Antrag. Continentale easy Rente Classic Tarif RE1. Aufgeschobene Rentenversicherung. Stand:
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- Gudrun Geier
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1 Antrag Österreich Continentale easy Rente Classic Tarif RE1 Aufgeschobene Rentenversicherung Stand: Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit Direktion Baierbrunner Straße D München Vertrieb durch: Continentale Assekuranz Service GmbH Vertriebsbüro Österreich Fichtegasse 2 a A-1010 Wien /
2 Versicherungsantrag Continentale easy Rente Classic Antragsteller (Versicherungsnehmer) VEP-Nummer Versand Versicherungsschein an VEP Original Kopie(n) Antragsnummer AKZ Cabrio-Nummer Geschlecht männlich weiblich Familienname (ggf. abweichender Geburtsname) Vorname Geburtsort Postleitzahl Wohnort Derzeitig ausgeübte Tätigkeit / Branche bzw. Studienrichtung Berufsstatus Selb ständiger Angestellter Arbeiter Öffentlicher Dienst / Beamter Student / Auszubildender Zu versichernde Person (falls nicht Antragsteller) Geschlecht männlich weiblich Familienname (ggf. abweichender Geburtsname), Vorname Postleitzahl Wohnort Leistungen / Tarifdaten Versicherungsbeginn 01. Monat / Jahr Garantierte monatl. Rente nachschüssig Anspardauer und Dauer der Beitragszahlung Jahre Monate Dynamik Jährliche automatische Anpassung des laufenden Beitrags der Versicherung um 5 % des Vorjahresbeitrags (standardmäßig) Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn Steigende Gewinnrente Weitere Vertragsdaten Bezugsberechtigung (bitte immer namentlich benennen): Bezugsberechtigt für den Erlebensfall der versicherten Person (falls keine Eintragung: Versicherungsnehmer) oder Flexible Gewinnrente um einen gleichbleibenden Satz von Familien- und Vorname Familien- und Vorname (falls keine Eintragung: Steigende Gewinnrente) oder (ganzzahlig 3-10 %) keine Erhöhung des Beitrags Monatsbeitrag zzgl. Versicherungssteuer (4 %) zu zahlender Monatsbetrag Bezugsberechtigt für den Todesfall der versicherten Person (falls keine Eintragung: Versicherungsnehmer) Rechtsnachfolge. Ist der Versicherungsnehmer (VN) nicht zugleich versicherte Person, so soll im Falle seines Todes die versicherte Person, sofern diese bei Antragstellung volljährig ist, den Vertrag als neuer VN weiterführen. Eine abweichende Regelung bitte ggf. auf gesondertem Blatt beifügen (mit Unterschrift des volljährigen Rechtsnachfolgers). Die Rechtsnachfolge kann vom VN jederzeit schriftlich widerrufen werden. Angaben zur Steuerpflicht in den USA (FATCA) siehe Erläuterungen im Beiblatt #3510 Abweichend: Ich erkläre, dass ich und die ggf. unwiderruflich bezugsberechtigte Person in den USA nicht steuerpflichtig sind. Ich Ich oder die ggf. unwiderruflich bezugsberechtigte Person sind (auch) in den USA steuerpflichtig. verpflichte mich, der Änderungen meiner Steuerpflicht unverzüglich mitzuteilen. Beiblatt Angaben zur Steuerpflicht in den USA (FATCA) #3510 ist beigefügt. Ist der Antrag von besonderen Vereinbarungen abhängig? Wenn ja, bitte genaue Angabe über Umfang und Dauer der Vereinbarung auf gesondertem Blatt beifügen. SEPA-Lastschriftmandat Continentale Krankenversicherung a. G. Ruhrallee 92, Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2271 Familienname und Vorname des Kontoinhabers / Firma Kontoinhaber Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt. Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ Postleitzahl Wohnort SEPA-Lastschriftmandat: Aus organisatorischen Gründen werden alle Lastschriften des Continentale Versicherungsverbundes durch die Continentale Krankenversicherung a. G. (Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ ) durchgeführt und mit Continentale / Europa Verbund auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen. Hierbei handelt die Continentale Krankenversicherung a. G. im Auftrag der anderen Versicherer des Continentale Versicherungsverbundes. Ich ermächtige die Continentale Krankenversicherung a. G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Continentale Krankenversicherung a. G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und / oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA-Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde. Name und Ort des Kreditinstituts Legitimationsprüfung Bitte immer beantworten! Als Antragsteller (Versicherungsnehmer) handle ich auf eigene Veranlassung und bin wirtschaftlich Berechtigter. Identifizierung des Versicherungsnehmers Bitte immer beantworten! Personal ausweis Reisepass Führerschein Ausweis- / Reisepass-Nummer Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum IBAN Ort / Datum Abweichender wirtschaftlich Berechtigter (der Antragsteller handelt auf Veranlassung von): Postleitzahl Wohnort Familienname, Vorname Geburtsort Legitimationsprüfung mittels gesondertem Formular #3395 (Versicherungsnehmer = juristische Person und / oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte) BIC Unterschrift des Kontoinhabers Zusätzliche Fragen an den Antragsteller (Versicherungsnehmer) und wirtschaftlich Berechtigten (falls mehrere wirtschaftliche Berechtigte bitte jeweils einzeln beantworten Formular #3395). Üben oder übten Sie ein wichtiges öffentliches Amt mit einer Entscheidungsbefugnis auf Staatsebene aus wie z. B. als Parlamentsmitglied, Regierungsmitglied, Staatssekretär oder sind Sie Mitglied in wichtigen staatlichen Organen wie Obersten Gerichten, Rechnungshöfen oder in Führungsorganen staatlicher Unternehmen oder sind Sie Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangiger Offizier der Streitkräfte? ja* ) Sind Sie ein Familienmitglied einer dieser Personen oder sind Sie ihr nahestehend? ja* ) * ) Falls ja, welches Mandat oder Amt üben / übten Sie aus bzw. welcher Art war / ist die Beziehung zum Mandats- oder Amtsträger? Ausgeübt von bis nein nein Original: Continentale Leben 1. Durchschrift: Antragsteller 2. Durchschrift: Vermittler Antrag RE1 Österreich 3486/ Seite 1 von 4
3 Form von Erklärungen und anderen Informationen Schriftform: Folgende Erklärungen und Mitteilungen zwischen der, dem Versicherungsnehmer, versicherten Personen oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam: Kündigungen, Teilkündigungen und Rücktrittserklärungen Verlangen nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Verlangen nach Beitragsstundung, Beitragsunterbrechung, Herabsetzung der Beiträge Vorverlegung des Rentenbeginns in der Abrufphase (Abruf, Teilabruf) Hinausschieben des Rentenbeginns Änderung des Überschuss-Systems Verlangen nach Entnahme nach Rentenbeginn Bestimmung und Änderung des Bezugsberechtigten Antrag auf Änderung des Versicherungsnehmers Antrag auf Vinkulierung, Anzeige einer Verpfändung, Abtretung und deren Aufhebung Antrag auf Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrags Verlangen nach Nachzahlung von Beiträgen, die während einer beitragsfreien Zeit nicht gezahlt wurden, bei Wiederherstellung des Versicherungsvertrags in beitragspflichtiger Form Verlangen nach Erhöhung des Versicherungsvertrags Beanspruchung einer Versicherungsleistung Verlangen nach Nachversicherung Aussetzen einer Erhöhung im Rahmen der Dynamik Erteilung von Vollmachten hinsichtlich jener Erklärungen, für welche die Schriftform vorgesehen ist. Widerruf der Rechtsnachfolgeregelung Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben zugehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß 4 Signaturgesetz ist der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt. Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, versicherten Personen oder sonstigen Dritten genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z. B. Telefax oder ), entsprochen. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der versicherten Personen oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam. Mit dieser Vereinbarung bin ich ausdrücklich einverstanden nicht einverstanden. (Ohne Zustimmung ist eine Annahme des Antrags nicht möglich!) Schlusserklärung Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Für die Antworten erkläre ich mich auch dann voll verantwortlich, wenn diese von einer anderen Person geschrieben wurden. Ich weiß, dass der Versicherer bei Verletzung der Anzeigepflichten vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern kann. Die Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person (Seite 3) sowie die "Wichtigen Hinweise" (Seite 3) habe ich gelesen. Sie sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit meiner Unterschrift bestimme ich, dass sie Inhalt dieses Antrags sind. Die für diesen Tarif maßgebenden Allgemeinen Vertragsinformationen mit den zutreffenden Versicherungsbedingungen erhalte ich zusammen mit dem Versicherungsschein; über mein Rücktrittsrecht bin ich informiert. Ort / Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Unterschrift der zu versichernden Person Unterschrift des Vermittlers Erklärungen und Hinweise zur Datenerhebung und Verarbeitung Ich stimme der Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten zu (siehe Seite 4). Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die auch dem Schutz des 203 Strafgesetzbuch (D) unterliegen Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Ich willige in die Bonitätsauskunft und in die Verwendung der Ergebnisse ein (siehe Seite 4). Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und/oder des gesetzlichen Vertreters, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und / oder des gesetzlichen Vertreters, z. B. bei Minderjährigen Antrag RE1 Österreich 3486/ Seite 2 von 4
4 Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person Die Fragen auf den Seiten 1 bis 2 dieses Antrags sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Ich weiß, dass das Unternehmen bei Verletzung dieser Pflichten vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung ganz oder teilweise verweigern kann. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen werden Ihr Antrag, der Versicherungsschein sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertragsinformationen. Weitere Erklärungen Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung in ihrem Gesamtbetrag die garantierte versicherte Leistung unter Umständen übersteigen. Ich stimme zu, dass die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit des Versicherungsvertrags in deutscher Sprache erfolgen. Eine Durchschrift des Versicherungsantrags wird mir sofort nach Unterzeichnung des Antrags ausgehändigt. Wichtige Hinweise 1. Anwendbares Recht In Abweichung von den Allgemeinen Vertragsinformationen für den von Ihnen beantragten Versicherungsvertrag findet das Recht der Republik Österreich Anwendung, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz Österreich (VersVG) sowie das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Direktionssitz, dem für den Versicherungsagenten oder dem für Ihren Wohnsitz in Österreich örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. 2. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht keine vorläufige Deckungspflicht durch den Versicherer, dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 3. Zahlung von Beitrag und Versicherungssteuer Der Versicherungsbeitrag wird - sofern nicht anders vereinbart - von Ihrem Konto abgebucht. Das SEPA-Lastschriftmandat erteilt der Versicherungsnehmer oder Kontoinhaber, falls dieser nicht der Versicherungsnehmer ist, auf dem Antragsformular. Der abgebuchte Betrag entspricht dem Wert des zu zahlenden Versicherungsbeitrags inkl. Versicherungssteuer. Für die Lebensversicherung ist eine Versicherungssteuer in der vom Gesetzgeber festgelegten Höhe zu entrichten (siehe auch 6.). Die Versicherungssteuer wird auf Basis des Zahlbeitrags erhoben. Das bedeutet bei Lebensversicherungen mit dem Überschuss-System Beitragsverrechnung, dass Basis der Bruttobeitrag abzüglich Sofortüberschuss ist. Nach dem Gesetz hat der Versicherer die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Die Versicherungssteuer ist daher zum jeweiligen Fälligkeits termin zusammen mit dem Versicherungsbeitrag an die zu zahlen. Im Falle einer Mahnung ist der angemahnte Betrag zuzüglich der gesetzlich festgelegten Versicherungssteuer zu zahlen. 4. Sonderzahlungen In Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für den von Ihnen beantragten Versicherungsvertrag sind Sonderzahlungen bei Versicherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz bei juristischen Personen mit Geschäftssitz in Österreich nur unter folgender Voraussetzung möglich: Die Summe aller zum Versicherungsvertrag erbrachten Sonderzahlungen in der Ansparphase darf die garantierte Kapitalabfindung bei Vertragsabschluss nicht übersteigen. 5. Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden über den Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, D Bonn. 6. Steuerliche Regelungen (Stand 04/2014) Die hier aufgeführten Steuerregelungen gelten unter Vorbehalt. Die folgenden Ausführungen zu den für Ihren Versicherungsvertrag maßgebenden Steuerregelungen können wegen der knappen Darstellung nicht vollständig sein und eine steuerliche Beratung nicht ersetzen. Diese Regelungen sind von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig und können durch zukünftige Novellierungen der Steuergesetze geändert werden. Auskunft zu speziellen Steuerfragen können Ihnen Steuerberater und Finanzbehörden geben. Zurzeit sind für die Versicherungen in Österreich folgende Regelungen anzuwenden (Abweichung von den Allgemeinen Vertragsinformationen, in denen deutsche Steuerregelungen enthalten sind): Versicherungssteuer ( 6 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 1 a VersStG) Die Beiträge (Prämien) zu Lebensversicherungen (Kapital-, Rentenund Risikoversicherungen, auch Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen) unterliegen der Versicherungssteuer (siehe auch 3.). Sie beträgt zur Zeit grundsätzlich 4 %. Bei Vertragsänderungen kann es bei einer Rentenversicherung zu einer 7%igen Nachversteuerung der Beiträge kommen. Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008): Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird seit dem nicht mehr erhoben. Jedoch besteht die gesetzliche Verpflichtung, geschenktes Vermögen ab bestimmten Wertgrenzen, abhängig vom Grad der Nähe des Erwerbers zum Geschenkgeber, der Finanzverwaltung zu melden. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten vorzunehmen. Eine Leistung aus einer Lebensversicherung, die nicht an den Versicherungsnehmer selbst erbracht wird, ist daher möglicherweise anzeigepflichtig. Kapitalertragsteuer 43 EStG (D) Bei Auszahlung einer einmaligen Erlebensfall-Leistung (Kapitalabfindung) und bei Kündigung ist das Unternehmen nach der deutschen Steuerregelung verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf die Erträge einzubehalten. Diese können Sie bei Ihrer Steuererklärung verrechnen oder sich ggf. erstatten lassen. Im Rahmen des alternativen Kontrollmeldeverfahrens kann von dem Unternehmen ggf. auf die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verzichtet werden, wenn bestimmte Vertragsdaten an die deutsche Steuerbehörde zur Weiterleitung an die österreichischen Steuerbehörden übermittelt werden. Einkommensteuer Besteuerung der Leistungen ( 27, 29 EStG) Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen (Kapital- oder Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen) unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommenbesteuerung. Rentenleistungen (auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) unterliegen als Kaufpreisrenten dann der Einkommensteuer, wenn die Summe dieser Rentenzahlungen den Wert der Gegenleistung (des kapitalisierten Rentenanspruchs) übersteigt. Einkommensteuer Sonderausgabenabzug ( 18 EStG) Die Beiträge zur Continentale easyrente Classic können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. VersVG und KSchG sehen insbesondere folgende, die Allgemeinen Bedingungen ergänzende bzw. von ihr abweichende Regelungen und Fristen vor: 7. Frist bei Meinungsverschiedenheiten, Verjährungsfrist (Abschnitt I Nummer 6 der Allgemeinen Bedingungen) Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs beträgt ein Jahr nach Zugang unserer Entscheidung. Für die Verjährung von Ansprüchen auf Versicherungsleis tungen gilt ergänzend: wenn die Ansprüche einem anderen als dem Versicherungsnehmer zustehen, beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist dem anderen sein Recht nicht bekannt geworden, verjähren die Ansprüche erst nach zehn Jahren ( 12 VersVG). 8. Rücktrittsrecht der Die Frist zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beträgt drei Jahre seit Vertragsabschluss ( 163 VersVG). 9. Rücktrittsrechte des Versicherungsnehmers (Ergänzung zum Widerrufsrecht) a) Sie können vom Versicherungsvertrag oder Ihrer Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten ( 5 b, 5 c VersVG). Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen als dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Beitragsfestsetzung oder -änderung, die in 9 a und 18 b VAG sowie in den 137 f Abs. 7 und 8 und 137 g in Verbindung mit 137 h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und eine Belehrung über dieses Rücktrittsrecht zugegangen sind. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. b) Sie können binnen 30 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags von diesem zurücktreten. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor Ihnen unsere Anschrift bekannt geworden ist und Sie über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden sind ( 165 a VersVG). c) Haben Sie den Antrag weder in den Geschäftsräumen des Versicherers gestellt noch den Vertragsabschluss selbst angebahnt, können Sie den Rücktritt spätestens binnen einer Woche ab Zustandekommen des Vertrags erklären. Sie können außerdem von Ihrem Versicherungsantrag oder vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ohne Ihre Veranlassung von uns als wahrscheinlich dargestellte Umstände, z. B. die Aussicht auf Steuervorteile, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und Sie über dieses Rücktrittsrecht schriftlich belehrt worden sind. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, z. B. in Form eines ablehnenden Vermerks auf einer Antragskopie; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags ( 3, 3 a KSchG). d) Daneben räumen wir Ihnen auch das Recht ein, entsprechend 8 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Ihre Vertragserklärung zu widerrufen (siehe die Widerrufsbelehrung im Versicherungsschein). Der Rücktritt ist gegenüber der Baierbrunner Straße 31-33, D München, Postfach, D München zu erklären. Den Text der zitierten österreichischen Gesetze können Sie im Internet einsehen und als PDF-Datei herunterladen unter folgender Adresse: Sonstige Anpassungen in den Bedingungen Überweisung der Leistungen Abschnitt I Nummer 3.2 der Allgemeinen Bedingungen gilt in folgender Fassung: Leistungen an einen im Ausland wohnhaften Bezugsberechtigten erbringen wir, sobald uns nachgewiesen wird, dass wir die Zahlung ohne Gefahr der Haftung für Steuern vornehmen dürfen. Wir können verlangen, dass der Bezugsberechtigte den erforderlichen behördlichen Nachweis vorlegt. Bei Überweisungen in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) trägt der Empfänger die Gefahr und die Kosten. Direktion Baierbrunner Str , D München Postfach, D München Vorstand: Helmut Posch (Vorsitzender), Dr. Dr. Michael Fauser, Dr. Gerhard Schmitz Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer Sitz der Gesellschaft: München Handelsregister Amtsgericht München B USt-ID-Nr: DE Antrag RE1 Österreich 3486/ Seite 3 von 4
5 Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine in diesem Antrag bekannt gegebenen personenbezogenen Daten soweit es sich nicht um meine Gesundheitsdaten handelt unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht; b) zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. richtige Zuordnung meiner Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten die allgemeinen Kundendaten der Versicherten: die Stammdaten wie Name, Adresse,, Kundenummer, Versicherungsnummer(n) und vergleichbare Identifikationsdaten sowie Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Werbesperren, Werbeeinwilligung und Sperren für Markt- und Meinungsforschung.. Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die auch dem Schutz des 203 Strafgesetzbuch (D) unterliegen Wir, die, sind ein Unternehmen der Lebensversicherung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, daher fallen Ihre Daten unter unser sogenanntes Berufsgeheimnis nach 203 Strafgesetzbuch (StGB). Wir benötigen aus diesem Grund Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 StGB geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, ggf. an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht immer vollständig selbst durch, sondern übertragen ggf. die Erledigung einer anderen Gesellschaft des Continentale Versicherungsverbundes oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Eine aktuelle Liste kann im Internet unter continentale.de/dienstleisterliste eingesehen oder bei der, Baierbrunner Str , D München, kundenservice-lv@continentale.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt und entbinde die Mitarbeiter der insoweit von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Im vorgenannten Sinne betrifft dies in unserem Versicherungsverbund zurzeit folgende Unternehmen: Continentale Krankenversicherung a. G.,, Continentale Sachversicherung AG, Europa Versicherung AG, Europa Lebensversicherung AG; c) zur Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen durch den Versicherer, andere Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit und meinen Vermittler. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt haben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die Continentale Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Continentale Lebensversicherung AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Widerrufsmöglichkeit Die vorgenannten Zustimmungserklärungen zur Ermittlung und Übermittlung und Verwendung von Daten können jederzeit insgesamt oder auch einzeln in Bezug auf bestimmte Datenverwendungen oder erhebungen widerrufen werden. Bei einem Widerruf kann es zu Verzögerungen in der Antrags- oder der Leistungsfallprüfung kommen. Der Versicherer kann bis zum Erhalt aller erforderlichen Unterlagen die Antragsund/oder Leistungsfallprüfung nicht vornehmen. Ein Widerruf kann daher zur Folge haben, dass sich der Versicherer die Einholung weiterer Unterlagen vorbehält oder den Antrag ablehnt. Der Widerruf ist zu richten an die Baierbrunner Straße 31-33, D München, Postfach, D München. Einwilligung in die Bonitätsauskunft und in die Verwendung der Ergebnisse Ich willige ein, dass meine Antragsangaben Name, Vorname,,, Postleitzahl und Ort bei der Antragsprüfung genutzt werden, um Bonitätsprüfungen bei Auskunfteien, in der Regel bei der Deltavista GmbH, Freisinger Landstr. 74, München, durchzuführen. Im Rahmen dieser Prüfungen werden unter anderem so genannte Scorewerte berechnet und ermittelt. Bei diesen handelt es sich um Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung Ihrer Anschriftendaten, die immer nur ein allgemeines Zahlungsausfallrisiko und nicht die Bonität einer konkreten Person beschreiben. Darüber hinaus willige ich ein, dass die im Zuge der Bonitätsprüfung übermittelten Ergebnisse während der ersten fünf Jahre der Laufzeit dieses Vertrags zur Überprüfung sowie Verbesserung der Annahmerichtlinien bzw. für andere die Versichertengemeinschaft schützende Maßnahmen erneut ausgewertet werden dürfen. Antrag RE1 Österreich 3486/ Seite 4 von 4
- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
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