Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Verkehrsgeräusche im Bebauungsplangebiet Grombühl 17.1 der Stadt Würzburg
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- Josef Martin
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1 G.-Nr. SEII/0140/16 A.-Nr Datum Zeichen Hrd TÜV NORD GmbH & Co. KG Bereich Energietechnik Gruppe Immissionsschutz Am Technologiepark Essen Gutachten Geräuschemissionen und immissionen durch Verkehrsgeräusche im Bebauungsplangebiet Grombühl 17.1 der Stadt Würzburg Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRA Geschäftsführung Rudolf Wieland (Sprecher) Dr. Ralf Jung Silvio Konrad Ulf Theike TÜV Auftraggeber Umfang Harlekin Spiel- und Unterhaltungs- Automaten Betriebs GmbH Röntgenstraße Waldbrunn 26 Seiten davon 9 Anlagen Gewerbelärm Verkehrslärm Fluglärm Sportlärm Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Olfaktometrie Immissionsprognosen Umweltverträglichkeit Für den Inhalt Dipl.-Ing. Dirk Hausrad Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Das Labor ist darüberhinaus bekanntgegebene Messstelle nach 29b BImSchG Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Dateiname/Index: 16_0140g002.docx Seite 1 von 26
2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Orientierungswerte der DIN Immissionsgrenzwerte für Straßenverkehr Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Geräuschemissionen Geräuschimmissionen Beurteilung Maßnahmen Anlagen Tabelle 1: Bild 1: Bild 2: Bild 3: Bild 4: Bild 5: Bild 6: Bild 7: Bild 8: Berechnung der Emissionen durch Straßenverkehr... A1 Übersichtsplan... A2 Plangebiet und angrenzende Straßen... A3 Straßenverkehrsgeräusche, tags... A4 Straßenverkehrsgeräusche, nachts... A5 Beurteilungspegel an Hausfassaden, tags... A6 Beurteilungspegel an Hausfassaden, nachts... A7 Lärmpegelbereiche, tags... A8 Lärmpegelbereiche, nachts... A9 16_0140g002.docx Seite 2 von 26 Seite 2 von 26
3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Würzburg plant, eine Änderung des Bebauungsplanes Grombühl Das Gebiet der Fl. Nr. 4367/4 und 4367/6 (Gemarkung Grombühl) südlich der Schweinfurter Straße, westlich der Urlaubstraße und nördlich der Nürnberger Straße soll darin als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im Plangebiet befinden sich bereits ein ehemaliges Möbelhaus das zukünftig als Fitnessanlage genutzt werden soll und ein hiermit baulich verbundenes, 4-geschossiges Verwaltungsgebäude sowie der hierzu zugehörigen oberirdischen Stellplätze und einer Tiefgarage. Darüber hinaus befindet sich im nördlichen Plangebiet ein von dieser Nutzung unabhängiges 7-geschossiges Gebäude das unverändert als Bürohaus dienen soll. Nachfolgendes Bild zeigt den aktuellen Entwurf zum Bebauungsplan: 16_0140g002.docx Seite 3 von 26 Seite 3 von 26
4 Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu mehreren vielbefahrenen Straßen befindet sollen die Geräuschemissionen und immissionen durch die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche der umliegenden Straßen berechnet und beurteilt werden. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt durch qualifiziertes Personal der vom Auftraggeber unabhängigen Gruppe Immissionsschutz der TÜV NORD GmbH & Co. KG, die als Prüflabor für Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und als Messstelle nach 29 (ehemals: 26, 28) BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen bekannt gegeben ist. 16_0140g002.docx Seite 4 von 26 Seite 4 von 26
5 1 Beurteilungsgrundlagen 1.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Im Rahmen dieser Untersuchung werden die folgenden Verordnungen und Regelwerke zugrunde gelegt: [1] DIN , Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [2] Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Ausgabe Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [3] DIN 18005, Teil 2, Ausgabe September 1991, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen [4] DIN , Ausgabe Juli 2016 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen [5] DIN , Ausgabe Juli 2016 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen [6] VDI 2719, Ausgabe August 1987 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April _0140g002.docx Seite 5 von 26 Seite 5 von 26
6 2.2 Orientierungswerte der DIN Im Beiblatt der DIN werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt: Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR / 35 Allgemeines Wohngebiet WA / 40 Campingplatzgebieten / 40 Misch-/Dorfgebiet MI/MD / 45 Kerngebiet MK / 50 Gewerbegebiet GE / 50 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Betriebs-, Sport- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 16_0140g002.docx Seite 6 von 26 Seite 6 von 26
7 2.3 Immissionsgrenzwerte für Straßenverkehr Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von en Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die 16. BImSchV legt Immissionsgrenzwerte fest, bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist. In diesem Fall müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Eine Abwägungsmöglichkeit besteht hier nicht. Zwar werden im vorliegenden Fall keine Straßen neu gebaut oder wesentlich baulich geändert. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden allerdings hier aufgrund des Fehlens anderer rechtsverbindlicher Festlegungen als Grenze für eine schädliche Umwelteinwirkung angesehen. Die Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung zeigt die folgende Aufstellung. Gebietsausweisung Gebietsnutzung Tageszeit Uhr db(a) Nachtzeit Uhr db(a) Krankenhäuser, Schulen etc Reines Wohngebiet WR Allgemeines Wohngebiet WA Misch-/Kern-/Dorfgebiet MI/MK/MD Gewerbegebiet GE _0140g002.docx Seite 7 von 26 Seite 7 von 26
8 2.4 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei Neubauten sind in der Norm DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen Schalldämm-Maße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Tabelle 7 der aktuellen DIN :2016 gibt für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume folgende erforderliche resultierende Schalldämm- Maße der gesamten Außenwand in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß R w,ges db Wohnräume Büroräume I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 zur Tageszeit zu ermitteln. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). 16_0140g002.docx Seite 8 von 26 Seite 8 von 26
9 In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 db(a) höher ist als der berechnete Beurteilungspegel 1. Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von bis zu 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohn- und Schlafräume folgende Dämmungen erforderlich: Lärm- Beurteilungspegel Wohnräume erford. Schalldämmmaß R w ',erf pegelbereich L r gesamtes Wand / Dach Fenster 2 / Tür tags Außenbauteil db(a) db db db I bis (1) II 53 bis (1) III 58 bis (2) IV 63 bis (3) V 68 bis (4) VI 73 bis (5) An Büroräume sind jeweils 5 db geringere Anforderungen zu stellen: Lärm- Beurteilungspegel L r Büroräume erford. Schalldämmmaß R w ',erf pegelbereich tags gesamtes Wand / Dach Fenster / Tür Außenbauteil db(a) db db db I bis (1) II 53 bis (1) III 58 bis (1) IV 63 bis (2) V 68 bis (3) VI 73 bis (4) Die genannten erforderlichen Schalldämm-Maße sind unabhängig von der Gebietsausweisung. Bei Fensteranteilen von mehr als 40 % sollten in der Regel Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden. Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut (inkl. Dachgauben) bei ausgebauten Dachgeschossen. 1 Der Zuschlag von 3 db(a) ist darauf zurückzuführen, dass die Schalldämmung bei einer Linienquelle ca. 3 db(a) geringer ist als bei einer normgerechten Messung im Prüfstand mit diffuser Anregung 2 Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach VDI 2719 angegeben. 16_0140g002.docx Seite 9 von 26 Seite 9 von 26
10 Schallschutzfenster sind nur im geschlossenen Zustand wirksam. Im Allgemeinen wird zur Tageszeit eine Stoßlüftung durch kurzzeitiges Öffnen als zumutbar angesehen (siehe VDI 2719, VLärmSchR 97). Nachts ist eine Stoßlüftung aus naheliegenden Gründen nicht möglich. DIN 4109 enthält keinerlei Aussagen zur Erfordernis einer zusätzlichen mechanischen Lüftungseinrichtung. Die übrigen einschlägigen Normen und Richtlinien für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen machen keine einheitliche Aussage dazu, bei welcher Nutzungsart und bei welchen Außenpegeln mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind. In DIN wird ein Beurteilungspegel von 45 db(a) zur Nachtzeit genannt, bis zu dem ein ungestörter Schlaf bei gekipptem Fenster möglich ist. In der Richtlinie VDI 2719 wird eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel L r 50 db(a) für erforderlich gehalten. In der 16. BImSchV werden zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen erst ab einem Beurteilungspegel zur Nachtzeit von 50 db(a) für erforderlich gehalten. Im vorliegenden Fall halten wir eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel von 50 db(a) und mehr zur Nachtzeit für empfehlenswert. Wird dieser Wert überschritten, sollte daher unseres Erachtens der Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen geprüft werden. Schalldämmlüfter sind bei der Lärmvorsorge oder Sanierung von unterschiedlichen Verkehrswegen üblich. Sie führen zu keiner relevanten Verringerung des resultierenden Bauschalldämmmaßes des Außenbauteils. Die Investitionskosten liegen bei wesentlich weniger als pro Lüfter. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage stellt der Einbau von Schallschutzfenstern lediglich bei Verkehrsgeräuschen eine zulässige Ersatzmaßnahme dar, wenn die Orientierungswerte überschritten werden. Da die genaue Lage der Gebäude und die Reihenfolge bei der Errichtung der Gebäude nicht abschließend im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt werden kann, wird im Sinne der Rechtssicherheit empfohlen, die Lärmpegelbereiche für Flächen gleichen Beurteilungspegels festzulegen, die sich bei einer Ausbreitungsrechnung im Sinne einer Maximalwertabschätzung für das nicht bebaute Plangebiet ergeben. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die einzelnen Bauvorhaben sind dann die erforderlichen Maßnahmen von den Vorhabenträgern entsprechend der Beurteilungspegel an den einzelnen Fassaden zu dimensionieren. 16_0140g002.docx Seite 10 von 26 Seite 10 von 26
11 3 Geräuschemissionen Straßenverkehrsgeräusche gehen im Wesentlichen von den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Straßen Schweinfurter Straße (B8), Urlaubstraße sowie von der südlich verlaufenden Nürnberger Straße aus. In geringerem Maße wirken auf das Plangebiet Straßenverkehrsgeräusche von der südlich in Hochlage verlaufenden Waltherstraße (B19) aus. Die Geräuschemissionen durch Fahrzeuge werden gemäß DIN / 16. BImSchV durch einen Emissionspegel in 25 m Abstand zur Mitte der äußeren Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen beschrieben. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt nach den RLS-90 getrennt für die 16-stündige Tageszeit (6 Uhr bis 22 Uhr) und die 8-stündige Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) nach folgender Beziehung: L m,e = 37, lg [ M ( 1 + 0,082 p)] + D v + D StrO + D Stg +D E. mit L m,e Emissionspegel M Verkehrsstärke in Kfz/h p Lkw-Anteil D v Geschwindigkeitskorrektur 0,1D p Dv LPkw - 37,3 10 lg 100 8,23 p mit L Pkw = 27, lg [1+(0,02 v Pkw )³] L Lkw = 23,1 + 12,5 lg (v Pkw ) D = L Lkw - L Pkw D StrO Korrektur für die Straßenoberfläche D Stg Korrektur für Steigungen von mehr als 5 % D E Korrektur für Spiegelschallquellen 16_0140g002.docx Seite 11 von 26 Seite 11 von 26
12 Von der Stadt Würzburg wurden uns Zählergebnisse aus dem Jahr 2015 für die Nürnberger Straße, der Urlaubstraße sowie des östlich gelegenen Greinbergknotens und der östlich gelegenen Zählstelle Grombühlstraße zur Verfügung gestellt. Für die Schweinfurter Straße und der Waltherstraße liegen keine genauen Verkehrszahlen vor. Der DTV wird daher unter Berücksichtigung der genannten Verkehrsströme an den Verkehrsknoten Grombühlstraße bzw. Greinbergknoten abgeschätzt. Zur Berechnung des stündlichen Aufkommens zur Tages- und zur Nachtzeit wird auf die pauschalen Angaben der RLS 90 zurückgegriffen. Danach ist von folgenden Verkehrsdaten auszugehen. Nr. Straße DTV M T M N 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 628 Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 2 Nürnberger Straße FR Südost Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 3 Abzweig links Nürnberger Straße in Urlaubstraße 3885 Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in Urlaubstraße Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr Kfz/24h 0,06 DTV 0,011 DTV 6 Schweinfurter Straße (B8) Kfz/24h 0,06 DTV 0,008 DTV 7 Waltherstraße (B19) Kfz/24h 0,06 DTV 0,008 DTV Das Lkw-Aufkommen für die Tageszeit wird anhand der Angaben der Stadt Würzburg zum Schwerverkehr berechnet. Für die beiden Bundesstraßen B8 und B19 liegen keine Angaben zum Schwerverkehr vor. Unter Berücksichtigung des Schwerverkehrsanteils zur Tageszeit auf den umliegenden Straßen wird der Schwerverkehranteil in diesem Zeitraum hierfür mit 6,0 % abgeschätzt. Für die Nachtzeit wird aufgrund der innerstädtischen Lage auf die pauschalen Angaben in der RLS-90 für Landes-, Kreisund Gemeindeverbindungsstraßen zurückgegriffen. Nr. Straße p T p N 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 2,4 % 3 % 2 Nürnberger Straße FR Südost 3,9 % 3 % 3 Abzweig links Nürnberger Straße in Urlaubstraße 2,8 % 3 % 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in Urlaubstraße 6,4 % 3 % 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr. 5,4 % 3 % 6 Schweinfurter Straße (B8) 6,0 % 10 % 7 Waltherstraße (B19) 6,0 % 10 % 16_0140g002.docx Seite 12 von 26 Seite 12 von 26
13 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von uns aufgrund der innerstädtischen Lage auf allen Straßen mit v zul = 50 km/h angesetzt. Die Straßen verfügen über keine wesentlichen Steigungen. Fahrbahnbelag ist auf allen Straßen nicht geriffelter Gussasphalt. Danach ist im Mittel über alle Tages- bzw. Nachtstunden eines Jahres von folgenden maßgeblichen Verkehrsstärken auszugehen: Gattung Straße tags nachts M p M p Kfz/h % Kfz/h % 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 38 2,4 7 3,0 2 Nürnberger Straße FR Südost , ,0 3 Abzweig links Nürnberger Straße in 233 2,8 43 3,0 Urlaubstraße 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in 606 6, ,0 Urlaubstraße 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr , ,0 6 Schweinfurter Straße (B8) , ,0 7 Waltherstraße (B19) , ,0 Detaillierte Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Verkehrsstärke liegen uns nicht vor. Durch einen pauschalen Zuschlag von 1 db(a) wird eine Steigerung des Verkehrsaufkommens von bis zu 25 % berücksichtigt. Die relativ gering erscheinende Pegelzunahme ist auf die logarithmische Abhängigkeit der Geräuschpegel von der Verkehrsstärke zurückzuführen. Die detaillierte Berechnung der Geräuschemissionen für die umliegenden Straßen zeigt Tabelle 1 im Anhang. Danach ist von folgenden Emissionspegeln auszugehen: Nr. Straße v zul Emissionspegel L m,e km/h tags db(a) nachts db(a) 1 Nürnberger Straße FR Nordwest 50 49,4 42,4 2 Nürnberger Straße FR Südost 50 64,6 56,8 3 Abzweig links Nürnberger Straße in 50 57,5 50,3 Urlaubstraße 4 Abzweig rechts Nürnberger Straße in 50 63,4 54,4 Urlaubstraße 5 Urlaubstraße FR Nord/ Grombühlstr ,3 55,8 6 Schweinfurter Straße (B8) 50 69,8 62,5 7 Waltherstraße (B19) 50 68,6 61,3 16_0140g002.docx Seite 13 von 26 Seite 13 von 26
14 4 Geräuschimmissionen Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 erfolgte für den Straßenverkehr mit Hilfe des Rechenprogramms CADNA/A 4.5. Die Koordinaten der Quellen und Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand der eingescannten Karten digitalisiert. Linienquellen wurden bei der Digitalisierung durch offene Polygonzüge, das Rechengebiet durch einen geschlossenen Polygonzug beschrieben. Bei Straßen als Linienquellen erfolgte die Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden Immissionsort bzw. Rasterpunkt getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch ist es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen Abmessungen exakt zu berechnen. Der Mittelungspegel L m,i der Geräuschimmissionen eines Teilstücks berechnet sich gemäß RLS-90 nach folgender Beziehung: L m,i = L m,e + D l + D s + D BM + D B mit L m,e Emissionspegel D I Korrektur für Teilstücklänge D l = 10 lg (l) mit l Teilstücklänge in m D s Pegeländerung durch Abstand und Luftabsorption D s = 11,2 20 lg (s) s/200 mit s Abstand in m D BM Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung D BM = (h m /s). ( /s) -4,8 0 mit h m mittlere Höhe in m D B Pegeländerung durch Topografie und Baukörper (Abschirmung und Reflexion) Die Immissionsanteile der einzelnen Teilstücke werden anschließend für die einzelnen Immissionsorte bzw. die einzelnen Rasterpunkte energetisch addiert. Die Berechnungen wurden für ein Rasternetz mit einem Punktabstand von 1 m und einer Aufpunkthöhe von 4,0 m bei unbebautem und aktuell bebautem Plangebiet durchgeführt. Die Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen werden durch Berechnung des Mittelungspegels nach dem o. g. Verfahren mit einer Dezimalstelle und anschließende Aufrundung auf einen ganzzahligen Pegelwert ermittelt. 16_0140g002.docx Seite 14 von 26 Seite 14 von 26
15 Die Bilder 3 und 4 im Anhang zeigen für die Tageszeit und Nachtzeit die berechneten Mittelungspegel für das unbebaute Plangebiet. Eine Betrachtung der Nachtzeit erübrigt sich in der Regel bei Gebäuden gewerblicher Nutzungen. Da eine Wohnnutzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurden die Ausbreitungsrechnungen auch für die Nachtzeit durchgeführt. Ergänzend wurden zur Abschätzung der Eigenabschirmung der vorhandenen oder zukünftigen Bebauung die Fassadenpegel an den bestehenden Gebäuden berechnet. Die Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit können den Bildern 5 und 6 entnommen werden. Bild 7 zeigt die Lärmpegelbereiche des unbebauten Plangebietes für die Tageszeit. Da die Differenz zwischen den Tages- und Nachtbeurteilungspegeln weniger als 10 db(a) beträgt, ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz der Nachtzeit aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Dies wurde in Bild 8 berücksichtigt. Die Farbdarstellung von der Flächen- und Fassadenpunkten orientiert sich dabei an den Vorgaben der DIN : Immissionspegel Farbe db(a) gelbgrün db(a) türkisgrün db(a) schwefelgelb db(a) braunbeige db(a) pastellorange db(a) verkehrsrot db(a) rubinrot 4.1 Beurteilung Die in den Bildern 5 und 6 dargestellten Mittelungspegel können den Beurteilungspegeln im Sinne der DIN und der 16. BImSchV gleichgesetzt werden. Aus den genannten Bildern können danach die folgenden Aussagen abgeleitet werden: Die Orientierungswerte der DIN für Straßenverkehrsgeräusche in Gewerbegebieten von 65 db(a) zur Tageszeit werden an den straßennahen Fassaden der vorhandenen Bebauung um bis zu 7 db(a) überschritten. An den der Straßen abgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte für die Tageszeit eingehalten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete betragen 69 db(a) tagsüber und 64 db(a) nachts. Sie werden lediglich an der Nord- und Ostfassade des vorhandenen Bürogebäudes im nördlichen Plangebiet und an der Ostfassade 16_0140g002.docx Seite 15 von 26 Seite 15 von 26
16 des vorhandenen Verwaltungsgebäudes im südöstlichen Plangebiet in unmittelbarer Nähe zur Baugrenze geringfügig um bis zu 2 db(a) überschritten. 4.2 Maßnahmen Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bild 7 im Anhang zeigt die erforderlichen Schalldämm-Maß der Außenbauteile sowie die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 auf der Grundlage der maßgeblichen Außenlärmpegel für das unbebaute Plangebiet zur Tageszeit. Danach ist unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung im Sinne einer Maximalwertbetrachtung innerhalb der Baugrenzen für das Plangebiet im Wesentlichen vom Lärmpegelbereich V auszugehen. Lediglich in einem kleinen Bereich des nordöstlichen Plangebietes ist Lärmpegelbereich VI zugrunde zu legen. Eine detaillierte Bestimmung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben, erst in der konkreten Gebäudeplanung möglich, wenn Anordnung, Größe und Nutzung der Räume sowie die Anteile der Fensterflächen an der Außenwand konkret feststehen. Für eine erste Einschätzung des erforderlichen passiven Schallschutzes für Büro- Neubauten im Plangebiet kann die Aufstellung im Abschnitt 2.4 unter den dort genannten Voraussetzungen herangezogen werden: Danach wird insbesondere an den straßenzugewandten Fassaden in unmittelbarer Nähe zu den Baugrenzen bei den hier zu erwartenden Beurteilungspegeln ein ausreichender Lärmschutz für eine Büronutzung bei einem Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 40 db erreicht. In dem vergleichsweise kleinen Bereich des nordöstlichen Plangebietes sind an den straßenzugewandten Fassaden, für die der Lärmpegelbereich VI zugrunde zu legen ist, ein Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 45 db vorzusehen. Bei straßenzugewandten Fassaden mit einem Abstand d > 11 m zur Baugrenze bietet ein Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,res 35 db einen ausreichenden Schallschutz für eine Büronutzung im Sinne der DIN Durch eine schalltechnisch günstige Gebäudeanordnungen geplanter Neubauten innerhalb des Plangebietes können Fassaden mit geringerer Lärmeinwirkung 16_0140g002.docx Seite 16 von 26 Seite 16 von 26
17 entstehen. In diesem Fall kann von den vorgenannten Anforderungen abgesehen werden, wenn die Lärmminderung gutachterlich nachgewiesen wird. Die Errichtung von Lärmschutzwänden zur formalen Einhaltung der Orientierungswerte scheidet in Anbetracht der zulässigen bis zu 4- bzw. 7-geschossigen Bauweise innerhalb des Plangebietes aus städtebaulichen Gründen aus. 16_0140g002.docx Seite 17 von 26 Seite 17 von 26
18 Tabelle 1: Berechnung der Emissionen durch Straßenverkehr Nürnberger Str. FR NW Nürnberger Str. FR SO Abzweig links Nürnberger.-Str. in Urlaubstr. Abzweig rechts Nürnberger.-Str. in Urlaubstr. Urlaubstr. FR Nord/Grombühlstr. Schweinfurter Str. (B8) Waltherstr. (B19) Straße Straßengattung DTV maßgebende Tag Kfz/h 38, ,0 233,0 606,0 839, , ,0 Verkehrsstärke Nacht Kfz/h 7,0 194,0 43,0 111,0 154,0 369,0 280,0 Lkw-Anteil Tag % 2,4 3,9 2,8 6,4 5,4 6,0 6,0 Nacht % 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 10,0 10,0 Geschwindigkeit Pkw km/h 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 Lkw km/h 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 L25 Tag db(a) 53,9 68,7 61,9 67,0 68,1 73,5 72,3 Nacht db(a) 46,7 61,1 54,6 58,7 60,1 65,6 64,4 Belagskorrektur db(a) Steigung % Steigungskorrektur db(a) Zusatzkorrektur db(a) 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Emissionspegel Tag db(a) 49,4 64,6 57,5 63,4 64,3 69,8 68,6 Nacht db(a) 42,4 56,8 50,3 54,4 55,8 62,5 61,3 16_0140g002.docx Seite 18 von 26 Anlage A1
19 Bild 1: Übersichtsplan Plangebiet 16_0140g002.docx Seite 19 von 26 Anlage A2
20 Bild 2: Plangebiet und angrenzende Straßen _0140g002.docx Seite 20 von 26 Anlage A3
21 Bild 3: Straßenverkehrsgeräusche, tags 16_0140g002.docx Seite 21 von 26 Anlage A4
22 Bild 4: Straßenverkehrsgeräusche, nachts 16_0140g002.docx Seite 22 von 26 Anlage A5
23 Bild 5: Beurteilungspegel an Hausfassaden, tags 16_0140g002.docx Seite 23 von 26 Anlage A6
24 Bild 6: Beurteilungspegel an Hausfassaden, nachts 16_0140g002.docx Seite 24 von 26 Anlage A7
25 Bild 7: Lärmpegelbereiche, tags 16_0140g002.docx Seite 25 von 26 Anlage A8
26 Bild 8: Lärmpegelbereiche, nachts VII b b die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen 16_0140g002.docx Seite 26 von 26 Anlage A9
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