Energieaudits nach DIN EN
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- Arwed Weiss
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1 Energieaudits nach DIN EN für Energiekostensenkung und Steuerrückerstattungen Dr.-Ing. Michael Bunk TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH Energieaudits nach DIN EN / Dr.-Ing. Michael Bunk, Dipl.-Ing. Daniel, Böhme
2 Leistungen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Anlagentechnik, Abteilung Energiesysteme Komplexe Energieberatung (auch Initial- und Detailberatung nach KfW) Energiekonzepte für Investitionsentscheidungen Energietechnische Berechnungen (z. B. thermodynamische Umlaufberechnungen für Wasser-Dampf-Kreislauf) Thermografie für Anlagen und Netze Gutachten zur KWK-Zertifizierung Abnahme- und Gewährleistungsmessungen Beratung beim Aufbau von Energiemanagementsystemen Referenzen: Mineralölindustrie, Metallurgie, Pharmaindustrie, Glas- u. Graphitherstellung Management Service GmbH Holzindustrie, Kunststoffverarbeitung, Technische Gase, Energieversorgung, Papierindustrie, u.a. Industrie Service GmbH Akademie GmbH Folie 2
3 Inhalt Stromsteuerreduzierung durch Spitzenausgleich Nachweismöglichkeiten Gesetzesgrundlage für ein Energieaudit nach DIN EN und 3 Auditprozess: Einleitender Kontakt Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Diskussion/ Präsentation Anforderungen: Qualität des Audits und des Berichtes Verifizierung der Auditberichte Qualifikation des Auditors Interner Aufwand Externer Aufwand Zusammenfassung Folie 3
4 Stromsteuer Warum ist das Thema Energiemanagement so aktuell? 1. Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer Spitzenausgleich Steuerermäßigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes etc. werden abweichend von der europäischen Gesetzgebung heute schon gewährt Ab werden sie gekoppelt an die Einführung und Zertifizierung eines EnMS. (aktuell: Übergangsfrist / DIN EN für KMU) 2. EEG Umlagebefreiung ab 10 GWh Strombezug 3. Wirtschaftlichkeit von Einsparungen steigt mit steigenden Lasten und Umlagen Folie 4
5 Stromsteuerermäßigung Warum ist das Thema Energiemanagement so aktuell? Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen bei Energie- und Stromsteuer (Auszug): Energiesteuergesetz: 2 Abs. 3 i.v.m (bestimmte Prozesse und Verfahren) 53 (KWK) 54 (Unternehmen des Produzierenden Gewerbes) 55 (Spitzenausgleich) Stromsteuergesetz 9a (bestimmte Prozesse und Verfahren) 9b (Unternehmen des Produzierenden Gewerbes) 10 (Spitzenausgleich) Diese Ermäßigungen sind bis von der Europäischen Kommission genehmigt Für den Zeitraum ab 2013 ist vorgesehen, dass der Spitzenausgleich an die Einführung eines Energiemanagementsystems gekoppelt wird (Energiekonzept der Bundesregierung, 09/2010) sowie das Erreichen von Effizienzsteigerungen Beginn der Einführung eines EnMS in 2013/14, Zertifizierung in 2015, EMAS Registrierung, Ausnahmen KMU: gleichwertige Anerkennung Energieaudit nach DIN EN Folie 5
6 Stromsteuerermäßigung Berechnungsbeispiel Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer Prinzipdarstellung: kein Anspruch auf Richtigkeit im rechtlichen Sinn: Beispiel Spitzenausgleich: Strombezug Jahr kwh Stromsteuer 20,50 /MWh ,00 Erm 25 % Prod. Gewerbe 5,13 /MWh ,00 Rest Stromsteuer ,00 Spitzenausgleich: Selbstbehalt 512,50 512,50 renterversicherungspfl. Entgelt 200 AN , ,00 aktueller Senkungssatz 0,40% verbleibend ,50 davon 95 % über Spitzenausgleich erstattet 95,00% ,13 Folie 6
7 Stromsteuerermäßigung Aktuelle Info: Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Änderung der Energie- und Stromsteuer gebilligt. Vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die der EU werden die Unternehmen ab 2013 den Spitzenausgleich nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen können: Große Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ein Energiemanagement nach ISO oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS implementiert haben bzw. zunächst für die Antragsjahre 2013 und 2014, dass sie mit dessen Einführung begonnen haben. KMU nach EU-Definition können auch auf ein Energieaudit nach der EN oder auf -noch in der Durchführungsverordnung des Energie-und Stromsteuergesetzes näher zu definierende- alternative Systeme ausweichen. Erreichen der von der Bundesregierung vorgeschriebenen Zielwerte für die Reduktion der Energieintensität: Antragsjahr Bezugsjahr Zielwert ,3% ,6% ,9% ,25% ,6% ,95% ,3% ,65% Der Bundesrat plädiert in seinem Entschließungsantrag zum Energie-und Stromsteuergesetz dafür, dass die im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährten Steuerermäßigungen ausschließlich auf energieintensive Unternehmen begrenzt bleiben, die im internationalen Wettbewerb stehen. Ferner soll beachtet werden, dass die eingeräumten Ausnahmetatbestände nicht das energiepolitische Zieldreieck "sicher, bezahlbar, umweltverträglich gefährden. Inwieweit diese Empfehlungen nun bei der Ausgestaltung der Durchführungsverordnung zur Energie-und Stromsteuer Eingang finden werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Gleiches gilt für die konkrete Nachweisführung: auch hier wird die Durchführungsverordnung Antwort geben, welche konkreten Schritte die antragstellenden Unternehmen vorzunehmen haben. Ein Erscheinen der Durchführungsverordnung wird nicht vor März 2013 erwartet. Folie 7
8 Stromsteuerermäßigung Möglichkeiten Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer ISO Energiemanagementsystem: alle außer KMU EMAS Registrierung Energieaudit nach : für KMU Folie 8
9 DIN Energieaudit Phasen Einleitender Kontakt Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Diskussion/Präsentation Vorbereitungsphase Datenerfassung Analysephase Abschlussphase Folie 9
10 DIN Einleitender Kontakt Beinhaltet Absprachen mit der Organisation hinsichtlich Ziele, Erwartungen, Voraussetzungen Betrachtungsgrenzen Prüftiefe Zeitrahmen verantwortliche Personen Berichtsform vorhandene Managementsysteme Verwendung vorhandener Daten und Anforderungen an diese weiterer notwendiger Daten Ziele: Information des Auditors über den Standort Feststellung des Umfangs des Audits Feststellung der Aufwendungen zum Erreichen der Zielstellungen des Energieaudits Auditor informiert über: notwendige technische und personelle Voraussetzungen Fördermöglichkeiten Folie 10
11 DIN Auftakt-Besprechung Mit dem Energieauditor sind zu klären: Zugangsberechtigungen Sicherheits- und Datenschutzregeln Geheimhaltungsvereinbarungen die notwendigen Betriebsmittel und Daten die zeitliche Koordinierung der Begehungen und Messungen die notwendige Datenqualität die Verwendung energiebezogener Leistungsindikatoren Der Auditor wird informiert über: historische Ereignisse, welche die Energieverbräuche beeinflusst haben Vorgehensweisen für Messungen, Anforderungen mögliche unübliche Ereignisse mögliche Termine Ziele: Diskussion mit allen Beteiligten Information aller Beteiligten Voraussetzungen für reibungslosen Ablauf schaffen Terminplanung mit Prioritätensetzung Festlegung der Messmethodik Abschätzung der Potentiale Folie 11
12 DIN Datenerfassung Zu erfassen sind folgende Daten: historische Daten Energieverbrauch Anpassungsfaktoren vorhandene Messungen Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente Lieferverträge, relevante Wirtschaftsdaten Betriebshistorie Ziele: Erfassung des Gesamtverbrauchs Ermitteln der relevanten Verbraucher Kennzahlenermittlung tabellarische Datenerfassung Der Auditor prüft vorhandene Daten auf: Verwendbarkeit Plausibilität Vollständigkeit Nachforderungen Der Auditor wird informiert über: Prozesse, Verfahren Bemerkungen: Methoden, notwendige Daten sind in den Anhängen der jeweiligen Teile der DIN ersichtlich Gebäude Folie 12
13 DIN Analyse Allgemeine Aufgaben des Auditors: Ermitteln der tatsächlichen Leistung der Ausrüstung für Herstellungs- und Nutzmittelprozesse Vergleich der ermittelten Leistungen mit den optimal möglichen Leistungen (z.b. nach Stand der Technik) Abwägung der Änderungsmöglichkeiten entsprechend der technischen Anforderungen energetische Bewertung Notwendige Schritte: genaue Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Energiequellen genaue Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Prozessen, Nutzmitteln, Gebäude ermitteln absolute Zahlen und Energieeinheiten Ziel: Entwicklung von Maßnahmen zur Verminderung und Rückgewinnung von Energieverlusten Austausch von Komponenten WRG, Isolierung, Leckageminimierung Prozessoptimierung Instandhaltungsplanung Bewusster Umgang und Änderung von Verhaltensweisen Schulungen, Workshops, Weiterbildung fortlaufende Optimierung Technologischer Fortschritt Folie 13
14 DIN Bericht Inhalt: Allgemeine Information zum auditierten Unternehmen Systembeschreibung, Aufgabenstellung Normative Grundlagen Beschreibung des Energieaudits Vorgehensweisen, wie Datenerfassung, Kennzahlenermittlung, Messaufbauten Auswertung, Ergebnisse Empfehlungen der Energieeinsparmöglichkeiten, Umsetzungsprogramme Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Priorisierung der Maßnahmen Aufzählung der positiven Nebeneffekte von Maßnahmen genaue Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Prozessen, Nutzmitteln, Gebäude Folie 14
15 DIN Diskussion/Präsentation leichtverständliche Vorstellung und Beschreibung der Aktivitäten Aufklärung über weitere mögliche Potentiale Verweis auf dazu notwendige Maßnahmen Messungen Befragungen Änderungen Beschreibung des Energieaudits Überreichung des Bericht mit Erläuterungen Auswertung der Ergebnisse Klärung der Notwendigkeit einer Wiederholung Folie 15
16 DIN Qualitätsanforderungen Qualität des Audits und des Berichtes Qualitätssicherung innerhalb des Auditprozesses und bei der Berichtserstellung (Nachweis, Zulassung) Verifizierung der Auditberichte externe Bestätigung vor Einreichen beim HAZA Qualifikation des Auditors Qualifikationsnachweise und Prüfungen Folie 16
17 DIN Aktuelle Fassung Energiesteuergesetz 55 (analog Stromsteuergesetz 10), Quelle: Folie 17
18 DIN Aktuelle Fassung Energiesteuergesetz 55 (analog Stromsteuergesetz 10) Folie 18
19 Zusammenfassung Gesetzeslage inklusive Verordnungen ist noch nicht geklärt Energiemanagement ISO ist als ganzheitlicher Prozess zu verstehen, der alle Forderungen abdeckt DIN EN kommt ggf. nur für KMU infrage Entspricht weitgehend den technischen Voraussetzungen für ISO Energetische Bewertung: Energieträger,Verbrauchsanalyse, Kennzahlen, Einsparungen, Datenerfassung Interner Einführungs- und Erhaltungsaufwand erscheint geringer Externer Aufwand kann ggf. die gleiche Größenordnung erreichen Folie 19
20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Anlagentechnik Region Nordost Drescherhäuser 5d Dresden Dr.-Ing. Michael Bunk Telefon +49 (0) Dipl.-Ing. (FH) Daniel Böhme Telefon +49 (0) Folie 20
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