Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main
|
|
- Wolfgang Boer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main Vortrag bei der Vollversammlung der Bürgerinitiative gegen Neu Landbahn (BIS) am 21. März in 2012 Matthias Möller-Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1
2 2 Gliederung 1. Entschädigungsansprüche a. für Schallschutzfenster/ Lüfter/ Dämmung b. für die Nutzungseinschränkungen des Außen-/Innenwohnbereichs c. für Bauverbot 2. Wertminderung des Grundeigentums 2
3 3 3
4 4 Lärmschutzbereich Die Berechnung für Flugbewegungen für voraussichtlich 2020 noch betriebene Luftfahrzeuge nach den zum festgelegten Flugverfahren ist mit zahleichen, erheblichen Fehlern behaftet. 4
5 Fluglärm am Frankfurt
6 6 1. Wohnräume Wohneigentümer in der Tag Schutzzone 1 erhalten Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 Fluglärmgesetz erstattet. 6
7 7 2. Schlafräume In der Nacht Schutzzone beschränken sich die baulichen Schallschutzmaßnahmen auf Räume, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen benutzt werden ( 9 und 10 Fluglärmgesetz) 7
8 8 Maßnahmen Erstattungsfähig sind Aufwendungen für bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen (Wände, Fenster, Türen, Rollladenkästen, Dächer, Decken) von Aufenthaltsräumen, die die Einwirkung von Fluglärm mindern. 8
9 9 Bedarf für Schallschutz Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn durch die bauliche Maßnahme das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht wird oder die baulichen Anlagen den Anforderungen des Gesetzes bereits entsprechen. Wir empfehlen die Einschaltung eines eigenen Gutachters (Architekten). 9
10 10 Warten auf Bescheid? Die Behörde rät dringend zur Durchführung des Antragsverfahrens, bevor Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Oft ist ein Abwarten nicht zumutbar; wir raten vor Umsetzung der Schutzmaßnahme zu einer Beweissicherung durch einen Architekten. 10
11 11 Höhe der Entschädigungen (1) Passiver Schallschutz oft nur ein Lüfter ( 360,-); Betriebskosten trägt der Eigentümer (2) Höchstbetragsverordnung kappt die Summe auf 150,-/qm Wohnfläche (3) Entschädigung für Nutzminderung von Balkon, Terrasse, Garten ca , 11
12 12 3. Außenwohnbereich Entschädigt wird die Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs durch Fluglärm auf Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung 12
13 13 4. Bauverbot Eine angemessene Entschädigung erfolgt für eine Wertminderung durch die Aufhebung einer bislang zulässigen baulichen Nutzung eines Grundstückes ( 8 FluLärmG) 13
14 14 5. Wertminderung Das Fluglärmgesetz sieht keine Entschädigung für die Wertminderung der Immobilie vor. Der Bundesgerichtshof bejaht aber schon Ersatzansprüche bei einer Wertminderung von 10 %. Wir raten zu einem Antrag. 14
15 15 BGH zur Wertminderung BGH erkannte schon ab der Schwelle eine gerade hörbaren Lärmsteigerung (+ 3 db) eine Wertminderung von 10 % an (BGH Urteil vom , Az. III ZR 162/90 fühlbare Verschlechterung bei Werten von 63/56 im Mischgebiet) 15
16 16 Makler zur Wertminderung TU Chemnitz hat Fluglärmwirkungen auf Immobilienpreise im Rhein-Main-Gebiet durch Befragung von Maklern untersucht Nachtlärm noch signifikanter als Taglärm Steigerung um 1 db bewirkt Minderung des Verkehrswertes um 1,5% Wertverluste 25% und mehr Kausalität sehr wahrscheinlich 16
17 17 6. Anspruchsberechtigter Berechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer ( 9 Abs. 7 Fluglärmgesetz) 17
18 18 7. Abwicklung Eine Erstattung von Aufwendungen oder der Schadens erfolgt durch die Fraport AG erst nach abgeschlossenen Antragsverfahren vor dem Regierungspräsidium Darmstadt(Antrag, Gutachten, Schallschutzmaßnahme) 18
19 Antrag beim Regierungspräsidium
20 20 8. Antragsfrist Der Anspruch kann nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Entstehung des Anspruchs geltend gemacht werden. Der Anspruch entsteht mit Festsetzung des Lärmschutzbereichs (FRA: ). 20
21 21 9. Verwaltungsklage Das Regierungspräsidium setzt nach Anhörung die Höhe der Aufwendungen durch einen Bescheid mit Belehrung über das Rechtsmittel der Verwaltungsklage fest; die Klagefrist beträgt einen Monat. 21
22 22 Schutzschwellen Tag / Nacht Herz-Kreislauferkrankungen /49 Tag-Schutzzone 1/Nachtschutzzone 60/50 Maximalwert nachts 6 x 53 Prognose Sachsenhausen 61/51 22
23 23 Was kann der Fachanwalt für Sie tun? (1) Individuell begründeten Antrag an RP auf erweiterten baulichen Schallschutz und umfasssende Entschädigung (2) Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung (3) Forderung an Fraport AG auf Geldausgleich mangels rechtzeitigem Schallschutz (4) Schallschutz durch Flugverfahren einfordern 23
24
Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung
Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Offenbach am 4. Juni 2014 Inhalt Anspruchsvoraussetzungen nach dem
MehrInformation über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom
Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom 31.10.2007 (FluLärmG) 1 Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche
MehrMinderung des Fluglärms über dem südlichen Main-Kinzig-Kreis
Minderung des Fluglärms über dem südlichen Main-Kinzig-Kreis Matthias Möller-Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Vortrag am 20. März 2012 Veranstalter: SPD Ortsverein Erlensee 1 1 2 2 Gliederung
MehrWildau, 14. Juni 2014
Wildau, 14. Juni 2014 Dipl.-Jur. Bettina Elisabeth Hennig bettina.hennig@uni-rostock.de Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de Überblick Einführung zum
Mehr(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)
Fluglärmgesetz - Seite: 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Vom 30. März 1971 (BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit
MehrSchutz gegen Bahnlärm. und Vibrationen
Schutz gegen Bahnlärm und Vibrationen Vortrag am 30.10.2014 in St. Augustin (Menden) von Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht MATTHIAS MÖLLER-MEINECKE 1 Qualifizierung Bundesweiter
MehrGesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Datum: 30. März 1971 Fundstelle: BGBl I 1971, 282 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1977 (+++ Stand: Zuletzt geändert durch
MehrCALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM
ANWOHNERINFORMATION CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 FÜR IHREN INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 AUF SCHNELLEM WEG ZUM INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ Das Thema Lärm- und
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7329 03. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 07.05.2013 betreffend Berücksichtigung der von Fluglärm verursachten
MehrBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
2550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2007 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Vom 31. Oktober 2007 AufGrunddesArtikels5desGesetzes
MehrIm Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.
MehrInformationsbroschüre
Regierungspräsidium Darmstadt Informationsbroschüre über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach 9 und 10
MehrVierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997
MehrPassiver Schallschutz vor Fluglärm Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen
Passiver Schallschutz vor Fluglärm Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Vortrag Frankfurt-Sachsenhausen (Bergkirche), 09.10.2013 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach
MehrPressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes
Pressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender Fraport AG Frankfurt, 18. Oktober 2012 Übersicht zur Verkehrsentwicklung 2012 Passagiere
MehrFragen an die Direktkandidaten. der Landtagswahl für den Wahlkreis 37
Fragen an die Direktkandidaten der Landtagswahl für den Wahlkreis 37 KNUT DÖRFEL Bitte möglichst alle Fragen mit "ja" oder "nein" beantworten. Die FAG ist bei der Landtagswahl 2013 nicht mit einem eigenen
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrFBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam
FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat
MehrBIS Bürgerinitiative Sachsenhausen. Materialien zu möglichen steuerlichen Maßnahmen. im Zusammenhang mit der erhöhten Fluglärmbelastung
BIS Bürgerinitiative Sachsenhausen Materialien zu möglichen steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der erhöhten Fluglärmbelastung (zusammengestellt von Achim Fey, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) A.
MehrGEOforum Leipzig 2006
GEOforum Leipzig 2006 Behördliche Wertermittlung und Bodenordnung Datum: 13.06.2006 Vortrag von: Dipl.-Ing. Matthias Kredt, Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrForderungen an den künftigen. Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt
Forderungen an den künftigen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt Bitte alle Fragen mit ja oder nein beantworten. Antworten Peter Feldmann Die Stadt Frankfurt als Anteilseigner der Fraport AG wird nachfolgende
MehrErfahrungen mit energetischer Gebäudesanierung
Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter Hausbesitzern in Deutschland Auftraggeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt Untersuchungsdesign Zielgruppe: Hausbesitzer, die an ihrem Haus eine energetische
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/9958 17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Juni 21, 2012, /data/bt_vorab/1709958.fm, Frame 6.0 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 317/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2014 durch die Richterin Dr. Milger als Vorsitzende, die
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrWertverlustanalyse Flughafen Calden
Wertverlustanalyse Flughafen Calden Rechtsgrundlagen Diskussion der Analysemethoden (Flug-)Lärmbeeinträchtigung Schutzwürdigkeit von Wohnhausgrundstücken Ermittlung der Wertverluste Anträge 1 1 Rechtsgrundlage:
MehrLeitfaden Beschwerdewege
Leitfaden Beschwerdewege Wenn bei Ihnen durch eine unabhängige Überprüfung erhebliche Abweichungen von den Angaben der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH FBS- ermittelt worden sind (z.b. im Rahmen der Bürgerberatung
MehrVom 15. Juni Anwendungsbereich
201 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationshilfenverordnung
MehrInformationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz
Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) - Vorstellung des Verfahrens für den Flughafen
MehrVorbereitende Unterlage Baulicher Schallschutz nach FlugLärmG Regionalfonds Flughafen Frankfurt - Sachstandsbericht -
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 233. Sitzung Fluglärmkommission am 9. Dezember 2015 Vorbereitende Unterlage Baulicher Schallschutz nach FlugLärmG Regionalfonds
MehrSie wollen an der Kostenschraube drehen.
Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen
MehrImmissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart
Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Rechtsanwalt und Mediator Bernhard Ludwig 1 Übersicht Regeln
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrZweithaar Mangel oder Kaufreue?
Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit
MehrAufteiler (Beklagte) Eigentümer
Aktuelle Rechtsprechung aus dem Miet- und Maklerrecht RA Jürgen Sattler Fall 1: Maklerrecht Angebot zum Kauf Makler (Klägerin) Verkaufsauftrag Mehrfamilienhaus Aufteiler (Beklagte) Absprache: Beklagte
MehrEnteignung für Eisenbahnen: ein Praxisfall. FER-Jahrestagung Neues zur Eisenbahninfrastruktur am 06. und 07. März 2014 in Dortmund
Enteignung für Eisenbahnen: ein Praxisfall FER-Jahrestagung Neues zur Eisenbahninfrastruktur am 06. und 07. März 2014 in Dortmund Vorhaben Seite 2 Vorhaben Seite 3 Vorhaben Seite 4 Vorhaben Seite 5 Verfassungsrechtliche
MehrAktuelles WEG-Recht Köln, 14.11.2015
Aktuelles WEG-Recht Köln, 14.11.2015 Annett Engel-Lindner Rechtsanwältin - Referentin Immobilienverwaltung IVD - Bundesgeschäftsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin Fall 1: Spielhunde auf der Gemeinschaftswiese
MehrGestattungsvertrag (Tunnel) zwischen
Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen der DB Netz Aktiengesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Caroline-Michaelis-Straße 5 11, 10115 Berlin
Mehr08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
MehrFachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus
Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,
MehrIFB-WEGfinanz. Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten
IFB-WEGfinanz Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten Gültig ab 1. Januar 2016 1. Was ist das Ziel der Förderung?... 3 2. Wer kann Anträge
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 4 A 634/08 1 K 1801/05 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragsgegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin gegen Versorgungswerk
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Duisburg-Süd Ausblick 2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge
MehrSchönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht
Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrNewsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer.
MehrAllgemeine Erläuterungen zum Immissionsbericht
Allgemeine Erläuterungen zum Immissionsbericht I. Luftverkehr 2 I. 1. Flugbewegungen 2 I. 2. Nachtflugverkehr 2 I. 3. Betriebsrichtungsverteilung 2 I. 4. Lärmzulassung der Luftfahrzeuge 3 I. 5. Wetterdaten
MehrRECHT AKTUELL. Ausgabe VII-VIII/2013. 27. August 2013. Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht
27. August 2013 RECHT AKTUELL Ausgabe VII-VIII/2013 Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten An der Hauptwache 11 (Alemanniahaus), 60313 Frankfurt
MehrSATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.
SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen
MehrRauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533
Vortragsskript Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil BGH Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Nachdem das Thema Rauchen in letzter Zeit im
MehrNachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB
19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 906 BGB [Zuführung unwägbarer Stoffe] (1) Der Eigentümer
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. Oktober 2006. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 20/06 BESCHLUSS vom 31. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Fe, 85 Abs. 2 Der beim OLG nicht zugelassene Rechtsanwalt, der als Vertreter
MehrVorsorgeprogramm: Sicherung von Dacheindeckungen
Chart 2 Vorsorgeprogramm: Sicherung von Dacheindeckungen Grundlage: Anspruchsberechtigte: Frist zur Geltendmachung: Anzahl: Planergänzungsbeschlüsse des HMWEVL vom 10.05.2013 und vom 26.05.2014 Eigentümer
MehrIhr neues Zuhause in der Wohnanlage Bei den Morgen, 89079 Einsingen
Ihr neues Zuhause in der Wohnanlage Bei den Morgen, 89079 Einsingen Wir sind Ihr Maßstab für gutes Bauen Bevor Sie auf den nächsten Seiten unsere baulichen Leistungen in Wort und Bild unter die Lupe nehmen,
MehrAltersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss www.kfw.de/455 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
Mehrder Gemeinschaft vom 26.März Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der
Bewertung des Entwurfes eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen durch Verkehrsclub Deutschland (VCD), Stand: 14. Juli 2004 Zusammenstellung des Textes
MehrBGH-Leitsatz-Entscheidungen
BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. MarkenG: unionsrechtskonforme Auslegung von 127 Abs. 1 Urteil vom 31.03.2016, Az: I ZR 86/13 2. BGB: Übergabe des Exposés eines anderen Maklers Urteil vom 17.12.2015,
MehrCorporate Volunteering als Instrument der Personalarbeit
Judith Pietsch Corporate Volunteering als Instrument der Personalarbeit Nutzenermittlung am Praxisbeispiel eines etablierten Corporate Volunteering-Programms Diplomica Verlag Judith Pietsch Corporate Volunteering
MehrRechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab
Präsentation Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab 01.01.2017 Handlungspflichten des Verwalters Da dem Verwalter durch 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sorge für die
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 48/13 Verkündet am: 24. Januar 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ:
Mehr559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
555 b BGB Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), 2. durch die nicht erneuerbare
MehrBeschluss-Nr.: VII-0646/2013 Anzahl der Ausfertigungen: 14
Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand:
MehrRhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen
MehrS A T Z U N G. 1 Beitragspflicht
62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die
MehrWasserversorgungseinrichtung 81/ Erg. Lief. 3/96 HdO
Wasserversorgungseinrichtung 81/01 57. Erg. Lief. 3/96 HdO Satzung der Stadt Neuss über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Neuss und die Benutzung dieser Einrichtung
MehrAktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten Übersicht Mehrheitsbeschluss: einfache Mehrheit Kosten des Betriebs
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 70/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrInnenentwicklung contra Lärmschutz? Aktuelle Entwicklungen in Deutschland
Für Mensch & Umwelt Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm - München Innenentwicklung contra Lärmschutz? Aktuelle Entwicklungen in Deutschland Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter
Mehr37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer
37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen en der Eigentümer Prof. Dr. Florian Jacoby, Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrHerzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung
Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels
MehrMieterhöhung nach Modernisierung
Mieterhöhung nach Modernisierung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei
Mehrüber die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001
MehrWoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher
MehrGEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)
GEBÜHRENSATZUNG zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der
MehrSitzung Regine Barth
Auswertung des Urteils des BVerwG vom 14.3.2006 zum Ausbau Flughafen Schönefeld (BBI) für die Umsetzung des Nachtflugverbots und Fragestellungen des RDF Regionales Dialogforum Sitzung 15.9.2006 Regine
MehrRhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen
MehrSpezialitäten im WEG- Abrechnungswesen
Spezialitäten im WEG- Abrechnungswesen Wie ist die Kostenverteilung beim Sonderfall des 14 Nr. 4 WEG Dr. Oliver Elzer Das Gesetz 14 WEG Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Betreten und die Benutzung
Mehr1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer
Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg Aufgrund
MehrZweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrThüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)
Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009
MehrDie Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
Mehr3. 2 Abs.1 S.2 wird gestrichen.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 08.12.2015 Aufgrund des 4 der
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Ludwigsfelde-Süd Oktober Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Ludwigsfelde-Süd Oktober 2014 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.de Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle
MehrFluglärm über dem Ortsbezirk 10 (Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim)
Fluglärm über dem Ortsbezirk 10 (Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim) Informationsveranstaltung des OBR 10, 20.06.2011, 20:00 Uhr, Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule, Berkersheimer
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrAllgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Horstmar vom 21.12.2011 Aufgrund der 7, 8 und 9
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/08 in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrHinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Bauzeichnungen
MehrDB Neubaustrecke Karlsruhe-Basel Planungsabschnitt 9.2 Weil am Rhein
DB Neubaustrecke Karlsruhe-Basel Planungsabschnitt 9.2 Weil am Rhein Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten Die Neubaustrecke Karlruhe Basel ist im Bundesverkehrswegeplan (BVP) als Maßnahme im vordringlichen
MehrFlughafen Düsseldorf: Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Luftverschmutzung
Flughafen Düsseldorf: Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Luftverschmutzung Düsseldorf, 02. Juli 2015: Der Düsseldorfer Airport hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zum Fluglärmschutz mit
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
MehrEU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main
EU-Umgebungslärmrichtlinie Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main Die EU-Umgebungslärmrichtlinie Auf Vorschlag der Kommission verabschiedete das Europäische Parlament
MehrS Sparkasse Stadtlohn
Veranstaltung Thermographie KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden Karin Lammers Kreditberatung 12. November 2009 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Fördermöglichkeiten
Mehr