VERSICHERUNG UND MEDIZIN. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
|
|
- Clara Hausler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERSICHERUNGSMEDIZIN VERSICHERUNG UND MEDIZIN Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
2 Lernziele Basic terms and concepts C PH 70 C PH 71 Insurance medicine-related duties of treating physicians; independent medical examiners, training opportunities. Liability principles: finality principle, causality principle. 2 1
3 Versicherungskategorien > Zuordnung aufgrund unterschiedlicher Kriterien Rechtsprinzip Sozialversicherung Privatversicherung Versicherungsgegenstand Sachen (z.b. Brand, Wasserschaden, Diebstahl) Personen Art der Leistungspflicht Bedarfsversicherung Ursachenversicherung
4 Arten der Leistungspflicht > Bedarfsversicherung Entschädigung bei jeder Krankheit, ungeachtet der Ursache Finalitätsprinzip z.b. soziale Krankenversicherung, Invalidenversicherung > Ursachenversicherung Entschädigung nach dem Verursacherprinzip Kausalitätsprinzip, z.b. bei Unfällen, Berufskrankheiten z.b. soziale Unfallversicherung, Militärversicherung, obligatorische Motorfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung fli i h
5 Versicherungsformen Personenversicherung Sachversicherung Haftpflichtversicherung obligatorisch AHV IV EO UV KV ALV BV Gebäude (Feuer etc.) Mobiliar (Haushalt etc.) Motorfahrzeug Velo Luftfahrt Schiffe freiwillig illi Leben Diebstahl Familienhaftpflicht fli ht Krankheit (als Zusatzversicherung) Privathaftpflicht Feuer Wasserschaden Glasbruch etc. Geschäftshaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Werkeigentümer Unfall (als Zusatzversicherung) Kasko Transport Hagel Berufshaftpflicht f fli h Rechtsschutz
6 Versicherungsmedizin Patient, Angehörige Versicherungs- medizin Versicherung Arzt, Spital, Pflege etc. > Versicherungsmedizin ist die Lehre von den Beziehungen zwischen kranken, verunfallten oder einen Versicherungs- antrag stellenden Personen, medizinischen Leistungserbringern und Versicherungsunternehmen. > Das Fachgebiet befasst sich mit der gesamten versicherungsmedizinischen Kette von der Prävention über die Risikobeurteilung zur Behandlungsindikation bis zur Rehabilitation und Reintegration in allen Personen- versicherungszweigen. > Teil der Sozial- und Präventivmedizin
7 Versicherungsmedizin > Jeder in Klinik oder Praxis tätige Arzt kann mit versicherungsmedizinischen Aufgaben betraut werden, z.b. bei der Erstattung ärztlicher Zeugnisse oder Gutachten. > Kategorisierung versicherungsmedizinischer Gesellschaftsärzte Ludwig CA: Die Versicherungsmedizin als ärztliches Berufsfeld. Suva Medical 2010: (2010) ud g C e e s c e u gs ed a s ä t c es e u s e d Su a ed ca ( 0 0)
8 Versicherungsmedizin > Erfolgsfaktoren versicherungsmedizinischer Tätigkeit Hoher Beweiswert der ärztlichen Stellungnahmen Glaubwürdigkeit als Experte dank Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Allein die vertragliche Bindung [an eine Versicherungs- unternehmung] eines begutachtenden Arztes rechtfertigt es nicht, dessen mangelnde Unabhängigkeit oder mangelnde Unparteilichkeit zu rügen. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (1999; strittig war der Beweiswert einer von einem Gesellschaftsarzt vorgenommenen, medizinischen Beurteilung) Überzeugendes Qualitätsmanagement, leistungsfähiges und vertrauenswürdiges Informations- und Wissensmanagement Akzeptanz durch die Auftraggeber, die Versicherten sowie die medizinischen Leistungserbringer.
9 Fachgesellschaften > Swiss Insurance Medicine > Versicherungsmedizinischer Dachverband, welchem Fachgesellschaften mit Bezug zur Versicherungsmedizin sowie spezialisierte Fachpersonen angehören. > Bildungsregister, elearning > Zertifikatslehrgänge (CAS) Medizinischer Gutachter Arbeitsfähigkeitsassessor > Organisation von Fachtagungen > Einsitz in der FMH-Ärztekammer
10 Versicherungsmedizin asim.unibas.ch/index.cfm wig.zhaw.ch/ > Academy of Swiss Insurance Medicine (asim) der Universität Basel > Masterstudiengang g in Versicherungsmedizin (ab 2010, bisher Zertifikatslehrgang) > Forschung (z.b. Gutachtenstudie t asim/wig, 2010) > Winterthurer Institut für Gesundheits- ökonomie (WiG) der Zürcher Hochschule h für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) > Versicherungsmedizinische Zertifikatslehrgänge (in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften) > Bildungsangebote Managed Care
11 Fachgesellschaften > Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte > FMH-Fähigkeitsausweis für Vertrauensärzte > Position gesetzlich verankert KVG Art. 57 > Einsitz in der FMH-Ärztekammer > Ärztliche Beratung der Kranken- versicherer bei medizinischen Fachfragen sowie in Fragen der Vergütung und der Tarifanwendung. > Handbuch der Versicherungsmedizin vertrauensaerzte.ch/manual > Nachschlagewerk (Listen etc.) vertrauensaerzte.ch/tools
12 Fachgesellschaften sgtv.org > Schweizerische Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin > Förderung der interdisziplinären Traumatologie (Orthopädie, Chirurgie etc.) Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie > Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie > Leitlinien zur Begutachtung in Versicherungsfragen, g bei psychischen und psychosomatischen Störungen, Schmerzstörungen etc.
13 Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Chefarzt Suva Fluhmattstrasse 1 CH Luzern christian.ludwig@suva.ch Dezember 2010
VORLESUNG 2011. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSIHERUNGSMEDIZIN VORLESUNG 0 Dr. med. hristian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele > Versicherungsmedizin (Insurance Medicine) gemäss dem schweizerischen Lernzielkatalog Sozial- und Präventivmedizin
MehrPRIVATE KRANKEN- UND. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN PRIVATE KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Social insurance C PH 73 Overview of the Swiss social insurance system. 2
MehrDATENSCHUTZ. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN DATENSCHUTZ Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Legal aspects of working as a physician C PH 85 Physicians' obligations: to treat, to protect confidential
MehrÄRZTLICHE HAFTPFLICHT. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN ÄRZTLICHE HAFTPFLICHT Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Legal aspects of working as a physician C PH 85 C PH 88 C PH 89 Physicians' obligations: to treat,
MehrVertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF
SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation
MehrVorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft
Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen
MehrWer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen.
Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen. Wie sieht das Berufsbild Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen aus? Die Ausbildung zur Sozialversicherungs-Fachfrau bzw. zum
MehrGrundkurs 1 + 2 MIT E-LEARNING
Grundkurs 1 + 2 R N IN M IT E - L E A G Grundkurs 1 Zielgruppe Der Kurs vermittelt das Grundwissen, welches einen optimalen Brancheneinstieg gewährleistet und richtet sich entsprechend an Neu- oder Wiedereinsteiger/innen
MehrKapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer
Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Was ist unter einer behandlungsbedürftigen Krankheit zu verstehen?... 16 Behandlungsvertrag welche Pflichten ergeben sich für den Arzt?... 18
MehrPrämienvolumen im Jahr 2014 (in Franken)
Versicherungen Die Finanzverwaltung ist für den Abschluss der Versicherungsverträge und für die Bearbeitung der Schadenfälle der kantonalen Verwaltung zuständig (Art. 33 Abs. 2 der Verordnung über den
MehrVersicherungen und Vorsorgeeinrichtung
Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung 24.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Sozialversicherungen AHV, IV, ALV, EO, MV... 3 3 Berufliche Vorsorge... 4 4 Unfallversicherung... 4 5 Krankentaggeldversicherung...
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrDie bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich
Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz
MehrInterdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes
Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Dr. med. Alexander Minzer, Hausarzt, Rothrist Präsident der Schweizerischen Akademie für
MehrDer Versicherer des öffentlichen Verkehrs
Der Versicherer des öffentlichen Verkehrs Der Versicherer des öffentlichen Verkehrs Sicher. Unabhängig. Leistungsstark. Tradition Wir blicken zurück auf eine über 110-jährige Geschichte. 1898 gründeten
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrPersönlich gut betreut
business Persönlich gut betreut Unser Case Management bei Unfall und Krankheit Massgeschneiderte Versicherungslösungen nach Ihren Ansprüchen. www.visana-business.ch 3 Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeitenden
MehrTarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)
Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit
MehrRolle der Ärzte,-innen in der Eidg. Invalidenversicherung
Rolle der Ärzte,-innen in der Eidg. Invalidenversicherung Präsentation Dr. med. MPH, MHA Inès Rajower, BSV 7. SOHF Fortbildungstagung Wissenschaftliche Tagung des SGARM Lausanne, 2.-3. Sept. 2010 Themen
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrQualitätssicherung in der onkologischen Rehabilitation
Qualitätssicherung in der onkologischen Rehabilitation Dr. med. Nic Zerkiebel EMBA FH Chefarzt Klinik Susenberg Zürich Leiter Arbeitsgruppe Qualität oncoreha.ch Was ist Qualität? Anspruchsgruppen Erfüllung
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
Mehr6.05 Stand am 1. Januar 2008
6.05 Stand am 1. Januar 2008 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.
Mehr7. Arztadressen Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik
Krankheitsanzeige 4. Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt gekündigt aufgelöst per: 6. Datum der Anstellung: 7. Arztadressen Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik
MehrIntegriertes Case Management
Integriertes Case Management Was ist Integriertes Case Management? Integriertes Case Management setzt sich zum Ziel, Absenzen von Arbeitnehmern unabhängig ihrer Ursache zu reduzieren. Integriertes Case
Mehrin flagranti Schon gewusst, dass die Kranken versicherer mit Ihren Prämien haus hälterisch umgehen?
in flagranti 608489 Schon gewusst, dass die Kranken versicherer mit Ihren Prämien haus hälterisch umgehen? Äusserst haushälterisch: Ihre Berner Krankenversicherer Mit dieser Information wollen Visana und
MehrVersicherungen. Alles läuft rund!! AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F1
Alles läuft rund!! AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F1 Die Zeiten können sich ändern Versicherungen AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F2 Risiken vermeiden Versicherungen AGRO-Treuhand
Mehr1. Die Krankenversicherung: ein Überblick 13
Inhalt Vorwort: «Klären Sie vorgängig...» 11 1. Die Krankenversicherung: ein Überblick 13 Das deckt die Krankenversicherung ab 14 Grundversicherung: für alle obligatorisch 15 Zusatzversicherungen: Leistungen
MehrRolf Gabriel Gesundheitsökonom ebs
Rolf Gabriel Gesundheitsökonom ebs Ende der 80iger Jahre steigen die Gesundheitskosten in der Schweiz übermässig an. Erste Auseinandersetzung mit dem Thema Kostensparen finden statt. Die Krankenversicherungen
Mehr- Geldmarktfonds. - Obligationenfonds. - Aktienfonds. Die 5 Hauptarten von Anlagefonds? - Strategiefonds. - Immobilienfonds.
- Geldmarktfonds - Obligationenfonds Die 5 Hauptarten von Anlagefonds? - Aktienfonds - Strategiefonds - Immobilienfonds Wie heissen die 2 Hauptformen der Optionen? - Eurex-Option - Over-The-Counter-Option
MehrWürttembergische Versicherung. Generalagentur: Herbert Leischke Birkenweg 02, 06198 Wettin. Telefon: 034607 / 20 146 Funk: 0172 / 37 33 33 1
Versicherungen Württembergische Versicherung Generalagentur: Herbert Leischke Birkenweg 02, 06198 Wettin Telefon: 034607 / 20 146 Funk: 0172 / 37 33 33 1 Pächter Personen ohne Pachtvertrag Vorstände Verein
MehrObligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz
6.05 Stand am 1. April 2006 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.
MehrDie landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System. 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23. April 2014 Hans-Dieter Rogulj Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,
MehrVersicherungsreglement
SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende
MehrWas ist die Krankenkasse?
Wer bezahlt den Arzt? Arbeitsauftrag: Ziel: Die LP erläutert das System Krankenversicherung mit Hilfe einer PPT. Die Sch fassen die wichtigsten Informationen mit einem Arbeitsblatt zusammen. Sch kontrollieren
MehrTeil 1: Versicherungslösungen
Einleitung Einleitung Liebe Verbandsmitglieder Als Berufsverband für Energetisch-Statische Methoden (BV-ESM) möchten wir Ihnen für die beruflichen Situationen optimal geeigneten Versicherungs- und Vorsorgelösungen
MehrTrainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben
Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrProbleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin
Probleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin Ursula Uttinger, lic. iur., MBA HSG, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz 1 Hauptprinzipien Transparenz Informationelle Selbstbestimmung 2 Geltungsbereich
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
MehrGesetzliche und private Vorsorge
Folie 1 von 6 Gesetzliche und private Vorsorge Die drei Säulen der Vorsorge Sozialversicherungen Individualversicherungen Vermögensbildung gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung
MehrIhre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten
Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen
MehrUnfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007
Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Mehr6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG
6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung
MehrAlle Menschen brauchen einen Hausarzt. Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft
Alle Menschen brauchen einen Hausarzt Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft www.hausarztstiftung.ch Haus- und Kinderärzte in der Schweiz Jeder Mensch, ob alt oder jung, gesund oder krank,
Mehr4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit
4.11 Stand am 1. Januar 2006 Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen 1 Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis Berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) gelten nicht
MehrRisiko und Verantwortung
Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Risiko und Verantwortung Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Wer viel hat, kann auch
MehrUnfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007
Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrRegelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen
Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale
MehrZiele der heutigen Lektion
6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden
MehrSozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht ZV, Fachtagung Brunnen, 7. / 8. November 2013 Grundlagen Übersicht 1. Wozu braucht es Sozialversicherungen? / Geschichte 2. Das 3-Säulen-Konzept 3. Finanzierung / Leistungen 4.
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrUpdate UVG Revision. Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht
Update UVG Revision Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht 04.09.2014 Franz Erni, Rechtsanwalt Rückblende Start der Revision
MehrTrainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben
Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese
MehrRechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht
6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden
MehrMeldung eines Schadenfalles
Meldung eines Schadenfalles Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten und das
MehrUnfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrSoziale Sicherung für Existenzgründer
Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche
MehrDer Anwalt als Partner
Der Anwalt als Partner Der Blick über die Grenzen am Beispiel der deutschen Unfallversicherung 5% der Unfälle werden im CM betreut CM-Anbieter sind Gesetzliche Unfallversicherer, nämlich 21 Berufsgenossenschaften
MehrGesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System
Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gemeinsame Veranstaltung von SGMC und SGfM Herbstmeeting vom 23. Oktober 2012 in Bern Sandra Schneider, lic. Iur. RA Leiterin der Abteilung
MehrArbeitsunfähigkeit / Invalidität
Arbeitsunfähigkeit / Invalidität nach dem Vorsorgereglement 2007 der PKZH Präsentation: Margrit Bieri Leiterin Abt. Pensionsberechtigte, PKZH Themen Leistungsfälle 2004 bis 2006 - Statistik Anmeldung für
MehrVereinbarung. zwischen. den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK),
Vereinbarung zwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Militärversicherung vertreten durch die Suva, der Invalidenversicherung
MehrPersonenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand
Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand Personenversicherungen mit umfassendem Schutz Sie haben die Verantwortung für Ihr Unternehmen und für Ihre
MehrKrankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse?
Krankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse? Vortrag für den Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Hotel Cascada, Luzern 14. November 2011 Leiter CSS Institut Aufbau 1. Wozu Wettbewerb
MehrBeiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen
Mehr6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006
6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
MehrBetreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und
Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit
MehrDie medizinischen Dienste der Suva
Die medizinischen Dienste der Suva Prävention Versicherung Rehabilitation Luzerner Forum Netzwerk-Apéro vom 11. Dezember 2012 Agenda Kurzporträt Suva Die medizinischen Dienste der Suva Ausblick lic.oec.
MehrErstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung
Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Informationsquellen... 19 A. Unterstellung unter die Sozialversicherung... 21 1. Fragestellung...
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I
MehrSoziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein
Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten
MehrCOMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das
COMPLEMENTA Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das Das umfangreichste Hausarztsystem Vorteile. Durch das
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrDie rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin. Status Quo Diätassistent / Diätassistentin
Die rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin Status Quo Diätassistent / Diätassistentin Doris Steinkamp, Präsidentin VDD e.v. Gliederung 50 Jahre
MehrProjekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern
Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrDie stationäre Geriatrische Rehabilitation
Die stationäre Geriatrische Rehabilitation 3 Was ist eine stationäre Geriatrische Rehabilitation? Das Ziel der stationären Geriatrischen Rehabilitation ist es, mit gezielten Therapien die Selbständigkeit
MehrRisiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge
Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste
MehrEvaluation der funktionellen Haushaltfähigkeit
Evaluation der funktionellen Haushaltfähigkeit 2 Grundlagen Nach einem Unfall oder einer Erkrankung kann es zu bleibenden Beeinträchtigungen in der Haushaltarbeit kommen. Ist dies der Fall, leisten Haftpflichtversicherungen
MehrIntegrierte Versorgung
Wählen Sie mit dem Icon Grafik einfügen ein Bild aus dem Ordner: M:\VORLAGEN\Präsentationen\Bilder-Quadratisch Integrierte Versorgung Chronic Disease Management Perspektiven einer Krankenversicherung 1
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrEs handelt sich um insgesamt zwei Bausteine, die auch einzeln voneinander abgeschlossen werden können.
November 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr, dass es uns nach langer Suche endlich gelungen ist, für die Projekte der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räume einen Versicherer
MehrKostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG
Kostenübernahme durch Krankenkassen Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG 19. Mai 2010 19. Mai 2010 2 Inhalt des Referates: Einleitung zur MiGeL Geltungsbereich der MiGeL Vergütungsregelung
MehrGWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner?
GWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner? 8. Kongress Rechnungswesen und Controlling Hplus, 13. Mai 2014 Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK
MehrAnmeldung von Versicherungsleistungen
GENERALI Personenversicherungen AG Postfach 1040 Anmeldung von Versicherungsleistungen Das Formular Anmeldung für Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Verlust/Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrSoziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung
MehrÜbersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht
für kantonale Leistungen in der Sozialversicherung Präsentation zum Vortrag von Prof. Dr. Fragestellung Kann ein Kanton für Leistungen im Sozialversicherungsrecht auf die haftpflichtige Person regressieren?
MehrMeldung eines Schadenfalles
Meldung eines Schadenfalles Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten und das
Mehr