VEREIN FÜR EIN STRAHLUNGSARMES QUARTIER WITIKON 8053 ZÜRICH

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1 8053 ZÜRICH EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG Februar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Wir laden Sie herzlich ein zur 3. ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 21. März 2018, 19:30 20:30 Uhr im Gemeinschaftsraum der GBZ7, Witikonerstr. 232 (Dachgeschoss), 8053 Zürich Diese Einladung enthält wichtige Unterlagen zur Mitgliederversammlung 2018 (Jahresberichte, Mitgliederstatistik, Jahresrechnung 2017, Revisorenbericht, Budget 2018). Wir bitten Sie, die Traktanden sowie die Dokumentation zu lesen. Die Berichte werden nicht vorgetragen, aber Fragen beantwortet. Anträge zu einzelnen Traktanden zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung sind der Präsidentin bis spätestens 14. März 2018 schriftlich (Datum des Poststempels), oder per einzureichen. Der termingerechte Eingang wird durch den Vorstand bestätigt. Wir hoffen, möglichst viele Mitglieder begrüssen zu dürfen. Mit freundlichen Grüssen Der Vorstand Präsidentin Joëlle Huser Im Brächli Zürich info@vsaw.ch

2 TRAKTANDENLISTE 1. Feststellungen und Wahl der Stimmenzähler 2. Abnahme des Protokolls der letzten ordentlichen, sowie der ausserordentlichen Mitgliederversammlung 3. Abnahme des Jahresberichts 2017 des Vorstands 4. Abnahme der Jahresrechnung, nach Prüfung und Bericht der Kontrollstelle, Entlastung des Vorstands 5. Genehmigung des Budgets 2018 einschliesslich der Mitgliederbeiträge 6. Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin, der übrigen Vorstandsmitglieder und des Revisors 7. Beschlussfassung über Anträge 8. Verschiedenes JAHRESBERICHT DES VORSTANDS RÜCKBLICK Anfangs Juni 2017 wurden wir von unserem Rechtsanwalt informiert, dass das Baurekursgericht des Kantons Zürich den Fall wieder aufgenommen hatte. Die Gegenpartei hatte bereits im Juni 2016 geltend gemacht, dass die Bauherrschaft Im Brächli 1 (Antennenstandort) sich entschlossen hatte, das Oberlicht im Treppenhaus mit einer strahlendämmenden Folie abzuschirmen. Wir wurden angefragt, ob wir unter diesen Umständen den Rekurs zurückziehen würden. Der VSAW- Vorstand befasste sich intensiv mit diesem Thema und beschloss die Einholung einer juristischen Zweitmeinung, sowie einer Einschätzung von H.U. Jakob, Gigaherz, im technischen Bereich. Auf Grund der Empfehlungen beschloss der Vorstand, den Rekurs nicht zurückzuziehen. Dies wurde dem Baurekursgericht durch unseren Rechtsanwalt mitgeteilt. Am erreichte uns der Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich in dem uns mitgeteilt wurde, dass unser Rekurs vollumfänglich abgewiesen wurde. Eine Frist bis Ende Januar 2018 für einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurde festgesetzt. Da die Finanzierung eines Weiterzugs an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich nicht gewährleistet war, wurde im Dezember noch ein Spendenaufruf initialisiert. AUSBLICK Der Spendenaufruf war erfolgreich; wir konnten Solidaritätsbeiträge im Betrag von über CHF entgegennehmen. An der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom wurde einstimmig beschlossen, die Rekurrentinnen und den Rekurrenten für die Einreichung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich finanziell zu unterstützen. Termingerecht wurde diese an das Verwaltungsgericht eingereicht. Insgesamt rechnen wir beim Verwaltungsgericht mit einer Verfahrensdauer von ca. sechs Monaten. MITGLIEDER Mitgliederbestand alt 30 Neuzugänge 1 Austritte Einzelmitglieder 0 Paarmitglieder 0 Mitgliederbestand neu 31 Einzelmitglieder 13 Paarmitglieder 18 Seite 2

3 JAHRESRECHNUNG Konto Beschreibung Eröffnung Soll Haben Saldo Budget Diff.Budget BILANZ AKTIVEN 1000 Kasse Postfinance Vereinskonto 14' ' ' SUMME AKTIVEN 14' ' ' PASSIVEN 2500 Eigenkapital 14' ' ' SUMME PASSIVEN 14' ' ' Gewinn(+) / Verlust(-) ERFOLGSRECHNUNG AUFWAND 4000 Anwaltskosten 3' ' ' ' Techn. Expertisen IT / webpage Druckkosten Entschädigung Gegenpartei ' ' Spesen/Porti/Kapitalaufwand Gewinn/Verlust laufendes Jahr ' ' ' SUMME AUFWAND 3' ' ' ' ERTRAG 8000 Mitgliederbeiträge Spenden Beteiligungsverpflichtungen Gewinn/Verlust laufendes Jahr SUMME ERTRAG Trotz höheren als budgetierten Anwaltskosten konnte das Budget eingehalten werden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kosten des erstinstanzlichen Urteils, inkl. Einer Entschädigung an die Gegenpartei, dank dem Weiterzug an das Verwaltungsgericht aufgeschoben wurden. Seite 3

4 REVISIONSBERICHT Seite 4

5 BUDGET 2017 EINSCHLIESSLICH DER MITGLIEDERBEITRÄGE MITGLIEDERBEITRÄGE Um die Finanzierung des Vereins auch künftig zu sichern schlägt der Vorstand vor, die Mitgliederbeiträge für das Jahr 2018 wieder auf CHF 100 für Paare bzw. CHF 60 für Einzelpersonen festzusetzen. BUDGET 2018 Einnahmen Rechnung 2017 Budget 2018 Mitgliederbeiträge Spenden Solidaritätsbeiträge Zinsen Total Einnahmen Ausgaben Post- & Bank-Konto-Gebühren, Druckkosten Anwalts- & Prozesskosten Entschädigungen an die Gegenpartei Expertisen IT / webpage Total Ausgaben Einnahmen- / Ausgabenüberschuss Dieses Budget basiert auf der Annahme, dass im Jahr 2018 ein Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich gefällt wird, und der Verein entscheiden muss, ob das Urteil gegebenenfalls an das Bundesgericht weitergezogen wird. Die Finanzierung des Rekurses in 2. Instanz ist durch die geleisteten Solidaritätsbeiträge gesichert. Falls ein negatives Urteil an das Bundesgericht weitergezogen werden soll besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von CHF WAHLEN DES PRÄSIDENTEN / DER PRÄSIDENTIN UND DER ÜBRIGEN VORSTANDSMITGLIEDER UND REVISOREN Die bisherigen Vorstandsmitglieder stellen sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung. Als neues Vorstandsmitglied stellt sich Dan Ernst Mühlemann zur Verfügung. Der Vorstand empfiehlt der Mitgliederversammlung: 1. Alle Vorstandsmitglieder in ihrem Amt zu bestätigen und für ein weiteres Jahr zu wählen: Peter Bohnhoff; Joëlle Huser; Martin Romann; Markus Rüedi; Angela Schweizer; Bettina Wagner 2. Dan Ernst Mühlemann als neues Vorstandsmitglied zu wählen 3. Joëlle Huser als Präsidentin für ein weiteres Jahr zu wählen 4. Hugo Benz als Revisor für ein weiteres Jahr zu wählen BESCHLUSSFASSUNG ÜBER ANTRÄGE Seitens des Vorstands liegen keine Anträge vor. VERSCHIEDENES Termin nächste MV im Jahr Seite 5

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