Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

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1 Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Mitgliederversammlung des BWV e.v. 9. Juli 2013 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft I Zum Projekt Eine Initiative der Versicherungswirtschaft 1

2 Die Ziele der Initiative gut beraten Vertriebskodizes der Verbände mit Leben füllen Berufsstand weiterhin professionalisieren Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie II vordenken + = Kunden noch besser beraten Die Funktionsweise Weiterbildung im Interesse des Kunden wird honoriert 200 Weiterbildungspunkte (WP) in 5 Jahren 1 Unterrichtseinheit (45 Minuten) = 1 WP Angerechnet wird Weiterbildung zur Fach- und Beratungskompetenz Weiterbildung wird dokumentiert Einrichtung eines individuellen Weiterbildungskontos Überbetriebliche Weiterbildungsdatenbank Weiterbildung wird transparent Zertifikat 200 WP in 5 Jahren Jahresbescheinigung 40 WB im Jahr Weiterbildungspass 80 Punkte in 2 Jahren 2

3 Das System in der Praxis Vermittler/in absolviert Weiterbildung Bildungsanbieter (intern oder extern) Überbetriebliche Weiterbildungsdatenbank kann Konto einsehen kann WB- Punkte eintragen lassen Vermittler/in Akkreditierter Bildungsanbieter schreibt Punkte auf dem Konto des Vermittlers gut Vermittler/in kann Weiterbildung nachweisen Kunde Arbeitsgruppe Entwicklung der Anrechnungsregeln Vertreter der beteiligten Verbände Vertreter von ver.di Wissenschaftliche Begleitung Beratung mit neutralen Stellen Abstimmung in Gremien der Verbände Veröffentlichung Anfang

4 Transparenz und Qualitätssicherung Veröffentlichung der Verfahren im Internet Beteiligung unabhängiger Experten Ausschuss Qualitätssicherung Akkreditierung und Auditierung der Bildungsanbieter Grundsatz Akkreditierung Vertrauen ex ante Auditierung Prüfung ex post Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung in den Gremien Verfahren der Auditierung Stichprobe zur Auswahl des BDL Ankündigung Auditplanaus Stichprobe der Maßnahmen Dokumenten -prüfung + evtl. telef. Nachfragen Prüfbericht Überprüft wird die Einhaltung der Anrechnungsregeln die Teilnahme des Vermittlers Aussagen ohne Abweichungen mit Anmerkungen mit Abweichungen 4

5 Eintragung von Weiterbildungspunkten in die Weiterbildungsdatenbank im Rahmen der Trusted German Insurance Cloud (TGIC) Die Zeitachse Die 12 Piloten Allianz Deutschland AXA Versicherungen Barmenia Versicherungen Debeka Versicherungen Ergo Versicherungsgruppe Gothaer Versicherungen HUK Coburg Versicherungen LVM Versicherungen R+V Allgemeine Versicherung Signal IDUNA Gruppe SV Sparkassen Versicherung Württembergische Versicherung 5

6 II Zur Projektaufstellung Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler Pressegespräch 24. April 2013 Berlin Eine Initiative der Versicherungswirtschaft 6

7 7

8 Das BWV als Geschäftsstelle und Träger der Initiative BWV e.v. Mitgliederversammlung Satzung 7 NEU: 5 Ausschuss QS Besondere Vollmacht Vorstand Geschäftsführung Ausschuss WBV Ausschüsse Satzung Vorstand genehmigt Geschäftsordnung Satzung 7 Ausschüsse 1. Der Vorstand kann für die Erfüllung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bilden. Vorsitzende und Mitglieder der Ausschüsse werden durch den Vorstand berufen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse sollen Mitglieder des Vorstandes sein. In alle Ausschüsse können auch Mitgliedervertreter berufen werden, die nicht dem Vorstand ihres Unternehmens angehören. 2. Die Ausschüsse erhalten ihre Aufträge vom Vorstand. So weit ihnen nicht eine besondere Vollmacht erteilt ist, sind sie nicht zu Handlungen berechtigt, für die die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Vorsitzende oder die Geschäftsführung zuständig ist. 3. Die Amtszeit eines Ausschusses endet mit der Amtszeit des Vorstandes, der ihn bestellt hat. Er führt seine Arbeit jedoch bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Vorstandes fort. 4. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Vorstand laufend über die Ausschussarbeit. 5. Für besondere Vorhaben, z.b. der Weiterbildung für Versicherungsvermittler, kann der Vorstand Ausschüsse bilden, die nach anderen Regeln als in 7 Ziffern 1-4 zusammengesetzt werden. Diese Ausschüsse geben sich Geschäftsordnungen, die vom Vorstand zu genehmigen sind. 8

9 Zusammenwirken BWV / GDV bei der technischen Umsetzung der Weiterbildungsdatenbank GDV e.v. 100 % Steuerung / Aufsicht GDV Services GmbH BWV e.v. Ausschuss Betriebswirtschaft und Informationstechnologie (ABI) Betreibergesellschaft der TGIC GF: F. Chiachiarella (GDV) Beauftragung für den Betrieb der WBD in der TGIC (Vertrag noch zu schließen) Geschäftsstelle der Initiative Wirtschaftlicher Träger Haftungsrechtlicher Träger Auftrag zur technischen Umsetzung WBD Vertriebsausschuss III Preismodell Eine Initiative der Versicherungswirtschaft 9

10 Kostendeckendes Preismodell (Stand zum ; Änderungen vorbehalten) Kosten des BWV Kosten der GDV IT Services GmbH Gesamtkosten Preismodell zur Deckung der Gesamtkosten Vereinnahmung durch BWV e.v. (wirtschaftlicher Träger) Vorfinanzierung durch VU (Promotoren) Preismodelle Teil B GDV IT Services - Zusammensetzung Preis für Kontoeröffnung 1 x in 5 Jahren bei Eröffnung des WB-Kontos Zahler: Vermittler selbst oder über VU Preis für Weiterbildungspunkt bei Eintragung auf das WB-Konto jeder WP kostet x Euro Zahler: Bildungs-DL (intern oder extern) Preis für Akkreditierung 1 x bei Akkreditierung Zahler: Bildungs-DL 10

11 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Impressum Träger dieser Initiative Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.v. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. GDV Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesfachgruppe Versicherungen VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. Geschäftsstelle gut beraten c/o Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Arabellastraße München Telefon Telefax

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