Deutschland. Dr. Hans-Jürgen Froese, BMELV. 3. Forum Agroforstsysteme in Cottbus am Juni Folie 1
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1 Rahmenbedingungen und Perspektiven für Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen in Deutschland Dr. Hans-Jürgen Froese, BMELV 3. Forum Agroforstsysteme in Cottbus am Juni 2012 Folie 1
2 2 I. Ausgangslage KUP und andere Formen von Agroforstsystemen bislang in D eher unterrepräsentiert (derzeit nur etwa ha), trotz = Nachfrage im Energiebereich, = Förderprogrammen der Länder, = Förderanreizen im Rahmen des EEG und = umfangreicher Projektförderung (Anbau- und Züchtungsfragen). Gründe? - rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen - Fördergegenstände und -möglichkeiten (EU-Rahmen/GAP-Reform; nationaler Rahmen/GAK) - Markt- und Betriebsstrukturen - Forschungsbedarf Ausbauziele? / Unteres kritisches Marktvolumen erreichen Ökologische Anforderungen an KUP bzw. Ökosystemleistungen von KUP
3 3 KUP- und Miscanthus-Anbauflächen in D 2010/11 (Quelle: Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nachwachsende Rohstoffe, INVEKOS) Bundesland KUP 2010 Miscanthus 2010 Anbaufläche 2010 (ha) KUP 2011 Miscanthus 2011 Anbaufläche 2011 (ha) Baden-Württ. 202,5 273,6 476,1 202,5 273,6 476,1 Bayern 275,9 956, ,4 478, , ,3 Brandenb. / Berlin 1.247,0 8, , ,0 8, ,0 Hessen 211,0 166,0 377,0 236,0 166,0 402,0 Mecklenburg-Vorp. 30,0 k.a. 30,0 161,0 14,0 175,0 Niedersachs., HB 500,0 145,0 645,0 700,0 150,0 850,0 NRW 141,0 381,0 522,0 141,0 381,0 522,0 Rheinlandpfalz 24,0 150,0 174,0 24,0 150,0 174,0 Saarland 4,8 1,6 6,4 4,8 1,6 6,4 Sachsen 200,1 23,2 223,3 183,9 28,0 211,9 Sachsen-Anhalt 151,3 0,0 151,3 151,3 0,0 151,3 Schleswig-H., HH 93,4 6,9 100,2 103,8 66,9 170,7 Thüringen 55,5 4,0 59,5 55,5 4,0 59,5 Gesamt: 3.136, , , , , ,2 Gelb = noch nicht gemeldet, zzgl. teils nicht prämienberechtigte Flächenanteile zu berücksichtigen
4 4 II. Rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen EU-Ebene = VO (EG) Nr. 73/2009 zur Beihilfefähigkeit Artikel 2 landwirtschaftliche Fläche = jede Fläche, die als Ackerland, DGL oder mit Dauerkulturen genutzt wird Ziffer (22) Direktzahlungen nur, wenn beihilfefähige Fläche des Betriebes mehr als 1 Hektar beträgt = VO (EG) 1120/2009 mit Definition/Bestimmungen zu KUP a) Niederwald im Kurzumtrieb = Flächen mit mehrjährigen Gehölzarten, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt b) Verpflichtung der EU-MS, ab 2010 KUP-Liste zu erstellen In D (nach Bekanntmachung der BLE Nr. 05/10/31 u. 15/10/31) nur: Weiden, Pappeln, Robinien, Birken, Erlen, Gem. Esche, Stieleiche, Traubeneiche und Roteiche
5 5 II. Rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen EU-Ebene = nach VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6, u. VO (EG) Nr. 1122/2009, Art. 3, Grünlanderhaltungsgebot, d.h. Sicherstellung, dass DGL-Flächenstatus aus 2003 um nicht mehr als 10% abnimmt. Relevant für KUP deshalb, weil KUP auf DGL Flächenstatus in Dauerkulturfläche verändert. Je nach DGL-Situation und Regelung in den BL ist KUP auf DGL derzeit keine echte Alternative; nach aktueller Verhandlungslage im Rahmen der GAP- Reformgespräche scheint sich daran bislang nichts zu ändern Deutschland = Bundeswaldgesetz, 2, Absatz 2 (zuletzt geändert am 31. Juli 2010) Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Grundflächen, auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen), 2. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau ldw. Produkte dienen (agroforstliche Nutzung)
6 6 II. Rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen Deutschland = Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) Falls KUP oder sonstige Agroforstsysteme als Rohstoff für die Herstellung von Biokraftstoffen dienen, unterfallen sie der Biokraft- NachV. Insbesondere sind die 4-8 einzuhalten (Flächenbezogene Kriterien + THG-Minderung) = Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) a) nach EEG-2009: 4 ct/kwh für die erzeugte Strommenge zusätzlich zur Grundvergütung, es sei denn, KUP-Holz und Waldrestholz werden gemeinsam zur Stromerzeugung eingesetzt (dann nur 2,5 ct/kwh) b) nach EEG 2012: zwei Einsatzstoffvergütungsklassen In EVK I (Nr. 22) 6 ct/kwh für Anlagen bis 500 kw, 5 ct/kwh für Anlagen bis 750 kw und 4 ct/kwh für Anlagen bis 5 MW In EVK II (Nr. 18) 8 ct/kwh bei Anlagen bis 5 MW. Bedingung: KUP- Fläche bis 10ha, keine ehem. DGL-Fläche, kein ausgewiesenes Schutzgebiet
7 7 II. Rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen Bundesländer mit KUP-Förderung = Baden-Württemberg, Brandenburg/Berlin, Mecklenburg-Vorp., Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, wobei Förderung über GAK (Agrarinvestitionsförderprogramm-AFP, Investitionen zur Diversifizierung): BW, MV, NRW, NI/Bremen Förderung außerhalb GAK mittels länderspez. Förderprogramme: BB/Berlin, SN, ST, TH Höhe der Invest.-Kosten-Zuschüsse von 20% in NI bis 45% in BB = Hemmnisse für verhaltene Inanspruchnahme der Förderung in erster Linie zu hohes Mindestinvestitionsvolumen, das in den Ländern von bis reicht, aber auch andere Gründe (keine Erfahrung mit KUP, Festlegung der Fläche über 20 Jahre, Pachtverhältnisse, Marktstruktur, etc.), die größere Engagements in KUPs bislang hemmen
8 8 III. Überlegungen zu einer künftigen KUP-Förderung PLANAK-Beschluss vom : Bericht zu Wirtschaftlichkeit und Perspektiven von NawaRos (insbes. KUP) auf ldw. Flächen erbeten. Dieser wurde im November 2011 mit Unterstützung des vti und der BLAG-NawaRo vom BMELV vorgelegt. Erläuterungen zu den am in der HuK-Sitzung aufgeworfenen ergänzenden Fragen zu WTO-Vereinbarkeit; Höhe und Art der Förderung; Absatz und Weiterverarbeitung / Wertschöpfungsketten; KUP und Greening / EU- Förderung wurden von BMELV beantwortet und schriftlich vorgelegt. Abfrage bei NawaRo-Länderkollegen ergab Mehrheit für Einrichtung eines neuen eigenständigen Fördergrundsatzes für KUP in der GAK
9 9 III. Überlegungen zu einer künftigen KUP-Förderung so in HuK-Referenten-Sitzungen vorgetragen KUPs können vielfältige ökologische Funktionen erfüllen und gleichzeitig Biomasse für energetische Zwecke liefern; Förderung sollte daher auf streifenförmige KUP mit entsprechenden Wind-, Gewässer- und Erosionsschutzfunktionen begrenzt werden; Im Vergleich zu einjährigen Feldkulturen ist die Anlage einer KUP deutlich kostenintensiver mit hohen Anfangsinvestitionen (zwischen u /ha); Einnahmen nicht vor dem vierten Jahr; KUPs in D bislang kaum etabliert, da längerfristige Flächenbindung, wenig Erfahrung, kleiner Markt und Gewinndifferenzen zum Anbau klassischer Feldkulturen Ökosystemleistungen von KUPs sollten honoriert werden
10 10 III. Überlegungen zu einer künftigen KUP-Förderung so in HuK-Referenten-Sitzungen vorgetragen Vorteile der KUPs für Natur und Umwelt: Begünstigung der Pflanzenartenvielfalt Geeignete Strukturen für Brutvögel Weitgehend extensive Form der Landbewirtschaftung Erosionsschutz idr keine Düngung erforderlich Nähr- und Schadstoffbindung durch Weiden und Pappeln Niedrigere Freisetzung von Treibhausgasen aus Kraftstoff, Düngung und PSM als im konventionellen Anbau
11 11 III. Überlegungen zu einer künftigen KUP-Förderung so in HuK-Referenten-Sitzungen vorgetragen Gründe für eigenständigen Fördergrundsatz für KUP in der GAK? KUPs mit besonderen Umweltanforderungen sind idr kleiner (zwischen 1 und 5 ha), streifenförmig, Feldränder säumend. Mindestinvest.-Volumen im AFP von steht solchen KUP- Anlagen entgegen, da bei /ha KUP-Invest.-Kosten mindestens 8 ha KUP angelegt werden müssten. KUP mit besonderen Umweltanforderungen sind aber auch keine klassischen AUM mit 5-7 jähriger Laufzeit, da Biomassenutzung mit ökol. Schutzfunktionen kombiniert wird. beabsichtigter Anreiz zur Etablierung von KUP am besten durch gesonderten Fördergrundsatz Kurzumtriebsplantagen zu steuern
12 12 III. Überlegungen zu einer künftigen KUP-Förderung so in HuK-Referenten-Sitzungen vorgetragen Vorschläge für Eckpunkte einer Förderung Da Invest.-kosten für KUPs von /ha relativ hoch sind, im Jahr der Kulturbegründung anfallen und in der 3-4-jährigen Aufwuchsphase keine Einnahmen generiert werden können, sollte Förderung als einmaliger Investitionskostenzuschuss nach Abschluss der Pflanzung gewährt werden. KUP-Anlage ist auf 20 Jahre ausgerichtet. Um wirtschaftlichen Nachteil ggü. einjähr. Feldkulturen auszugleichen, wurde jährliche Unterstützung von 110 /ha angesetzt, die einem einmaligen Zuschuss von rd /ha und damit knapp 50% der KUP-Invest.-Kosten entspricht. Förderfähig sind nur Streifen-KUPs mit gewisser max. Schlagbreite und max. Gesamtgroße, die besondere ökologische Funktionen erfüllen bzw. in Gebieten mit Erosionsrisiko/ Bodendegradierung, etc. angelegt werden (z.b. ehem. Braunkohletagebauflächen, Hanglagen, windexponierte Lagen, Gewässerränder).
13 13 IV. KOM-Vorschläge GAP-Reform 30% der Direktzahlungen werden regional / national einheitlich für umwelt- und klimafreundliche Praktiken gewährt Fruchtanteil auf Ackerland: Für Betriebe mit mehr als 3 ha Ackerland müssen mind. 3 Ackerfrüchte angebaut werden. Mindestanteil jeweils 5%, maximaler Anteil 70%. Erhaltungsgebot für Dauergrünland: Dauergrünlandflächen, die im Antragsjahr 2014 als solche bezeichnet wurden, müssen einzelbetrieblich erhalten bleiben (Reduzierung um 5 % je Betrieb zulässig). Ökologische Vorrangflächen: Mind. 7 % der Acker- und Dauerkulturflächen im Betrieb müssen für ökologische Zwecke verwendet werden. Öko-Betriebe sind vom greening freigestellt und erhalten ohne zusätzliche Anforderungen die greening Komponente Sonderregelung für Natura-2000
14 14 IV. KOM-Vorschläge GAP-Reform Diskussion Reformvorschläge vom 12. Oktober 2011 laufen Vorschläge enthalten aus BMELV-Sicht positive wie auch kritische Aspekte Bei stärkerer Umweltausrichtung der Landwirtschaft dürfen wichtige Anforderungen im Bereich Nahrungsmittelsicherheit und bei Versorgung mit nachwachsenden Energierohstoffen nicht vergessen werden Können bspw. Hecken, Feldgehölze, Uferrandstreifen, Blühstreifen geschützte Biotope/Landschaftselemente (energetisch, stofflich) genutzt werden? Kann man sich anknüpfend an Sonderregelung für Ökobetriebe auch für andere Bewirtschaftungsformen bspw. nach bestimmten Nachhaltigkeitskriterien bewirtschaftete Flächen Freistellungen von der Greening-Verpflichtung vorstellen?
15 15 V. Weiteres Vorgehen / Mögliche Optionen Im Rahmen der GAP-Reform KUP und AFS (mit bestimmten Umweltanforderungen) in die ökologischen Vorrangflächen aufnehmen Gleichzeitig Option für Förderung besonderer Ökosystemleistungen aus der 2. Säule aufrecht erhalten Im nationalen Rahmen Fördermöglichkeit im Rahmen der GAK (entweder eigener Fördergegenstand oder innerhalb AFP mit KUP-Sonderregelungen) weiter prüfen Behandlung in kommender HuK-Ref.-Sitzung am Juli Falls Förderung über GAK nicht mehrheitsfähig, alternativ auch andere befristete Förderalternativen prüfen (z.b. über den WKF), um zunächst relevante Marktvolumina ( ha) erreichen zu können. Danach: Überprüfung der Förderung nach Markt- und Wettbewerbslage
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