NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen

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1 Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung eines Modellprojektes gem. 16 f SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO als Projektförderung über Zuwendungsrecht NEUE Impulse U 50 des JobCenter Essen Gegenstand des Aufrufes ist die Entwicklung und Einreichung einer Projektidee zur Aktivierung, Stabilisierung und Integration von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit entsprechenden Vermittlungshemmnissen, die nicht überwiegend im gesundheitlichen Bereich liegen, in den allgemeinen Arbeitsmarkt. hier: Neue Impulse U 50 Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf die o.g. Projektförderung Neue Impulse richtet sich an nationale Träger (i.s.d. 21 SGB III). Vorbemerkung: Im JobCenter Essen gibt es Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen, für die eine (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt aussichtslos erscheint und denen bisher allenfalls eine Förderung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten oder der FAV nach 16e SGB II eine Teilhabe am Arbeitsleben vermittelte. Diese Kunden müssen über andere Wege aktiviert und stabilisiert werden, um in Arbeit vermittelt zu werden. Erste Erfahrungen mit der Personengruppe belegen, dass dies möglich ist, wenn die Aktivierung mit geringem Betreuungsschlüssel (1:12), zielgruppengerechten Methoden, individuell und mit Geduld über einen längerfristigen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erfolgt. 1

2 Zielgruppe: Kunden die in den letzten 24 Monaten nicht mehr arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (Marktersatzmaßnahmen, bei denen der Einsatz von Regelinstrumenten des SGB II/III bisher zu keinem positiven Ergebnis im Sinne der Eingliederung geführt hat sind insofern unschädlich) und die bei Projekteintritt nicht zur Zielgruppe 50 Plus gehören Das Hauptziel des Projektes Neue Impulse U 50 ist es, ein Angebot zu entwickeln, um diese Menschen chancenorientiert zu aktivieren und in eine dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln. Ziele: vorwiegend Aktivierung, Stabilisierung (Begleitung, Aufbau einer Tagesstruktur, Unterstützung auch in Bezug auf allg. Lebenshilfe), Qualifizierung, Gesundheitsprävention, bis hin zur Integration. Träger, die teilnehmen möchten, werden dazu aufgerufen, einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Diesem Antrag muss ein Konzept zur Aktivierung, Stabilisierung und Integration der Teilnehmer der Zielgruppe in den allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie ein Kosten- und Finanzplan beigefügt sein. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die zuzuwendenden Projektmittel. Auf Basis dieses Konzeptes und des Kosten- und Finanzplanes, aus dem ein nachvollziehbar projektbezogener Mitteleinsatz erkennbar sein muss, beabsichtigt das JobCenter Essen, Zuwendungsbescheide zu erstellen. Gefördert werden 2 Einzelprojekte für jeweils 120 Kunden/Plätze mit der Dauer von 12 Monaten. Darin soll ein Anteil von jeweils max. 20 % der Plätze für Teilzeit vorgehalten werden. 2

3 Grundlagen Teilnehmende sind Mitglieder der Zielgruppe, die durch den Träger in Kooperation mit dem JobCenter Essen für eine Teilnahme am Projekt individuell ausgewählt werden. Das Verfahren der Zuweisung von Mitgliedern der Zielgruppe in das Projekt und die Begründung der Teilnehmereigenschaft ist im einzureichenden Konzept zu beschreiben. Unter Aktivierung und Stabilisierung werden die Angebote und Maßnahmen des Trägers verstanden, die die Teilnehmenden zur Erhöhung der Eigenverantwortung und Beschäftigungsfähigkeit durchlaufen und die zu Integrationsfortschritten führen. Dazu gehören beispielsweise intensive Profiling-Ansätze, Empowerment-Module, Mobilitätsund Gesundheitsförderung, sozialintegrative Beratung, Einzel- und Gruppencoaching, Praktika in Unternehmen oder betriebliche Trainingsmaßnahmen. In den Konzepten ist darzustellen, mit welchen Angeboten und Maßnahmen die Aktivierung der Teilnehmenden im Projekt Neue Impulse U 50 erfolgen soll und wie erzielte Integrationsfortschritte festgestellt werden. Unter einer Integration wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt verstanden. Eine geringfügige Beschäftigung i.s.d. 8 SGB IV (Mini-Job) stellt keine Integration im Rahmen des Projektes Neue Impulse U 50 dar. Projektfinanzierung Das Projekt Neue Impulse U 50 dient dem vorgenannten Zuwendungszweck. Das JobCenter Essen stellt den Trägern für die Umsetzung der Konzepte Projektmittel in Form von Zuwendungen als Vollfinanzierung zur Verfügung. Die Höhe der Mittel wird auf Grundlage einer Auswertung der eingereichten Konzepte und einer Abstimmung mit den Antragstellern im Rahmen eines Zielfestlegungsprozesses festgesetzt. In den angestrebten Abstimmungen geht es um die gemeinsame Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, die in der Regel mit einer Weiterentwicklung der Konzepte einhergehen werden. Ziel der Abstimmung ist die Festlegung von realistischen Integrationszahlen in der Projektumsetzung. Es wird eine Förderhöchstgrenze von ,- Euro pro Projekt festgelegt. 3

4 Inhaltliche Mindestangaben des Antrags: Das einzureichende Konzept muss mindestens folgende Angaben beinhalten: 1. eigene Trägerbeschreibung 2. regionaler Wirtschaftsraum 3. Zielgruppe und Erfahrungen aus bisherigen Aktivitäten mit der Zielgruppe 4. eingesetztes Personal 5. Verfahren der Zuweisung der Teilnehmenden 6. geplante Aktivierungs- Stabilisierungs- und Integrationsstrategien und Angebote für die Teilnehmenden mit Angaben zur Beschreibung von zielgruppengerechten Methoden 7. benötigte Mittel laut Kosten und Finanzplan 8. Berücksichtigung von Migrantinnen und Migranten, soweit regional relevante Zielgruppe 9. Diversity Management 10. Darstellung der Dokumentation der Integrationsfortschritte der Teilnehmenden 11. Förderung der Nachhaltigkeit der Integration (z.b. beschäftigungsbegleitendes Coaching) 12. Zusammenarbeit und Steuerungsmöglichkeit mit dem JC Essen, sowie Entwürfe zur Berichterstattung und Evaluierung Festgelegte Grundlagen zum Projektangebot seitens des JobCenter Essen in Bezug auf den Personaleinsatz die berücksichtigt werden müssen: Das eingesetzte Personal muss bestehen aus: - Integrationsbegleitern/Innen / Sozialpädagogen/Innen - Psychologen/Innen - Jobcoaches/Vermittlern/Innen Präsenzzeiten von mind. 15 Stunden in der Woche pro Kunde sind einzuhalten. 4

5 Antragstelle ist: Stadt Essen JobCenter Planung und Vergabe Ruhrallee Essen Der Antrag muss rechtzeitig in schriftlicher Form bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenannten Antragsstelle eingegangen sein. Die Konzepte zur Teilnahme am Aufruf sind in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Form (ungebunden) einzureichen. Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt deutsches Recht. Ansprechpartner Anfragen von Antragstellern im Rahmen dieses Antrags- und Bewilligungsverfahrens sind schriftlich (auch per ) an die Antragsstelle zu richten. Zeitplans des Verfahrens Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Anträgen August 2014 Frist zur Einreichung der Anträge: 15. September 2014 Bewertung und Abstimmung der eingereichten Konzeptionen September 2014 Bewilligung der Regionalprojekte 30. September 2014 Umsetzungszeitraum der Regionalprojekte 01.November Oktober

6 Der Antrag ist von der vertretungsberechtigten Leitung des Trägers zu unterzeichnen. Seitens des JobCenter Essen wird eine Beschränkung wie folgt festgelegt: Ein Antrag kann grundsätzlich nur für die Durchführung eines Einzelprojektes für 120 TN eingereicht werden. Kein Anspruch Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das JobCenter Essen aufgrund der Reihenfolge der ausgewerteten Anträge (Bewertungsmatrix analog zu den inhaltlichen Mindestangaben im Antrag) und im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel. 6

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