Anlage 1. Entsorgungsschema
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- Frieder Dunkle
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1 Anlage 1 Entsorgungsschema
2 Anlage 2 Harmonisierung der Begriffsdefinitionen a) unaufbereitete Materialien BO Boden Natürlich anstehendes oder umgelagertes Material aus Böden i.s.v. 2 Absatz 1 BBodSchG und deren Ausgangssubstraten, einschließlich Mutterboden, das im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben oder abgeschoben wird. Mutterboden Minerale, Steine, Sande und Tone Boden und Steine Oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält. Natürlich anstehende Materialien, a) die als Bodenschatz in Trocken- oder Nassgrabungen, Tagebauen oder Brüchen gewonnen werden. b) die bei Bautätigkeiten gewonnen werden und bei denen auf Grund von Herkunft oder historischer Nutzung keine Hinweise auf spezifische Belastungen vorhanden sind. a) die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben und abgeschoben werden; als Boden gilt auch Material mit 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen wie Beton, Schlacken oder Ziegel b) Abraum aus dem Abbau von nichtmetallischen Bodenschätzen - neu - = Primärrohstoffe AS AS (->Garten-/Parkabfälle) AS BG Baggergut Bodenmaterial, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu - und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern entnommen wird. BBodSchV-E 2 Nr. 13 Im Einzelnen kann Baggergut bestehen aus - Sedimenten und subhydrischen Böden der Gewässersohle - Böden und deren Ausgangsmaterial im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes - Oberböden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereich des Gewässers AS BmF Böden mit mineralischen Fremdbestandteilen Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen wie Bauschutt, Schlacken oder Ziegelabbruch mit einem Anteil > 10 Vol.-% und bis 50 M.-% z.b. Boden-Bauschuttgemische AS
3 Anlage 2 b) aufbereitete Materialien Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) BM Bodenmaterial Material aus Böden i.s.v. 2 Absatz 1 BBodSchG und deren Ausgangssubstraten, ohne Mutterboden, das im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben, abgeschoben und behandelt wird Boden und Steine Kies- und Gesteinsbruch, Sand und Ton aus Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der Erdoberfläche, die aufbereitet oder behandelt werden; als Boden gilt auch Material mit 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen wie Beton, Schlacken oder Ziegel a) Bodenaushub aus der Gewinnung und Aufbereitung nichtmetallhaltiger Bodenschätze, der als Abfall entsorgt wird b) Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen EBV-E 3 Nr. 30 AS AS (->Garten-/Parkabfälle) AS (Kies- und Gesteinsbruch) AS (Sand und Ton) AS RC Recycling- Baustoffe Mineralien (Sand u. Steine) Sande und Kiese aus Baggergut Bodenmaterial, das in Bodenbehandlungsanlagen behandelt worden ist a) aus der mechanischen Behandlung von Böden b) aus der Sanierung von Böden in einer Aufbereitungsanlage behandeltes Material, das beim Ausbaggern von Gewässern (Baggergut) angefallen ist und aus Sanden und Kiesen besteht, mit einem Feinkornanteil von kleiner 63 Mikrometer von höchstens 10 Gewichtsprozent 1 gewonnene Gesteinskörnungen durch Aufbereitung von Abfällen, die bei Bautätigkeiten wie Rückbau, Abriss, Umbau, Ausbau und Erhaltung von Hoch- und Tiefbauten, Straßen, Wegen, Flugplätzen und sonstigen Verkehrswegen angefallen sind und zuvor als natürliche oder künstliche mineralische Baustoffe in gebundener oder ungebundener Form im Hoch- und Tiefbau eingesetzt waren Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) AS AS AS EBV-E 3 Nr. 29 AS AS AS AS AS Sand, Kies, Steine aus Straßenaufbruch ( STS; FSS, sonstige SoB, DoB) AS Bitumengemische Ausbauasphalt (teer-/kohlenteerfrei) AS Baustoffe auf Gipsbasis AS Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle = Anteil nicht-mineralischer Fremd-/Störstoffe 5 Vol.-% AS Sande und Kiese aus Baggergut unter BM einfügen; nicht als eigenständiges MEB --> BG Baggergut führen
4 Anlage 2 GS Gleisschotter Bettungsmaterial, das bei Baumaßnahmen an Schienenverkehrswegen oberhalb der Tragschicht oder des Planums anfällt, sowie alle Fraktionen, die im Rahmen einer Behandlung aus diesem Material gewonnen werden 2. EBV-E 3 Nr. 32 Gleisschotter AS ZM Ziegelmaterial Ziegelsand und Ziegelsplitt aus sortenrein erfassten und in einer Aufbereitungsanlage behandeltem Ziegelbruch aus dem thermischen Produktionsprozess oder aus sortenrein erfassten und in einer Aufbereitungsanlage behandeltem Ziegelbruch aus Abfällen, die bei Bautätigkeiten wie Rückbau, Abriss, Umbau und Ausbau anfallen. EBV-E 3 Nr. 33 Abfälle aus Ziegeln (nach dem Brennen) Produktionsabfälle /-ausschuss AS Ziegel Ziegelbruch AS Industrielle Nebenprodukte wie Schlacken, Aschen, Gießereisande usw. EBV-E 3 Nr Gemisch eine Gesteinskörnung, die hergestellt ist aus 1. einem mineralischen Ersatzbaustoff und einem Primärrohstoff oder mehreren Primärrohstoffen oder 2. aus mehreren Ersatzbaustoffen mit oder ohne Zumischung eines Primärbaustoffs oder mehrerer Primärbaustoffe z.b. Kultursubstrate (Boden-Ziegelsplitt-Gemisch), Schotterrasen aus RC etc. EBV-E 3 Nr. 10 Hinweis: Nur die unter a) und b) genannten Materialien dürfen verwertet werden, d.h. die Verwertung von unaufbereiteten Materialien wie Bauschutt usw. ist nicht möglich. 2 Hierbei kann es sich auch um unaufbereitetes Material handeln; i.d.r. ist aber eine Aufbereitung/Behandlung notwendig
5 Anlage 3
6 Anlage 4 TP Gestein-StB Teil 3.1.5: Stoffliche Kennzeichnung von groben rezyklierten Gesteinskörnungen, Ausgabe 2012 Beton, Betonprodukte, Mauersteine aus Beton, zementgebundene Gesteinskörnung Natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnung Klinker, Ziegel und Steinzeug R c R u R b Kalksandstein, Mörtel und ähnliche Stoffe R bk *) Mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe, nicht schwimmender Porenbeton und Bims R bm *) Asphaltgranulat Glas Nicht schwimmende Fremdstoffe, wie Gummi, Kunststoffe, Textilien, Pappe und Papier R a R g X Gipshaltige Baustoffe R y *) Eisen- und nichteisenhaltige Metalle Schwimmendes Material X i FL *) präzisiert die Stoffgruppen nach DIN
7 Anlage 5 Einbauklassen Materialklassen - Einbauvoraussetzungen Orientierung der Einbauklassen an den Materialklassen an den in der Praxis (z.b. Ausschreibung) üblichen Einbauklassen Einstufung in Materialklasse und Einbauklasse muss unabhängig von Materialart erfolgen Bauprodukte die Verwendung aller Einbau- bzw. Materialklassen ist möglich. Als Voraussetzungen für den Einsatz in Bauprodukten sind die Eckpunkte der LAGA anzuwenden (LAGA EP 2003). Technische Bauwerke Einbauklasse 0 = Materialklasse 0 uneingeschränkter Einbau Einbauklasse 1 = Materiaklasse 1.1 eingeschränkter offener Einbau in wasserdurchlässige Bauweisen über HMGW m = Materialklasse 1.2 eingeschränkter offener Einbau in teilwasserdurchlässigen Bauweisen über HMGW 4 + 1m Einbauklasse 2 = Materialklasse 2 Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen über HGW 5 + 1m 3 MHGW = Mittlerer höchster Grundwasserstand 4 MHGW = Mittlerer höchster Grundwasserstand 5 HGW = Höchster Grundwasserstand
8 Anlage 5 Die Forderung der BUND-Länder AG, grundsätzlich für MEB nur einen Einbau von 1 m über dem höchsten Grundwasserstand (HGW) zuzulassen, würde in der Praxis weite Gebiete für die Anwendung von MEB ausschließen und muss deshalb abgelehnt werden. Der Maßstab MHGW sollte die Anforderungen des Grundwasser- und Bodenschutzes hinreichend erfüllen. Durchwurzelbare Bodenschichten, Landschaftsbau und Verfüllung Einbringen von Material auf und in durchwurzelbare Bodenschicht 6 Einbauklasse 0 = Materialklasse 0 nur BO, BM, BG und Material i.s.d. 11 KrWG, ohne Fremdbestandteile/Störstoffe Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht 7 = Verfüllung und Landschaftsbau außerhalb technischer Bauwerke = Materiaklasse 0 a) Naßverfüllung - Basis der Verfüllung im Grundwasser oder 2 m über HGW + Rekultivierungsschicht (Einhaltung der Anforderungen des Standorts und der geplanten Folgenutzung) - nur BO ohne Fremdbestandteile/Störstoffe (i.d.r. auch nur mit örtlich anfallenden Abraummaterial (BO); Fremdmaterial nur bei öffentlichen Interesse möglich) b) Trockenverfüllung A - Basis der Verfüllung > 2 m über HGW + Deckschicht mit geringer Sorptionsfähigkeit kf > 1x10-5 m/s + Rekultivierungsschicht (Einhaltung der Anforderungen des Standorts und der geplanten Folgenutzung) - nur BO und BM 6 7 BBodSchV-E 7 8 BBodSchV-E
9 Anlage 5 Einbauklasse 1 = Materialklasse 1.1 c) Trockenverfüllung B (Basis der Verfüllung > 2 m HGW) - Basis der Verfüllung > 2 m über HGW + Deckschicht mit ausreichender Sorptionsfähigkeit z.b. kf 1x 10-5 m/s + Rekultivierungsschicht (Einhaltung der Anforderungen des Standorts und der geplanten Folgenutzung) - BO, BM und MEB = Materialklasse 1.2 d) Trockenverfüllung C - Basis der Verfüllung > 3 m über HGW + Deckschicht mit ausreichender Sorptionsfähigkeit z.b. kf 1x 10-7 m/s +Rekultivierungsschicht (Einhaltung der Anforderungen des Standorts und der geplanten Folgenutzung) - BO, BM und MEB Einbauklasse 2 = Materialklasse 2 e) Trockenverfüllung D - Basis der Verfüllung > 1 m über HGW + Deckschicht mit ausreichender Sorptionsfähigkeit z.b. kf 1x 10-9 m/s + Mineralische Abdichtungsschicht (zweilagig, d 0,5 m, kf 1x 10-9 m/s) + Drainageschicht (d 0,3 m, kf 1x 10-3 m/s) + Sickerwasserfassung und -kontrolle + Rekultivierungsschicht (d 1,0 m bzw. Einhaltung der Anforderungen des Standorts und der geplanten Folgenutzung) - BO, BM und MEB Deponie gemäß DepV
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