Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Oberjugendanwaltschaft. Missbräuchliche Mediennutzung

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1 Kanton Zürich Direktion der Justiz Oberjugendanwaltschaft Missbräuchliche Mediennutzung bei Jugendlichen

2 Anzahl Jugendliche, gegen die im Kt. ZH ein Strafverfahren eröffnet wurde '582 4'844 5'101 4'170 4'288 3'732 4'295 4'530 4'674 4'

3 Pornographie (Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde)

4 Pornographie (Art. 197 Abs. 1 StGB: weiche Pornographie ) Objektiver Tatbestand Der Täter macht pornographische Erzeugnisse Kindern unter 16 Jahren zugänglich. Subjektiver Tatbestand Wissen um den mindestens möglicherweise pornographischen Charakter der Erzeugnisse und um die Tatsache, diese mindestens möglicherweise Kindern unter 16 Jahren zugänglich zu machen. Wille bzw. Inkaufnahme, pornographische Erzeugnisse Kindern unter 16 Jahren zugänglich zu machen. Quelle: Eckert/Flachsmann/Isenring: Tafeln zum Strafrecht. Besonderer Teil 1,

5 Pornographie (Art. 197 Abs. 2 StGB: weiche Pornographie ) Objektiver Tatbestand Der Täter bietet pornographische Erzeugnisse unaufgefordert an, stellt solche Gegenstände öffentlich aus oder zeigt entsprechende Vorführungen. Subjektiver Tatbestand Bewusstsein, mindestens möglicherweise Erzeugnisse pornographischer Art unaufgefordert anzubieten, öffentlich auszustellen oder vorzuführen. Wille bzw. Inkaufnahme, pornographische Erzeugnisse unaufgefordert anzubieten, öffentlich auszustellen oder vorzuführen. Quelle: Eckert/Flachsmann/Isenring: Tafeln zum Strafrecht. Besonderer Teil 1,

6 Pornographie (Geschlechterverhältnis 2015) Alle Delikte Pornographie 24% 23% 76% 77%

7 Pornographie (Geschlechterverhältnis 2016) Alle Delikte Pornographie 25% 21% 75% 79%

8 Begehungsweise (Pornographie 2015) 8% Pornogr. Material in Chat gestellt 8% 45% Sexting Video gedreht 17% Verbotenes pornographisches Material auf Smartphone / Computer gespeichert Anderes 22% * Mehrfachnennung möglich

9 Begehungsweise (Pornographie 2016) 11% 36% Pornogr. Material in Chat gestellt 7% Sexting Video gedreht 15% Verbotenes pornographisches Material auf Smartphone / Computer gespeichert Anderes 16% 15% Weiterverbreitung von pornographischem Material * Mehrfachnennung möglich

10 Gewaltdarstellungen* (Anzahl Personen) Zahlen werden erst seit 2015 separat erhoben

11 Gewaltdarstellungen Objektiver Tatbestand Tatobjekte: Grausame, die elementare Würde eines Menschen verletzende, eindringliche Gewaltdarstellungen optischer und akustischer Art. Tathandlungen: Verschiedene Arten des Zugänglichmachens, der Erwerb, das Beschaffen sowie Besitzen solcher Objekte und entsprechende Vorbereitungshandlungen. Subjektiver Tatbestand Wissen, dass es sich mindestens möglicherweise um Darstellungen mit den genannten Eigenschaften handelt. Wille, bzw. Inkaufnahme, die Tathandlung vorzunehmen. Quelle: Eckert/Flachsmann/Isenring: Tafeln zum Strafrecht. Besonderer Teil 1,

12 Gewaltdarstellungen (Geschlechterverhältnis 2015) Alle Delikte Gewaltdarstellungen 24% 12% 76% 88%

13 Gewaltdarstellungen (Geschlechterverhältnis 2016) Alle Delikte Gewaltdarstellungen 25% 17% 75% 83%

14 Begehungsweise (Gewaltdarstellungen 2015) 13% 8% 4% Gewaltdarstellungen in Chat gestellt 25% Gewaltdarstellungen auf Facebook weiterverbreitet Gewaltdarstellungen gefilmt Gewaltdarstellungen auf Natel gespeichert 8% Inszenierte Prügelei auf Natel gespeichert 38% 4% Gewaltdarstellungen gefilmt und in Chat gestellt Video mit Gewaltdarstellungen erhalten und umgehend gelöscht * Mehrfachnennung möglich

15 Begehungsweise (Gewaltdarstellungen 2016) 10% 11% Gewaltdarstellungen in Chat gestellt Gewaltdarstellungen mittels Nachricht weiterverschickt 26% Gewaltdarstellungen auf Facebook weiterverbreitet 37% Gewaltdarstellungen auf Natel abgespeichert Gewaltdarstellungen gefilmt 16% * Mehrfachnennung möglich

16 Ehrverletzung* (Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde) * Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung

17 Ehrverletzung* (Geschlechterverhältnis 2015) Alle Delikte Ehrverletzung 24% 76% 48% 52% * Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung

18 Ehrverletzung* (Geschlechterverhältnis 2016) Alle Delikte Ehrverletzung 25% 75% 60% 40% * Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung

19 Begehungsweise (Ehrverletzung* 2015) 3% 1% Verbale Ehrverletzung 8% Nachrichten mit die Ehre verletzendem Inhalt 11% 38% Ehrverletzung per Social Media 15% Erstellung eines Fakeprofils, welche die Ehre verletzt Die Ehre verletzende Inhalte im Internet veröffentlicht Kein Straftatbestand feststellbar Die Ehre verletzende, nachweisliche Falschbeschuldigung 24% * Mehrfachnennung möglich * Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung

20 Begehungsweise (Ehrverletzung* 2016) 2% 5% Verbale Ehrverletzung 7% Nachrichten mit die Ehre verletzendem Inhalt Ehrverletzung per Social Media 12% 3% 44% Erstellung eines Fakeprofils, welche die Ehre verletzt Die Ehre verletzende Inhalte im Internet veröffentlicht Kein Straftatbestand feststellbar Die Ehre verletzende, nachweisliche Falschbeschuldigung andere 27% * Mehrfachnennung möglich * Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung

21 Drohung (Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde)

22 Drohung (Art. 180) Objektiver Tatbestand Der Täter bewirkt durch eine schwere Drohung beliebiger Art, dass ein Mensch in Angst und Schrecken versetzt wird. Subjektiver Tatbestand Bewusstsein, dass eine bestimmte Drohung geeignet ist, einen bestimmten Menschen mindestens möglicherweise in Angst und Schrecken zu versetzen. Wille bzw. Inkaufnahme, durch die Drohung diesen Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Es ist kein Wille erforderlich, die Drohung in die Tat umzusetzen. Quelle: Eckert/Flachsmann/Isenring: Tafeln zum Strafrecht. Besonderer Teil 1,

23 Drohung (Geschlechterverhältnis 2015) Alle Delikte Drohung 24% 10% 76% 90%

24 Drohung (Geschlechterverhältnis 2016) Alle Delikte Drohung 25% 18% 75% 82%

25 Begehungsweise (Drohung 2015) 3% 2% 2% Verbale Drohung 15% 55% Drohung per Text- oder Sprachnachricht Drohung mit Messer Drohung per Telefonanruf 23% Drohung mit Waffe Straftatbestand nicht nachweisbar * Mehrfachnennung möglich

26 Begehungsweise (Drohung 2015) 1% 3% 3% Verbale Drohung 8% 58% Drohung per Text- oder Sprachnachricht Drohung mit Messer 15% Drohung per Telefonanruf Drohung mit Waffe Drohung im Internet 12% anderes * Mehrfachnennung möglich

27 Nötigung (Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde)

28 Nötigung (Art. 181) Objektiver Tatbestand Der Täter bewirkt durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder eine andere Beschränkung der Handlungsfähigkeit eines Menschen ein bestimmtes Verhalten dieses Menschen. Subjektiver Tatbestand Bewusstsein, jemanden mindestens möglicherweise in der Handlungsfähigkeit zu beschränken und ihn dadurch zu einem bestimmten verhalten zu veranlassen. Wille bzw. Inkaufnahme, dies zu tun. Rechtswidrigkeit muss vorliegen, indem der verfolgte Zweck oder die verwendeten Mittel unerlaubt sind oder Mittel/Zweck nicht in richtigem Verhältnis eingesetzt wird. Quelle: Eckert/Flachsmann/Isenring: Tafeln zum Strafrecht. Besonderer Teil 1,

29 Nötigung (Geschlechterverhältnis 2015) Alle Delikte Nötigung 24% 11% 76% 89%

30 Nötigung (Geschlechterverhältnis 2016) Alle Delikte Nötigung 25% 11% 75% 89%

31 Begehungsweise (Nötigung 2015) 10% 3% 3% Nötigung unter Anwendung von körperlicher Gewalt 31% Nötigung unter Androhung von körperlicher Gewalt Nötigung unter Anwendung von Waffengewalt 10% Nötigung unter Androhung von Waffengewalt Nötigung per Whatsapp 5% Straftatbestand nicht nachweisbar Nötigung per Telefonanruf 11% Nötigung mittels abgespeicherter Fotos 27% * Mehrfachnennung möglich

32 Begehungsweise (Nötigung 2016) 6% 4% 11% 31% Nötigung unter Anwendung von körperlicher Gewalt Nötigung unter Androhung von körperlicher Gewalt Nötigung unter Anwendung von Waffengewalt Nötigung unter Androhung von Waffengewalt 4% Nötigung per Whatsapp anderes 11% Nötigung per Telefonanruf Nötigung mittels abgespeicherten Fotos 10% 23% * Mehrfachnennung möglich

33 Kanton Zürich

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