17. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

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1 Bekanntmachung 17. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 06.März 2014 beschlossenen 16. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1.Januar 2009 mit Bescheid vom 21.Mai 2014 (Aktenzeichen: /2008) wie folgt genehmigt: Der vom Verwaltungsrat am 6.März 2014 beschlossene 17.Nachtrag zur Satzung wird mit Ausnahme - des Satzes Alle teilnehmenden Mitglieder und mitversicherten Angehörigen erhalten neben dem Bonus der Varianten 1 oder 2 eine Auslandsreisekrankenversicherung nach 194 Abs. 1a SGB V für zwölf Monate. sowie des Passus Ab gilt: in Artikel I Nr. 6 13c (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten) Abs. II, - der Wörter (Gültig ab Bonusjahr 2012) in Artikel I Nr. 11 Anlage zu 13c, - der Wörter Praxisgebühr für den Mann bei Infogespräch in Artikel I Nr. 11 Anlage 13c unter Schwangerschaft, und insoweit Artikel II sowie mit den Maßgaben, dass - in Artikel Nr. 5 13a (Wahltarif besondere ambulante ärztliche Versorgung) Abs. III Satz 2 nach den Wörtern vertraglich gebundenen Leistungserbringer die Wörter ohne Überweisung eingefügt werden, - in Artikel Nr. 5 13a (Wahltarif besondere ambulante ärztliche Versorgung) Abs. III Satz 8 die Wörter im jeweiligen Vertrag genannten durch das Wort vertraglichen ersetzt werden, - in Artikel I Nr. 9 13e (Wahltarif integrierte Versorgung) Abs. I Satz 1 die Wörter Versorgungen nach 140a SGB V durch die Wörter Versorgung nach 140a ff. SGB V ersetzt werden, - in Artikel I Nr. 9 13e (Wahltarif integrierte Versorgung) Abs. III Satz 1 die Wörter Versorgungen nach 140a SGB V durch die Wörter Versorgung nach 140a ff. SGB V ersetzt werden, - und Artikel I Nr. 11 in der Anlage zu 13a unter Versicherungen bei der Auslandsreisekrankenversicherung die Wörter bis zu 15

2 Euro pro Police und Mitglied durch die Wörter wenn Prämie höher als 15 Euro ersetzt werden, gemäß 195 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches IV genehmigt. Der Nachtrag wird durch Aushang sowie auf der Internetseite bekannt gemacht. Gemäß 18 der Satzung der BKK Pfalz ist eine einwöchige Aushangfrist einzuhalten; die Bekanntmachung hängt in der Zeit vom 27.Mai 2014 bis 03.Juni 2014 aus. Ludwigshafen, 27. Mai Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz, Ludwigshafen a. Rh., in der Fassung vom Artikel I Nr. 1 In 6 wird Absatz III wie folgt neu gefasst: Wenn ein Wahltarif nach 14 gewählt wurde, kann die Mitgliedschaft zur BKK Pfalz frühestens unter den Voraussetzungen des 14 Abs. XVI

3 und Abs. XVII, aber nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gemäß 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V gekündigt werden. Nr. 2 8a wird ersatzlos gestrichen. Nr. 3 In 11 entfällt die Nummerierung Absatz I. Nr. 4 In 11 wird der Absatz II Auf die Entschuldung der Kasse entfällt ein Beitragssatzanteil in Höhe von 0,00 v. H. Der Beitragssatzanteil für die Finanzhilfen im Rahmen der Entschuldung von anderen Betriebskrankenkassen nach 265a SGB V beträgt 0,0012 v. H. ersatzlos gestrichen. Nr. 5 In 13a (Wahltarif besondere ambulante ärztliche Versorgung) wird Abs. III wie folgt neu gefasst: Der Versicherte ist an die Verpflichtungen nach Abs. II für die Dauer der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gebunden. Er soll während dieser Zeit entgegen der schriftlichen Verpflichtungen nach 73c Abs. 2 Satz 1 SGB V andere als die vertraglich gebundenen Leistungserbringer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.b. Wohnungswechsel, Praxisschließung oder Störung des Vertrauensverhältnisses) in Anspruch nehmen. Die Teilnahme ist schriftlich zu erklären. Die Teilnahmeerklärung kann durch den Versicherten innerhalb von 2 Wochen nach deren Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der BKK Pfalz ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die BKK Pfalz. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die BKK Pfalz dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. Der Versicherte kann die Teilnahme bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Satz 2 jederzeit kündigen. Nach Ablauf der im jeweiligen Vertrag genannten Bindung ist die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung ist der BKK Pfalz schriftlich zu erklären.

4 Nr. 6 In 13c Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten wird Abs. I und II wie folgt neu gefasst: I. Mitglieder erhalten einen Bonus, wenn sie und alle mitversicherten Angehörigen sich gesundheitsbewusst gem. 65a SGB V verhalten, indem sie, soweit sie zur Inanspruchnahme berechtigt sind, folgende Voraussetzungen vollständig nachweisen: 1. Die Versicherten nehmen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gem. 25 Abs. 1 SGB V teil. 2. Die Versicherten nehmen jährlich an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung gem. 25 Abs. 2 SGB V teil. 3. Mitversicherte Kinder nehmen die nach 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen für den Zeitraum des jeweiligen Jahres vollständig in Anspruch. 4. Die Versicherten weisen einen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio nach. 5. Die Versicherten ab der Vollendung des 18. Lebensjahres, nehmen einmal jährlich die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung einmal je Kalenderhalbjahr in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im BKK-Bonusheft durch den behandelnden Arzt. II. Der Bonus wird dem Mitglied nach Erfüllen der Voraussetzungen nach Abs. I ausgezahlt. Das Mitglied hat die Wahl zwischen einer der beiden folgenden Bonusvarianten. Bonusvariante 1: Inanspruchnahme eines festen Betrages in Höhe von 40 je Kalenderjahr. Bonusvariante 2: Das Mitglied erhält als Bonus einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten für die Inanspruchnahme der im Katalog der BKK Pfalz genannten Leistungen in Höhe von jeweils insgesamt bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr. Eine Übertragung des nicht ausgeschöpften Betrages auf das Folgejahr ist nicht möglich. Die Kasse führt einen Katalog (der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist), in dem die jeweiligen Leistungen und Produkte aufgezählt werden, für die eine Kostenbeteiligung gewährt wird. Die Versicherten haben das Recht, diesen Katalog einzusehen. Die BKK Pfalz stellt ihnen auf Wunsch diesen Katalog in schriftlicher Form zur Verfügung. Alle teilnehmenden Mitglieder und mitversicherten Angehörigen erhalten neben dem Bonus der Varianten 1 oder 2 eine Auslandsreisekrankenversicherung nach 194 Abs. 1a SGB V für zwölf Monate.

5 Ab gilt: Alle Mitglieder und mitversicherten Angehörigen, die am Bonusprogramm teilnehmen, erhalten während dieser Zeit, sofern sie die Voraussetzungen für den Bonus erfüllen, neben dem Bonus der Varianten 1 oder 2 die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung pro Kalenderjahr in Gesamthöhe von bis zu 15 Euro pro Mitglied inkl. mitversicherten Angehörigen jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten erstattet Nr. 7 In 13c Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten wird im Abs. III im vorletzten Satz das Wort Zuschuss durch ersetzt. Nr. 8 Bonus 13d Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung wird Absatz III wie folgt neu gefasst Die Teilnahme beginnt mit Wirkung für das auf das Datum der Abgabe der Teilnahmeerklärung folgende Abrechnungsquartals, wenn die Teilnahmeerklärung bis spätestens am 10. Kalendertag des 2. Monats vor Beginn des Abrechnungsquartals bei der BKK Pfalz bzw. der von der BKK Pfalz beauftragten Stelle eingegangen ist, frühestens jedoch mit dem Tage, der im Bestätigungsschreiben der BKK Pfalz genannt ist. Das Bestätigungsschreiben der BKK Pfalz enthält einen Hinweis auf das Widerrufsrecht des Versicherten. Die Teilnahmeerklärung kann durch den Versicherten innerhalb von 2 Wochen nach deren Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der BKK Pfalz ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die BKK Pfalz. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die BKK Pfalz dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. Nr. 9 Einfügung des 13e wie folgt 13e Wahltarif integrierte Versorgung I Die BKK Pfalz bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung integrierte Versorgungen nach 140a SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Leistungserbringern an. Die Teilnahme an diesen Versorgungsformen ist für die Versicherten freiwillig.

6 II III Die Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der BKK Pfalz ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die BKK Pfalz. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die BKK Pfalz dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht schriftlich mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. Die BKK Pfalz führt ein Verzeichnis über die integrierten Versorgungen nach 140a SGB V. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten, die teilnehmenden Leistungserbringer und den Ort der Durchführung der integrierten Versorgung. Der Versicherte hat das Recht, das Verzeichnis einzusehen. Die BKK Pfalz stellt dem Versicherten auf Wunsch Inhalte des Verzeichnisses in schriftlicher Form zur Verfügung. Nr. 10 Folgender wird neu eingefügt: 19 Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse Die BKK Pfalz veröffentlicht die wesentlichen Ergebnisse der Rechnungslegung gemäß 305b SGB V im elektronischen Bundesanzeiger, auf den Internetseiten der Betriebskrankenkasse unter sowie nachrichtlich in der Mitgliederzeitschrift. Nr. 11 Als Anlage der Satzung zu 13a wird folgender Bonuskatalog angehängt: Anlage zu 13c der Satzung Erstattungskatalog Bonusmodell VorsorgePLUS ( Gültig ab Bonusjahr 2012 ) AktivPLUS-Gesundheitsreisen Ambulante Kuren im Ausland Apothekenrechnungen Für Gesundheitsartikel, zum Beispiel rezeptfreie Medikamente, Vitaminpräparate etc. Brillen und Kontaktlinsen Firmengesundheitsmanagement der Firma Vital4Work Passbild egk Kosten für ein Passbild, die der/m Versicherten für die egk entstanden sind

7 Gesetzliche Zuzahlungen für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenhäuser und Zahnersatz. Gesundheitsartikel allgemein Zum Beispiel Infrarotmassagegerät, Rotlampe, Massagematte, Heizdecke, Inhaliergerät, Einlagen, Blutdruckmessgerät, Bandagen, elektrische Zahnbürsten, etc. Gesundheitsleistungen allgemein Zum Beispiel Massagen, professionelle Zahnreinigung, sämtliche IGEL- Leistungen (Leistungen, die der Arzt über die kassenärztliche Versorgung hinaus anbietet), Osteopathie, Hydrojet-Therapie, Brainlight (Shiatsu-Massage- Systeme) und Einlagerung von Nabelschnurblut (Stammzellen) über VITA 34. Gewichtsreduktion Hierunter fallen Kosten für die Teilnahme an gewichtsreduzierende Maßnahmen (zum Beispiel Weight Watchers) sowie Kosten für damit in Verbindung stehende Produkte. Heilpraktiker Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel. Impfungen Außerhalb der Regelleistung und außerhalb der Mehrleistungen unserer Satzung Nahrungsergänzungsmittel Alle Arten der gesundheitsbewussten Nahrungsergänzung (zum Beispiel Cellagon), insbesondere Vitaminpräparate, Aufbaupräparate aus der Apotheke (zum Beispiel VitaSprint) und Präparate von Direktvertrieben wie zum Beispiel LR Health&Beauty Systems, Herbalife und Fitline. Präventionskurse Private Arzt- und Zahnarztrechnungen Schwangerschaft Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (auch 3D), Triple-Test, Toxoplasmose-Untersuchung, Zuckerbelastungstest als Vorsorge, Abstrich auf Streptokokken, Geburtsvorbereitung für Männer, Akupunktur, Wickel- und andere Kurse, Praxisgebühr für den Mann bei Infogespräch, Nahrungsergänzungsmittel (Folsäure, Multivitaminpräparate, etc.), Stillkissen Sport / Fitness Zum Beispiel Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Gebühren im Fitnessstudio, Eintrittskarten für Schwimmbad und Sauna, Babyschwimmen, allgemeine Schwimmkurse etc. Trainingsgeräte Alle Hilfsgeräte, die zu Sport- und Fitnesszwecken eingesetzt werden können. Dies können Crosstrainer, Laufband, Rudermaschine, Fahrrad, Nordic- Walking-Stöcke, Sportschuhe, Gymnastikball, Deuserband etc. sein

8 Verhütungsmittel Hierunter fallen alle gängigen Verhütungsmittel, insbesondere die Pille. Versicherungen Im Bereich der privaten Versicherungen sind folgende Versicherungsarten über das Bonusmodell zuschussfähig: Auslandsreisekrankenversicherung (bis zu 15 Euro pro Police und Mitglied) Betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers) Berufsunfähigkeitsversicherung Dread Disease Erwerbsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Krankenzusatzversicherung ambulant und stationär Pflegezusatzversicherung Unfallversicherung Zahnzusatzversicherung Diese Aufzählung ist abschließend. Alle anderen privaten Versicherungen (insbesondere Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen etc.) sind durch das Bonusmodell nicht zuschussfähig. Artikel II Artikel I Nr.1 und Nr.3 bis 11 treten nach Genehmigung der Aufsicht in Kraft, Nr. 2 tritt rückwirkend zum in Kraft. Ludwigshafen, x

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