Windkraft in Waldsolms
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- Joachim Kolbe
- vor 6 Jahren
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1 Windkraft in Waldsolms An dieser Stelle wurde im letzten Boten ausführlich über die in der Gemeinde Waldsolms vorgesehenen Windvorranggebiete berichtet. Zwischenzeitlich ist die Anhörung beim Regierungspräsidium in Gießen abgeschlossen und es sind über 1000 Stellungnahmen eingegangen, die dort nun abgearbeitet werden müssen. Am 29. Januar 2013 hat die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand beauftragt, die Projektentwicklung für die vorgesehenen Windvorrangflächen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg gebracht, an dem sich insgesamt neun Firmen beteiligt haben. Bei der Auswertung hat der Gemeindevorstand zwei Teilabschnitte gebildet. Das geplante Windvorranggebiet am Köhlerberg wird in einem gesonderten Verfahren angegangen, über das später berichtet werden wird. Zunächst wurden die benachbarten Windvorranggebiete Buhlenberg und Nördlich der Siegfriedseiche in einem Verfahren zusammengefasst. Hintergrund war, dass beide geplanten Windvorranggebiete unmittelbar an vorgesehene Windkraftstandorte von Weilmünster und Grävenwiesbach angrenzen. Beide Nachbarkommunen hatten unabhängig von der Diskussion in Waldsolms - in den letzten Wochen bereits Pachtverträge mit der Fa. Windwärts abgeschlossen. Aus Weilmünster wurden bereits für acht Windräder am Buhlenberg Anträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt, über die das Regierungspräsidium Gießen derzeit zu befinden hat. Selbstverständlich kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand sagen, wie dieses Verfahren ausgehen wird. Sollten diese Anlagen, oder auch nur ein Anteil davon, aber genehmigt werden, so steht bereits jetzt fest, dass wir von Waldsolms aus auf diese Anlagen schauen werden. Auf den angrenzenden, gemeindeeigenen Flächen in Waldsolms können am Buhlenberg noch zwei Windräder und Nördlich der Siegfriedseiche ein Windrad errichtet werden. Eine weitere Anlage könnte im Privatwald aufgestellt werden. Am 07. Mai 2013 wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kultur, Sport, Soziales, Land- und Forstwirtschaft die Projekte Buhlenberg und Nördlich der Siegfriedseiche ausführlich von der Fa. Windwärts dargestellt. Die abgebildeten Fotomontagen zeigen maßstabsgerecht aus Blickrichtung der Ortsteile die geplanten Anlagen an den vorgesehenen Standorten. Dabei ist zu beachten, dass am Buhlenberg nur die WEA 9 und 10 auf Waldsolmser Gemeindegebiet stehen. Am Standort Siegfriedseiche, am ehesten von Hasselborn aus zu sehen, wird auf Grävenwiesbacher und Weilmünsterer Seite ebenfalls von insgesamt acht möglichen Anlagen ausgegangen. Im Waldsolmser Gemeindewald (WEA 10) sowie im Privatwald (WEA 9) könnte jeweils eine weitere Anlage möglich sein.
2 Fotounterschrift: Die Fotomontage zeigt größengetreu die geplanten Anlagen am Buhlenberg von Kraftsolms aus betrachtet. Dabei ist zu beachten, dass nur die WEA 9 und 10 auf Waldsolmser Gemeindegebiet stehen.
3 Fotounterschrift: Der Buhlenberg mit den geplanten Windrädern von Kröffelbach aus betrachtet.
4 Fotounterschrift: Der Blick von Hasselborn auf die geplanten Windräder der Gemeinde Grävenwiesbach an der Siegfriedseiche. Am hat die Waldsolmser Gemeindevertretung mit breiter Zustimmung (20 Ja- Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) entschieden, mit der Fa. Windwärts an den Standorten Buhlenberg und Siegfriedseiche grundsätzlich zusammenarbeiten zu wollen. Bei allem Verständnis für Vorbehalte gegen den Bau von Windkraftanlagen und der damit einhergehenden Veränderung des Landschaftsbildes muss man sich vor Augen führen, dass es mit einem bloßen Nein zum Bau von Windkraftanlagen nicht getan ist. Vielmehr müssen Alternativen aufgezeigt werden. Jede Windkraftanlage produziert im Durchschnitt pro Tag so viel Energie, wie ein kompletter Sattelzug Kohle in sich speichert. Auch das oft genannte Argument der Subvention von Windkraft muss - wie bereits in der letzten Ausgabe des Boten dargestellt - kritisch hinterfragt werden. In der ganzen Diskussion wird die Problematik beispielsweise der Finanzierung der Risiken der Atomindustrie und der Endlagerproblematik ausgeblendet. Möglichst noch vor der Sommerpause findet zu den Vorhaben Windenergie Buhlenberg und Nördlich der Siegfriedseiche eine umfassende Bürgerinformation statt, wo alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und Anregung bzw. Bedenken vorbringen können. Dort sollen auch mögliche Risiken und Vorbehalte vorgestellt werden. Erst nach Durchführung dieser Bürgerinformation wird sich die Gemeindevertretung erneut mit der Thematik beschäftigen und dann zu entscheiden haben, ob und in welcher Form einer Verpachtung gemeindeeigner Flächen zum Bau von Windkraftanlagen zugestimmt wird. Bei insgesamt drei Windkraftanlagen für Buhlenberg und Siegfriedseiche liegt die der Gemeinde Waldsolms jährlich zustehende Mindestpacht in den ersten zehn Betriebsjahren
5 bei rund und danach bei (weitere Zahlungen wie Wegenutzung, Gewerbesteuer, Ertragsprovisionen und Einmalzahlungen nicht eingerechnet). In 20 Jahren kommen somit mindestens 2,56 Mio. zusammen, die letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern von Waldsolms zu Gute kommen, um die hier vorhandene Infrastruktur weiter bezahlen zu können. Als Vergleich dazu: Allein der Betrieb und Unterhaltung unseres Freibades in Waldsolms-Brandoberndorf kostet uns jährlich rund Die Planung und Umsetzung solcher Windkraftanlagen stellen einen erheblichen Eingriff in Natur und Umwelt dar und es bedarf daher eines großen Konsenses, die Energiewende auch vor Ort mitzutragen. Auf Bundes-und Landesebene Beschlüsse zu fassen, dass man aus der Atomkraft aussteigen wolle und sich den erneuerbaren Energien zuwende, ist noch relativ leicht. Wenn es dann aber konkret wird und ganz direkt vor Ort solche Dinge anstehen, greift leider allzu oft das St Florians-Prinzip: Nichts gegen erneuerbare Energien, aber nicht bei uns. Natürlich ist es jedermanns gutes Recht, dagegen zu sein und deshalb macht die Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch ganz klare Vorgaben, wie sich Bürgerinnen und Bürger, die Entscheidungen der Kommunalpolitik ablehnen, verhalten können. Ist ein Beschluss der Gemeindevertretung, wie beispielsweise eine Verpachtung von Waldflächen für Windkraftanlagen, in deren Augen falsch, so besteht nach 8 b der HGO die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu beantragen. Die HGO sieht aber dagegen aus gutem Grund nicht vor, solche einschneidenden Entscheidungen über Fragebogenaktionen zu entscheiden, wie manchmal angeregt wird. Die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben die verantwortungsvolle Aufgabe, hier die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler zu vertreten. Wenn - wie in manch umliegenden Kommunen praktiziert- bei über Einwohnern weniger als 100 Fragebogen zur Frage Windkraft Ja oder Nein eingehen - so kann dies nicht als repräsentatives Meinungsbild und vor allem nicht als Grundlage einer Entscheidung dienen. Deshalb wird die Gemeinde Waldsolms weiterhin an ihrem offenen und transparenten Weg festhalten und alle Entwicklungen und Entscheidungen zu diesem Thema allen Bürgerinnen und Bürgern zukommen zu lassen. Alle Interessierten sind eingeladen sich aktiv mit einzubringen. Ihr Bernd Heine
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