Begutachtung des Kneppenhofs
|
|
- Eduard Fiedler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Begutachtung des Kneppenhofs bzgl. Fledermausvorkommen und -potenzial sowie Eignung als Vogelbrutstätte in Nettetal, Glabbach 18 Faunistische Kontrolle Stand März 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. Anja You Biologische Station Krickenbecker Seen e.v. Krickenbecker Allee Nettetal
2 Inhalt 1. Anlass Methoden Ergebnisse Zusammenfassung Literatur Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ehemaliges Restaurant Abbildung 2: Innenräume des Restaurants Abbildung 3: Ehemalige Scheune als Diskothek umgebaut Abbildung 4: Innenausbau der Diskothek Abbildung 5: Diskothekenbereich im Außenbereich... 4 Abbildung 6: Weiterer Diskothekenbereich am ehem. Herrenhaus Abbildung 7: Einer von mehreren ehemaligen Schweineställen Abbildung 8: Isolierter Dachstuhl des ehem. Herrenhauses Abbildung 9: Panoramabild über den Hof (links ehem. Restaurant, rechts ehem. Herrenhaus mit dahinterliegender Diskothek) Abbildung 10: Abgeplatzte Deckenfarbe ohne Raumtiefe ist ungeeignet für Fledermäuse (Diskobereich)... 7 Abbildung 11: Intakte Deckenverkleidung im ehem. Restaurant ohne Lücken oder Spalten Abbildung 12: Diese Raumdecken bieten keine Unterschlupfmöglichkeiten Abbildung 13: Selten genutzter Tageseinstand der Schleiereule (Kotspuren am roten Pfeil) mit unisoliertem Dach (ungeeignet für Fledermäsue)
3 1. Anlass Im Februar 2016 wurde die Biologische Station Krickenbecker Seen von den Bauherren K. Lazrak und K. Langheim mit der Durchführung einer Artenschutzprüfung zur Nutzungsänderung des Vierkanthofes Kneppenhof beauftragt. Bei zulassungspflichtigen Planungen müssen bestimmte Schutzbelange gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG geprüft werden. Dabei konzentriert sich der Artenschutz auf alle europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Im Rahmen dieser Prüfung wurde das betroffene Gebäude während einer Ortsbegehung auf Fledermausquartiere und -besatz sowie auf Eignung als Vogelbrutstätte (Schwalben, Eulen, Sperlinge etc.) hin untersucht. Aus den Ergebnissen wird ermittelt, ob es durch die Umsetzung der Planung zur Auslösung von Tötungs-, Schädigungs- und Störungsverboten nach 44 BNatSchG kommt. Der ehemalige Kneppehof besteht aus mehreren Gebäuden, die bis vor kurzem vorwiegend als Diskothek, aber auch als Restaurant, Gerätelager und Wohnhaus genutzt wurden. Zur Zeit stehen die Gebäude leer, ein Abbruch ist nicht geplant. Der Kneppenhof liegt in der kleinen Siedlung Glabbach zwischen dem Ortsteil Hinsbeck und der Stadt Grefrath. Die Siedlung liegt im ländlichen Raum, eingebettet in agrarwirtschaftliche Nutzflächen. Die umgebende Wohnsiedlung ist reich strukturiert und weist viele Gartenflächen auf. 3
4 Abbildung 1: Ehemaliges Restaurant. Abbildung 2: Innenräume des Restaurants. Abbildung 3: Ehemalige Scheune als Diskothek umgebaut. Abbildung 4: Innenausbau der Diskothek. Abbildung 5: Diskothekenbereich im Außenbereich. Abbildung 6: Weiterer Diskothekenbereich am ehem. Herrenhaus. 4
5 Abbildung 7: Einer von mehreren ehemaligen Ställen. Abbildung 8: Isolierter Dachstuhl des ehem. Herrenhauses. Abbildung 9: Panoramabild des Hofes (links ehem. Restaurant, rechts ehem. Herrenhaus mit dahinterliegender Diskothek). 2. Methoden Im Rahmen der Begehung konnten alle begehbaren Gebäudebereiche, inklusive der Dachböden, untersucht werden. Dabei wurden alle Bereiche auf Versteckmöglichkeiten, Nester, Kotspuren, Fraßreste, Federn oder sonstigen Spuren untersucht, die auf Vogel- oder Fledermaus-Vorkommen hinweisen (sowohl vergangene als auch aktuelle Nutzung). Als Erfassungshilfen wurden ein Fernglas und zwei lichtstarke Taschenlampen (Handscheinwerfer und Stirnlampe) verwendet, sowie eine Kamera, um Funde zu dokumentieren. Zum Aufspüren von Wärmequellen unter Verkleidungen oder in höheren Bereichen von Dachstühlen wurde eine hochempfindliche Wärmebildkamera eingesetzt. Für die Untersuchung von Spalten und Hohlräumen wurde ein Endoskop mitgeführt. Die Begehung wurde am bei ca. 5 C und sonnigem, trockenem Wetter durchgeführt. 5
6 3. Ergebnisse Fledermäuse Es konnten während der Begehung in der Scheune weder Fledermaus-Losung, Fraßreste noch sonstige Hinweise auf Fledermausbesatz gefunden werden. Das Gebäude war vollständig begehbar, es wurden keine Nischen oder Nebenräume übersehen. Die Wände besitzen keine oder ungeeignete Verschalungen oder Verkleidungen, die nicht als Versteckmöglichkeiten dienen können. Es existieren auch keine Risse oder Spalten in der Fassade oder sonstige für Fledermäuse brauchbare Strukturen. Auch die Dachstuhlbereiche bieten durch die versiegelnde Isolierung keine geeigneten Hang- oder Versteckmöglichkeiten. Zudem bestehen keine Zugangsmöglichkeiten zu den Dachstühlen. Der Bereich mit den ehemaligen Ställen in der kleinen Scheune weist einen offenen Dachstuhl auf, der durch eine große offene Gebäudeseite zugängig ist. Hier ist das Dach aber nicht isoliert, die Dachziegeln liegen ungedämmt auf und weisen auch keine Strohpuppen auf. Hier konnten ein paar wenige Löcher zwischen den Dachziegeln entdeckt werden. Der Dachstuhl ist demnach starker Zugluft ausgesetzt, was als sehr ungünstig für Fledermäuse eingestuft wird. Das Scheunendach wurde mit der Wärmebildkamera auf versteckte Fledermäuse untersucht, ohne Befund. Fassaden, Decken und gelagerte Maschinen wurden ebenfalls auf Spuren und versteckte Fledermäuse oder Losung hin untersucht, ebenfalls ohne Befund. Das potenzielle Vorkommen von Fledermäusen ist als gering einzustufen. Vögel Auf der Suche nach Hinweisen von Vogel-Vorkommen wurden die Wände und die Fassade von innen und außen betrachtet. Der überdachte Unterstand am ehemaligen Schweinestall bietet einen freien Anflug von außen. Auf den Querbalken konnten sehr wenige Kotspuren und darunter auf dem Scheunenboden ein Gewöll einer Schleiereule festgestellt werden. Das Gebäude wurde nach Brutmöglichkeiten abgesucht, ohne Befund. Der Unterstand wird von der Schleiereule selten als Tageseinstand genutzt. In den angrenzenden Hecken konnten Haussperlinge festgestellt werden, während die Gebäude keine Anzeichen von Nistplatznutzung zeigten. Es konnten Schwalbennester weder im ehemaligen Stallbereich (Rauchschwalbe) oder an der Außenfassade (Mehlschwalbe) noch Rückstände davon festgestellt werden. Nistkästen oder Mauernischen sind ebenfalls nicht vorhanden. Auch konnten keine weiteren Spuren gefunden werden, die auf aktuelle Nutzung des Gebäudes durch gebäudebewohnende Vogelarten hinweisen könnten. 6
7 Abbildung 10: Abgeplatzte Deckenfarbe ohne Raumtiefe ist ungeeignet für Fledermäuse (Diskobereich). Abbildung 11: Intakte Deckenverkleidung im ehem. Restaurant ohne Lücken oder Spalten. Abbildung 12: Diese Raumdecken bieten keine Unterschlupfmöglichkeiten. Abbildung 13: Selten genutzter Tageseinstand der Schleiereule (Kotspuren am roten Pfeil) mit unisoliertem Dach (ungeeignet für Fledermäsue). 7
8 4. Zusammenfassung Der Kneppenhof in Glabbach soll umgebaut werden. Für die Erteilung der Genehmigung einer Nutzungsänderung des bis vor kurzem vor allem als Diskothek genutzten Gebäudekomplexes ist eine Prüfung des Artenschutzes notwendig. Im Rahmen einer fachlichen Untersuchung unter diesem Gesichtspunkt wurden bis auf Spuren einer Schleiereule keine aktuellen Vorkommen von geschützten oder planungsrelevanten Arten (Vögel und Fledermäuse) vorgefunden. Die Schleiereule nutzt die offene Scheune sehr selten als Tageseinstand (wenig Kotspuren, ein Gewöll, keine Brutaktivitäten). Der Hof stellt aufgrund der geringen Nutzung daher keinen essenziellen Lebensraum für die Schleiereule dar. Ein Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist nicht geplant. Nach Auswertung der Ergebnisse ist nicht zu erwarten, dass durch die geplante Baumaßnahme Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften des 44 des BNatSchG (Tötungs- und Störungsverbot und Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) entstehen. Weitere gezielte faunistische Untersuchungen erscheinen als nicht erforderlich. Ein Ausgleich für den Artenschutz ist aufgrund der fehlenden Beeinträchtigung des Vorhabens auf bedrohte Tierarten an den Gebäuden nicht zwingend erforderlich. Der Hofkomplex bietet aber potenziell die Möglichkeit Lebensräume für Tiere zu schaffen. An dieser Stelle wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Bauherren auf freiwilliger Basis Nistkästen oder Quartiermöglichkeiten an Gebäuden anbringen können, um die Artenvielfalt zu fördern und das Naturerlebnis zu stärken (nähere Informationen im Anhang). Im Fall des Kneppenhofes würden sich Fledermaus-, Spatzen- und Scheiereulen-Nistkästen anbieten. 8
9 5. Literatur BartSchV: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873). BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) Europäische Gemeinschaft (2003): Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. - Konsolidierter Text. FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. -Abl. EG Nr. L 206, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom Abl. EG Nr. L 305: 42. Vogelschutzrichtlinie (VSchRL): Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979; zuletzt geändert durch Richtlinie 91/244/EWG vom
10 6. Anhang Tiere am Gebäude fördern Gebäude bieten nicht nur dem Menschen eine Unterkunft. Viele Tiere haben sich als Kulturfolger auf die Nutzung von Gebäudenischen und Hohlräumen spezialisiert. Meist bleiben diese heimlichen Untermieter aber unbemerkt. Bei Um- und Neubauten oder im Zuge von energetischen Sanierungen von Fassaden und Dächern gehen dabei viele Lebensräume für Tiere ersatzlos verloren. Dies geschieht oft unwissentlich und unbemerkt, da die meisten Immobilienbesitzer nichts von der Existenz dieser nützlichen Mitbewohner und von deren Wohnungsnot wissen. Es besteht für Bauherren die Möglichkeit durch eigens dafür entwickelte Nistkastensteine trotz Sanierungsmaßnahmen Lebensräume für Tiere zu schaffen oder zu erhalten. Diese können entweder während der Sanierung in die Fassade eingearbeitet oder auch nachträglich angebracht werden. Das Material kann mit handelsüblichen Farbanstrichen der Fassade angepasst werden. Befürchtungen wie das Anlocken von "Ungeziefer" durch Nistkästen ist unbegründet, da viele der dadurch geförderten Tierarten nützliche Schädlingsbekämpfer sind. So frisst eine Fledermäuse in einer Nacht bis zu Mücken und eine Schleiereule vertilgt unzählige Mäuse, besonders während der Jungenaufzucht. Es besteht auch die Möglichkeit Nistkästen mit Kameras zur Natur-Beobachtung auszustatten. Nachstehend Beispiele für Nistkästen an Hausfassaden (Fotos ƒ Firma Schwegler). Quartiere für Fledermäuse in Fassade eingebettet. Kolonie-Nistkästen für Haussperlinge. 10
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrWärmesanierung & Artenschutz am Gebäude
Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Schutz von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten bei Gebäudesanierungen 1 Unsere heimlichen Untermieter Unter unseren Dächern lebt oft unbemerkt eine Vielzahl
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrUmweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben
Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz
MehrArtenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden
Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und
MehrTagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014
Tagungsnotizen Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014 2 Unsere Gebäude sind Lebensraum für Mensch und Tier und das sollen sie auch bleiben. Gebäude und Biologische Vielfalt
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrArtenschutz an Gebäuden
Artenschutz an Gebäuden Erfahrungen, Umsetzung, Erfolge Artenschutz an Gebäuden und die Stadtnatur Bauen im Bestand: Baustellenmanagement aus der Sicht des Artenschutzes Umsetzungsbeispiele zum Schutz
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrLebensraum. Kirchturm
Lebensraum Kirchturm Dohle Seit sie ihren ursprünglichen Lebensraum, die Steppe, verlassen hat, bezieht die Dohle (Coloeus monedula) bevorzugt Nischen, Schornsteine und Mauerlöcher in hohen Gebäuden.
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrBeurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt
Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße 13 7 0 1 8 8 S t u t t g a r t T e l 0 7 1 1 / 9 9 0 5 1 7 3 Fa x 9 9 0 5 1 7 4 info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen
MehrUntersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt
Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.
MehrEin Dach überm Kopf Fledermausschutz im Siedlungsbereich
Ein Dach überm Kopf Fledermausschutz im Siedlungsbereich Eine Information des Landesumweltamtes Brandenburg. Wir danken für die Genehmigung zum leicht veränderten Nachdruck. Fledermäuse gehören heute in
MehrAuftraggeber: SCHIRMER-PARTNER Landschaftsarchitekten BDLA Zillestraße Berlin
Bericht zur artenschutzfachlichen Begutachtung hinsichtlich des Vorkommens von Fledermäusen in den zum Abriss vorgesehenen Gebäuden auf dem Gelände am Bahnhof Erkner Auftraggeber: SCHIRMER-PARTNER Landschaftsarchitekten
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrStadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16
Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden Anlage 7 zu GD 200/16 Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG Auftraggeber: Edelmann Gartenstra e GbR / Gerhard Edelmann Am LÅutenberg
MehrGerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße
MehrGebäude eingerüstet. Fenster werden jetzt getauscht. Wärmedämmung kommt im August drauf.
Begehung 3.7.2015 mit Herrn Helmut Richter 1 Situation: Gebäude eingerüstet. Fenster werden jetzt getauscht. Wärmedämmung kommt im August drauf. Neben dem Gebäude gibt es das sogenannte Robinsonland: Eine
MehrGrundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -
2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung
Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrMehr Platz für Spatz & Co.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.v. Mehr Platz für Spatz & Co. - Artenschutz an Gebäuden - Eine Informationsbroschüre für Architekten, Handwerker und Immobilienbesitzer Oktober 2015
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt
MehrWoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Potenzialflächenanalyse Windenergie Differenzierung der Vorsorgeabstände von Naturschutzgebieten Der Schutzzweck der im Gemeindegebiet bzw. am Rande des Gemeindegebietes
MehrArtenschutz am Haus Pflicht und Kür
Artenschutz am Haus Pflicht und Kür Bericht vom ersten Workshop des Projekts im Landkreis Tübingen Artenschutz am Haus ist ein Projekt des Landkreises Tübingen, gefördert durch die Stiftung Naturschutzfonds
MehrRechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses
Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. April 2016 Fachbereich:
MehrGebäudebrüter und Gebäudesanierung Mainz, April 2013 Regine Tantau
Das verknüpfte Bild kann nicht angezeigt werden. Möglicherweise wurde die Datei verschoben, umbenannt oder gelöscht. Stellen Sie sicher, dass die Verknüpfung auf die korrekte Datei und den korrekten Speicherort
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrGewölle - Untersuchung mit der Biologischen Station Ennepe- Ruhr Differenzierungskurs Biologie Klasse 7
Agenda 21 Schule der Zukunft 2009-2011 mit der Biologischen Station Ennepe- Ruhr Differenzierungskurs Biologie Klasse 7 Gewölle - was ist das? Was hat meine Eule gefressen? Welche Maus wurde Opfer? Vollständige
MehrNatura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt
Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie
MehrDie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -180, -183-212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation Dezember 2006 Die
MehrGEMEINSAM UNTER EINEM DACH:
www.lbv-muenchen.de GEMEINSAM UNTER EINEM DACH: MENSCHEN, SPATZEN, MAUERSEGLER Ratgeber zum Artenschutz an Gebäuden und in der Stadt Gemeinsam unter einem Dach Seit der Mensch in Häusern lebt, leben Wildtiere
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrUntersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)
Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032
MehrHessen-Liste der Arten und Lebensräume Regionalkonferenz Nordhessen
Hessen-Liste der Arten und Lebensräume Regionalkonferenz Nordhessen zur Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie Nina Bütehorn & Martin Hormann Kassel, 5.12.2014 1 Hessen-Liste der Arten und Lebensräume
MehrHelft unseren Schwalben
Schwalbenprojekt 2012-2013 Helft unseren Schwalben Projektträger: BirdLife Österreich Landesgruppe Kärnten und die kath. Pfarrgemeinde Ludmannsdorf Finanziert durch das Land Kärnten BirdLife Österreich
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrNATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrArtenschutz vers. Gehölzpflege?
Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz
MehrSchutzmaßnahmen für Mauersegler bei Sanierung und Umbau
Mauersegler (Apus apus; Familie Apodidae) Mauersegler nutzen hohe Gebäude (ab 6 m) in Städten und ländlichen Siedlungen als Unterschlupf und Nistplatz. Die Nistplätze befinden sich in Höhlungen im Traufbereich,
MehrBebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung
Stadt Wernau am Neckar Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss Habitatpotentialanalyse Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau
MehrProjektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf
Projektinformation Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Elsenstraße 106 12435 Berlin Telefon: + 49 (30) 536397-0 Telefax: + 49 (30) 536397-90 E-Mail:
MehrStadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung
Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse
MehrDachstuhl / stock - Quartiere
Dachstuhl / stock - Quartiere Quartier [Name Bezeichnung Daten siehe Stammblatt] Fledermausart [bitte für jede Art einen eigenen Bogen ausfüllen] Quartiertyp Wochenstube Winterquartier Zwischenquartier
MehrEffizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus
Actitis 47 (2013): 63 68 Effizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus Nicole Schneider Zusammenfassung Um infolge Gebäudesanierung
MehrFür Besteller aus Pforzheim und außerhalb (nur für Selbstabholer)! Nisthilfen für Vögel. Nr.3 Angebotspreis: 19,80
Nistkasten-Aktion 2010 des Amts für Umweltschutz Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit der Zentralgenossenschaft Raiffeisen Pforzheim - Vogelschutz Fledermausschutz Insektenschutz - Für Besteller aus Pforzheim
MehrHabitatpotenzialanalyse und Beurteilung artenschutzrechtlicher Aspekte zum Entwicklungsbereich Sindelfinger Straße in Tübingen
Habitatpotenzial Sindelfinger Straße Seite 1 1206bericht.doc Anlage 1 Erläuterungsbericht Habitatpotenzialanalyse und Beurteilung artenschutzrechtlicher Aspekte zum Entwicklungsbereich Sindelfinger Straße
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrEnergetische Gebäudesanierung aus Sicht des Architekten Zur BUND Veranstaltung Gebäudebrüter am in Düsseldorf
Energetische Gebäudesanierung aus Sicht des Architekten Zur BUND Veranstaltung Gebäudebrüter am 30.10.2015 in Düsseldorf Dipl.-Ing. (FH) Architektin AKNW Katja Gilges Energieberaterin (BAFA) Sachverständige
MehrBiodiversität und Unternehmen
1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrFaunistisches Gutachten
Faunistisches Gutachten zur Industriegebietsentwicklung Barme, Gemeinde Dörverden Uhu-Erfassung 2013 Bearbeiter: Dr. Marc Reichenbach (Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol.) Stand: 15. Juni 2013 NWP Planungsgesellschaft
MehrAuszugsweise Veröffentlichung mit Genehmigung des Oeko-Forums der Stadt Luzern
Auszugsweise Veröffentlichung mit Genehmigung des Oeko-Forums der Stadt Luzern Obwohl der Steinmarder ein Wildtier ist, trifft man ihn gelegentlich auch in der Stadt an. Dort freuen sich viele Menschen
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sindelfinger Straße-Weilersbach in Tübingen
sap Sindelfinger Straße Seite 1 1357 bericht.docx Anlage 1 Erläuterungsbericht Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sindelfinger Straße-Weilersbach in Tübingen 03.03.2014
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrBegutachtung des Areals "Schottenhöfe" in Erfurt hinsichtlich der. Vorkommen von Fledermäusen
Begutachtung des Areals "Schottenhöfe" in Erfurt hinsichtlich der Vorkommen von Fledermäusen Bearbeiterin: Dipl.-Biologin Inken Karst Häßlerstraße 99 99099 Erfurt Tel. 0162-6754085 Mail: inken.karst@web.de
MehrFaunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Bau eines REWE-Marktes in Brandenburg an der Havel, OT Plaue, Koenigsmarkstraße/ Wendseeufer Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Auftraggeber: Daber & Kriege GmbH Freiraum + Landschaft Am
MehrFamilie Thaller vlg. Wratschnig
Natur auf unserem Betrieb Impressum: Herausgeber: Arge NATURSCHUTZ und LFI Kärnten; Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Margret Dabernig; Text und Layout: Mag. Margret Dabernig und Fam. Thaller; Fotos:
MehrA 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost
Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2004R1646 DE 24.09.2004 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1646/2004 DER
MehrKennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV
Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni
MehrStadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt
MehrZur Situation der Schwalben um Finsterwalde
Regionalverband Finsterwalde e.v. Adolf Weber, Gröbitzer Weg 7a, 03238 Massen, Tel.: 03531-702706, adolf-weber@t-online.de www.nabu-finsterwalde.de Zur Situation der Schwalben um Finsterwalde Ein Beitrag
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrAllgemeine Anlage. zu den. Prüfungsberichten. über. Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde
Handbuch Ziffer II-3.0.4 Stand: März 2012 Allgemeine Anlage zu den Prüfungsberichten über Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde zu den auf die Zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben
MehrBebauungsplan Joseph-Rovan-Allee in Remagen (Flur 5, Flurstück 62/3)
Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen Bebauungsplan Joseph-Rovan-Allee in Remagen (Flur 5, Flurstück 62/3) Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzrechtliche Bewertung zu Vögeln und Säugetiere BERICHT NOVEMBER
MehrFachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum
Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 12 Prümer Wall - Himmeroder Wall, 4. Änderung der Stadt Rheinbach Stand: 11. Juli 2016
MehrNeue Vorschriften WDVS und Brandschutz
Neue Vorschriften WDVS und Brandschutz Werner Mai, Obmann Brandschutz Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.v. Berlin, 3. November 2016 2. Techniktag Dämmsysteme - Neue 04.11.2016 Vorschriften Kalkscheune
MehrBolberghof Öschingen 2010 bis 2015 MAßNAHMEDOKUMENTATION DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN 2012 TEIL 1
Bolberghof Öschingen 2010 bis 2015 MAßNAHMEDOKUMENTATION DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN 2012 TEIL 1 JUNI 2012 BIS OKTOBER 2012 Wohnhaus Fassade Süd/West und Innenarbeiten 2 JUNI 2012 BIS JULI 2012 Scheune
MehrEinbau von Fledermausquartieren in die Wärmedämmung
Einbau von Fledermausquartieren in die Wärmedämmung Fledermausquartier von Fa. Hasselfeldt Eingebautes Fledermausquartier von Fa. Hasselfeldt Fachgerechter Einbau von Quartieren für Spalten bewohnende
MehrUnterlage 12.0B. Anlage 21
Planfeststellung A 14, VKE 1153 Landesgrenze Sachsen-Anhalt (ST) / Brandenburg (BB) bis südlich AS Wittenberge Unterlage 12.0B Anlage 21 Unterlage 12.0B Anlage 21 Ergänzende faunistische Sonderuntersuchung
MehrBebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings
Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:
MehrUntersuchung auf Fledermausvorkommen
Untersuchung auf Fledermausvorkommen in den Gebäuden Philippstr. 1-19 40878 Ratingen Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Ratingen eg Poststr. 34 40878 Ratingen Ansprechpartner: Herr Volkmar Schnutenhaus
MehrSpechte im Duisburger Süden 1
Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1
MehrDas Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen
Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile insgesamt bundesrechtlich geregelte
MehrBodenbrütende Vogelarten auf Ackerland Problem oder Chance?
Foto: S. Ott Problem oder Chance? Madlen Dämmig, Jan Uwe Schmidt, Andreas Timm Veranstaltung im Rahmen der Winterschulung Lehndorf, 10.01.2011 Foto: H. Trapp Foto: M. Schäf Bedeutung der Landwirtschaft
MehrGEPARDE: Die Rolle eines Raubtieres in seinem Lebensraum
GEPARDE: Die Rolle eines Raubtieres in seinem Lebensraum Ein Unterrichtsleitfaden Vorwort Liebe Pädagoginnen, liebe Pädagogen, wie wir alle wissen, bietet unsere Erde vielseitige Ressourcen wie Wasser,
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrSaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.
SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI
Mehr... 4... 4... 6... 8...10...12...20...20...22...22...24...25...26...26...29...30...36...36...39...39...43...43...44 ...46...46...47...47...51...52...53...54...55...55...58...58...61...62 Vertrag
MehrMerkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11
Version 2016 Merkblatt Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11 Laut der AMA-Gütesiegel Richtlinie Version März/2011 Kapitel C.
MehrGebäuderückbau. Bürgerhaus Zons. Artenschutzgutachten. erstellt von:
Gebäuderückbau Bürgerhaus Zons Auftraggeber: Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dermagen mbh Kirschfeld 8 41542 Dermagen erstellt von: Büro für Landschaftsplanung und angewandte Umweltwissenschaften
Mehr