Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am
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- Edith Krüger
- vor 6 Jahren
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1 Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten I Postfa ch l Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt Herrn Andreas Hartenfels, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik Mainz 17/3124 DIE MINISTERIN Kai ser-friedrich-straße Mainz Telefon Poststelle@mueef.rlp.de Mai 2018 Mein Aktenzeichen MB / #20 Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Ulrike.Hoefken@mueef.rlp.de Telefon / Fax / Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in der oben genannten Sitzung wurde zu TOP 9,,EU-Schulobst- und Milchprogramm" Antrag der CDU-Fraktion, Vorlage 17/2929, dem Ausschuss zugesagt, den Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen. Dieser ist in der Anlage beigefügt. Weiterhin wurde dem Ausschuss zugesagt, die Anzahl der am Programm teilnehmend Schülerinnen und Schüler mitzuteilen. Ich berichte daher wie folgt: 1/5 Verkehrsanbindung Sie erreichen uns ab Hbf. mit den Linien 6/6A (Richtung Wiesbaden), 64 (Richtung Laubenheim), 65 (Richtung Weisenau), 68 (Richtung Hochheim), Ausstieg Haltestelle.Bauhofstraße'. ~ Zufahrt über Kaiser-Friedrich-Sir. oder Bauhofstraße. Parkmöglichkeiten Parkplatz am Schlossplatz (Einfahrt Ernst-Ludwig-Straße), Tiefgarage am Rheinufer (Einfahrt Peter-Altmeier-Allee)
2 Teilnehmerzahlen für das aktuelle Schuljahr 2017/18 1 : Grund- Programm- Kita- und Kitas komponente Kinder Förderschulen Schüler Einrichtungen gesamt Gesamt- Kinder Obst/ Gemüse ( ) Teilnehmer- quote 80 % 90 % davon 2 Portio nen/woche Milch (10 %) (15 %) Teilnehmerquote 40% 25 % Mit freundlichen Grüßen Ulrike Höfken 1 Stand /5
3 ,,EU-Schulobst- und Milchprogramm" Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage 17/2929, Anrede, Seit dem EU-Schuljahr 2009/10 beteiligt sich Rheinland-Pfalz an der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms. Gleichzeitig wurde das schon früher eingeführte Schulmilchprogramm fortgesetzt. Im Schuljahr 2016/17 beteiligten sich 878 Grundschulen (= 91 % aller Grundschulen), 127 Förderschulen (= 97 % aller Förderschulen) und Kindertagesstätten (= 76% aller Kindertagesstätten). Im laufenden Schul- bzw. Kindergartenjahr haben sich die Zahlen bei den Schulen mit 877 Grundschulen und 124 Förderschulen nahezu stabil gehalten, bei K indertagesstätten stieg die Teilnahme erneut an und erreicht mit Einrichtungen inzwischen eine Teilnahmequote von rd. 80 Prozent. Es wurden alle teilnahmewilligen Grund- und Förderschulen und Kitas berücksichtigt, kein Antragsteller wurde aus finanziellen Gründen abgewiesen. Frage 1: Mit dem für das Schuljahr 2016/2017 aus Landes- und EU-Mitteln bereitgestellten Budget konnte die Belieferung aller Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten, die sich zur Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm angemeldet hatten, sichergestellt werden. Von dem Gesamtbudget in Höhe von 4,2 Mio., das laut Strategie für das Schuljahr 2016/17 vorgesehen war, wurden für die Belieferung aller teilnahmewilligen Grundund Förderschulen sowie Kindertagesstätten als auch für die Unterstützung pädagogischer Begleitmaßnahmen insgesamt 3.164, 182,06 Euro aufgewendet. Die deutliche Unterschreitung des bereitgestellten Budgets ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für viele Regionen im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich preiswertere Portionspreise erbrachte. 3/5
4 Frage 2: Für jedes Schuljahr müssen sich Kitas und Schulen neu für das EU-Schulprogramm unter Einhaltung von Fristen anmelden. Über den Start des Anmeldeverfahrens wurden die Kindertageseinrichtungen mit entsprechendem Schreiben und die Schulen über das elektronische Postsystem des Bildungsministeriums (Epos) informiert. Die Anmeldung für den Programmteil Obst/Gemüse" erfolgt elektronisch. Für die Programmkomponente Milch wurde allen Einrichtungen und allen Lieferanten, die bisher am Schulmilchprogramm teilgenommen haben, die weitere Teilnahme ermöglicht. Die Anmeldung erfolgte mittels eines vom MWVLW entwickelten Anmeldeformulars. Die Einrichtungen müssen sich zur Durchführung pädagogischer Begleitmaßnahmen verpflichten. Es ist mindestens eine Ernährungsbildungsmaßnahme, auch von außerschulischen Partnern, durchzuführen. Dabei muss ein Bezug zu Obst und Gemüse sowie Milch bestehen. Des Weiteren müssen sie personell und organisatorisch die reibungslose Verteilung und ggfls. Aufbereitung der Erzeugnisse sicherstellen. Weiterhin sind sie verpflichtet, Kontrollen durch staatliche Stellen zuzulassen. Frage 3: Fachlich ist der Landesregierung daran gelegen, dass alle KITA's und Grund- und Förderschulen, die an dem Programm teilnehmen möchten, auch an dem Programm teilnehmen können. Dies konnte bisher immer ermöglicht werden. Dementsprechend ist auch die Information über das Programm ausgelegt. Die Landesregierung ist bemüht, im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die erforderlichen Ressourcen fortgeschrieben werden, auch wenn der Finanzierungsanteil der EU aufgrund der Teilnahme weiterer Nationalstaaten und Bundesländer bei gleichbleibendem EU-Plafond zurückgeht. 4/5
5 Frage 4: Bis zum 31. Oktober 2017 mussten gern. bundesrechtlicher Vorgaben ( 1 Abs. 1 Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung (LwErzgSchulproTeilnV) in Verbindung mit 3 Abs. 1 Landwirtschaftserzeugnisse Schulprogrammgesetz (LwErzgSchulproG)) die Bundesländer ihre Teilnahme am EU Schulprogramm dem BMEL anzeigen. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages für Rheinland-Pfalz wurde die weitere Teilnahme am EU-Schulprogramm mit den beiden Komponenten Obst/Gemüse und Milch für das Schuljahr 2018/19 gegenüber dem BMEL erklärt. Im Dezember 2017 wurde dem BMEL gern. 1 Abs. 2 Landwirtschaftserzeugnisse Schulprogramm-Teilnahmeverordnung (LwErzgSchulproTeilnV) die Höhe der für Rheinland-Pfalz benötigten EU-Mittel für das Schuljahr 2018/2019 mitgeteilt. Daraufhin reichte der Bund fristgerecht bis den Antrag auf Unionsbeihilfe für das kommende Schuljahr für alle am Programm teilnehmenden Bundesländer ein. Frage 5: Dem Antrag wurde stattgegeben, allerdings nicht in der Höhe der beantragten EU Mittel. In der Addition der beiden Programmteile wurden statt der beantragten 4 Mio. lediglich 1,93 Mio. für das Sc.huljahr 2018/19 bewilligt. 5/5
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