Das gesamte Programmangebot der Wissensvermittlung

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1 news&termine Wissensvermittlung Seminarangebot erweitert IHR Dienstleistungspartner Auch im zweiten Halbjahr bietet DATEV wieder ein an Themen reiches Seminarprogramm an. Erweitert wurde dabei das Schulungsangebot für den erfahrenen Phantasy-Anwender. Soft- und Hardware (in München und 50 km Umgebung) So werden neben den klassischen Anwenderseminaren für Einsteiger auch Tipps und Tricks bzw. Schulungen zur Textanpassung angeboten, des Weiteren Seminare zur Rechnungsschreibung bzw. Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Phantasy. Zu dem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zunehmend interessanter werdenden kanzleiinternen Controlling bietet DATEV Wissensvermittlung sowohl Seminare zur Einführung eines Gewinnmanagements in der Kanzlei als auch praktische Unterstützung, wie mit Phantasy Leistungen erfasst, abgerechnet und ausgewertet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt in der Weiterbildung für Rechtsanwälte liegt in der Qualitätssicherung. Da sich der Berufsstand unbestritten im Umbruch befindet, muss sich die Anwaltskanzlei immer neuen Anforderungen stellen. DATEV unterstützt hier bei der Positionierung und strategischen Ausrichtung der Kanzlei unter veränderten Marktbedingungen. Zu diesem Thema werden beim Anwalt-Forum im Herbst Vorträge angeboten. Bei den darauf aufbauenden Seminaren kann dann das zur Qualitätssicherung in der eigenen Kanzlei notwendige Wissen erworben werden. Das gesamte Programmangebot der Wissensvermittlung ist in der neuen Seminarbroschüre enthalten, die im Juni herauskam und an die Mitglieder verschickt wurde. Darüber hinausgehende Fragen, Wünsche oder Anregungen zur Weiterbildung werden selbstverständlich gerne beantwortet. Ulrike Steffen Qualifizierte elektronische Signatur Hemmnis in der Praxis Fernbetreuung Helfende Hände Netzwerke: DVEV Strategische Allianz im Erbrecht Beratung mittelständischer Unternehmen Rottmannstraße München Tel / Fax 0 89 / DIZ-Infotage August bis September 2005 Der Anwalt als Lotse Stadt Termin Berlin Kiel Hamburg Bremen Stuttgart Münster Hannover Individuelle Beratung vor Ort reservieren Sie einen persönlichen Termin in Ihrem DATEV-Informationszentrum.

2 jurfixinhalt jurfixtitel impressum 3 jurfix titel Der Anwalt als Lotse 6 jur online Hemmnis in der Praxis 8 service partner Helfende Hände 8 brüssel aktuell Urteil gegen Deutschland 10 im focus Strategische Allianz im Erbrecht 12 phantasy Individuelle Kanzleiverwaltung 14 news & termine ZusammenWachsen Seminarangebot erweitert DIZ-Infotage Herausgeber: DATEV eg, Nürnberg, Paumgartnerstraße 6 14 Verantwortlich: Rolf Schöller Schriftleitung: Kanzlei Brütting, Ralf Krüger (DATEV) Layout und Produktion: Hans Joachim Bickel Gestaltung: Schultze, Walther & Zahel GmbH Litho: Döss Prepress Studios GmbH Druck: Wenng-Druck GmbH Dinkelsbühl, Breslauer Straße 7 Neue Wege gehen jurfixeditorial In Zeiten wirtschaftlichen Stillstandes sieht sich auch der anwaltliche Berufsstand weiterhin tief greifenden Veränderungen ausgesetzt. Vergeblich hatte die Anwaltschaft nach einer Jahrhundertreform in der Zivilprozessordnung bzw. Einführung eines neuen Kostenrechts auf ruhigere Zeiten gehofft. Bereits Ende November letzten Jahres hatte sich die Justizministerkonferenz für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts Große Justizreform ausgesprochen. Ziel soll die Sicherung der Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit des deutschen Rechtssystems sein. Nun liegt ein Konzept vor, dass teilweise zu massivem Unmut in den Reihen der Anwaltschaft geführt hat. So kritisierte der Ausschuss Justizreform des DAV kürzlich insbesondere den Reformvorschlag zur Funktionalen Zweigliedrigkeit als absolut kontraproduktiv. Gleiche Thesen vertritt die BRAK, deren Präsident Dr. Bernhard Dombek fordert, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung gewahrt bleiben müsse. Aus diesem Grund werde die Anwaltschaft einer nur Sparzwecken geschuldeten Kürzung von Rechtsmitteln zu Lasten der Mandanten auch nicht zustimmen. Wird das Justizsystem aber tatsächlich vereinheitlicht und auf eine Eingangs-(Tatsachen)instanz beschränkt, der grundsätzlich nur noch ein Rechtsmittel folgt, werden die Anwälte auch in prozessrechtlicher Hinsicht neue Wege gehen müssen. Umzudenken und neue strategische Ziele für das Unternehmen Anwaltskanzlei zu definieren, ist wegen der sich verändernden Marktgegebenheiten aus wirtschaftlichen Gründen längst angezeigt. Ein Ansatz dabei ist, sich schwerpunktmäßig in einem Rechtsgebiet zu positionieren, für das kürzlich eine der neuen Fachanwaltschaften zugelassen wurde. Ein anderer Weg könnte sein, eine Nische zu besetzen, in der die Rechtsanwälte bisher eher unterrepräsentiert waren in der ganzheitlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen. Auch DATEV hat den Veränderungen Rechnung getragen und das Dienstleistungsangebot für den Berufsstand an wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Gleich, ob es sich dabei um die Einführung eines Qualitätsmanagements oder eines kanzleiinternen Controllings für Kanzleisteuerung handelt. Zentraler Schwerpunkt in der Weiterbildung für Rechtsanwälte ist aber die Qualitätssicherung in der Kanzlei. Hierzu werden beim Anwalt-Forum im Herbst Vorträge angeboten. Bei den darauf aufbauenden Seminaren von DATEVanwalt KOLLEG kann schließlich das für ein Qualitätsmanagement notwendige Wissen erworben werden. Rolf Schöller Leiter Geschäftsbereich Wenn Sie Fragen haben zu den Artikeln im jurfix: Rufen Sie uns an unter der gebührenfreien Infoline 0 800/ oder schreiben Sie uns unter anwalt@datev.de. Beratung mittelständischer Unternehmen Der Anwalt als Lotse Von Rechtsanwalt Peter H. Dehnen, Düsseldorf Der Rechtsanwaltsmarkt steht unbestritten in einem großen Wandel. Allerorts ist das nämliche Klagelied von der Not der Anwaltschaft zu hören, die es erforderlich macht, umzudenken und neue Strategien zu entwickeln. Eine erfolgversprechende Alternative kann sein, sich als Unternehmensberater für den Mittelstand zu positionieren. Der Anwaltsmarkt erfährt eine noch nicht gekannte Konkurrenz. Das Anschwellen der Zahl zugelassener Rechtsanwälte verheißt nichts Gutes für die Zukunft. Abgesehen davon droht noch Gefahr aus einer anderen Richtung. Durch den Liberalisierungsvorstoß werden auch Nichtjuristen auf den Beratungsmarkt drängen und die prekäre Lage weiter zuspitzen. Wo also bietet sich für den heutigen Anwalt ein Ausweg aus dem Teufelskreislauf zwischen zahlenmäßig stetig zunehmender Konkurrenz und einem Umsatz- bzw. Gewinneinbruch? Weitermachen wie bisher wäre sicherlich fatal. Und auch die Zunahme der Fachanwaltschaften so sehr sie zu begrüßen ist kann allein nicht das Allheilmittel sein. Denn dadurch wird der zu verteilende Mandatskuchen ja keineswegs größer. Ganzheitliches Beratungsangebot Ein möglicher Ansatz der Zukunft ist, sich innovativ als Berater für mittelständische Unternehmen zu positionieren. Der Rechtsanwalt muss versuchen, bei der Lösung juristischer Probleme eine ganzheitliche... ganzheitliche Beratung anzubieten. Diese begleitet konsequent die Lebensphase des Unternehmens bzw. Unternehmers. RA Peter H. Dehnen Beratung anzubieten. Diese begleitet konsequent die Lebensphase des Unternehmens bzw. Unternehmers. Er muss der gesuchte Ansprechpartner und Begleiter des Mandanten bei allen wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und dies ist nicht zu unterschätzen auch menschlichen Belangen werden, ohne die juristischen Belange offensichtlich in den Vordergrund zu stellen. Spezialisierung ist unverzichtbar, etwa im Wirtschafts- und Finanzrecht oder Steuer- bzw. Gesellschafts- und Erbrecht. Daneben benötigt der Unternehmer aber auch den Generalisten, der rechtsgebietsübergreifende Problemlösungen bietet. Wettbewerbsvorteil des Anwalts Leider steht aber bei vielen Kollegen die anwaltliche Verhinderungsmentalität einem solch durchschlagenden Wandel von innen heraus im Wege. Was ich nicht kann, darf der andere auch nicht können, heißt oft die Devise der Stunde. Aber warum? Der Rechtsanwalt hat sehr viele Wettbewerbsvorteile gegenüber dem klassischen Unternehmensberater. Allein die deutsche Juristenausbildung gilt als eine der besten in der Welt. Das Handwerkszeug, um über den Tellerrand des Mandanten zu schauen, ist also beim Anwalt vorhanden. Dieses fehlt dem klassischen, so genannten Unternehmensberater. Doch er macht uns eindrucksvoll vor, was der Schlüssel zum Erfolg ist: die Kombination von verschiedenen Ansätzen. Auch die Steuerberater spielen in dieser Liga. Sie kennen die unternehmerischen sowie menschlichen Hintergründe meist ausgezeichnet und fungieren deshalb auch bei familiären Problemen als Sparringspartner. Die Mandanten, insbesondere die Mittelständler, die den Großteil der Abnehmer der Dienstleistung Rechtsberatung ausmachen, erwarten und schätzen dieses Leistungsangebot. Ich nenne es One-Stop- Shopping: Ein Ansprechpartner Spezialist 3

3 jurfixtitel jurfixtitel auf seinem Gebiet, aber Generalist genug, um eine integrierte Beratungsleistung erbringen zu können. Lotse des Unternehmens Ein gutes Beispiel ist der Generationenwechsel. Der Unternehmer braucht keine Schar von Spezialisten. Er wendet sich an Beratungskompetenz und Umsetzungsverantwortung. Der Lotse selbst muss Praktiker und Unternehmer sein und wissen, wie andere Unternehmer denken oder entscheiden. Er bietet dem Unternehmer ein Bündel von Kompetenzen, die am Markt sonst nur verteilt zu finden sind. Aber wofür benötigt der Mittelständler eigentlich einen Unternehmensberater? Er muss seine Rolle verstehen und leben. Er muss begreifen, dass sein Platz auf der Brücke ist und nicht im Maschinenraum. Also beim Vertrieb oder beim Kunden. Dazu gehört, dass Entscheidungen nicht aus dem Bauch heraus getroffen, sondern transparent gemacht werden. Auf dem Weg dahin muss der Lotse also auch mal mit seiner Meinung dagegen halten können. sonst kommt schnell der Vorwurf, man wolle keine Verantwortung übernehmen. Manchmal hilft ein Spaziergang im Wald. Mein persönlicher Vorteil liegt sicherlich darin begründet, dass ich in über 20 Jahren eine Gruppe von Beratungsunternehmen aufgebaut habe und mich selbst als mittelständischer Unternehmer verstehe, dem alle Widrigkeiten bekannt sind. Natürlich muss auch das Talent vorhanden sein, Themen und Verquickungen zu erkennen, die Gründung einer Lotsenakademie. In dieser werden dem Berater wissenschaftlich abgesichert die fehlenden Bausteine für die Unternehmensberatung vermittelt. Gespräche mit den Banken Eine zentrale Aufgabe des Lotsen kann das Gespräch mit den Banken sein. Speziell dann, wenn nicht mehr das Füllhorn der Kredite ausgeschüttet werden soll, sondern die Banken das Unternehmen zerpflücken wege anzubieten, die es für die Banken interessant machen, im Engagement zu bleiben. Persönliche Rendite Die Kosten der Dienstleistung sind meist kein Problem, obwohl die Arbeit des Lotsen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Zwar wird über das Honorar verhandelt, aber letztendlich zahlt es der Unternehmer gerne, wenn die professionelle Begleitung stimmt. Nicht zuletzt deshalb kann man neu zu positionieren. Ein großer Vorteil, den der Jurist aber in diesem Tätigkeitsfeld hat, ist sein Know-how. Dadurch verfügt er über die entscheidenden Trümpfe im Ärmel, es viel besser umzusetzen als der klassische Unternehmensberater. Schlummern Sie also nicht. Schauen Sie, was die so genannten Unternehmensberater machen. Werden Sie selbst zum Unternehmer. Überdenken Sie Ihre Posi- einen Anwalt, der bereits über Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge verfügt. Einen Spezialisten ohne juristische Scheuklappen, der einen Überblick über alle verbundenen Probleme nicht nur rechtlicher Natur hat. Dieser Anwalt muss Lotse des Unternehmers werden, der das Schiff Unternehmen durch diese schwierige Meeresenge bringt, in der erfahrungsgemäß einige Klippen und Strudel warten. Er bringt das Schiff, das vom Kurs abgekommen ist, zurück auf den Kurs. Warum die Allegorie Lotse. Ganz einfach erklärt: Das Bild eines Kapitäns (Unternehmer) und eines Lotsen beschreibt am ehesten die optimale Symbiose von Unternehmer und Berater, wenn es nicht nur um die Lösung von speziellen Einzelfragen geht. Der Lotse ist der orts- und schiffkundige Berater weder Ersatz für den Kapitän noch untergeordnetes Mitglied. Er bringt Schiff und Ladung sicher zum Bestimmungshafen. Mit anderen Worten: Keine langen Reden, keine bunten Bilder, sondern ein Umsetzer und Macher, der aus einer guten Idee einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg generiert. Diese Vorgehensweise setzt zwei entscheidende Elemente voraus: Umfeld analysieren Nicht jeder Unternehmer akzeptiert dies. Daher bietet sich eine Kennenlernphase von zwei bis drei Wochen an, in denen man testweise an einem kleineren Projekt zusammenarbeitet. Klappt das gut, definieren Kapitän (Unternehmer) und Lotse über knapp zwei Jahre hinweg Ziele und erarbeiten Pläne, wie diese zu erreichen sind. Zunächst aber ist das Umfeld zu analysieren persönlich, familiär und firmenspezifisch, bevor man sich Projekten mit großer Tragweite widmen kann. In einer Firma stand beispielsweise ein Generationenwechsel an. Zwei Väter wollten die Nachfolge an ihre beiden Söhne übergeben. Hier war zunächst zu klären, wer zukünftig Kapitän und wer Erster Offizier sein würde. Danach musste mit dem designierten Kapitän das Umfeld abgetastet werden. Will er das Geschäft auch noch in 20 Jahren leiten? Anschließend wurden gemeinsam Strategien entwickelt für den Menschen, die Familie und die Firma. Verantwortung übernehmen Häufig ist es anstrengend, dem Unternehmer diskret dabei zu helfen, Entscheidungen zu treffen. Man muss bereit sein, mit ihm Stress-Situationen zu durchleiden, Zunächst aber ist das Umfeld zu analysieren persönlich, familiär und firmenspezifisch, bevor man sich Projekten mit großer Tragweite widmen kann. RA Peter H. Dehnen Ursache und Wirkung zu erforschen und die richtigen Fragen zu stellen. Ist man hier nicht firm, muss man auf einen Beraterstamm zurückgreifen können, zu dem auch Soziologen und Psychologen gehören. Niemand wird als Lotse geboren; Lotse zu sein, bedeutet Passion für die Sache, aber auch harte Arbeit, was das Erlangen der Grundlagen angeht. Ich habe das 20-jährige Firmenjubiläum meiner Kanzlei zum Anlass genommen, eine Initiative zu starten: wollen. Hier kann der Anwalt als Lotse entscheidend helfen, sowohl bei der Vorbereitung der Gespräche, der Festlegung einer Strategie als auch den Verhandlungen selbst. Denn der Lotse ist für das Kreditinstitut schwerer zu kalkulieren, als der Unternehmer, der ja unter Druck steht. Der Lotse kann für den Unternehmer reden, wenn dieser besser schweigt. Er liefert Argumente und er kann auch Parlamentär spielen. Besonders wichtig ist dies, wenn es gilt, Vertrauen zu schaffen und Lösungsnur wenige derartige Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Entscheidend ist das Vertrauen auf beiden Seiten. Der Unternehmer darf nie den Eindruck bekommen, ihm werde das Ruder aus der Hand genommen. Und vor allem muss das zeitliche Engagement begrenzt bleiben und der Lotse dann wieder von Bord gehen. Resümee Der Lotsenansatz ist sicherlich nur einer unter vielen möglichen, um sich als Anwalt tionierung und konzentrieren Sie sich auf den gleichen Markt wie die Unternehmensberater er steht Ihnen offen! RA Peter H. Dehnen ist auch Fachanwalt für Steuerrecht, Chairman und Senior Partner der D&P Dehnen GmbH, Düsseldorf 4 5

4 juronline Qualifizierte elektronische Signatur Hemmnis in der Praxis Von Rechtsanwalt Gustav Duden, Mannheim Seit Jahren bereiten die Gesetzgeber in Bund und Ländern den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) vor. Im Geschäfts- und Rechtsleben sollen elektronische Speichermedien die Akte sowie die Online-Übermittlung den Postboten ersetzen. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Ursache hierfür ist die qualifizierte elektronische Signatur, die sich eindeutig als Hemmnis erwiesen hat. Den elektronischen Schriftverkehr mit den Zivilgerichten regelt 130a ZPO. Andere Verfahrensordnungen verweisen auf diese Vorschrift oder enthalten entsprechende Bestimmungen ( 86a VwGO, 46b ArbGG). Nach Ausstattung der Gerichte mit der notwendigen Hard- und Software sowie dem Erlass von Verordnungen mit näheren Bestimmungen und technischen Einzelheiten kann der Rechtsanwalt die Gerichte elektronisch anschreiben. Den Bundesgerichtshof seit Verkündung der Verordnung vom 26. November 2001, das Landgericht Mannheim als Pilotgericht in Baden-Württemberg auf Grund der Verordnung vom 15. Juni 2004 seit September letzten Jahres. Kein Zusatznutzen Genutzt hat die Anwaltschaft diese Möglichkeiten bisher nur selten. Grund hierfür ist die in 130a Absatz 1, Satz 2 ZPO geforderte qualifizierte elektronische Signatur (nachfolgend nur: Signatur). Man sieht keinen Zusatznutzen gegenüber der Übermittlung des Schriftsatzes per Telefax oder Computerfax, der den Aufwand an Hardund Software für die Signatur der Schriftsätze rechtfertigt. Das umständliche Verwaltungsverfahren zur Erlangung der Signaturkarte und die Schwierigkeiten bei der Installation der erforderlichen Software schrecken ab. Signatur nicht zwingend erforderlich Dabei ist die Signatur nach dem Wortlaut des 130a Absatz 1, Satz 2 ZPO nicht einmal zwingend erforderlich. Das Dokument soll nur mit einer Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. Für bestimmende Schriftsätze lesen die Gerichte jedoch das Soll als Muss. Klagen, Anträge und Rechtsmittelschriften müssen mit einer Signatur versehen sein, um die gewünschte Wirkung im Verfahren zu haben. Die Auslegung muss statt soll stammt aus dem Gesetzgebungsverfahren. Schon hier war streitig, ob die Signatur nur sein soll oder sein muss. Die Bundesregierung brachte 130a Absatz 1, Satz 2 ZPO lediglich als Ordnungsvorschrift in das Gesetzgebungsverfahren ein 1, aber der Bundesrat hielt dagegen. Er forderte, Satz 2 im Entwurf zu 130a Absatz 1 ZPO zu streichen 2. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich dann auf den Erlass der Vorschrift mit dem ursprünglichen Wortlaut, stellte zu Protokoll 3 aber klar: Dies beruht auf einem gemeinsamen Auslegungsverständnis der fraglichen Vorschriften, wonach in Ansehung der Rechtssprechung die jetzige Ausgestaltung als Sollvorschrift für bestimmende Schriftsätze als Mussvorschrift zu interpretieren sein wird und lediglich in besonderen Ausnahmefällen von einer qualifizierten elektronischen Signatur abgesehen werden kann, insbesondere um flexibel auf technische Entwicklungen reagieren zu können. Wertungswiderspruch offensichtlich Die Literatur ist in der Frage Soll / Muss gespalten. Während nach einer Ansicht 4 bestimmende Schriftsätze mit Hinweis Gegen das Erfordernis der Signatur spricht entscheidend, dass mit ihr einem überhöhten Sicherheitsbedürfnis perfektionistisch Raum gegeben wird. RA Gustav Duden auf die Gesetzesmaterialien eine Signatur aufweisen müssen, stützt sich die andere Meinung 5 auf eine am Wortlaut orientierte Soll-Auslegung. Zur Begründung letzterer Ansicht sowie der These, dass auch auf Papier-Schriftsätzen keine Originalunterschrift erforderlich sei, wird auf einen Wertungswiderspruch verwiesen, der sich mit der Rechtssprechung zum zulässigen Computerfax ergibt. Dort ist die eingescannte Unterschrift ausreichend, weshalb die Ansicht, im ERV sei die Signatur für bestimmende Schriftsätze ein zwingendes Erfordernis, zu einer unerträglichen Ungleichbehandlung gegenüber papiergebundenen Erklärungen führt. Die Lösung muss vielmehr einheitlich sein. Ist die händische (Original-)Unterschrift kein Wirksamkeitserfordernis bestimmender Schriftsätze, kann es die Signatur ebenfalls nicht sein 6. Überhöhtes Sicherheitsbedürfnis Die tatsächlichen Verhältnisse sollten der am Wortlaut orientierten Auslegung des 130a Abs. 1, Satz 2 ZPO zum Durchbruch verhelfen. Gegen das Erfordernis der Signatur spricht entscheidend, dass mit ihr einem überhöhten Sicherheitsbedürfnis perfektionistisch Raum gegeben wird. Demgegenüber werden in der Wirtschaft zunehmend auch große Geschäfte per Internet ohne Sicherheitsvorkehrungen abgewickelt. Reisen werden im WEB angeboten, gebucht und mit Angabe der Kreditkartennummer bezahlt. Der Bankverkehr wird zunehmend online abgewickelt. PIN und TAN genügen hier für die Überweisung auch großer Beträge. Und dem internationalen Geschäfts- und Rechtsverkehr genügt ebenfalls ein geringeres Sicherheitsniveau, da die Parteien selbst in sensiblen Vertragsverhandlungen ihre Texte per austauschen. Verschlüsselung, Signatur oder ähnliche Sicherungsmittel sind dabei nicht üblich. Blockadewirkung der Signatur Schließlich ist bei der Anwendung des 130a Absatz 1, Satz 2 auch die Blockadewirkung zu bedenken, die die Forderung nach einer Signatur bei bestimmenden Schriftsätzen hat. Die Anwaltschaft steht neuen Techniken nicht feindlich gegenüber. Eher sind ihr Interesse und Experimentierfreude zu bescheinigen. So würden viele Kollegen die Möglichkeit, Schriftsätze und Anlagen online an Gericht bzw. Gegner zu schicken, zumindest erproben. Und zwar ohne nähere Prüfung der Frage, ob sich dies von Anfang an auch finanziell oder durch Arbeitsersparnis lohnt. Aber solange der Gesetzgeber und die Gerichte unverhältnismäßig hohe Hürden vor den ERV stellen, d.h. für bestimmende Schriftsätze die Signatur fordern, wird sich die Anwaltschaft zurückhalten. Allein die Abwicklung eines umständlichen Verwaltungsverfahrens zum Erwerb der Signaturkarte ist für viele Kollegen ein K.-o.-Kriterium. Ganz zu schweigen von der notwendigen Hardware-Investition und einer oft problematischen Installation der Software. Dabei erlaubt der Wortlaut des 130a Absatz 1, Satz 2 ZPO den Verzicht auf die Signatur auch bei bestimmenden Schriftsätzen. Die Ausführungen in Absatz 2 der Vorschrift könnten zumindest für die laufenden Versuche die Soll-Auslegung vorsehen bzw. die Signatur wie im Vermittlungsausschuss als Möglichkeit ausdrücklich erörtert durch eine neue Technologie ersetzen. Denkbar wäre beispielsweise die Vergabe einer PIN an die teilnehmenden Rechtsanwälte. Wegen der gegenwärtigen Zurückhaltung der Anwaltschaft bei der Teilnahme am ERV mit den Gerichten dürfte sich die Thematik für den Gesetzgeber, die Verwaltungen in Bund und Ländern sowie die Justiz aber auf die folgende Frage zuspitzen: Sind die Gefahren, die mit der ungesicherten Übermittlung bestimmender Schriftsätze verbunden sein mögen, wirklich so groß, dass zur Vermeidung des Risikos auf den ERV mit den Gerichten insgesamt verzichtet werden muss? RA Gustav Duden ist Partner der Kanzlei Rowedder Zimmermann Haß in Mannheim 1) BTDrs 14/4987 vom 14. Dezember ) a.a.o., Seite 36:... Es genügt nicht, eine solche Signatur lediglich im Rahmen einer Sollvorschrift vorzusehen, wie dies für die Unterschrift vertretbar erscheint. 3) BR Plenarprotokoll 765 vom 22. Juni ) Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage (2002), 130a, RN 2 und Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage (2005), 130a RN 8 5) Stadler demgegenüber in Musilack, ZPO, 4. Auflage (2005), 130a RN 3 6) so auch Gregor in Zöller, ZPO, 24. Auflage (2004), 130a RN 4 6 7

5 servicepartner Fernbetreuung Helfende Hände brüsselaktuell Fernbetreuung die schnelle Hilfe im Problemfall? Die Frage ist mit Ja zu beantworten, denn dieses Serviceangebot ist eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen Mitglied und DATEV, bei der das reine Telefongespräch um die Komponente einer Visualisierung erweitert ist. Nach Absprache mit dem Gesprächspartner 1 im Programmservice baut der Phantasy-Anwender und zwar nur dieser eine ISDN-Verbindung von seinem PC zu dessen Rechner auf. Über die ISDN- Leitung wird dann der Bildschirm des Mitglieds auf den Bildschirm des Gesprächspartners im Programmservice projiziert. Der Service-Mitarbeiter hat so das Problem direkt vor Augen, langwierige Erläuterungen eines bestimmten Programmverhaltens oder eine komplexe Fragestellung entfallen. Mit Hilfe der Fernbetreuung ist er in der Lage, den Lösungsprozess stark zu beschleunigen, indem er den PC des Aus dem DATEV- Informationsbüro in Brüssel berichtet RA in Lydia Zimmermann Anwenders aus der Ferne bedient, als säße er direkt neben ihm. Falls erforderlich, kann mit der Fernbetreuung auch ein notwendiger Datentransfer veranlasst werden. Defekte Datenbestände beispielsweise gelangen so schnell zu dem DATEV-Mitarbeiter, der sofort mit der Reparatur beginnen kann, ohne lange Postwege abwarten zu müssen. Für die Übertragung der reparierten Daten wird dann ein neuer Termin vereinbart, bei dem die fehlerfreien Daten an das Mitglied zurückübertragen werden. Schnelle Hilfe im Problemfall also. Fernbetreuung stets der richtige Weg. Fernbetreuung eignet sich nicht nur für Problemfälle oder bei schwierigen Sachverhalten. Viele Anwender nehmen die Hilfeleistungen des Programmservice heute bereits auch in folgenden Fällen gerne in Anspruch: Einrichtung des Kanzleibriefkopfes Einrichtung der Schnittstelle zwischen Phantasy Mandantenkonto und Rechnungswesen Kurzschulung am Telefon durch einen Mitarbeiter des Programmservice Phantasy Der Fernbetreuungsservice wird je nach Zeitaufwand mit 24,50 Euro pro angefangener Viertelstunde berechnet. Sollte eine Reklamation der Auslöser für die Unterstützung gewesen sein, ist diese Vertragsverletzungsverfahren Urteil gegen Deutschland Ende April hat der EuGH das Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-329/04) 1 verkündet. Darin hat der Gerichtshof entschieden, dass Deutschland die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG 2, deren Umsetzungsfrist bereits im Juli 2003 abgelaufen war, nicht rechtzeitig bzw. vollständig ins nationale Recht umgesetzt hat. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens ausschließlich der Sachstand zu berücksichtigen ist, der bei Ablauf der von der Kommission gesetzten Frist gegeben ist. Veränderungen, die nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind, könnten in dem Verfahren vor dem EuGH nicht berücksichtigt werden. Im deutschen Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf 3 zur Umsetzung der Richtlinie erörtert, der jedoch noch nicht verabschiedet wurde. Der Deutsche AnwaltVerein hatte zuletzt in einer Stellungnahme 4 Vorschläge für die Umsetzung dieser Richtlinie unterbreitet. Nach einer Umfrage des Allensbach-Instituts 5 lehnt die Mehrheit der Bevölkerung die vorgelegte Regelung zur Umsetzung der Richtlinie ab. 1) Jurfix-links (Ausgabe Urteil des EuGH) 2) Jurfix-links (Ausgabe Antidiskriminierungsrichtlinie) 3) Jurfix-links (Ausgabe Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie) 4) Jurfix-links (Ausgabe Stellungnahme des DAV) 5) Jurfix-links (Ausgabe Umfrage des Allensbach-Instituts) Fernbetreuung selbstverständlich kostenlos. Der Anwender sollte am besten gleich prüfen, ob das Programm bereits auf seinem Rechner installiert ist aufrufbar ist die Fernbetreuung über Start Programme DATEV Serviceanwendungen Fernbetreuung. Fragen zur Installation Eingesetzt werden kann die Fernbetreuung auf Einzelarbeitsplätzen, die über eine ISDN-Karte verfügen, oder im Netz auf einem beliebigen Arbeitsplatz unter Nutzung eines Kommunikationsservers. Die Installation erfolgt wie bei jedem DATEV- Programm über den Installations-Manager. Bei Fragen zur Installation kann man sich vertrauensvoll an einen DATEV-Mitarbeiter aus der Abteilung Fernbetreuung wenden 2. Sicherheitsaspekte Vielleicht hat sich das eine oder andere Mitglied schon für diesen speziellen Service interessiert, aber auf Grund von Sicherheitsbedenken wieder Abstand davon genommen hat. Die offenen Fragen zur Sicherheit sollen an dieser Stelle beantwortet werden. So ist beispielsweise gewährleistet, dass während einer Fernbetreuungssitzung keine Viren oder Würmer auf das Kanzleisystem übertragen werden. Denn die Software wurde an die speziellen Sicherheitsanforderungen der DATEV angepasst. Da die Verbindung ausschließlich zwischen der Kanzlei und der Genossenschaft aufgebaut werden kann, handelt es sich um eine geschlossene, nach außen abgeschirmte Benutzergruppe. Der Verbindungsaufbau muss und kann nur vom Mitglied aus erfolgen. Der Anwender allein bestimmt, wann eine Fernbetreuungssitzung beginnt, wie lange sie dauert und wann sie beendet ist. Ohne sein Zutun kann daher nicht auf seinen Rechner zugegriffen werden. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die Sitzung jederzeit zu unterbrechen. DATEV kann sich also nicht ohne sein Einverständnis in seinen Rechner bzw. sein Kanzleinetzwerk einloggen. Ausgeschlossen ist auch, dass sich DATEV während einer Fernbetreuungssitzung heimlich im Hintergrund Daten von dem PC/Netzwerk des Mitglieds zieht, da nur mit den Daten, die während der Fernbetreuung am Bildschirm sichtbar sind, gearbeitet wird. Bei der Übertragung von Daten beispielsweise defekter Bestände zur Reparatur kann der Anwender live am Bildschirm den so genannten Filetransfer verfolgen. Außerdem wird jede Fernbetreuungssitzung in Form eines ablauffähigen Films lückenlos aufgezeichnet und nach deren Beendigung für einen gewissen Zeitraum archiviert. Auf diese Weise ist es möglich, jederzeit eine nachträgliche Prüfung der auf dem PC des Anwenders INFO-BOX Der Anwender allein bestimmt, wann eine Fernbetreuungssitzung beginnt, wie lange sie dauert und wann sie beendet ist. Ohne sein Zutun kann daher nicht auf seinen Rechner zugegriffen werden. ausgeführten Tätigkeiten vorzunehmen. Dadurch wiederum sind Datenschutz und Datensicherheit in jeder Phase des Online- Supports voll gewährleistet. Fazit Fernbetreuung ist einfach und effizient. Sie ist ein wesentlicher Baustein zur Schaffung eines kundenfreundlichen Serviceangebots. Daher sollte die Dienstleistung vermehrt genutzt werden, denn sie vermindert den Aufwand sowohl für die Kanzlei als auch den diese betreuenden Service-Mitarbeiter. Der Vollständigkeit halber noch ein technischer Aspekt: Die für die Fernbetreuung notwendige ISDN-Karte kann auch betrieben werden, wenn DSL im Einsatz ist, denn beide Technologien können parallel nebeneinander existieren, ohne sich zu beeinträchtigen. Info-Datenbank Dokument-Nr. zur Fernbetreuung Installation am Einzelplatz-PC oder im Netz Häufigste Fragen (FAQ) zur Fernbetreuung Hotline Fernbetreuung Installation Telefon 0911/ Fax 0911/ Programmservice DATEVanwalt Telefon 0911/ Fax 0911/ ) Das Mitglied wird dabei auch auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen und erteilt explizit sein Einverständnis zur Verarbeitung bzw. Nutzung der Daten gemäß 11 ff. BDSG. 2) Siehe nebenstehende Info-Box 8 9

6 imfocus Netzwerke: DVEV Strategische Allianz im Erbrecht Nachdem Ende letzten Jahres auch für das Erbrecht ein Fachanwaltstitel beschlossen wurde, wollen sich viele Anwälte in diesem Rechtsgebiet fortbilden. Um allen Interessierten bundesweit eine zeitnahe Fortbildung zu ermöglichen, hat sich die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) e. V. zu einer strategischen Allianz entschlossen. Als eindeutig führende erbrechtliche Vereinigung bietet sie gemeinsam mit der Deutschen AnwaltAkademie und der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV 1 seit Anfang des Jahres Fachlehrgänge für Erbrecht an. Hervorgegangen aus den erfolgreichen Spezialisierungslehrgängen der DVEV, vermitteln diese Schulungen die nach 14 f. FAO nachzuweisenden besonderen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet. Die Seminare des Vortrag von Prof. Dr. Damrau auf dem letztjährigen Erbrechtsymposium ersten Halbjahres waren innerhalb weniger Wochen ausgebucht. Für das zweite Halbjahr sind bereits weitere Fachlehrgänge fest geplant. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter Praxisorientierte Seminare Bereits seit zehn Jahren bietet die DVEV ihren Mitgliedern praxisnahe Seminare mit fundiertem Hintergrund und anerkannten Referenten. Als die DVEV 1995 gegründet wurde, war nicht absehbar, dass diese erbrechtliche Idee binnen eines Jahrzehnts rund Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare interessieren würde. Hierzu beigetragen hat sicherlich ein konsequent auf erbrechtliche Problemlösungen zugeschnittenes Seminar- und Fortbildungsprogramm. Nicht zuletzt aber hat die aktive Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV, der bisherigen Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV sowie regionalen Anwaltsvereinen zu regelmäßigen und gut besuchten Seminaren geführt. Besonders hervorzuheben sind dabei sicherlich die Erbschaftssteuertage in Köln, die in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV organisiert werden sowie die Lehrgänge zum Testamentsvollstrecker. Die erfolgreichen Teilnehmer des letztgenannten Seminars werden in eine Testamentsvollstreckerliste der DVEV aufgenommen und durch Versendung an die Nachlassgerichte auch entsprechend beworben. Kooperation mit DATEV Im Jubiläumsjahr möchte die DVEV ihren Mitgliedern neben aktuellen Themen und hervorragenden Referenten einen weiteren Mehrwert bieten. So finden in diesem Jahr erstmals auch Kooperationsseminare zwischen der DVEV und DATEV statt. Auf den Veranstaltungen des DATEVanwalt-Forums bietet die erbrechtliche Vereinigung ihren Mitgliedern, aber auch Interessenten, jeweils kostenfrei einen interessanten Vortrag zu erbrechtlichen Fragen an. Die Themen und Orte der entsprechenden Veranstaltungen für das Zweite Halbjahr sind demnächst unter zu finden. Vorteile der Mitgliedschaft Neben dem praxisorientierten Seminarprogramm bietet die DVEV ihren Mitgliedern zahlreiche weitere Vorteile. So die Unterstützung in der Mandatsakquisition 2 oder die indirekte bzw. direkte Mandatsempfehlung und -vermittlung. Des Weiteren die Broschürenreihe Erbrecht Verständlich, die mit DVEV- Anwaltsempfehlungen verschickt wird sowie zahlreiche bundesweite Kooperationen mit gemeinnützigen Institutionen. All dies sind gute Argumente, die für eine Mitgliedschaft sprechen. Vergünstigungen für DVEV-Mitglieder beim Anwalt-Such- Service, der D.A.S. Prozessfinanzierung AG, dem Haufe Verlag, dem Zers Verlag und die Unterstützung durch weitere Partner ergänzen schließlich das Leistungsangebot. Beispielhaft seien die folgenden Vorteile genannt: DVEV-Mitglieder referierten nach Vermittlung auf bislang 266 Vorträgen zum Erbrecht mit mehr als Teilnehmern, die in Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) organisiert wurden. Darüber hinaus wurden die Adressen von DVEV-Anwälten rund mal durch den VDK an dessen Förderer weitergegeben. Weitere Kooperationen bzw. Veranstaltungen sind geplant mit dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Deutschen Vermögensschutzgemeinschaft e.v. (DVSG) und anderen bundesweit tätigen Organisationen. Kooperationen mit der DVSG, dem VDK, der DRK-Service GmbH und dem Malteser Hilfsdienst über Beratungsschein- Modell 3. Die Erbrecht-Ratgeber Erbrecht Verständlich zur Mandanteninformation bzw. -bindung können Mitglieder zum Selbstkostenpreis bestellen 4. Das Medium erscheint mit DVEV-Adresseindruck auch beim VDK und wurde dort bislang über mal vertrieben. Aktuelle Mandanten-Informationsbriefe für DVEV-Mitglieder zum Selbstkostenpreis. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist schließlich der Bezug der Zeitschrift ZErb 5. Monatlich informiert das Medium praxisorientiert über Aktuelles im Erbrecht und ist nach sechs Jahren mittlerweile die auflagenstärkste Fachzeitschrift auf diesem Rechtsgebiet. Gegenseitige Unterstützung Besonders geschätzt wird darüber hinaus die Möglichkeit, mit kompetenten Kollegen zu korrespondieren. Taucht beispielsweise bei Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats ein Problem auf, steht den Mitgliedern die DVEV-Kollegen-Hotline unter 07265/ zur Verfügung. Die Anfragen werden entweder sofort beantwortet oder es wird der Kontakt zu einem Kollegen vermittelt. Auch stehen die DVEV-Mitglieder als Korrespondenzanwälte bundesweit und im benachbarten Ausland zur Verfügung. Die DVEV selbst bietet die Möglichkeit, erb- und erbschaftssteuerrechtliche Gutachten für Mitglieder zu günstigen Bedingungen zu erstellen. Darüber hinaus können bundesweit Wert-, Schrift- und auch sonstige Gutachter über den Bundesverband der Sachverständigen vermittelt werden. In geeigneten Fällen werden auch zeitnahe Kurzgutachten erstellt. Eine gute Gelegenheit, die DVEV einmal näher kennen zu lernen, bietet sich auf dem Erbrecht-Symposium in Heidelberg. Nähere Informationen zu dem jährlichen Höhepunkt im Seminarangebot der Vereinigung findet der erbrechtlich orientierte Anwalt demnächst unter 1) Deutscher AnwaltVerein 2) beispielsweise über die Homepage 3) Pauschale Erstberatungsgebühren über Euro für die Mitglieder der genannten Organisationen bei DVEV-Anwälten nach Eintrag in eine Erstberatungsliste. 4) auf Wunsch und mit Aufpreis auch mit Kanzlei-Eindruck. 5) die Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis 10 11

7 phantasy phantasy Phantasy Version 5.0 Individuelle Kanzleiverwaltung Neben einem verbesserten Forderungseinzug und der Speicherung jeglicher Dateien zur Akte enthält die Phantasy-Version 5.0 auch die Option, die elektronische Kanzleiverwaltung an individuelle Belange anzupassen. Rechtsanwälte stehen nicht nur gestiegenen fachlichen Herausforderungen gegenüber. Auch die Ablaufprozesse in der Büro- bzw. Kanzleiorganisation müssen den heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Neuerungen der Phantasy Version 5.0 stehen dabei für mehr Qualität und noch effektiveres Arbeiten. Verbesserter Forderungseinzug Neben einer neuen Maßnahmenliste sind vor allem zahlreiche ergonomische Verbesserungen, beispielsweise bei der Forderungsaufstellung, enthalten. Neue Abrechnungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Die neue Version 1) ermöglicht es, bereits während der Erstellung einer Maßnahme zusätzlich ein Mitteilungsschreiben an den Mandanten zu generieren. Optional kann auch gleich eine Rechnung erstellt werden. Das spart Zeit und Aufwand. Immaterielle Ansprüche Ebenso können zukünftig auch Ansprüche erfasst werden, denen keine Geldforderung zugrunde liegt, wie beispielsweise ein Anspruch auf Räumung oder Herausgabe. Inkasso und Mahnverfahren Die Inkassoabrechnung kann auf einen Zeitraum oder eine einzelne Maßnahme beschränkt werden. Beim Inkasso-Import erfolgt die Erstellung der ersten Maßnahme automatisch. Und beim EDA-Mahnverfahren 2) sind insbesondere die Erweiterung des Ausbaugrades auf Monierungen und Abgabenachrichten, eine Vorschaufunktion zu exportierender Maßnahmen sowie ebenfalls ergonomische Verbesserungen zu erwähnen. Speicherung zur Akte Wichtiges Novum der Version 5.0 ist auch die erweiterte Speichermöglichkeit zur Akte. Beliebige Dateiformate, wie beispielsweise pdf- oder ppt -Formate können direkt über den Windows-Explorer zu einer Akte gespeichert werden. Ebenso können mehrere Dateien nacheinander gespeichert werden. Neuerungen des RVG Berücksichtigt worden sind auch die gesetzlichen Änderungen des RVG über die Darstellung Norm und Startdatum sowie die Integration des neuen Auftragsdatums, das mit dem Datum der Aktenanlage vorbelegt wird. Paketbildung Mit Hilfe der Paketbildung besteht schließlich die Möglichkeit, nur konkret genutzte Funktionen zu installieren bzw. arbeitsplatzbezogen zu nutzen. Phantasy wird dabei in fünf fachlich unterschiedliche Pakete aufgeteilt: Basispaket Phantasy Akten und Texte Phantasy Rechnung und Finanzen Phantasy Forderung und Vollstreckung Phantasy Fristen und Termine Phantasy Zeit und Auslagen Basispaket Phantasy Akten und Texte Das Basispaket Phantasy Akten und Texte ist Installationsvoraussetzung der Paketbildung. Es enthält neben der Datenbank und den Programmverbindungen 3) auch die Möglichkeit der Akten- und Adressenanlage bzw. Aktenbearbeitung. Phantasy Rechnung und Finanzen Das Paket Phantasy Rechnung und Finanzen umfasst unter anderem die Programmteile Mandantenkonto und Rechnung. Mit ihrer Hilfe können Abrechnungen erstellt und offene Posten verwaltet werden. Phantasy Forderung und Vollstreckung Dieses Paket beinhaltet das Forderungskonto und die Texte für das Mahn- bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren. Hiermit kann die Kanzlei Aufgaben im Forderungseinzug gegenüber Dritten bearbeiten. Phantasy Fristen und Termine Mit Hilfe des Pakets Phantasy Fristen und Termine kann der Anwalt bzw. Kanzleimitarbeiter komfortabel die Fristen- und Terminverwaltung abwickeln. Phantasy Zeit und Auslagen Das Paket Phantasy Zeit und Auslagen ermöglicht schließlich eine übersichtliche Erfassung und Verwaltung von Zeiten, Auslagen und Eigenaufwänden. Auswirkungen der Paketbildung Die Auswirkungen der Phantasy Paketgestaltung auf die Programmoberfläche sind gering. Nicht lizenzierte Pakete bleiben für die Kanzlei durch ausgegraute Menüs, Schaltflächen oder Funktionen im Programm vom Zugriff ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, welche Pakete genutzt werden, trifft jede Kanzlei entsprechend ihrer individuellen Ansprüche und Bedürfnisse. Beim Entscheidungsprozess unterstützen der DATEVanwalt Außendienst und ein eigenes Team Effizienzcheck. Mitarbeiter dieses Teams kommen auf Wunsch in die Kanzlei und analysieren zusammen mit den Kanzleiinhabern die individuellen Arbeitsweisen mit Phantasy vor dem Hintergrund der Paketbildung. Basispaket als Grundlage Jedes Paket enthält die bereits aus der Vollversion bekannten fachlichen Komponenten, die für eine tägliche Kanzleiorganisation unerlässlich sind. Grundlage aller Pakete ist das Basispaket Phantasy Akten und Texte. Alle anderen Zusatzpakete, aber auch die zu integrierenden weiteren DATEV-Produkte, bauen auf diesem Paket auf. Die bisherigen Fachpakete Phantasy Schutzrechte, Phantasy Anwaltsnotariat und Phantasy Inkasso-Import können wie bisher in die Produktumgebung von Phantasy integriert werden. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hier das neue Basispaket. Fazit Die Phantasy Version 5.0 erhöht die Qualität der Arbeit, erleichtert die Arbeitsprozesse und berücksichtigt die individuellen Belange der Kanzleien. Der Anwender selbst kann den Umfang der genutzten Funktionen steuern bei einem obligatorischen Basispaket Phantasy Akten und Texte. Das Angebot ist natürlich nur optional 4). Die Vollversion bleibt weiterhin der Garant für eine effiziente Kanzleiorganisation auf höchstem Niveau. Weitergehende Fragen zur Phantasy Version 5.0 beantwortet die Hotline unter Telefonnummer 0800/ ) im Herbst dieses Jahres erhältlich 2) ehemals DTA-Mahnverfahren 3) insbesondere die Microsoft-Word-Schnittstelle 4) Kanzleien, die sich für die Paketbildung entschließen, installieren die einzelnen Pakete gemäß ihrer Bestellung. Hierbei unterstützen die Service-Hotline und der Außendienst

8 news&termine news&termine 13. Kongress für die Beratungspraxis ZusammenWachsen Mitte September treffen sich die Berufsstände der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in Nürnberg zum 13. Kongress für die Beratungspraxis, um gemeinsam die verschiedenen Aspekte des Zusammenwachsens zu beleuchten. Auf der zweitägigen Veranstaltung 1 einer abwechslungsreichen Kombination aus Fachvorträgen, Diskussionen sowie einer Ausstellung zu den DATEV-Produkten wird dem Berufsträger die Möglichkeit zu kompakter Information gegeben. Darüber hinaus besteht Gelegenheit, sich mit künftigen Herausforderungen zu beschäftigen. Bereits am Eröffnungstag diskutiert eine Expertenrunde unter Leitung von Tagesthemen-Moderatorin Anne Will über ein aktuelles Thema im Berufsstand. Im Anschluss daran wird das Zusammen- Wachsen so das Motto des Kongresses aus einem außergewöhnlichen Blickwinkel skizziert: Pavel Kohout spricht zur Thematik Der wilde Osten geht nach Westen. Die scharfsinnigen, aber auch humorvollen Beiträge des Dramatikers, Schriftstellers und Wortführers des Prager Frühlings stimmen nachdenklich, geben Impulse und leiten schließlich über zu den nachfolgenden Fachvorträgen. Auf den Punkt gebracht Renommierte Referenten bringen hier aktuelle Themen auf den Punkt. Gleich, ob es darum geht, in umkämpften Märkten Wachstum zu erzielen oder durch den Aufbau von strategischen Netzwerken Synergieeffekte zu erzielen. Natürlich darf auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Qualitätsstandort Deutschland nicht fehlen. Wenn es um den lang ersehnten Konjunkturaufschwung geht, sind Experten gefragt, die den Zusammenhang zwischen Wachstum und Qualität analysieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Zahlen, Daten und Fakten präsentiert Dieter Franke von der Gesellschaft IRES. Er zeigt, was in einem Markt gute und schlechte Zeiten ausmacht und was der Mandant von seinem Berater erwartet. Ein Erlebnis für sich dürfte der Vortrag Balance oder Zerstörung: Perspektiven einer weltweiten Wissensgesellschaft von Prof. Dr. Dr. Radermacher sein. Er versteht es wie kein anderer, ein komplexes Themengebiet anschaulich und unterhaltsam zu erschließen. Qualität gewinnt Ein Vortragsprogramm speziell für die Rechtsanwälte findet dann am zweiten Kongresstag statt. Unter dem Titel Qualität gewinnt. Chancen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes widmet sich das Referentenduo Gabriele Caliebe, Richterin am BGH, und Rechtsanwalt Anton G. Schmid von 10:00 bis 10:45 Uhr zunächst der Frage, welche Auswirkungen die Deregulierung der Freien Berufe auf den wirtschaftlichen Erfolg von Kanzleien hat. Da die Tage des Rechtsberatungsgesetzes, wohl aber auch des Steuerberatungsgesetzes, gezählt sind, gehören die Beratungsmonopole dieser Berufsgruppen bald der Vergangenheit an. In den Markt werden einerseits Versicherungen, Bausparkassen und alle Arten von Finanzdienstleistern vorstoßen, die mit Hilfe ihres traditionellen Außendienstes wesentlich näher am Kunden sind und für eine gezielte Kundenorientierung bzw. professionelle Kundenbindung seit jeher die Marktstrategie bestimmen. Andererseits wird zusätzlichen Berufen der Beratungsmarkt eröffnet. Dadurch entsteht eine neue Qualität des Wettbewerbs: Nicht mehr im Wesentlichen ähnlich strukturierte und in ihren Angeboten und ihrer Leistung annähernd vergleichbare Dienstleister bemühen sich um den Kunden. Vielmehr wird es nach oben ein Kampf David gegen Goliath, da den mittelständischen Kanzleien Großstrukturen gegenübertreten, die auf dasselbe Marktsegment fixiert sind. Nach unten hingegen wird es ein Kampf gegen Ameisen in Form von Kleinststrukturen, deren geringe Produktionskosten außerhalb jeder Vergleichbarkeit liegen. Demnach wird der wohl wichtigste Erfolgsfaktor für die Zukunft sein, die Qualität der kanzleiinternen Prozesse sowie die hohe Qualität bei der Rechtsberatung sicherzustellen mit motivierten Mitarbeitern und organisierten Arbeitsabläufen. Frau Caliebe war maßgeblich am Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes beteiligt. RA und Fachanwalt für Steuerrecht Schmid ist auch Vorstand des Anwaltsnetzwerks DIRO. Vorsprung durch Wissen Von 12:00 bis 12:45 Uhr thematisieren dann Rechtsanwältin Nora Anne Eisenlauer und Prof. Dr. Benno Heussen das optimierte Wissensmanagement als Qualitätssicherungsinstrument in der Rechtsanwaltskanzlei. Unter dem Titel Vorsprung durch Wissen geht es darum, relevantes Know-how in der Kanzlei als wertsteigernde Ressource zu gestalten, da der systematische Umgang mit dieser Ressource in vielen Kanzleien heute noch vernachlässigt wird. Dies überrascht, sind doch die zentralen Arbeitsmittel eines Anwalts gerade Information und Wissen. Der Anwalt ist auf Gedeih und Verderb auf relevante, aktuelle und verlässliche Informationen angewiesen. Professionelles Wissensmanagement als Baustein des Qualitätsmanagements ist der organisierte Kreislauf von der Beschaffung, Sammlung und Aufbereitung des Knowhow über die Dokumentation, Verteilung bzw. Archivierung bis hin zu seinem Abruf. Aber nur wenn das Wissensmanagement funktional in die Organisation einer Kanzlei integriert ist, kann ein gemeinsamer Wissensstand aller Kanzleimitarbeiter entstehen und das einmal erworbene Know-how in der Kanzlei effizient genutzt werden. Verdeutlicht wird dies am Beispiel eines Dokumentenmanagement-Systems, das richtig in den Workflow der Kanzlei integriert die Qualität bei der Leistungserstellung unterstützt. Nur auf diese Weise können ein papierarmes Büro, die elektronische Mandantenakte und ein revisionssicheres Archiv entstehen. Rechtsanwältin Eisenlauer, BGE Glersch Goetsch, Wiesbaden, ist auch Fachanwältin im Straf- und Steuerrecht. Prof. Dr. Benno Heussen ist Of-Council einer international tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin ( sowie Honorarprofessor an der Universität Hannover für Vertragsmanagement. Workshop mit ProCheck Abgerundet wird das Vortragsprogramm für die Anwälte mit einem Workshop, der zweimal stattfindet. Unter dem Titel Praktische Checklisten für die Rechtsanwaltskanzlei skizziert Jürgen K. Petsch, RA und StB in der Kanzlei Petsch & Kleemann, Berlin, wie man wiederkehrende Arbeitsabläufe in der Kanzlei gut, einheitlich und effizient organisiert. Nützliches Instrumentarium hierfür ist das leicht bedienbare Programm DATEV-ProCheck, das unter einer einheitlichen Oberfläche alles bietet, was die Kanzlei zur Strukturierung der Prozessabläufe benötigt. Ausstellung und DATEV-Kirmes In der Fachausstellung, die dem Kongress angeschlossen ist, wird schließlich das komplette Produkt- und Dienstleistungsspektrum der DATEV präsentiert. Praxiserfahrene Berater, Programmspezialisten und Experten aus der Entwicklung informieren die Interessenten hier über Lösungsangebote, individuell zugeschnitten auf die jeweilige Kanzlei. Daneben besteht die Möglichkeit zu einer regen Diskussion mit den Führungskräften der verschiedenen Abteilungen bzw. den Mitgliedern der DATEV-Geschäftsleitung. Neben aller Information darf natürlich der Spaß auch nicht zu kurz kommen. Auf der DATEV-Kirmes am Abend des zweiten Tages gibt es in entspannter Atmosphäre Gelegenheit, Diskussionen fortzusetzen und Kontakte im Kollegenkreis zu knüpfen. Nähere Informationen zum DATEV-Kongress sowie die Möglichkeit, sich zu der Tagung anzumelden, sind im Internet unter und dem Menüpunkt Highlights zu finden. 1) 15. und 16. September

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