UKRAINE, REPUBLIK MOLDAU UND BELARUS

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1 DREI ÖSTLICHE PARTNERLÄNDER: UKRAINE, REPUBLIK MOLDAU UND BELARUS Die Politik der Östlichen Partnerschaft der EU, die 2009 aufgenommen wurde, betrifft sechs ehemalige Sowjetrepubliken: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine. Diese Politik wurde angestoßen, um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformbemühungen in diesen Ländern zu unterstützen, damit die Demokratisierung, die verantwortungsvolle Regierungsführung, die Energieversorgungssicherheit, der Umweltschutz sowie die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung gestärkt werden. Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Belarus, gehören der Parlamentarischen Versammlung Euronest an. DIE UKRAINE Die dramatischen Ereignisse, die sich seit November 2013 in der Ukraine zutragen, begannen als proeuropäischer Protest gegen die Regierung, die das im Juli 2012 paraphierte Assoziierungsabkommen mit der EU nicht weiter voranbrachte. Zahlreiche Protestteilnehmer nahmen eine EU-freundliche Haltung ein und hielten das Abkommen wahrscheinlich für einen Schritt, der sie dem Beitrittsprozess näherbringen würde. Diese Bewegung führte schließlich zu einem Regierungswechsel und (im Oktober 2014) zu einer Parlamentswahl, in deren Zuge proeuropäische Kräfte und reformfreundliche Parteien an die Macht kamen. Während dieser Phase des Aufruhrs annektierte Russland im März 2014 völkerrechtswidrig die Krim und im östlichen Teil der Ukraine entflammte ein separatistischer Krieg. Den Vereinten Nationen zufolge sind in der Ukraine seit Beginn des Konflikts über Menschen getötet worden. Dies schließt die 298 Personen mit ein, die am 17. Juli 2014 mit dem Flug MH17 der Malaysian Airlines reisten und in einem von Separatisten kontrollierten Gebiet abstürzten. Die militärischen Konflikte haben zwar dank einer in Minsk vereinbarten und mehrfach verlängerten Waffenruhe etwas nachgelassen, allerdings wird die Nachhaltigkeit des Waffenstillstands durch ein regelmäßiges Ausbrechen von Kämpfen in Frage gestellt. Nach Auseinandersetzungen im Sommer 2016 wurde am 1. September 2016 eine Waffenruhe vereinbart. Die EU hat die Aufhebung ihrer Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland an die vollständige Einhaltung der Vereinbarung von Minsk durch Moskau geknüpft. Die Sanktionen sind seither nicht aufgehoben worden. Im März 2014 vereinbarte die Kommission Maßnahmen zur Unterstützung des Landes, und die EU und die Ukraine unterzeichneten am 27. Juni 2014 das Assoziierungsabkommen. Die Kapitel über politischen Dialog, Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie über wirtschaftliche, finanzielle und sektorale Zusammenarbeit traten am 1. November 2014 vorläufig in Kraft. Der den Handel betreffende Teil des Assoziierungsabkommens kommt seit dem 1. Januar 2016 vorläufig zur Anwendung. Das vorläufige Inkrafttreten kennzeichnete auch das Ende der trilateralen Handelsgespräche mit Russland, wodurch die Handelspräferenzen des Landes im Rahmen des Freihandelsabkommens der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Kurzdarstellungen über die Europäische Union

2 (GUS-Freihandelsabkommen) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt werden. Das Assoziierungsabkommen ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Die Bürger der Ukraine benötigen seitdem für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum mehr. Die Verordnung zur Visaliberalisierung für die Ukraine trat am 11. Juni 2017 in Kraft. Das Europäische Parlament hat neun Entschließungen zur Ukraine angenommen, die jüngste davon (zu den ukrainischen Gefangenen in Russland und der Lage auf der Krim) am 16. März Am 11. Oktober 2016 wurde das politische Oberhaupt der Krimtataren, Mustafa Dschemiljew, für den Sacharow-Preis 2016 vorgeschlagen. Die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Parlament der Ukraine (der Werchowna Rada) werden im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine ausgestaltet. Die erste Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine fand am 24./25. Februar 2015 in Brüssel statt. Seitdem fanden vier weitere Sitzungen statt: Die 6. Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschuss fand im September 2017 statt. Das Europäische Parlament und die Werchowna Rada unterzeichneten am 3. Juli 2015 in Kiew eine Vereinbarung über einen gemeinsamen Rahmen für parlamentarische Unterstützung und Kapazitätsaufbau. Nach einer Bedarfsermittlungsmission wurde in der Ukrainischen Woche vom 29. Februar bis 2. März 2016 in Brüssel ein Bericht mit spezifischen Empfehlungen vorgestellt. Das Europäische Parlament setzt den Mediations- und Dialogprozess mit dem Präsidenten des ukrainischen Parlaments und den Fraktionsführern fort. Der Dialog ist unter dem Namen Jean-Monnet-Dialog bekannt, da das erste Treffen im historischen Gebäude des französischen Staatsmanns im Oktober 2016 in Bazoches stattfand, und sein Schwerpunkt liegt auf einer institutionellen Reform des ukrainischen Parlaments. Das Parlament wurde zur Beobachtung der nationalen Wahlen in der Ukraine eingeladen. An einer im Jahr 2014 entsandten internationalen Wahlbeobachtungsmission beteiligten sich eine Beobachterdelegation des Europäischen Parlaments und Delegationen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR), der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Parlamentarischen Versammlung der NATO. Nach Angaben der internationalen Beobachter war die Parlamentswahl vom Oktober 2014 gut organisiert, transparent, demokratisch und entsprach im Allgemeinen den internationalen Normen. Die Wahl wurde als Konsolidierung der positiven Wahlverfahren gewertet, die bereits bei früheren Präsidentschaftswahlen in dem Land anerkannt wurden. Allerdings gab es weiterhin einige Unregelmäßigkeiten, überwiegend (zu 90 %) bei Kandidaten in Ein-Mandat- Wahlkreisen in den südlichen Regionen. Am 2. November 2014 wurden in den östlichen Regionen des Landes Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten. Die EU erkannte die Wahlen nicht an und erachtete diese als illegal und als gegen den Wortlaut und den Geist der Vereinbarungen von Minsk gerichtet. Am 18. September 2016 fanden auf dem gesamten Gebiet der Krim die Wahlen zur russischen Duma statt, die jedoch nicht von der OSZE bzw. dem BDIMR beobachtet wurden. Allerdings erfolgte Kurzdarstellungen über die Europäische Union

3 eine Beobachtung der Wahlen durch die OSZE bzw. den BDIMR auf dem Gebiet der Russischen Föderation. REPUBLIK MOLDAU Die EU und die Republik Moldau unterzeichneten am 27. Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen und ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen, die beide im September 2014 vorläufig in Kraft traten. Im April 2014 wurde die Republik Moldau das erste Land der Östlichen Partnerschaft, das in den Genuss der Visumfreiheit kam. Die Unterstützung der EU für die Republik Moldau im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) wurde ebenfalls erheblich aufgestockt, von 40 Mio. EUR im Jahr 2007 auf 131 Mio. EUR im Jahr Nach dem Skandal um den Bankenbetrug im Jahr 2014 wurde die Unterstützung der EU vorübergehend ausgesetzt. Die bilaterale Hilfe für die Republik Moldau im Rahmen des ENI könnte sich im Zeitraum zwischen 335 Mio. EUR und 410 Mio. EUR bewegen. Laut einem kritischen Bericht des Rechnungshofs, der im Dezember 2016 veröffentlicht wurde, wurde eine Unterstützung nur in begrenztem Maße gewährt, wobei die Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen noch aussteht. Nachdem das Assoziierungsabkommen mit der EU von der moldauischen Nationalversammlung ratifiziert worden war, verhängte Russland eine Reihe von Maßnahmen gegen Einfuhren aus der Republik Moldau und setzte die Handelspräferenzen des Landes aus, welche ihm im Rahmen des GUS-Freihandelsabkommens gewährt werden. Nach einem verhältnismäßig ruhigen Wahlkampf, bei dem hauptsächlich geopolitische Themen im Mittelpunkt standen (EU vs. Eurasische Wirtschaftsunion), kam nach der Parlamentswahl in der Republik Moldau vom 30. November 2014 eine proeuropäische und reformfreundliche liberale Mehrheitskoalition an die Macht, und das obwohl die prorussische sozialistische Partei 21,37% der Stimmen erhalten hatte. Am 14. Juni 2015 fanden Kommunalwahlen statt, bei denen proeuropäische Parteien gegenüber dem prorussischen Lager einen knappen Sieg davontrugen. Größere Korruptionsskandale lösten Straßenproteste aus, an denen sich Tausende von Menschen beteiligten. Seit den Wahlen folgten bereits vier Regierungen aufeinander, was die politische Instabilität des Landes deutlich macht. Am 4. März 2016 urteilte das Verfassungsgericht der Republik Moldau, dass der Staatspräsident fortan wieder durch das Volk gewählt werden sollte, und schaffte damit ein Gesetz vom Juli 2000 wieder ab, mit dem die Wahl durch das Parlament eingeführt worden war. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl fand am 30. Oktober 2016 statt. Der prorussische Kandidat der sozialistischen Partei, Igor Dodon, und die proeuropäische Kandidatin Maia Sandu von der liberaldemokratischen Partei schafften es in den zweiten Wahlgang am 13. November 2016, aus dem schlussendlich Igor Dodon als Sieger hervorging. Eine große Herausforderung für die Republik Moldau ist nach wie vor die abtrünnige Region Transnistrien, die einseitig ihre Unabhängigkeit erklärt hat. Während im November 2011 erneut offizielle Gespräche zur Beilegung des Konflikts aufgenommen wurden, führten die Treffen darunter zwei im Jahr 2014, eines im Jahr 2015 und ein weiteres im Jahr 2016 bislang nur zu eingeschränkten Ergebnissen. Dank eines bilateralen Protokolls wurde die vertiefte und umfassende Freihandelszone ab dem 1. Januar 2016 auch auf Transnistrien ausgedehnt. Zudem kam es im Herbst 2016 als Folge der Auslegung des Gesetzes von 1994 über den Sonderstatus von Gagausien und anderer politischer Entwicklungen (einschließlich der Haftbefehle, die gegen vier gagausische Stellvertreter ausgestellt wurden) zu politischen Spannungen zwischen Chișinău und Comrat (Hauptstadt von Gagausien). Dank der Vermittlung Kurzdarstellungen über die Europäische Union

4 durch die Botschafter der OSZE, der Vereinigten Staaten und der EU konnte der politische Konflikt zwischenzeitlich beigelegt werden. Das Europäische Parlament hat am 13. November 2014 das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau angenommen. Zu einem früheren Zeitpunkt des Jahres 2014 hatte das Parlament das Inkrafttreten der Befreiung von der Visumpflicht für das Land gebilligt. Das Parlament hat den Stillstand in Bezug auf die Transnistrien-Frage zur Kenntnis genommen und mehrmals darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, eine politische Lösung zu finden. Die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau wurden im Jahr 2014 mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens formalisiert. Das erste Treffen des Assoziationsrates EU-Moldau wurde am 16. März 2015 abgehalten, und das vierte Treffen des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Moldau fand am 22. Mai 2017 in Chișinău statt. Das Parlament wurde zur Beobachtung aller in jüngster Zeit in der Republik Moldau abgehaltenen Parlamentswahlen eingeladen. Die Parlamentswahl vom 30. November 2014 wurde von den internationalen Beobachtern der langfristigen Wahlbeobachtermission des OSZE/BDIMR relativ positiv bewertet. Zusammen mit dem OSZE/BDIMR, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie der Parlamentarischen Versammlung der OSZE führte das Europäische Parlament infolge der Parlamentswahl vom 8. Oktober 2016 eine Beobachtungsmission durch. Die Präsidentschaftswahl 2016 wurde ebenfalls durch eine Delegation des Europäischen Parlaments beobachtet, die von Igor Soltes (Verts/ALE, Slowenien) geleitet wurde. Die Delegation lobte die Arbeit der zentralen Wahlkommission und würdigte die hohe Anzahl weiblicher Kandidaten, verurteilte aber gleichzeitig den Missbrauch von Verwaltungsressourcen, den Mangel an Transparenz bei der Kampagnenfinanzierung und die unausgewogene Berichterstattung in den Medien. WEIßRUSSLAND Die EU verpflichtet sich, gegenüber Belarus eine Politik des kritischen Engagements zu verfolgen. Eine zuletzt erfolgte bilaterale Annäherung zwischen den beiden Ländern hat die EU dazu veranlasst, ihre gegenüber Belarus verhängten Sanktionen am 25. Februar 2016 zu lockern. Bei diesen handelt es sich um das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote sowie Handels- und Finanzbeschränkungen. Der Rat beschloss am 25. Februar 2016, restriktive Maßnahmen gegen 170 Personen und drei Unternehmen, für die die Auflistung bereits ausgesetzt worden war, nicht zu verlängern. Er verlängerte weitere Maßnahmen, einschließlich eines Waffenembargos sowie des Einfrierens von Vermögenswerten und eines Reiseverbots für vier Personen, die mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern, einem Geschäftsmann und einem Journalisten in Verbindung gebracht werden. Ferner hat die EU für Belarus auch weitere Anreize geschaffen: In den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Riga vom Mai 2015 wurden die beim Dialog über Visumserleichterungen und Rückübernahme erzielten Fortschritte anerkannt und der Weg für eine Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus geebnet. Dieser Dialog, der in den Jahren 2012 und 2013 stattgefunden hatte, bestand aus einem Meinungsaustausch zwischen der EU und Vertretern der belarussischen Zivilgesellschaft. Ab Kurzdarstellungen über die Europäische Union

5 2014 wurde der Dialog durch ein Projekt ersetzt, in dessen Mittelpunkt die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen stand. Die EU und Belarus nahmen im Jahr 2014 Verhandlungen über Visumserleichterungen und Rückübernahmeabkommen und im Jahr 2015 über eine Mobilitätspartnerschaft auf. Die Zusammenarbeit im Bereich Migration wird in den nächsten Jahren ebenfalls ausgebaut. Belarus handelt derzeit kein Assoziierungsabkommen mit der EU aus. Das Europäische Parlament hat eine Reihe von Entschließungen angenommen, in denen Belarus im Zusammenhang mit den dort aus politischen Gründen Inhaftierten, den Einschränkungen der Medienfreiheit und der Zivilgesellschaft, der Missachtung der Menschenrechte und der fehlerhaften Parlamentswahl kritisiert wird. Im September 2013 hat das Parlament eine Empfehlung zur EU-Gesamtstrategie für Belarus angenommen, in der die Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen gefordert wird. Während die Grundprinzipien dieser Strategie weiterhin bestehen bleiben und in jedem Jahresbericht über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik bekräftigt wurden, wurde auch die konstruktive Rolle von Belarus in der Regionalpolitik gewürdigt. Das Europäische Parlament nahm am 6 April 2017 eine Dringlichkeitsentschließung zur Lage in Belarus an, in der es das massive Vorgehen im Februar und März 2017 gegen Teilnehmer friedlicher Protestkundgebungen im ganzen Land verurteilt hat. Aufgrund der Art und Weise, in der in Belarus Wahlen abgehalten werden, erkennt das Parlament die Nationalversammlung des Landes nicht an. Infolgedessen unterhält es keine bilateralen Beziehungen mit dieser Versammlung. Stattdessen trifft sich die Delegation des Parlaments für die Beziehungen zu Belarus regelmäßig mit Mitgliedern der belarussischen Opposition und der Zivilgesellschaft, um die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Land zu erörtern. Die aktuelle Annäherung zwischen der EU und Belarus hat eine Delegation des Europäischen Parlaments dazu veranlasst, im Juni 2015 und Juli 2017 in das Land zu reisen. Seit 2001 hat Belarus das Europäische Parlament nicht mehr zur Beobachtung von Wahlen eingeladen. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 11. September 2016 statt. Das OSZE/BDIMR sowie die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatten hierfür Wahlbeobachtungsmissionen entsandt. Krzysztof Bartczak 09/2017 Kurzdarstellungen über die Europäische Union

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