Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG"

Transkript

1 Dr. Regine Winter Frankfurt 17. März 2014 Die Bedeutung der Europäischen Grundrechtecharta für die Rechtsprechung des BAG 1

2 Übersicht Bedeutung der Charta für die nationale Rechtsprechung: Im Anwendungsbereich des Unionsrechts Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG Das Mehrebenensystemdes letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (Praxisfragen im Umgang mit Unionsrecht und Charta) 2

3 Charta - Im Anwendungsbereich des Unionsrechts (1) Die Charta gilt für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (Art. 51 Abs. 1 der Charta) Alle nationalen Regelungen, die in den Anwendungs-/Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, sind am Maßstab der Charta zu messen unabhängig davon, ob sie zu dessen Umsetzung erlassen worden sind oder nicht Rspr.: ua. EuGH26. Februar 2013, ÅkerbergFransson, C-617/10, Rn. 19; 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, Rn. 21 3

4 Charta - Im Anwendungsbereich des Unionsrechts (2) Dies entspricht iüder bisherigen EuGH-Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (zbeugh 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Rn. 75). Eine nationale Regelung, die nicht in den Rahmen des Unionsrechts fällt, ist nicht an der Charta zu messen (ua. EuGH 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, Rn. 21 mwn; BAG 20. November AZR 611/11, Rn. 67 mwn) (am Rande: eventuell Charta-Grundrechte als Auslegungsmaßstab im Rahmen von Art. 1 Abs. 2 GG??) 4

5 Beispiel: Charta: Im Anwendungs bereich des Unionsrechts 613 a BGB als Nadelöhr durchgezogen werden Richtlinie 2001/23/EG (Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- /Betriebsteilen) =im Anwendungs-/Geltungsbereich des Unionsrechts und mit der Richtlinie gleichzeitig die Charta 5

6 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 6 AZR 790/12, Rn. 23, Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur BAG , 3 AZR 356/12, Rn. 32, Betriebliche Altersversorgung - Höchstalters-grenze (vgl. auch 3 AZR 707/11, Rn. 44) BAG , 3 AZR 653/11, Hinterbliebenenversorgung -Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem Ausscheiden/Spätehenklauseln (vgl. auch 3 AZR 707/11, 3 AZR 294/11) BAG , 3 AZR 634/10, Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung 6

7 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 3 AZR 611/10, Hochschullehrer -Anspruch auf beamtengleiche Versorgung (vgl. auch 3 AZR 869/09) BAG , 7 AZR 698/11, Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds -Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel BAG , 7 AZR 480/08, Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für Piloten (zur Frage der Unwirksamkeit von Altersgrenzen für Piloten vgl. auch 7 AZR 946/07, 7 AZR 211/09, 7 AZR 112/08; für Flugingenieure 7 AZR 904/08, weitere Altersgrenzen: 7 AZR 438/09) 7

8 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. BAG , 6 AZR 319/09, Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD BAG , 6 AZR 481/09, Vergütung nach dem Lebensalter im BAT (vgl. auch 6 AZR 148/09) Vorabentscheidungsersuchen BAT/TVöD: 6 AZR 148/09 (A), 6 AZR 319/09 (A) BAG , 3 AZR 434/09, Rn. 22 ff., BAGE 138, 346 Betriebliche Altersversorgung 8

9 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (Diskriminierungen wegen des Alters sind verboten), ua. (BAG , 7 AZR 485/09 (A) Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit einer Haushaltsbefristung im öffentlichen Dienst mit Unionsrecht ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG), Verfahren beendet durch 91a Beschluss) BAG , 3 AZR 594/09, Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand -Insolvenzsicherung BAG , 6 AZR 911/08, Aufhebungsverträge -Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel 9

10 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 21 Abs. 1 der Charta (.. wegen einer Behinderung) -Art. 21 Abs. 1 Charta erwähnt das Merkmal Erkrankung oder Krankheit nicht BAG , 6 AZR 907/12, Rn. 55 Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach 7 AbschnA Abs1 TV UmBw Diskriminierung/Schwerbehinderung Art. 8 Abs. 1 Charta (Schutz personenbezogener Daten) BAG 25. September AZR 270/12, Rn. 45, Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte Art. 16 (unternehmerische Freiheit), Art. 31 Abs. 1 Charta (Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen) BAG 10. Juli ABR 91/11, Rn. 47, Arbeitnehmerüberlassung -Mitbestimmung 10

11 Beispiele aus der Rechtsprechung des BAG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Art. 30 der Charta (Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung) BAG 11. September AZR 843/11, Rn. 41 BAG 05. Dezember AZR 698/11 BAG 8. Dezember AZN 1371/11, Rn. 12, BAGE 140, ( vor Charta : BAG 23. Oktober AZR 131/07, Rn. 30) 11

12 Rechtsprechung BAG -Ausblick - Art. 27 der Charta ( rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung ) Laut aktueller Terminvorschau des Bundesarbeitsgerichts: 7 AZR 847/12, 25. Juni Aus der Entscheidung des LAG ersichtlich: Sachgrundlose Befristung - Befristungsschutz für Betriebsratsmitglieder -unionsrechtskonforme Auslegung unter Berücksichtigung von Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG und Art. 27 Grundrechtecharta Die Parteien streiten wegen der Betriebsratstätigkeit der Klägerin über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses. Hilfsweise verlangt die Klägerin ua., im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis unbefristet beschäftigt zu werden. Klägerin ua.: Art. 27 der Charta schütze Arbeitnehmervertreter individualrechtlich 12

13 Das Mehrebenensystem des letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (1) Weiterhin in Bewegung: Das Mehrebenensystemder europäischen Grundrechtsauslegung Akteure insbesondere: EGMR (EMRK) EuGH(Charta) Nationale Verfassungsgerichte/Oberste Gerichte etc. Beitritt der EU zur EMRK, dazu ua: 04/07/2013 Antrag der EU-Kommission auf ein Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV (Gutachten 2/13) 10/06/2013 Entwurf eines Übereinkommens zum Beitritt der EU zur EMRK 24/01/2011 Gemeinsame Mitteilung der Präsidenten des EGMR und des EuGHim Anschluss an ein Treffen der beiden Gerichte 05/05/2010 Reflexionspapier des EuGHzu bestimmten Aspekten des Beitritts 13

14 Das Mehrebenensystem des letzten Wortes in der europäischen Grundrechtsauslegung (2) Derzeit steht das Thema BVerfG/EuGH wieder hoch im Kurs: Bisher: Solange I (1974), Solange II (1986), Maastricht (1993), sog. Bananenmarkt-Entscheidung (2000) und Lissabon-Entscheidung (2009) Am 7. Februar 2014 hat der 2. Senat des BVerfG zu dem OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 ein ihm vorliegendes Verfahren ausgesetzt und dem EuGH (erstmals) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt Pressemitteilung: /pressemitteilungen/bvg html Text Vorlagebeschluss: /entscheidungen/rs _2bvr html 14

15 Zum Schluss Falls noch Bedarf -gerne in der Diskussion, gemeinsam mit Claudia Schmidt: Praxisfragen im Umgang mit Unionsrecht und Charta Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe

Mehr

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf

Mehr

3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters Richtlinie 2000/78/EG

3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters Richtlinie 2000/78/EG TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Europäisches Arbeitsrecht 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters Richtlinie 2000/78/EG HI1723965 Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Arbeitgeber Info 5/2011

Arbeitgeber Info 5/2011 Arbeitgeber Info 5/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Start des elektronischen Datenaustauschverfahrens für die personalpraxis Reichweite der Mitbestimmung bei Stufenzuordnung Aus der Rechtsprechung

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Amtsblatt Nr. L 225 vom 12/08/1998 S. 0016-0021 DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung Europarecht II. Unionsrecht Formen und Wirkung Übersicht 1. Rechtsquellen 2. Wirkung und Geltung des 3. Formen des Sekundären 4. Verpflichtung zur Umsetzung des 2 1. Rechtsquellen Primäres Unionsrecht

Mehr

Impressum kavberlin.de

Impressum kavberlin.de AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Arbeitsrecht für Arbeitgeber - aktuelle Entwicklungen - Otto Heer, Rechtsanwalt, Vortragsüberblick 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber 2. Whistleblowing 3. Allg. Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

Fall 10 Bananenmarkt Lösung

Fall 10 Bananenmarkt Lösung Fall 10 Bananenmarkt Lösung Frage 1 I. Anwendbare Grundrechte 1. Nationale Grundrechte 2. Europäische Grundrechte II. Verletzung der europäischen Eigentumsfreiheit 1. Eigentumsfreiheit als Unionsgrundrecht

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 416/10 4 K 626/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das

Mehr

Arbeitgeber Info 08/2010

Arbeitgeber Info 08/2010 Arbeitgeber Info 08/2010 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen Tvöd-informationen Durchführungshinweise zum TV-FlexAZ Aus der Rechtsprechung EU-Vertragsverletzungsverfahren

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT 1. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. März 2016-8 AZR 501/14 (A) Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung? Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn

Mehr

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen 04/13 Neueste ober- und höchstgerichtliche arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen Arbeitsrecht Inhaltsübersicht: - Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung;

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,

Mehr

Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft

Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft von Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M. 15.04.2011-19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. Die Nichtigkeitsfolge

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Stellungnahme des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI)

Stellungnahme des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) Stellungnahme des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE BT-Drs. 18/7 A. Vorschlag

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Exkurs: Binnenmarktfinale Rechtsangleichung

Mehr

Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank. Andreas Matthes

Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank. Andreas Matthes Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 7 Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 8 + Unabhängige

Mehr

Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung 1. Der auch im Beschlussverfahren mögliche Antrag auf künftige Leistung entsprechend 259 ZPO erlaubt nicht die Verfolgung eines erst

Mehr

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Orientierungssatz: Eine Industrie- und Handelskammer kann durch Satzung Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige festsetzen. Dem stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a Kündigung eines schwerbehinderten Menschen I SGB IX 69 Abs. 1, 85, 90 Abs. 2a Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findet nach 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX nur dann Anwendung, wenn

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Entstehen von Erholungsurlaub bei Sonderurlaub Anlage zum NL 002-2015 Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 06.05.2014-9 AZR 678/12 - zur Frage des Entstehens von gesetzlichem Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub

Mehr

Übersicht des Vortrags. Wer wir sind. Woran wir gerade arbeiten. Die besonderen Problemfelder. Sammlung ihrer Meinungen.

Übersicht des Vortrags. Wer wir sind. Woran wir gerade arbeiten. Die besonderen Problemfelder. Sammlung ihrer Meinungen. Bericht aus der aktuellen Arbeit der Bistums KODA INFOTAGE Juni 2009 Übersicht des Vortrags. Wer wir sind. Woran wir gerade arbeiten. Die besonderen Problemfelder. Sammlung ihrer Meinungen. Diskussion

Mehr

Neue arbeitsrechtliche Urteile des EuGH

Neue arbeitsrechtliche Urteile des EuGH Neue arbeitsrechtliche Urteile des EuGH Lehrstuhl für Privat- und Arbeitsrecht Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann 31.03.2016 Seite 1 FALL I / Polnisches Recht und Sachverhalt Die Frist für die Kündigung

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010 Ziele europäischer Gesetzgebung zu Unternehmenskrisen Förderung von Umstrukturierungen zu größeren transnationalen Wirtschaftseinheiten Abfederung der sozialen Folgen zur Herstellung von Akzeptanz 3 Unternehmenskrisen:

Mehr

Sie muss frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. [ 2 ]

Sie muss frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. [ 2 ] TK Lexikon Arbeitsrecht Gewerkschaft Arbeitsrecht 1 Tariffähigkeit HI726936 HI2330620 Tariffähig und damit Gewerkschaften sind nur solche Arbeitnehmervereinigungen, die im äußersten Fall auch zum Streik

Mehr

Newsletter Nr. 1 / 2006

Newsletter Nr. 1 / 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Newsletter informieren wir Sie zum Jahresbeginn über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Neben interessanten Entscheidungen

Mehr

Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen

Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Oda Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Europarechtliche Aspekte und Impulse fr 65940 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters im Lichte der Rechtsprechung des EuGH

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters im Lichte der Rechtsprechung des EuGH Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters im Lichte der Rechtsprechung des EuGH Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Kontakt: christiane.brors@uni-oldenburg.de Prof. Dr. Christiane

Mehr

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4 Newsletter 1/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Maßgebliches Endalter bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Urteil FG München 20.02.2012 7 V 2818/11)

Mehr

STAATSRECHT III. 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung

STAATSRECHT III. 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED III. Europäische Integration und GG 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung a) Unmittelbare

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit der Haushaltsbefristung nach 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG mit Unionsrecht

Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit der Haushaltsbefristung nach 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG mit Unionsrecht 1 von 14 05.09.2011 17:24 Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 80/10 vom 27.10.2010 BUNDESARBEITSGERICHT Entscheidung vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A) Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit der Haushaltsbefristung

Mehr

KAMMERGERICHT Beschluss

KAMMERGERICHT Beschluss KAMMERGERICHT Beschluss Geschäftsnummer: 14 W 89/15 16.10.2015 102 O 65/14 AktG Landgericht Berlin In dem Rechtsstreit./. I. Die Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss

Mehr

Arbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto

Arbeitgeber-Info. Impressum kavberlin.de. Herausgeber. Inhaltlich verantwortlich. Jahresabonnement. Titelfoto AG-Info 8/2016 Impressum kavberlin.de Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Arbeitgeber-Info Herausgeber Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin Goethestraße

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Kündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1

Kündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1 Kündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1 Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stillegung des gesamten Betriebes

Mehr

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter

Mehr

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 A 8.13 Verkündet am 30. April 2014 Melzer als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Arbeitgeber Info 3/2011

Arbeitgeber Info 3/2011 Arbeitgeber Info 3/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes Tvöd-informationen Umsetzung der Tarifrunde 2010 für die personalpraxis Bagatellkündigungen ohne

Mehr

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden?

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? 44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? Fall Ein Arbeitnehmer, der seit etwa sechs Jahren bei einem Betrieb mit 150 Beschäftigten in der

Mehr

Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015

Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015 Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015 Grundrechtliche Vorgaben für den gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtswidrige Geldbußenbeschlüsse

Mehr

EuGH zum vertraglichen Ausschluß des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters

EuGH zum vertraglichen Ausschluß des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters EuGH zum vertraglichen Ausschluß des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters EUROPÄISCHER GERICHTSHOF URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) C 381/98 Verkündet am 09.11.2000 In der Rechtssache betreffend

Mehr

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung

Mehr

Zusatzversorgung Steuernachteile durch Nachversicherung

Zusatzversorgung Steuernachteile durch Nachversicherung Zusatzversorgung Steuernachteile durch Nachversicherung BetrAVG 1; BGB 276, 285, 286 Wenn der Arbeitgeber die bisher zu Unrecht aus der Altersversorgung ausgeschlossenen Teilzeitkräfte bei der zuständigen

Mehr

Tarifverhandlungen. - Sachstand -

Tarifverhandlungen. - Sachstand - Tarifverhandlungen - Sachstand - Wird es zukünftig für den kirchlichen Bereich eine eigenständige tarifliche Regelung, abgekoppelt vom öffentlichen ienst geben oder wird der Tarifvertrag Land Niedersachsen

Mehr

Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung der Spannungen an den Finanzmärkten

Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung der Spannungen an den Finanzmärkten Deutscher Bundestag Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung der Spannungen an den Finanzmärkten - Vereinbarkeit des Ankaufs von Staatsanleihen von Mitgliedstaaten mit den grundlegenden Verträgen

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Runderlass für Hilfskräfte

Runderlass für Hilfskräfte Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,

Mehr

3. der Minderjährigen

3. der Minderjährigen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 683/09 - In dem Verfahren Ober die Verfassungsbeschwerde 1. der FrauB I Halle, 2. der Minderjähri _ _ Halle, 3. der Minderjährigen 4. der Minderjährigen gegen und das Schreiben

Mehr

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder Martin Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 l.teil: Grundlagen zur Teilzeitbeschäftigung 19 A. Begriff und Erscheinungsformen

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Oktober Sa 515/09 - wird zurückgewiesen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Oktober Sa 515/09 - wird zurückgewiesen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.2.2012, 3 AZR 260/10 Begriff der betrieblichen Altersversorgung Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Oktober 2009-11

Mehr

Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz Das Verhältnis zwischen EU und EMRK de lege lata Nach wie vor ist die EU nicht Vertragspartei

Mehr

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 11.05.2009 1 Studierendenklausur Öffentliches Recht I WS 2008/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist

Mehr

01/2010 Der Fall Kücükdeveci

01/2010 Der Fall Kücükdeveci 01/2010 Der Fall Kücükdeveci EuGH, Rs. C-555/07 (Kücükdeveci), Urteil des Gerichtshofs vom 19. Januar 2010 aufbereitet von Tobias Fuchs Das Wichtigste: 622 BGB, demzufolge vor Vollendung des 25. Lebensjahres

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Militärpolizei in Rumänien

Militärpolizei in Rumänien Militärpolizei in Rumänien Fall 9 vom 21. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Zu prüfende Fragen Rumänien Mitglied der EU und des Europarates Vorgehen im Rahmen der EU? Vorgehen

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel

Mehr

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2011.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2011. Tarifliche Regelungsbefugnis über befristete Arbeitsverhältnisse Nach 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Höchstdauer der Befristung oder die Anzahl der Verlängerungen

Mehr

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP

Mehr

Grund- und Menschenrechte in Europa

Grund- und Menschenrechte in Europa Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/3802 17. Wahlperiode 17. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen

Mehr

Fall 7: Umsetzung einer Richtlinie

Fall 7: Umsetzung einer Richtlinie Fall 7: Umsetzung einer Richtlinie 1. Zum Schutze des Privatlebens von Prominenten erlässt die Europäische Union in formell zulässiger Weise eine Richtlinie, die den Mitgliedstaaten auferlegt, die erforderlichen

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung TzBfG 14

Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung TzBfG 14 Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung TzBfG 14 Auf 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG kann nur die Befristung des ersten Arbeits-vertrags gestützt werden, den der Arbeitnehmer in Anschluss

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 7.2.2012, 1 ABR 46/10 Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz Leitsätze Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber

Mehr

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Vortrag (Kurzfassung) anlässlich der der 2. Nürnberger Tage zum Asyl- und

Mehr

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungen. Einleitung 17. A. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 20. Peter Rackow

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungen. Einleitung 17. A. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 20. Peter Rackow Inhaltsverzeichnis Vorwort Peter Rackow Abkürzungen I3 Einleitung 17 A. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 20 I. Das Strafverfahren im innerstaatlichen Bereich 20 II. Das international arbeitsteilige

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Postfach 10 15 40 28015 Bremen Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen Auskunft erteilt Frau Röhrs Zimmer

Mehr

Europarecht - Fälle mit Lösungen

Europarecht - Fälle mit Lösungen Europarecht - Fälle mit Lösungen Prüfungs Schemata, Übungen von Michael Hoffmann, LL. M. und Guido Odendahl Luchterhand Abkürzungsverzeichnis Rechtsprechungsverzeichnis XIII XVII 1. Teil - Prüfungsschemata

Mehr

Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Bachelorarbeit vorgelegt von Daniel Markus Dietrich Angefertigt für den schriftlichen Teil der Bachelorprüfung im

Mehr

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg (AVO) Grundzüge 19. April 2016 Claudia Kuhner, Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr