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1 Arbeitsmarktzugang

2 Inhalt Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen und Geduldete Ausländer Impulse zur Willkommenskultur in Unternehmen Seite 2

3 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen/ Geduldete Ausländer

4 Unterstützung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter Wer betreut wen? Beratung und Vermittlung für AsylbewerberInnen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung, Kein Bezug von Arbeitslosengeld II Beratung und Vermittlung für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis Bezug von Arbeitslosengeld II Seite 4

5 Begriffsdefinitionen - Personenkreis Asylbewerber/in Antrag auf Asyl wurde gestellt hat, Entscheidung liegt noch nicht vor. Status: Aufenthaltsgestattung Asylberechtigte/r Antrag auf Asyl wurde anerkannt Titel: Aufenthaltserlaubnis nach 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel) Geduldete/r Ausländer/in Antrag auf Asyl wurde abgelehnt die Abschiebung jedoch ist ausgesetzt Status: Duldung Flüchtling Anerkennung als Flüchtling und (befristete) Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Aufenthaltstitel und somit berechtigter Aufenthalt in Deutschland Wichtig: Aufhebung der Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten, d.h. ab diesem Zeitpunkt können sich Asylbewerber/-innen und Geduldete im Bundesgebiet frei bewegen Seite 5

6 Thema, 0. Monat 2014, Bundesagentur für Arbeit Seite 6

7 ARBEITSMARKTZULASSUNGSVERFAHREN Ausländerbehörde Ausländischer Arbeitnehmer Zustimmungsverfahren (soweit gem. BeschV* vorgesehen) Arbeitserlaubnis- Team Rechtsprüfung BeschV Arbeitgeberservice Arbeitsmarktprüfung Arbeitsmarktprüfung * Beschäftigungsverordnung Inländischer Arbeitgeber 1 Seite 7

8 Aufgaben der BA u.a. Vorrangprüfung Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer (Inländer, EU-Bürger etc.) für die in Aussicht gestellte Stelle existieren Für festgelegte Mangelberufe wird eine Vorrangprüfung nicht durchgeführt Prüfung der Arbeitsbedingungen Keine schlechteren Arbeitsbedingungen als bevorrechtigte Arbeitnehmer Die Beauftragung zur Prüfung erfolgt durch die Ausländerbehörde Thema Zuwanderung , TL AG-S Seite 8

9 Die Arbeitsgenehmigung wird immer von der Ausländerbehörde erteilt. Die Agentur für Arbeit wird ggf. im Rahmen der Vorrangprüfung oder Prüfung der Beschäftigungs-bedingungen beteiligt. Seite 9

10 Was muss ein Arbeitgeber bei Einstellung von Flüchtlingen beachten? Beschäftigungsverbot für Asylbewerber/innen und Geduldete in den ersten drei Monaten, dann Arbeitsmarktprüfung erste 3 Aufenthaltsmonate Arbeitsverbot Ausbildung für Geduldete ab 4. Aufenthaltsmonat Arbeit möglich, sofern kein Arbeitsverbot Vorrangprüfung und Prüfung Beschäftigungsbedingungen Zeitarbeit nur für Fachkräfte (Positivliste/Blue-Card) Ausbildung für AsylbewerberInnen Aufenthaltsmonat Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Zeitarbeit möglich Einhaltung Mindestlohn und Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde notwendig (grds. auch bei einem Praktikum) Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Aktuell ist im neuen Integrationsgesetz geplant die Vorrangprüfung für 3 Jahre auszusetzen Seite 10

11 Gesetzentwurf: Das neue Integrationsgesetz Thema, 0. Monat 2014, Bundesagentur für Arbeit Seite 11

12 Zustimmungsfreie Tätigkeiten/Beschäftigungen Zustimmungsfreie Beschäftigungen/Tätigkeiten: Praktika: Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktika bis zu sechs Wochen) Praktika zur Berufsorientierung für max. 3 Monate (bei Erstausbildung oder Erststudium) Hospitationen Ausbildungsbegleitende Praktika (bis zu drei Monaten) Pflichtpraktika Berufsausbildungen (betrieblich und schulisch) Betriebliche Einstiegsqualifizierung Seite 12

13 Vorabzustimmung Bereits vor Übermittlung der offiziellen Zustimmungsanfrage kann der Arbeitgeber prüfen lassen ob einer späteren Beschäftigung von Seiten der BA zugestimmt werden kann Benötigte Unterlagen: Detaillierte Stellenbeschreibung Angaben zu den Arbeitsbedingungen Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers Nachweis der Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers Thema Zuwanderung , TL AG-S Seite 13

14 Vorabzustimmung Antrag auf Vorabzustimmung mit allen erforderlichen Unterlagen wird bei der BA vom Antragsteller (Arbeitgeber) direkt eingereicht. Die Prüfung erfolgt je nach Fallgestaltung in üblicher Form (evtl. Vorrangprüfung, Prüfung der Beschäftigungsbedingungen, Prüfung der sonstigen Voraussetzungen gem. BeschV). Das Ergebnis der Vorabprüfung (= selbstbindende Auskunft) geht an den Antragsteller (Arbeitgeber) und wird der Auslandsvertretung bei Beantragung des Visums vorgelegt. Hierdurch sollen unnötige Wegezeiten vermieden und das Verfahren erheblich beschleunigt werden. Seite 14

15 Integration von Flüchtlingen in Arbeit Direkteinstieg in Arbeit mit Arbeitsvertrag Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Maßnahme beim Arbeitgeber zur Eignungsfeststellung (MAG) Praktikum bis zu 6 Wochen ohne Entgelt / keine Arbeitsgenehmigung notwendig) Sprachförderung Bund/Land/Sonstige Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) Arbeit Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen Höhe und Dauer wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart und richtet sich nach der Minderleistung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz Notwendige berufliche Qualifizierung vor Arbeitsaufnahme im Rahmen der beruflichen Weiterbildung Weiterbildung während des Beschäftigungsverhältnisses Seite 15

16 Die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung Wege in eine betriebliche Ausbildung: eine Arbeitsgenehmigung wird ohne weitere Prüfung erteilt Direkteinstieg in die Ausbildung mit Ausbildungsvertrag eines Arbeitgebers Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei betrieblicher Ausbildung möglich! Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsbeginn sind sichere Deutschkenntnisse! Seite 16

17 Impulse zur Willkommenskultur

18 Willkommenskultur Arbeitsverhältnis Gleichheitsgrundsatz gilt Gleiche Rechte und Pflichten wie bei inländischen Arbeitnehmer/-innen Arbeitsvertrag z.b. Erbringung der Arbeitsleistung, Eingliedern in den Betrieb, Arbeitszeit, Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaub, Probezeit Arbeitsschutzgesetze Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz Kein Rechtsanspruch auf ausländische Feiertage ggf. unbezahlter Urlaub, aber deutsche Feiertage gelten Seite 18

19 Einstellen von Mitarbeitern (m/w) Checkliste Folgende Unterlagen werden benötigt: Ausweispapiere (z. B. Personalausweis, Pass) sofern vorhanden, ansonsten Meldebescheinigung mit Lichtbild Arbeitserlaubnis sofern notwendig Sozialversicherungsausweis (mit Anmeldung zur Sozialversicherung beantragen) Bescheinigung über Besteuerungsmerkmale Bankverbindung Gesundheitszeugnis Immatrikulationsbescheinigung bei Studenten Seite 19

20 Willkommenskultur Was bedeutet das für mein Unternehmen? Unterstützung im Betrieb Patenprogramm einrichten ggf. Sprachcoach einbinden Einarbeitungsplan erstellen freundliche Aufnahme sicherstellen Vernetzung innerhalb des Unternehmens ermöglichen Knigge im Umgang miteinander klar miteinander kommunizieren Unterstützung außerhalb des Betriebs Patenprogramm fördern Unterstützung bei Behördengängen Deutschkurse ermöglichen Wohnungssuche begleiten (z.b. Schwarzes Brett ) Kinderbetreuung unterstützen Arztsuche, Bank, Telefon/Internet Seite 20

21 Backup Interessante und nützliche Links: Aktuelle Positivliste: Arbeitsmarkzulassung: Anerkennung ausländischer Abschlüsse: / Willkommenskultur: 3E00336A5F/$file/BDA_Willkommenskultur.pdf Seite 21

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