Generali Rente Chance Plus Aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung

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1 Vorschlag Agt.Nr.: Generali Rente Chance Plus Aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung Versicherte Person: (VP) Herr Max Mustermann geb Eintrittsalter 40 Jahre Allgemeine Vertragsdaten Versicherungsbeginn Mit Indexbeteiligung (O STOXX 50) Gewünschtes Rentenbeginnalter 67 Jahre Spätestmögliches Rentenbeginnalter 85 Jahre Ansparphase 27 Jahre Anschlussphase 18 Jahre Bei Tod vor Rentenbeginn: Auszahlung Gesamtguthaben Bei Tod nach Rentenbeginn: Restguthabenrückgewähr Erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit von 185% der garantierten Altersrente (bei Rentenbeginn) Versicherungsschutz für Herrn Max Mustermann (Tarif REX 13) Leistungen im Erlebensfall Zum gewünschten Rentenbeginn mit 67 Jahren (Beginn der Anschlussphase) Garantierte Rente mtl. 150,30 Seite 1 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

2 Sie können zwischen der Gesamtrente und der dynamischen Bonusrente wählen: Gesamtrente* mtl. bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% 256,50 433,20 724,50 Dynamische Bonusrente** mtl. bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% 350,90 592,60 991,10 * (jährlich steigend, nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) ** (nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) Alternativ können Sie auch eine Kapitalabfindung wählen: Garantiekapital Gesamtkapital** bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% , , , ,00 ** (nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) Zum spätestmöglichen Rentenbeginn mit 85 Jahren (Ende der Anschlussphase) Garantierte Rente mtl. 223,10 Sie können zwischen der Gesamtrente und der dynamischen Bonusrente wählen: Gesamtrente* mtl. bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% 543, , ,90 Dynamische Bonusrente** mtl. bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% 687, , ,70 * (jährlich steigend, nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) ** (nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) Seite 2 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

3 Alternativ können Sie auch eine Kapitalabfindung wählen: Garantiekapital Gesamtkapital** bei einer Wertsteigerung von 2,00% 4,00% 6,00% , , , ,00 ** (nicht garantiert, bei angenommener jährlicher Wertentwicklung des Gesamtguthabens wie angegeben) Leistungen im Todesfall Vor Rentenbeginn Nach Rentenbeginn Auszahlung des Gesamtguthabens Restguthabenrückgewähr Einmaliger Beitrag Rentenversicherung Einmaliger Gesamtbeitrag ,00 Die Informationen zu den Kosten entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Ihnen unser persönlicher Vorschlag zusagt. Seite 3 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

4 Vertragsverlauf für Versicherungsnehmer Herr Max Mustermann Versicherte Person Herr Max Mustermann Aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung Eintrittsalter: Gewünschtes Rentenbeginnalter: Spätestmögliches Rentenbeginnalter: 40 Jahre 67 Jahre 85 Jahre Einmaliger Beitrag: ,00 Ansparphase (bis zum gewünschten Rentenbeginn mit 67 Jahren) Jahre Garantierte Monatsrente zum Wunschrentenbeginn Garantierte Todesfallleistung Garantierter Rückkaufswert Unverbindliche Gesamtleistung zum Wunschrentenbeginn bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung des Gesamtguthabens von: 2,00 % 1 150, , , , , , , , , ,00 % 6,00 % Seite 4 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

5 Jahre Garantierte Monatsrente zum Wunschrentenbeginn Garantierte Todesfallleistung Garantierter Rückkaufswert Unverbindliche Gesamtleistung zum Wunschrentenbeginn bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung des Gesamtguthabens von: 2,00 % , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 % 6,00 % Seite 5 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

6 Vertragsverlauf für Anschlussphase (bis zum spätmöglichsten Rentenbeginn mit 85 Jahren) Jahre Garantierte Monatsrente Garantierte Todesfallleistung Garantierter Rückkaufswert Unverbindliche Gesamtleistung zum Wunschrentenbeginn bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung des Gesamtguthabens von: 2,00 % 4,00 % 6,00 % , , , , , , , , , , , , , , , , , , Die fett gedruckten Werte sind auf Dauer garantiert; die auf Basis der derzeit festgelegten Überschussanteilsätze hochgerechneten Werte sind nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Über die Höhe der zukünftigen Überschussanteilsätze können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen machen. Seite 6 REX 13 V :19:49 Tarifstufe N

7 Normierte Modellrechnung nach 154 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) In dieser Modellrechnung werden zur Darstellung der möglichen Leistungen bei Rentenbeginn der Versicherung gesetzlich vorgeschriebene normierte Zinssätze verwendet. Der normierte Zinssatz für die Gesamtverzinsung beträgt zurzeit 2,92 %. Zusätzlich werden Zinssätze mit einer Gesamtverzinsung um einen Prozentpunkt niedriger 1,92 % und einem Prozentpunkt höher 3,92 % verwendet. Das heißt, die möglichen Gesamtleistungen werden in einer unverbindlichen Modellrechnung, mit den genannten vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zinssätzen, dargestellt. Vertragsverlauf - zum Beginn der Anschlussphase Monatliche Gesamtrente (jährl. steigend) Unverbindliche Gesamtleistungen bei einer angenommenen Gesamtverzinsung von einer angenommenen Gesamtverzinsung um einen Prozentpunkt 2,92 % niedriger (1,92 %) höher (3,92 %) 274,50 206,30 362,90 Monatliche Dynamische Bonusrente 375,50 254,70 500,80 Alternativ Gesamtkapitalzahlung , , ,00 - am Ende der Anschlussphase Monatliche Gesamtrente (jährl. steigend) 648,00 398, ,90 Monatliche Dynamische Bonusrente 819,60 464, ,80 Alternativ Gesamtkapitalzahlung , , ,00 Bei den unverbindlichen Gesamtleistungen handelt es sich um eine hypothetische normierte Modellrechnung. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zinssätze sind rein hypothetisch, denn unsere tatsächlichen Gesamtleistungen hängen von unserer in dem jeweiligen Jahr gültigen Gesamtverzinsung, den jeweils zugeteilten Überschüssen, die im Überschusssystem Indexbeteiligung für die Indexbeteiligung verwendet werden (vgl. 2 der Allgemeinen Versicherunsgbedingungen der Tarifgruppe REX 13) und von der Entwicklung des zugrunde gelegten Index ab. Sofern Sie später in das Überschusssystem Fondsanlage wechseln, hängen die Gesamtleistungen auch von der Entwicklung des von Ihnen gewählten Fonds ab. Die tatsächlichen Gesamtleistungen werden also vom Verlauf des zugrunde gelegten Index (O STOXX 50) und ggf. auch des gewählten Fonds bestimmt; Ihre Entwicklung wird unregelmäßig verlaufen und Ihre Höhe ist nicht vorhersehbar. VN Herr VP Seite 1 von 1 V3.401REX 13, N

8 Produkterläuterungen Generali Rente Chance Plus Keine Chance ohne Risiko für Ihren Einmalbeitrag? Doch! Mit der Generali Rente Chance Plus haben Sie sich für eine hervorragend ausbalancierte Kapitalanlage zur Rentenvorsorge entschieden. Welche Grundprinzipien gelten für Ihren Vertrag? Sie können die Anlagechancen des Aktienmarktes nutzen und partizipieren mit den Überschüssen Ihres Vertrages an der Entwicklung des O STOXX 50-Aktienindex. Dabei sind Sie durch die Generali Rente Chance Plus vor negativen Entwicklungen geschützt. Der von Ihnen eingezahlte Einmalbeitrag steht Ihnen zu jedem Jahrestag Ihrer Versicherung zur Verfügung. Darüber hinaus sind einmal für Ihren Vertrag erzielte Gewinne aus der Beteiligung an der Indexentwicklung im Vertrag abgesichert. Sie können also Ihren Einmalbeitrag nicht verlieren, sondern nur gewinnen! Was ist der O STOXX 50? Der O STOXX 50 ist einer der Aktienindizes für die großen Aktienwerte des Euro-Raums. Er beinhaltet 50 führende börsennotierte Unternehmen ("blue chips") der Eurozone. Er ist breit gestreut über verschiedene Branchen und Länder. Die Auswahlkriterien für die Zusammensetzung des Index sind die Marktkapitalisierung und der Börsenumsatz der europäischen Unternehmen. Der Index wird seit Anfang 1998 berechnet. Was ist die maßgebliche Indexentwicklung für Ihren Vertrag? Jedes Jahr werden die Kursstände des O STOXX 50 in Abständen von 3 Monaten nach dem Jahrestag Ihrer Versicherung ermittelt und deren Durchschnitt mit dem Stand zum Jahrestag verglichen. Durch diese Mittelung sind Sie weniger abhängig von den kurzfristigen Schwankungen des Index. Die Mittelung kann sich positiv aber auch negativ auf die Indexbeteiligung Ihres Vertrages auswirken. Beispiel Datum Indexstand (Anfangswert) 2.401, , , , (Endwert) 2.573,32 Mittelwert 2.835,52 Wie partizipieren Sie an der Entwicklung des O STOXX 50-Aktienindex? Ist die maßgebliche Entwicklung positiv, so nehmen Sie daran unter Berücksichtigung einer oberen Grenze (Cap) und einer Beteiligungsquote (Partizipationsrate) teil. Die Partizipationsrate ist abhängig von der jährlichen Überschussbeteiligung Ihres Vertrages, die für die Beteiligung an der Indexentwicklung zur Verfügung steht. Cap und Partizipationsrate können sich dabei von Jahr zu Jahr ändern und werden Ihnen mit der Abrechnung des Vorjahres für das laufende Jahr mitgeteilt. Ist die maßgebliche Indexentwicklung negativ, so haben Sie keine Verluste und Ihr Vertragswert bleibt zum Jahrestag Ihrer Versicherung unverändert. Hiermit sind Sie vor den schlechten Entwicklungen geschützt und profitieren von den guten Entwicklungen. Ihr Vertrag wird weniger stark steigen als der Index, dafür haben Sie aber auch die Sicherheit, dass Sie Ihren Einmalbeitrag nicht verlieren können.

9 Für die folgenden Beispiele setzen wir einen Cap von 35% und eine Partizipationsrate von 50% an. Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Versicherungsjahr Versicherungsjahr Versicherungsjahr Gutes Börsenjahr Schlechtes Börsenjahr Exzellentes Börsenjahr (Nur die Partizipation wirkt) (Schutz vor Verlusten) (Der Cap greift zusätzlich) Datum Indexstand Datum Indexstand Datum Indexstand , ,724, , , , , , , , , , , , , ,47 Mittelwert 2.825,04 Mittelwert 2.887,51 Mittelwert 2.688,03 Maßgebliche Indexentwicklung + 9,78% Maßgebliche Indexentwicklung - 22,74% Maßgebliche Indexentwicklung +36,02% Entwicklung des Entwicklung des Entwicklung des Vertrages nach Vertrages nach Vertrages nach - Verlustschutz + 9,78% - Verlustschutz + 0,00% - Verlustschutz + 36,02% - Cap + 9,78% - Cap + 0,00% - Cap + 35,00% - Partizipation + 4,89% - Partizipation + 0,00% - Partizipation + 17,50%

10 Indexpartizipation lohnt sich! Verluste am eingesetzten Einmalbeitrag können durch die Indexbeteiligung zum Jahrestag Ihrer Versicherung nicht auftreten. Welche Gewinnchancen in Zukunft möglich sind, lässt sich nicht vorhersagen. Die künftige Entwicklung des O STOXX 50 kann auch einen anderen Verlauf nehmen als in der Vergangenheit. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn Sie einen längeren Anlagehorizont haben. Als Beispiel haben wir anhand der tatsächlichen historischen Indexentwicklung des O STOXX 50- Aktienindex vom bis Verläufe eines 15jährigen Vertrages jeweils mit monatlichen Beginnen vom bis zum über den Verlauf bis zum jeweiligen Rentenbeginn modellhaft berechnet (sogenannte Backtests). Dabei haben wir die für das Jahr 2014 deklarierte Überschussbeteiligung der Generali Lebensversicherung AG zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung haben wir unterstellt, dass die heute gültige Überschussbeteiligung ununterbrochen fort gilt. Die Überschussbeteiligung kann jedoch im Vertragsverlauf schwanken und auch ganz entfallen, die Berechnung ist daher hypothetisch. Nähere Hinweise zur Überschussbeteiligung finden Sie in den Tariferläuterungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nach dieser Beispielrechnung hätte sich im modellhaft betrachteten Zeitraum von 1988 bis 2013 für eine 15- jährige Vertragslaufzeit eine Rendite zwischen 2,2% und 5,8% p.a. ergeben. Wie wahrscheinlich dabei welche Rendite gewesen wäre, können Sie der nebenstehenden Darstellung entnehmen. Entwicklungen der Vergangenheit bieten natürlich keine Gewähr für die Zukunft. Histogramm Generali Rente Chance Plus Aufschubzeit 15 Jahre Betrachtungszeitraum bis Lesebeispiel: in 15,2% aller Fälle hätte ein 15jähriger Vertrag in der Vergangenheit eine Ablaufrendite von 3,8% p.a. gehabt, Renditen unter 2,2% p.a. oder über 5,8% p.a. kamen nicht vor. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Entwicklung des O STOXX 50-Aktienindex in der Vergangenheit sehr unregelmäßig verlief und dies voraussichtlich auch in der Zukunft so sein wird. Entsprechend wird sich auch Ihr Vertragswert voraussichtlich nicht gleichmäßig g entwickeln. Vielmehr kann es Jahre ganz ohne Steigerung, aber auch Jahre mit erheblicher Wertsteigerung geben. Verluste am eingesetzten Einmalbeitrag können in Ihrem Vertrag aber nicht entstehen, denn zum jeweiligen Jahrestag erhalten Sie immer mindestens den Einmalbeitrag als Rückkaufswert. Können Sie die Indexbeteiligung auch abwählen? Sollten Sie in einem Jahr keine Beteiligung am Index wünschen, so können Sie diese auch abwählen. Am Ende eines solchen Jahres wird Ihre Überschussgutschrift für Sie in eine dann von uns angebotene sicherheitsorientierte Anlage investiert. Zur Wahl stehen dafür aktuell Geldmarkt- und Garantiefonds.

11 Wichtige Hinweise zu einigen Werten, die wir im Vorschlag dargestellt haben Die Generali erwirtschaftet traditionell für ihre Versicherungsnehmer Überschüsse, und an diesem Erfolg nehmen Sie mit Generali Rente Chance Plus teil. Doch die künftige wirtschaftliche Entwicklung können wir nicht voraussagen. Unsere Darstellung basiert auf den im Jahr 2014 aktuellen Überschussanteilsätzen, die sich in Zukunft ändern können. Daher können wir die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung nicht garantieren. Bei den garantierten Leistungen und unverbindlichen Gesamtleistungen unterstellen wir, dass der ausgewiesene einmalige Gesamtbeitrag gezahlt wurde. Wir zahlen mindestens die garantierten Leistungen an den Berechtigten aus. Bei den unverbindlichen Gesamtleistungen mit der derzeit gültigen Überschussbeteiligung handelt es sich um eine hypothetische Modellrechnung. Mit fortschreitendem Zeitablauf sind mögliche Überschüsse immer schwieriger berechenbar, denn sie hängen von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Entwicklung der versicherten Risiken und Kosten sowie von den Erträgen aus den Kapitalanlagen. Obwohl wir vorsichtig kalkulieren, können wir über weit in der Zukunft liegende, mögliche Leistungen daher nur unverbindliche Aussagen treffen. Sie gelten nur dann, wenn die für 2014 festgesetzten Überschussanteilsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die unverbindlichen Gesamtleistungen sind nur als Beispiel anzusehen und stellen keine Ober- oder Untergrenze dar. Die tatsächlichen Gesamtleistungen können erheblich höher oder niedriger als dargestellt ausfallen. Soweit die dargestellten unverbindlichen Leistungen mit der derzeit gültigen Überschussbeteiligung die garantierten Leistungen übersteigen, hat der Berechtigte auf diese Leistungen keinen Anspruch, wenn die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Die tatsächlichen Gesamtleistungen sinken jedoch nie unter die garantierten Leistungen. Todesfallleistung und Rückkaufswert haben wir jeweils zum Ende des Versicherungsjahres berechnet. Die Kapitalleistung im Todesfall ist einkommensteuerfrei. Rentenleistungen unterliegen mit ihrem Ertragsanteil, einem vom Renteneintrittsalter der versicherten Person abhängigen festen Prozentsatz, der Besteuerung. Erträge aus Kapitalleistungen, d.h. die Versicherungsleistung abzüglich der auf sie entrichteten Beiträge, unterliegen im Erlebensfall und zu 100 % der Einkommensteuerpflicht. Eine Versteuerung mit 50 % des Ertrags erfolgt, wenn Sie zum Leistungszeitpunkt das 62. Lebensjahr vollendet haben und der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Weitere wichtige Informationen zu unseren Leistungen finden Sie in den Erläuterungen. VN Herr VP Seite 1 von 7 V3.401REX 13, N

12 Tariferläuterungen Im Folgenden wird Ihnen als Versicherungsnehmer der beantragte Versicherungsschutz kurz erläutert. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Rentenversicherung nach Tarifgruppe REX 13 Generali Rente Chance Plus Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir eine monatliche Rente, solange die versicherte Person lebt (Rentenbezug). In der Anschlussphase (Zeitraum zwischen dem von Ihnen gewählten Wunsch-Rentenbeginn und dem vertraglichen Rentenbeginn) können Sie jederzeit den vorzeitigen Rentenbeginn beantragen (siehe Optionen, Vorverlegung des Rentenbeginns). Hinweis zum Rentenbeginnalter Im Erlebensfall erhalten Sie zum Rentenbeginn die Renten aus Ihrer Versicherung lebenslang. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Bei der Wahl der Aufschubzeit (Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Rentenbeginn) beachten Sie bitte Folgendes: Für den Fall, dass die versicherte Person bereits vor oder kurz nach Rentenbeginn stirbt, besteht die Möglichkeit, dass keine Rente gezahlt wird oder dass die Summe der gezahlten Renten geringer ist als das Kapital, das zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Dies gilt besonders für sehr hohe Rentenbeginnalter. Die Renten werden grundsätzlich gezahlt, solange die versicherte Person lebt. Todesfallleistung vor Rentenbeginn Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so zahlen wir das dann vorhandene Gesamtguthaben aus. Todesfallleistung im Rentenbezug (optional) Todesfallleistung im Rentenbezug ist eine Rentengarantiezeit, eine Restguthabenrückgewähr oder eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung. Sie können nur eine der genannten Todesfallleistungen einschließen, diese sind nicht kombinierbar. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Haben Sie für den Beginn der Anschlusssphase eine längere Rentengarantiezeit als für den vertraglich vereinbarten Rentenbeginn vorgesehen und beantragen Sie eine Vorverlegung des Rentenbeginns, ist die Rentengarantiezeit auf die höchstzulässige Rentengarantiezeit begrenzt (siehe Tabelle in den AVB). Wenn Sie zum Rentenbeginn die Restguthabenrückgewähr eingeschlossen haben, zahlen wir der versicherten Person das bei Rentenbeginn für die Bildung der Rente verfügbare Kapital abzüglich aller bis dahin gezahlten zum Rentenbeginn garantierten Renten aus. Zum Rentenbeginn können Sie eine Todesfallleistung im Rentenbezug neu einschließen oder verändern. Kündigung in der Aufschubzeit Sie können Ihre Versicherung vor dem vereinbarten Rentenbeginn jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Bei Kündigung Ihrer Versicherung berechnen wir einen Rückkaufswert. Dieser entspricht dem zum Kündigungstermin berechneten Deckungskapital Ihrer Versicherung. Den so berechneten Betrag zahlen wir zuzüglich der dann vorhandenen Überschussbeteiligung aus. Bei einer Kündigung zum Jahrestag der Versicherung - also frühestens nach einem Versicherungsjahr - beläuft sich der Rückkaufswert einschließlich Überschussbeteiligung jedoch mindestens auf den von Ihnen gezahlten Einmalbeitrag. Nach teilweiser Kündigung muss die verbleibende Monatsrente zum Wunsch bzw. vertraglichen Rentenbeginn mindestens 20 Euro betragen. Die teilweise Kündigung muss immer zu einer Auszahlung von mindestens 500 Euro führen. Kündigung im Rentenbezug Sie können Ihre Versicherung zu Lebzeiten der versicherten Person innerhalb einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder während der Laufzeit einer Restguthabenrückgewähr vollständig oder teilweise kündigen. Nach Ablauf der Rentengarantiezeit oder dem Erlöschen der Restguthabenrückgewähr bzw. wenn Sie keine Rentengarantiezeit oder Restguthabenrückgewähr vereinbart haben, können Sie Ihre Versicherung im Rentenbezug nicht kündigen. Bei vollständiger Kündigung in einer Rentengarantiezeit zahlen wir Ihnen den Barwert der für die restliche Rentengarantiezeit noch ausstehenden garantierten Renten als Einmalbetrag aus. VN Herr VP Seite 2 von 7 V3.401REX 13, N

13 Bei vollständiger Kündigung während der Laufzeit einer Restguthabenrückgewähr zahlen wir Ihnen das zum Kündigungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital dieser Rentenversicherung, höchstens aber die zu diesem Termin berechnete Todesfallleistung aus der Restguthabenrückgewähr, aus. Bei teilweiser Kündigung vermindert sich der Auszahlungsbetrag jeweils entsprechend. Nach einer vollständigen oder teilweisen Kündigung im Rentenbezug erhalten Sie eine neu berechnete Rente, die wir aus dem restlichen Deckungskapital bilden und die wir bis zum Tod der versicherten Person zahlen. Diese neu berechnete Rente hat keine Rentengarantiezeit und keine Restguthabenrückgewähr mehr und kann deshalb nicht gekündigt werden. Die neu berechnete Rente muss mindestens 20 Euro monatlich erreichen; ansonsten zahlen wir Ihnen das vorhandene Deckungskapital vollständig aus, und die Versicherung erlischt. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann kann dies Nachteile für Sie haben. In den ersten Versicherungsjahren verwenden wir Teile Ihres Einmalbeitrags zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten, die durch den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages entstanden sind. In der Anfangszeit der Versicherung kann der Rückkaufswert deshalb geringer sein als der von Ihnen gezahlte Einmalbeitrag. Der Rückkaufswert erreicht aber immer mindestens den im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschriebenen Mindestrückkaufswert. Erhöhung der Rente bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit Sie haben das Recht, zum Rentenbeginn der Altersrente (Rentenbezug) bei vorliegender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bedingungen eine Erhöhung der lebenslangen Rente zu erhalten, wenn die versicherte Person dann mindestens 60 und höchstens 85 Jahre alt ist. Die Rente erhöht sich dabei auf mindestens 185% der zum jeweiligen Rentenbeginn garantierten Rente. Bei einer Rentenerhöhung aufgrund von Pflegebedürftigkeit erlischt eine etwa vereinbarte Todesfallleistung im Rentenbezug (Rentengarantiezeit oder Restguthabenrückgewähr); ein nachträglicher Einschluss einer Todesfallleistung im Rentenbezug oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist dann nicht möglich. Die Erhöhung aufgrund von Pflegebedürftigkeit ist auch bei einer Vorverlegung des Rentenbeginns möglich. Wenn Sie als Todesfallleistung im Rentenbezug die Restguthabenrückgewähr eingeschlossen haben, können Sie die Rente auch während der ersten 8 Versicherungsjahre nach Rentenbeginn erhöhen, sofern die versicherte Person dann das zuvor genannte Alter hat und pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen ist. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nach Tarifgruppe HR 13 Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die vereinbarte monatliche Hinterbliebenenrente, solange die mitversicherte Person lebt. Zum Rentenbeginn können Sie eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung einschließen. Sie können eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nicht zusammen mit einer anderen Todesfallleistung im Rentenbezug einschließen, diese sind nicht kombinierbar. Überschussbeteiligung Die Überschussbeteiligung besteht aus Anteilen an unseren Überschüssen und Bewertungsreserven. Um unsere garantierten Leistungen Ihnen gegenüber jederzeit erfüllen zu können, kalkulieren wir unsere Beiträge vorsichtig. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung teilhaben. Die Höhe der künftigen Überschüsse können wir nur unverbindlich darstellen. Mit fortschreitendem Zeitablauf sind mögliche Überschüsse immer schwieriger berechenbar, denn sie hängen von zahlreichen Faktoren ab. Die künftige wirtschaftliche Entwicklung lässt sich jedoch nicht voraussagen. Die erzielten Überschüsse werden voraussichtlich von Jahr zu Jahr schwanken. Die Höhe der künftigen Überschüsse können wir daher nicht garantieren. Die beispielhaft genannten Beträge gelten nur dann, wenn die für das Jahr 2014 festgesetzten Überschussanteilsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Zusätzlich zu den Überschussanteilen können Sie noch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhalten. Bewertungsreserven entstehen, wenn der tatsächliche Marktwert unserer Kapitalanlagen höher ist als in unserem Jahresabschluss ausgewiesen. Entstandene Bewertungsreserven können sich auch wieder auflösen, wenn der Marktwert der Kapitalanlage sinkt. Für die angemessene und verursachungsgerechte Beteiligung Ihrer Versicherung sind die vorhandenen Bewertungsreserven bei Beendigung der Versicherung bzw. bei Rentenbeginn entscheidend (vgl. Allgemeine Versicherungsbedingungen). Versicherungen im Rentenbezug werden jährlich an ggf. vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Wir haben für unseren Vorschlag die für das Kalenderjahr 2014 deklarierten Überschussanteilsätze und die für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegten Sätze verwendet. Die Überschussanteilsätze und die für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegten Sätze werden jedes Jahr überprüft, VN Herr VP Seite 3 von 7 V3.401REX 13, N

14 gegebenenfalls am Ende des Jahres neu festgelegt und im Geschäftsbericht unserer Gesellschaft für das nächste Jahr veröffentlicht. Überschuss-Systeme Überschuss-System Indexbeteiligung Bei dem Überschuss-System Indexbeteiligung nimmt Ihre Versicherung mit den laufenden Überschussanteilen für das jeweils laufende Versicherungsjahr an der Entwicklung des O STOXX 50-Aktienindex teil. Dabei finanzieren wir am Ende des Versicherungsjahres mit den laufenden Überschussanteilen für das abgelaufene Versicherungsjahr nachträglich - also bei der Zuteilung - die Indexbeteiligung für das abgelaufene Versicherungsjahr. Gewinne aus der Indexbeteiligung sammeln wir vom Zeitpunkt der Gutschrift bis zum Beginn der Rentenzahlung an (Überschussguthaben). Ab dem Zeitpunkt der Gutschrift verzinsen wir sie für jeweils volle Versicherungsjahre mit dem jeweils geltenden Zinsüberschussanteilsatz und verwenden diese Zinsen im gleichen Überschuss-System wie die laufenden Zinsüberschussanteile aus dem Deckungskapital. Zu Beginn der Rentenzahlung verwenden wir das Überschussguthaben als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente, die zusammen mit der versicherten Rente gezahlt wird. Wenn Ihre Versicherung auf Grund von Kündigung erlischt oder die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung stirbt, zahlen wir das dann vorhandene Überschussguthaben aus. Die Entwicklung des Index ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei einem Kursrückgang können Sie jedoch die jährlichen Überschussanteile der jeweiligen Jahre verlieren. Das garantierte Guthaben (Deckungskapital und bereits vorhandenes Überschussguthaben) kann aber auch bei negativer Entwicklung des Index nicht sinken. Die Höhe des Überschussguthabens wird von der Entwicklung des Index bestimmt. Wir können deshalb seine Höhe vor dem Beginn der Rentenzahlung nicht garantieren. Im ungünstigsten denkbaren Fall kann am Ende der Aufschubzeit überhaupt kein Überschussguthaben bestehen. Wenn der O STOXX 50 Aktienindex eingestellt werden sollte, so wechseln wir die Indexbeteiligung zu einem anderen, in Zusammensetzung und Bedeutung vergleichbaren Index, der dann zur Verfügung steht. Sollte dies nicht oder nur zu unwirtschaftlichen oder sonst für uns nicht durchführbaren Bedingungen möglich sein, so wechselt Ihr Vertrag dann in das Überschuss-System Fondsanlage. Hiervon werden wir Sie schriftlich unterrichten und Sie zur Auswahl eines Fonds auffordern, den wir dann hierzu anbieten. Überschuss-System Fondsanlage Das Überschuss-System Fondsanlage ist bei Neuabschluss nicht wählbar. Die jährlichen Überschussanteile werden dem vereinbarten Anlagestock zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Zu Beginn der Rentenzahlung verwenden wir das Fondsguthaben als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente, die zusammen mit der versicherten Rente gezahlt wird. Wenn Ihre Versicherung auf Grund von Kündigung erlischt oder die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung stirbt, zahlen wir das dann vorhandene Überschussguthaben aus. Die Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; bei einem Kursrückgang tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können zusätzlich Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Bei negativer Entwicklung des zugrunde gelegten Fonds kann Ihr Fondsguthaben aus diesen Gründen auch deutlich unter der Summe der dem Anlagestock zugeführten Überschussanteile liegen. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Anlagestrategien in Form von Dach- und Einzelfonds an, die überwiegend in ausgewählte internationale Aktienfonds, in ausgewählte europäische Aktienfonds oder in eine gemischte Anlage aus Aktien- und Rentenfonds des europäischen Währungsraums investieren. Der Anlageprozess folgt den anlagepolitischen Grundsätzen der von Ihnen gewählten Anlagestrategie. Innerhalb dieser Grundsätze resultiert die Auswahl interessanter Investmentfonds aus einer Marktanalyse und aktuellen Einschätzungen. Damit können Sie an den vielfältigen Chancen des Kapitalmarkts teilhaben, wobei Ihr Anlagerisiko durch professionelles Anlagemanagement der Fondsgesellschaft reduziert wird. Wechsel des Überschuss-Systems Sie können mit Frist von einem Monat zum Jahrestag der Versicherung das Überschuss-System wechseln. Bei einem Wechsel des Überschuss-Systems bleiben das Überschussguthaben und das Fondsguthaben - soweit dann jeweils vorhanden - unverändert stehen. Eine Umschichtung vom Überschussguthaben in das Fondsguthaben bzw. vom Fondsguthaben in das Überschussguthaben ist nicht möglich. Die Beschreibung der Anlagestrategie sowie der aktuell wählbaren Fonds finden Sie in den Fondsbeschreibungen. VN Herr VP Seite 4 von 7 V3.401REX 13, N

15 Überschuss-Systeme nach Rentenbeginn Jährliche Rentensteigerung Sie erhalten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens nachdem die Rente mindestens ein Jahr gezahlt wurde, laufende Überschussanteile. Die Überschussanteile werden zur Rentensteigerung verwendet. Alternativ: Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn erhöhen wir die Rente um eine zusätzliche Rente (Rentenzuschlag). Die gesamte Rente aus garantierter Rente und Rentenzuschlag erhöhen wir jedes Jahr, in dem eine Rentenerhöhung festgesetzt wird, erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn. Die Höhe des Rentenzuschlags und der Rentensteigerung kann für die Zukunft auch nach Rentenbeginn nicht garantiert werden. Bei ungünstiger Entwicklung der Kapitalerträge kann der Rentenzuschlag bzw. die Rentensteigerung sogar ganz entfallen. Bereits erfolgte jährliche Rentensteigerungen bleiben erhalten. Optionen Erhöhung durch Sonderzahlungen Sie haben das Recht - solange Sie das Überschuss-System Indexbeteiligung gewählt haben - Ihren Versicherungsschutz, jederzeit bis 10 Jahre vor dem vertraglichen Rentenbeginn, durch einzelne Sonderzahlungen von jeweils mindestens 500,00 Euro, zu erhöhen. Die Sonderzahlung stellt einen weiteren, selbständigen Versicherungsvertrag nach den zur Zeit der Erhöhung gültigen Versicherungsbedingungen zwischen Ihnen und uns dar; die Aufschubzeit der Sonderzahlung muss mindestens 10 Jahre betragen. Vorverlegung des Rentenbeginns Nach Ablauf von 8 Versicherungsjahren können Sie mit Frist von einem Monat zum Monatsende einen früheren Rentenbeginn wählen. Die Rente wird entsprechend herabgesetzt und muss mindestens 20,00 Euro monatlich betragen. Kapitalwahlrecht Sie haben die Möglichkeit, anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen. Die Kapitalzahlung wird zum Ablauf der Aufschubzeit fällig, sofern die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Durch die Kapitalzahlung erlischt der Vertrag. VN Herr VP Seite 5 von 7 V3.401REX 13, N

16 Fondsbeschreibungen Anlagestrategie Dachfonds Die zur Auswahl stehenden Dachfonds investieren überwiegend in ausgewählte internationale Aktienfonds, in ausgewählte europäische Aktienfonds oder in eine gemischte Anlage aus Aktien- und Rentenfonds des europäischen Währungsraums. Der Anlageprozess folgt den anlagepolitischen Grundsätzen des von Ihnen gewählten Fonds. Innerhalb dieser Grundsätze resultiert die Auswahl interessanter Investmentfonds aus einer Marktanalyse und aktuellen Einschätzungen. Damit können Sie an den vielfältigen Chancen des Kapitalmarkts teilhaben, wobei Ihr Anlagerisiko durch eine professionelle Vermögensverwaltung reduziert wird. Anlagementalität Wachstum Generali Komfort Wachstum (ISIN LU ) Fondsnummer 3 Der an den Chancen der Aktienmärkte, jedoch mit einer substantiellen Beimischung von Rentenfonds ausgerichtete Teilfonds Generali Komfort Wachstum richtet den Fokus auf die wirtschaftlichen Wachstumstrends innerhalb des zusammenwachsenden Euro-Raumes, wobei der Anteil an Aktienfonds in der Regel höher als der Anteil der Rentenfonds ist. Generali Komfort Balance (ISIN LU ) Fondsnummer 28 Eine ausgewogene Anlage, die laufende Erträge aus Rentenfonds mit den Chancen von Aktienfonds kombiniert, steht bei Generali Komfort Balance im Vordergrund. Der Fonds investiert in der Regel jeweils zur Hälfte in ausgewählte Euro-Aktien und Rentenfonds renommierter Fondsgesellschaften. Anlagementalität Chance Generali Komfort Best Selection (ISIN LU ) Fondsnummer 143 Generali Komfort Best Selection ist ein Teilfonds des Generali Komfort Dachfondskonzeptes. Der Fonds ist mit einem breit diversifizierten Anlageansatz grundsätzlich an den Chancen der globalen Aktienmärkte ausgerichtet, nutzt dabei jedoch auch eine substantielle Beimischung an Rentenfonds. Der Anteil an Aktienfonds - je nach Marktlage - ist in der Regel höher als der Anteil an Rentenfonds. Es können auch Fonds berücksichtigt werden, die auf den Geldmarkt, Immobilien oder Rohstoffe ausgerichtet sind. Generali Komfort Dynamik Europa (ISIN LU ) Fondsnummer 2 Überwiegend in europäische Aktienfonds investiert der Teilfonds Generali Komfort Dynamik Europa. Dabei stehen die Chancen, die der europäische Wirtschaftsraum bietet, im Vordergrund. Eine Beimischung von Themenfonds nutzt die Chancen wichtiger Wachstumstrends. Generali Komfort Dynamik Global (ISIN LU ) Fondsnummer 1 Der an den Chancen der internationalen Aktienmärkte ausgerichtete Teilfonds Generali Komfort Dynamik Global richtet den Fokus auf international anlegende Aktienfonds, die erfolgreich interessante Themen und Trends aufgreifen und in die jeweils führenden internationalen Unternehmen investieren. Anlagestrategie Dachfonds Vermögensverwaltung Die zur Auswahl stehenden Fonds Generali VermögensStrategie Defensiv und Generali VermögensStrategie Ausgewogen bieten eine Vermögensverwaltung auf Fondsbasis. Die Fonds investieren in verschiedene Anlagearten wie zum Beispiel Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien des Euro-Raums und Geldmarktanlagen. Für diese Anlagen werden hauptsächlich börsengehandelte Indexfonds (ETFs) genutzt. Auf der Grundlage eines umfassenden Analyse- und Prognoseprozesses wird die Gewichtung der einzelnen Anlageklassen je nach Marktlage in definierten Bandbreiten flexibel angepasst, um das Vermögen für jede Marktlage möglichst aussichtsreich zu positionieren. Anlagementalität Wachstum Generali VermögensStrategie Defensiv (ISIN LU ) Fondsnummer 125 Generali VermögensStrategie Defensiv strebt Kapitalzuwachs durch Anlage in ein diversifiziertes Portfolio aus Anleihen und Aktien an. Er ist ein gemischter Teilfonds mit einem Anteil von gewöhnlich zwischen 0 Prozent und 50 Prozent an Aktienanlagen. Die Anlagen werden sich hauptsächlich auf die Eurozone konzentrieren. Generali VermögensStrategie Ausgewogen (ISIN LU ) Fondsnummer 126 Generali VermögensStrategie Ausgewogen strebt Kapitalzuwachs durch Anlage in ein diversifiziertes Portfolio aus Anleihen und Aktien an. Er ist ein gemischter Teilfonds mit einem Anteil von gewöhnlich zwischen 10 Prozent und 80 Prozent an Aktienanlagen. Die Anlagen werden sich hauptsächlich auf die Eurozone konzentrieren. VN Herr VP Seite 6 von 7 V3.401REX 13, N

17 Anlagestrategie Einzelfonds Die zur Auswahl stehenden Einzelfonds investieren überwiegend in ausgewählte Anleihen und Geldmarkttitel des Euro-Raums. Durch das professionelle Fondsmanagement können Sie an den vielfältigen Chancen des Kapitalmarktes teilhaben. Die Anlagepolitik und Auswahl der jeweiligen Einzeltitel unterliegt strengen Kontrollen. Gesetzliche Vorschriften bewirken, dass das Geld der Anleger breit gestreut wird, um somit die Anlagerisiken gegenüber einer direkten Investition zu reduzieren. Anlagementalität Wachstum Generali AktivMix Ertrag (ISIN DE ) Fondsnummer 129 Der Fonds strebt als Anlageziel eine mittel- bis langfristig möglichst stetige Wertentwicklung sowie unabhängig von der Marktsituation ein positives Ergebnis in jedem Kalenderjahr an. Langfristig soll die Wertentwicklung über der Wertentwicklung des Geldmarktes liegen. Generali AktivMix Vario Select (ISIN DE000A0H0WT1) Fondsnummer 38 Mit einem Total-Return-Ansatz verfolgt Generali AktivMix Vario Select das Ziel, für die Anleger eine möglichst kontinuierliche Rendite mit kontrolliertem Risiko zu erwirtschaften. Der Fonds legt dazu in Renten, Aktien, Geldmarktinstrumenten sowie in begrenztem Umfang in weiteren Assetklassen an und gewichtet die einzelnen Segmente je nach Marktlage. Der Fonds bietet eine interessante Anlagemöglichkeit für Anleger, die bei kontrolliertem Risiko eine attraktive Rendite suchen. Anlagementalität Sicherheit Generali Geldmarkt Euro (ISIN DE ) Fondsnummer 32 Die Anlage im Geldmarkt und in kurzlaufenden Rentenpapieren des Euro-Raums bietet eine attraktive Möglichkeit, bei marktgerechter Verzinsung auch größere Beträge zwischenzeitlich zu parken oder eine Liquiditätsreserve zu halten. Es kann jedoch keine Zusage gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Weitere Informationen, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, können Sie dem Prospekt der Generali Fund Management S.A., Luxemburg, entnehmen. Diesen Prospekt können Sie bei uns anfordern. Anlagestrategie Garantiefonds Anlagementalität Sicherheit Generali Investments SICAV-GaranT 3 DX (ISIN LU ) Fondsnummer 52 Mit Höchstpreisgarantie an festgelegten monatlichen Stichtagen und jeweils fünfjährigem Garantiezyklus bietet GaranT 3 DX die Möglichkeit, ohne das aktientypische Verlustrisiko an den Gewinnen des Euro-Aktienmarktes teilzuhaben. Dabei wird ein Teil des Fondsvermögens so angelegt, dass er an der Entwicklung des Euro- Aktienmarktes teilnimmt. Gleichzeitig stellen eine strikte Risikokontrolle und zusätzlich eine Garantiezusage eines Garantiegebers jeweils zum Ende eines fünfjährigen Garantiezyklus sicher, dass keine Wertverluste auftreten können und auch die an den monatlichen Stichtagen erreichten Höchstpreise abgesichert sind. Ist das Ende der Flexibilitätsphase dann noch nicht erreicht, übertragen wir Ihr Fondsguthaben in einen anderen Garantiefonds, wenn wir einen anderen Garantiefonds anbieten und die Garantie dieses Fonds zu einem späteren Zeitpunkt vor Ende der Flexibilitätsphase in Anspruch genommen werden kann. Ihre laufenden Fondsbeiträge zahlen Sie dann ebenfalls in diesen Fonds. Andernfalls bzw. danach übertragen wir Ihr Fondsguthaben in einen risikoarmen Fonds. Ihre laufenden Fondsbeiträge zahlen Sie dann ebenfalls in diesen risikoarmen Fonds. Dieser Fonds beinhaltet keine Garantie und unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko, so dass Verluste möglich sind. Wenn Fondsanteile vor dem Ende eines 5-jährigen Garantiezeitraums verkauft werden müssen (z.b. Vorverlegung des Rentenbeginns, Tod der versicherten Person oder Kündigung), greift die Garantie nicht und es sind Verluste möglich, da der aktuelle und nicht der zum Ende des 5-jährigen Garantiezeitraums garantierte Preis der Fondsanteile maßgeblich ist. Über die beschriebene Garantie hinaus kann jedoch keine Zusage gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Weitere Informationen, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, können Sie dem Prospekt der Generali Investments SICAV entnehmen. Diesen Prospekt können Sie bei uns anfordern. VN Herr VP Seite 7 von 7 V3.401REX 13, N

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