Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof

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1 Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Hannover Auftraggeber: Projektnummer: LK Berichtsnummer: LK Berichtsstand: Berichtsumfang: Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz Hannover, Landeshauptstadt 16 Seiten sowie 4 Anlagen Marion Krüger Projektbearbeitung Felix Neumann LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Arbeitsunterlagen Berechnungsgrundlagen Beurteilungsgrundlage Erheblicher baulicher Eingriff Wesentliche Änderung Maßgebliche Immissionsorte Eingangsdaten Berechnungsergebnisse wesentliche Änderung Berechnungsergebnisse Straßenneubau Schallschutz Fazit und Empfehlungen Anlagenverzeichnis Quellenverzeichnis LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 2 von 16

3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Hannover beabsichtigt im Bereich des Weidendamms auf dem Areal des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs (Hgbf) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Hauptgüterbahnhof. Für das Gelände ist eine gewerbliche Entwicklung angedacht. Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen entsteht die Notwendigkeit das Untersuchungsgebiet verkehrstechnisch zu erschließen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist der Neubau einer Erschließungsstraße (Ladestraße) angedacht. Zudem müssen die Anbindungspunkte an den Weidendamm teilweise ausgebaut werden. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist zu prüfen, ob durch den Ausbau der Kreuzungsbereiche eine wesentliche Änderung vorliegt und ggf. Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach gemäß der 16. BImSchV /1/ für die angrenzende schutzbedürftige Nutzung besteht. Weitergehend soll geprüft werden, ob durch den Straßenneubau Grenzwertüberschreitungen der 16. BImSchV berechnet werden und auch hier ggf. Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach bestehen. 2 Arbeitsunterlagen Folgende Planunterlagen und Daten standen für die Bearbeitung zur Verfügung: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof in Hannover (LK ), LÄRMKONTOR GmbH vom Lageplan Straßenbau, pdf und dwg-format, Stand , vom Auftraggeber per am , und Verkehrstechnische Stellungnahme zum B-Plan Hauptgüterbahnhof Hannover von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Stand , vom Auftraggeber per am überarbeiteter Vorentwurf 03/2017 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 16

4 3 Berechnungsgrundlagen Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2015 ( ) der Firma Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die geplante Straße erfolgten nach der 16. BImSchV /1/ in Anlehnung an die VLärmSchR 97 /2/ nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 /3/. Die für die Straße maßgebliche zulässige Höchstgeschwindigkeit und Straßenoberfläche wurde entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Das Plangebiet und seine für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Geländemodell digital erfasst (vgl. Anlage 1). Dabei wurden die vorhandenen Gebäude sowie sonstige für Abschirmung und Reflexion relevante Elemente in ihrer Lage und Höhe aufgenommen. Es wurde die nächstgelegene schutzwürdige Nutzung untersucht. Für die Ermittlung des Anspruches auf Schallschutzmaßnahmen ist es nach 1 Abs. 2, Satz Nr. 2 der 16. BImSchV /1/ für einen Bereich mit einer wesentlichen Änderung erforderlich, dass der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Schalls relevant erhöht wird. Gleichzeitig muss eine Überschreitung der maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ vorliegen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 16

5 4 Beurteilungsgrundlage Rechtsgrundlage zur Beurteilung von Lärmschutzmaßnahmen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die BImSchG /4/ in Verbindung mit der 16. BImSchV /1/ und sinngemäß auch die VLärmSchR 97 /2/. Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des Plangebietes durch den Straßenverkehr erfolgt auf Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /1/. In Tabelle 1 sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aufgeführt. Tabelle 1: Nutzung Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Altenheime 57 db(a) 47 db(a) Reine und allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 db(a) 54 db(a) Gewerbegebiete 69 db(a) 59 db(a) 4.1 Straßenneubau Als Neubau ist die geplante Ladestraße (vgl. Anlage 1: Sandstraße, geplante Anbindung, Höhe Paulstraße und Anbindung Hauptgüterbahnhof, Höhe Gustav-Adolf-Straße) zu werten. Hier sind unabhängig von der Vorbelastung die maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ einzuhalten. Im Neubauabschnitt haben diejenigen dem Grunde nach einen Anspruch auf Lärmschutz, bei denen eine Überschreitung des jeweils maßgebenden Grenzwertes, verursacht durch die von der Neubaustrecke ausgehenden Schallimmissionen, festgestellt wird. 4.2 Erheblicher baulicher Eingriff Voraussetzung für die wesentliche Änderung ist ein erheblicher baulicher Eingriff in die Substanz des Verkehrsweges (z.b. eine Fahrbahnachsenverschiebung). Erheblich ist der bauliche Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung, wenn in die Substanz des Verkehrsweges eingegriffen wird. Bei Straßen ist z.b. auch dann ein erheblicher baulicher Eingriff gegeben, wenn Ein- und Ausfädelungsstreifen, Standstreifen oder auch Radwege angelegt werden. Ein erheblicher baulicher Eingriff ist demnach durch die geplante T-Kreuzung Weidendamm / Ladestraße - Paulstraße gegeben. Die Kreuzungsbereiche Weidendamm / Sandstraße sowie Weidendamm / Gustav-Adolf-Straße ändern sich nicht LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 16

6 sichtbar, sodass hier nach gutachterlicher Auffassung nicht von einem erheblichen baulichen Eingriff in den Verkehrsweg ausgegangen wird. 4.3 Wesentliche Änderung Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn 1. der Verkehrsweg um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Lärm um mindestens 3 db steigt oder 3. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Lärm auf mindestens 70 db(a) am Tage oder auf mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Gleiches gilt für erhebliche bauliche Eingriffe, die vorhandene Lärmbelastungen von 70 db(a) und mehr am Tage oder 60 db(a) und mehr in der Nacht zusätzlich erhöhen, auch wenn eine solche Erhöhung weniger als 3 db ausmacht (dies gilt nicht in Gewerbegebieten). Ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach nach 16. BImSchV /1/ besteht, wenn einer der oben genannten Punkte gegeben ist. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 16

7 5 Maßgebliche Immissionsorte Die Immissionsorte wurden vor den Fenstern der untersuchungsrelevanten Gebäude platziert. Die Berechnungen erfolgten über die vorhandenen Geschosse der einzelnen untersuchten Gebäude. Die Eigenreflexion der Gebäude blieb dabei regelkonform unberücksichtigt. Es wurden Immissionsorte gewählt, die zum einen für den Straßenneubau und zum anderen für den Umbau der Kreuzungen (hier innerhalb der Planungsgrenze) relevant sein können. Die berücksichtigten maßgeblichen Immissionsorte (vgl. Anlage 1) wurden gemäß Angaben der Stadt Hannover und anhand von Bebauungsplänen eingestuft. Als Gewerbegebiet wurden demnach die Immissionsorte 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10 und 11 und als allgemeines Wohngebiet die Immissionsorte 6 und 7 berücksichtigt. Bei einer Wohnnutzung der maßgeblichen Gebäude wurde der Tag- und Nachtzeitraum und bei gewerblicher Nutzung bzw. ausschließlicher Tagnutzung z.b. durch eine Kita der Gebäude / Geschosse lediglich der Tagzeitraum bewertet. 6 Eingangsdaten Die Angaben zu den Verkehrsmengen der umliegenden Straßen wurden von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf eine im Jahr 2013 durchgeführte Verkehrszählung. Diese Bestandsdaten können gemäß Abstimmung mit der Stadtverwaltung Hannover als Prognose in der Variante Prognose Nullfall herangezogen werden. Als Prognose Planfall wurde in der vorliegenden Untersuchung der Prognose Nullfall zuzüglich der Verkehre, die aus dem Plangebiet generiert werden, berücksichtigt. Für die Straßen in der Umgebung des Plangebietes wurden den Berechnungen die in Tabelle 2 aufgeführten Eingangsdaten zu Grunde gelegt. Die Lage der Straßen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Tabelle 2: Eingangsdaten und Emissionspegel ohne bzw. mit dem Plangebiet Straßenabschnitt Tag, [6-22 h] M, Kfz/h p T p N v L m,e,t L m,e,n Nacht, [22-6 h] [] [] [km/h] [db(a)] [db(a)] Variante: Prognose-Nullfall Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 2.360,2 396,3 6,4 6, ,3 60,4 Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 1.892,9 340,0 6,9 6, ,5 59,7 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 16

8 Straßenabschnitt Tag, [6-22 h] M, Kfz/h p T p N v L m,e,t L m,e,n Nacht, [22-6 h] [] [] [km/h] [db(a)] [db(a)] Herschelstraße (südöstlich Arndtstraße) 543,8 97,5 4,4 4, ,0 53,6 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Arndtstr.) 852,8 139,0 7,0 5, ,1 55,7 Anbindung Hauptgüterbahnhof 90,4 9,6 10,9 13, ,0 43,8 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Paulstr.) Weidendamm Kreuzungsbereich Paulstr. / geplante Anbindung Süd (je Fahrspur) Weidendamm Kreuzungsbereich Gustav- Adolf-Str. / Anbindung Hgbf West (je Fahrspur) 753,1 127,0 6,9 5, ,5 55,1 376,6 63,5 6,9 5, ,5 52,1 376,6 63,5 6,9 5, ,5 52,1 Weidendamm (zw. Sandstr. und Paulstr.) 706,9 113,8 7,3 5, ,4 54,8 Weidendamm Kreuzungsbereich Paulstr. / geplante Anbindung Nord (je Fahrspur) Weidendamm (zw. Kopernikusstr. und Sandstr.) 353,5 56,9 7,3 5, ,4 51,8 734,9 113,4 7,6 6, ,5 54,8 Sandstraße (nordöstlich Weidendamm) 73,8 8,1 16,7 1, ,4 38,7 Geplante Anbindung 36,4 2,3 10,0 4, ,8 34,6 Weidendamm (nordwestlich Kopernikusstr.) Kopernikusstr. (nordöstlich Weidendamm) Kopernikusstr. (südwestlich Weidendamm) 800,9 121,0 7,4 6, ,9 55,3 586,5 93,6 7,7 5, ,7 53,7 734,9 113,0 7,6 6, ,6 54,9 Variante: Prognose-Planfall Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 2.385,5 398,1 6,4 6, ,3 60,4 Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 1.909,8 341,3 6,9 6, ,5 59,7 Herschelstraße (südöstlich Arndtstraße) 552,2 98,1 4,5 4, ,1 53,6 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Arndtstr.) 903,4 142,8 7,2 5, ,4 55,8 Anbindung Hauptgüterbahnhof 108,8 12,1 10,7 11, ,7 44,3 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Paulstr.) Weidendamm Kreuzungsbereich Paulstr. / geplante Anbindung Süd (je Fahrspur) 789,0 129,5 7,0 5, ,7 55,2 394,5 64,8 7,0 5, ,7 52,2 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 16

9 Straßenabschnitt Tag, [6-22 h] M, Kfz/h p T p N v L m,e,t L m,e,n Nacht, [22-6 h] [] [] [km/h] [db(a)] [db(a)] Weidendamm Kreuzungsbereich Gustav- Adolf-Str. / Anbindung Hgbf West (je Fahrspur) 394,5 64,8 7,0 5, ,7 52,2 Weidendamm (zw. Sandstr. und Paulstr.) 731,9 116,3 7,4 5, ,6 54,9 Weidendamm Kreuzungsbereich Paulstr. / geplante Anbindung Nord (je Fahrspur) Weidendamm (zw. Kopernikusstr. und Sandstr.) 366,0 58,2 7,4 5, ,5 51,9 768,4 116,5 7,7 5, ,9 55,0 Sandstraße (nordöstlich Weidendamm) 99,1 10,0 15,0 2, ,4 40,0 Geplante Anbindung 76,7 4,8 10,0 3, ,0 37,8 Weidendamm (nordwestlich Kopernikusstr.) Kopernikusstr. (nordöstlich Weidendamm) Kopernikusstr. (südwestlich Weidendamm) Abkürzungen: M: maßgebende stündliche Verkehrsstärke p T, p N: Anteil der Lkw-Verkehre in Tag oder Nacht v: zulässige Hochgeschwindigkeiten Pkw und Lkw L m,e,t, L m,e,n: Emissionspegel Tag oder Nacht 817,8 122,3 7,5 6, ,1 55,4 594,9 94,3 7,7 5, ,8 53,8 743,1 114,6 7,6 6, ,7 55,0 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 16

10 7 Berechnungsergebnisse wesentliche Änderung Die Lage der Immissionsorte zeigt die Anlage 1. Die Berechnungsergebnisse für die ausgewählten Immissionsorte sind in der Anlage 3a für den erheblichen baulichen Eingriff dargestellt. Hierbei sind für den erheblichen baulichen Eingriff folgende Prüfungen hervorgehoben: Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ sind hellgelb markiert. Überschreitungen von 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht sind dunkelgelb markiert. Diese geben eine wesentliche Änderung an, sofern die Beurteilungspegel durch die Baumaßnahme erhöht werden. Pegelerhöhungen durch die Baumaßnahmen werden in der Spalte Differenz Prognose-Planfall minus Prognose-Nullfall pink markiert. Pegelerhöhungen um mindestens 3 db (gerundet ab 2,1 db) werden in der Spalte Differenz Prognose-Planfall minus Prognose-Nullfall orange gekennzeichnet. Diese geben eine wesentliche Änderung an. Für die Immissionsorte, an denen eine wesentliche Änderung und gleichzeitig eine Überschreitung der maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ vorliegt, ist in der Spalte Anspruch auf Lärmschutz der Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach für den jeweiligen Beurteilungszeitraum Tag (T) und oder Nacht (N) gekennzeichnet. Durch die Umbaumaßnahmen ergeben sich Pegelerhöhungen von bis zu 4 db am Tag und bis zu 4 db in der Nacht (vgl. Anlage 3a in der Spalte Differenz Prognose-Planfall minus Prognose-Nullfall orange markiert). An den Gebäuden Weidendamm 20 und 25 sowie Paulstraße 13 zeigen sich bereits im Prognose-Nullfall Grenzwertüberschreitungen der 16. BImSchV sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum (vgl. Anlage 3a hellgelb hervorgehoben). Durch die Umbauten des Kreuzungsbereichs Weidendamm / Paulstraße / Neubau kommt es in der Regel zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel. Eine Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 db oder mehr bei gleichzeitiger Grenzwertüberschreitung ergibt sich an den Gebäuden Paulstraße 13, Weidendamm 19 und Weidendamm 20. An diesen Gebäuden ergibt sich eine wesentliche Änderung und es besteht ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach. Eine Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 db oder mehr und damit eine wesentliche Änderung ergibt sich ebenfalls an den Gebäuden Sandstraße 20, Weidendamm 40 und Weidendamm 30. Hier werden die Grenzwerte der 16. BImSchV jedoch nicht überschritten. Damit besteht kein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 16

11 Beurteilungspegel von 70 db(a) oder mehr im Tagzeitraum und von 60 db(a) und mehr werden bereits im Prognose-Nullfall an dem Gebäude Weidendamm 20 berechnet (vgl. Anlage 3a dunkelgelb hervorgehoben). Die Beurteilungspegel von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts werden durch die Baumaßnahmen an den betroffenen Gebäuden weiter erhöht, womit eine wesentliche Änderung vorliegt und ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach besteht. Ausgenommen sind einige Geschosslagen des Gebäudes Weidendamm 20, da hier eine Einstufung als Gewerbegebiet vorliegt und die Beurteilungspegel nicht relevant, also um nicht mehr als 3 db, erhöht werden. Am Gebäude Weidendamm 19 werden durch die Planung erstmalig die Schwellenwerte von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts, bei einer Erhöhung von mehr als 3 db, überschritten. Auch hier liegt eine wesentliche Änderung und ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach vor. Zusammenfassung Durch den geplanten Umbau des Kreuzungsbereichs Weidendamm / Paulstraße / Neubau, Anbindung Höhe Paulstraße ergibt sich an sechs Gebäuden eine wesentliche Änderung und an drei dieser Gebäude Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach. Die Gebäude sind im Einzelnen: Paulstraße 13 Weidendamm 19 Weidendamm 20 Die Anspruchssituation ergibt sich im Wesentlichen durch das höhere Verkehrsaufkommen sowie die geplante Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Weidendamm / Paulstraße / geplante Anbindung Höhe Paulstraße. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 16

12 8 Berechnungsergebnisse Straßenneubau Die Lage der Immissionsorte zeigt die Anlage 1. Die Berechnungsergebnisse für die ausgewählten Immissionsorte sind in der Anlage 3b für den Straßenneubau dargestellt. Hierbei werden für den Straßenneubau folgende Prüfungen hervorgehoben: Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ sind hellgelb markiert. Überschreitungen von 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht sind dunkelgelb markiert. Aus dem Straßenneubau resultieren keine Überschreitungen der maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /1/. Die Grenzwerte werden ausnahmslos und sicher eingehalten. Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach im Sinne der 16. BImSchV /1/ sind somit nicht gegeben. 9 Schallschutz Nach 41 Abs. 1 BImSchG /5/ muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (aktiver Lärmschutz). Dies gilt nach 41 Abs. 2 BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend geschützt werden, besteht nach 42 ein Anspruch auf Entschädigung für Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen baulichen Anlagen in Höhe der erbrachten notwendigen Aufwendungen (passiver Lärmschutz). Im vorliegenden Fall ist ein Schutz durch aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten schwerlich umsetzbar. Auch Maßnahmen an der Quelle, wie beispielsweise lärmarme Straßenbeläge sind nach der derzeitigen Vorschriftenlage (RLS-90 /6/) bei innerstädtischen Straßen nicht anwendbar. Aus diesem Grund sind die festgestellten Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach passiv gemäß der 24. BImSchV /7/ zu schützen. Die Gebäude sind im Einzelnen (jeweils straßenzugewandte Fassade): Paulstraße 13, Erdgeschoss (Kita) Annahme: vorhandene Bauteile ausreichend LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 16

13 Weidendamm 19, Erdgeschoss + 1. Obergeschoss (gewerbliche Nutzung + ggf. Wohnnutzung im 1. OG) Annahme: EG: vorhandene Bauteile ausreichend, OG: 1 Lüfter und 2 Schallschutzfenster mit je 2 m² Weidendamm 20, Erdgeschoss (gewerbliche Nutzung) Annahme: EG: vorhandene Bauteile ausreichend Betroffene Außenwohnbereiche bestehen nicht. Die Kosten für den erforderlichen passiven Schallschutz wurden anhand der Verrechnungssätze laut Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2013 abgeschätzt. Hierbei wurden folgende Annahmen zu mittleren Kosten für passiven Schallschutz inklusive Einbau getroffen: Lüftungseinrichtungen: 555 /m² Schallschutzfenster: 628 /m² Insgesamt ergeben sich somit geschätzte Kosten für die Erstattung von passivem Schallschutz von rund LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 13 von 16

14 10 Fazit und Empfehlungen Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist zu prüfen, ob durch den Neubau einer Erschließungsstraße (Ladestraße) und die Anbindungspunkte an den Weidendamm eine wesentliche Änderung vorliegt und ggf. Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach gemäß der 16. BImSchV /1/ für die angrenzende schutzbedürftige Nutzung besteht. Voraussetzung für die wesentliche Änderung ist ein erheblicher baulicher Eingriff in die Substanz des Verkehrsweges (z.b. eine Fahrbahnachsenverschiebung). Ein erheblicher baulicher Eingriff ist demnach durch die geplante T-Kreuzung Weidendamm / Ladestraße - Paulstraße gegeben. Die Kreuzungsbereiche Weidendamm / Sandstraße sowie Weidendamm / Gustav-Adolf-Straße ändern sich nicht sichtbar, sodass hier nach gutachterlicher Auffassung nicht von einem erheblichen baulichen Eingriff in den Verkehrsweg ausgegangen wird. Aus dem Straßenneubau resultieren keine Überschreitungen der maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /1/ und somit keine Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach. Durch die geplante T-Kreuzung Weidendamm / Ladestraße - Paulstraße erhöhen sich die Beurteilungspegel an mehreren Immissionsorten - bei gleichzeitiger Grenzwertüberschreitung der 16. BImSchV - um 3 db. Beurteilungspegel von 70 db(a) im Tagzeitraum und 60 db(a) im Nachtzeitraum ergeben sich vereinzelt bereits im Prognose-Nullfall. Diese werden im Prognose-Planfall zum Teil weiter erhöht. An sechs Gebäuden ergibt sich eine wesentliche Änderung und an drei dieser Gebäude Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach. Die Anspruchssituation ergibt sich im Wesentlichen durch das höhere Verkehrsaufkommen sowie die geplante Lichtsignalanlage Höhe Paulstraße. Die Gebäude sind im Einzelnen: Paulstraße 13 Weidendamm 19 Weidendamm 20 Die festgestellten Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach sind gemäß der 24. BImSchV /7/ zu ermitteln. Betroffene Außenwohnbereiche bestehen nicht. Hamburg, 30. März 2017 i.v. Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH i.a. Felix Neumann LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 14 von 16

15 11 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Lageplan Verkehr Anlage 2: Detailplan Verkehr Anlage 3a: Prüfung nach 16. BImSchV bzw. VLärmSchR 97 Beurteilungstabelle erheblicher baulicher Eingriff Anlage 3b: Prüfung nach 16. BImSchV bzw. VLärmSchR 97 Beurteilungstabelle Straßenneubau LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 15 von 16

16 12 Quellenverzeichnis /1/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) /2/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 vom 27. Mai 1997 /3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 (Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79) /4/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282) /5/ VGH Mannheim, Urteil aus 12/1996 3S356/95 veröffentlicht in Ule / Laubinger, 41 Nr. 33 sowie Nr. 64 /6/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 /7/ Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172,1253), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl 1997 I S. 2329) LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 16 von 16

17 ± Kopernikusstrasse Î 6 66 Weidendamm 44B 44A 44 Legende Gebäude Straße Bestand Straße Planung Schallschutzwand Î 6 66 Lichtsignalanlage Î 6 66 Lichtsignalanlage Planung Immissionspunkt B Î 6 66 Sandstrasse Anbindung Hgbf Gepl. Anbindung Weidendamm Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz Hannover 8 6 LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Tel.: Fax: mail: hamburg@laermkontor.de 2 Projekt: Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof Hannover Planinhalt: Weidendamm Anlage 1: Lageplan Verkehr Prognose-Nullfall / Prognose-Planfall 1a Maßstab: 1:1.500 A3 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Nöcker Meter

18 Weidendamm ± 25 6 Sandstrasse Legende Gebäude Straße Bestand 13 Gepl. Anbindung Straße Planung Hilfslinie Planfall 7 Î 6 66 Î 6 66 Hilfslinie Nullfall Lichtsignalanlage Planung 8 Immissionspunkt Anbindung Hgbf Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz Hannover 2 LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Tel.: Fax: mail: hamburg@laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof Hannover 5 Planinhalt: 3 Anlage 2: Detailplan Verkehr Prognose-Nullfall / Prognose-Planfall 12 1 Weidendamm Maßstab: 1:650 A4 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Nöcker Meter 13

19 zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Hannover erheblicher baulicher Eingriff Überprüfung des erheblichen baulichen Eingriffs (Prognose Planfall) auf wesentliche Änderung gem. VLärmSchR 97 Immissionspunkt Grenzwerte Beurteilungspegel Differenz Grenzwert- Überschreitung Anspruch überschreitung Prognose Prognose Prognose Prognose Prognose auf Lärm- 16. BImSchV Planfall minus Nullfall Planfall Planfall Planfall 70/60 schutz Prog Nullfall Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) 01 SS 20 EG Nord / - 01 SS 20 OG1Nord / - 02 SS 20 EG West / - 02 SS 20 OG1Wes / - 03 WD 40 EG West / - 03 WD 40 OG1West / - 04 WD 30 EG WD 30 OG WD 30 OG WD 30 OG WD 30 OG WD 25 EG WD 25 OG PS 13 EG T 08 WD 19 EG / - 08 WD 19 OG / - 09 WD 19 EG T / N 09 WD 19 OG T / N 10 WD 20 EG T 10 WD 20 OG / - 10 WD 20 OG / - 11 WD 20 OG / - 11 WD 20 OG / - SS: Sandstraße WD: Weidendamm PS: Paulstraße LÄRMKONTOR GmbH 1/1 Anlage 3a

20 zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Hannover Straßenneubau Überprüfung des Straßenneubaus gem. VLärmSchR 97 Grenzwerte Beurteilungspegel Grenzwert- Überschreitung Anspruch überschreitung auf Lärm- 16. BImSchV Straßenneubau Immissions-punkt Straßenneubau Neubau 70/60 schutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) 01 SS 20 EG Nord / - 01 SS 20 OG1Nord / - 02 SS 20 EG West / - 02 SS 20 OG1Wes / - 03 WD 40 EG West / - 03 WD 40 OG1West / - 04 WD 30 EG / - 04 WD 30 OG / - 04 WD 30 OG / - 05 WD 30 OG / - 05 WD 30 OG / - 06 WD 25 EG / - 06 WD 25 OG / - 07 PS 13 EG / - 08 WD 19 EG / - 08 WD 19 OG / - 09 WD 19 EG / - 09 WD 19 OG / - 10 WD 20 EG / - 10 WD 20 OG / - 10 WD 20 OG / - 11 WD 20 OG / - 11 WD 20 OG / - SS: Sandstraße WD: Weidendamm PS: Paulstraße LÄRMKONTOR GmbH 1/1 Anlage 3b

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

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