Begutachtung des Kneppenhofs

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1 Begutachtung des Kneppenhofs bzgl. Fledermausvorkommen und -potenzial sowie Eignung als Vogelbrutstätte in Nettetal, Glabbach 18 Faunistische Kontrolle Stand März 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. Anja You Biologische Station Krickenbecker Seen e.v. Krickenbecker Allee Nettetal

2 Inhalt 1. Anlass Methoden Ergebnisse Zusammenfassung Literatur Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ehemaliges Restaurant Abbildung 2: Innenräume des Restaurants Abbildung 3: Ehemalige Scheune als Diskothek umgebaut Abbildung 4: Innenausbau der Diskothek Abbildung 5: Diskothekenbereich im Außenbereich... 4 Abbildung 6: Weiterer Diskothekenbereich am ehem. Herrenhaus Abbildung 7: Einer von mehreren ehemaligen Schweineställen Abbildung 8: Isolierter Dachstuhl des ehem. Herrenhauses Abbildung 9: Panoramabild über den Hof (links ehem. Restaurant, rechts ehem. Herrenhaus mit dahinterliegender Diskothek) Abbildung 10: Abgeplatzte Deckenfarbe ohne Raumtiefe ist ungeeignet für Fledermäuse (Diskobereich)... 7 Abbildung 11: Intakte Deckenverkleidung im ehem. Restaurant ohne Lücken oder Spalten Abbildung 12: Diese Raumdecken bieten keine Unterschlupfmöglichkeiten Abbildung 13: Selten genutzter Tageseinstand der Schleiereule (Kotspuren am roten Pfeil) mit unisoliertem Dach (ungeeignet für Fledermäsue)

3 1. Anlass Im Februar 2016 wurde die Biologische Station Krickenbecker Seen von den Bauherren K. Lazrak und K. Langheim mit der Durchführung einer Artenschutzprüfung zur Nutzungsänderung des Vierkanthofes Kneppenhof beauftragt. Bei zulassungspflichtigen Planungen müssen bestimmte Schutzbelange gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG geprüft werden. Dabei konzentriert sich der Artenschutz auf alle europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Im Rahmen dieser Prüfung wurde das betroffene Gebäude während einer Ortsbegehung auf Fledermausquartiere und -besatz sowie auf Eignung als Vogelbrutstätte (Schwalben, Eulen, Sperlinge etc.) hin untersucht. Aus den Ergebnissen wird ermittelt, ob es durch die Umsetzung der Planung zur Auslösung von Tötungs-, Schädigungs- und Störungsverboten nach 44 BNatSchG kommt. Der ehemalige Kneppehof besteht aus mehreren Gebäuden, die bis vor kurzem vorwiegend als Diskothek, aber auch als Restaurant, Gerätelager und Wohnhaus genutzt wurden. Zur Zeit stehen die Gebäude leer, ein Abbruch ist nicht geplant. Der Kneppenhof liegt in der kleinen Siedlung Glabbach zwischen dem Ortsteil Hinsbeck und der Stadt Grefrath. Die Siedlung liegt im ländlichen Raum, eingebettet in agrarwirtschaftliche Nutzflächen. Die umgebende Wohnsiedlung ist reich strukturiert und weist viele Gartenflächen auf. 3

4 Abbildung 1: Ehemaliges Restaurant. Abbildung 2: Innenräume des Restaurants. Abbildung 3: Ehemalige Scheune als Diskothek umgebaut. Abbildung 4: Innenausbau der Diskothek. Abbildung 5: Diskothekenbereich im Außenbereich. Abbildung 6: Weiterer Diskothekenbereich am ehem. Herrenhaus. 4

5 Abbildung 7: Einer von mehreren ehemaligen Ställen. Abbildung 8: Isolierter Dachstuhl des ehem. Herrenhauses. Abbildung 9: Panoramabild des Hofes (links ehem. Restaurant, rechts ehem. Herrenhaus mit dahinterliegender Diskothek). 2. Methoden Im Rahmen der Begehung konnten alle begehbaren Gebäudebereiche, inklusive der Dachböden, untersucht werden. Dabei wurden alle Bereiche auf Versteckmöglichkeiten, Nester, Kotspuren, Fraßreste, Federn oder sonstigen Spuren untersucht, die auf Vogel- oder Fledermaus-Vorkommen hinweisen (sowohl vergangene als auch aktuelle Nutzung). Als Erfassungshilfen wurden ein Fernglas und zwei lichtstarke Taschenlampen (Handscheinwerfer und Stirnlampe) verwendet, sowie eine Kamera, um Funde zu dokumentieren. Zum Aufspüren von Wärmequellen unter Verkleidungen oder in höheren Bereichen von Dachstühlen wurde eine hochempfindliche Wärmebildkamera eingesetzt. Für die Untersuchung von Spalten und Hohlräumen wurde ein Endoskop mitgeführt. Die Begehung wurde am bei ca. 5 C und sonnigem, trockenem Wetter durchgeführt. 5

6 3. Ergebnisse Fledermäuse Es konnten während der Begehung in der Scheune weder Fledermaus-Losung, Fraßreste noch sonstige Hinweise auf Fledermausbesatz gefunden werden. Das Gebäude war vollständig begehbar, es wurden keine Nischen oder Nebenräume übersehen. Die Wände besitzen keine oder ungeeignete Verschalungen oder Verkleidungen, die nicht als Versteckmöglichkeiten dienen können. Es existieren auch keine Risse oder Spalten in der Fassade oder sonstige für Fledermäuse brauchbare Strukturen. Auch die Dachstuhlbereiche bieten durch die versiegelnde Isolierung keine geeigneten Hang- oder Versteckmöglichkeiten. Zudem bestehen keine Zugangsmöglichkeiten zu den Dachstühlen. Der Bereich mit den ehemaligen Ställen in der kleinen Scheune weist einen offenen Dachstuhl auf, der durch eine große offene Gebäudeseite zugängig ist. Hier ist das Dach aber nicht isoliert, die Dachziegeln liegen ungedämmt auf und weisen auch keine Strohpuppen auf. Hier konnten ein paar wenige Löcher zwischen den Dachziegeln entdeckt werden. Der Dachstuhl ist demnach starker Zugluft ausgesetzt, was als sehr ungünstig für Fledermäuse eingestuft wird. Das Scheunendach wurde mit der Wärmebildkamera auf versteckte Fledermäuse untersucht, ohne Befund. Fassaden, Decken und gelagerte Maschinen wurden ebenfalls auf Spuren und versteckte Fledermäuse oder Losung hin untersucht, ebenfalls ohne Befund. Das potenzielle Vorkommen von Fledermäusen ist als gering einzustufen. Vögel Auf der Suche nach Hinweisen von Vogel-Vorkommen wurden die Wände und die Fassade von innen und außen betrachtet. Der überdachte Unterstand am ehemaligen Schweinestall bietet einen freien Anflug von außen. Auf den Querbalken konnten sehr wenige Kotspuren und darunter auf dem Scheunenboden ein Gewöll einer Schleiereule festgestellt werden. Das Gebäude wurde nach Brutmöglichkeiten abgesucht, ohne Befund. Der Unterstand wird von der Schleiereule selten als Tageseinstand genutzt. In den angrenzenden Hecken konnten Haussperlinge festgestellt werden, während die Gebäude keine Anzeichen von Nistplatznutzung zeigten. Es konnten Schwalbennester weder im ehemaligen Stallbereich (Rauchschwalbe) oder an der Außenfassade (Mehlschwalbe) noch Rückstände davon festgestellt werden. Nistkästen oder Mauernischen sind ebenfalls nicht vorhanden. Auch konnten keine weiteren Spuren gefunden werden, die auf aktuelle Nutzung des Gebäudes durch gebäudebewohnende Vogelarten hinweisen könnten. 6

7 Abbildung 10: Abgeplatzte Deckenfarbe ohne Raumtiefe ist ungeeignet für Fledermäuse (Diskobereich). Abbildung 11: Intakte Deckenverkleidung im ehem. Restaurant ohne Lücken oder Spalten. Abbildung 12: Diese Raumdecken bieten keine Unterschlupfmöglichkeiten. Abbildung 13: Selten genutzter Tageseinstand der Schleiereule (Kotspuren am roten Pfeil) mit unisoliertem Dach (ungeeignet für Fledermäsue). 7

8 4. Zusammenfassung Der Kneppenhof in Glabbach soll umgebaut werden. Für die Erteilung der Genehmigung einer Nutzungsänderung des bis vor kurzem vor allem als Diskothek genutzten Gebäudekomplexes ist eine Prüfung des Artenschutzes notwendig. Im Rahmen einer fachlichen Untersuchung unter diesem Gesichtspunkt wurden bis auf Spuren einer Schleiereule keine aktuellen Vorkommen von geschützten oder planungsrelevanten Arten (Vögel und Fledermäuse) vorgefunden. Die Schleiereule nutzt die offene Scheune sehr selten als Tageseinstand (wenig Kotspuren, ein Gewöll, keine Brutaktivitäten). Der Hof stellt aufgrund der geringen Nutzung daher keinen essenziellen Lebensraum für die Schleiereule dar. Ein Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist nicht geplant. Nach Auswertung der Ergebnisse ist nicht zu erwarten, dass durch die geplante Baumaßnahme Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften des 44 des BNatSchG (Tötungs- und Störungsverbot und Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) entstehen. Weitere gezielte faunistische Untersuchungen erscheinen als nicht erforderlich. Ein Ausgleich für den Artenschutz ist aufgrund der fehlenden Beeinträchtigung des Vorhabens auf bedrohte Tierarten an den Gebäuden nicht zwingend erforderlich. Der Hofkomplex bietet aber potenziell die Möglichkeit Lebensräume für Tiere zu schaffen. An dieser Stelle wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Bauherren auf freiwilliger Basis Nistkästen oder Quartiermöglichkeiten an Gebäuden anbringen können, um die Artenvielfalt zu fördern und das Naturerlebnis zu stärken (nähere Informationen im Anhang). Im Fall des Kneppenhofes würden sich Fledermaus-, Spatzen- und Scheiereulen-Nistkästen anbieten. 8

9 5. Literatur BartSchV: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873). BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) Europäische Gemeinschaft (2003): Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. - Konsolidierter Text. FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. -Abl. EG Nr. L 206, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom Abl. EG Nr. L 305: 42. Vogelschutzrichtlinie (VSchRL): Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979; zuletzt geändert durch Richtlinie 91/244/EWG vom

10 6. Anhang Tiere am Gebäude fördern Gebäude bieten nicht nur dem Menschen eine Unterkunft. Viele Tiere haben sich als Kulturfolger auf die Nutzung von Gebäudenischen und Hohlräumen spezialisiert. Meist bleiben diese heimlichen Untermieter aber unbemerkt. Bei Um- und Neubauten oder im Zuge von energetischen Sanierungen von Fassaden und Dächern gehen dabei viele Lebensräume für Tiere ersatzlos verloren. Dies geschieht oft unwissentlich und unbemerkt, da die meisten Immobilienbesitzer nichts von der Existenz dieser nützlichen Mitbewohner und von deren Wohnungsnot wissen. Es besteht für Bauherren die Möglichkeit durch eigens dafür entwickelte Nistkastensteine trotz Sanierungsmaßnahmen Lebensräume für Tiere zu schaffen oder zu erhalten. Diese können entweder während der Sanierung in die Fassade eingearbeitet oder auch nachträglich angebracht werden. Das Material kann mit handelsüblichen Farbanstrichen der Fassade angepasst werden. Befürchtungen wie das Anlocken von "Ungeziefer" durch Nistkästen ist unbegründet, da viele der dadurch geförderten Tierarten nützliche Schädlingsbekämpfer sind. So frisst eine Fledermäuse in einer Nacht bis zu Mücken und eine Schleiereule vertilgt unzählige Mäuse, besonders während der Jungenaufzucht. Es besteht auch die Möglichkeit Nistkästen mit Kameras zur Natur-Beobachtung auszustatten. Nachstehend Beispiele für Nistkästen an Hausfassaden (Fotos ƒ Firma Schwegler). Quartiere für Fledermäuse in Fassade eingebettet. Kolonie-Nistkästen für Haussperlinge. 10

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