KITA. Betriebs- und Beitragsreglement. Situationsplan. Richterswil. Samstagern. Richterswil/Samstagern. Familienergänzende Kinderbetreuung

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1 Situationsplan Richterswil Samstagern 7 Reidholzstrasse Reidholzstrasse Seestrasse Zürichsee KITA Richterswil/Samstagern Bergstrasse Einsiedlerstrasse Bergstrasse 5 13 Speerstrasse Reidholzstrasse Feldstrasse Bahnhof Burghalden 6 Im Leemann 16 Breitenstr Burghaldenstr. Sunnengartenstr. Juchmattstr. Etzelstr. 14 Erlenstrasse Kirchstr. 10 Dorfstrasse Dorfbachstr. Etzelstr. Gartenstr. Bahnhof Richterswil Betriebs- und Beitragsreglement Zürich A3 Chrumbächliweg Zugerstrasse RICHTERSWIL Mülibachstr. Glarnerstr. Schwyzerstrasse 11 Im Wisli A3 Bergstrasse Beichlenstrasse Bergstrasse Bahnhof Grüenfeld Sternensee A3 Pfäffikon SZ Bahnhof Riedmatt Am Ribelrain Fälmis Fälmisstrasse Samstagernstr. SAMSTAGERN Weberrütistr. Bahnhof Samstagern Stationsstrasse 1 Kita Etzelstrasse 2 Kita Drei Eichen 3 Kindergarten Fälmis 4 Kindergarten Hügsam 5 Kindergarten Feld 2 6 Kindergarten Leemann 7 Kindergarten Reidholz 8 Kindergarten Rosengarten 9 Kindergarten Etzelstrasse 10 Kindergarten Mettlen 11 Kindergarten Wisli 12 Schulhaus Samstagern 13 Schulhäuser Feld 14 Schulhaus Töss 15 Schulhaus Breiten 16 Schulhaus Boden Kita Kindergarten Schule Hort / Mittagsbetreuung Familienergänzende Kinderbetreuung

2 Inhaltsverzeichnis Betriebsreglement Allgemeines... 2 Sinn und Zweck der KITA... 2 KITA als Institution... 3 Trägerschaft... 3 Ressort Gesellschaft... 3 Mitarbeitende... 3 Standorte... 3 Betriebsreglement... 4 Aufnahmebedingungen / Warteliste... 4 Anmeldung... 4 Betreuungszeiten... 4 Öffnungszeiten... 4 Betriebsferien und Feiertage... 5 Eintritt in die KITA... 6 Blockzeiten... 7 Abholen... 7 Krankheit / Unfall... 7 Versicherungen... 8 Abweichungen von den vereinbarten Betreuungstagen... 8 Austritt / Kündigung / Vertragsänderung... 8 Tagesablauf... 8 Turnhalle... 8 Waldtag... 9 Geburtstage... 9 Ernährung... 9 Persönliche Gegenstände... 9 Kleidung Was mein Kind im Alltag braucht... 9 Zusammenarbeit mit den Eltern Finanzielles Rechnungsstellung / Gemeinderabatt / Kosten Berechnung der Monatspauschale Tarife Adressen Beitragsverordnung (BVO) der Gemeinde Richterswil...ff. Beitragsreglement der Gemeinde Richterswil...ff.

3 Allgemeines Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionen einheitlich in der weiblichen Form aufgeführt. Selbstverständlich stehen alle Funktionen gleichermassen beiden Geschlechtern offen. Sinn und Zweck der KITA Die KITA bietet familienergänzende, professionelle Tagesbetreuung an. In zwei Betrieben (Richterswil und Samstagern) werden an fünf Tagen pro Woche Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. Wir verstehen uns als Ergänzung zum Elternhaus. Wir begleiten die uns anvertrauten Kinder auf einem Teilstück ihres Lebens. Unsere wichtigste Aufgabe ist die liebevolle und kompetente Betreuung und Förderung der Kinder. In einer kinderfreundlichen, familiären Umgebung sollen die Kinder zusammen mit ihren Gschpänli aufwachsen. Den Kindern ermöglichen wir: - knüpfen sozialer Kontakte ausserhalb der Familie - sich in einer liebevollen Atmosphäre, ihrem Bedürfnis und Alter entsprechend zu entfalten - eine gezielte Unterstützung und Förderung ihrer geistigen, emotionalen und körperlichen Entwicklung im kreativen Spiel - Raum, um die Fantasie auszuleben und im Spiel die erlebten Eindrücke zu verarbeiten - sich in der Gruppe zu erfahren, zu lernen, aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich gegenseitig zu akzeptieren, sich zu behaupten und zu lernen, untereinander Konflikte zu lösen - durch unser Vertrauen in die Kinder ein positives Selbstwertgefühl aufzubauen Den Eltern ermöglichen wir: - ihrer Berufstätigkeit nachzugehen - den Wiedereinstieg in die Berufswelt - sich während ihrer Berufstätigkeit einer kompetenten und liebevollen Betreuung ihrer Kinder sicher zu sein - Entlastung und Unterstützung in der Erziehung - eigenen Bedürfnissen nachzugehen 2

4 KITA als Institution Trägerschaft Die politische Gemeinde Richterswil ist Trägerin der KITA Richterswil/Samstagern. Ressort Gesellschaft Die strategische Leitung obliegt dem Ressort Gesellschaft. Dem Ressort steht immer ein Gemeinderatsmitglied vor. Das Ressort Gesellschaft befasst sich mit den Themen Kindheit, Jugend, Alter und Gesundheit. Mitarbeitende Die operative Leitung der KITA hat die KITA-Leitung inne. Sie und die Betreuerinnen verfügen über eine abgeschlossene, vom Verband «kibesuisse» und vom Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich anerkannte Ausbildung. Die KITA stellt Ausbildungs- und Praktikumsplätze zur Verfügung. Standorte Wir führen 2 Betriebe an folgenden Standorten: Standort Richterswil: KITA Richterswil 30 Tagesplätze Etzelstrasse Richterswil Standort Samstagern: KITA Drei Eichen 20 Tagesplätze Stationsstrasse Samstagern 3

5 Betriebsreglement Aufnahmebedingungen / Warteliste Die KITA Richterswil/Samstagern nimmt Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt auf. Der Mindestaufenthalt pro Woche beträgt zwei ganze Tage. Bei der Aufnahme bevorzugt werden Kinder, deren Geschwister bereits in der KITA betreut werden, respektive deren Eltern in der Gemeinde Richterswil wohnen oder tätig sind. Die definitive Platzierung erfolgt in Absprache mit den Eltern durch die KITA-Leitung. Bei der definitiven Aufnahme wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Kann zum Zeitpunkt der Anmeldung aus Kapazitätsgründen kein KITA-Platz zugewiesen werden, kommt das Kind auf die Warteliste. Wird ein angebotener KITA-Platz nicht in Anspruch genommen, wird das Kind weiterhin auf der jeweiligen Position der Warteliste bleiben. Wer sich um einen KITA-Platz beworben hat, wird zweimal im Jahr schriftlich kontaktiert, um die Warteliste zu aktualisieren. Bei Eintritt müssen über Allergien, einzunehmende Medikamente sowie über ansteckende Krankheiten dauernder Natur Angaben gemacht werden. Bei gesundheitlichen Problemen des Kindes ist die Möglichkeit einer Aufnahme abzuklären. Anmeldung Die schriftliche Anmeldung erfolgt mittels offiziellen Anmeldeformulars an das KITA-Sekretariat. Für die Aufnahme in die KITA resp. die Warteliste wird eine einmalige Anmeldegebühr von CHF erhoben. Diese Gebühr wird pro Familie nur einmal in Rechnung gestellt und nicht zurückerstattet. Betreuungszeiten Die KITA bietet folgende Betreuungsmodelle an: Ganzer Tag Uhr Uhr Halber Tag Uhr Uhr Öffnungszeiten Offen: Geschlossen: Veränderte Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von bis Uhr Kalenderwoche 30, 31 und 32 (Sommerferien) Zwischen Weihnachten und Neujahr Gesetzliche Feiertage Schliessung vor allgemeinen Feiertagen um Uhr (Tag vor Karfreitag und Auffahrt, sowie am 24. Dezember) hr 4

6 Betriebsferien und Feiertage Die normalen Öffnungszeiten der KITA sind von Mo - Fr Uhr Die Kinder müssen spätestens bis Uhr in der KITA eintreffen. Bei Absenzen müssen die Kinder bis spätestens Uhr abgemeldet sein Januar ab 3. Januar 2014 normale Öffnungszeiten Februar normale Öffnungszeiten März normale Öffnungszeiten April 17. April 2014, Gründonnerstag bis 16 Uhr geöffnet Ostern: ab 18. April bis und mit 21. April 2014 geschlossen Mai 1. Mai 2014 Geschlossen 28. Mai 2014 bis 16 Uhr geöffnet 29. Mai 2014, Auffahrt geschlossen Juni 9. Juni 2014, Pfingstmontag geschlossen Juli bis und mit 18. Juli 2014 normale Öffnungszeiten Juli/August ab 21. Juli bis und mit 8. August 2014 Betriebsferien August ab 11. August 2014 normale Öffnungszeiten September normale Öffnungszeiten Oktober normale Öffnungszeiten November normale Öffnungszeiten Dezember 24. Dezember 2014 bis 16 Uhr geöffnet 25. Dezember 2014 bis und mit 2. Januar 2015 Betriebsferien 2015 Januar ab 5. Januar 2015 normale Öffnungszeiten Februar normale Öffnungszeiten März normale Öffnungszeiten April 2. April, Gründonnerstag bis 16 Uhr geöffnet Ostern: ab 3. April bis und mit 6. April 2015 geschlossen Mai 1. Mai 2015 geschlossen 13. Mai 2015 bis 16 Uhr geöffnet 14. Mai 2015, Auffahrt geschlossen 25. Mai 2015, Pfingstmontag geschlossen Juni normale Öffnungszeiten Juli bis und mit 17. Juli 2015 normale Öffnungszeiten Juli/August ab 20. Juli bis und mit 7. August 2015 Betriebsferien August ab 10. August 2015 normale Öffnungszeiten September normale Öffnungszeiten Oktober normale Öffnungszeiten November normale Öffnungszeiten Dezember 24. Dezember 2015 bis 16 Uhr geöffnet 25. Dezember 2015 bis und mit 2. Januar 2016 Ab 4. Januar 2016 Betriebsferien normale Öffnungszeiten 5

7 Eintritt in die KITA Bei einem ersten Gespräch, ohne Anwesenheit des Kindes, werden die Eltern von der KITA- Leitung über die Eingewöhnung und die pädagogischen Haltungen der KITA informiert, und weitere administrative Einzelheiten werden besprochen. Die zuständige Betreuerin wird mit den Eltern Besonderheiten des Kindes besprechen und in der Checkliste schriftlich festhalten. Um einen ersten Einblick zu bekommen und die zuständige Betreuerin kennenzulernen, wird das Kind in Begleitung der Eltern eingeladen, die KITA zu besuchen. Ziel der 1. Phase der Eingewöhnung ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern, Kind und Betreuungsperson aufzubauen. Die 1. Phase dauert in der Regel 6 Tage. In dieser Zeit bleibt das Kind mit einem begleitenden Elternteil oder einer Bezugsperson bis 2 Stunden täglich in der KITA. Für das Kind ist es wichtig, dass es bei einem Elternteil Sicherheit findet und Unterstützung holen kann. In diesen ersten Tagen erlangt das Kind Vertrauen in die neue Umgebung, die neuen Bezugspersonen und die anderen Kinder. In der 2. Phase ab dem 7. Tag steht die Trennung des Kindes vom Elternteil im Zentrum. Während dieser Phase erfolgen regelmässige Trennungen von Kind und Elternteil, die zeitlich von Tag zu Tag verlängert werden. Die 2. Phase kann verlängert werden, wenn die Trennung dem Kind schwer fällt. Einführung 1. Phase Eingewöhnen Zeitdauer Bemerkungen Checkliste 1 Stunde Ohne Anwesenheit des Kindes wird der Eintritt in die KITA und weitere administrative Einzelheiten besprochen. Besuch 1 Stunde Das Kind besucht mit den Eltern die KITA, um einen ersten Einblick zubekommen Tag bis 2 Stunden Das Kind kann seine neue Umgebung erkunden. Es bestimmt seine Aktivitäten selbst. Das Kind wird dabei von seiner Betreuerin beobachtet. Die Betreuerin nimmt mit dem Kind Kontaktversuche wahr und geht auf das Kind ein. Durch die Wiederholungen der täglichen Abläufe soll eine gewisse Stabilität für das Kind erreicht werden. Der erste Trennungsversuch findet am 6. Tag statt. Die Eltern verabschieden sich für kurze Zeit. 2. Phase Tag 3 Stunden Eine zweite Betreuerin wird in die Eingewöhnung miteinbezogen. Die Trennungsdauer wird in Absprache mit den Eltern je nach Bedürfnis des Kindes individuell gestaltet Tag 5 Stunden Die Trennungsdauer wird in Absprache mit den Eltern je nach Bedürfnis des Kindes individuell gestaltet Tag 7 Stunden Die Trennungsdauer wird in Absprache mit den Eltern je nach Bedürfnis des Kindes individuell gestaltet. Die Kosten für die Eingewöhnungszeit ab der 1. Phase sind auf der Preisliste ersichtlich. 6

8 Wie verhalte ich mich als Elternteil/Bezugsperson? Sie sollen positiv auf die Kontakte Ihres Kindes reagieren, aber nicht von sich aus die Initiative ergreifen. Während des Aufenthaltes mit Ihrem Kind im Gruppenraum sollen Sie sich eher passiv verhalten. Fühlt sich das Kind nach dem ersten Trennungsversuch wohl, können Sie bereits für eine gewisse Zeitspanne das Haus verlassen, müssen dabei aber immer erreichbar sein. Wichtig! Jedes Kind ist eine eigene Persönlichkeit und deswegen wird die Eingewöhnungszeit individuell nach den Bedürfnissen des Kindes gestaltet. Bis ein Kind eine tragende Beziehung aufgebaut hat und den ganzen Tag alleine in der KITA verbringen kann, braucht es in der Regel vier bis sechs Wochen. Blockzeiten Die Kinder müssen spätestens bis Uhr in der KITA sein bzw. bei Absenzen abgemeldet werden. Von bis Uhr und von bis Uhr können keine Kinder gebracht oder abgeholt werden, da während diesen Zeiten geplante Aktivitäten stattfinden. Abholen Die Eltern werden gebeten spätestens um Uhr einzutreffen, damit das Abholen der Kinder in Ruhe stattfinden kann. Wird das Kind nach der vereinbarten Betreuungszeit abgeholt, verrechnen wir eine zusätzliche Gebühr von CHF 30. pro angebrochene 15 Minuten. Wird das Kind von Drittpersonen abgeholt, sind die Betreuerinnen darüber zu informieren. Krankheit / Unfall Für jede Erkrankung gilt: Während der abgeklärten Ansteckungszeit bleibt Ihr Kind zu Hause. Anschliessend steht Ihrem Kind der KITA-Besuch wieder offen, sofern es ohne Einschränkung am KITA-Alltag teilnehmen kann. Ein krankes Kind kann in der KITA nicht genügend sorgfältig betreut werden. Für den Fall, dass Ihr Kind erkrankt und Sie es selbst nicht vollumfänglich betreuen können, ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig nach einer geeigneten Betreuungsperson umzusehen. Die Eltern sind verpflichtet, auch im Interesse der Kinder, alle Krankheiten ihrer Kinder der KITA-Leitung mitzuteilen. Bei ansteckenden Krankheiten wie z.b. Magen-Darmgrippe, Grippe, Angina, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Hauterkrankungen, Lausbefall und Würmern, kann das Kind nicht in der KITA betreut werden. Mit mehr als 38 Grad Fieber oder bei Verabreichung fiebersenkender Mittel muss Ihr Kind ebenfalls zu Hause bleiben. Wir bitten Sie, in der KITA zu melden, wenn sich die Krankheit Ihres Kindes als ansteckend erweist, damit die Eltern der übrigen Kinder darüber informiert werden können. So erhalten die Eltern die Möglichkeit, sich und ihre Kinder nach ihren eigenen Bedürfnissen vor einer Ansteckung zu schützen. Eine unkontrollierte Ausbreitung kann damit besser vermieden werden. Sollte ein Kind während dem Aufenthalt in der KITA erkranken oder schon krank eintreffen, werden die Eltern/Bezugsperson kontaktiert, damit das Kind abgeholt wird. Ein krankes Kind fühlt sich nicht mehr genügend wohl, um am KITA-Alltag teilzunehmen. Erachtet das KITA-Personal einen Arztbesuch wegen akuter Krankheitssymptome oder Unfall für notwendig, werden die Eltern vorgängig informiert. Falls diese jedoch nicht rechtzeitig erreicht werden können, behält sich die KITA-Leitung vor, den Arzt ohne vorherige Absprache aufzusuchen. 7

9 Die Versicherung gegen Unfall während des KITA-Aufenthalts ist Sache der Eltern. Die Kinder und das Betreuungsteam sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an diese Richtlinien halten und wünschen allen gute Gesundheit. Versicherungen Eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für das Kind sind für den Eintritt obligatorisch. Abweichungen von den vereinbarten Betreuungstagen Voraussehbare Abwesenheiten ausserhalb der Betriebsferien sind zwei Wochen im Voraus der KITA-Leitung zu melden. Bei nicht vollbesetzter KITA besteht die Möglichkeit, zusätzliche Tage mit der KITA-Leitung zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für Änderungen der festgelegten Betreuungstage, welche jedoch 2 Monate im Voraus mit der KITA-Leitung vereinbart werden müssen. Betreuungstage können nicht getauscht werden! Austritt / Kündigung / Vertragsänderung Der KITA-Platz kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, auf Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird die festgelegte Monatspauschale bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Rechnung gestellt. Werden betriebliche Regeln nicht eingehalten, ist die KITA-Leitung gemeinsam mit dem Ressort Gesellschaft berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgter schriftlicher Mahnung, oder bei schwerwiegenden Gründen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Werden die monatlichen KITA-Taxen nicht beglichen, behält sich die Trägerschaft vor, den vereinbarten Betreuungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat aufzulösen. Tagesablauf Uhr Uhr Empfang der Kinder, Frühstück (bis 7.30 Uhr) Uhr Uhr Freies Spielen Uhr Uhr Morgenkreis, Spaziergänge, Aktivitäten, freies Spielen in Haus und Umgebung Uhr Uhr Mittagessen Uhr Uhr Ruhezeit, Schlafen oder freies Spielen Uhr Die Kinder der Vormittagsbetreuung können abgeholt werden Uhr Uhr Spaziergänge, Aktivitäten, freies Spielen in Haus und Umgebung Uhr Uhr Zvieri Uhr Uhr Freies Spielen in Haus oder Umgebung Uhr Uhr Die Kinder können abgeholt werden Turnhalle Jeden Mittwochnachmittag verbringen wir mit den älteren Kindern in der Turnhalle. 8

10 Waldtag Ganzjährlich gehen wir mit den älteren Kindern in wöchentlichem Turnus einen ganzen Tag in den Wald (während der Frühlings- und Herbstferien jeden Tag). Die Teilnahme an diesen Tagen ist aus organisatorischen Gründen obligatorisch. Bei stürmischem oder kaltem Wetter wird der Waldtag verkürzt (in Ausnahmefällen ganz abgesagt). Geburtstage Fällt der Geburtstag des Kindes auf den Tag, an welchem es in der KITA angemeldet ist, wird der Geburtstag gefeiert. An diesem Tag dürfen Eltern einen Zvieri mitbringen, sofern sie dies möchten. Ernährung Für eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder ist die KITA täglich besorgt. Das Kind soll keine Getränke, Esswaren oder Süssigkeiten mitbringen. Persönliche Gegenstände Das Kind darf ein Stofftier oder Nuschi mit in die KITA nehmen. Wir empfehlen, die persönlichen Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu versehen. Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Um unnötige Konflikte zu verhindern, ist das mitbringen von eigenen Spielsachen nicht erwünscht. Kleidung Was mein Kind im Alltag braucht Wir empfehlen, die Kleider mit dem Namen des Kindes zu versehen. Das Kind ist dem Wetter entsprechend zu kleiden. Deshalb müssen je nach Jahreszeiten folgende Kleidungsstücke mitgebracht werden: Frühling Da die Sonneneinstrahlung im Frühling bereits intensiv sein kann, muss das Kind bereits zu Hause an freien Körperstellen mit Sonnenschutz eingecremt werden. Ausserdem sollte es eine Kopfbedeckung gegen die Sonneneinstrahlung mitbringen. An kälteren Tagen braucht das Kind nach wie vor eine warme Mütze und für unsere Out-Door-Aktivitäten den Regenschutz. Bei Waldtagen denken Sie ausserdem an den Zeckenschutz. Sommer Im Sommer ist der Sonnenschutz Ihres Kindes enorm wichtig und das Kind muss bereits zu Hause von Kopf bis Fuss eingecremt werden. Ausserdem benötigt Ihr Kind unbedingt eine Kopfbedeckung. Auch empfehlen wir Ihnen, Ihrem Kind eine Sonnenbrille mitzugeben. Bei Waldtagen denken Sie bitte ebenfalls an den Zeckenschutz. Herbst Wenn die Tage wieder kühler werden braucht das Kind eine warme Mütze und für unsere Out- Door-Aktivitäten den Regenschutz. Bei Waldtagen denken Sie ausserdem an den Zeckenschutz. Winter Im Winter braucht das Kind eine warme Wintermütze, Handschuhe, Halstuch, Strumpfhosen, Ski-Anzug und gefütterte, wasserdichte Winterschuhe (keine Gummistiefel, diese sind zu kalt). Um den Überblick über die Ersatzkleider im Korb nicht zu verlieren, bitten wir den Korb regelmässig zu kontrollieren. Es kommt immer wieder vor, dass Kleidungsstücke verloren gehen. Um Kleidungsstücke zuordnen zu können, müssen die Ersatzkleider mit dem Namen des Kindes versehen werden. Kleidungsstücke die nicht zugeordnet werden können, landen in der Fundgrube. 9

11 Glossar A-Z zu was mein Kind im Alltag braucht Brei: Gemüse- und Früchtebrei wird in der KITA aus Frischprodukten zubereitet. Ersatzkleider: Das Kind braucht für den Alltag in der KITA Ersatzkleider, z.b. Unterhosen, Body, Socken, T- Shirt, Strumpfhosen, Pullover und Hosen. Diese befinden sich im persönlichen Korb Ihres Kindes und sind mit dem Namen des Kindes versehen. Fundgrube: Gegenstände die nicht zugeordnet werden können hängen an der Fundgrube. Bitte sehen Sie ab und zu nach, ob nicht ein Gegenstand Ihres Kindes dort hängt. Gegenstände welche längere Zeit nicht abgeholt werden, kennzeichnen wir mit einem grossen K (KITA) und verwenden diese als KITA-Ersatzkleider. KITA-Kleidung: Wenn das Kind KITA-Ersatzkleider mit nach Hause nimmt, müssen diese nach Gebrauch wieder gewaschen in den Korb RÜCKGABE KITA- ERSATZKLEIDER in der Garderobe deponieret werden. Kopfbedeckung: Käppli oder Mütze, welches gut befestigt werden kann. Nuggis: Werden von Zuhause mitgebracht. Persönliche Gegenstände: Damit sich das Kind geborgen und sicher fühlt, hilft es, wenn Sie einen persönlichen Gegenstand zum Schlafen mitgeben. z.b ein Stofftier oder Nuschi Pflegeprodukte zur täglichen Körperpflege: Werden von der KITA zur Verfügung gestellt. Werden spezielle Pflegeprodukte für das Kind angewendet, müssen diese von Zuhause mitgebracht werden. Regenschutz: Wir gehen bei jedem Wetter mit dem Kind ins Freie. Regenjacke, Regenhose, Gummistiefel und bequeme wasserdichte Schuhe die schmutzig werden dürfen sind nötig und müssen von Zuhause mitgebracht werden. Schoppen: Schoppenflaschen und Folgemilch werden von Zuhause mitgebracht. Sonnenschutz: Damit Ihr Kind ausreichend vor der Sonne geschützt ist, braucht es einen Sonnenhut. Um einen optimalen Schutz vor der Sonne zu gewährleisten, muss das Kind ausserdem zu Hause an den freien Körperstellen mit einem Sonnenschutz eingecremt werden. Sollte Ihr Kind während des Tages zusätzlich Sonnencreme benötigen, muss diese von Zuhause mitgebracht werden. Windeln: Für das Kind bitte Windeln mitbringen. Zahnbürste/Zahnpasta: Werden von der KITA zur Verfügung gestellt. Zeckenschutz: Als Schutz vor Zecken braucht das Kind eine Kopfbedeckung, lange Hosen, einen langärmlige Pullover und lange Socken damit die Hosenbeine in die Socken gesteckt werden können. Nach Waldtagen müssen die Eltern sicherstellen, dass das Kind keine Zecken am Körper hat. 10

12 Zusammenarbeit mit den Eltern Um eine professionelle Betreuung der Kinder zu gewährleisten ist es wichtig, dass ein offener und partnerschaftlicher Kontakt zwischen den Eltern und den Betreuerinnen besteht. Um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen, betreuen die Angestellten der KITA privat keine Kinder der KITA. Damit sich die Eltern und Betreuerinnen über den Entwicklungsstand und die Fortschritte des Kindes austauschen können, findet jährlich ein Gespräch auf Initiative der KITA statt. Auf Wunsch oder nach Bedarf können weitere Gespräche vereinbart werden. Für die bestmögliche Betreuung des Kindes ist es wichtig, dass die KITA-Leitung über grössere Veränderungen in der Familie informiert wird. So können Verhaltensauffälligkeiten des Kindes besser eingeordnet und Hilfestellungen eingeleitet werden. Bei Bedarf oder auf Wunsch der Eltern übernimmt die KITA-Leitung beratende Funktion. Für weitergehende Anliegen der Eltern bietet sie Hilfestellung bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Fachstellen an. Finanzielles Rechnungsstellung / Gemeinderabatt / Kosten Die beim Eintritt getroffenen Abmachungen bezüglich Betreuungszeiten sind Grundlagen für die Berechnung der Monatspauschale. Die aktuelle Preisliste gibt Auskunft über die Tarifgestaltung. Die Betreuungskosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Kinder unter 18 Monaten beanspruchen für die Betreuung 1,5 Plätze; entsprechend wird für Babies, bis zum Kalendermonat, in welchem ein Kind 18 Monate alt wird, ein höherer Tarif verrechnet. Auch bei entschuldigter Abwesenheit oder Krankheit sind die Betreuungskosten geschuldet. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Die Eingewöhnungszeit sowie die zusätzliche Betreuung wird separat in Rechnung gestellt. Berechnung der Monatspauschale Preis pro Tag x Anzahl Tage pro Woche x 47 Wochen dividiert durch 12 Monate ergibt die Monatspauschale. Rabatt Falls die Eltern von einem Rabatt der Gemeinde Richterswil profitieren möchten, sind sie verpflichtet, dem KITA-Sekretariat spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung alle nötigen finanziellen Angaben (Antrag auf Tarifreduktion, Hilfsblatt zur Berechnung der prov. Elternbeiträge) zukommen zu lassen. Sind die Angaben unvollständig, kann kein Rabatt gewährt werden. Rückwirkend werden keine Rabatte gewährt. Für die Berechnung der Elternbeiträge gelten als Grundlage die Beitragsverordnung vom 18. Mai 2014 und das Beitragsreglement vom 10. Februar 2014 der Gemeinde Richterswil zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, welche seit 1. August 2014 in Kraft sind. Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Einkommen, dem Vermögen und der Haushaltsgrösse. Unabhängig von der Rabatthöhe wird ein Mindestbeitrag pro Tag und Kind verrechnet. 11

13 Tarife Gültig ab 1. Januar 2015 Betreuungsmodelle Maximaltarif 1 Baby-Tarif 1 Auswärtige KITA ganzer Tag ( Uhr) KITA halber Tag ( Uhr) Baby-Tarif Auswärtige CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Die Monatspauschale wird wie folgt berechnet: Preis pro Tag x Anzahl Tage pro Woche x (52 Wochen minus 5 Wochen Betriebsferien = 47 Wochen dividiert durch 12 Monate = 3.917) Zusätzliche Betreuungstage Maximaltarif 1 Baby-Tarif 1 Auswärtige KITA ganzer Tag ( Uhr) KITA halber Tag ( / Uhr) Verlängerung Betreuungszeit ½ Tag auf einen ganzen Tag Baby-Tarif Auswärtige CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Zusätzliche Tage oder die Verlängerung der Betreuungszeit von einem halben auf einen ganzen Tag, sofern betriebsbedingt möglich, werden, nach vorgängiger Absprache mit der KITA- Leitung, nach obigen Ansätzen separat in Rechnung gestellt. Eingewöhnung Maximaltarif 1 Baby-Tarif 1 Auswärtige Baby-Tarif Auswärtige Bis 2 h CHF CHF CHF CHF Ab 2 h bis 5 h CHF CHF CHF CHF Ab 5 h CHF CHF CHF CHF Die Eingewöhnungstage werden nach tatsächlicher Präsenz verrechnet. Nach der abgeschlossenen Eingewöhnung wird die vereinbarte Monatspauschale im Voraus in Rechnung gestellt. Zu spät abgeholt Zusätzliche Gebühr pro angebrochene 15 Minuten (Je nach vereinbartem Betreuungsmodell ab Uhr oder ab Uhr) Tarif CHF Mindestbeitrag: ganzer Tag CHF 23.00, halber Tag CHF gemäss Beitragsverordnung vom 18. Mai 2014 sowie Beitragsreglement vom 10. Februar 2014 der Gemeinde Richterswil zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (in Kraft seit 1. August 2014) 12

14 Adressen KITA-Leitung Richterswil/Samstagern Mariane Dapoto Tel. 044 / mariane.dapoto@richterswil.ch Stv. KITA-Leitung Richterswil/Samstagern Fabienne Jung Tel. 044 / fabienne.jung@richterswil.ch Teamleitung Drei Eichen Sarah Hofstetter Tel. 043 / sarah.hofstetter@richterswil.ch KITA-Sekretariat Seestrasse Richterswil Tel. 044 / kita-sekretariat@richterswil.ch KITA Richterswil Etzelstrasse Richterswil Tel. 044 / KITA Drei Eichen Stationsstrasse Samstagern Tel. 043 / Administratives Tel. 044 / Gemeinderätin Ressort Gesellschaft und Präsidentin Kommission familienergänzende Kinderbetreuung Melanie Züger melanie.zueger@richterswil.ch Leiterin Abteilung Gesellschaft Evelyne Bucher evelyne.bucher@richterswil.ch Letzte Überarbeitung Das vorliegende Betriebsreglement wurde im Juni 2014 überarbeitet. 13

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