BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10931 Evaluierung der Bleiberechtsregelungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (BGBl I S. 1386) ist am 1. August 2015 in Kraft getreten. Damit wurde in 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine längst überfällige stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen und die bestehende Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ( 25a AufenthG) reformiert. Im selben Gesetz wurden unter anderem die Abschiebungshaft und das Ausweisungsrecht verschärft. Das hat die fragestellende Fraktion im Gesetzgebungsvorhaben mit Nachdruck kritisiert (vgl. Plenarprotokoll 18/115 vom 2. Juli 2015, S A; Bundestagsdrucksachen 18/5423, 18/5424, 18/5425, 18/5426 und 18/5428). Ob die Bleiberechtsregelungen ihren Zweck erfüllen, langjährig in Deutschland geduldeten Menschen eine Aufenthaltsperspektive zu bieten, das Phänomen der Kettenduldung zurückzudrängen und einen Beitrag zur Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu leisten, der insbesondere Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihren Familien zugutekommen sollte, bleibt nach Auffassung der fragestellenden Fraktion fraglich, da sie weiterhin erhebliche Anforderungen an die Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis stellen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Wie viele Personen leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung seit a) mindestens zwei Jahren b) mindestens vier Jahren c) mindestens fünf Jahren d) mindestens sechs Jahren e) mindestens sieben Jahren f) mindestens acht Jahren in Besitz einer Duldung in Deutschland (bitte nach Bundesländern, Staatsangehörigkeiten und Duldungsgrund aufschlüsseln)? Aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) lassen sich valide Angaben zu der Aufenthaltsdauer von derzeit Geduldeten ermitteln, nicht aber, wie lange diese Duldungen jeweils andauern. Daten in diesem Sinne differenziert nach Ländern, Staatsangehörigkeiten und Duldungsgründen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hinweis für die Beantwortung dieser und aller folgenden Fragen: Die Zahl der aufgeführten Staatsangehörigkeiten wird mit dem Ziel einer ausreichend übersichtlichen Darstellbarkeit auf die jeweils 20 am häufigsten betroffenen Staaten begrenzt. Zudem werden im Folgenden soweit erfragt Monate und Länder nur aufgeführt, sofern hierfür Zahlen über Null ermittelt wurden: Bundesland 2 Jahren 4 Jahren Aufenthaltsdauer von Geduldeten von 5 Jahren 6 Jahren 7 Jahren 8 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/11101 Staatsangehörigkeit 2 Jahren 4 Jahren Aufenthaltsdauer von Geduldeten von 5 Jahren 6 Jahren 7 Jahren 8 Jahren Serbien Kosovo Russische Föderation Mazedonien Ungeklärt Türkei Afghanistan Indien Irak Libanon Bosnien-Herzegowina Albanien Pakistan Armenien Aserbaidschan Iran Nigeria Algerien Syrien China

4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach den im AZR gespeicherten Duldungssachverhalten 2 Jahren Aufenthaltsdauer von Geduldeten von 4 Jahren 5 Jahren 6 Jahren 7 Jahren 8 Jahren Duldung nach 60a Abs. 1 AufenthG Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Duldung nach 60a Abs. 2b AufenthG Duldung nach 60a AufenthG (alt) Gesamt

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/ Wie viele dieser Personen haben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a) das 18. Lebensjahr, Die Angaben können, differenziert nach Aufenthaltsdauer und Ländern, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Bundesland 2 Jahre 4 Jahre 5 Jahre Aufenthaltsdauer 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt

6 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode b) das 21. Lebensjahr, Bundesland 2 Jahre 4 Jahre 5 Jahre Aufenthaltsdauer 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/11101 c) das 27. Lebensjahr nicht vollendet (bitte nach Aufenthaltsdauer s. Frage 1 und Bundesländern aufschlüsseln)? Bundesland 2 Jahre 4 Jahre 5 Jahre Aufenthaltsdauer 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt

8 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25a Absatz 1 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum Aufenthaltserlaubnisse nach 25a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 3.225

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/11101 nach Bundesland alle Bundesländer Baden-Württemberg 327 Bayern 213 Berlin 188 Brandenburg 24 Bremen 56 Hamburg 145 Hessen 224 Mecklenburg-Vorpommern 36 Niedersachsen 532 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 95 Saarland 29 Sachsen 40 Sachsen-Anhalt 82 Schleswig-Holstein 95 Thüringen 40 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten darunter: Türkei 458 Serbien 404 Kosovo 320 Libanon 260 Afghanistan 237 Russische Föderation 157 Armenien 154 Irak 126 Ungeklärt 118 Aserbaidschan 109 Syrien 66 Iran 57 Mazedonien 56 Vietnam 49 Jordanien 36 China 34 Montenegro 33 Ägypten 32 Serbien (ehemals) 27 Georgien 25

10 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 4. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als Eltern eines gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum 407 Aufenthaltserlaubnisse nach 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 16 5 Gesamt 407

11 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/11101 nach Bundesland alle Bundesländer 407 Baden-Württemberg 44 Bayern 32 Berlin 18 Brandenburg 6 Bremen 13 Hamburg 22 Hessen 21 Mecklenburg-Vorpommern 5 Niedersachsen 83 Nordrhein-Westfalen 114 Rheinland-Pfalz 17 Saarland 7 Sachsen 8 Sachsen-Anhalt 4 Schleswig-Holstein 9 Thüringen 4 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 407 darunter: Türkei 72 Kosovo 47 Serbien 34 Russische Föderation 30 Libanon 29 Irak 25 Armenien 19 Ägypten 14 Aserbaidschan 14 Iran 13 Afghanistan 10 Ungeklärt 8 China 6 Indien 6 Albanien 6 Montenegro 6 Syrien 6 Jordanien 5 Jugoslawien (ehemals) 5 Ukraine 4

12 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als Kinder eines gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum 251 Aufenthaltserlaubnisse nach 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep 16 4 Okt Nov 16 9 Dez 16 5 Gesamt 251

13 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/11101 nach Bundesland alle Bundesländer 251 Baden-Württemberg 25 Bayern 20 Berlin 12 Brandenburg 2 Bremen 9 Hamburg 15 Hessen 17 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 52 Nordrhein-Westfalen 70 Rheinland-Pfalz 15 Saarland 1 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 5 Thüringen 1 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 251 darunter Türkei 53 Kosovo 37 Irak 24 Serbien 24 Libanon 14 Syrien 13 Russische Föderation 12 Ägypten 9 Jordanien 7 Aserbaidschan 7 Algerien 5 Armenien 5 Afghanistan 5 Montenegro 3 Ungeklärt 3 Sudan (ehemals) 3 Bosnien-Herzegowina 3 Iran 3 China 2 Georgien 2

14 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 6. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als Ehegatten oder Lebenspartner eines gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum fünf Aufenthaltserlaubnisse nach 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug 15 1 Jun 16 1 Nov 16 3 Gesamt 5 nach Bundesland alle Bundesländer 5 Baden-Württemberg 2 Hamburg 1 Hessen 1 Niedersachsen 1 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 5 darunter Bosnien-Herzegowina 2 Serbien 1 Pakistan 1 Afghanistan 1 7. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als minderjährige ledige Kinder, die mit einem gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden in familiärer Lebensgemeinschaft leben, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25a Absatz 2 Satz 4 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ein Speichersachverhalt gemäß 25a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wird im AZR nicht erfasst. Ausgewertet wurde daher die Aufenthaltserlaubnis nach 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG. Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum 20 Aufenthaltserlaubnisse nach 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

15 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15 Drucksache 18/11101 nach Monaten Okt 15 2 Nov 15 3 Dez 15 1 Jan 16 1 Apr 16 1 Mai 16 2 Jun 16 1 Jul 16 1 Aug 16 1 Sep 16 1 Okt 16 3 Nov 16 3 Gesamt 20 nach Bundesland alle Bundesländer 20 Bremen 3 Hamburg 1 Niedersachsen 4 Nordrhein-Westfalen 8 Rheinland-Pfalz 1 Schleswig-Holstein 3 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 20 darunter Türkei 5 Russische Föderation 5 Irak 2 Tadschikistan 2 Angola 1 Libanon 1 Montenegro 1 Ungeklärt 1 Afghanistan 1 Iran 1

16 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 8. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung bei nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25b Absatz 1 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum 898 Aufenthaltserlaubnisse nach 25b Absatz 1 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug 15 6 Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 898

17 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 17 Drucksache 18/11101 nach Bundesland alle Bundesländer 898 Baden-Württemberg 56 Bayern 101 Berlin 14 Brandenburg 20 Bremen 44 Hamburg 13 Hessen 58 Mecklenburg-Vorpommern 16 Niedersachsen 177 Nordrhein-Westfalen 258 Rheinland-Pfalz 58 Saarland 8 Sachsen 30 Sachsen-Anhalt 21 Schleswig-Holstein 16 Thüringen 8 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 898 darunter Irak 162 Kosovo 84 Serbien 74 Libanon 67 Türkei 59 Armenien 44 Aserbaidschan 38 Russische Föderation 29 Pakistan 27 Iran 27 China 25 Indien 21 Ungeklärt 14 Nigeria 13 Kambodscha 10 Guinea 9 Albanien 9 Georgien 9 Kamerun 8 Algerien 8

18 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung als Familienangehörigen einer nachhaltig integrierten Person eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25b Absatz 4 AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Bei wie vielen dieser Personen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Ehegatten bzw. Lebenspartner des Stammberechtigten einerseits und um Kinder des Stammberechtigten andererseits (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum insgesamt 315 Aufenthaltserlaubnisse nach 25b Absatz 4 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner): nach Monaten Sep 15 1 Okt 15 4 Nov 15 3 Dez 15 7 Jan 16 8 Feb 16 4 Mrz 16 5 Apr 16 5 Mai 16 5 Jun 16 8 Jul 16 8 Aug 16 7 Sep Okt Nov 16 2 Dez 16 5 Gesamt 101

19 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 19 Drucksache 18/11101 nach Bundesland alle Bundesländer 101 Baden-Württemberg 13 Bayern 8 Brandenburg 1 Bremen 4 Hessen 11 Niedersachsen 28 Nordrhein-Westfalen 22 Rheinland-Pfalz 11 Saarland 1 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 1 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 101 darunter 0 China 15 Serbien 14 Kosovo 14 Irak 7 Türkei 6 Libanon 5 Syrien 5 Armenien 4 Jordanien 3 Korea (Republik) 3 Albanien 2 Algerien 2 Georgien 2 Ungeklärt 2 Russische Föderation 2 Iran 2 Kongo 1 Indien 1 Nigeria 1 Ukraine 1

20 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind): nach Monaten Aug 15 2 Sep 15 5 Okt 15 8 Nov 15 4 Dez Jan Feb Mrz 16 9 Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 16 3 Gesamt 214 nach Bundesland alle Bundesländer 214 Baden-Württemberg 14 Bayern 18 Berlin 5 Brandenburg 3 Bremen 13 Hessen 16 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 51 Nordrhein-Westfalen 66 Rheinland-Pfalz 14 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 4 Schleswig-Holstein 4

21 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 21 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 214 darunter 0 Kosovo 23 Serbien 22 Türkei 22 Libanon 20 Irak 18 China 8 Ungeklärt 8 Georgien 7 Jordanien 7 Russische Föderation 7 Aserbaidschan 6 Korea (Republik) 6 Guinea 4 Vietnam 4 Armenien 4 Mosambik 4 Montenegro 4 Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 4 Nigeria 3 Pakistan Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 25 Absatz 5 AufenthG erteilt, weil mit einem Wegfall der Ausreisehindernisse auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum Aufenthaltserlaubnisse nach 25 Absatz 5 AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

22 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt nach Bundesland alle Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg 824 Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 417 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 213 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 649

23 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 23 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten darunter Serbien Kosovo Türkei Afghanistan Mazedonien Ungeklärt Bosnien-Herzegowina Ghana Irak Russische Föderation Nigeria Vietnam Armenien Libanon Aserbaidschan 879 Syrien 642 Staatenlos 616 Montenegro 610 Iran 604 Albanien Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung infolge eines Härtefallersuchens eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 23a AufenthG erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum Aufenthaltserlaubnisse nach 23a AufenthG erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

24 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt nach Bundesland alle Bundesländer Baden-Württemberg 401 Bayern 309 Berlin Brandenburg 42 Bremen 46 Hamburg 143 Hessen 198 Mecklenburg-Vorpommern 13 Niedersachsen 519 Nordrhein-Westfalen 880 Rheinland-Pfalz 231 Saarland 45 Sachsen 76 Sachsen-Anhalt 96 Schleswig-Holstein 104 Thüringen 304

25 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 25 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten darunter Serbien 763 Kosovo 538 Türkei 416 Irak 228 Mazedonien 218 Bosnien-Herzegowina 213 Russische Föderation 206 Libanon 190 Armenien 171 Afghanistan 138 Aserbaidschan 132 Iran 115 Albanien 108 Syrien 85 China 80 Sri Lanka 66 Vietnam 64 Pakistan 56 Georgien 53 Montenegro Wie vielen Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war ( 60a AufenthG), wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung auf Grund einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet oder der Geburt eines Kindes während seines Aufenthalts im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 27 ff. AufenthG i. V. m. 39 Nummer 5 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) erteilt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden in dem erfragten Zeitraum Aufenthaltserlaubnisse entsprechend der Fragestellung erteilt. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

26 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt nach Bundesland alle Bundesländer Bayern 325 Berlin 798 Bremen 225 Hessen 425 Hamburg 336 Sachsen 98 Saarland 62 Thüringen 44 Brandenburg 97 Niedersachsen 578 Sachsen-Anhalt 92 Rheinland-Pfalz 206 Baden-Württemberg 521 Schleswig-Holstein 99 Nordrhein-Westfalen Mecklenburg-Vorpommern 48

27 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 27 Drucksache 18/11101 alle Staatsangehörigkeiten darunter Serbien 709 Türkei 453 Kosovo 421 Ghana 395 Nigeria 285 Mazedonien 234 Vietnam 231 Libanon 173 Marokko 170 Bosnien-Herzegowina 169 Russische Föderation 155 Pakistan 149 Irak 142 Indien 131 Albanien 116 Algerien 115 Ukraine 107 Kamerun 86 Tunesien 85 Afghanistan 67

28 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 12 erfassten Personen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Die nach den Sachverhalten zu 13a bis 13d aufgeschlüsselten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: a) Ehegatten bzw. Lebenspartner von Deutschen, nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt nach Bundesland alle Bundesländer Baden-Württemberg 147 Bayern 99 Berlin 147 Brandenburg 25 Bremen 22 Hamburg 34 Hessen 133 Mecklenburg-Vorpommern 9 Niedersachsen 160 Nordrhein-Westfalen 381 Rheinland-Pfalz 63 Saarland 15 Sachsen 34 Sachsen-Anhalt 22 Schleswig-Holstein 23 Thüringen 17

29 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 29 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten darunter Kosovo 152 Türkei 137 Libanon 91 Marokko 66 Pakistan 56 Algerien 52 Russische Föderation 51 Tunesien 48 Ukraine 42 Serbien 41 Albanien 36 Irak 34 Iran 30 Indien 29 Nigeria 29 Mazedonien 28 Vietnam 24 Georgien 21 Ghana 19 Gambia 18

30 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode b) Ehegatten und Lebenspartner von Ausländern, nach Monaten Aug 15 5 Sep 15 8 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 415 nach Bundesland alle Bundesländer 415 Baden-Württemberg 27 Bayern 30 Berlin 10 Brandenburg 55 Bremen 13 Hamburg 4 Hessen 10 Niedersachsen 3 Nordrhein-Westfalen 4 Rheinland-Pfalz 48 Saarland 6 Sachsen 26 Sachsen-Anhalt 46 Schleswig-Holstein 4 Thüringen 129

31 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 31 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 415 darunter Türkei 67 Kosovo 51 Serbien 38 Vietnam 30 Marokko 16 Albanien 15 Mazedonien 15 Irak 14 Iran 13 Bosnien-Herzegowina 11 Ukraine 10 Afghanistan 10 Russische Föderation 10 Kamerun 8 Libanon 8 Indien 7 Ghana 6 Nigeria 6 Algerien 6 Georgien 6

32 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Eltern deutscher Kinder, nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt nach Bundesland alle Bundesländer Baden-Württemberg 269 Bayern 165 Berlin 491 Brandenburg 56 Bremen 131 Hamburg 277 Hessen 190 Mecklenburg-Vorpommern 35 Niedersachsen 252 Nordrhein-Westfalen 865 Rheinland-Pfalz 88 Saarland 33 Sachsen 52 Sachsen-Anhalt 52 Schleswig-Holstein 62 Thüringen 21

33 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 33 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten darunter Serbien 446 Ghana 283 Nigeria 216 Türkei 211 Kosovo 178 Vietnam 156 Mazedonien 136 Indien 89 Pakistan 87 Bosnien-Herzegowina 83 Marokko 74 Russische Föderation 69 Irak 67 Libanon 62 Kamerun 61 Algerien 57 Ukraine 48 Albanien 48 Kenia 38 Afghanistan 35

34 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten d) Eltern ausländischer Kinder (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Aug 15 8 Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 740 nach Bundesland alle Bundesländer 740 Baden-Württemberg 34 Bayern 130 Berlin 62 Brandenburg 47 Bremen 12 Hamburg 8 Hessen 4 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 12 Nordrhein-Westfalen 118 Rheinland-Pfalz 12 Saarland 29 Sachsen 59 Sachsen-Anhalt 10 Schleswig-Holstein 196 Thüringen 4

35 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 35 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 740 darunter Serbien 184 Ghana 87 Bosnien-Herzegowina 58 Mazedonien 55 Kosovo 40 Türkei 38 Nigeria 34 Irak 27 Russische Föderation 25 Vietnam 21 Albanien 17 Montenegro 15 Marokko 14 Libanon 12 Afghanistan 8 Aserbaidschan 8 Libyen 8 Ukraine 7 Ungeklärt 7 China Wie viele Personen, deren Abschiebung vorläufig ausgesetzt war ( 60a AufenthG), haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erworben, und wie vielen dieser Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufenthaltskarte ( 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU FreizügG/EU) ausgestellt (bitte nach Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 haben 279 Personen, die zunächst eine Duldung besaßen, seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige von Unionsbürgern erworben. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

36 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten Aug 15 1 Sep 15 3 Okt 15 7 Nov Dez Jan 16 9 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 16 6 Gesamt 279 nach Bundesland alle Bundesländer 279 Baden-Württemberg 47 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 4 Bremen 5 Hamburg 8 Hessen 23 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 28 Nordrhein-Westfalen 93 Rheinland-Pfalz 6 Saarland 6 Sachsen 6 Sachsen-Anhalt 5 Schleswig-Holstein 6 Thüringen 3

37 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 37 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 279 darunter Kosovo 52 Serbien 32 Pakistan 25 Türkei 22 Indien 13 Albanien 11 Mazedonien 11 Nigeria 10 Ghana 9 Bosnien- Herzegowina 8 Libanon 7 Marokko 7 Tunesien 7 Montenegro 7 Irak 6 Kuba 4 Kenia 3 Gambia 3 Ukraine 3 Ägypten 3

38 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Unter den 279 Personen waren 264, denen eine Aufenthaltskarte ( 5 FreizügG/ EU) ausgestellt wurde. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach Monaten Aug 15 1 Sep 15 3 Okt 15 7 Nov 15 9 Dez Jan 16 8 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 16 6 Gesamt 264 nach Bundesland alle Bundesländer 264 Baden-Württemberg 45 Bayern 22 Berlin 14 Brandenburg 4 Bremen 5 Hamburg 8 Hessen 22 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 25 Nordrhein-Westfalen 87 Rheinland-Pfalz 6 Saarland 6 Sachsen 6 Sachsen-Anhalt 4 Schleswig-Holstein 6 Thüringen 3

39 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 39 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 264 darunter 0 Kosovo 48 Serbien 29 Pakistan 22 Türkei 21 Indien 13 Albanien 11 Mazedonien 11 Ghana 9 Nigeria 9 Bosnien-Herzegowina 8 Libanon 7 Marokko 7 Montenegro 7 Irak 6 Tunesien 6 Ägypten 3 Gambia 3 Iran 3 Kenia 3 Kuba Wie viele Personen, denen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 23a, 25 Absatz 5, 25a, 25b oder 27 ff. i. V. m. 39 Nummer 5 AufenthV oder eine Aufenthaltskarte ( 5 FreizügG/EU) ausgestellt wurde, haben das damit einhergehende Aufenthaltsrecht anschließend wieder verloren (bitte unter Angabe der Gründe für den Verlust des Aufenthaltsrechts nach Aufenthaltstiteln, Monaten, Bundesländern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Wie viele dieser Personen sind infolgedessen nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig ausgereist, und wie viele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welche Staaten abgeschoben? Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2016 haben insgesamt 532 Personen ein Aufenthaltsrecht im Sinne der Frage verloren. Aufgeschlüsselte Daten nach Monaten, Ländern und Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Von den 532 Personen waren zum genannten Stichtag 291 Personen als nicht in Deutschland aufhältig erfasst. Zu etwaigen Zielländern oder der Art der Ausreise liegen keine Erkenntnisse vor.

40 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Monaten Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 16 9 Aug Sep 16 8 Okt 16 4 Nov 16 0 Dez 16 0 Gesamt 532 nach Bundesland alle Bundesländer 532 Baden-Württemberg 84 Bayern 75 Berlin 33 Brandenburg 4 Bremen 3 Hamburg 28 Hessen 64 Niedersachsen 71 Nordrhein-Westfalen 112 Rheinland-Pfalz 18 Saarland 9 Sachsen 17 Sachsen-Anhalt 4 Schleswig-Holstein 7 Thüringen 3

41 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 41 Drucksache 18/11101 nach Staatsangehörigkeit alle Staatsangehörigkeiten 532 darunter Vereinigte Staaten von Amerika 27 Türkei 66 Indien 35 Syrien 67 Russische Föderation 36 Irak 18 Ukraine 12 Korea (Republik) 7 Serbien 18 China 6 Albanien 4 Mexico 7 Marokko 18 Kenia 5 Kuba 8 Kosovo 17 Nepal 2 Costa Rica 1 Pakistan 8 Indonesien Woran scheitert die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG an Personen, die die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer nachweisen können, nach Einschätzung der Bundesregierung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Woran scheitert die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG an Personen, die die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer nachweisen können, nach Einschätzung der Bundesregierung? Der Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse hierzu. Ihr ist bekannt, dass vereinzelt die fehlende Sicherung des überwiegenden Lebensunterhalts sowie bisherige Bleiberechtsregelungen, durch die viele Begünstigte bereits erfasst wurden, als Gründe für geringe Zahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse benannt wurden.

42 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 18. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, deren Abschiebung vorläufig ausgesetzt ist ( 60a AufenthG), infolge einer Eheschließung, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder der Geburt eines Kindes keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, obwohl die Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind (bitte ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung sind derartige Fälle nicht bekannt; eine Bewertung kann daher nicht erfolgen. 19. Inwiefern hält die Bundesregierung die Regelungen der 25a und 25b AufenthG für ausreichend, um den Belangen langjährig in Deutschland aufhältiger Menschen Rechnung zu tragen, und inwiefern plant die Bundesregierung Änderungen dieser Vorschriften? Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 25a, 25 AufenthG obliegt den Ländern in eigener Verantwortung. Bei der Beurteilung der Bleiberechtsregelungen der 25a, 25b AufenthG ist zu berücksichtigen, dass die Gewährung eines Bleiberechts an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist. Die Bundesregierung hält die derzeitigen Regelungen für ausreichend und plant derzeit keine Änderungen der 25a, 25b AufenthG.

43

44 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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