Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG
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1 Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März 2014 Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG 1
2 Übersicht Bedeutung der Charta für die nationale Rechtsprechung: Im Anwendungsbereich des Unionsrechts Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG Das Mehrebenensystemdes letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (Praxisfragen im Umgang mit Unionsrecht und Charta) 2
3 Charta - Im Anwendungsbereich des Unionsrechts (1) Die Charta gilt für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (Art. 51 Abs. 1 der Charta) Alle nationalen Regelungen, die in den Anwendungs-/Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, sind am Maßstab der Charta zu messen unabhängig davon, ob sie zu dessen Umsetzung erlassen worden sind oder nicht Rspr.: ua. EuGH26. Februar 2013, ÅkerbergFransson, C-617/10, Rn. 19; 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, Rn. 21 3
4 Charta - Im Anwendungsbereich des Unionsrechts (2) Dies entspricht iüder bisherigen EuGH-Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (zbeugh 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Rn. 75). Eine nationale Regelung, die nicht in den Rahmen des Unionsrechts fällt, ist nicht an der Charta zu messen (ua. EuGH 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, Rn. 21 mwn; BAG 20. November AZR 611/11, Rn. 67 mwn) (am Rande: eventuell Charta-Grundrechte als Auslegungsmaßstab im Rahmen von Art. 1 Abs. 2 GG??) 4
5 Beispiel: Charta: Im Anwendungs bereich des Unionsrechts 613 a BGB als Nadelöhr durchgezogen werden Richtlinie 2001/23/EG (Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- /Betriebsteilen) =im Anwendungs-/Geltungsbereich des Unionsrechts und mit der Richtlinie gleichzeitig die Charta 5
6 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 6 AZR 790/12, Rn. 23, Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur BAG , 3 AZR 356/12, Rn. 32, Betriebliche Altersversorgung - Höchstalters-grenze (vgl. auch 3 AZR 707/11, Rn. 44) BAG , 3 AZR 653/11, Hinterbliebenenversorgung -Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem Ausscheiden/Spätehenklauseln (vgl. auch 3 AZR 707/11, 3 AZR 294/11) BAG , 3 AZR 634/10, Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung 6
7 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 3 AZR 611/10, Hochschullehrer -Anspruch auf beamtengleiche Versorgung (vgl. auch 3 AZR 869/09) BAG , 7 AZR 698/11, Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds -Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel BAG , 7 AZR 480/08, Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für Piloten (zur Frage der Unwirksamkeit von Altersgrenzen für Piloten vgl. auch 7 AZR 946/07, 7 AZR 211/09, 7 AZR 112/08; für Flugingenieure 7 AZR 904/08, weitere Altersgrenzen: 7 AZR 438/09) 7
8 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 6 AZR 319/09, Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD BAG , 6 AZR 481/09, Vergütung nach dem Lebensalter im BAT (vgl. auch 6 AZR 148/09) Vorabentscheidungsersuchen BAT/TVöD: 6 AZR 148/09 (A), 6 AZR 319/09 (A) BAG , 3 AZR 434/09, Rn. 22 ff., BAGE 138, 346 Betriebliche Altersversorgung 8
9 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. (BAG , 7 AZR 485/09 (A) Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit einer Haushaltsbefristung im öffentlichen Dienst mit Unionsrecht ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG), Verfahren beendet durch 91a Beschluss) BAG , 3 AZR 594/09, Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand -Insolvenzsicherung BAG , 6 AZR 911/08, Aufhebungsverträge -Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel 9
10 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (.. wegen einer Behinderung) -Art. 21 Abs. 1 Charta erwähnt das Merkmal Erkrankung oder Krankheit nicht BAG , 6 AZR 907/12, Rn. 55 Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach 7 AbschnA Abs1 TV UmBw Diskriminierung/Schwerbehinderung Art. 8 Abs. 1 Charta (Schutz personenbezogener Daten) BAG 25. September AZR 270/12, Rn. 45, Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte Art. 16 (unternehmerische Freiheit), Art. 31 Abs. 1 Charta (Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen) BAG 10. Juli ABR 91/11, Rn. 47, Arbeitnehmerüberlassung -Mitbestimmung 10
11 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 30 der Charta (Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung) BAG 11. September AZR 843/11, Rn. 41 BAG 05. Dezember AZR 698/11 BAG 8. Dezember AZN 1371/11, Rn. 12, BAGE 140, ( vor Charta : BAG 23. Oktober AZR 131/07, Rn. 30) 11
12 Rechtsprechung BAG -Ausblick - Art. 27 der Charta ( rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung ) Laut aktueller Terminvorschau des Bundesarbeitsgerichts: 7 AZR 847/12, 25. Juni Aus der Entscheidung des LAG ersichtlich: Sachgrundlose Befristung - Befristungsschutz für Betriebsratsmitglieder -unionsrechtskonforme Auslegung unter Berücksichtigung von Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG und Art. 27 Grundrechtecharta Die Parteien streiten wegen der Betriebsratstätigkeit der Klägerin über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses. Hilfsweise verlangt die Klägerin ua., im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis unbefristet beschäftigt zu werden. Klägerin ua.: Art. 27 der Charta schütze Arbeitnehmervertreter individualrechtlich 12
13 Das Mehrebenensystem des letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (1) Weiterhin in Bewegung: Das Mehrebenensystemder europäischen Grundrechtsauslegung Akteure insbesondere: EGMR (EMRK) EuGH(Charta) Nationale Verfassungsgerichte/Oberste Gerichte etc. Beitritt der EU zur EMRK, dazu ua: 04/07/2013 Antrag der EU-Kommission auf ein Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV (Gutachten 2/13) 10/06/2013 Entwurf eines Übereinkommens zum Beitritt der EU zur EMRK 24/01/2011 Gemeinsame Mitteilung der Präsidenten des EGMR und des EuGHim Anschluss an ein Treffen der beiden Gerichte 05/05/2010 Reflexionspapier des EuGHzu bestimmten Aspekten des Beitritts 13
14 Das Mehrebenensystem des letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (2) Derzeit steht das Thema BVerfG/EuGH wieder hoch im Kurs: Bisher: Solange I (1974), Solange II (1986), Maastricht (1993), sog. Bananenmarkt-Entscheidung (2000) und Lissabon-Entscheidung (2009) Am 7. Februar 2014 hat der 2. Senat des BVerfG zu dem OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 ein ihm vorliegendes Verfahren ausgesetzt und dem EuGH (erstmals) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt Pressemitteilung: /pressemitteilungen/bvg html Text Vorlagebeschluss: /entscheidungen/rs _2bvr html 14
15 Zum Schluss Falls noch Bedarf -gerne in der Diskussion, gemeinsam mit Claudia Schmidt: Praxisfragen im Umgang mit Unionsrecht und Charta Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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