Reglement Elternrat Schule Grüningen

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1 Reglement Elternrat Schule Grüningen 1. Ausgangslage Das vorliegende Reglement entstand in der Projektgruppe Elternmitwirkung der Schule Grüningen. In der Projektgruppe waren Eltern und Lehrpersonen aus allen Stufen (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe) sowie die Schulleitung vertreten. Bei der Ausarbeitung einer geeigneten Form der Elternmitwirkung wurde besonders auf die kompakte Grösse der Schule Grüningen geachtet und darauf, eine für alle Stufen sinnvolle Organisationsform zu finden. Der einfacheren Lesbarkeit halber werden in diesem Reglement Eltern und Erziehungsberechtigte im Begriff Eltern zusammengefasst. Auf eine Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Form wird verzichtet, es wird mal was Anderes - nur die weibliche Form verwendet. 2. Gesetzliche Grundlagen Basis bilden 55 Volksschulgesetz (VSG) sowie 65 Volksschulverordnung (VSV). 3. Ziele Der Elternrat (ER) ist Ansprechgremium für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung, der Schulpflege und den anderen an der Schule tätigen Personen ein. Der Elternrat ermöglicht regelmässigen Kontakt und Austausch von Informationen zwischen den Eltern untereinander sowie mit den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege. Der Elternrat fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Eltern und Schule. Er unterstützt gemeinsame Projekte auf Stufen- oder Schulebene. Im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches kann der Elternrat Anregungen für den Schulbetrieb einbringen (Abgrenzung siehe Punkt 7). 4. Ebenen der Zusammenarbeit In der Schule Grüningen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern auf drei Ebenen: - Individuelle Ebene - Klassenebene - Schulebene Der Elternrat ist auf der dritten Ebene aktiv, wenn es um übergeordnete Themen der Schule geht oder um spezifische Themen einer Stufe. Die ersten beiden Ebene gehören nicht in den Wirkungsbereich des Elternrates. Anliegen oder Aktivitäten auf diesen zwei Ebenen werden im direkten Kontakt mit der Klassenlehrperson besprochen/geregelt/organisiert. 5. Organisation Für die Schule Grüningen wurde die folgende Organisationsstruktur gewählt: Seite 1

2 Vorstand Elternrat Schule Grüningen Präsidentin, Vizepräsidentin, Aktuarin Vorstand: 2 Eltern (KG-4.Kl.) 2 Eltern (5.Kl.-3.OS) 2 Elterndelegierte ER 1 (Kiga - 4.Kl.) 2 Elterndelegierte ER 2 (5. Kl. 3.OS.) ER 1 (KG - 4.Kl.) Alle Elterndelegierten dieser Klassen + 2 Lehrervertreterinnen ER 2 (5.Kl. 3.OS) Alle Elterndelegierten dieser Klassen + 2 Lehrervertreterinnen Je 1 Elterndelegierte pro KLASSE (Total 9) Je 1 Elterndelegierte pro KLASSE (Total 7) 4. Kl. 3./4. Kl. 3. Kl. 2. Kl. 1./2. Kl. 1.Kl. KG,KG,KG 3. OS 2. OS 1. OS 6. Kl. 5./6. Kl. 5. Kl. 4./6.Kl. Die Schulklassen von KG bis 3. Oberstufe werden in zwei Gruppen aufgeteilt (KG bis 4.Kl. und 5. Kl. bis 3. OS) Pro Klasse wird von den Eltern eine Elterndelegierte gewählt. (9 aus der Gruppe von KG bis 4. Klasse, 7 aus der Gruppe von 5. Klasse bis 3. Oberstufe). Die 16 Elterndelegierten bilden zusammen mit je 2 Lehrervertreterinnen einer Gruppe einen Elternrat. Die Lehrervertreterinnen in den beiden Elternräten müssen aus den verschiedenen Altersstufen sein: - 1.KG bis 1.Kl 1 Vertretung - 2.Kl. bis 4.Kl. 1 Vertretung - 5.Kl bis 6.Kl. 1 Vertretung OS 1 Vertretung Der Vorstand besteht aus 4 Elterndelegierten, gewählt nach den gleichen Strukturen wie die Lehrervertreterinnen im Elternrat. Der Schulleiter ist nicht Teil des Vorstandes, als Berater kann er eingeladen werden. Seite 2

3 6. Aufgaben und Kompetenzen 6.1. Die Klasseneltern - treffen sich auf Einladung der Lehrperson und wählen pro Jahrgang jeweils eine Jahrgangsdelegierte in den Elternrat. - bringen Anliegen für die Stufe oder die ganze Schule ein. - wirken bei Anlässen, Aktivitäten, Projekten mit - nehmen an Veranstaltungen des Elternrates teil 6.2. Die Klassendelegierten - sind Ansprechpersonen für Eltern dieser Klasse und Lehrerinnen für Themen der Stufe oder der ganzen Schule - vertreten die Anliegen und Vorschläge der Klasseneltern im Elternrat und arbeiten dort mit den anderen delegierten Eltern und Lehrerinnen zusammen. - wählen die 4 Mitglieder des Vorstands. - sind für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist im Sinne der Kontinuität wünschenswert Die delegierten Lehrerinnen - nehmen an den Sitzungen des jeweiligen Elternrates teil - bringen die Sicht der Schule ein - sind innerhalb des jeweiligen Elternrates stimmberechtigt, nicht jedoch für die Wahl des Vorstands Der Vorstand - besteht aus 4 Elterndelegierten - konstituiert sich selbst. Er wählt eine Präsidentin, eine Vizepräsidentin und eine Aktuarin. - wird für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist im Sinne der Kontinuität wünschenswert. - trifft sich zu mindestens vier Sitzungen pro Schuljahr. Die Sitzungen werden protokolliert und allen Sitzungsteilnehmenden versandt. - kann die Schulleitung und/oder Vertretungen der Lehrpersonen zu den Vorstandssitzungen einladen. - vernetzt sich mit anderen Elternorganisationen. - kann bei der Schulleitung Anliegen einbringen. - wird bei der Erstellung des Schulprogrammes konsultativ beigezogen 6.5. Die Präsidentin - repräsentiert den Elternrat nach aussen und ist Ansprechperson für die Arbeit des Elternrates. - organsiert die Gesamtsitzungen der beiden Elternräte und leitet diese Der Elternrat der Schule Grüningen - ist politisch und konfessionell neutral. - besteht aus den Klassendelegierten und den Lehrervertreterinnen der zwei Elternräte ER1 und ER2 gemäss Punkt 5 (KG bis 4. Klasse / 5. Klasse bis 3. Oberstufe) - setzt Projekt- oder Arbeitsgruppen ein und bezieht im Bedarfsfall weitere Eltern mit in die Arbeit ein. - kann zu seinen Sitzungen Schulleitung, Schulbehörde oder andere Personen einladen - trifft sich als gesamtes Gremium (ER1 + ER2) gemäss Einladung des Vorstandes. Seite 3

4 6.7. Die Elternräte ER1 und ER2 - organisieren die eigenen Sitzungen in Absprache mit dem jeweils andern Elternrat. 7. Abgrenzung Der Elternrat übt keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion aus. Inhalte des Unterrichts, Klassenführung, Methodik, Didaktik, Personalfragen sowie Schulprobleme einzelner Schüler/innen oder Klassen sind nicht Sache des Elternrates. 8. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt direkt, offen und ehrlich. Der Vorstand informiert die anderen Eltern, Lehrpersonen, Schulpflege und Mitarbeitenden der Schule in geeigneter Form über seine Aktivitäten, Beschlüsse und Projekte. Die Schulleitung bietet auf Anfrage Unterstützung bei Koordination der Verteilung/Weiterleitung an oder übernimmt diese ggf. selbst. Schnittstelle für die Kommunikation zwischen Elternrat und Schule ist die Schulleitung. Zwischen dem Vorstand des Elternrates und der Schulleitung erfolgt ein bedarfsgerechter, gegenseitiger Austausch von Informationen und Anliegen. 9. Reglementsänderungen Reglementsänderungen werden vom Vorstand ausgearbeitet. Sie müssen vom Elternrat, der Schulkonferenz und der Schulpflege genehmigt werden. 10. Übergangsbestimmungen Bis zum Ende des Schuljahres 2011/2012 übernehmen die Eltern der Projektgruppe die Organisation eines Weiterbildungsanlasses für Eltern zum Thema Neue Medien. Sie organisieren mit Unterstützung der Lehrervertreterinnen und der Schulleitung die Wahl der Jahrgangsdelegierten für den Elternrat. 11. Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde von der Projektgruppe Elternmitwirkung erarbeitet und für gut befunden, von der Schulkonferenz am und von der Schulpflege am abgenommen. Es tritt auf Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft. 12. Wahl der Klassendelegierten Am 1. Elternabend in jedem Schuljahr wählen die Eltern jeder Klasse eine Delegierte. Die Klassendelgierten von Kindergarten bis zur 4. Klasse bilden zusammen mit den beiden Lehrervertreterinnen den Elternrat1 (ER1). Die Klassendelegierten der 5. Klasse bis zur 3. Oberstufe bilden zusammen mit den beiden Lehrervertreterinnen den Elternrat 2 (ER2). Beide Elternräte bilden zusammen den Gesamtelternrat Schule Grüningen Die Klassendelegierten werden für eine Amtsdauer von einem Jahr in den Elternrat gewählt. Die schriftliche Einladung mit der Ankündigung der Wahl wird spätestens 10 Tage im Voraus durch die Klassenlehrperson verteilt Gewählt wird geheim. Es wird die Personen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. (Details siehe unter Punkt Wahl). Seite 4

5 12.4. Pro Kind kann nur eine erziehungsberechtigte Person in den Elternrat gewählt werden. Eine Wahl von abwesenden Personen ist zulässig, sofern sich diese vorab zur Wahlstellen. Mitarbeitende der Schule und Mitglieder der Schulpflege sind nicht als Klassendelegierte wählbar Eltern, von denen mehrere Kinder die Schule Grüningen besuchen, können nur eine Klasse als Delegierte im Elternrat vertreten Wahlprozedere: 1. Sammeln der Wahlvorschläge Alle anwesenden Eltern stellen sich mit eigenem Namen und Vornamen, sowie Namen des Kindes vor. alle Stimmberechtigten (1 Stimme pro Kind) erhalten ein Papier und Schreibstift. Es werden gleich viele Papiere wie Stimmen vorhanden sind abgegeben. Auf die Papiere werden die Namen geschrieben, die man sich als Klassendelegierte vorstellen kann, es ist dabei zulässig, auch seinen eigenen Namen aufzuschreiben. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden an die Wandtafel geschrieben. 2. Stellungnahme: Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erklären, ob sie bereit sind, sich für die Wahl zur Verfügung zu stellen und eine eventuelle Wahl annehmen. Die sich zur Verfügung stellenden Personen erhalten die Möglichkeit zu erklären, weshalb sie sich zur Wahl stellen. 3. Wahl (geheim) Die Klassenlehrperson oder eine andere an der Klasse tätige Lehrperson ist Stimmenzählerin. Es gibt eine Stimme pro Kind. Es dürfen nur so viele Wahlzettel abgegeben werden, wie Stimmen anwesend sind. (Anzahl Stimmen: 1Stimme/Kind = Anzahl Wahlzettel) Die Vertretung einer Stimme schreibt einen Namen auf ihren Wahlzettel. Es wird die Person mit der höchsten Stimmenzahlen gewählt. Wenn zwei Personen auf dem 1. Stimmenrang liegen, so wird zwischen diesen ein zweiter Wahlgang für die Delegation durchgeführt. Beim zweiten Wahlgang wird die Person mit der höchsten Stimmenzahl gewählt Tritt eine Elterndelegierte/ein Elterndelegierter während des Schuljahres zurück oder verlässt ihr/sein Kind in diesem Zeitraum die Schule Grüningen, so wird in der betreffenden Klasse keine Ersatzwahl durchgeführt. Seite 5

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