungen an der Struktur, den Formeln und den Formaten vor. - Beachten Sie die Hinweise im Tabellenblatt "Datendefinitionen". Name des Netzbetreibers: (Angabe der natürlichen bzw. juristischen Person) Betriebsnummer des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur Stadtwerke Weilburg GmbH Waren im Abrechnungszeitraum EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? Wurde im Abrechnungszeitraum förderberechtigter Strom in Ihr Netzgebiet eingespeist? ja nein EHB_EEG_Foerderung.xlsx 1 / 12

2 Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2015 der Bundesnetzagentur a) Einspeisevergütung Einspeisvergütung nach 37 EEG Einspeisvergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG kaufmännisch abgenommene Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung kaufmännisch abgenommene Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung Wasserkraft ,62 Deponie-, Klär- und Grubengas Biomasse ,38 Geothermie Windenergie an Land Windenergie auf See Solar ,70 [] [EURO] [] [EURO] Summe ,70 0 0,00 1 Die an den Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung (Zelle C10) beinhaltet die nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG geleisteten Zahlungen (Solarstrom-Eigenverbrauch). Die selbst verbrauchten Solar-Strommengen sind dagegen in dem Wert "kaufmännisch abgenommene Strommenge" (Zelle B10) nicht enthalten. Sie sind gesondert in Zelle C16 aufzuführen. Solarstrom-Eigenverbrauch nach 33 Abs. 2 EEG Strommenge [] Vergütung [EURO] 2 Die hier angegebene Vergütung nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG ist Teilwert der gesamten an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung EHB_EEG_Foerderung.xlsx 2 / 12

3 b) Direktvermarktung Direktvermarktung Förderung von Flexibilität: Marktprämie nach 34 EEG direkt vermarktete Strommengen nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG (geförderte Direktvermarktung) direkt vermarktete Strommengen nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG (sonstige Direktvermarktung) Flexibilitätszuschlag nach 53 EEG sowie Flexibilitätsprämie nach 54 EEG Wasserkraft Deponie-, Klär- und Grubengas Biomasse Geothermie Windenergie an Land Windenergie auf See Solar [Euro] [] [] [Euro] Summe 0, , EHB_EEG_Foerderung.xlsx 3 / 12

4 c) vne Vermiedene Netzentgelte für EEG-vergüteten Strom nach 57 Abs. 3 EEG i.v.m. 18 StromNEV Istwerte des Abrechnungszeitraumes Netz-/Umspannebene bei Bedarf mehrere Zeilen einfügen Netznummer nur bei mehreren Netznummern anzugeben von bis tatsächliche Vermeidungsarbeit durch EEG-vergütete Anlagen (je Netz-/ Umspannebene) davon durch Rückspeisung, die von Ihnen vorgenommen wurde davon leistungsgemessene Vermeidungsarbeit nach EEG (je Netz-/ Umspannebene) Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene: Jahresleistungspreis [EURO/kW] Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene: Arbeitspreis [ct/] rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf EEGvergütete Einspeisung ANTEIL ARBEIT davon rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf leistungsgemessene Einspeisung ANTEIL ARBEIT rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf leistungsgemessene EEGvergütete Einspeisung ANTEIL LEISTUNG [TT.MM.JJJJ] [TT.MM.JJJJ] [] [] [] (oberer) Benutzungsdauerbereich [EURO] [EURO] [EURO] HöS HöS/HS HS HS/MS MS ,28 0,1 4725, , ,32 MS/NS NS , ,47 Summe ,00 0, , , , ,32 Vermiedene Netzentgelte nach 57 Abs. 3 EEG je Energieträger Energieträger Summe der vermiedenen Netzentgelte [EURO] Wasserkraft 10131,93 Deponie-, Klär- und Grubengas Biomasse 3743,63 Geothermie Windenergie an Land Windenergie auf See Solar 14164,49 Summe ,05 1 Bitte beachten Sie, dass die Gesamtsummen der beiden Tabellen identisch sein müssen (L27 = B42) EHB_EEG_Foerderung.xlsx 4 / 12

5 c) vne Gesamtsumme der rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten bezogen auf EEGvergütete Einspeisung [EURO] 0,00 0,00 0,00 0, ,58 0, , , EHB_EEG_Foerderung.xlsx 5 / 12

6 d) Nachträgliche Korrekturen Nachträgliche Korrekturen nach 62 EEG Jahressummenwerte Betroffenes Abrechnungsjahr Korrekturmenge Finanzielle Förderung vor Abzug der vermiedenen Netzentgelte Finanzielle Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte [] [Euro] [Euro] davon Einzelpositionen über 100 T Betroffenes Abrechnungsjahr Korrekturmenge Grund für die nachträgliche Korrektur 1 Finanzielle Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte [] [Euro] 1 Gründe für nachträgliche Korrektur nach 62 Abs. 1 EEG Nr. 1: Rückforderungen auf Grund von 57 Abs. 5 EEG Nr. 2: rechtskräfitge Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren Nr. 3: Übermittlung und Abgleich von Daten nach 61 Abs. 5 EEG Nr. 4: Verfahren bei der Clearingstelle nach 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EEG Nr. 5: Entscheidung der Bundesnetzagentur nach 85 EEG Nr. 6: vollstreckbarer Titel, der erst nach Abrechnung nach 58 Abs. 1 EEG ergangen ist EHB_EEG_Foerderung.xlsx 6/12

7 e) Eigener Letztverbrauch Eigener Letztverbrauch des Netzbetreibers Strommenge, die nicht von Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde Strommenge, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde physikalisch bedingte Netzverluste i.s.d. 60 Abs. 3 S. 3 EEG technisch bedingte Betriebsverbräuche/ verwaltungsbedingte Stromverbräuche Summe eigener Letztverbrauch [] [] [] 0, ,00 Summe , , EHB_EEG_Foerderung.xlsx 7/12

8 Datendefinitionen Datendefinitionen zum Erhebungsbogen "Netzbetreiber - Förderung" Bitte beachten Sie für die Bearbeitung des Erhebungsbogens die folgenden Hinweise: - Evtl. Fehlermeldungen/Hinweise erscheinen bei einer unplausiblen/falschen Eintragung (falsches Format, falsches Vorzeichen usw.) und dienen als Hilfestellung. Wenn in den Tabellenblättern Zellen trotz Änderung nicht sofort neu berechnet werden (d. h. Fehlermeldungen nicht verschwinden), wird Ihnen empfohlen die Einstellungen unter "Datei" -> "Optionen" -> "Formeln" -> "Berechnungsoptionen" -> "Arbeitsmappenberechung: Automatisch" vorzunehmen. Excel berechnet dann automatisch Ihre Zelleneingaben. - Ändern Sie nicht die Formate der Ursprungszellen beim Ausfüllen des Bogens. Benutzen Sie beim Kopieren und wieder Einfügen von Daten die Funktion "Bearbeiten - Die anzugebenden Beträge in Euro sind als Nettobeträge anzugeben. Erläuterung der Datenfelder: Begriff Einheit Definition Deckblatt Name des Netzbetreibers: (Angabe der natürlichen bzw. juristischen Person) Text Vollständiger Unternehmensname des Netzbetreibers. Soweit die Rechtsform Namensbestandteil ist, ist sie ebenfalls anzugeben (z. B. Schneller Netz AG). Meldepflichtig ist, wer ein Netz der allgemeinen Versorgung nach 5 Nr 26, 27 EEG betreibt. Betriebsnummer des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur Waren im Abrechnungsjahr EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? Wurde im Abrechnungszeitraum 2015 förderberechtigter Strom in Ihr Netzgebiet eingespeist? Zahl ja/nein ja/nein Die achtstellige Betriebsnummer wird von der Bundesnetzagentur als Kennzahl für die Zuordnung und Identifikation des Unternehmens je Tätigkeitsfeld vergeben und ist an der führenden 1000 und weiteren vier Stellen zu erkennen (z. B ). Sofern Zu melden Sie noch sind auch nicht mittelbar als Netzbetreiber angeschlossene bei der Bundesnetzagentur Anlagen, die an nachgelagerte erfasst sind Strukturen und daher über (Netz/Anlage einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber ist gemäß 5 Nr. 27 EEG, z.b. Kundenanlage oder geschlossenes Verteilernetz) angeschlossen sind. Hiervon ist auch der Fall erfasst, dass die Einspeisung aus diesen Anlagen im Abrechnungsjahr 2015 Null beträgt. Dieses Feld ist mit ja/nein zu beantworten. Falls im Abrechnungszeitraum 2015 kein förderberechtigter Strom in Ihr Netzgebiet eingespeist wurde, ist die Frage mit "nein" zu beantworten. Sofern diese und die vorangegangene Frage mit "nein" beantwortet wurde, übersenden Sie uns bitte den Erhebungsbogen, um diesen Status zu dokumentieren und weitere Aufforderungen zur Datenabgabe zu vermeiden EHB_EEG_Foerderung.xlsx 8 / 12

9 Datendefinitionen Waren im Abrechnungsjahr EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? ja/nein Zu melden sind auch mittelbar angeschlossene Anlagen, die an nachgelagerte Strukturen (Netz/Anlage einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber ist gemäß 5 Nr. 27 EEG, z.b. Kundenanlage oder geschlossenes Verteilernetz) angeschlossen sind. Hiervon ist auch der Fall erfasst, dass die Einspeisung aus diesen Anlagen im Abrechnungsjahr 2015 Null beträgt. a) Einspeisevergütung Kaufmännisch abgenommene Strommenge nach 37 EEG Die von Ihrem Unternehmen im Abrechungszeitraum je Energieträger kaufmännisch abgenommene Strommenge, die von Ihnen im Rahmen der Einspeisevergütung nach 37 EEG vergütet wurde. Die selbst verbrauchten Solar-Strommengen nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG sind in diesem Wert nicht zu berücksichtigen, sondern in Zelle C16 desselben Tabellenblatts gesondert auszuweisen. Die Jahresarbeit, die 2015 von EEG- Anlagenbetreibern in Ihrem Netzgebiet direkt vermarktet wurde, ist ebenfalls nicht an dieser Stelle auszuweisen, sondern gesondert im Tabellenblatt b). An Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Einspeisevergütung nach 37 EEG Die nach 19 i.v.m. 37 EEG tatsächlich geleistete Vergütung für im Abrechnungszeitraum eingespeisten EEG-Strom und für selbst verbrauchten Solarstrom nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG, die durch Sie tatsächlich (d. h. vor Abzug der vermiedenen Netzentgelte) an den Anlagenbetreiber ausgezahlt wurde. Kaufmännisch abgenommene Strommenge im Rahmen der Einspeisvergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG Die von Ihrem Unternehmen im Abrechnungszeitraum je Energieträger kaufmännisch abgenommene Strommenge, die von Ihnen im Rahmen der Einspeisevergütung nach 38 EEG vergütet wurde. An Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Einspeisvergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG Die nach 19 i.v.m. 38 EEG tatsächlich geleistete Vergütung für im Abrechnungszeitraum eingespeisten EEG-Strom, die durch Sie tatsächlich (d. h. vor Abzug der vermiedenen Netzentgelte) an den Anlagenbetreiber ausgezahlt wurde. Strommenge (Solarstrom-Eigenverbrauch nach 33 Abs. 2 EEG 2009) Die vom Anlagenbetreiber oder von Dritten in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst verbrauchte Solarstrommenge im Abrechnungszeitraum, für die Sie Vergütungszahlungen nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG geleistet haben. Vergütung (Solarstrom-Eigenverbrauch nach 33 Abs. 2 EEG 2009) Die von Ihnen im Abrechnungszeitraum geleisteten Vergütungszahlungen nach 33 Abs. 2 EEG 2009 i.v.m. 66 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2012 i.v.m. 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG für selbst verbrauchten Solarstrom. Die hier angegebene Vergütung ist Teilwert der gesamten an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung. b) Direktvermarktung Marktprämie nach 34 EEG Die von Ihnen im Abrechnungszeitraum tatsächlich gezahlte Marktprämie nach 19 Abs. 1 Nr.1 i.v.m. 34 i.v.m. 35 EEG (geförderte Direktvermarktung). Einspeisungen nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG (geförderte Direktvermarktung) Die vom Anlagenbetreiber in Ihrem Netzgebiet nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG direkt vermarktete Jahresarbeit, die im Abrechnugszeitraum von Ihnen abgenommen wurde. Einspeisungen nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG (sonstige Direktvermarktung) Die vom Anlagenbetreiber in Ihrem Netzgebiet nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG (sonstige Direktvermarktung) direkt vermarktete Jahresarbeit, die im Abrechungszeitraum von Ihnen abgenommen wurde. Förderung von Flexibilität: Flexibilitätszuschlag nach 53 EEG sowie Flexibilitätsprämie nach 54 EEG Die von Ihnen im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen an Anlagenbetreiber für die Förderung von Flexibilität nach 52 EEG. Das sind tatsächlich geleistete Zahlungen für die Bereitsstellung flexibler installierter Leistung (Flexibilitätszuschlag) für neue Biogasanlagen nach 53 EEG 2014 sowie tatsächlich geleistete Zahlungen für die Bereitsstellung zusätzlich installierter Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung (Flexibilitätsprämie) für bestehende Biogasanlagen nach 54 EEG EHB_EEG_Foerderung.xlsx 9 / 12

10 Datendefinitionen Waren im Abrechnungsjahr EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? ja/nein Zu melden sind auch mittelbar angeschlossene Anlagen, die an nachgelagerte Strukturen (Netz/Anlage einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber ist gemäß 5 Nr. 27 EEG, z.b. Kundenanlage oder geschlossenes Verteilernetz) angeschlossen sind. Hiervon ist auch der Fall erfasst, dass die Einspeisung aus diesen Anlagen im Abrechnungsjahr 2015 Null beträgt. c) Vermiedene Netzentgelte Gemäß 18 StromNEV erhalten Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet sie einspeisen, ein Entgelt. Das Entgelt wird dagegen nach 57 Abs. 3 EEG i.v.m. 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bei der Einspeisung aus nach dem EEG geförderten Anlagen nicht gesondert an den Anlagenbetreiber ausgezahlt, sondern ist vom ÜNB bei der Wälzung des finanziellen Ausgleichs an den VNB in Abzug zu bringen. Dieses Entgelt muss den gegenüber der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. Bitte beachten Sie, dass auch die vermiedenen Netzentgelte als positive Werte anzugeben sind. Der Eintrag der errechneten vne bezügl. der Zeile richtet sich nach dem Anschluss der Anlage. Die Angaben bzgl. der Jahrespreise für Arbeit und Leistung (Spalte G und H) richten sich nach der vorgelagerten Netzebene. Netz- / Umspannebene Netzebene (vgl. 2 S. 1 Nr. 6 StromNEV) Bereiche von Elektrizitätsversorgungsnetzen, in welchen elektrische Energie in Höchst-, Hoch-, Mittel- oder Niederspannung übertragen oder verteilt wird. Umspannebene (vgl. 2 S. 1 Nr. 7 StromNEV) Bereiche von Elektrizitätsversorgungsnetzen, in welchen die Spannung elektrischer Energie von Höchst- zu Hochspannung, Hoch- zu Mittelspannung oder Mittel- zu Niederspannung geändert wird. Beispiel: Die Angaben zu vermiedenen Netzentgelten für die in der Niederspannung angeschlossenen Anlagen sind in der Zeile NS einzutragen. Die entsprechenden Jahrespreise für Arbeit und Leistung beziehen sich auf die Umspannebene MS/NS. Netznummer Zahl Mit der Vergabe einer Betriebsnummer wird automatisch die Netznummer 1 vergeben. Netzbetreiber, die auf Antrag von der Bundesnetzagentur weitere Netznummern erhalten haben, müssen hier die Netznummer angeben, auf deren Netzbereich sich die Angaben beziehen. von bis Datum Die zum Zeitpunkt, frühestens ab , gültigen zugrunde gelegten Netzentgelte. Sollten in [TT.MM.JJJJ] Ihrem Unternehmen im Abrechnungszeitraum unterschiedliche Netzentgelte gegolten haben, so ist jede Periode separat auszuweisen. Datum Die zum Zeitpunkt, spätestens bis , gültigen zugrunde gelegten Netzentgelte. Sollten in [TT.MM.JJJJ] Ihrem Unternehmen im Abrechnungszeitraum unterschiedliche Netzentgelte gegolten haben, so ist jede Periode separat auszuweisen. tatsächliche Vermeidungsarbeit durch EEG-vergütete Anlagen (je Netz-/Umspannebene) davon durch Rückspeisung, die von Ihnen vorgenommen wurde Nach 18 Abs. 2 S. 3 StromNEV ist die Vermeidungsarbeit unter Berücksichtigung der Netzverluste der jeweiligen Netz-/Umspannebene die Differenz zwischen der durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und nachgelagerte Netz-/Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden und der aus der vorgelagerten Netz-/Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden. Folglich ist es die EEG-vergütete Arbeit, die in dieser Ebene zur Vermeidung beigetragen hat (durch in dieser Ebene angeschlossene Anlagen) abzüglich Ihrer Rückspeisungen in vorgelagerte Netz-/Umspannebenen. Dabei ist es unerheblich, ob die Rückspeisung innerhalb des eigenen Netzes oder in vorgelagerte Netz-/Umspannebenen anderer Netze erfolgt ist. Für den Fall, dass von Anlagenbetreibern in Ihr Netz eingspeister EEG-Strom von Ihnen in eine vorgelagerte Netz-/Umspannebene rückgespeist wurde, ist diese entsprechende Menge in der Netz- /Umspannebene einzutragen, in die sie von Ihnen zurückgespeist wurde (in diesem Fall also nicht die Ebene, in der die Anlagen angeschlossen sind). Die Menge ist in diesem Fall als tatsächliche Vermeidungsarbeit sowohl in Spalte E als auch in Spalte F einzutragen. Für die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte wird dann der Jahrespreis für Arbeit bzw. Leistung der vorgelagerten Ebene herangezogen. Dabei ist es unerheblich, ob die Rückspeisung innerhalb des eigenen Netzes oder in vorgelagerte Netz-/Umspannebenen anderer Netze erfolgt ist. Strommengen von EEG-vergüteten Anlagen, die bei einem anderen Netzbetreiber ans Netz angeschlossen sind, durch Rückspeisung von diesem aber in Ihr Netz eingspeist wurden, sind nicht von Ihnen im Tabellenblatt b) zu berücksichtigen. Beispiel: Einspeisung durch von an der Spannungsebene MS angeschlossene Anlagen: , davon werden von Ihnen in die HS/MS rückgespeist. Einspeisung durch von an der Spannungsebene HS/MS angeschlossenen Anlagen Eintrag im Tabellenblatt b) vne d. EEG: Spalte E Spalte F Jahresleistungspreis/-arbeitspreis HS/MS der HS MS der HS/MS davon leistungsgemessene Vermeidungsarbeit nach EEG (je Netz-/Umspannebene) Netzentgelte der vorgelagerten Netz-/Umspannebene: Jahresleistungspreis Netzentgelte der vorgelagerten Netz-/Umspannebene: Arbeitspreis /kw ct/ Der Teil der tatsächlichen Vermeidungsarbeit durch EEG-vergütete Anlagen, der durch leistungsgemessene Anlagen erbracht wurde. Der Jahresleistungspreis für den oberen Benutzungsdauerbereich der vorgelagerten Netz-/Umspannebene (vgl. Anlage 4, Ziff. 4 StromNEV). Der Jahresleistungspreis ist je Netz-/Umspannebene gesondert anzugeben. Der Arbeitspreis für den oberen Benutzungsdauerbereich der vorgelagerten Netz-/Umspannebene (vgl. Anlage 4, Ziff. 4 StromNEV). Der Arbeitspreis ist je Netz-/Umspannebene gesondert anzugeben EHB_EEG_Foerderung.xlsx 10 / 12

11 Datendefinitionen Waren im Abrechnungsjahr EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? ja/nein Zu melden sind auch mittelbar angeschlossene Anlagen, die an nachgelagerte Strukturen (Netz/Anlage einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber ist gemäß 5 Nr. 27 EEG, z.b. Kundenanlage oder geschlossenes Verteilernetz) angeschlossen sind. Hiervon ist auch der Fall erfasst, dass die Einspeisung aus diesen Anlagen im Abrechnungsjahr 2015 Null beträgt. rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf EEG-vergütete Einspeisung ANTEIL ARBEIT Die rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten durch EEG-vergütete Einspeisung ergeben sich aus 57 Abs. 3 EEG i.v.m. 18 Abs. 2 StromNEV. Hier ist ausschließlich der Anteil "Arbeit" anzugeben EHB_EEG_Foerderung.xlsx 11 / 12

12 Datendefinitionen Waren im Abrechnungsjahr EE-Anlagen an ihr Netz angeschlossen? ja/nein Zu melden sind auch mittelbar angeschlossene Anlagen, die an nachgelagerte Strukturen (Netz/Anlage einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber ist gemäß 5 Nr. 27 EEG, z.b. Kundenanlage oder geschlossenes Verteilernetz) angeschlossen sind. Hiervon ist auch der Fall erfasst, dass die Einspeisung aus diesen Anlagen im Abrechnungsjahr 2015 Null beträgt. davon rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf leistungsgemessene Einspeisung ANTEIL ARBEIT rechnerisch ermittelte vermiedene Kosten bezogen auf leistungsgemessene EEG-vergütete Einspeisung ANTEIL LEISTUNG Gesamtsumme der rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten bezogen auf EEG-vergütete Einspeisung Summe der vermiedenen Netzentgelte gemäß Testat Die rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten durch leistungsgemessene EEG-vergütete Einspeisung ergeben sich aus 57 Abs. 3 EEG i.v.m. 18 Abs. 2 StromNEV. Dieser Wert ist Teil der Gesamtmenge. Die rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten durch EEG-vergütete Einspeisung ergeben sich aus 57 Abs. 3 EEG i.v.m. 18 Abs. 2 StromNEV. Hier ist ausschließlich der Anteil "Leistung" anzugeben. Gemäß 18 Abs. 3 Satz 3 StromNEV ist bei dezentralen ohne Lastgangmessung betriebenen Anlagen grundsätzlich keine Vermeidungsleistung zu vergüten. Die Summe der rechnerisch ermittelten vermiedenen Kosten mit der Arbeits- und der Leistungskomponente der EEG-vergüteten Vermeidungsarbeit. Hinweis: Sie wird im Tabellenblatt automatisch ermittelt. Die Summe der vermiedenen Netzentgelte gemäß 57 Abs. 3 EEG im Abrechnungszeitraum über alle Energieträger. Hinweis: Sie wird im Tabellenblatt automatisch ermittelt. d) Nachträgliche Korrekturen Betroffenes Abrechnungsjahr Datum [JJJJ] Abrechnungsjahr, auf das sich die nachträgliche Korrektur bezieht. Korrekturmenge Die Summe der nachträglichen Änderungen der abzurechnenden Strommengen, die gemäß 62 Abs. 1 EEG in der Jahresendabrechnung zu berücksichtigen sind. Finanzielle Förderung vor Abzug der vermiedenen Netzentgelte (Jahressummenwert) Die Summe der nachträglichen Änderungen der finanziellen Förderung einschließlich der vermiedenen Netzentgelte, die gemäß 62 Abs. 1 EEG in der Jahresendabrechnung zu berücksichtigen sind. Finanzielle Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte (Jahressummenwert) Die Summe der nachträglichen Änderungen der finanziellen Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte, die gemäß 62 Abs. 1 EEG in der Jahresendabrechnung zu berücksichtigen sind. Grund für die nachträgliche Korrektur Auswahlfeld Einzelpositionen, bei denen der Korrekturbetrag über liegt, sind gesondert anzugeben. Sie sind Bestandteil der o.g. Jahressummenwerte. Gründe für nachträgliche Korrektur nach 62 Abs. 1 EEG: Nr. 1: Rückforderungen auf Grund von 57 Abs. 5 EEG Nr. 2: rechtskräfitge Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren Nr. 3: Übermittlung und Abgleich von Daten nach 61 Abs. 5 EEG Nr. 4: Verfahren bei der Clearingstelle nach 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EEG Nr. 5: Entscheidung der Bundesnetzagentur nach 85 EEG Nr. 6: vollstreckbarer Titel, der erst nach Abrechnung nach 58 Abs. 1 EEG ergangen ist Finanzielle Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte für Einzelpositionen über 100 T Die Summe der nachträglichen Änderungen der finanziellen Förderung nach Abzug der vermiedenen Netzentgelte für Einzelpositionen, bei denen der Korrekturbetrag über liegt. e) Eigener Letztverbrauch Strommenge, die nicht von Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde Strommenge, die von Ihrem Unternehmen im Abrechnungszeitraum selbst verbraucht wurde und nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde (selbsterzeugter Letztverbrauch und sonstiger Letztverbrauch gem 61 Abs. 1 Satz 3, wie bspw. Börsen-, OTC-Bezug über eigenen Bilanzkreis). Hinweis: Soweit Letztverbraucher zur Zahlung der EEG-Umlage nach 61 Abs. 1 S.1-3 EEG verpflichtet sind, sind die Bestimmungen des EEG für Elektrizitätsversorgungsunternehmen entsprechend anzuwenden ( 61 Abs. 1 S.4 EEG). Strommenge, die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde Strommenge, die von Ihrem Unternehmen 2015 selbst verbraucht wurde und von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde. Eine Lieferung setzt den Bezug des letztverbrauchten Stroms von einer anderen natürlichen oder juristischen Person (Elektrizitätsversorgungsunternehmen) voraus. Physikalisch bedingte Netzverluste i.s.d. 60 Abs. 3 S. 3 EEG Strommenge, die zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste als Verlustenergie nach 10 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) beschafft wurde EHB_EEG_Foerderung.xlsx 12 / 12

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