(LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich.
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- Hilko Kohler
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12314 Unwägbarkeiten des Leistungsschutzrechts für Presseverlage Vorbemerkung der Fragesteller DieöffentlicheAnhörungimRechtsausschussam30.Januar2013zumEntwurfeinesSiebentenGesetzeszurÄnderungdesUrheberrechtsgesetzes (LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich. 1.AuswelchenGründenverstößtdasLeistungsschutzrechtfürPresseverlage nachauffassungderbundesregierungnichtgegendiehaftungsprivilegierungenvondiensteanbieternderinformationsgesellschaftnachartikel12, Artikel13undArtikel14derRichtlinieüberdenelektronischenGeschäftsverkehr (2000/31/EG),wievonRechtsanwaltThomasStadlerin seinerstellungnahmezuröffentlichenanhörungimrechtsausschussdargelegt? DieBundesregierungteiltzwardieRechtsauffassung,dassSuchmaschinenals DienstederInformationsgesellschaftimSinnederRichtlinie2000/31/EGzu qualifizierensindunddamitgrundsätzlichdemanwendungsbereichderrichtlinieunterfallen.sieunterfallenabernichtdemwortlautderjeweiligenhaftungsprivilegierungstatbeständederartikel12bis14derrichtlinie.gegenteiliges hat auch der Europäische Gerichtshof nicht entschieden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom22.Februar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdenPresseverlagenmitdem LeistungsschutzrechtnichtnureinwettbewerbsrechtlicherSchutzgeboten wird,sondernmitihmaucheinordnungspolitischundverfassungsrechtlichbegründeterschutzderpressevielfalteinhergehe,wievonprof.dr. RolfSchwartmanninseinerStellungnahmezuröffentlichenAnhörungim Rechtsausschuss dargelegt? Wenn ja, wie begründet sie dies? MitderEinführungeinesneuenLeistungsschutzrechtesfürPresseverlegerwird PresseverlegerneinSchutzgewährt,derdembereitsfürzahlreicheandere WerkmittlerimUrheberrechtsgesetzgewährtenSchutzvergleichbarist.Damit werdenpresseverlegerimonline-bereichnichtschlechtergestelltseinalsanderewerkvermittler;zugleichsolldamitderschutzvonpresseerzeugnissenim Internetverbessertwerden.DieEinführungeinesneuenLeistungsschutzrechts darfjedochnichtalseingesetzgeberischerschutzvonüberholtengeschäftsmodellenmissverstandenwerden.derregierungsentwurfunterstreicht,dass dasneueleistungsschutzrechtkeinkorrektivfürstrukturveränderungendes Marktes sein kann und soll (Bundestagsdrucksache 17/11470, S. 7). 3.AuswelchenGründenwürdenachAuffassungderBundesregierungmit EinführungeinesLeistungsschutzrechtsfürPresseverlagekeineBeeinträchtigungderInformationsfreiheitnachArtikel5Absatz1Satz1des Grundgesetzes (GG)erfolgen,daeinerseitseineLinksetzungstetsmitAnzeigeeinesSnippetseinhergehtundesanderseitsSuchmaschinennutzern nichtersichtlichwäre,wassichinhaltlichhinterdemangezeigtenlinkverbirgt? DieInformationsfreiheitgewährleistetdasRecht,sichausallgemeinzugänglichenQuellenungehindertzuunterrichten (Artikel5Absatz1Satzzweiter HalbsatzdesGrundgesetzes GG).DasGrundrechtbegründetkeinRechtauf EröffnungeinerInformationsquelle,sondernsetzteineallgemeinzugängliche Quellevoraus (Bundesverfassungsgericht BVerfGE 103,44,59f.).Das LeistungsschutzrechtbeeinträchtigtnichtdenZugangzubestehendenInformationsquellen.ÜberdieZugänglichkeitunddieArtderZugangseröffnungentscheidet,wernachderRechtsordnungübereinentsprechendesBestimmungsrechtverfügt (BVerfGE103,44,60).MachteinPresseverlagseinPresseerzeugnisimInternetöffentlichzugänglich,bleibtderZugangzudieserQuelle ungestört.machteingewerblichersuchmaschinenbetreiberseininformationsangebotöffentlichzugänglich,bleibtderzugangzudiesemangebotebenfalls unbeeinträchtigt. 4.AuswelchenGründenwürdenachAuffassungderBundesregierungmit EinführungeinesLeistungsschutzrechtsfürPresseverlagederSchutzdes UrhebersnachArtikel14GGsowieArtikel2Absatz1GGnichtgeringer wiegenalsdasinvestitionsinteressederverlage,dainfolgejournalisten alsurhebergegenübergewerblichenanbieternvonsuchmaschinenoder gewerblichenanbietervondiensten,dieinhalteentsprechendaufbereiten, keineansprüchezustünden,wennsieinhalteiminternetveröffentlichen, Presseverlagen hingegen sehr wohl? SchutzgegenstanddesLeistungsschutzrechtsdesPresseverlegersistdessenzur FestlegungdesPresseerzeugnisseserforderlichewirtschaftliche,organisatorischeundtechnischeLeistung.DasUrheberrechtschütztdagegendenUrheber inseinengeistigenundpersönlichenbeziehungenzumwerkundindernutzungseineswerkes, 11Satz1desUrheberrechtsgesetzes (UrhG).Beide Schutzrechte betreffen also nicht den gleichen Gegenstand.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ KanndasLeistungsschutzrechtfürPresseverlegeralsImmaterialgüterrecht imfallenegativerfolgenfürdiemedienvielfaltoderdievolkswirtschaft wiederrückgängiggemachtwerden,oderstehendemverfassungsrechtliche Erwägungen (Artikel14GG)entgegen,wievonRechtsanwaltDr.Till KreutzerinseinerStellungnahmezuröffentlichenAnhörungimRechtsausschuss des Deutschen Bundestages dargelegt? InhaltundSchrankendesEigentumswerdendurchdieGesetzebestimmt (Artikel14Absatz1Satz2GG).DasEigentumsgrundrechtgebietetnicht,einevom GesetzgeberausgestalteteRechtspositioninZukunftunangetastetzulassen. EbensowiederGesetzgeberneueRechteeinführendarf,diedannauchdem grundrechtlicheneigentumsschutzunterfallen,kanndergesetzgeberdasentstehenvoneigentumspositionen,dienachdembisherigenrechtmöglichwaren, fürdiezukunftwiederausschließen,soferndiedafürgeltendenverfassungsrechtlichen Anforderungen beachtet werden (vgl. BVerfGE 83, 201, 212). 6.WieistderHinweisaufdieZitierfreiheit ( 51desUrheberrechtsgesetzes UrhG),dielautBegründungdesGesetzentwurfsausdrücklicherhaltenbleibe,rechtssystematischzuverstehen,wennnachhöchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH,Urteilvom29.April2010 IZR69/08)automatisiertarbeitendeDienstenichtzitierenundentsprechendeDiensteanbieter sich nicht auf 51 UrhG berufen können? DasUrheberrechtsgesetzregeltinseinemTeil1dasUrheberrecht,inseinem Teil2dieverwandtenSchutzrechte (Leistungsschutzrechte).Diegesetzlichen SchrankendesUrheberrechts,darunterauchdasZitatrechtnach 51UrhG, sindimsechstenabschnittdeserstenteilsgeregelt.siegeltenauchfürverwandteschutzrechte.dabeiverweisendieregelungenderbereitsgeltenden LeistungsschutzrechtejeweilsaufdengesamtensechstenAbschnittdesTeils1, vgl. 83,85Absatz4,94Absatz1UrhG.DieserRegelungstechnikfolgtder Regierungsentwurf auch bei der Einführung des neuen Leistungsschutzrechts. 7.InwelchemVerhältnisstehtdasLeistungsschutzrechtfürPresseverlage, nachdemdieschrankenregelungenerhaltenbleibensollen ( 87g Absatz4desGesetzentwurfs),zurSchrankenach 49UrhG,undwelche Rechtsmaterie ist vorrangig? DasneueLeistungsschutzrechtfürPresseverlegergewährteinenSchutzfür Presseerzeugnisse,unabhängigdavon,wasderInhaltdesPresseerzeugnisses ist,dasderpresseverlegerherstellt. 49UrhGgestattetdieNutzungvonZeitungsartikelnundRundfunkkommentaren,wennsiepolitische,wirtschaftliche oderreligiösetagesfragenbetreffenundnichtmiteinemvorbehaltderrechte versehensindsowievonvermischtennachrichtentatsächlicheninhaltsund von Tagesneuigkeiten. 8.AuswelchenGründenerfolgteineunterschiedlichegesetzlicheBehandlungderselbenWerkmittlerkategorie,undweshalbsollennichtauchandere VerlagenebendenPresseverlagenebenfallsindasgeplanteLeistungsschutzrecht einbezogen werden? DasLeistungsschutzrechtfürPresseverlegersolldemUmstandRechnungtragen,dassPresseverlegerinbesondererWeisedamitkonfrontiertsind,dassandereNutzersystematischaufihreLeistungzugreifenunddiesefürdieeigene Wertschöpfung nutzen (Bundestagsdrucksache 17/11470, S. 7).
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiebegründetdieBundesregierung,dassmitdemgeplantenLeistungsschutzrechtfürPresseverlageeinRechtgeschaffenwerdensoll,mitdem überdieauffindbarkeitvonwerkeniminternetverfügtwerdenkann, diesesrechtabernichtdengenuinenwerkschaffenden (Urhebern),sondern den Presseverlagen zusteht? MitdemLeistungsschutzrechterhaltenPresseverlegerdenSchutzdurchein eigenesschutzrechtundsindnichtlängerdaraufverwiesen,denschutzder Rechtegeltendzumachen,dieihnenlediglichvertraglichdurchUrhebereingeräumtwurden.DerSchutzderUrheberwirddurchdieEinführungdesneuen Leistungsschutzrechtsnichtberührtundbestehtindembisherigen,gesetzlichen Umfangweiter.Hinzukommt,dassderUrhebergemäß 87hdesGesetzentwurfs an der Vergütung angemessen zu beteiligen ist. 10.InwelchemVerhältnisstehtderimGesetzentwurfvorgeschlagene 87h zu 63a UrhG, und welche Rechtsmaterie ist vorrangig? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11.HatdieBundesregierungErkenntnissedahingehend,dassdieAdressaten desleistungsschutzrechtes nämlichsuchmaschinenbetreiberundvergleichbarediensteanbieter dieeinzigensind,dieverlegerischeleistungen im Internet gewerblich in Anspruch nehmen? Wennnein,warumwurdennurdievorgenanntenindenGesetzentwurf aufgenommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 12.AuswelchenGründenwurdedasneuzuschaffendeLeistungsschutzrecht fürpresseverlagenuraufdieöffentlichezugänglichmachungbeschränkt und umfasst nicht auch die Vervielfältigung? DerRegierungsentwurfsetztdieKoalitionsvereinbarungderBundesregierung vom11.november2009um.dasleistungsschutzrechtfürpresseverlegersoll danachdiedurchsetzungvonrechteniminternetgewährleisten.dieserschutz wirdschondanngewährleistet,wenndiepresseverlegerdasrechtderöffentlichenzugänglichmachung ( 19aUrhG)erhalten.DasVervielfältigungsrecht istfürdenschutzderpresseverlegeriminternetnichtnotwendig (Bundestagsdrucksache 17/11470, S. 9). 13.AuswelchenGründenwurdedasRechtderPresseverlegernichtaneine Verwertungsgesellschaftspflicht geknüpft? DerRegierungsentwurfschließteineWahrnehmungderRechtederPresseverlegerdurcheineVerwertungsgesellschaftaufvertraglicherGrundlagenicht aus;derregierungsentwurfsiehtlediglichdavonab,zwingendvorzugeben, dassdierechtederpresseverlegernurdurcheineverwertungsgesellschaftgeltend gemacht werden können.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ AuswelchenGründenerscheintdieSchutzdauervoneinemJahrseitVeröffentlichung als angemessen und ausreichend? DerSchutzdesUrheberrechtsundderLeistungsschutzrechtewird wieandere RechtedesgeistigenEigentumsauch grundsätzlichnurfüreinebegrenzte Schutzdauergewährt.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdasSchutzbedürfnisderPresseverlegergegendenZugriffvonSuchmaschinenoderDiensten,dieInhalteentsprechendaufbereiten,mitzunehmendemzeitlichenAbstand vonderveröffentlichungdespresseerzeugnissesabnimmt.eineschutzdauer voneinemjahrerscheintdaherangemessen,aberauchausreichend,umdiemit dereinführungeinesleistungsschutzrechtesfürpresseverlegerangestrebten Ziele zu erreichen. 15.AuswelchenGründenwurdederVergütungsanspruchderUrhebernicht näherdefiniert,undwarumwurdenicht,wievonurheberverbändengefordert,diehälftedereventuellanfallendeneinnahmenalsanspruch festgelegt? DieindemRegierungsentwurfvorgeschlageneRegelungträgtdenInteressen derurheberdadurchinausreichendemmaßerechnung,dasssieausdrücklich einenbeteiligungsanspruchdesurhebersanderverwertungdesleistungsschutzrechtsvorsieht.damitwirddieinden 11und32UrhGzumAusdruck kommendeverfassungsrechtlichbegründetewertungbekräftigt,wonachder UrheberanjederwirtschaftlichenNutzungseinesWerkesangemessenzubeteiligen ist (Bundestagsdrucksache 17/11470, S. 11). 16.AuswelchenGründenwurdederVergütungsanspruchderUrhebernicht darangekoppelt,dassernurdurcheinezuständigeverwertungsgesellschaftgeltendgemachtundimvorausnuransieabgetretenwerden kann? DerRegierungsentwurfschließteineÜbertragungderAnsprüchederUrheber auf eine Verwertungsgesellschaft nicht aus. 17.AuswelchenGründenhältdieBundesregierungeinInkrafttretendesgeplantenGesetzesamerstenTagdesdrittenaufdieVerkündungfolgenden KalendermonatsfüreineausreichendeÜbergangsfrist,umdenpotentiellenVertragspartnerndieUmstellungaufdieneueRechtslagezuermöglichen? DieindemRegierungsentwurfvorgeseheneFristzumInkrafttretendesGesetzesentsprichtderFristfürdasInkrafttreten,dieimZweitenGesetzzurRegelungdesUrheberrechtsinderInformationsgesellschaftvom26.Oktober2007, inkraftgetretenam1.januar2008 (BundesgesetzblattI2007,S.2513) bestimmtwordenwar.mitdiesemgesetzwurdenzahlreicheänderungenim UrheberrechtundUrheberrechtswahrnehmungsrechtvorgenommen.DieBundesregierungerachtetdieseFristauchfürdieEinführungeinesneuenLeistungsschutzrechtsfürPresseverlegeralsausreichend,umderRechtspraxiseine Anpassung an die neue Rechtslage zu ermöglichen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.AuswelchenGründensindnachAuffassungderBundesregierungdieim GesetzentwurfdefiniertenSchutzgegenständedesLeistungsschutzrechts nichtbereitsdurchanderegesetze (Urheberrecht,Datenbankherstellerrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG) geschützt? ZuderFrage,warumdieBundesregierungdieEinführungeinesneuenLeistungsschutzrechtsfürPresseverlegervordemHintergrunddesSchutzesfürerforderlichhält,denPresseverlegerheuteschonnachdemUrhGgenießen,wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 9 verwiesen. DasGesetzgegendenunlauterenWettbewerb (UWG)enthältkeineRegelungenmitdemselbenSchutzzweckundSchutzumfangwiediemitden 87f, 87gund87hdesRegierungsentwurfesvorgeschlagenenRegelungen.InsbesonderedientdasUWGnachseinem 1demSchutzderMitbewerber,der VerbraucherinnenundVerbrauchersowiedersonstigenMarktteilnehmervor unlauterengeschäftlichenhandlungen.diesentsprichtnichtdemmitderneuregelungverfolgtenschutzzweck,wonacheinausschließlichesschutzrechtfür Presseverleger geschaffen werden soll. 19.VerstößtdasöffentlicheZugänglichmachenvonHyperlinks,dieimPfad derurldieüberschrifteinesbeitragsauseinempresseerzeugnisenthalten,gegendasleistungsschutzrechtfürpresseverlage,wenndies durchgewerblicheanbietervonsuchmaschinenodergewerblicheanbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, erfolgt? 20.VerstößtdasöffentlicheZugänglichmachenvonHyperlinksinFormvon Kurz-URLs,dieimPfadderOriginal-URLdieÜberschrifteinesBeitrags auseinempresseerzeugnisenthalten,gegendasleistungsschutzrechtfür Presseverlage,wenndiesdurchgewerblicheAnbietervonSuchmaschinen odergewerblicheanbietervondiensten,dieinhalteentsprechendaufbereiten, erfolgt? DieFragen19und20werdenwegenihresinhaltlichenZusammenhangs gemeinsam beantwortet. SchutzgegenstanddesLeistungsschutzrechtsdesPresseverlegersistdiezur FestlegungdesPresseerzeugnisseserforderlichewirtschaftliche,organisatorischeundtechnischeLeistungdesPresseverlegersalsimmateriellesGut.Der RegierungsentwurfknüpftmitdemBegriffder Festlegung (englisch fixation )anregelungenininternationalenurheberrechtsverträgenan,wiez.b. Artikel2bdesWIPOPerformancesandPhonogramsTreaty (WPPT)vom 20.Dezember1996.InsoweitkannfürdenSchutzdesPresseverlegersnichts anderesgeltenalsdas,wasderbundesgerichtshofmiturteilvom20.november2008,az.izr112/06 MetallaufMetall mitblickaufdasleistungsschutzrechtdertonträgerherstellerentschiedenhat.dementsprechendistder PresseverlegervorderÜbernahmevonkleinstenTextauszügen ( Snippets ) ausderfestlegungdespresseerzeugnissesdurchdasneueleistungsschutzrecht geschützt.derregierungsentwurfnimmtimübrigenausdrücklichaufdieentscheidungdesbundesgerichtshofsvom17.juli2003,az.izr259/00 Paperboy Bezug,wonacheinebloßeVerlinkungkeineVerletzungdes Urheberrechtsist,undstelltklar,dassdiesauchfürdasLeistungsschutzrecht fürpresseverlegergilt.dasneueleistungsschutzrechtermöglichtesalsonicht, Verlinkungen zu verbieten (Bundestagsdrucksache 17/11470, S. 8).
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ AuswelchenGründenbildeteinegesetzlichfestzuschreibendeRechtsverbindlichkeitdesStandardsrobots.txtkeinenErsatzfürdasLeistungsschutzrecht für Presseverleger? DieAnwendungdesStandardsvonrobots.txthatnichtdiemitderEinführung eines Leistungsschutzrechts für Werkmittler verbundenen Wirkungen. 22.WarumkönnenbestehendetechnischeSchutzmaßnahmengegendenZugriffvonSuchmaschinenundähnlichenDiensten,dienachhöchstrichterlicherRechtsprechung (BGH,Urteilvom29.April2010 IZR69/08) vondemjenigenzuergreifensind,derseineinhalteiminternetentgeltlich verwerten will, Presseverlagen nicht zugemutet werden? DieFragebeziehtsichaufdievomBundesgerichtshofinseinerEntscheidung vom29.april2010 (Aktenzeichen IZR69/08,Rn.36)erwähnten technischenmöglichkeiten,vondenendierechteinhabergebrauchmachenkönnen, umdieabbildungenihrerwerkevondersucheundderanzeigedurchbildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen. DieseEntscheidungbetrifftdasUrheberrecht.DieBundesregierunggehtdavon aus,dassderbundesgerichtshofseinerechtsprechungvordemhintergrund dergesetzgeberischenentscheidung,denpresseverlegerneinleistungsschutzrechtanihrenverlagsprodukteneinzuräumen,andiesewertungdesgesetzgebers anpassen wird. 23.WiekanndasgeplanteLeistungsschutzrechtfürPresseverlagemitseinem nationalenanwendungsbereicheinenschutzvordemzugreifenaufund daszueigenmachenvonpresseerzeugnissendurchausländischeaggregatorenentfalten,dielautdenäußerungendessachverständigen ChristophKeese (BDZV/VDZ)inderöffentlichenAnhörungdesRechtsausschussesdesDeutschenBundestageseinesderHauptproblemedeutscher Presseverlage im Internet bilden? 24.Müssten insofernlizenzverhandlungenscheitertenoderlizenzenaus anderengründennichtabgeschlossenwerdensollten nachauffassung derbundesregierunggewerblicheanbietervonsuchmaschinenodergewerblicheanbietervondiensten,dieinhalteentsprechendaufbereiten, miteinführungeinesleistungsschutzrechtsfürpresseverlagetechnische SperrengegenüberdeutschenNutzerinnenundNutzerneinrichten,da aufgrunddesschutzlandprinzipsdasausschließlicherechtzuröffentlichen Zugänglichmachung nur in Bezug auf Deutschland gelten würde? DieFragen23und24werdenwegenihresinhaltlichenZusammenhangs gemeinsam beantwortet. NachdemsogenanntenSchutzlandprinziprichtensichEntstehenundInhalt vonurheberrechtenundverwandtenschutzrechtennachderrechtsordnung deslandes,indemderrechtsinhaberdieserechteinanspruchnehmenwill. DiesgiltauchfürNutzungen,dieausländischeUnternehmenimInlandvornehmenwollen.FürdenSchutzdurchdasneueLeistungsschutzrechtgeltendieselben Grundsätze.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25.AuswelchenGründenwirktnachAuffassungderBundesregierungdas Leistungsschutzrechtnichtinnovationshemmend,insbesondereinHinsicht auf neue Geschäftsmodelle junger Start-up-Unternehmen? DasLeistungsschutzrechtfürPresseverlegergewährtSchutzvorsystematischenZugriffenaufdieverlegerischeLeistungdurchdieAnbietervonSuchmaschinenundAnbietervonDienstenimNetz,dieInhalteentsprechendeiner Suchmaschineaufbereiten.DieserSchutzdifferenziert wieauchandereverwandteschutzrechteimurheberrechtsgesetz nichtdanach,obnutzungen durchetablierteunternehmenoderdurchstart-up-unternehmenerfolgen.soweitnutzungenprivilegiertunddementsprechendgesetzlichzulässigseinsollen,wirddenberechtigeninteressenvonnutzerndurchdiegestaltungdes Schutzumfangs bzw. der Schrankenregelungen Rechnung getragen. 26.AuswelchenGründengehtdieBundesregierungdavonaus,dassinsbesonderefürkleinereVerlagedieentstehendenKostenundderAufwand derlizenzierungangemessenseinwerdenundsomitauchdieseimonlinebereichnichtschlechtergestelltseinwerdenalsgroßepresseverlage? SowiedasUrheberrechtsgesetzbeidemSchutzvonUrheberrechtenundanderenverwandtenSchutzrechtennichtdanachdifferenziert,obessichumbekannteoderunbekannteAutorenoderumkleineodergroßeUnternehmenhandelt,diesichalsRechtsinhaberaufdenSchutzdesUrheberrechtsgesetzes berufen,differenziertderregierungsentwurfauchhinsichtlichdesneuenleistungsschutzrechtsnichtdanach,obessichbeidenrechtsinhabernumkleine odergroßeunternehmenhandelt.derregierungsentwurfschließtimübrigen nichtaus,dasspresseverlegerihrerechtefreiwilligeinerverwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung übertragen. 27.WiewirdnachAuffassungderBundesregierungsichergestellt,dassinsbesonderefürkleinereSuchmaschinenanbietersowieOnlineanbieter,die eineinihrangebotintegriertesuchfunktionanbieten,aberauchfürkleinereinformationsdienstleisterundaggregatorendieentstehendenkosten undderaufwandderlizenzierungangemessenseinwerdenunddas LeistungsschutzrechtnichtinnovationshemmendfürdiesenBereich wirkt? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieLizenzzahlungenfürdieNutzungdesLeistungsschutzrechtsvertraglichvereinbartwerdenund wieauch sonstbeidervertraglicheneinräumungvonlizenzen marktwirtschaftlichen ErwägungenbeiderSeiten d.h.derlizenzgeberundderlizenznehmer Rechnung tragen werden. 28.WieundaufBasiswessenAussagenbegründetdieBundesregierung, dassgewerblicheanbietervonsuchmaschinenundsuchmaschinenähnlichendienstenfür wieesimgesetzentwurfheißt dieeigenewertschöpfunginbesondererweiseaufdieleistungvonpresseverlagenzugreifen,wennderbundesregierungdazuselbstkeinebelastbaren statistischen Daten bekannt sind (Bundestagsdrucksache 17/11792)? DieBundesregierungverweistaufdieAntwortzuFrage11derKleinenAnfragederFraktionDieLINKE.vom21.November2012 (Bundestagsdrucksache 17/11792). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrSolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrAufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4588 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13090 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Halina
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/97 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrBundesregierungsiehtdenWegzuHochgeschwindigkeitsnetzennichtimAusbauderGlasfasernetze,sondernverlässtsichaufdieAngabendesVerbandsder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrEinsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/765 17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrEinschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10034 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrArbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit bei Transport, Lagerung und Einsatz von MOX-Brennelementen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1323 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
MehrPlanungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrGoldstone-Bericht über mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1361 17. Wahlperiode 12. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglichstgeringgehaltenwerdenund,soweitesmöglichist,durchalternativmethodenersetztwerden.alsbesondersdringendangesehenwirddiezügige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9020 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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