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1 Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA: Anhang 6: Fachspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Französisch GHR 1. Studienstruktur Es sind die im folgenden aufgeführten Module zu studieren, für die nach erfolgreichem Abschluss die angegebenen Leistungspunkte (L) vergeben werden Tabellarische Modulübersicht für das Fach Französisch im Grundstudium Modul GHR A 1 Sprachpraxis 10 L Modul GHR B 1 Sprachwissenschaft 8 L Modul GHR C 1 Literaturwissenschaft 8 L Modul GHR D 1 Fachdidaktik 6 (+3) L 1.2. Tabellarische Modulübersicht für das Fach Französisch im Hauptstudium Modul GHR A 2 Sprachpraxis 4 L Modul GHR B 2 Sprachwissenschaft [W] 14 L Modul GHR C 2 Literaturwissenschaft [W] 14 L Modul GHR D 2 Fachdidaktik 5 (+3) L 2. Studienorganisation 2.1. Umfang des Studiums Insgesamt sind im Unterrichtsfach Französisch 55 L zu studieren. Das Studium des Unterrichtsfaches Französisch umfasst 8 Module. Alle Module sind flichtmodule Modulabschlüsse Grundsätzlich ist ein Modul abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen sind. Das Modul GHR A 1 wird durch eine - einmal wiederholbare Modulabschlussprüfung in Form einer zweistündigen Klausur abgeschlossen, die sich auf Inhalte des Moduls A 1 bezieht. Die Module GHR B 1, GHR C 1 und GHR D 1 werden neben den individuellen Studienleistungen in den einzelnen Veranstaltungen durch eine jeweils zusätzliche Hausarbeit abgeschlossen, die sich auf eine ausgewählte Veranstaltung des Moduls bezieht. Im Hauptstudium sind Teilprüfungen der Ersten Staatsprüfungen Modulabschlussprüfungen Formen des Erwerbs von Leistungspunkten 1

2 Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht: - mündliche rüfungen von Minuten Dauer - schriftliche rüfungen von höchstens zwei Stunden Dauer - mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form - mündlicher Vortrag (Referat) - schriftliche Hausarbeit. - räsentation In den Modulen GHR B 2 bzw. GHR C 2 sowie GHR D 2 werden Leistungspunkte neben den individuellen Studienleistungen in den einzelnen Veranstaltungen auch durch gesonderte Leistungsnachweise (LN) erworben. Diese bestehen grundsätzlich aus einer größeren schriftlichen Hausarbeit. Die Form, in der die Leistungspunkte erworben werden können, wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekannt gegeben. 3. Grundstudium Alle Angelegenheiten des Grundstudiums und der Zwischenprüfung sind in den allgemeinen und in den fachspezifischen Bestimmungen der ZO geregelt. Insgesamt sind im Grundstudium 32 L in 4 Modulen zu studieren, zu denen 3 L aus dem fachdidaktischen raktikum kommen, falls dieses im Anschluss an das fachdidaktische roseminar im Modul GHR D 1 absolviert wird, d.h. nicht im Hauptstudium Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Die Module des Grundstudiums umfassen folgende Lehrveranstaltungen: Modul GHR A 1 Modul GHR B 1 Modul GHR C 1 Modul GHR D 1 Sprachpraxis Grammatik Compréhension et expression orale Compréhension et expression écrite Version Sprachwissenschaft Einführung in die Sprachwissenschaft - Systematik - Sprachwissenwschaft des Französischen roseminar Sprachwissenschaft Kontrastive Grammatik Literaturwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft - Systematik - Grundzüge der französischen frz. Literaturgeschichte roseminar Literaturwissenschaft Civilisation française Fachdidaktik Einführung in die Fachdidaktik roseminar Fachdidaktik roseminar/ Übung: Vermittlungsaspekte/ Neue Medien (Fachdidaktisches raktikum)

3 Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA: Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend und besteht in den Modulen GHR B1, GHR C1 und GHR D1 aus den rüfungen, die zum Erwerb der Leistungspunkte führen. Das Modul A1 wird mit einer zweistündigen Klausur gemäß 11, Abs. 4 und 6 der Zwischenprüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) abgeschlossen. Diese Modulabschlussprüfung ist einmal wiederholbar und bezieht sich auf den Stoff des gesamten Moduls A1 (eingeschränkte Wiederholbarkeit) Termine Das Modul GHR A1 muss im 1. (Fach-)Studiensemester begonnen werden. Die Modulabschlussprüfung findet jeweils in der 1. Woche des 3. (Fachstudien-)Semesters statt. Die genauen Termine der Modulabschlussprüfung werden per Aushang im Fach Französisch bekannt gemacht. Der Wiederholungstermin wird jeweils in der 1. Woche des folgenden (Fachstudien-)Semesters angeboten. Die Anmeldung zu den rüfungen muss jeweils spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen rüfungstermin beim rüfungsamt erfolgen. 4. Hauptstudium Im Hauptstudium sind 4 Module zu studieren, die alle flichtmodule sind. Insgesamt sind im Hauptstudium 23 L nachzuweisen, zu denen im Anschluss an das fachdidaktische Modul GHR D 2 drei weitere L aus dem fachdidaktischen raktikum kommen, falls dieses nicht bereits im Anschluss an das fachdidaktische roseminar im Modul GHR D 1 absolviert worden ist. 3

4 4.1. Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums Modul GHR A 2 Sprachpraxis 4 L a. Traduction (thème: Dt - Frz.) [Ü] b. Discours et stratégies de communication [Ü] 2 L 2 L Modul GHR B 2 Fachwissenschaftliches Modul mit dem Schwerpunkt Sprachwissenschaft W 14 L a. Sprache im sozialen Kontext [HS] b. Sprache und Kognition [V] c. Literatur im sozialen Kontext [HS] 8 L [LN] 2 L 4 L Modul GHR C 2 Fachwissenschaftliches Modul mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft W 14 L a. Literatur im sozialen Kontext [HS] b. Theorien/ Epochen/ Autoren [V] c. Sprache im sozialen Kontext [HS] 8 L [LN] 2 L 4 L Modul GHR D 2 Fachdidaktik 5 (+ 3) L a.theorien und Modelle des Fremdsprachenunterrichts [HS] b. (Fachdidaktisches raktikum) 5 L [LN] 4.2. Fachwissenschaftliches Modul Es ist eines der beiden fachwissenschaftlichen Module GHR B 2 oder GHR C 2 im Hauptstudium zu studieren. In dem fachwissenschaftlichen Modul ist jeweils eine Lehrveranstaltung (Element c.) zu besuchen, die nicht dem gewählten Schwerpunkt entspricht; also ein HS Literaturwissenschaft in dem fachwissenschaftlichen Modul mit dem Schwerpunkt Sprachwissenschaft und ein HS Sprachwissenschaft in dem fachwissenschaftlichen Modul mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft Leistungsnachweise Es sind 2 LN zu erbringen: 1 LN in dem gewählten fachwissenschaftlichen Modul (jeweils Element a.) sowie 1 LN im Anschluss an das fachdidaktische HS. Ihnen werden jeweils 4 L zugeordnet.

5 Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA: Fachdidaktisches Studium und fachdidaktisches raktikum 5.1. Umfang des fachdidaktischen Moduls Die fachdidaktischen Studien umfassen die beiden fachdidaktischen Module GHR D 1 im Grundstudium sowie GHR D 2 im Hauptstudium (insgesamt 11 L) sowie das fachdidaktische raktikum (3 L) Fachdidaktisches raktikum Das fachdidaktische raktikum muss inhaltlich entweder an ein roseminar aus dem fachdidaktischen Grundlagenmodul GHR D 1 angebunden werden oder aber an den Besuch des fachdidaktischen Hauptseminars im Modul GHR D 2. Im Unterrichtsfach Französisch ist das fachdidaktische raktikum als Blockpraktikum oder semesterbegleitendes Tagespraktikum organisiert. Weitere inhaltliche und organisatorische Festlegungen werden im Gespräch zwischen den Studierenden und der/ dem Lehrenden, der die Lehrveranstaltung durchführt, an den das fachdidaktische raktikum angebunden ist, getroffen. Der Nachweis des absolvierten fachdidaktischen raktikums wird von der/ dem Lehrenden, der die Lehrveranstaltung durchführt, an die das fachdidaktische raktikum angebunden ist, ausgestellt. Voraussetzung für den Nachweis ist die Darstellung und Reflexion der unterrichtsbezogenen Beobachtungen und Erfahrungen des raktikums in einem von den Studierenden erstellten ortfolio, das wiederum mit dem verantwortlichen Lehrenden besprochen werden muss. 6. Erste Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Französisch besteht (neben der schriftlichen Hausarbeit nach Wahl des Studierenden) aus je einer fachwissenschaftlichen und einer fachdidaktischen rüfung, von denen eine mündlich und eine schriftlich ist, und zwar im Anschluss an das fachwissenschaftliche Modul (GHR B 2 oder GHR C 2) und an das fachdidaktische Modul. Die Teilprüfungen zur ersten Staatsprüfung ersetzen damit Modulabschlussprüfungen in den Modulen GHR B 2 bzw. GHR C 2 sowie GHR D 2. In dem Modul GHR A 2 ist keine Modulabschlussprüfung vorgesehen. Die Zulassung zur 1. rüfung wird ausgesprochen, wenn für das jeweilige fachwissenschaftliche Modul der LN erbracht worden ist und das Modul GHR A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Meldung zur fachdidaktischen rüfung muss nachgewiesen werden das fachdidaktische raktikum, der erfolgreiche Besuch des HS Fachdidaktik mit einem LN sowie der erfolgreiche Besuch der beiden Übungen des Moduls GHR A 2. Zulassungsvoraussetzung für die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der 1. Staatsprüfung ist der LN in dem gewählten fachwissenschaftlichen Modul oder in Fachdidaktik, falls die Hausarbeit in Fachdidaktik geschrieben wird. 5

6 7. Erweiterungsprüfung Eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Französisch kann abgelegt werden, wenn die Anforderungen aus 29 der LO vom erfüllt sind Beratung Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem im Unterrichtsfach Französisch lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller Studienplan zu erstellen, der bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den Modulbescheinigungen bzw. Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist Anmeldung zur Erweiterungsprüfung Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung müssen alle Lehrveranstaltungen des individuellen Studienplans erfolgreich besucht bzw. die dazugehörigen Leistungspunkte erworben worden sein.

7 Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA: Studienumfang im Fach Französisch für die Erweiterungsprüfung Für die Erweiterungsprüfung im Lehramtsfach Französisch GHR sind insgesamt 39 L in den folgenden Lehrveranstaltungen zu erwerben: Modul GHR A Sprachpraxis 14 L a. Grammatik [Ü] b. Compréhension et expression orale [Ü] c. Compréhension et expression écrite [Ü] d. Version: Übersetzung Frz. Dt. [Ü] e. Modulabschlussprüfung f. Thème: Übersetzung Deutsch-Französisch [Ü] g. Discours et stratégies de communication 2L 2 L 2 L 2 L 2 L 2 L 2 L Modul GHR B Sprachwissenschaft 18 L a. Einführung Sprachwissenschaft b. roseminar Sprachwissenschaft [S] c. Sprache im sozialen Kontext [HS] d. Literatur im sozialen Kontext HS 4 L 2 L 8 L [LN] 4 L Modul GHR C Literaturwissenschaft 18 L a. Einführung Literaturwissenschaft - Systematik - Grundzüge der französischen Literaturgeschichte b. roseminar Literaturwissenschaft [S] c. Literatur im sozialen Kontext [HS] d. Sprache im sozialen Kontext [HS] W 4 L 2 L 8 L [LN] 4 L Modul GHR D Fachdidaktik 7 L a. roseminar Fachdidaktik b. Theorien und Modelle des Fremdsprachenunterrichts [HS] 2 L 5 L [LN] 7

8 7.4. Kommentar zu den vorbereitenden Studien zur Erweiterungsprüfung Im Modul Sprachpraxis GHR A sind alle Lehrveranstaltungen des grundständigen Lehramtsstudiums GHR zu studieren; in den anderen Modulen ausgewählte Lehrveranstaltungen. Falls ein allgemeiner Teil einer sprachwissenschaftlichen Einführung nachweislich in einem anderen philologischen Fach erbracht worden ist, werden 2 L für die Einführung in GHR B anerkannt und die 2 anderen L durch den Besuch eines zusätzlichen roseminars aus den Bereichen honologie, Morphologie oder Syntax studiert. Analog gilt für die Einführung in die Literaturwissenschaft : Falls der allgemeine Teil ( Systematik der Literaturwissenschaft ) nachweislich in einem anderen philologischen Fach erbracht worden ist, werden 2 L in dem Modul GHR C anerkannt und die 2 anderen L durch den Besuch eines zusätzlichen roseminars Literaturwissenschaft studiert. Das Ablegen einer Modulabschlussprüfung nach Besuch der Lehrveranstaltungen a. d. in Modul A ist obligatorisch. Entweder in dem Modul GHR B oder in dem Modul GHR C ist ein LN zu erbringen, der jeweils an die HS aus den Elementen c. ( Sprache/ Literatur im sozialen Kontext ) angeschlossen werden muss. 8. Übergangsbestimmungen Die Studienleistungen, die von Studierenden bislang auf der Grundlage der bisherigen Studienempfehlungen erbracht worden sind, werden voll auf die nun verabschiedeten fachspezifischen Bestimmungen im Fach Französisch angerechnet. Dies heißt insbesondere: a) Zuordnung einer Lehrveranstaltung zu einem Modul: Bei Verschiebungen wird die nun gültige Zuordnung nachträglich bescheinigt. b) Dotierung von Lehrveranstaltungen mit L: Bei abgesenkten L bleiben Bescheinigungen, die von mehr L ausgingen, gültig; im umgekehrten Fall (z.b. bei Vorlesungen im Hauptstudium) wird auf die höhere unktzahl umgeschrieben (in diesem Fall von 1 auf 2 L). Unter Berücksichtigung dieser beiden rinzipien werden bereits erbrachte Studienleistungen ggf. auf neu zu erstellende Seminarbescheinigungen und Modulbögen umgeschrieben und von den Modulbeauftragten des Faches quittiert.

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