Sinnvolle Bewirtschaftungsweisen und Förderangebote
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- Jens Gehrig
- vor 6 Jahren
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1 Anhang 4 Sinnvolle Bewirtschaftungsweisen und Förderangebote Art Lebensraumanspruch Sinnvolle Bewirtschaftungsweise Vorkommensgebiet (VG) Populationszentrum (PZ) Förderung in (ha / Jahr) VNS- Paket / AUM Säugetiere Feldhamster Struktur- und 1. Anbau von Getreide oder Körnerleguminosen: artenreiche Äcker mit Ernteverzicht (bei anschließendem Anbau von (Winter-) Getreide- und Wintergerste 20.9.) auf mindestens 200 m² / ha (VG) bzw. 5% Zwischenfruchtanbau (PZ) der betrieblichen Ackerfläche auf tiefgründigen, Stoppelbrache (mind. 20 cm hoch) (bei anschließendem trockenen Löß- und Anbau von Wintergerste 20.9.), ohne Herbizideinsatz Lehmböden (Bodenzahl 2. Bei Anbau von anderen Kulturen als Getreide oder über 70) Körnerleguminosen: Einsaat von 3 5 m breiten Klee-, Luzerne- oder Kleegrasstreifen (einjährig bzw. mehrjährig), bei Pflegemahd Schnitthöhe mind. 20 cm 1.469, , ,- Amphibien Knoblauchkröte Etensiv genutzte Acker- und Brachflächen 3. Bodenbearbeitung: Verzicht auf Tiefpflügen (über 30 cm) 25, Düngung und PSM: Ganzjähriger Verzicht auf organische Düngung (außer Festmist, 128, Kompost, Champost) Maimal ein- bzw. zweimaliger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 470,- bzw. 361, (nach vorheriger Zustimmung) Nebenbestimmungen zu 1 4: Anbau von mindestens 3 mal Wintergetreide, Sommergetreide, Körnerleguminosen, Luzerne, Kleegras oder Klee innerhalb von 5 Jahren; hierbei keine Bodenbearbeitung vom (beim Anbau von Wintergetreide vom ) 5. Feld- und Wegränder: Mindestens 1 m breit; Mahd Mitte Juni und ab , keine Düngung, 1. Ackerflächen: Verzicht auf Tiefpflügen (über 30cm) 25, Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, , Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen (mindestens 28.2., möglichst 31.3.) Doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat (ggf. in Verbindung 210,- bzw. 350, mit Dünge- und PSM-Verzicht, dann erhöhte Prämie) 4027 Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Winterweizen und Winterroggen 2. Düngung und PSM: Verzicht auf Pflanzenschutzmittel 431, Verzicht auf organische Düngung (außer Festmist, Kompost, 128, Champost) Mineraldünger, Kalk und Gülle unmittelbar nach Ausbringung in den Boden einarbeiten Mineralische Grunddüngung vor Beginn der Amphibienwanderung ausbringen 3. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 4. Laichgewässer: Neuanlage von Laichgewässern Bis 80% der Art. 57 Etensivierung und Neuanlage von Grünland als Pufferzone um Laichgewässer 263,- 860, Mahd der Ufer erst ab
2 Vögel Bekassine Feuchte Etensivgrünländer Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 412,- je 4151 etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, kein Walzen nach 15.3., reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- Gelegeschutz: Nest bei der Mahd ausreichend groß aussparen Braunkehlchen Offene, etensiv bewirtschaftete Nassund Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, Bergmähwiesen Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Mahd erst ab ,- 432,- je 4151 Nasswiesen 529, (erst ab 15.7.) Mosaikmahd von Teilflächen 150, zusätzlich etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, reduzierte Düngung, Verzicht auf Biozide Bestandteil o.g. Belassen von Wiesenbrachen / Altgrasstreifen (2-4 Jahre) Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche) 2. Graben- und Uferränder, Böschungen und Säume (sofern landwirtschaftliche Nutzfläche): Mahd erst ab ,- 432,- je Feld- und Wegränder: Feldlerche Offene Landschaften 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im mit reich strukturiertem Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Ackerland, etensiv Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen (mindestens 28.2., 149, möglichst 31.3.) Ernteverzicht von Getreide auf Teilflächen 1.469, Doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat (möglichst in Verbindung mit Dünge- und PSM-Verzicht) 210,- 823, Anlage von Feldlerchenfenstern 10,- pro Fenster Förderprogramm "Lerche nfenster " 3. Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 4. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM 5. Grünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860,- 4100
3 6. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 7. Feld- und Wegränder: Grauammer Offene Landschaften 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im mit großflächiger Acker- Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: und Grünlandnutzung, Brachen, Gebüschen, Hecken, Obstbäumen Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen (mindestens 28.2., 149, möglichst 31.3.) Ernteverzicht von Getreide auf Teilflächen 1.469, Doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat (möglichst in Verbindung mit Dünge- und PSM-Verzicht) 210,- 823, Zwischenfruchtanbau über die Wintermonate (in 84,- AUM Kooperationsgebieten gem. WRRL) 3. Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 4. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Mais oder Grünroggen auf maimal 10% der betrieblichen 5. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 6. Feld- und Wegränder: Großer Brachvogel Feuchte Etensivgrünländer Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 392,- je 4151 etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, kein Walzen nach 15.3., reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- 2. Gelegeschutz: Gelegeschutz: Nest bei der Mahd ausreichend groß aussparen Kiebitz Feuchte Etensivgrünländer, großräumige Ackerbaugebiete (v. a. Flächen mit niedriger und lückiger Vegetation) 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Blühstreifen (Pflegemahd, Grubbern ab 15.7.) Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer Bei Mais, Hackfrüchten und Gemüseanbau: keine Einsaat / 395, Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 3. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Wintergetreide auf mindestens 50% betrieblichen
4 4. Grünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 349,- je etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) 351,- bzw. 392, kein Walzen nach 15.3., reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. 5. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 6. Feld- und Wegränder: 7. Gelegeschutz: Gelegeschutz: Nest bei der Mahd ausreichend groß aussparen Mornellregenpfeifer Rastgebiete in weiträumigen, offenen Ackerlandschaften 1. Getreideanbau: Verzicht auf Anbau von Mais Verzicht auf Zwischenfruchtanbau zum Neuntöter Rebhuhn Etensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit Wiesen und Weiden und aufgelockertem Gebüschbestand Offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen (Getreideund Hackfruchtanbau), Brachen und Grünländern Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, etensive Beweidung (ma. 4 GVE / ha) 317,- 392, reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- Erhalt und Anlage von dornigen Niederhecken oder Gebüschgruppen (schonende, abschnittsweise Pflege im Winterhalbjahr), möglichst mit Hecken: Regelmäßige 4400 Art. 57 etensiv bewirtschafteten Säumen Pflege ma. 4,- ELER / Meter. Neuanlage 80% der Kosten Belassen von Wiesenbrachen / Altgrasstreifen (2-4 Jahre) Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche) 2. Heiden und Magerrasen: Beweidung mit Schafen oder Ziegen 267, Feld- und Wegränder: 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen (mindestens 28.2., 149, möglichst 31.3.) Doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat (möglichst in Verbindung mit Dünge- und PSM-Verzicht) 210,- 823, Zwischenfruchtanbau über die Wintermonate (in 84,- AUM Kooperationsgebieten gem. WRRL) 3. Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 4. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM 5. Grünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko-
5 Rohrweihe 7. Feld- und Wegränder: 8. Hecken: Anlage oder Zulassen von Hecken Hecken: Regelmäßige Pflege: ma. 4,- /Meter. Neuanlage: 80% der Kosten 2. Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 3. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Mais oder Grünroggen auf maimal 30% (VG) bzw. 10% (PZ) der betrieblichen Ackerfläche Anbau von Wintergetreide auf mindestens 50% der betrieblichen 4. Grünland: Etensivierung und Neuanlage (v. a. Feuchtgrünland) 263,- 860, Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 6. Feld- und Wegränder: 7. Gräben und Gewässer: Belassen von Hochstauden- oder Schilfsäumen 8. Gelegeschutz: Nest bei Ernte auf 5050 m aussparen, ggf. Ausgleichszahlungen möglich Rotschenkel Feuchte Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Schwarzkehlchen Magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben 4400 Art. 57 ELER Offene 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im Agrarlandschaften mit Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Getreidefeldern, Schilf- und Röhrichtbestände (Bruthabitat); Feuchte Etensivgrünländer, Säume, Wegränder, Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Brachen Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer (Nahrungshabitat) Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen a) mindestens b) des Folgejahres 149, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 392,- je 4151 etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, kein Walzen nach 15.3., reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- 2. Gelegeschutz: Gelegeschutz: Nest bei der Mahd ausreichend groß aussparen Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Mahd erst ab ,- 432,- je 4151 Mosaikmahd von Teilflächen 150, zusätzlich etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- Belassen von Wiesenbrachen / Altgrasstreifen (2-4 Jahre) Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche)
6 Steinkauz Offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Angebot an Höhlenbäumen 2. Heiden und Magerrasen: Beweidung mit Schafen oder Ziegen 267, Mahd ab , Graben- und Uferränder, Böschungen und Säume (sofern landwirtschaftliche Nutzfläche): Mahd erst ab ,- 432,- je Ackerflächen: 5. Feld- und Wegränder: 1. Höhlenbäume: Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen 14,54 pro Baum 4301 (entspricht ma. 800,- / ha / Jahr) Erhalt und Pflege von Kopfweiden 4,- / lfd. Meter 4400 / Jahr Rechtzeitige Nachpflanzung von Obstbäumen bzw. Kopfweiden Anbringen von Nisthilfen (Steinkauzröhren) 2. Grünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Etensive Unternutzung von Streuobstwiesen 100, etensive Beweidung (ma. 4 GVE / ha) 317,- 392, reduzierte Düngung, Verzicht auf Biozide Bestandteil o.g. Mahd bevorzugt ab ,- bzw. 327, Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- 3. Feld- und Wegränder: Uferschnepfe Feuchte Etensivgrünländer Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 392,- je 4151 etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, kein Walzen nach 15.3., reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- 2. Gelegeschutz: Gelegeschutz: Nest bei der Mahd ausreichend groß aussparen Wachtelkönig Großräumige Ackerbaugebiete, etensiv genutzte Mähwiesen, hochwüchsige Feuchtwiesen, Feuchtund Nassbrachen 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Blühstreifen (Pflegemahd, Grubbern ab 20.9.) Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m, Mindesthöhe 30 cm) Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern AUM 612,- bzw. 762, Kombination mehrerer 149, Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen (mindestens 28.2., möglichst 31.3.) Getreideernte von innen nach außen bzw. fortschreitend in Richtung Deckung bietender Strukturen Ernteverzicht von Getreide auf m breiten Streifen 1.469, Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: AUM 3. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Mais oder Grünroggen auf maimal 30% (VG) bzw. 10% (PZ) der betrieblichen Ackerfläche Anbau von Wintergetreide auf mindestens 50% betrieblichen
7 4. Grünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Anlage von Blänken und feuchten Senken Bis 80% der Art. 57 Mahd erst ab ,- 452,- je 4151 reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. 5. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko- 6. Feld- und Wegränder: Mindestens 1 m breit; Mahd erst ab Mitte August, keine Düngung, Wiesenpieper Etensiv genutzte, frische feuchte Dauergrünländer sowie Brachen Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Mahd erst ab 1.7. (Nasswiesen erst ab 15.7.) 349,- 392,- je 4151 Nasswiesen 529, Mosaikmahd von Teilflächen 150, etensive Beweidung (ma. 2 GVE / ha) ,- bzw. 392, reduzierte Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Belassen von Wiesenbrachen / Altgrasstreifen (2-4 Jahre) Schaffung von Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche) Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- 2. Ackerflächen: Blühstreifen 3. Graben- und Uferränder, Böschungen und Säume (sofern landwirtschaftliche Nutzfläche): Mahd erst ab ,- 392,- je Feld- und Wegränder: Wiesenweihe Großräumige, offene gehölzarme Agrarlandschaften mit (Winter-) Getreideanbau, Säumen, Wegrändern, Brachen 1. Auf mindestens 5% der betrieblichen Ackerfläche im Vorkommensgebiet bzw. 10% im Populationszentrum: Anlage von Ackerrandstreifen (Mindestbreite 3 m) 612,- bzw. 762, Anlage von 1-5 ha großen Artenschutzfenstern Kombination mehrerer Belassen von Stoppelbrachen auf Teilflächen a) mindestens b) des Folgejahres 149, Bei Vergrößerung von Ackerschlägen: 3. Fruchtfolge: Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge 65,- AUM Anbau von Mais oder Grünroggen auf maimal 30% (VG) bzw. 10% (PZ) der betrieblichen Ackerfläche Anbau von Wintergetreide auf mindestens 50% der betrieblichen 4. Ökologischer Landbau: Ackerflächen 180,- EG-Öko- Grünland 170,- EG-Öko-
8 5. Feld- und Wegränder: 6. Gelegeschutz: Nest bei Ernte auf m aussparen, ggf. Ausgleichszahlungen möglich Schmetterlinge Blauschillernder Feuerfalter Feuchtwiesenbrachen und Feuchtwiesen mit ausgedehnten Schlangenknöterich- Beständen und ausreichendem Gehölzbewuchs 1. Feuchtgrünland: Etensivierung oder Neuanlage 263,- 860, Mahd alle 3 5 Jahre, ab 1.9., Abtransport des Schnittgutes 529, Sehr etensive Beweidung (ma. 0,6 GVE / ha) 267,- 392, Keine Düngung, Verzicht auf PSM Bestandteil o.g. Freistellen von stark verbuschten Standorten (alle 5 Jahre) 333,- im jew. Jahr 4530 Heller und Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Nährstoffarme, etensiv Frühjahrsmahd vor 1.6. ( 200 m Höhenlage), vor ( bewirtschaftete Wiesen m), vor 1.7. (über 400 m) mit stabilen Beständen 310,- 392,- je 4151 Sommermahd erst ab , Schnitthöhe über 10 cm, Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3 5 Tagen Nebenbestimmung Ökologischer Landbau auf Grünland 170,- EG-Öko- Keine Düngung, Verzicht auf Biozide Bestandteil o.g. 2. Graben- und Uferränder, Böschungen und Säume (sofern landwirtschaftliche Nutzfläche): Zweischürige Mahd vor und nach 15.9., mindestens einmalige 310,- 392,- je 4151 Mahd nach ggf. Zusatzprämien Schnitthöhe über 10 cm, Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3 5 Nebenbestimmung 3. Kleinflächen und Randstreifen: Kein Walzen und Schleppen Nebenbestimmung 4. Feld- und Wegränder: Mindestens 1 m breit; Mahd vor und nach 15.9., keine Düngung,
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