Forschungsprämie gemäß 108c EStG. Dr. Werner Pilgermair Fügen 24/10/13

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1 Forschungsprämie gemäß 108c EStG Dr. Werner Pilgermair Fügen 24/10/13 1

2 Forschungsprämie alt Entwicklung 108c EStG Erstmals eingeführt durch Konjunkturbelebungsgesetz 2002, In Kraft seit , zu Beginn 3% der Forschungsaufwendungen Insgesamt 9 Änderungen Forschungsprämie neu Wesentliche Änderung durch 1. Stabilitätsgesetz 2012 In Kraft seit (erstmalig für WJ, die 2012 beginnen), nunmehr 10% der Forschungsaufwendungen Motive waren Verbesserung der Qualitätskontrolle durch Einbindung der FFG Erhöhung der Rechtssicherheit durch förmliche Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzungen sind Forschung und Entwicklung im Inland (Betrieb oder Betriebsstätte) Systematisch, unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden Vermehrung des Wissenstandes Erarbeitung neuer Anwendungen dieses Wissenstandes Get2Gether 2013 Witisa Wirtschaftstreuhand 2

3 Bemessungsgrundlage Geregelt in Forschungsprämienverordnung, BGBl. II Nr. 515/2012 (vgl. auch EStR) Berücksichtigt werden können Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (inkl. Lohnnebenkosten und sonstige Personalaufwendungen) Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (bis hin zur Anschaffung von Grundstücken) Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben) Gemeinkosten, soweit der Forschung und experimentellen Entwicklung zuordenbar (zb Energie, Telekommunikation, Lohnbuchhaltung) Abzuziehen sind steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln Aufwendungen, die im Rahmen der Auftragsforschung weiterverrechnet wurden Get2Gether 2013 Witisa Wirtschaftstreuhand 3

4 Eigenbetriebliche Forschung - Varianten 1. Antrag auf Forschungsbestätigung Bestätigung des Finanzamtes nach 118a BAO, dass die Voraussetzungen der Prämie dem Grunde nach vorliegen Rechtssicherheit für mehrjährige Projekte (Bindungswirkung) Gutachten der FFG notwendig, Verwaltungskostenbeitrag Antrag auf Feststellung der Jahres-Bemessungsgrundlage Bestätigung des Finanzamtes nach 108c Abs. 9 EStG, dass die Bemessungsgrundlage für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr richtig ermittelt wurde Rechtssicherheit für mehrjährige Projekte (Bindungswirkung) Abhängig davon, ob bereits eine Forschungsbestätigung (Punkt 1.) eingeholt wurde, ist nur die Bestätigung eines WP erforderlich oder (auch) ein Gutachten der FFG 3. Regulärer Antrag auf Forschungsprämie Nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres, spätestens bis zur Rechtskraft des EStbzw. KÖSt-Bescheides Gutachten der FFG erforderlich Get2Gether 2013 Witisa Wirtschaftstreuhand 4

5 Eigenbetriebliche Forschung - Varianten Eigenbetriebliche Forschung Antrag auf Forschungsbestätigung gem. 118a BAO (Vorliegen der Prämienvoraussetzungen dem Grunde nach). Kosten: Antrag auf Feststellungsbescheid gem. 108c Abs. 8 EStG (über die Höhe der jahresbezogenen Bemessungsgrundlage) Weder Antrag auf Forschungsbestätigung noch auf Feststellung der jahresbezogenen Bemessungsgrundlage (regulärer Antrag) Gutachten der FFG erforderlich Wenn keine Forschungsbestätigung vorliegt: Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für die Prämie durch Gutachten der FFG Wenn Forschungsbestätigung vorliegt: Glaubhaftmachung der Übereinstimmung Gutachten der FFG erforderlich In jedem Fall Bestätigung durch WP erforderlich (richtige Ermittlung der Bemessungsgrundlage) Get2Gether 2013 Witisa Wirtschaftstreuhand 5

6 Auftragsforschung Voraussetzungen Höhe In Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung Beauftragung erfolgt im Inland (Betrieb oder Betriebsstätte) Auftragnehmer sind Einrichtungen und Unternehmen, die mit Forschungsaufgaben und experimentellen Entwicklungsaufgaben befasst sind ihren Sitz in der EU oder EWR haben nicht unter dem beherrschenden Einfluss des Auftraggebers stehen Keine doppelte Inanspruchnahme von eigenbetrieblicher Forschung und Auftragsforschung Maximal 1 Mio. Forschungsaufwendungen pro WJ berücksichtigbar (bisher ) Umfasst ein WJ weniger als 12 Monate (Rumpfwirtschaftsjahr), ist der Höchstbemessungsgrundlage nach angefangenen Monaten zu aliquotieren Get2Gether 2013 Witisa Wirtschaftstreuhand 6

7 Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen gerne auch an Dr. Werner Pilgermair Fügen 24/10/13 7

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