Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IBBplus

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1 Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IBBplus im Kanton Basel-Landschaft Version 10. Januar 2017 Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Kanton Basel-Landschaft.

2 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IBBplus Grundlagen und Systematik von IBBplus Wahl des Fragebogens Deckblatt der Selbsteinschätzung Fragebogen Angabe der Häufigkeiten 7 2. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS / GLOSSAR STICHWORTVERZEICHNIS... 12

3 1.1. Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IBBplus Die folgenden Informationen zur Individuellen Bedarfsermittlung mit dem Instrument IBBplus können auch dem separaten Dokument Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IBBplus entnommen werden. Zudem steht ab 2017 eine Wegleitung in leichter Sprache zur Verfügung. Die IBBplus-Fragebogen stehen online (Selbsteinschätzungen) oder im Webtool IBBplus (Fremdeinschätzungen) zur Verfügung oder können bei den INBES bezogen werden. Das Instrument IBBplus kommt dann zum Einsatz, wenn die Person mit Behinderung: vor 2017 bereits Leistungen der Behindertenhilfe in einer IFEG-Institution (Wohnheim, Werk- oder Tagesstätte) in Anspruch genommen hat, oder ab 2017 erstmals nur die Leistung begleitete Arbeit oder betreute Tagesgestaltung in Anspruch nehmen möchte, oder ab 2017 mit dem Instrument IHP neu in die IFEG-Institution eingetreten ist und nach drei Monaten eine Bedarfsüberprüfung gemacht werden muss (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), oder Leistungen einer IFEG-Institution bezieht und eine Bedarfsüberprüfung stattfindet Leistungen zur Entlastung des betreuenden Umfelds beantragt (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) Grundlagen und Systematik von IBBplus Das IBB-Einstufungssystem wurde im Kanton Thurgau entwickelt und wird bereits in den Ostschweizer Kantonen und im Kanton Zürich in allen Wohnheimen, Werk- und Tagesstätten zur Bedarfsermittlung angewendet. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben das System übernommen, doch mit einigen zusätzlichen Elementen ergänzt. So hat z.b. die Person mit Behinderung ab 2017 die Möglichkeit, ebenfalls Stellung zu ihrem Bedarf zu nehmen, wenn sie das möchte. Zudem steht bei unterschiedlichen Angaben eine Fachliche Abklärungsstelle (FAS) zur Verfügung. Aufgrund dieser zusätzlichen Verfahrenselemente ist die Rede von IBBplus. Das Instrument IBBplus besteht aus vier unterschiedlichen Fragebogentypen (vgl. Kapitel 2.4.2). Darin wird die Häufigkeit von bestimmten Unterstützungsleistungen in den Lebensbereichen Wohnen und Tagesstruktur abgefragt, welche die Person mit Behinderung benötigt. Aus diesen abgefragten Leistungen soll auf den gesamten Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung geschlossen werden, weshalb IBBplus nicht wie IHP jede einzelne benötigte Leistung abfragt. Das Instrument dient somit zur Einschätzung des Unterstützungsbedarfs und ersetzt keine agogischen Instrumente wie die Entwicklungsplanung. Die ausgefüllten Fragebogen ergeben eine bestimmte Anzahl an IBB-Punkten, welche sich einer IBB-Stufe zuordnen lassen. Unter Berücksichtigung der Einstufung der Hilflosigkeit (HILO- Einstufung) ergibt sich die Gesamteinstufung des Betreuungsbedarfs. Die jeweils höhere Einstufung ist entscheidend für die Gesamteinstufung. Die folgenden Graphiken sollen die Systematik verdeutlichen. 3/12

4 HILO-Stufe Gesamteinstufung WOHNEN IBB-Einstufung IBB-Punkte Indikatorenraster 4 / Maximum 4 / Maximum schwer 3 / schwer 3 / schwer mittel 2 / mittel 2 / mittel leicht 1 / leicht 1 / leicht keine 0 / Minimum 0 / Minimum 0-20 Abbildung 1: Systematik des IBB-Einstufungssystems im Bereich Wohnen 1 HILO-Stufe Gesamteinstufung TAGESSTRUKTUR IBB-Einstufung IBB-Punkte Indikatorenraster 4 / Maximum 4 / Maximum schwer 3 / schwer 3 / schwer mittel 2 / mittel 2 / mittel leicht 1 / leicht 1 / leicht keine 0 / Minimum 0 / Minimum 0-12 Abbildung 2: Systematik des IBB-Einstufungssystems im Bereich Tagesstruktur 2 Die Individuelle Bedarfsermittlung mit IBBplus beginnt in der Regel mit einer Fremdeinschätzung. Bei der Fremdeinschätzung wird der Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung ausschliesslich von Fachpersonen aus einer IFEG-Institution eingeschätzt. Den anerkannten Institutionen der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft steht dafür das Webtool IBBRating sowie eine eigene Wegleitung zum Webtool zur Verfügung. Die Person mit Behinderung hat das Recht, den Fragebogen und das Ergebnis der Bedarfsermittlung einzusehen. Ist sie mit dem Ergebnis einverstanden, wird das Ergebnis direkt dem AKJB zugestellt. Falls sich die Fremdeinschätzung von den Vorstellungen der Person mit Behinderung unterscheidet, hat sie die Möglichkeit, eine Selbsteinschätzung auszufüllen. Im Sinne einer Vereinfachung bzw. Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt das AKJB den IFEG-Institutionen nach Rücksprache mit der neu eintretenden Person in ein Angebot ausschliesslich im Bereich Tagesstruktur, erst bei der 1 Kantone AI AR GL GR SG SH TG ZH Kantone AI AR GL GR SG SH TG ZH /12

5 Bedarfsüberprüfung nach drei Monaten (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) eine Selbsteinschätzung abzugeben. Wichtig! Die Person mit Behinderung darf wählen, ob sie eine Selbsteinschätzung ausfüllen will oder nicht. Die Selbsteinschätzung ist in jedem Fall freiwillig. Die Person mit Behinderung teilt ihren Entscheid der Institution mit, welche die Fremdeinschätzung ausfüllt. Bei der Selbsteinschätzung steht die Perspektive der Person mit Behinderung im Vordergrund. Aus diesem Grund soll sie den Fragebogen möglichst selbstständig ausfüllen. Eine selbst gewählte Vertrauensperson kann jedoch beim Ausfüllen unterstützen. Vertrauenspersonen können z.b. gesetzliche Vertretungen, Angehörige, Freunde oder Bezugspersonen sein. Ebenfalls stehen der Person mit Behinderung für die Bedarfsermittlung Informations- und Beratungsstellen (INBES) zur Verfügung. In begründeten Fällen, wie z.b. bei eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten, kann es nötig sein, dass das Ausfüllen des Fragebogens ganz an die Vertrauensperson delegiert wird. Diese kann den Bogen dann stellvertretend für die Person mit Behinderung ausfüllen Wahl des Fragebogens Insgesamt stehen für die Fremd- und Selbsteinschätzung vier Fragebogentypen zur Verfügung. Dabei wird zwischen zwei Behinderungskategorien unterschieden: geistige und / oder körperliche Behinderung (GB / KB), und psychische Beeinträchtigung und / oder Suchtbehinderung (PB / SB) Der Fragebogen wird wenn möglich nach der Hauptbehinderung der Person mit Behinderung gewählt. Wenn keine eindeutige Zuordnung möglich ist, wird derjenige Fragebogen gewählt, welcher den Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung am besten abbildet. Daneben stehen Fragebogen für die folgenden zwei Lebensbereiche zur Verfügung: Wohnen: Das umfasst die Zeit von Montag bis Freitag, ab dem Abendessen bis nach dem Frühstück. Zudem werden das Mittagessen und die Wege von und zur Tagesstruktur und das gesamte Wochenende zum Wohnen gezählt. Tagesstruktur: Das betrifft die Zeit von Montag bis Freitag, nach dem Frühstück bis zum Abendessen, also die eigentlich Arbeits- und Beschäftigungszeit. Das Mittagessen zählt nicht dazu. Es wird empfohlen, zuerst die Einschätzung mit dem Bogen für die Tagesstruktur zu beginnen, wenn in diesem Bereich Leistungen in Anspruch genommen werden (sollen). In den Fremdeinschätzungen werden mehrheitlich Fachbegriffe verwendet. Bei den Selbsteinschätzungen stehen die vier Fragebogentypen jeweils in verständlicher und in leichter Sprache zur Verfügung (vgl. Tabelle 1): 5/12

6 Tabelle 1: Übersicht über die Fragebogen IBBplus Fremdeinschätzung (FE) Selbsteinschätzung (SE) Fachbegriffe Verständliche Sprache Leichte Sprache FE Wohnen GB / KB SE Wohnen GB / KB SE Wohnen GB / KB leicht FE Wohnen PB / SB SE Wohnen PB / SB SE Wohnen PB / SB leicht FE Tagesstruktur GB / KB SE Tagesstruktur GB / KB SE Tagesstruktur GB / KB leicht FE Tagesstruktur GB / KB SE Tagesstruktur GB / KB SE Tagesstruktur GB / KB leicht Deckblatt der Selbsteinschätzung Jede Selbsteinschätzung von IBBplus beginnt mit einem Deckblatt, auf welchem die wichtigsten Angaben zur Person mit Behinderung wie Name, Vorname und Sozialversicherungsnummer erfragt werden. Falls die Person mit Behinderung eine Selbsteinschätzung ausfüllt, und dabei Unterstützung benötigt, soll sie den Namen der Vertrauensperson und die beim Ausfüllen verwendeten Hilfsmittel angeben. Zuletzt sind Angaben zum Angebot bzw. zur Institution zu machen, in welcher Leistungen bezogen werden (sollen). Wichtig! Das Pensum im Bereich Tagesstruktur wird in Form von Stunden pro Woche angegeben. Angegeben werden die effektiv in Anspruch genommenen Stunden. Das maximale Pensum pro Person (100%) beträgt 42 Stunden pro Woche. In der Fremdeinschätzung und der Selbsteinschätzung in verständlicher Sprache gibt es die Möglichkeit, die Fragen für einen regulären Bedarf oder für so genannte abweichende Tage auszufüllen. Abweichende Tage sind Krisentage, an welchen die Person mit Behinderung einen viel höheren Unterstützungsbedarf hat. Diese Möglichkeit ist also für Personen mit stark schwankendem Unterstützungsbedarf. Wenn die Person mit Behinderung jeweils nur kleine Veränderungen im Unterstützungsbedarf hat, z.b. je nach Tagesform, soll dazu nicht ein separater Bogen ausgefüllt werden. IBBplus ist eine grobe Einschätzung des Bedarfs, sodass auch kleinere Veränderungen berücksichtigt sind. Wenn ein Bogen für abweichende Tage ausgefüllt wird, muss immer auch ein Fragebogen für den regulären Bedarf ausgefüllt werden. Zudem muss angegeben werden, wie viele abweichende Tage die Person mit Behinderung durchschnittlich im Jahr hat. Das Deckblatt endet mit einer Erklärung, mit welcher die Person mit Behinderung über die Verwendung der Daten informiert wird und einwilligt, dass die FAS bei Bedarf Drittpersonen beizieht. Dies können z.b. externe Fachpersonen, Familienangehörige oder die gesetzliche Vertretung sein. 6/12

7 Das Deckblatt wird von der Person mit Behinderung unterschrieben, welche die Selbsteinschätzung ausgefüllt hat. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind Fragebogen Die Fragebogen von IBBplus sind immer gleich aufgebaut. Die Fragen darin sind jeweils einem Bereich zugeordnet, welcher nummeriert ist. Ein Bereich steht immer für ein bestimmtes Thema, wie z.b. Kleidung und Beweglichkeit oder Körperpflege und Mahlzeiten. Zu jedem Bereich werden eine oder mehrere Fragen gestellt, welche erklärt und mit Beispielen versehen sind. In der Fremdeinschätzung gibt es zusätzlich Verweise auf andere Bereiche für ähnliche Unterstützungsleistungen. Die Fragen werden beantwortet, in dem angegeben wird, wie oft die Person mit Behinderung die abgefragte Leistung benötigt. Wichtig! Unterstützungsleistungen sind Tätigkeiten und Handlungen, welche die Person mit Behinderung nicht selbst oder nicht ohne Unterstützung erbringen kann. Die Art der Leistung kann aber unterschiedlich sein. Als Unterstützungsleistungen gelten: - stellvertretende Ausführung der Tätigkeit durch eine Betreuungsperson - Anleitung durch eine Betreuungsperson - Aufforderung zu einer Tätigkeit oder Erinnerung durch eine Betreuungsperson - Beraten und Begleiten durch eine Betreuungsperson (inkl. präventive Leistungen) Leistungen, die keine direkte Unterstützung der Person mit Behinderung beinhalten, gelten als so genannte Grundleistungen. Diese sind bereits im IBB berücksichtigt und werden nicht abgefragt. Neben diesem Handbuch gibt es weitere Hilfsmittel zum Ausfüllen der IBB-Fragebogen wie die INSOS-Empfehlungen zu IBB oder ähnlichen Verfahren und die Umsetzungsempfehlungen für IBB-Fragen der IG PRIKOP Angabe der Häufigkeiten Der Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung wird in Form von der Häufigkeit der benötigten Unterstützungsleistung angegeben. Dabei stehen in den Fragebogen zum Lebensbereich Wohnen die untenstehenden Antwortmöglichkeiten zur Verfügung. Wie in der Tabelle dargestellt, gib es für jede Antwort eine bestimmte Anzahl IBB-Punkte. Gewisse Fragen werden doppelt gewichtet, was mit den in Klammern stehenden Zahlen gezeigt wird. Häufigkeit Beschreibung (Wohnen) Punkte sehr oft mehrmals täglich 4 (8) oft einmal täglich 3 (6) 7/12

8 regelmässig zwei- bis dreimal pro Woche 2 (4) gelegentlich einmal pro Woche 1 (2) selten null- bis zweimal pro Monat 0 Wenn genau diejenige Häufigkeit fehlt, zu welcher die Person mit Behinderung die Leistung effektiv benötigt, ist diejenige Häufigkeit anzugeben, die am besten passt (z.b. viermal pro Woche ist eher zwei- bis dreimal pro Woche als einmal täglich ). Bei allen Fragen muss eine Antwort ausgewählt werden. Wenn die Person mit Behinderung überhaupt keinen Unterstützungsbedarf bei einer Frage hat, wird die Antwort selten angegeben. Für den Lebensbereich Tagesstruktur sind die Häufigkeiten ähnlich. Anstelle von Wochen oder Monaten wird die Unterstützung jedoch pro fünf Arbeitstage oder pro 20 Arbeitstage angegeben. Häufigkeit Beschreibung (Tagesstruktur) Punkte sehr oft mehrmals täglich 4 (8) oft einmal täglich 3 (6) regelmässig zwei- bis dreimal pro fünf Arbeitstage 2 (4) gelegentlich einmal pro fünf Arbeitstage 1 (2) selten null- bis zweimal pro 20 Arbeitstage 0 Wichtig! In der Tagesstruktur müssen die Häufigkeiten immer so angegeben werden, als würde die Person mit Behinderung das Angebot an fünf Tagen in der Woche in Anspruch nehmen. Der oder die vollständig ausgefüllten Fragebogen werden über das Webtool IBBRating abgegeben. 8/12

9 2. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Homepage und Dokumente Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote zum Projekt Umsetzung Konzept Behindertenhilfe Ansprechpersonen / Adressen Kanton Basel-Landschaft: Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) Ergolzstrasse Füllinsdorf, Telefon: , stefan.huetten@bl.ch Informations- und Beratungsstellen (INBES): Stiftung Mosaik INBES Beratungsstelle Stiftung Rheinleben Hohenrainstrasse 12c Clarastrasse Pratteln 4058 Basel Telefon: Telefon: inbes@stiftungmosaik.ch inbes@rheinleben.ch Fachliche Abklärungsstelle (FAS): SVA Basel-Landschaft FAS Fachliche Abklärungsstelle beider Basel Hauptstrasse Binningen Telefon: info@sva-bl.ch 9/12

10 3. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS / GLOSSAR AKJB Ausserkantonaler Wohnsitz Bedarfsstufe BHG BHV FAS Fremdeinschätzung GB / KB HE IBB IBBplus IBBRating ICF IFEG IFEG-Institutionen IFEG-Leistungen IHP Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote Wohnsitz ausserhalb von Basel-Landschaft (z.b. Basel-Stadt, Solothurn, Zürich, Aargau). Hinweis: Für gewisse Verfahrenselemente sind Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt für den Leistungsbezug in einer Institution im Kanton Basel-Landschaft den Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft gleichgestellt, da z.b. der Zugang zu den INBES und der FAS via Kanton Basel-Stadt sichergestellt ist. Die Abgeltung von Leistungen der Behindertenhilfe hat nach den gesetzlichen Grundlagen ab 2017 abgestuft zu erfolgen. Deshalb wird für jede Person mit Behinderung pro Leistung eine Bedarfsstufe ermittelt und verfügt. An die Bedarfsstufen sind institutionsspezifische Pauschalen gebunden. Gesetz über die Behindertenhilfe Verordnung über die Behindertenhilfe Fachliche Abklärungsstelle, zuständig für die Festlegung des individuellen Unterstützungsbedarfs Bedarfseinschätzung durch eine Fachperson auf der Grundlage der IBB-Indikatorenraster Fragebogenkategorie in IBBplus für Personen mit geistiger und / oder körperlicher Beeinträchtigung Hilflosenentschädigung (bei IBB auch als HILO bezeichnet) Individueller Betreuungsbedarf, Bedarfsermittlungsinstrument Bedarfsermittlungsinstrument in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Webbasiertes Erfassungs- und Auswertungsinstrumente auf der Grundlage der IBB-Indikatorenraster Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF); Modell zur Beschreibung von Behinderung Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen Anerkannte Wohnheime, Werk- und Tagesstätten der Behindertenhilfe Betreutes Wohnen, Betreute Tagesgestaltung, Begleitete Arbeit in anerkannten Einrichtungen Individueller Hilfeplan, Instrument zur Erfassung des Unterstützungsbedarfs 10/12

11 Individuelle Bedarfsermittlung INBES IVSE Leistungen der Behindertenhilfe Verfahren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, in welchem der Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung erfasst wird Informations- und Beratungsstellen, zuständig für die Beratung und Unterstützung bei der Individuellen Bedarfsermittlung Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen Wohnen, Betreute Tagesgestaltung, Begleitete Arbeit Leistungsbeziehende Personen mit Behinderung, die Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen Leistungserbringer PB / SB Rating Selbsteinschätzung Leistungsanbieter, Institutionen oder Personen, welche Leistungen der Behindertenhilfe anbieten und erbringen Fragebogenkategorie in IBBplus für Personen mit psychischer oder Suchtbeeinträchtigung Individuelle Bedarfseinschätzung für eine Person mit Behinderung Bedarfseinschätzung durch eine Person mit Behinderung auf der Grundlage der IBB-Indikatorenraster 11/12

12 4. STICHWORTVERZEICHNIS abweichende Tage...6 Bedarfsstufe Deckblatt...6 Fremdeinschätzung...4 Häufigkeiten...7 HILO-Einstufung...3 IBBplus...3 IBB-Punkte...3 IBB-Stufe...3 Informations- und Beratungsstellen (INBES) 5 INSOS-Empfehlungen zu IBB oder ähnlichen Verfahren... 7 Pensum... 6 Selbsteinschätzung... 4 Umsetzungsempfehlungen für IBB-Fragen der IG PRIKOP... 7 Unterstützungsleistungen...3, 7 Vertrauensperson... 5 Webtool IBBRating /12

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