Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III
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- Hermann Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Gründungszuschuss
2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Revisionsergebnisse im Einzelnen Initiative bei der Förderung Kundenbetreuung Qualität der Bearbeitung Dezentrale Weisungen Erfolgsbeobachtung und Fachaufsicht... 3 Anlage Revisionsumfang und -methode Gründungszuschuss Juni 2016
3 1 Zusammenfassung Für eine nachhaltige Integration der Kundinnen und Kunden in Arbeit kommt neben der vorrangigen Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem die Gewährung eines Gründungszuschusses bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Betracht. Er dient der Sicherung des Lebensunterhalts in der Zeit nach der Existenzgründung 1. Die Interne Revision hat geprüft, ob das Instrument Gründungszuschuss möglichst erfolgreich zum Einsatz kommt und wie sichergestellt ist, dass Förderanträge mit einer hohen Qualität bearbeitet worden sind. Im Wesentlichen kommt die Interne Revision zu folgenden Feststellungen: Es sind kaum Initiativen seitens der Vermittlungsfachkräfte erkennbar, Kundinnen und Kunden aktiv die Möglichkeit einer Förderung mit Gründungszuschuss anzubieten. Die Qualität der Bearbeitung von Gründungszuschuss ist überwiegend positiv. Neben Dokumentationsmängeln sind aber insbesondere im Bereich der Prüfung einer möglichen Eigenleistungsfähigkeit Defizite vorhanden. Die Interne Revision hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass der überwiegende Teil der Kundinnen und Kunden sich nicht erneut arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet hat. Es gibt daher in diesen Fällen keine Anzeichen, die gegen die Fortführung der selbständigen Tätigkeit und somit gegen den Erfolg des Gründungszuschusses sprechen. Eine vergleichbare Nachbetrachtung zu den geförderten Einzelfällen erfolgte in den geprüften Agenturen für Arbeit bisher allerdings nicht. Initiative von Kundenseite Bearbeitungsqualität überwiegend positiv Keine Nachhaltung des Erfolges 1 vgl. 93 Abs. 1 SGB III Gründungszuschuss Juni
4 2 Revisionsergebnisse im Einzelnen Im Rahmen der Revision haben sich folgende Feststellungen ergeben, über die die geprüften AA jeweils gezielt informiert wurden bzw. werden. 2.1 Initiative bei der Förderung Die Initiative für eine selbständige Tätigkeit ging in über 90 Prozent der Fälle von den Kundinnen und Kunden aus. Lediglich in zwei AA bestanden Überlegungen, bestimmten Kundengruppen aktiv Gründungszuschuss anzubieten (z. B. berufserfahrenen, spezialisierten Akademikerinnen und Akademikern). Dennoch ist in diesen AA anhand der geprüften Einzelfälle keine verstärkte Initiative hinsichtlich des Angebots von Gründungszuschuss durch die Vermittlungsfachkräfte ersichtlich. 2.2 Kundenbetreuung Der Prozess hinsichtlich der Beratung und Bewilligung von Gründungszuschuss in den AA verlief zielgerichtet. Es wurden keine durch die AA zu vertretenden Prozessverzögerungen festgestellt. Die Kundinnen und Kunden wurden durch die Vermittlungsfachkräfte im erforderlichen Maß bei der Vorbereitung der selbständigen Tätigkeit unterstützt (z. B. durch Folgetermine). Die Bearbeitung der Anträge in den Operativen Services erfolgte fast durchgängig zeitnah. 2.3 Qualität der Bearbeitung In keinem der bewilligten Förderfälle war ein Vorrang der Vermittlung 2 aus dem Bewerberangebot 3 ersichtlich. Eine Dokumentation der Prüfung dieses Sachverhaltes erfolgte allerdings nur in knapp 60 % der Fälle. Vorrang der Vermittlung Die Ablehnung von Förderfällen erfolgte durchgängig nachvollziehbar mit der Begründung eines vorliegenden Vorrangs der Vermittlung. In allen Fällen beendete die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit die bestehende Arbeitslosigkeit. Zudem war zu diesem Zeitpunkt durchgängig ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden. Eine fachkundige Stellungnahme, mit der die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigt wurde, lag ebenfalls in allen Fällen vor. Zudem war ersichtlich, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit vorhanden waren. Bei 20 % der bewilligten Förderungen lagen aufgrund der Angaben (z. B. in den Antragsunterlagen) Anzeichen für eine mögliche Eigenleistungsfähigkeit vor. In der Hälfte dieser Fälle ist nicht ersichtlich, dass diesen Angaben nachgegangen wurde. Tatbestandsvoraussetzungen Eigenleistungsfähigkeit 2 4 SGB III Vorrang der Vermittlung 3 z. B. keine Vermittlungsvorschläge vorhanden, Stellensuchläufe wiederholt negativ Gründungszuschuss Juni
5 2.4 Dezentrale Weisungen In 3 von 4 AA waren ermessenslenkende Weisungen zum Gründungszuschuss vorhanden. Zwei dieser Weisungen sahen beispielsweise vor, dass prognostizierte Jahresgewinne zu einem Ausschluss der Förderung führen sollen. Diese können jedoch nicht als alleinige Begründung für eine Ablehnung herangezogen werden. In einer weiteren Weisung wurde festgelegt, dass die Eigenkündigung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in der Regel zu einer Ablehnung des Förderantrages führt. Dezentrale Weisungen mit einer zu starken Verallgemeinerung der Sachverhalte bergen das Risiko, dass bestehende Entscheidungsspielräume für eine Förderung ungenutzt bleiben. Im Zusammenhang mit ermessenslenkenden Weisungen soll generell berücksichtigt werden, dass diese Raum für die Ausübung des Ermessens im Einzelfall lassen. Aus Sicht der Internen Revision sind die vorhandenen zentralen Regelungen insoweit grundsätzlich ausreichend; der Erlass weiterer dezentraler Regelungen erleichtert demgegenüber nicht die Entscheidung im Einzelfall. 2.5 Erfolgsbeobachtung und Fachaufsicht Eine Erhebung der Internen Revision bei allen geprüften Einzelfällen hat gezeigt, dass 80 % der Kundinnen und Kunden sich in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit nicht erneut bei der AA oder dem Jobcenter gemeldet haben 4. Eine solche Nachbetrachtung zum Integrationserfolg der Förderfälle wurde in den AA nicht durchgeführt. Zudem waren die Teamleitungen zwar teilweise bei Einzelfällen in den Entscheidungsprozess zum Gründungszuschuss eingebunden, eine systematische Fachaufsicht fand hingegen nicht statt, obwohl der Anteil des Gründungszuschusses am gesamten Eingliederungstitel bei rund 13 % im Jahr 2015 lag. Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. 4 keine erneute Arbeitslos- oder Arbeitsuchend-Meldung in VerBIS ersichtlich Gründungszuschuss Juni
6 Anlage Revisionsumfang und -methode In die Revision wurden insgesamt vier AA einbezogen. Die Prüfung bezog sich auf jeweils 20 bewilligte und 10 abgelehnte Förderanfragen (Sichtung der Fälle anhand von Bewerberdatensätzen in VerBIS 5 und den Unterlagen in der e- Akte). Ergänzend zu den Feststellungen aus den geprüften Einzelfällen wurden in jeder AA Interviews mit Fach-und Führungskräften geführt. Ferner wurden einschlägige Unterlagen der AA ausgewertet (z. B. Geschäftspläne, ermessenslenkende Weisungen). Zeitraum der Revision: sowie Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem Gründungszuschuss Juni 2016
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