Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW. Stand:

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1 Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW Stand: Welche Laufzeiten haben die Verträge? Welche Teilnahmevoraussetzungen muss der Hausarzt bei Beginn der Teilnahme erfüllen? Was muss der Hausarzt im Laufe der Teilnahme noch erfüllen? Kann der Hausarzt an allen Verträgen gleichzeitig teilnehmen? Welche Teilnahmebedingungen muss der Patient bei der Einschreibung erfüllen? Wie erfolgt die Einschreibung der Patienten? Ab wann beginnt die Teilnahme der Patienten am Hausarztprogramm? Werden Patienten, die einen anderen Hausarzt als ihren HzVHausarzt konsultieren, bei diesem als Privatpatient behandelt? Was passiert, wenn ein HzVPatient einen Hausarzt in einer anderen KVRegion aufsucht? Was passiert, wenn ein Patient nicht seinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsucht? Wie ist die Vertretung im Rahmen der HzV geregelt? Was wird wie vergütet? Wie werden Leistungen abgerechnet, die nicht Gegenstand der HzV sind?... 13

2 14. Wodurch wird die Vertreterpauschale im Rahmen der HzV ausgelöst? Was ist bei der Vertretung innerhalb einer Gemeinschaftspraxis zu beachten? Kann der Praxispartner auch Einzelleistungen für den Betreuarzt erbringen? Können Kinder, die beim Hausarzt eingeschrieben sind, trotzdem zur Vorsorge / zur Behandlung zum Kinderarzt gehen? Was ändert sich im Falle einer Überweisung für eingeschriebene HzVPatienten? Wie werden Überweisungen im Rahmen der HzV dokumentiert und abgerechnet? Wie werden Leistungen (z. B. Lungenfunktionstest, Sonografie, Ergometrie) abgerechnet, die aus Überweisungen von anderen Hausärzten entstehen? Wird Chirotherapie extra vergütet? Wird Akupunktur zusätzlich vergütet? Was ist bei der Abrechnung von Laborleistungen zu beachten? Wie werden die PsychosomatikLeistungen in einer Gemeinschaftspraxis vergütet? Wie werden Impfungen abgerechnet und vergütet? Wie werden DMPLeistungen für HzVPatienten abgerechnet? Kann der Hausarzt bereits zu Beginn der Teilnahme eines chronisch kranken HzVPatienten die Pauschale P3 abrechnen? Welche Patienten gelten gemäß den HzVVerträgen als chronisch krank? Gibt es ein Wegegeld bei normalen Besuchen bzw. bei Besuchen zur Unzeit? Gibt es spezielle Richtgrößen für ArzneimittelVerordnungen im Vertrag? Stand: Seite 2 von 17

3 1. Welche Laufzeiten haben die Verträge? Die Laufzeit aller Verträge ist unbefristet. Sie können durch den Hausärzteverband, die Krankenkasse und die HÄVG ordentlich mit folgenden Fristen gekündigt werden: Geschiedste Krankenkassen (Schiedssprüche): 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember IKK classic (IKK): 6 Monate zum Halbjahres oder Jahresende, erstmals zum 31. Dezember Techniker Krankenkasse (TK): 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember GWQKrankenkassen (GWQ): 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember Welche Teilnahmevoraussetzungen muss der Hausarzt bei Beginn der Teilnahme erfüllen? Teilnahmevoraussetzung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Kassenzulassung Vertragsarztsitz in Nordrhein, bzw. WestfalenLippe Teilnahme hausärztliche Versorgung Teilnahme aller Mitglieder einer BAG / eines MVZ Teilnahme DMP* Diabetes Typ 2 Asthma COPD KHK *Kinder und Jugendärzte: nur DMP Asthma Stand: Seite 3 von 17

4 Teilnahmevoraussetzung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Apparative Mindestausstattung (Blutdruckmessgerät, EKG, Spirometer, Blutzuckermessgerät) (ohne Blutdruckmessgerät) Ausstattung mit Praxissoftware Onlinefähige EDVAusstattung HzVVertragssoftware Faxgerät Qualifikation medizinische Reha Zustimmung zur Daten Veröffentlichung Gewährleistung der Versorgung von Behinderten Nachweis geriatrisches Assessment (bis ) (12 Mon. ab Vertragsteilnahme) 3. Was muss der Hausarzt im Laufe der Teilnahme noch erfüllen? (12 Mon. ab Vertragsteilnahme) Teilnahmevoraussetzung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Teilnahme Qualitätszirkel (bei unterjährigem Beginn: je vollendetem Quartal ein Qualitätszirkel) Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien 4 pro Jahr 4 pro Jahr 3 pro Jahr 4 pro Jahr 4 pro Jahr Stand: Seite 4 von 17

5 Teilnahmevoraussetzung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Fortbildung zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern Einführung von Qualitätsmanagement Qualifikation Psychosomatik Angebot einer werktäglichen Sprechstunde Angebot einer wöchentlichen Früh oder Abendterminsprechstunde oder einer Samstagsterminsprechstunde für berufstätige HzVPatienten Apparative Mindestausstattung bei Einschreibung von Kindern unter 10 Jahre (Säuglingswaage, Stadiometer, Hörtestgerät) Bei Einschreibung von Kindern unter 10 Jahre Nachweis der Durchführung von mind. 30 U Untersuchungen (U5U9) in den letzten 4 Quartalen 2 pro Jahr 2 pro Jahr 2 pro Jahr 2 pro Jahr 2 pro Jahr (12 Mon. ab Vertragsteilnahme) 4. Kann der Hausarzt an allen Verträgen gleichzeitig teilnehmen? (12 Mon. ab Vertragsteilnahme ) (12 Mon. ab Vertragsteilnah me) Ja. Die gleichzeitige Teilnahme an mehreren HzVVerträgen ist möglich. Auch bleibt der Hausarzt im bisherigen System der KV. Stand: Seite 5 von 17

6 5. Welche Teilnahmebedingungen muss der Patient bei der Einschreibung erfüllen? Teilnahmevoraussetzung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Gültige Mitgliedschaft bei Krankenkasse Wohnsitz in KVRegion des Hausarztes Mindestalter 6. Wie erfolgt die Einschreibung der Patienten? Vor Erklärung seiner HzVTeilnahme wird der Patient von seinem Hausarzt aufgefordert, sich die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und zum Datenschutz sorgfältig durchzulesen. Anschließend unterschreibt der Patient die Teilnahme und Einwilligungserklärung Versicherte und den HzVBeleg. Schiedssprüche / TK / LKK / GWQ: Die Teilnahme und Einwilligungserklärung Versicherte verbleibt in der Patientenakte. Der Hausarzt händigt dem Patienten eine Kopie der Teilnahme und Einwilligungserklärung Versicherte aus. IKK: Das Original der Teilnahme und Einwilligungserklärung Versicherte erhält der Patient. Der Durchschlag verbleibt in der Patientenakte beim Hausarzt. Der Hausarzt ist verpflichtet, sein Exemplar der Teilnahme und Einwilligungserklärung Versicherte 10 Jahre aufzubewahren. Die unterzeichneten HzVBelege sendet der Hausarzt regelmäßig an folgende Adresse des vom Hausärzteverband eingesetzten Rechenzentrums: HÄVG Rechenzentrum GmbH EdmundRumplerStr Köln 7. Ab wann beginnt die Teilnahme der Patienten am Hausarztprogramm? Es gelten vertragsübergreifend folgende Einschreibefristen für Patienten: Stand: Seite 6 von 17

7 Teilnahme zum 1. Quartal: Teilnahme zum 2. Quartal: Teilnahme zum 3. Quartal: Teilnahme zum 4. Quartal: 1. November 1. Februar 1. Mai 1. August Die HzVBelege müssen zu diesen Stichtagen im Rechenzentrum des Hausärzteverbandes (HÄVG Rechenzentrum GmbH) vorliegen. Der Patient erhält von der Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben, in dem der Teilnahmebeginn aufgeführt ist. Der Hausarzt erhält pro HzV Vertrag jeweils vor Quartalsbeginn von der HÄVG Rechenzentrum GmbH den Informationsbrief Patiententeilnahmestatus in dem ihm mitgeteilt wird, welche seiner Patienten an der HzV teilnehmen, welche Patienteneinschreibungen sich noch in Prüfung befinden und welche Teilnahmen abgelehnt oder beendet wurden. 8. Werden Patienten, die einen anderen Hausarzt als ihren HzVHausarzt konsultieren, bei diesem als Privatpatient behandelt? Nein. Handelt es sich bei dem anderen Hausarzt ebenfalls um einen HzVHausarzt, wird dies innerhalb der HzV als Behandlung durch einen Vertreterarzt gewertet. Dieser HzVHausarzt kann dann die Vertreterpauschale im Rahmen der HzV abrechnen eine Abrechnung über die KV ist nicht möglich. 9. Was passiert, wenn ein HzVPatient einen Hausarzt in einer anderen KVRegion aufsucht? Schiedssprüche / IKK / LKK / GWQ: Hier gelten die bisherigen Regelungen weiter. Die Versorgung des Patienten innerhalb der anderen KV Region wird gegenüber der jeweiligen KV abgerechnet und durch diese vergütet. TK: Nimmt der aufgesuchte Hausarzt ebenfalls am TKHzVVertrag teil, so wird auch KVRegionübergreifend die Vertreterpauschale abgerechnet. Ist der aufgesuchte Hausarzt kein HzVArzt, so wird die Versorgung des Patienten gegenüber der jeweiligen KV abgerechnet und durch diese vergütet. 10. Was passiert, wenn ein Patient nicht seinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsucht? Wenn der Patient durch das Aufsuchen eines anderen Hausarztes oder einen Facharztbesuch ohne Überweisung vorsätzlich gegen vertragliche Bestimmungen verstößt, kann bei wiederholten Verstößen der Ausschluss aus dem Hausarztprogramm erfolgen. Regelungen für Vertretungsfälle, z. B. Urlaub des Hausarztes, sind zwischen den Vertragspartnern so festgesetzt, dass den Patienten keine Nachteile entstehen. Stand: Seite 7 von 17

8 Hiervon ausgenommen sind Notfälle sowie Direktbesuche bei Gynäkologen, Augen und Kinderärzten. 11. Wie ist die Vertretung im Rahmen der HzV geregelt? Grundsätzlich kann jeder HzVHausarzt jeden anderen HzVHausarzt vertreten. Der Hausarzt ist verpflichtet mindestens einen Vertreterarzt gegenüber seinen HzVPatienten zu benennen. Die HzVPatienten werden durch ihren HzVHausarzt über die Vertretungsmodalitäten informiert. IKK: Sollte ein Hausarzt nicht in der Lage sein, einen Vertreterarzt vor Ort zu benennen, der ebenfalls an dem HzVVertrag mit der IKK classic teilnimmt, so ist er verpflichtet, dies der HÄVG unter Angabe von Gründen und eines alternativen Vertreterarztes mitzuteilen. Die HÄVG führt in diesen Fällen eine Klärung mit der IKK classic herbei. 12. Was wird wie vergütet? Pauschale / Leistung Kontaktunabhängige Pauschale P1 Kontaktabhängige Pauschale P2 Schiedssprüche Altersstufe A: 05 Jahre 39,00 Altersstufe B: 659 Jahre 32,00 Altersstufe C: > 60 Jahre 44,00 (1x pro Quartal) IKK classic 60,00 (Auszahlung zu Beginn jedes jahres) 40,00 (1x pro Quartal; max. 3x pro jahr) Techniker Krankenkasse LKK GWQ 65,00 95,00 (im 1.Versichertenteilnah mehalbjahr) 50,00 (im 2.Versichertenteilnah mehalbjahr) Altersstufe A: 05 Jahre 39,00 Altersstufe B: 659 Jahre 32,00 Altersstufe C: > 60 Jahre 44,00 (1x pro Quartal) 40,00 Stand: Seite 8 von 17

9 Pauschale / Leistung Chronikerpauschale P3 (1x pro Quartal) Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten (1x pro Quartal) Vertreterpauschale (1x pro Quartal) Zielauftragspauschale (je Zielauftrag) Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten Sonografie BelastungsEKG Kleine Chirurgie Schiedssprüche P 3.1: 10,00 P 3.2: 27,50 P 3.3: 55,00 IKK classic 20,00 Techniker Krankenkasse P 3.1: 10,00 P 3.2: 27,50 P 3.3: 55,00 LKK P 3.1: 10,00 P 3.2: 27,50 P 3.3: 55,00 100,00 100,00 GWQ 12,50 17,50 12,50 12,50 17,50 12,50 17,50 12,50 20,00 (max. 10x pro Quartal) Schilddrüse: 11,00 Abdomen: 21,00 (max. 2x pro Quartal) Abrechnung über KV Schilddrüse: 11,00 Abdomen: 21,00 (max. 2x pro Quartal) 26,00 8,00 16,00 Schilddrüse: 11,00 Abdomen: 21,00 (max. 2x pro Quartal) 8,00 16,00 12,50 (max. 1x pro Quartal) 20,00 (max. 10x pro Quartal) Schilddrüse: 11,00 Abdomen: 21,00 (max. 2x pro Quartal) Abrechnung über KV 17,50 Schilddrüse: 11,00 Abdomen: 21,00 (max. 2x pro Quartal) 26,00 8,00 16,00 Stand: Seite 9 von 17

10 Pauschale / Leistung Psychosomatik (GOP und gem. EBM) Verordnung medizinischer Rehabilitation Verlängerte Sprechzeit Geriatrisches Basisassessment Wegepauschale Rationale Pharmakotherapie (Zuschlag auf jede P2; Auszahlung automatisch bei Quotenerreichung) Schiedssprüche 8,00 (pro jahr; Auszahlung automatisch anteilig je Quartal in Höhe von 2,00 ) 22,00 (max. 2x pro Quartal) 17,00 pro Quartal; ab dem 61. Lebensjahr) A (< 5 km): 5,00 B (5,1 10 km): 10,00 C (> 10 km): 15,00 IKK classic 7,00 (pro jahr; Auszahlung automatisch zu Beginn des jahres) 38,00 Techniker Krankenkasse 20,00 38,00 17,00 (je Leistung; max. 2x pro jahr) 4,00 17,00 (je Leistung; max. 2x pro jahr) 2,50 (noch nicht abrechnungsrelevant) LKK 8,00 (pro jahr; Auszahlung automatisch anteilig je Quartal in Höhe von 2,00 ) Abrechnung über KV 22,00 (max. 2x pro Quartal) 17,00 pro Quartal; ab dem 61. Lebensjahr) A (< 5 km): 5,00 B (5,1 10 km): 10,00 C (> 10 km): 15,00 GWQ 20,00 38,00 17,00 (je Leistung; max. 2x pro jahr) 4,00 Stand: Seite 10 von 17

11 Pauschale / Leistung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ ImpfZuschlag (Zuschlag auf P1; Auszahlung automatisch bei Quotenerreichung) 2,00 VERAH 5,00 (Zuschlag auf jede P3); Besuch durch VERAH nur bei Palliativ Patienten: 18,00 pro Tag) 5,00 (Zuschlag auf jede P3) 5,00 (Zuschlag auf jede P3) 5,00 (Zuschlag auf jede P3); Besuch durch VERAH bei PalliativPatienten: 18,00 (je Leistung; max. 3x/Quartal) 5,00 (Zuschlag auf jede P3) Krebsfrüherkennung Frau: 17,87 Mann: 14,19 pro Kalenderjahr) Frau: 20,00 Mann: 16,00 Haut: 25,00 4,00 (je Leistung, max. 1x pro Quartal) Frau: 17,87 Mann: 14,19 pro Kalenderjahr) 4,00 (je Leistung, max. 1x pro Quartal) 4,00 4,00 CheckUp (GOP gem. EBM) 27,00 pro 2 Kalenderjahre) 35,00 pro 2 Kalenderjahre) pro 2 Kalenderjahre; nicht neben Krebsfrüherkennung abrechenbar) 27,00 pro 2 Kalenderjahre) pro 2 Kalenderjahre; nicht neben Krebsfrüherkennung abrechenbar) Kindervorsorge (je Leistung; U1 U9, J1) Hausbesuch Stand: Seite 11 von 17

12 Pauschale / Leistung Schiedssprüche IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ Unzeit I (MoFr: 1922 Uhr, Sa/So/Feiertage: Uhr) 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Unzeit II (MoFr: 2207 Uhr, Sa/So/Feiertage: Uhr) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ungeplanter eiliger Besuch 60,00 (max. 3x pro Quartal; bei Palliativ Patienten: 1x pro Tag) 60,00 (max. 3x pro Quartal; bei Palliativ Patienten: 1x pro Tag) Mitbesuch 7,54 (max. 1x pro Tag) 7,54 (max. 1x pro Tag) Heimbesuch 18,00 (max. 4x pro Quartal) 18,00 (max. 4x pro Quartal) Versorgung chronischer Wunden (GOP gem. EBM) 20,33 (max. 1x pro Quartal) 20,33 (max. 1x pro Quartal) Versorgung chronischer Wunden (GOP gem. EBM) 13,84 (je Bein und Sitzung) 13,84 (je Bein und Sitzung) Versorgung chronischer Wunden (GOP gem. EBM) 11,04 (je Bein und Sitzung) 11,04 (je Bein und Sitzung) Stand: Seite 12 von 17

13 Pauschale / Leistung Postoperative hausärztliche Betreuung Überleitungsmanage ment (max. 1x pro Krankenhausaufentha lt) Überprüfung Impfstatus Schiedssprüche Telefonisch: Persönlich: 80,00 IKK classic Techniker Krankenkasse LKK GWQ 12,00 (max. 1x pro 2 Kalenderjahre) 13. Wie werden Leistungen abgerechnet, die nicht Gegenstand der HzV sind? Leistungen, die nicht Gegenstand der HzV sind, d.h. die nicht im HzVZiffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 3 des HzVVertrages) sind, werden nicht im Rahmen der HzV vergütet und können weiterhin über die KV abgerechnet werden. 14. Wodurch wird die Vertreterpauschale im Rahmen der HzV ausgelöst? Die Vertreterpauschale wird fällig, sobald ein HzVHausarzt, der nicht der gewählte Betreuarzt ist, die Behandlung eines HzVPatienten durchführt und keine Überweisung bzw. kein Zielauftrag HzV vorliegt. Der Vertreter hat sich vor Erbringung der Leistung zu vergewissern, dass es sich tatsächlich um einen Vertretungsfall handelt. Die Vertreterpauschale kann innerhalb einer BAG/eines MVZ nicht abgerechnet werden. 15. Was ist bei der Vertretung innerhalb einer Gemeinschaftspraxis zu beachten? Innerhalb einer BAG / eines MVZ (auch fachübergreifend) entsteht kein Vertretungsfall, d.h. die Vertreterpauschale in Höhe von 17,50 (IKK / GWQ) bzw. 12,50 (Schiedssprüche / TK / LKK) kann nicht abgerechnet werden. Per Definition ist der Praxispartner des Betreuarztes dessen Stellvertreterarzt und kann dadurch Leistungen am HzVPatienten erbringen. Bei der Abrechnung werden diese wiederum dem Betreuarzt zugeordnet. Stand: Seite 13 von 17

14 16. Kann der Praxispartner auch Einzelleistungen für den Betreuarzt erbringen? Innerhalb einer BAG / eines MVZ ist der Praxispartner der Stellvertreterarzt des Betreuarztes. Diese Regelung gilt auch für Einzelleistungen, jedoch muss der Praxispartner u.u. Zusatzqualifikationen (z.b. Qualifikation zur Sonografie) hierfür vorweisen. 17. Können Kinder, die beim Hausarzt eingeschrieben sind, trotzdem zur Vorsorge / zur Behandlung zum Kinderarzt gehen? Grundsätzlich können Kinder und Jugendärzte auch ohne Überweisung aufgesucht werden. Der Hausarzt verpflichtet sich jedoch, für alle eingeschriebenen Patienten eine dem Alter entsprechende hausärztliche Versorgung zu gewährleisten. Sofern der betreuende Hausarzt die Vorsorgeuntersuchungen, die Bestandteil der HzV sind (Schiedssprüche / LKK: U1 bis U11 und J1; IKK: U1 bis U9 und J1; TK / GWQ: U1 bis U10 und J1) nicht selbst erbringen kann, steht es ihm frei, einen an der HzV teilnehmenden Kinder und Jugendarzt zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen per Zielauftrag einzubinden. Die Patienten benötigen in diesem Fall also eine Überweisung vom Hausarzt. Der leistungserbringende Kinder und Jugendarzt kann dann gemäß Anlage 3 für IKKVersicherte die Einzelleistung Kindervorsorge (30,00 ), nicht aber die Zielauftragspauschale abrechnen. Für TK, LKK und GWQVersicherte sowie Versicherte der geschiedsten Krankenkassen kann er in diesem Fall nur die Zielauftragspauschale abrechnen. 18. Was ändert sich im Falle einer Überweisung für eingeschriebene HzVPatienten? Alle HzVPatienten sind verpflichtet, sich vor der fachärztlichen Behandlung eine Überweisung beim Hausarzt ausstellen zu lassen (Ausnahme: Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte). Selbstverständlich kann der Patient im Notfall ohne Überweisung fachärztlich behandelt werden. 19. Wie werden Überweisungen im Rahmen der HzV dokumentiert und abgerechnet? Die Überweisung wird mittels HzVVertragssoftware ausgestellt und enthält den Hinweis darauf, dass es sich bei dem Patienten um einen HzVTeilnehmer handelt. Erfolgt die Überweisung innerhalb der HzV, rechnet der Vertreterarzt einen Zielauftrag ab. Wird an einen nicht an der HzV teilnehmenden Arzt (z.b. Facharzt) überwiesen, so wird die Leistung gemäß EBM gegenüber der KV abgerechnet. Das Ausstellen einer Überweisung ist verpflichtend und wird nicht zusätzlich vergütet. 20. Wie werden Leistungen (z. B. Lungenfunktionstest, Sonografie, Ergometrie) abgerechnet, die aus Überweisungen von anderen Hausärzten entstehen? Bei überwiesenen HzVPatienten werden hausärztliche Leistungen gem. Vertrag grundsätzlich mit der Zielauftragspauschale vergütet. Im Einzelnen stellt sich das wie folgt dar: Stand: Seite 14 von 17

15 Lungenfunktionstest: Als Grundausstattung muss jeder Hausarzt, der sich in den Vertrag einschreibt, ein Lungenfunktionsgerät vorhalten. Insofern kann es nicht zu Überweisungen unter den HzVHausärzten kommen. Sonografie: Die Sonografie wird als Einzelleistung vergütet. Für die SchilddrüsenSonografie erhält der behandelnde Hausarzt 11,00, für die Abdominelle Sonografie 21,00 (max. 2 x pro Quartal). Diese Einzelleistungen können auch vom Vertreterarzt neben der Zielauftragspauschale von 17,50 (IKK / GWQ) bzw. 12,50 (Schiedssprüche / TK / LKK) abgerechnet werden. Ergometrie (BelastungsEKG): TK: Erbringt ein Vertreterarzt die Ergometrie per Zielauftrag, so kann er die Zielauftragspauschale in Höhe von 12,50 abrechnen. Darüber hinaus erhält der Vertreterarzt keine Vergütung. Schiedssprüche / LKK: Das BelastungsEKG ist nicht HzV Bestandteil. Der Vertreterarzt rechnet es somit über die Kassenärztliche Vereinigung ab. IKK / GWQ: Die Ergometrie wird als Einzelleistung mit 26,00 vergütet und kann auch vom Vertreterarzt neben der Zielauftragspauschale von 17,50 abgerechnet werden. 21. Wird Chirotherapie extra vergütet? Bei den eigenen HzVPatienten ist die Leistung mit den Pauschalen abgegolten. Bei Patienten, die innerhalb der HzV überwiesen werden, wird die Zielauftragspauschale vergütet. 22. Wird Akupunktur zusätzlich vergütet? Nein. Akupunktur wird, soweit sie nach Indikation Kassenleistung ist, im Rahmen der HzV über die Pauschalen vergütet. 23. Was ist bei der Abrechnung von Laborleistungen zu beachten? Generell gilt: die vom Hausarzt zu erbringenden Leistungen, die in Anhang 1 der Anlage 3 des HzVVertrages (HzVZiffernkranz) aufgeführt sind, sind in den Pauschalen. Dies gilt auch für Laborleistungen. Stand: Seite 15 von 17

16 Diese Laborkosten trägt daher der Hausarzt. Die Leistungen dürfen demnach nicht mittels Muster 10A angefordert werden, sondern die Verrechnung erfolgt analog Privatpatienten direkt zwischen Arzt und Laborgemeinschaft. Sprechen Sie jedoch mit Ihrem Labor: es besteht die Möglichkeit, dass die Labore die erhobenen Parameter bei HzVPatienten zum EBMSatz berechnen. Alle übrigen Laborziffern, die nicht HzVBestandteil sind, werden weiterhin per Überweisung (Muster 10 / 10A) über die Laborgemeinschaft / das Fachlabor angefordert und von der KV bezahlt. 24. Wie werden die PsychosomatikLeistungen in einer Gemeinschaftspraxis vergütet? IKK / LKK / Schiedssprüche: Der PsychosomatikZuschlag wird nur dann gewährt, wenn der Betreuarzt selbst diese Qualifikation besitzt. Somit erhält jeder Hausarzt, der über die Qualifikation verfügt, den Zuschlag für die bei sich eingeschriebenen HzVPatienten. TK / GWQ: Die PsychosomatikLeistungen werden als Einzelleistungen mit 20,00 vergütet. 25. Wie werden Impfungen abgerechnet und vergütet? Die Impfleistungen sind in den Pauschalen. Dennoch gilt in diesem Fall die Ausnahmeregel, dass die Impfziffern gesondert für die Abrechnung dokumentiert werden müssen. IKK: Zusätzlich erhält der Hausarzt einen jährlichen Zuschlag in Höhe von 2,00 auf jede P1 wenn er die GrippeSchutz bzw. MMR Impfquote erreicht. Die Zuschläge werden wie folgt berechnet: GrippeSchutzImpfquote: für mindestens 55% der HzVPatienten ab einschl. 60 Jahren wurde eine Grippeschutzimpfung durchgeführt. Diese gilt nicht für Kinder und Jugendärzte. MMRImpfquote: für mindestens 90 % der HzVPatienten wurde die Folgeimpfung MMR bis zu ihrem 2. Lebensjahr durchgeführt. Dies gilt nur für Kinder und Jugendärzte. Die Quoten können unter den in Anhang 4 zu Anlage 3 geregelten Voraussetzungen im Laufe der Vertragslaufzeit angehoben werden. 26. Wie werden DMPLeistungen für HzVPatienten abgerechnet? Die DMPAbrechnung erfolgt weiterhin über die KV. Die aktive Teilnahme an den DMP Asthma, COPD, Diabetes Mellitus Typ 2 sowie KHK ist jedoch gemäß 3 Abs. 2 f) (IKK / TK), Abs. 3 e) (LKK), Abs. 3 i) (GWQ) bzw. Abs. 3 f) (Schiedssprüche) eine HzVTeilnahmevoraussetzung und somit verpflichtend. Stand: Seite 16 von 17

17 27. Kann der Hausarzt bereits zu Beginn der Teilnahme eines chronisch kranken HzVPatienten die Pauschale P3 abrechnen? Ja. Soweit ein Patient bereits zu Beginn seiner HzVTeilnahme eine der Erkrankungen hat, die zu den in Anlage 3 des jeweiligen HzV Vertrages definierten Krankheitsbildern gehört, die zur Abrechnung einer P3 vorliegen müssen, kann ab Teilnahmebeginn des Patienten die Pauschale P3 (bzw. P3.1 bis P3.3) abgerechnet werden. 28. Welche Patienten gelten gemäß den HzVVerträgen als chronisch krank? Schiedssprüche / IKK / LKK: Als Chroniker gelten alle Patienten, für die mindestens eine der Diagnosen, die zu den 80 im MorbiRSA aufgeführten Diagnosegruppen gehört, endstellig und gesichert dokumentiert und übermittelt wurde. TK / GWQ: Als Chroniker gelten alle Patienten, die mindestens eines der in Anhang 2 zu Anlage 3 aufgeführten Krankheitsbilder aufweisen und für die eine entsprechende Diagnose endstellig und gesichert dokumentiert und übermittelt wurde. 29. Gibt es ein Wegegeld bei normalen Besuchen bzw. bei Besuchen zur Unzeit? Schiedssprüche / LKK: Wegegelder werden als Einzelleistungen vergütet (vgl. S. 10). IKK / TK / GWQ: Nein, Wegegelder sind in den Pauschalen bzw. Einzelleistungsvergütungen. 30. Gibt es spezielle Richtgrößen für ArzneimittelVerordnungen im Vertrag? IKK / TK / GWQ: Nein. Die Vertragspartner haben Zielerreichungsquoten im Bereich der rationalen Pharmakotherapie vereinbart (IKK: Anhang 2 zu Anlage 3; TK: Anhang 1 zu Anlage 10; GWQ: Anhang 3 zu Anlage 3). Werden diese erreicht, so wird der Zuschlag zur rationalen Pharmakotherapie ausgelöst. Eine MalusRegelung gibt es in den Verträgen nicht. Schiedssprüche / LKK: Es werden keine Zuschläge für eine rationale Pharmakotherapie vergütet. Eine MalusRegelung gibt es ebenfalls nicht. Stand: Seite 17 von 17

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