Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Verkehrsgeräusche im Bebauungsplangebiet Grombühl 17.1 der Stadt Würzburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Verkehrsgeräusche im Bebauungsplangebiet Grombühl 17.1 der Stadt Würzburg"

Transkript

1 G.-Nr. SEII/0140/16 A.-Nr Datum Zeichen Hrd TÜV NORD GmbH & Co. KG Bereich Energietechnik Gruppe Immissionsschutz Am Technologiepark Essen Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Verkehrsgeräusche im Bebauungsplangebiet Grombühl 17.1 der Stadt Würzburg Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRA Geschäftsführung Rudolf Wieland (Sprecher) Dr. Ralf Jung Silvio Konrad Ulf Theike TÜV Auftraggeber Umfang Harlekin Spiel- und Unterhaltungs- Automaten Betriebs GmbH Röntgenstraße Waldbrunn 26 Seiten davon 9 Anlagen Gewerbelärm Verkehrslärm Fluglärm Sportlärm Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Olfaktometrie Immissionsprognosen Umweltverträglichkeit Für den Inhalt Dipl.-Ing. Dirk Hausrad Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Das Labor ist darüberhinaus bekanntgegebene Messstelle nach 29b BImSchG Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Dateiname/Index: 16_0140g002.docx Seite 1 von 26

2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Orientierungswerte der DIN Immissionsgrenzwerte für Straßenverkehr Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Geräuschemissionen Geräuschimmissionen Beurteilung Maßnahmen Anlagen Tabelle 1: Bild 1: Bild 2: Bild 3: Bild 4: Bild 5: Bild 6: Bild 7: Bild 8: Berechnung der Emissionen durch Straßenverkehr... A1 Übersichtsplan... A2 Plangebiet und angrenzende Straßen... A3 Straßenverkehrsgeräusche, tags... A4 Straßenverkehrsgeräusche, nachts... A5 Beurteilungspegel an Hausfassaden, tags... A6 Beurteilungspegel an Hausfassaden, nachts... A7 Lärmpegelbereiche, tags... A8 Lärmpegelbereiche, nachts... A9 16_0140g002.docx Seite 2 von 26 Seite 2 von 26

3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Würzburg plant, eine Änderung des Bebauungsplanes Grombühl Das Gebiet der Fl. Nr. 4367/4 und 4367/6 (Gemarkung Grombühl) südlich der Schweinfurter Straße, westlich der Urlaubstraße und nördlich der Nürnberger Straße soll darin als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im Plangebiet befinden sich bereits ein ehemaliges Möbelhaus das zukünftig als Fitnessanlage genutzt werden soll und ein hiermit baulich verbundenes, 4-geschossiges Verwaltungsgebäude sowie der hierzu zugehörigen oberirdischen Stellplätze und einer Tiefgarage. Darüber hinaus befindet sich im nördlichen Plangebiet ein von dieser Nutzung unabhängiges 7-geschossiges Gebäude das unverändert als Bürohaus dienen soll. Nachfolgendes Bild zeigt den aktuellen Entwurf zum Bebauungsplan: 16_0140g002.docx Seite 3 von 26 Seite 3 von 26

4 Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu mehreren vielbefahrenen Straßen befindet sollen die Geräuschemissionen und immissionen durch die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche der umliegenden Straßen berechnet und beurteilt werden. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt durch qualifiziertes Personal der vom Auftraggeber unabhängigen Gruppe Immissionsschutz der TÜV NORD GmbH & Co. KG, die als Prüflabor für Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und als Messstelle nach 29 (ehemals: 26, 28) BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen bekannt gegeben ist. 16_0140g002.docx Seite 4 von 26 Seite 4 von 26

5 1 Beurteilungsgrundlagen 1.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Im Rahmen dieser Untersuchung werden die folgenden Verordnungen und Regelwerke zugrunde gelegt: [1] DIN , Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [2] Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Ausgabe Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [3] DIN 18005, Teil 2, Ausgabe September 1991, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen [4] DIN , Ausgabe Juli 2016 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen [5] DIN , Ausgabe Juli 2016 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen [6] VDI 2719, Ausgabe August 1987 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April _0140g002.docx Seite 5 von 26 Seite 5 von 26

6 2.2 Orientierungswerte der DIN Im Beiblatt der DIN werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt: Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR / 35 Allgemeines Wohngebiet WA / 40 Campingplatzgebieten / 40 Misch-/Dorfgebiet MI/MD / 45 Kerngebiet MK / 50 Gewerbegebiet GE / 50 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Betriebs-, Sport- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 16_0140g002.docx Seite 6 von 26 Seite 6 von 26

7 2.3 Immissionsgrenzwerte für Straßenverkehr Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von en Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die 16. BImSchV legt Immissionsgrenzwerte fest, bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist. In diesem Fall müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Eine Abwägungsmöglichkeit besteht hier nicht. Zwar werden im vorliegenden Fall keine Straßen neu gebaut oder wesentlich baulich geändert. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden allerdings hier aufgrund des Fehlens anderer rechtsverbindlicher Festlegungen als Grenze für eine schädliche Umwelteinwirkung angesehen. Die Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung zeigt die folgende Aufstellung. Gebietsausweisung Gebietsnutzung Tageszeit Uhr db(a) Nachtzeit Uhr db(a) Krankenhäuser, Schulen etc Reines Wohngebiet WR Allgemeines Wohngebiet WA Misch-/Kern-/Dorfgebiet MI/MK/MD Gewerbegebiet GE _0140g002.docx Seite 7 von 26 Seite 7 von 26

8 2.4 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei Neubauten sind in der Norm DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen Schalldämm-Maße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Tabelle 7 der aktuellen DIN :2016 gibt für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume folgende erforderliche resultierende Schalldämm- Maße der gesamten Außenwand in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß R w,ges db Wohnräume Büroräume I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 zur Tageszeit zu ermitteln. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). 16_0140g002.docx Seite 8 von 26 Seite 8 von 26

9 In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 db(a) höher ist als der berechnete Beurteilungspegel 1. Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von bis zu 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohn- und Schlafräume folgende Dämmungen erforderlich: Lärm- Beurteilungspegel Wohnräume erford. Schalldämmmaß R w ',erf pegelbereich L r gesamtes Wand / Dach Fenster 2 / Tür tags Außenbauteil db(a) db db db I bis (1) II 53 bis (1) III 58 bis (2) IV 63 bis (3) V 68 bis (4) VI 73 bis (5) An Büroräume sind jeweils 5 db geringere Anforderungen zu stellen: Lärm- Beurteilungspegel L r Büroräume erford. Schalldämmmaß R w ',erf pegelbereich tags gesamtes Wand / Dach Fenster / Tür Außenbauteil db(a) db db db I bis (1) II 53 bis (1) III 58 bis (1) IV 63 bis (2) V 68 bis (3) VI 73 bis (4) Die genannten erforderlichen Schalldämm-Maße sind unabhängig von der Gebietsausweisung. Bei Fensteranteilen von mehr als 40 % sollten in der Regel Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden. Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut (inkl. Dachgauben) bei ausgebauten Dachgeschossen. 1 Der Zuschlag von 3 db(a) ist darauf zurückzuführen, dass die Schalldämmung bei einer Linienquelle ca. 3 db(a) geringer ist als bei einer normgerechten Messung im Prüfstand mit diffuser Anregung 2 Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach VDI 2719 angegeben. 16_0140g002.docx Seite 9 von 26 Seite 9 von 26

10 Schallschutzfenster sind nur im geschlossenen Zustand wirksam. Im Allgemeinen wird zur Tageszeit eine Stoßlüftung durch kurzzeitiges Öffnen als zumutbar angesehen (siehe VDI 2719, VLärmSchR 97). Nachts ist eine Stoßlüftung aus naheliegenden Gründen nicht möglich. DIN 4109 enthält keinerlei Aussagen zur Erfordernis einer zusätzlichen mechanischen Lüftungseinrichtung. Die übrigen einschlägigen Normen und Richtlinien für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen machen keine einheitliche Aussage dazu, bei welcher Nutzungsart und bei welchen Außenpegeln mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind. In DIN wird ein Beurteilungspegel von 45 db(a) zur Nachtzeit genannt, bis zu dem ein ungestörter Schlaf bei gekipptem Fenster möglich ist. In der Richtlinie VDI 2719 wird eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel L r 50 db(a) für erforderlich gehalten. In der 16. BImSchV werden zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen erst ab einem Beurteilungspegel zur Nachtzeit von 50 db(a) für erforderlich gehalten. Im vorliegenden Fall halten wir eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel von 50 db(a) und mehr zur Nachtzeit für empfehlenswert. Wird dieser Wert überschritten, sollte daher unseres Erachtens der Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen geprüft werden. Schalldämmlüfter sind bei der Lärmvorsorge oder Sanierung von unterschiedlichen Verkehrswegen üblich. Sie führen zu keiner relevanten Verringerung des resultierenden Bauschalldämmmaßes des Außenbauteils. Die Investitionskosten liegen bei wesentlich weniger als pro Lüfter. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage stellt der Einbau von Schallschutzfenstern lediglich bei Verkehrsgeräuschen eine zulässige Ersatzmaßnahme dar, wenn die Orientierungswerte überschritten werden. Da die genaue Lage der Gebäude und die Reihenfolge bei der Errichtung der Gebäude nicht abschließend im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt werden kann, wird im Sinne der Rechtssicherheit empfohlen, die Lärmpegelbereiche für Flächen gleichen Beurteilungspegels festzulegen, die sich bei einer Ausbreitungsrechnung im Sinne einer Maximalwertabschätzung für das nicht bebaute Plangebiet ergeben. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die einzelnen Bauvorhaben sind dann die erforderlichen Maßnahmen von den Vorhabenträgern entsprechend der Beurteilungspegel an den einzelnen Fassaden zu dimensionieren. 16_0140g002.docx Seite 10 von 26 Seite 10 von 26

11 3 Geräuschemissionen Straßenverkehrsgeräusche gehen im Wesentlichen von den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Straßen Schweinfurter Straße (B8), Urlaubstraße sowie von der südlich verlaufenden Nürnberger Straße aus. In geringerem Maße wirken auf das Plangebiet Straßenverkehrsgeräusche von der südlich in Hochlage verlaufenden Waltherstraße (B19) aus. Die Geräuschemissionen durch Fahrzeuge werden gemäß DIN / 16. BImSchV durch einen Emissionspegel in 25 m Abstand zur Mitte der äußeren Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen beschrieben. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt nach den RLS-90 getrennt für die 16-stündige Tageszeit (6 Uhr bis 22 Uhr) und die 8-stündige Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) nach folgender Beziehung: L m,e = 37, lg [ M ( 1 + 0,082 p)] + D v + D StrO + D Stg +D E. mit L m,e Emissionspegel M Verkehrsstärke in Kfz/h p Lkw-Anteil D v Geschwindigkeitskorrektur 0,1D p Dv LPkw - 37,3 10 lg 100 8,23 p mit L Pkw = 27, lg [1+(0,02 v Pkw )³] L Lkw = 23,1 + 12,5 lg (v Pkw ) D = L Lkw - L Pkw D StrO Korrektur für die Straßenoberfläche D Stg Korrektur für Steigungen von mehr als 5 % D E Korrektur für Spiegelschallquellen 16_0140g002.docx Seite 11 von 26 Seite 11 von 26

12 Von der Stadt Würzburg wurden uns Zählergebnisse aus dem Jahr 2015 für die Nürnberger Straße, der Urlaubstraße sowie des östlich gelegenen Greinbergknotens und der östlich gelegenen Zählstelle Grombühlstraße zur Verfügung gestellt. Für die Schweinfurter Straße und der Waltherstraße liegen keine genauen Verkehrszahlen vor. Der DTV wird daher unter Berücksichtigung der genannten Verkehrsströme an den Verkehrsknoten Grombühlstraße bzw. Greinbergknoten abgeschätzt. Zur Berechnung des stündlichen Aufkommens zur Tages- und zur Nachtzeit wird auf die pauschalen Angaben der RLS 90 zurückgegriffen. Danach ist von folgenden Verkehrsdaten auszugehen. Nr. Straße DTV M T M N 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 628 Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 2 Nürnberger Straße FR Südost Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 3 Abzweig links Nürnberger Straße in Urlaubstraße 3885 Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in Urlaubstraße Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 6 Schweinfurter Straße (B8) Kfz/24h 0,06 DTV 0,008 DTV 7 Waltherstraße (B19) Kfz/24h 0,06 DTV 0,008 DTV Das Lkw-Aufkommen für die Tageszeit wird anhand der Angaben der Stadt Würzburg zum Schwerverkehr berechnet. Für die beiden Bundesstraßen B8 und B19 liegen keine Angaben zum Schwerverkehr vor. Unter Berücksichtigung des Schwerverkehrsanteils zur Tageszeit auf den umliegenden Straßen wird der Schwerverkehranteil in diesem Zeitraum hierfür mit 6,0 % abgeschätzt. Für die Nachtzeit wird aufgrund der innerstädtischen Lage auf die pauschalen Angaben in der RLS-90 für Landes-, Kreisund Gemeindeverbindungsstraßen zurückgegriffen. Nr. Straße p T p N 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 2,4 % 3 % 2 Nürnberger Straße FR Südost 3,9 % 3 % 3 Abzweig links Nürnberger Straße in Urlaubstraße 2,8 % 3 % 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in Urlaubstraße 6,4 % 3 % 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr. 5,4 % 3 % 6 Schweinfurter Straße (B8) 6,0 % 10 % 7 Waltherstraße (B19) 6,0 % 10 % 16_0140g002.docx Seite 12 von 26 Seite 12 von 26

13 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von uns aufgrund der innerstädtischen Lage auf allen Straßen mit v zul = 50 km/h angesetzt. Die Straßen verfügen über keine wesentlichen Steigungen. Fahrbahnbelag ist auf allen Straßen nicht geriffelter Gussasphalt. Danach ist im Mittel über alle Tages- bzw. Nachtstunden eines Jahres von folgenden maßgeblichen Verkehrsstärken auszugehen: Gattung Straße tags nachts M p M p Kfz/h % Kfz/h % 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 38 2,4 7 3,0 2 Nürnberger Straße FR Südost , ,0 3 Abzweig links Nürnberger Straße in 233 2,8 43 3,0 Urlaubstraße 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in 606 6, ,0 Urlaubstraße 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr , ,0 6 Schweinfurter Straße (B8) , ,0 7 Waltherstraße (B19) , ,0 Detaillierte Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Verkehrsstärke liegen uns nicht vor. Durch einen pauschalen Zuschlag von 1 db(a) wird eine Steigerung des Verkehrsaufkommens von bis zu 25 % berücksichtigt. Die relativ gering erscheinende Pegelzunahme ist auf die logarithmische Abhängigkeit der Geräuschpegel von der Verkehrsstärke zurückzuführen. Die detaillierte Berechnung der Geräuschemissionen für die umliegenden Straßen zeigt Tabelle 1 im Anhang. Danach ist von folgenden Emissionspegeln auszugehen: Nr. Straße v zul Emissionspegel L m,e km/h tags db(a) nachts db(a) 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 50 49,4 42,4 2 Nürnberger Straße FR Südost 50 64,6 56,8 3 Abzweig links Nürnberger Straße in 50 57,5 50,3 Urlaubstraße 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in 50 63,4 54,4 Urlaubstraße 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr ,3 55,8 6 Schweinfurter Straße (B8) 50 69,8 62,5 7 Waltherstraße (B19) 50 68,6 61,3 16_0140g002.docx Seite 13 von 26 Seite 13 von 26

14 4 Geräuschimmissionen Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 erfolgte für den Straßenverkehr mit Hilfe des Rechenprogramms CADNA/A 4.5. Die Koordinaten der Quellen und Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand der eingescannten Karten digitalisiert. Linienquellen wurden bei der Digitalisierung durch offene Polygonzüge, das Rechengebiet durch einen geschlossenen Polygonzug beschrieben. Bei Straßen als Linienquellen erfolgte die Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden Immissionsort bzw. Rasterpunkt getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch ist es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen Abmessungen exakt zu berechnen. Der Mittelungspegel L m,i der Geräuschimmissionen eines Teilstücks berechnet sich gemäß RLS-90 nach folgender Beziehung: L m,i = L m,e + D l + D s + D BM + D B mit L m,e Emissionspegel D I Korrektur für Teilstücklänge D l = 10 lg (l) mit l Teilstücklänge in m D s Pegeländerung durch Abstand und Luftabsorption D s = 11,2 20 lg (s) s/200 mit s Abstand in m D BM Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung D BM = (h m /s). ( /s) -4,8 0 mit h m mittlere Höhe in m D B Pegeländerung durch Topografie und Baukörper (Abschirmung und Reflexion) Die Immissionsanteile der einzelnen Teilstücke werden anschließend für die einzelnen Immissionsorte bzw. die einzelnen Rasterpunkte energetisch addiert. Die Berechnungen wurden für ein Rasternetz mit einem Punktabstand von 1 m und einer Aufpunkthöhe von 4,0 m bei unbebautem und aktuell bebautem Plangebiet durchgeführt. Die Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen werden durch Berechnung des Mittelungspegels nach dem o. g. Verfahren mit einer Dezimalstelle und anschließende Aufrundung auf einen ganzzahligen Pegelwert ermittelt. 16_0140g002.docx Seite 14 von 26 Seite 14 von 26

15 Die Bilder 3 und 4 im Anhang zeigen für die Tageszeit und Nachtzeit die berechneten Mittelungspegel für das unbebaute Plangebiet. Eine Betrachtung der Nachtzeit erübrigt sich in der Regel bei Gebäuden gewerblicher Nutzungen. Da eine Wohnnutzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurden die Ausbreitungsrechnungen auch für die Nachtzeit durchgeführt. Ergänzend wurden zur Abschätzung der Eigenabschirmung der vorhandenen oder zukünftigen Bebauung die Fassadenpegel an den bestehenden Gebäuden berechnet. Die Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit können den Bildern 5 und 6 entnommen werden. Bild 7 zeigt die Lärmpegelbereiche des unbebauten Plangebietes für die Tageszeit. Da die Differenz zwischen den Tages- und Nachtbeurteilungspegeln weniger als 10 db(a) beträgt, ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz der Nachtzeit aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Dies wurde in Bild 8 berücksichtigt. Die Farbdarstellung von der Flächen- und Fassadenpunkten orientiert sich dabei an den Vorgaben der DIN : Immissionspegel Farbe db(a) gelbgrün db(a) türkisgrün db(a) schwefelgelb db(a) braunbeige db(a) pastellorange db(a) verkehrsrot db(a) rubinrot 4.1 Beurteilung Die in den Bildern 5 und 6 dargestellten Mittelungspegel können den Beurteilungspegeln im Sinne der DIN und der 16. BImSchV gleichgesetzt werden. Aus den genannten Bildern können danach die folgenden Aussagen abgeleitet werden: Die Orientierungswerte der DIN für Straßenverkehrsgeräusche in Gewerbegebieten von 65 db(a) zur Tageszeit werden an den straßennahen Fassaden der vorhandenen Bebauung um bis zu 7 db(a) überschritten. An den der Straßen abgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte für die Tageszeit eingehalten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete betragen 69 db(a) tagsüber und 64 db(a) nachts. Sie werden lediglich an der Nord- und Ostfassade des vorhandenen Bürogebäudes im nördlichen Plangebiet und an der Ostfassade 16_0140g002.docx Seite 15 von 26 Seite 15 von 26

16 des vorhandenen Verwaltungsgebäudes im südöstlichen Plangebiet in unmittelbarer Nähe zur Baugrenze geringfügig um bis zu 2 db(a) überschritten. 4.2 Maßnahmen Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bild 7 im Anhang zeigt die erforderlichen Schalldämm-Maß der Außenbauteile sowie die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 auf der Grundlage der maßgeblichen Außenlärmpegel für das unbebaute Plangebiet zur Tageszeit. Danach ist unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung im Sinne einer Maximalwertbetrachtung innerhalb der Baugrenzen für das Plangebiet im Wesentlichen vom Lärmpegelbereich V auszugehen. Lediglich in einem kleinen Bereich des nordöstlichen Plangebietes ist Lärmpegelbereich VI zugrunde zu legen. Eine detaillierte Bestimmung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben, erst in der konkreten Gebäudeplanung möglich, wenn Anordnung, Größe und Nutzung der Räume sowie die Anteile der Fensterflächen an der Außenwand konkret feststehen. Für eine erste Einschätzung des erforderlichen passiven Schallschutzes für Büro- Neubauten im Plangebiet kann die Aufstellung im Abschnitt 2.4 unter den dort genannten Voraussetzungen herangezogen werden: Danach wird insbesondere an den straßenzugewandten Fassaden in unmittelbarer Nähe zu den Baugrenzen bei den hier zu erwartenden Beurteilungspegeln ein ausreichender Lärmschutz für eine Büronutzung bei einem Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 40 db erreicht. In dem vergleichsweise kleinen Bereich des nordöstlichen Plangebietes sind an den straßenzugewandten Fassaden, für die der Lärmpegelbereich VI zugrunde zu legen ist, ein Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 45 db vorzusehen. Bei straßenzugewandten Fassaden mit einem Abstand d > 11 m zur Baugrenze bietet ein Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 35 db einen ausreichenden Schallschutz für eine Büronutzung im Sinne der DIN Durch eine schalltechnisch günstige Gebäudeanordnungen geplanter Neubauten innerhalb des Plangebietes können Fassaden mit geringerer Lärmeinwirkung 16_0140g002.docx Seite 16 von 26 Seite 16 von 26

17 entstehen. In diesem Fall kann von den vorgenannten Anforderungen abgesehen werden, wenn die Lärmminderung gutachterlich nachgewiesen wird. Die Errichtung von Lärmschutzwänden zur formalen Einhaltung der Orientierungswerte scheidet in Anbetracht der zulässigen bis zu 4- bzw. 7-geschossigen Bauweise innerhalb des Plangebietes aus städtebaulichen Gründen aus. 16_0140g002.docx Seite 17 von 26 Seite 17 von 26

18 Tabelle 1: Berechnung der Emissionen durch Straßenverkehr Nürnberger Str. FR NW Nürnberger Str. FR SO Abzweig links Nürnberger.-Str. in Urlaubstr. Abzweig rechts Nürnberger.-Str. in Urlaubstr. Urlaubstr. FR Nord/Grombühlstr. Schweinfurter Str. (B8) Waltherstr. (B19) Straße Straßengattung DTV maßgebende Tag Kfz/h 38, ,0 233,0 606,0 839, , ,0 Verkehrsstärke Nacht Kfz/h 7,0 194,0 43,0 111,0 154,0 369,0 280,0 Lkw-Anteil Tag % 2,4 3,9 2,8 6,4 5,4 6,0 6,0 Nacht % 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 10,0 10,0 Geschwindigkeit Pkw km/h 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 Lkw km/h 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 L25 Tag db(a) 53,9 68,7 61,9 67,0 68,1 73,5 72,3 Nacht db(a) 46,7 61,1 54,6 58,7 60,1 65,6 64,4 Belagskorrektur db(a) Steigung % Steigungskorrektur db(a) Zusatzkorrektur db(a) 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Emissionspegel Tag db(a) 49,4 64,6 57,5 63,4 64,3 69,8 68,6 Nacht db(a) 42,4 56,8 50,3 54,4 55,8 62,5 61,3 16_0140g002.docx Seite 18 von 26 Anlage A1

19 Bild 1: Übersichtsplan Plangebiet 16_0140g002.docx Seite 19 von 26 Anlage A2

20 Bild 2: Plangebiet und angrenzende Straßen _0140g002.docx Seite 20 von 26 Anlage A3

21 Bild 3: Straßenverkehrsgeräusche, tags 16_0140g002.docx Seite 21 von 26 Anlage A4

22 Bild 4: Straßenverkehrsgeräusche, nachts 16_0140g002.docx Seite 22 von 26 Anlage A5

23 Bild 5: Beurteilungspegel an Hausfassaden, tags 16_0140g002.docx Seite 23 von 26 Anlage A6

24 Bild 6: Beurteilungspegel an Hausfassaden, nachts 16_0140g002.docx Seite 24 von 26 Anlage A7

25 Bild 7: Lärmpegelbereiche, tags 16_0140g002.docx Seite 25 von 26 Anlage A8

26 Bild 8: Lärmpegelbereiche, nachts VII b b die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen 16_0140g002.docx Seite 26 von 26 Anlage A9

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld

Mehr

Proj. Nr. 2231.06-1112. Gutachten. Schalltechnische Untersuchung an dem Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 2. Änderung.

Proj. Nr. 2231.06-1112. Gutachten. Schalltechnische Untersuchung an dem Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 2. Änderung. Gutachten Schalltechnische Untersuchung an dem Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 2. Änderung An der Tiefe Vorhabenträger : B & S Immobilien GmbH Lange Straße 52 59302 Oelde Verfasser : Ing.Büro Makel

Mehr

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

Verkehrslärmberechnung

Verkehrslärmberechnung GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 25.08.2009 TNUL-HB/N/JuUl Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach Projekt: 995/1 22. Juni 2011 Auftraggeber: Stadt Fellbach Amt 61 Marktplatz 1 70734 Fellbach Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan

Mehr

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen. STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach. Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Bekannt gegebene Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 141 "Maienhorst" in Nienburg / Weser - Ortsteil Schäferhof / Kattriede

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Ein Vergleich verschiedener Regelwerke

Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Ein Vergleich verschiedener Regelwerke Bay.LfU-/Pel..98 D: Fenster_Essen Ein Vergleich verschiedener Regelwerke Peter Pelikan, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Allgemeines Zur Ermittlung von Schallschutzfensterklassen gibt es die Regelwerke

Mehr

Ermittlung der Lärmpegelbereiche / Maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 im Bereich des Bebauungsplanes 9-60 in Berlin-Adlershof

Ermittlung der Lärmpegelbereiche / Maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 im Bereich des Bebauungsplanes 9-60 in Berlin-Adlershof Bühringstraße 12 13086 Berlin Adlershof Projekt GmbH Frau Rott Rudower Chaussee 19 12489 Berlin Bau- und Raumakustik Schall- und Vibrationsanalyse Messstelle nach 26/ 28 BImSchG Fachberatung, Planung,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. 034 Wohngebiet Lok-Stadion Stadt

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Rechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung

Rechenverfahren. DGfM.  Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung Rechenverfahren Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung von Bauteilen Zur allgemeinen Kennzeichnung der frequenzabhängigen Luftschalldämmung von Bauteilen mit einem Zahlenwert wird das bewertete

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 14-06-3 Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Gemeinde Timmendorfer Strand Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand STADTPLANUNG kompakt Röntgenstraße 1 23701 Eutin Dipl.-Ing. Volker

Mehr

Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen

Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen afi B3050 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen B3050 afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner

Mehr

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 17 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung des Straßenverkehrslärms auf der öffentlichen Straße und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf das Bebauungsplangebiet Michael-Sattler-Grundschule,

Mehr

Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr.

Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr. Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49 (0)89 85602-0 Fax +49 (0)89 85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Phys. Elmar Schröder Tel. +49 (0)89 85602-145 ESchroeder@MuellerBBM.de Dezentrales

Mehr

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau-Gaisbach Auftragnehmer: Schalltechnisches Entwicklungsund Prüfinstitut GmbH Brückenstraße 9 71364 Winnenden Stellungnahme

Mehr

Schalldämmung von Fenstern

Schalldämmung von Fenstern Schalldämmung von Fenstern Expertenworkshop Schallschutz am 7.2.2013 Dipl. Ing. (FH) Bernd Saß ift Labor Bauakustik Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/A 14 Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld ; hier: Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmsituation

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz

Mehr

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1 G U T A C H T E N Nr. 12-09-1 Verkehrslärmuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 Burgfeld der Stadt Ratzeburg Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: alpha projektentwicklung gmbh Pariner

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Gemeinde Gottenheim Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Bebauungsplan Au Neuentwicklung Lustnauer Straße 11 72074

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

1. Änderung des. Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen

1. Änderung des. Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen B E G R Ü N D U N G 1. Änderung des Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen Inhaltsverzeichnis: 1. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes 2. Verfahren 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Änderungsbereiches

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131)

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131) 2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz

Mehr

Vertreten durch: Mülheimer Wohnungsbau Baubetreuung- und Verwaltungsgesellschaft mbh Friedrich-Ebert-Straße Mülheim an der Ruhr

Vertreten durch: Mülheimer Wohnungsbau Baubetreuung- und Verwaltungsgesellschaft mbh Friedrich-Ebert-Straße Mülheim an der Ruhr SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 670 DACHSSTRASSE/LUCHSSTRASSE IN OBERHAUSEN BNr. 6528-1 H 2012 Gutachtlicher Bericht auf Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS. 15. Mai 2006

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS. 15. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS 15. Mai 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung 5 2 Begriffe, Definitionen, Abkürzungen und Symbole 6 3 Berechnung

Mehr

2 Allgemeine Vorgehensweise zum Nachweis - Resultierender Innenschallpegel

2 Allgemeine Vorgehensweise zum Nachweis - Resultierender Innenschallpegel Schalltechnisches Nachweisverfahren für teilgeöffnete Fenster Ermittlung von Innenpegeln bei verschiedenen Fensterkonstruktionen Herausgeber: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie und Hansestadt

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Projekt Nr.: 16-161-GT-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 09.09.2016 Auftraggeber:

Mehr

S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis

S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienhof Metzer Straße in der Kreisstadt Saarlouis S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 061/9449-01 Telefax

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich

Mehr

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm Bahnlärm Informationsveranstaltung F. Hänisch Allgemein Lärmpegel Lärm ist das Geräusch der anderen Kurt Tucholsky db(a) = Schalldruckpegel am Ohr, der das subjektive Hörempfinden des Menschen berücksichtigt

Mehr

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau: Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden

Mehr

Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51)

Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51) Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209 98308-0 Telefax +49 (209 98308-11 www.muellerbbm.de M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209 98308-32

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 175 41510 Erstelldatum 06. August 2009 Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Auftrag Gutachtliche Stellungnahme zur Schalldämmung

Mehr

Planfeststellung. Vorentwurf. Schalltechnische Untersuchung. Neubau der Kreisstraße 73

Planfeststellung. Vorentwurf. Schalltechnische Untersuchung. Neubau der Kreisstraße 73 Unterlage 11 Planfeststellung Vorentwurf Schalltechnische Untersuchung für den Neubau der Kreisstraße 73 Gliederung der Entwurfsunterlage 11: 11.1 Erläuterungsbericht 11.2 Berechnungsunterlagen 11.3 Übersichtslageplan

Mehr

Lärmschutz Dipl.-Ing. Heinz Zanger

Lärmschutz Dipl.-Ing. Heinz Zanger Lärmschutz Dipl.-Ing. Heinz Zanger Die Anforderungen an den Schutz von Außenbauteilen gegen Lärm werden in DIN 4109 Schallschutz im Hochbau gestellt. Im Beiblatt 1 zur DIN 4109 (November 1989) sind Ausführungsbeispiele

Mehr

SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ELISABETHENSTRASSE 18 STADT ULM STAND: 7. AUGUST 2015 PROJEKT-NR.

SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ELISABETHENSTRASSE 18 STADT ULM STAND: 7. AUGUST 2015 PROJEKT-NR. Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

AKTENNOTIZ vom

AKTENNOTIZ vom Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3) Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Duisburg-Süd Ausblick 2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge

Mehr

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Messbericht. Messung der Luftschalldämmung einer Glas-Innentür der Bohle AG im Prüfstand

Messbericht. Messung der Luftschalldämmung einer Glas-Innentür der Bohle AG im Prüfstand G.-Nr. SEII/0012/16 A.-Nr. 81 13 47 90 24 Datum 07.06.2016 Zeichen Hrd Auftraggeber: Umfang: Messbericht Messung der Luftschalldämmung einer Glas-Innentür der Bohle AG im Prüfstand Bohle AG Dieselstraße

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH

Mehr

DEKRA Industrial GmbH

DEKRA Industrial GmbH Stadt Paderborn Stadtplanungsamt Herrn Meyerhoff Pontanusstraße 55 33102 Paderborn DEKRA Industrial GmbH Standort Bielefeld Oldentruper Straße 131 D-33605 Bielefeld Telefon +49.521.92795-800 Telefax +49.521.92795-88

Mehr

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz

Mehr

Schallschutz im Geschosswohnungsbau

Schallschutz im Geschosswohnungsbau 353 Arbeitspagina: Buch 47, 289-396_weiss.3d 65 354 Arbeitspagina: Buch 47, 289-396_weiss.3d 66 1.1.2 Zu erwartende Neufassung der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Von der bereits wieder seit vielen Jahren

Mehr

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,

Mehr

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 275 "Westseite Herner Straße" in Recklinghausen Verkehrslärmimmissionen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 275 Westseite Herner Straße in Recklinghausen Verkehrslärmimmissionen Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 275 "Westseite Herner Straße" in Recklinghausen Verkehrslärmimmissionen Messstelle nach 26 BImSchG zur Ermittlung

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1418

Immissionsgutachten Nr. 1418 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Solms, den 13.11.2014 Beratung Gutachten Messung Planung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 2. September 2014 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 2. September 2014 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 2. September 2014 Teil II 215. Verordnung: Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung BStLärmIV 215. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Stadt Tettnang Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Westlich der Klinik Tettnang"

Stadt Tettnang Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Westlich der Klinik Tettnang Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl 1 131 Lindau (B) tel: 032/27405-0 fax: 032/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 456 "Nördlich der Bismarckstraße IV" in Dormagen

Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 456 Nördlich der Bismarckstraße IV in Dormagen Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 456 "Nördlich der Bismarckstraße IV" in Dormagen Messstelle nach 26 BImSchG zur

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG VERKEHRSLÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG VERKEHRSLÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN Anlage 7 zu GD 375/12 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de

Mehr

FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13

FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1 Relevanz und Zielsetzungen Anforderungen an den baulichen unterliegen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Damit ist der nach dem Bauordnungsrecht

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH

BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Lärmaktionsplan Mühlacker Stufe II Nachweis von Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Ortsdurchfahrten der B10, der

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS: Seite

INHALTSVERZEICHNIS: Seite INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.2 Nutzungsvariante 1... 7 1.2 Nutzungsvariante 2... 7 TABELLENVERZEICHNIS: Tab. 1.1: Aufteilung des

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide

Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide Auftraggeber: Projektnummer: LK 2015.069 Berichtsnummer: LK 2015.069.2 Berichtsstand: 15.12.2015 Berichtsumfang: Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft

Mehr

Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1. Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03.

Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1. Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03. Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1 Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03. April 2014 Beurteilungspegel für Lärmschutzmaßnahmen Lärmaktionsplanung (Gegenüberstellung)

Mehr