Zusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von. Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f.

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1 Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f. Revision 1 Gültig ab O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 1 von 10

2 Zertifizierung nach der EN 1090 i.d.g.f Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen zur Produktzertifizierung der notifizierten Stelle TÜV SÜD SZA gelten für die Produktzertifizierung nach EN 1090 i.d.g.f folgende Regelungen für die 4 Phasen der Zertifizierung: Phase 1: Informationsphase und Bewertungsvorbereitung Phase 2: Bewertungsphase Phase 3: Zertifizierungsphase Phase 4: Überwachung O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 2 von 10

3 Phase 1: Informationsphase und Bewertungsvorbereitung Für die Zertifizierungsstelle ist es für die Bewertungs- und Informationsphase wichtig, genügend Informationen vom Hersteller zu erwerben, so dass es möglich ist: Abschätzung des Scopes und der Kosten Erstellung eines Auditplanes Erstellung eines Angebotes passende Auditoren und/oder Fachexperten zu ernennen Um diese Informationen zu erhalten, ist es erforderlich vorab dem Hersteller den Antrag auf Zertifizierung zu übersenden. Nachdem der Hersteller den vollständig ausgefüllten Antrag auf Zertifizierung retourniert hat, erfolgt die Erstellung eines Angebots. Um eine Konformitätszertifizierung durchführen zu können muss zwischen dem Auftraggeber und der benannten Stelle TÜV SÜD SZA Österreich ein Zertifizierungsvertrag und die allgemeine Prüf- und Zertifizierordnung unterzeichnet werden. Danach erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden. Erst nach gegenseitiger Unterfertigung und Anerkennung können die Arbeiten der Zertifierzierungsstelle beginnen. Die Aufschlüsselung der Leistungen und Zertifizierungszeiten sind in Tabelle 1 festgelegt O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 3 von 10

4 Phase 2: Bewertungsphase Die richtige Erfüllung und Übereinstimmung, der EN i.d.g.f. muss durch das Bewertungsteam durch Interviews, Überprüfung und Analyse von Dokumenten, durch eine direkte Beobachtung der Tätigkeiten in der Fertigungsstätte des Herstellers bewertet werden. Den ersten Teil der Bewertungsphase bildet eine Beurteilung der vorgesehenen Umsetzung durch Interviews, Überprüfung und Analyse von Dokumenten. Dies kann auch während der Vorbereitung im Zuge des Studiums und der Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgen. Dabei ist zu beurteilen, ob das Qualitätssicherungssystem des Herstellers die Anforderungen der Norm erfüllt. Der zweite Teil der Bewertungsphase erfolgt durch eine direkte Beobachtung, von einer, von drei, vom Hersteller vorgelegten, statistischen Berechnungen, in der Fertigungsstätte des Herstellers. Vorzugsweise sollte es sich um ein laufendes Projekt handeln. Das Projekt darf max. 12 Monate abgeschlossen sein. Den Berechnungen müssen alle notwendigen Angaben und Dokumente beigelegt werden und müssen dem Umfang entsprechen. Die Berechnung wird unter Einhaltung der Projektspezifikationen, angewendeten Normen und Richtlinien, Lastaufstellung, Systembildung, Berechnungsverfahren, Umsetzung in Pläne und Konformität zur Prozessbeschreibung geprüft und bewertet. In Fällen wesentlicher fehlender Übereinstimmung mit den Anforderungen und nach Behebung der Nichtübereinstimmung gilt die gleiche Prüfhäufigkeit wie nach der Erstprüfung. Dabei gelten wieder die Festlegungen der EN i.d.g.f. Tabelle B.3. Über die durchgeführte Erstinspektion wird ein vertraulicher Auditbericht erstellt und an die für die werkseigene Produktionskontrolle zuständige Person zu schicken. Der Antragsteller hat Gelegenheit, zum Auditbericht Stellung zu nehmen. In der Regel ist dies ein Zeitintervall von maximal zwei Wochen nach Erhalt des Auditberichtes O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 4 von 10

5 Alle Verbesserungsmaßnahmen, die als Folge des Berichtsentwurfs durchgeführt oder geplant werden, sind zu erfassen und zu überwachen und zum Zeitpunkt einer späteren Überprüfung zu kontrollieren. Nach Eingang der Antwort des Herstellers zum Auditberichtsentwurf wird ein endgültiger Auditbericht mit einer endgültigen Beurteilung erstellt. Dieser Auditbericht bildet die Grundlage zur Erstausstellung des FPC Zertifikates. Werden keine Abweichungen oder sonstigen Mängel festgestellt, die Zweifel an der Fähigkeit des Herstellers ergeben, wird das Zertifikat vom Leiter/stellvertretenden Leiter der Zertifizierstelle ausgestellt. Kommt es aufgrund begründeter Mängel zu keinem Ausstellen eines Zertifikates, wird der Kunde vom Leiter/stellvertretenden Leiter über die bestehenden Mängel informiert. Können die bestehenden Mängel in einem vom Projektverantwortlichen festgelegten Zeitraum, beseitigt werden, kann wie oben beschrieben ein Zertifikat ausgestellt werden O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 5 von 10

6 Phase 3: Zertifizierungsphase Die Übereinstimmung eines Bauteils oder eines Bausatzes mit den Anforderungen der EN i.d.g.f. und mit den festgelegten Werten ist nachzuweisen durch: Erstprüfung, entsprechend Normpunkt 6.2 der EN i.d.g.f. Eine werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller einschließlich Überwachung und Prüfung von Produkten, die durch den Hersteller nach einem festgelegten Plan der laufenden Produktion entnommen wurde, entsprechend Normpunkt 6.3 der EN i.d.g.f. Aufgrund des ausgefüllten und unterfertigten Antrages auf Zertifizierung ist durch den Projektverantwortlichen zwischen Herstellern, welche die Bemessung (Berechnung bzw. Planung) zur Beurteilung der Vorrausetzungen hinsichtlich der konstruktiven Berechnung selbst bzw. teilweise durchführen, zusätzlich zu berücksichtigen, ob laut Gewerberecht überhaupt die Berechtigung zur Bemessung (Berechnung bzw. Planung) gegeben ist und zwischen Herstellern, die diese Berechnung bzw. Planung bereitgestellt bekommen entsprechend Tabelle A.1 der EN i.d.g.f. zu unterscheiden O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 6 von 10

7 Phase 4: Überwachung Vor der Durchführung der laufenden Überwachung wird dem Hersteller der Antrag auf laufende Überwachung der Werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) nach EN übersendet. Aufgrund dessen wird der Umfang der Überwachung festgelegt. Die Überwachungsintervalle können in begründeten Fällen abweichend zur Tabelle B.3 verkürzt werden z.b. Wechsel der Schweißaufsicht, Erneuerung oder Veränderung der maßgebenden Einrichtungen, Einführung neuer Schweißverfahren oder Änderung der Ausgangswerkstoffe. Die Aufzeichnungen des Herstellers werden entsprechend EN i.d.g.f. Tabelle ZA.3 überprüft und bewertet. Die Überprüfung der Fähigkeit des Herstellers in Bezug auf die konstruktive Bemessung (siehe Tabelle B.1 der EN i.d.g.f.) kann durch den Hersteller nachgewiesen werden. In Fällen wesentlicher fehlender Übereinstimmung mit den Anforderungen und nach Behebung der Nichtübereinstimmung gilt die gleiche Prüfhäufigkeit wie nach der Erstprüfung. Dabei gelten wieder die Festlegungen der EN i.d.g.f. Tabelle B.3. Über durchgeführte Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der FPC wird ein vertraulicher Auditbericht erstellt und an die für die werkseigene Produktionskontrolle zuständige Person geschickt. Der Hersteller hat Gelegenheit, zum Auditbericht Stellung zu nehmen. In der Regel ist dies ein Zeitintervall von maximal zwei Wochen nach Erhalt des Auditberichtes O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 7 von 10

8 Alle Verbesserungsmaßnahmen, die als Folge des Berichtsentwurfs durchgeführt oder geplant werden, werden überwacht und zum Zeitpunkt einer späteren Überprüfung überwacht. Nach Eingang der Antwort des Herstellers zum Auditberichtsentwurf endgültiger Auditbericht mit einer endgültigen Beurteilung erstellt. wird ein Dieser Auditbericht bildet die Grundlage zur Verlängerung des FPC Zertifikates. Werden keine Abweichungen oder sonstige Mängel festgestellt, die Zweifel an der Fähigkeit des Herstellers ergeben, wird das Zertifikat vom Leiter/stellvertretenden Leiter der Zertifizierstelle verlängert. Sollten in den übermittelten unterlagen Zweifel an der Erfüllung der Anforderungen der EN ergeben, so hat der Hersteller, in einem vom Projektverantwortlichen festgelegten Zeitraum, Zeit, diese Mängel zu beheben. Können die bestehenden Mängel beseitigt werden, kann wie oben beschrieben ein Zertifikat ausgestellt werden. Liegt im Unternehmen eine ISO 9001:2008 Zertifizierung vor, so benötigt die TÜV SÜD SZA den letzten Auditbericht der Zertifizierungsstelle. Die Übersendung des Zertifikates ohne den Auditbericht ist nicht ausreichend O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 8 von 10

9 Tabelle 1: Aufschlüsselung der Leistungen und Zertifizierungszeiten Leistung Aufwand Erstinspektion des Werkes und der FPC Phase 1: Informationsphase und Bewertungsvorbereitung Auswertung des Antrages auf Zertifizierung 0,25 Manntage Voraudit auf Kundenwunsch 0,5 Manntage Vor & (exkl. Reisekosten) Nachbereitung 1 Manntag vor Ort Gesamt: 0,25 Manntage oder 1,5 Manntage Phase 2: Bewertungsphase Prüfung und Bewertung der eingereichten Mindestens 0,75 Manntage Unterlagen Maximal 1,25 Manntage Erstellen eines Auditplans Phase 3: Zertifizierungsphase für die werkseigene Produktionskontrolle Erstbeurteilung der werkseigenen Produktionskontrollen EXC 1: 0,5 Manntage EXC 2: 1 Manntag EXC 3: 1 Manntag EXC 4: 1,5 Manntage Erstellen des Auditberichts 0,25 Manntage (exkl. Reisekosten) Phase 4: Überwachung: Laufende jährliche Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der FPC Zertifizierung Beurteilung der Unterlagen Zertifikat in Deutsch (und im Bedarfsfall Englisch) Archivierung EN EN ISO ,35 Manntage 0,12 Manntage exkl. Zertifikatsgebühr EN ISO O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 9 von 10

10 Mitgeltende Unterlagen Alle in diesem Dokument relevanten Dokumente (Antrag, Vertrag, Prüf- und Zertifizierordnung etc.) werden nach Kontaktaufnahme von der TÜV SÜD SZA an den Kunden geschickt O Durchführung von Produktzertifizierungen nach EN Seite 10 von 10

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