ANHANG. der. Sparkasse Grünberg

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1 ANHANG der Sparkasse Grünberg

2 A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss der Sparkasse Grünberg zum 31. Dezember 2013 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen an Kunden haben wir gemäß dem Wahlrecht des 340e Abs. 2 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Den latenten Ausfallrisiken wird in Form von Pauschalwertberichtigungen, die entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung ermittelt werden, Rechnung getragen. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken bestehen zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß 340f HGB, Reserven i. S. v. 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. 340g HGB. Das Wahlrecht gemäß 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Die erhebliche Veränderung beim Unterausweis darunter: durch Grundpfandrechte gesichert bei den Forderungen an Kunden resultiert im Wesentlichen aus einer DV-technisch verbesserten Ermittlungsmethode. Den Wertpapierbestand haben wir vollumfänglich der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Für die Ermittlung des beizulegenden Werts haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Dabei haben wir auch die Marktverhältnisse in zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag in unsere Beurteilung einbezogen. Da nach unserer Einschätzung für die von uns gehaltenen Wertpapiere aktive Märkte vorliegen, haben wir Börsenpreise oder sonstige Marktpreise zur Bewertung herangezogen. Die angesetzten Kurse haben wir zusätzlich jeweils anhand einer zweiten Kursquelle plausibilisiert. Anteile an Investmentfonds bewerten wir grundsätzlich zu dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt.

3 Bei insgesamt 7,0 Mio EUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Frist erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Da eine vorzeitige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und EUR werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen beziehungsweise für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsaufwand enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 2 beziehungsweise 12 ausgewiesen.

4 Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einen barwertorientierten Rückstellungstest durchgeführt und hierbei die IDW-Stellungnahme RS BFA 3 berücksichtigt. Im ersten Schritt haben wir den Überschuss des Barwerts des Bankbuchs über den Buchwert des Bankbuchs ermittelt. Vom Ergebnis dieser Ermittlung haben wir die Verwaltungsaufwendungen und Risikokosten abgezogen, die bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands des Bankbuchs erwartet werden. Nach unseren Ermittlungen hat sich kein Verpflichtungsüberschuss ergeben. Die Währungsumrechnung erfolgt nach 256a HGB beziehungsweise 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinnund Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des 256a HGB gebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden unter Beachtung von 340h HGB saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

5 B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ FRISTENGLIEDERUNG* bis drei Monate Restlaufzeiten mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre Forderungen mit unbestimmter Laufzeit Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden Aktivposten 3. Forderungen an Kreditinstitute b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Passivposten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten b) andere Verbindlichkeiten bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Von dem Wahlrecht des 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. BEZIEHUNGEN ZU UNTERNEHMEN, MIT DENEN EIN BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS BESTEHT Im Aktivposten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von (Vorjahr: ) enthalten.

6 FORDERUNGEN AN DIE BEZIEHUNGSWEISE VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER DER EIGENE(N) GIROZENTRALE Forderungen an die beziehungsweise Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen- Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, sind in den folgenden Bilanzposten enthalten: Forderungen an Kreditinstitute Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten BÖRSENFÄHIGE WERTPAPIERE insgesamt davon darunter: börsennotiert nicht börsennotiert nicht mit dem Niederstwert bewertet Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere TREUHANDGESCHÄFTE Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

7 ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS a) Finanzanlagen Anschaffungskosten Veränderungen Buchwert des Geschäftsjahrs Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des 34 Abs. 3 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. b) Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Immaterielle Anlagewerte Anschaffungskosten am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen aufgelaufene Abschreibungen darunter: Abschreibungen des Geschäftsjahrs Buchwert am Buchwert am Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke.

8 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: Aktivseite Agio aus Forderungen Disagio aus Verbindlichkeiten ( 250 Abs. 3 HGB) Passivseite Disagio aus Forderungen NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Nachrangige Vermögensgegenstände sind in folgenden Aktivposten enthalten: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Vermögensgegenstände VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNG Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2005G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 4,90 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % p. a. berücksichtigt, erwartete Rentensteigerungen mit 1,0 % p. a.

9 NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN Für von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als haftendes Eigenkapital eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 42 angefallen. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten: Betrag Emissionsjahr Zinssatz in % Fällig im Jahr , , , , Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Sparkasse kann nicht entstehen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Sie dienen der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse und entsprechen den Vorschriften des KWG. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs, frühestens zum Ende des fünften Geschäftsjahrs, das dem Ausgabejahr folgt, kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 205, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 3,848 % und Laufzeiten von einem bis sechs Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 80 fällig.

10 ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Für Refinanzierungszwecke von Geschäften im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Wertpapiere mit Buchwerten von (Vorjahr: ) der Deutschen Bundesbank verpfändet. Zum Bilanzstichtag 2013 bestanden ebenso wie im Vorjahr keine derart besicherten Verbindlichkeiten. In Höhe von (Vorjahr: ) sind Forderungen (Restvaluta) an Endkreditnehmer zugunsten der eigenen Girozentrale abgetreten. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN In den Posten Eventualverbindlichkeiten und Andere Verpflichtungen sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Investmentanteile, Versicherungen, Bausparverträge).

11 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Grundstückserträge (28 %), Erträge aus stillen Einlagen (20 %) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (17 %). SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen überwiegend auf Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen (32 %) sowie Spenden (20 %). STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Der ausgewiesene Steueraufwand entfällt mit 994 auf das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit und mit rund 1 auf Nachzahlungen für Vorjahre. PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN In dem Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen sind 113 für die Zuführung zur Rückstellung für künftige Aufwendungsersatzansprüche des DSGV ö.k. im Zusammenhang mit der indirekten Beteiligung an der Landesbank Berlin enthalten. E. SONSTIGE ANGABEN NICHT AUS DER BILANZ ERSICHTLICHE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Mit dem Erwerb einer Kommanditeinlage hat die Sparkasse gegenüber der Castra Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG, Mainz, die Verpflichtung zur Leistung einer zusätzlichen Hafteinlage von 13 übernommen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht eingefordert ist. Die Sparkasse hat im Jahr 2006 mit den Sparkassen Gießen und Wetzlar ein gemeinsames Serviceunternehmen für das Auslandsgeschäft, die S-International Mittelhessen GmbH, gegründet. Diese fungiert im Außenverhältnis als vertraglich gebundener Vermittler gemäß 2 Abs. 10 KWG der Sparkasse Gießen. Im Innenverhältnis haben die beteiligten Sparkassen untereinander eine verursachergerechte Haftungsübernahme vereinbart. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung

12 steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Zur Fortentwicklung des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation erfolgten zum 1. Januar 2006 die Einführung eines Risikomonitoringsystems zur Früherkennung von Risiken sowie die Umstellung auf eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der Sicherungsreserve der Sparkassenorganisation (Barmittel und Nachschusspflichten). Als zusätzliche neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen- Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich das bankaufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital errechnet) erreicht sind. Die Einzahlungsverpflichtung eines Instituts bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Die Sparkasse ist Mitglied bei der für sie zuständigen Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, deren Umlagesatz nach einem Abschnittsdeckungsverfahren berechnet wird. Träger der ZVK ist die Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, die das Kassenvermögen der ZVK als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Anspruchsberechtigt gegen diese Kasse sind grundsätzlich alle aufgrund der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Sparkasse sowie diejenigen Mitarbeiter, für die eine Teilnahme an der Zusatzversorgung vereinbart wurde. Die Höhe der Versorgungszusage ist grundsätzlich nach der Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst gestaffelt. Es wird eine zusätzliche Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- sowie eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewährt. Das Prinzip der Gesamtversorgung wurde im Jahr 2002 durch ein Betriebsrentensystem in Form eines Punktemodells ersetzt. Der Umlagesatz beträgt derzeit 6,2 v. H. (Arbeitgeberanteil 5,7 v. H. und Arbeitnehmeranteil 0,5 v. H.) der umlagepflichtigen Gehälter von 2,8 Mio. EUR. Seit dem Jahr 2003 wird ein zusätzliches Sanierungsgeld erhoben. Dieses beträgt seit 1. Januar 20092,3 v. H. der umlagepflichtigen Gehälter. Der Betrag der mittelbaren Pensionsverpflichtungen i. S. v. Artikel 28 Abs. 2 EGHGB kann nicht zuverlässig quantifiziert werden, da die dafür maßgeblichen ZVK-Daten nicht zur Verfügung stehen.

13 BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2013 wie folgt dar: erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten in Gesamtbezüge Herr Zinn Frau Linker Gesamtbezüge des Vorstands 401 Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund 20 Absatz 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Renten werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgendem Umfang gebildet: Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2013 darunter Zuführung im Geschäftsjahr 2013 Herr Zinn Frau Linker Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden über die Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt 156 gezahlt. Außerdem haben wir insgesamt zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

14 KREDITE AN ORGANE Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verwaltungsrats gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse stellte sich wie folgt dar: Vorstand Verwaltungsrat ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH 285 SATZ 1 NR. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten: Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 85 Honorar für andere Bestätigungsleistungen 12 Insgesamt 97 ANGABEN ZU LATENTEN STEUERN NACH 285 SATZ 1 NR. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 287 durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die künftigen Steuerbelastungen resultieren vollumfänglich aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach 340f HGB und Reserven nach 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen nahezu vollständig auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,985 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

15 MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: Vollzeitkräfte Teilzeit- und Ultimokräfte Auszubildende 7 7 Insgesamt 73 76

16 VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat Vorsitzender Frank Ide, Bürgermeister der Stadt Grünberg Mitglieder Kurt Hillgärtner, Bürgermeister der Gemeinde Rabenau (stellvertretender Vorsitzender) Ingrid Anderer, Personalsachbearbeiterin, Sparkasse Grünberg Wolfgang Gemmer, Leiter Marktfolge Kredit, Sparkasse Grünberg Uwe Hammerschick, Leiter Rechnungswesen/Marktservice, Sparkasse Grünberg (ab ) Wolfgang Hausmann, freiberuflicher Diplom-Ingenieur Karl Kräter, Sonderschullehrer i. R. Gislinde Löffert, Justizamtsinspektorin, Amtsgericht Gießen Markus Müller, Leiter Interne Revision, Sparkasse Grünberg Philipp Müller-Hillebrand, selbstständiger Steuerberater i. R. Jürgen Schmidt, Oberstudienrat i. R. Fabian Schück, Angestellter, Amadeus FiRe AG (bis ) Daniel Träger, Vermögensberater, Sparkasse Grünberg (bis ) Vorstand Vorsitzender Ulrich Zinn Mitglied Silvia Linker Der Vorstandsvorsitzende, Herr Sparkassendirektor Ulrich Zinn, ist Mitglied im Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt.

17 Grünberg, den 10. März 2014 Sparkasse Grünberg Der Vorstand Ulrich Zinn Silvia Linker

18 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sparkasse Grünberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse Grünberg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse Grünberg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Grünberg. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse Grünberg und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Frankfurt am Main, den 16. Mai 2014 Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen - Prüfungsstelle - Riess Wirtschaftsprüfer

19 Der Verwaltungsrat der Sparkasse Grünberg hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 am 10. Juli 2014 festgestellt. Sparkasse Grünberg Der Vorstand Ulrich Zinn Silvia Linker

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