Terminänderungen bei der Kursgewinnsteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Terminänderungen bei der Kursgewinnsteuer"

Transkript

1 Ausgabe 21 DAS KANZLEIMAGAZIN WERTPAPIER-KAPITALERSTRAGSSTEUER EDITORIAL Terminänderungen bei der Kursgewinnsteuer Der Protest war letztlich unüberhörbar und kam konzertiert von insgesamt 14 Seiten. Nachdem der Gesetzgeber Ende 2010 im Rahmen des neuen Budgetbegleitungsgesetzes die Einführung einer Kursgewinnsteuer (die auch unter den Begriffen Vermögenszuwachssteuer oder Wertpapier-Kapitalertragssteuer firmiert) beschlossen hatte und den Starttermin zur Einhebung der neuen Abgabe mit 1. Oktober 2011 datierte, liefen die heimischen Geldinstitute dagegen Sturm und legten vereint eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Der Verwaltungsgerichtshof anerkannte die Beschwerde und er kippte im Juli 2011 zwar nicht den Nationalratsbeschluss an sich, doch der finale Entscheid über Fristen führte zu einer wesentlichen Verschiebung des Termins von besagtem 1. Oktober 2011 auf den (leider kein Scherz!) 1. April 2012! Dadurch kommt es nun natürlich zu einigen Änderungen und Terminverschiebungen wie etwa eine Verlängerung der Spekulationsfrist für Aktien- und Fondskäufe, etc. Wir haben für Sie aber nicht nur Terminverschiebungen sondern auch alle bestehenden Parameter rund um die gesetzlichen Vorgaben und deren Durchführung durchforstet, neu bewertet und präsentieren Ihnen in dieser Ausgabe einen sehr detaillierten Überblick zu diesem Thema. (Fortsetzung auf Seite 2) Liebe LeserInnen! Alles schläft, keiner wacht, für Finanznachrichten gilt Gute Nacht! Sie werden sich nun sicherlich stirnrunzelnd fragen, was diese teils triviale, teils auch provokante Feststellung zur Einleitung meines Vorworts bedeuten soll, nicht wahr? Nun, im Gegensatz zum meteorologischen Sommer, der heuer zwar als suboptimal zu bezeichnen war, jedoch mit seinen Temperatureskapaden wenigstens für Abwechslung und damit reichlich Gesprächsstoff sorgte, waren Gesetzgeber und Finanz so träge, schlapp und unproduktiv wie schon lange nicht mehr. Daher muss man ja fast jenen 14 heimischen Geldinstituten dankbar sein, die noch vor Sommerbeginn gegen die neue Kursgewinnsteuer Beschwerde einbrachten und den Verwaltungsgerichtshof nun zum Kippen der Abgabetermine für die Wertpapier-KESt veranlasst haben. Ohne dieses Thema wäre es eine fast unlösbare Aufgabe gewesen, Ihnen ein aktuelles, interessantes und lesenswertes Kanzleimagazin zu präsentieren. Hoffen wir gemeinsam also auf mehr Aktivität und das Durchbrechen des herrschenden Stillstands im nahenden Herbst. Mag Ursula Plachetka

2 TOPTHEMEN Seite 2 Aktuelle Änderungen bei der Kursgewinnsteuer (Fortsetzung von Seite 1) Prinzipielle Veränderungen durch den Entscheid des Verwaltungsgerichtshof vom 8. Juli 2011: Der Abzug der Kursgewinnsteuer durch die Banken erfolgt erst ab 1. April Die Spekulationsfrist für Käufe von Aktien und Fonds ab dem 1. Januar 2011 wurde bis zum 1. April 2012 verlängert. Kursgewinne von Anleihen, Zertifikaten und verbrieften Derivaten die ab 1. Oktober 2011 gekauft und ab 1. April 2012 verkauft werden, unterliegen einem Sondersteuersatz von 25%. Beim Wegzug aus Österreich muss die Kursgewinnsteuer zum Zeitpunkt des Wegzugs (= Meldung des Wegzugs) berechnet, jedoch erst bei Veräußerung der Wertpapiere beglichen werden. Beim Zuzug nach Österreich werden die Anschaffungskurse als Basis für die Kursgewinnsteuer herangezogen. Hier nun die detaillierte Übersicht über alle betroffenen Änderungen und weiter bestehenden Regelungen in komprimierter Form: Kursgewinnbesteuerung bei Aktien Kursgewinne noch vor dem 1. Januar 2011 gekaufter Aktien sind (nach Ablauf der Spekulationsfrist) weiterhin steuerfrei. Verkäufe vor dem 1. April 2012 von nach dem 1. Januar 2011 erworbenen Aktien unterliegen der neuen, verlängerten Spekulationsfrist und werden mit dem jeweiligen Einkommenssteuer-Tarif über die Steuererklärung besteuert. Für ab den 1. Januar 2011 erworbene Aktien, die ab dem 1. April 2012 verkauft werden, entfällt die Spekulationsfrist und die Kursgewinnsteuer von 25% wird automatisch durch die betreffende Bank abgezogen. Kursgewinnbesteuerung bei Anleihen Bei Käufen vor dem 1. Oktober 2011 bzw. Käufen ab dem 1. Oktober 2011 mit einem Verkauf vor dem 1. April 2012 unterliegen der KESt. Die KESt-Belastung erfolgt dabei gemäß Stückzinsen (= bei allen Käufen die vor dem 1. April 2012 getätigt wurden erfolgt eine KESt-Gutschrift, beim Verkauf eine entsprechende KESt-Belastung (auch bei Verkäufen nach dem 1. April 2012!). Bei Käufen ab dem 1. April 2012 gibt es keine KESt-Gutschrift und keine KESt-Belastung). Kursgewinne sind bei Emissionen unter pari mit mindestens 2% bei 5jährigen Anleihen steuerfrei. Ausnahme: Wenn die Spekulationsfrist unterschritten wird erfolgt eine Besteuerung zum jeweiligen Einkommenssteuer-Tarif über die Steuererklärung. Bei Käufen zwischen dem 1. Oktober 2011 und 31. März 2012 mit einem Verkauf ab 1. April 2012 werden 25% Steuer auf Coupons fällig, ab 1. April 2012 gibt es für Stückzinsen keine KESt-Gutschrift. Kursgewinne unterliegen dem 25%igen Sondersteuersatz und diese Steuern sind über die Steuererklärung zu begleichen. Für Käufe ab dem 1. April 2012 gibt es keine KESt- Gutschrift auf Stückzinsen und eine 25%-Besteuerung auf Coupons ist fällig. Kursgewinne werden mit 25% versteuert die jeweils vom Geldinstitut abgezogen werden. Achtung! Einen Sonderfall stellen bei allen terminbezogenen Varianten die Wohnbauanleihen dar: Bei Käufen vor dem 1. Oktober 2011 bzw. Käufen ab dem 1. Oktober 2011 mit einem Verkauf vor dem 1. April 2012 endet die Anrechnung als Sonderausgaben mit 31. Dezember 2010! Kursgewinne sind somit (Ausnahme: Unterschreitung der Spekulationsfrist = Besteuerung über die Steuererklärung) steuerfrei. Bei Käufen zwischen dem 1. Oktober 2011 und 31. März 2012 mit Verkauf ab 1. April 2012 gibt es keinen Sonderausgabenabzug und die 25%ige Sonderbesteuerung erfolgt über die Steuererklärung. Bei Käufen ab dem 1. April 2012 gibt es keinen Sonderausgabenabzug mehr und die 25%ige Steuer wird durch das Geldinstitut abgezogen. In allen drei Terminvarianten sind Coupons bis 4% KESt-steuerfrei! (Fortsetzung auf Seite 3)

3 TOPTHEMEN Seite 3 Kursgewinnbesteuerung bei Zertifikaten Laufende Erträge werden bei Käufen vor dem 1. Oktober 2011 mit 25% KESt auf Coupons besteuert, bei allen anderen Terminen erfolgt keine Änderung. Kursgewinne unterliegen bei Käufen vor dem 1. Oktober 2011 der 25%igen Steuer auf Kursgewinne (Ausnahmen: Keine KESt-Einhebung auf Kursgewinne unter dem Emissionspreis sowie bei (Turbo-) Zertifikaten mit Hebel größer 5 bei Emission. In diesen beiden Varianten gilt die einjährige Spekulationsfrist!). Bei Käufen zwischen dem 1. Oktober 2011 und 31. März 2012 mit Verkauf ab 1. April 2012 ist bei bisherigen Ausnahmen nunmehr ein 25%iger Sondersteuersatz auf Kursgewinne über die Steuererklärung zu begleichen, während bei Käufen ab 1. April 2012 keine Ausnahmen mehr gelten. Kursgewinnbesteuerung bei Investmentfonds Laufende Erträge im Fonds werden allgemein einer 25%igen Steuer unterworfen. Bei realisierten Kursgewinnen innerhalb des Fonds gilt die aktuelle Steuerbehandlung (Effektivsteuersatz 5% für Aktien- und Options-Kursgewinne) nur noch bis 31. Dezember 2011 und da nur für Fonds deren Geschäftsjahr bis zum 30. Juni beginnt. Es gelten daher künftig folgende Einschleifregelungen (gültig für Alt- und Neubestand): ab 1. Juli 2011 ein effektiver Steuersatz von 7,5% für Aktien- und Options-Kursgewinne für Fonds mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 30. Juni; ab 1. Januar 2012 ein effektiver Steuersatz von 10% realisierter Aktien- und Options-Kursgewinne; ab 1. Januar 2013 ein effektiver Steuersatz von 12,5% auf sämtliche realisierten Kursgewinne; ab 1. Januar 2014 ein effektiver Steuersatz von 15% auf sämtliche realisierten Kursgewinne. Nicht realisierte Kursgewinne innerhalb von Fonds werden übrigens nicht besteuert. Bei Kursgewinnen bei Verkäufen von Fondsanteilen sind Käufe vor dem 1. Januar 2011 steuerfrei (Ausnahme: Nichteinhaltung der Spekulationsfrist = Besteuerung über Steuerklärung) Bei Kursgewinne bei Käufen ab dem 1. Januar 2011 mit Verkäufen vor dem 1. April 2012 wurde die Spekulationsfrist bis 1. April 2012 verlängert und die Besteuerung erfolgt via Steuererklärung. Bei Kursgewinnen bei Käufen ab dem 1. Januar 2011 mit Verkauf ab dem 1. April 2012 erfolgt ein 25%iger Steuersatz auf den Differenzbetrag vom Anschaffungswert (Kaufkurs + ausschüttungsgleiche Erträge minus bezahlte Steuern auf ausschüttungsgleiche Erträge, minus steuerfreie Ausschüttung) und Verkaufserlös. Der Abzug erfolgt über das Geldinstitut. Wichtig! Bei offenen Immobilienfonds besteht übergreifend bereits eine 25%ige Besteuerung auf 80% der Bewirtschaftungs- und Bewertungsgewinne innerhalb eines Fonds. Aufgepasst! Ausländische Fonds werden ab 1. April 2012 nur mehr in transparente und intransparente Fonds unterschieden. Bei den transparenten Fonds erfolgt die Berechnung wie vorher ausgeführt bei inländischen Fonds. Die Steuerbelastung erfolgt jedoch zum Vergleich mit Inlandsfonds über ein Verrechnungskonto des Anlegers. Bei intransparenten Fonds beträgt die Besteuerung 25% auf 90% des Unterschiedsbetrags, jedoch mindestens 10% des letzten Rechenwerts. Die Steuer selbst wird dabei von dem jeweiligen Geldinstitut einmal jährlich vom Kundenkonto abgeführt. Der bislang übliche Sicherungseinbehalt entfällt ab 1. April 2012 aufgrund der Besteuerung durch die Bank. Vorsicht! Durch die neue Regelung kann es auch bei Verlusten zu einer Besteuerung kommen! Kursgewinnbesteuerung bei Optionsscheinen (inkl. Zinscaps) und verbrieften Derivaten Kursgewinne für Käufe vor dem 1. Oktober 2011 und Käufe ab dem 1. Oktober 2011 mit Verkauf vor dem 1. April 2012 sind steuerfrei. (Ausnahme: Nichteinhaltung der Spekulationsfrist = Besteuerung über Einkommenssteuererklärung) Kursgewinne für Käufe zwischen dem 1. Oktober 2011 und 31. März 2012 mit Verkauf ab 1. April 2012 unterliegen dem 25%igen Sondersteuersatz auf Kursgewinne und sind über die Steuererklärung zu begleichen. Kursgewinne für Käufe ab dem 1. April 2012 unterliegen der 25%igen Steuer auf Kursgewinne und 25%igen Steuer auf etwaige Ausgleichzahlungen bei Zinscaps. Der Abzug erfolgt durch die Banken. Besteuerung sonstiger Anlageklassen Alle Lebensversicherungen mit Einmalerlag (auch fondsgebunden) unterliegen keiner Kursgewinnsteuer sondern der Versicherungssteuer (4%). Lebensversicherungen (auch fondsgebunden) mit laufender Prämie unterliegen keiner Kursgewinnsteuer!

4 AKTUELL Seite 4 DIE VORAUSSICHTLICHEN WERTE FÜR DAS KOMMENDE JAHR SIND DIESER TAGE FRISCH EINGETROFFEN! Neue Sozialversicherungswerte für 2012 FIRMENBUCHGERICHT - OFFENLEGUNGSBESTIMMUNGEN FORDERN ELEKTRONISCHE ABGABE Verschärfte Zwangsstrafen bei FB-Jahresabschlüssen Aus aktuellem Anlass wollen wir darauf aufmerksam machen, dass sämtliche Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2010 endeten, beim Firmenbuch nunmehr zwingend elektronisch spätestens bis zum 30. September 2011 (also in Summe genau 9 Monate nach Bilanzstichtag) einzureichen sind. Eine Ausnahme für diese Regelung besteht dabei nur für Kapitalgesellschaften, deren Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem besagten Abschlussstichtag den Betrag von ,- Euro nicht überschritten haben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Zwangsstrafen für die Nichtbefolgung der Offenlegungsbestimmungen massiv verschärft wurden. Pro Geschäftsführer und Kapitalgesellschaft werden vom Firmenbuchgericht nunmehr 700,- Euro als automatische Zwangsstrafe vorgeschrieben. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten erneut keine Einreichung dann werden diese Beträge nochmals vorgeschrieben. Dies setzt sich unendlich fort. Beispiel: Eine GmbH wird, sagen wir einmal, von zwei handelsrechtlichen Geschäftsführern vertreten. Daher werden im Fall einer Nichteinreichung automatisch insgesamt 2.100,- Euro (= 3 x 700,- Euro = 2 x Geschäftsführer + 1 x Kapitalgesellschaft) vorgeschrieben. ACHTUNG! Diese Strafen sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar!

5 SPENDENABZUGSFÄHIGKEIT - LISTE DER EMPFÄNGER WIRD ERWEITERT AKTUELL Seite 5 Verbreiterte Empfängerbasis hilft Steuern sparen So manche, bislang vielleicht etwas zu kurz gekommene Hilfsorganisation oder karitative Einrichtung kann schon jetzt Vorfreude entwickeln, denn ab 2012 wird die Spendenabzugsfähigkeit nochmals massiv erweitert. So kommen nun unter anderem auch freiwillige Feuerwehren, Tierschutzorganisationen die ein Tierheim betreiben oder diverse Umwelt- und Naturschutzorganisationen in den Genuss der Eintragung auf der Liste des Bundesministeriums für Finanzen. Bereits 2009, im Rahmen der Steuerreform, wurde ja die Abzugsfähigkeit von Spenden gewaltig ausgedehnt um das Spendenaufkommen für Hilfsorganisationen nachhaltig und deutlich zu erhöhen. So können Unternehmer seit 2009 auch zahlreiche humanitäre Organisationen, Entwicklungshelfer oder Organisationen im Katastrophenschutz mit Spenden im Ausmaß von bis zu 10% ihres Vorjahresgewinns unterstützen. Diese Palette an Organisationen und Empfängern wird nunmehr nochmals erweitert. Konkret sind zurzeit Spenden an folgende Spendenempfänger begünstigt: a) Organisationen die selbst mildtätige Zwecke unterstützen (d.h. Unterstützung von Personen in finanzieller Hinsicht, bei materieller Not oder bei körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechen (z. B. Blindheit, Geisteskrankheit etc.) leisten); b) Organisationen die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder Organisationen und Gruppen die für diese Zwecke Spenden sammeln. Mit 1. Januar 2012 soll nun eine große Anzahl von neu begünstigten Empfängern dazukommen. Entsprechend dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wird der Empfängerkreis um folgende Organisationen erweitert: a) freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände b) Organisationen, die sich dem Umwelt-, Naturund Artenschutz widmen c) Tierheime Die Umwelt- und Tierorganisationen werden derzeit ebenfalls auf der BMF-Liste eingetragen. Anders die Feuerwehren; sie scheinen auf der Liste nicht auf, sollen aber demnächst aufgenommen werden. Dabei aber ist zu bedenken: Als Begünstigte gelten nur die freiwilligen Feuerwehren - Spenden an Berufsfeuerwehren sind weiterhin und somit auch 2012 nicht begünstigt. Kirchenbeitragsabzugsfähigkeit erhöht Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Spendenabzugsfähigkeit können auch die registrierten Kirchengemeinschaften bald schon jubeln, denn der Betrag der abzugsfähigen Sonderausgaben für Kirchenbeiträge wird ab 2012 auf stattliche 400,- Euro erhöht.

6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Seite 6 QUALIFIZIERTE FACHPERSONALSUCHE FÜR DIENSTGEBER Online-Testverfahren für die neue Rot-Weiß-Rot-Karte gestartet WICHTIGE TERMINE 15. September 2011 Umsatzsteuer Fälligkeit der Umsatzsteuer für Juli 2011 ACHTUNG: (Elektronische) Abgabe der UVA wenn der Umsatz im Jahr 2010 grösser als ,-- Euro war! NOVA Fälligkeit der Normverbrauchsabgabe für August 2011 Lohnabgaben Fälligkeit der Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vom August 2011 Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) besteht nunmehr seit 1. Juli 2011 und unterstützt die Zuwanderung von besonders hochqualifizierten Personen, Fachkräften in Mangelberufen, Schlüsselarbeitskräften und Studienabsolventen aus Drittstaaten nach Österreich. Dabei sind z.b. Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse des Drittstaatsangehörigen umfassend und relevant verzeichnet. Zur Beurteilung, ob ein aus einem Drittstaat stammender potentieller Arbeitnehmer die erforderlichen Kriterien für die RWR-Karte erfüllt, bietet das Arbeitsmarktservice nun auch potentiellen Dienstgebern ein einfaches Online-Testverfahren an. Dienstgeber, die Interesse daran haben oder sich generell über die RWR-Karte informieren wollen, können unter der Internetadresse des AMS auf sowohl Antworten auf etwaige bestehende Fragen sowie natürlich auch auf weiterführende Links aufrufen. Der Zugriff auf das Online-Tool direkt ist unter dieser angegebenen Adresse, aber natürlich auch über respektive Links auf den Internetinformationsseiten der verschiedenen Landessozialversicherungsanstalten (wie zum Beispiel etwa über das Dienstgeberportal der NOEGKK - Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse) möglich. 15. November 2011 Körperschaftsteuervorauszahlung Fälligkeit des vierten Viertels der Körperschaftsteuervorauszahlung 2011 Einkommensteuervorauszahlung Fälligkeit des vierten Viertels der Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2011 IN EIGENER SACHE I DAS KANZLEI-MAGAZIN IST AUCH ALS PDF-DOKUMENT MITTELS ANMELDUNG AUF UNSERER HOMEPAGE ELEKTRONISCH BEZIEHBAR. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Chefredakteurin: Mag Ursula Plachetka Artdirektion Mag Mario Koeppl Foto&Grafikquellen: Corbis Stock Photography London, Getty Images Tokyo Branch, AMS.at Gestaltung, Layout & Umsetzung: Mag Mario Koeppl Vertrieb Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Druck Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Verlags- und Redaktionsadresse: Enzersdorfer Strasse 7, 2340 Mödling, Telefon: , steuerberatung@plachetka.at, Internet: ABO-Bestellungen: steuerberatun g@plachetka.at.hinweis laut Mediengesetz: Alle Rechte, auch die Übernahme von Beiträgen nach 44 Abs. 1 und 2 Urheberrechtsgesetz, sind vorbehalten. DIE NÄCHSTE AUSGABE Bitte schon jetzt vormerken! Die Ausgabe 22 (Winter 2011) erscheint am 5. Dezember 2011.

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue

Mehr

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragssteuer (KESt).

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

FDAX mit Zertifikaten gehandelt

FDAX mit Zertifikaten gehandelt FDAX mit Zertifikaten gehandelt Gehandelt wird ausschließlich mit Knock out Zertifikaten der Deutschen Bank. Den Grund dafür lesen Sie bitte in meinen Lehrbriefen nach. Als Broker wird Cortal Consors mit

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben. INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Bedienungsanleitung für den Online-Shop

Bedienungsanleitung für den Online-Shop Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Automatischer Verlustausgleich

Automatischer Verlustausgleich Die Besteuerung von Wertpapieren im Privatvermögen (letzte vorläufige Änderung 13.02.2012) Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen sieht vor, dass sämtlicher Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds) und

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption v o l l e l e i s t u n g Profi Care h a l b e r p r e i s Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption Schon am Anfang sollten Sie an alles

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger

Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger Der Börsenbrief für Gewinne in jeder Marktphase. Musterdepot +134% seit Auflegung 01.01.2010 Trading Depot für alle kurzfristig orientieren Anleger Herzlich willkommen bei das-siegerdepot.de. Sie haben

Mehr

Sparstudie 2014: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? September 2014 IMAS International

Sparstudie 2014: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? September 2014 IMAS International Sparstudie 2014: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? September 2014 IMAS International Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum: 29.07. - 08.08.

Mehr

Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg

Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart

Mehr

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f. Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragsteuer (KESt).

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten

Mehr

Anmeldung bei einem registrierten Konto (Account)

Anmeldung bei einem registrierten Konto (Account) Anmeldung bei einem registrierten Konto (Account) Aufrufen des Anmeldefensters Geben sie in die Adresszeile ihres Internet-Browsers die Adresse (http://www.quid4bid.com) ein. Sie können entweder auf die

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Domaintransfer von Switch zu switchplus

Domaintransfer von Switch zu switchplus Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Beamen in EEP Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Zuerst musst du dir 2 Programme besorgen und zwar: Albert, das

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

Kurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein

Kurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein Kurzanleitung OOVS Reseller Interface Allgemein Durch die Einführung des neuen Interfaces hat sich für Reseller von Syswebcom etwas geändert. Die Struktur der Kundenverwaltung ist einprägsamer, wenn man

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Alltag mit dem Android Smartphone

Alltag mit dem Android Smartphone 2 Alltag mit dem Android Smartphone 5. Viele Nutzer von Google-Konten nutzen diese zwar für Mail und Kalender, aber noch nicht für Google+. Bei der Einrichtung auf dem Smartphone erscheint jetzt eine Frage,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr