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1 Nr. 205-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler-Kainzner und Klubvorsitzenden Steidl an Landesrat DI Dr. Schwaiger (Nr. 205-ANF der Beilagen) betreffend Frauenpolitik Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler-Kainzner und Klubvorsitzenden Steidl betreffend Frauenpolitik vom 8. Juni 2016 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Welche Maßnahmen erfolgen aufgrund der Ergebnisse der Online-Mitarbeiterinnen-befragung und Online-Mitarbeiterbefragung konkret und bis wann (Verbesserung des Teilzeit- und Karenzinformationsmanagements )? Nach 10 Abs. 2 Frauenförderplan Landesverwaltung hat die mit der Besorgung der Personalangelegenheiten der Landesbediensteten betraute Dienststelle des Amtes der Landesregierung (Personalabteilung) in Zusammenarbeit mit der oder dem Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten ein Karenz- und Elternteilzeitmanagementmodell i.s.d. 11 und 12 für die Salzburger Landesverwaltung zu entwickeln. Eingangs darf darauf hingewiesen werden, dass die Personalabteilung auch schon vor Inkrafttreten der Verpflichtung zur Entwicklung eines Karenz- und Elternteilzeitmanagementmodells, den Mitarbeiterinnen bereits ab der Meldung der Schwangerschaft an den Dienstgeber in Form eines Schreibens mit beiliegenden Informationsblättern umfassende schriftliche Informationen über Schwangerschaft, Karenz- und Teilzeitmöglichkeiten sowie den Wiederantritt des Dienstes übermittelt hat. Mit dem Schreiben selbst wird das Datum des Beginns des absoluten Beschäftigungsverbotes vor der Geburt bekanntgegeben. Weiters sind darin Informationen über den Urlaubsverbrauch, den Beamtinnen zustehende Bezüge, das strukturierte Mitarbeitergespräch und die Aktivierung des externen Zugangs zum Intranet der Salzburger Landesverwaltung enthalten. Dem Schreiben beigelegt ist außerdem ein dreiseitiges Informationsblatt der Personalabteilung, welches über die Dauer des Beschäftigungsverbotes, notwendige Meldungen nach der Geburt des Kindes, die Möglichkeiten der Karenz nach dem MSchG/VKG und die Karenzierung nach dienstrechtlichen Vorschriften sowie die Elternteilzeit nach dem MSchG/VKG und die Möglichkeit der Teilzeitvereinbarung im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen informiert. Darüber hinaus enthält das Informationsblatt auch noch Hinweise zum Thema Kinderbetreuungsgeld und den Anspruch auf Kinderzulage nach Wiederantritt des Dienstes. Weiters ist dem Schreiben der Personalabteilung auch noch eine Beilage des AMD beigefügt, welche arbeitsmedizinische Informationen (verbotene Tätigkei- 1

2 ten, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln) zu Schwangerschaft und Stillzeit enthält. Darüber hinaus stehen die Personalbetreuer und betreuerinnen der Personalabteilung jederzeit zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches zur Verfügung. Zudem werden über das Intranet (unter Personelles/Personalangelegenheiten) Informationen zu Geburt, Karenz und Elternteilzeit in Form einer herunterladbaren Broschüre angeboten und ein Formular zur Vereinbarung von Elternteilzeit zur Verfügung gestellt. Zur Evaluierung des Status quo und zur Schaffung einer Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Karenz- und Elternteilzeitmanagements in der Personalplanung und Personalentwicklung wurde im Herbst/Winter 2014 eine Befragung bei den Bediensteten durchgeführt. Dabei wurde u. a. ein Verbesserungsbedarf bei den entsprechenden Informations- und Beratungsleistungen festgestellt. Als weiteren Schritt in Hinblick auf das geforderte Karenz- und Elternteilzeitmanagementmodell soll daher die Einführung eines Online-Informationstools (Roadmap) im Rahmen eines Konzeptionskonzeptes geprüft werden. Dieses Modul wird im Bundesland Vorarlberg bereits erfolgreich eingesetzt, bedarf jedoch jedenfalls landesrechtlicher Adaptierungen. Im Rahmen eines Projektes sollen zunächst einmal die konzeptionellen Grundlagen unter Beteiligung der Abteilungen 2 und 11 erarbeitet werden. Bereits erfolgreich umgesetzt ist das Karenzmanagement-Tool als Teil des Projektes Controlling/Reporting, das im Rahmen des Programms Personalabteilung 2016 im Jahr 2015 geplant und konzipiert und im Mai 2016 implementiert wurde. Dieses Tool ermöglicht den Dienststellen seither einen schnellen Überblick über die Karenzrückkehrerinnen und eine bessere Planbarkeit ihres Einsatzes. Zu Frage 1.1.: Welche Maßnahmen erfolgen hinsichtlich der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Dienstplan? Die Salzburger Landesverwaltung ist bemüht, den Flexibilisierungstendenzen im Rahmen der Möglichkeiten eines geordneten Dienstbetriebes zu entsprechen und im Sinne der Frauenförderung großzügig flexible Dienstzeitgestaltungen zu ermöglichen. So bestehen im Bereich der Salzburger Landesverwaltung zahlreiche individuelle Dienstzeitmodelle. Zudem besteht die Möglichkeit der Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Derzeit existieren mehr als 1500 Dienstplanmodelle auch mit Mehrwochendienstplänen. Darüber hinaus gibt es aktuell mehr als 100 Einzelvereinbarungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Art und die Dauer sowie die zeitliche Lage der Telearbeit. Auch die Inanspruchnahme von Gleitzeit trägt zu einer gewissen Flexibilisierung bei, wobei auf die Erhaltung eines geordneten Dienstbetriebes durch die Festlegung von Kerndienstzeiten Bedacht zu nehmen ist. Allgemein ist dazu auszuführen, dass diesem Thema insbesondere auch im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit des Dienstgebers hohe Bedeutung zuerkannt wird. Andererseits sind dabei auch die dienstlichen Interessen betreffend die konkrete Situation an der jeweiligen Dienststelle zu beachten. Schwierigkeiten können sich zum Beispiel bei der Flexibilität anderer Mitarbeiter ergeben, da diese durch die notwendige Übernahme von Arbeiten auf Grund gewährter Arbeitszeiterleichterungen für einzelne Mitarbeiter eingeschränkt werden könnte 2

3 oder die sich durch erforderliche temporäre Nachbesetzungen ergeben können. Aus organisationskultureller Sicht handelt es sich daher auch um ein gewisses Akzeptanz- und Abwägungsthema (private dienstliche Interessen). Zu Frage 1.2.: Welche Maßnahmen erfolgen hinsichtlich der Veränderungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stundenausmaß? Soweit die dienstlichen Erfordernisse und die stellenplanmäßigen Vorgaben dies ermöglichen, werden Veränderungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Stundenausmaß (Erhöhung/Reduzierung) weitgehend berücksichtigt. Zu Frage 1.3.: Welche Maßnahmen erfolgen, damit die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Karenz gehen, mit dem angebotenen Informationsmaterial steigt? Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 1.4.: Welche Maßnahmen erfolgen, damit die Nutzung der Beratungsleistungen zu den Themen Karenz, Elternteilzeit und Wiedereinstieg vermehrt in Anspruch genommen werden und damit auch später auftretenden Unzufriedenheiten beim Wiedereinstieg entgegen gewirkt werden kann? Zur Intensivierung der Beratungsleistungen und der positiven Gestaltung des Wiedereinstiegs werden derzeit gemeinsam mit der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Salzburger Verwaltungsakademie Informationsveranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen geplant. Zu Frage 2: Wie ist der Status zu den Einkommensberichten in der Landesverwaltung, die es ab 2014 laut Ankündigungen geben sollte? Es gibt einen fertigen Bericht des Referates 0/03 Landesstatistik für das Amt, die SALK und die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für das Jahr Es läuft derzeit die Vorbereitung für eine ressortübergreifende Abstimmung und die Festlegung der weiteren Vorgangsweise betreffend die Veröffentlichung. Zu Frage 2.1.: Warum gestaltet sich deren Vorlage derart schleppend? Die Abstimmung über die Gestaltung des Berichtes, der Vergleich mit einem anderen Modell und die Verankerung im Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG), die noch nicht erfolgte, verzögerte das Projekt. Zu Frage 2.2.: Was wurde aus dem erstellten Konzept? Am 30. April 2014 wurden die Projektergebnisse über die Gestaltung des Einkommensberichtes den betroffenen Einrichtungen/Abteilungen zur Stellungnahme und Ergänzungen übermit- 3

4 telt. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen hat die Projektsteuerungsgruppe am 15. Juli 2014 das Projekthandbuch dem Büro des Herrn Landesamtsdirektors übermittelt. Zu Frage 2.3.: Gibt es einen Einkommensbericht für 2014 wenn ja, ab wann wird er den Landtagsklubs zur Verfügung gestellt? Es gibt ein Zahlenwerk für 2014 und eine provisorische, statistische Analyse, die nicht mit den betroffenen Ressorts abgestimmt wurde (Amt = LR DI Dr. Schwaiger, SALK = LHStv. Dr. Stöckl, Landeslehrerinnen und Landeslehrer = LH Dr. Haslauer), weil die Art und die Basis für die Veröffentlichung nicht geklärt ist (Änderung des S.GBG und Anwendbarkeit auf welche Unternehmen offen). Zu Frage 2.4.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort 2.3. Zu Frage 2.5.: Gibt es einen Einkommensbericht für 2015 wenn ja, ab wann wird er den Landtagsklubs zur Verfügung gestellt? Es gibt ein Zahlenwerk für 2015 und einen abgestimmten, statistisch/analytisch aufbereiteten Berichtsentwurf. Die Art der Herausgabe und Veröffentlichung ist ressort-übergreifend noch nicht abgestimmt, daher erfolgte auch noch keine Übermittlung an die Landtagsklubs. Zu Frage 2.6.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort 2.5. Zu Frage 2.7.: Wird es für 2015 einen Einkommensbericht geben? Ja, wenn die ressortverantwortlichen Regierungsmitglieder einer Veröffentlichung zustimmen. Zu Frage 2.8.: Wenn ja, bis wann? Wenn das vorliegende Konzept Zustimmung findet, wäre eine Veröffentlichung voraussichtlich im Herbst 2016 möglich. Zu Frage 2.9.: Wenn nein, warum nicht und ab wann wird es dann einmal Einkommensberichte geben? Siehe Antwort

5 Zu Frage 3: Wie viele Führungspositionen wurden jeweils in der Landesverwaltung und in den SALK 2013, 2014, 2015 und 2016 mit Frauen besetzt, wie viele mit Männern? Erst seit dem neuen Gehaltssystem gibt es mit der Modellfunktion Führung eine gesetzliche Definition in der Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung. Die nachstehenden Zahlen enthalten auch provisorisch/interimistisch übertragene Führungspositionen. SALK Köpfe Jahr Geschlecht M W Gesamtergebnis Amt ohne SALK Köpfe Jahr Geschlecht M W Gesamtergebnis Zu Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente im jetzigen Referat 2/05: Frauen, Diversität, Chancengleichheit seit 2012 verändert (um Auflistung nach Jahren unter extra Berücksichtigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gewandeltem Vertragsverhältnis wird ersucht)? Mit der Umwandlung von freien Dienstvertragsverhältnissen in reguläre Dienstverhältnisse gab es vorübergehend auch schwankende Besetzungsstände. Nachstehend die entsprechenden Zahlen: 5

6 Am 31. Dezember 2012 gab es zusätzlich noch sechs freie Dienstverträge und am 31. Dezember 2013 zusätzlich noch fünf freie Dienstverträge für die Rechtsberatung für Frauen (Beratungshotline/Beratungstage etc). Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 13. Juli 2016 DI Dr. Schwaiger eh. 6

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