Beratung im Drucksache Nr. 83/2014
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- Eva Krüger
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1 Fachbereich : F1.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F Datum : Beratung im Drucksache 83/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gevelsberg; a) Wahl des vorsitzenden Mitgliedes b) Wahl der übrigen Mitglieder c) Wahl der Stellvertreter/innen des vorsitzenden Mitgliedes Beschlussvorschlag: a) Zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gevelsberg wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Gevelsberg Bürgermeister Claus Jacobi b) In den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gevelsberg werden vorbehaltlich der Änderung der Satzung für die Sparkasse Gevelsberg durch den Verwaltungsrat der Sparkasse gewählt: Als Mitglieder: als persönl. stellv. Mitglieder 1. (SPD) 2. (SPD) 3. (SPD) 4. (SPD) 5. (SPD) 6. (SPD) Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift Hauptausschuss Rat der Stadt
2 Fortsetzung des Beschlussvorschlags Seite 2 der Drucksache 83/ (CDU) 8. (CDU) 9. (FWG) 10. (Bündnis 90/Die Grünen) 11. Müller, Josef Burski, Markus 12. Mayer, Michael Skorupa, Waldemar c) Zum ersten Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Gevelsberg (CDU) Zum zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Gevelsberg (SPD)
3 Begründung zur Vorlage Seite 3 der Drucksache 83/2014 Nach 10 des Sparkassengesetzes in Verbindung mit der Satzung für die Stadtsparkasse Gevelsberg besteht der Verwaltungsrat z. Zt. aus a) dem vorsitzenden Mitglied, b) acht weiteren sachkundigen Mitgliedern und c) zwei Dienstkräften der Stadtsparkasse die von der Vertretung des Gewährträgers zu wählen sind. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit der Vertretung des Gewährträgers. Nach Ablauf ihrer Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Verwaltungsrates weiter aus. Vorbehaltlich der Änderung der Satzung für die Sparkasse Gevelsberg durch den Verwaltungsrat der Sparkasse sollen künftig b) 10 weitere sachkundige Mitglieder von der Vertretung des Gewährträgers gewählt werden. Zu a) Wahl des vorsitzenden Mitgliedes Gemäß 11 Abs.1 des Sparkassengesetzes wählt die Vertretung des Gewährträgers eines ihrer Mitglieder oder die Hauptverwaltungsbeamtin/den Hauptverwaltungsbeamten zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates. Die Wahl wird nach 50 Abs.2 GO durch offene Abstimmung oder durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen mit den beiden höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Zu b) Wahl der übrigen Mitglieder Gemäß 12 Sparkassengesetz werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl von der Vertretung Es handelt sich um z. Zt. um zehn Mitglieder, von denen zwei aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse zu wählen sind. Wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung des Gewährträgers angehören können. Künftig sollen vorbehaltlich der Satzungsänderung der Sparkasse Gevelsberg durch den Verwaltungsrat der Sparkasse nach Absprache der Fraktionsvorsitzenden 12 Mitglieder, von denen zwei aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse zu wählen sind, von der Vertretung gewählt werden. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied eine persönliche Vertretung zu wählen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Für die zwei Dienstkräfte der Sparkasse, die dem Verwaltungsrat angehören sollen, hat der Personalrat der Stadtsparkasse den als Anlage beigefügten Vorschlag unterbreitet. Zu c) Wahl der Stellvertreter / Stellvertreterinnen des vorsitzenden Mitgliedes
4 Fortsetzung der Begründung Seite 4 der Drucksache 83/2014 Gemäß 11 Abs. 2 Sparkassengesetz wählt die Vertretung des Gewährträger aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine/n erste/n Stellvertreter/in und eine/n zweite/n Stellvertreter/in des vorsitzenden Mitgliedes. Die Wahl wird nach 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW durch offene Abstimmung oder durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen mit den beiden höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. gesehen:
5 Anlage zur Drucksache 83/2014 Besetzungsvorschlag für die Wahl der Mitglieder Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Mitglied Fraktion Persönliche Vertretung 1. Vollmerhaus, Gerd SPD Bösken, Christina 2. Marold, Werner SPD Bösken, Bernhard 3. Mertins, Axel SPD Terjung, Ralf 4. Kißler, Borris SPD Fallenstein, Michael 5. Kramer, Hubertus SPD Biederbick, Stefan 6. Bärenfänger, Klaus SPD Biewald, Rainer 7. Adrian, Hans-Günther CDU Dr. Bolle, Babett 8. Spille, Uwe CDU Leugers, Herbert 9. Dietz, Martina FWG/FDP Schack, Heiko 10. Bischoff, Annette GRÜNE Dippel, Susanne 11. Müller, Josef Sparkasse Burski, Markus 12. Mayer, Michael Sparkasse Skorupa, Waldemar 1
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