BUND DER VERSICHERTEN Offensiv für Versicherte GUT & GÜNSTIG. versichert.

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1 BUND DER VERSICHERTEN Offensiv für Versicherte GUT & GÜNSTIG versichert.

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3 LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, vermutlich sind auch Sie versichert. Zumindest eine Krankenversicherung muss jeder in Deutschland haben. Wer Auto fährt, benötigt zudem eine Kfz-Versicherung. Sie gehören also vermutlich zu den Versicherten, zu dem großen Kreis derjenigen, die regelmäßig Geld an Versicherungen zahlen. Ums Geld geht es in erster Linie auch den Versicherungsunternehmen. Das ist nicht verwerflich und auch ganz normal für ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen. Manchmal tun die Versicherungsunternehmen aber so, als wären sie gemeinnützige Organisationen, als wären sie selbstlos. Das stimmt nicht. Denn Gewinne wollen auch die Versicherungsunternehmen erzielen mit Ihrem Geld. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich schlaumachen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag setzen. Einige Verträge sollten Sie auf jeden Fall haben, etwa eine Haftpflichtversicherung. Andere können sinnvoll sein, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung, da kommt es aber auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Und schließlich gibt es auch noch so unsinnige Verträge, von denen man stets die Finger lassen sollte. Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre eine erste Hilfestellung geben, sich in Sachen Versicherungen zurechtzufinden. Manche Frage wird vielleicht noch offen bleiben. Dann sollten Sie sich unabhängige Beratung suchen, zum Beispiel als Mitglied beim BdV. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit besten Grüßen Axel Kleinlein

4 INHALTSVERZEICHNIS Bedarfsermittlung Haftpflichtversicherung Risikolebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Versicherungen rund ums Haus Hausratversicherung Kfz-Versicherung Rechtsschutzversicherung Reiseversicherungen

5 Krankenversicherung Private Krankenzusatzversicherungen Pflegeversicherung Kapitalversicherungen Staatlich geförderte Altersvorsorge Überflüssige Versicherungen Kündigungsmöglichkeiten Wichtige Kontaktdaten BdV Wer wir sind Impressum

6 BEDARFS- ERMITTLUNG LEGENDE +++ sehr wichtig ++ wichtig + weniger wichtig - unwichtig Hinweis: Welches Altersvorsorgeprodukt für Sie passend ist, hängt von vielen individuellen Faktoren, wie z. B. Ihren steuerlichen Voraussetzungen, ab. Daher kann eine solche Bewertung hier nicht vorgenommen werden.

7 BEDARFSERMITTLUNG +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung ++ Unfallversicherung + Hausratversicherung - Risikolebens-, Pflegezusatzversicherung SCHÜLER, STUDENTEN, AUSZUBILDENDE... sind bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung meist über die Eltern mitversichert. Dies gilt zumindest für die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung wenn Sie noch keine eigene Familie und keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Falls Sie außerhalb des Elternhauses Hausrat besitzen, lohnt sich der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung nur, wenn ein entsprechend hoher Wert vorhanden ist. Empfehlenswert ist auf jeden Fall der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, weil die Leistungen deutlich umfassender sind als die einer Unfallversicherung. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung ++ Unfall-, Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung - Risikolebensversicherung SINGLES... sollten vor allem eine Privathaftpflicht- sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Erst wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken. Können Sie keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit bekommen, sollten Sie eine Unfallversicherung mit einer höheren Versicherungssumme vereinbaren. Eine Risikolebensversicherung erübrigt sich, da Sie noch keine Hinterbliebenen abzusichern haben. Allerdings sollten Sie auch Ihren zukünftigen Bedarf berücksichtigen Familienabsicherung oder Absicherung eines Kredits. Wenn Sie schon einen eigenen Hausstand haben, sollten Sie über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. 5

8 +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung ++ Risikolebens-, Unfall-, Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung PAARE... benötigen für die Privathaftpflichtversicherung nur eine Police, weil da rüber beide Partner versichert sind. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung. Wichtig ist für jeden Partner auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die können Sie zusammen mit einer Risikolebensversicherung abschließen. Wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können Sie die Versicherungssumme der Unfallversicherung niedriger wählen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Unfall-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung PAARE MIT KINDERN... sollten zur gegenseitigen Absicherung eine Risikolebensversicherung abschließen. Am besten kombinieren Sie die mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die können Sie sinnvoll durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzen. Schützen Sie Ihre Kinder schon frühzeitig gegen die Folgen von Unfällen mit einer Unfallversicherung oder einer Kinderinvaliditätsversicherung. Die ist auch für Eltern durchaus vernünftig. Erst wenn diese Verträge sowie die private Haftpflicht unter Dach und Fach sind, ist eine Hausratversicherung ratsam. Als Eigenheimbesitzer gehört auch eine Wohngebäudeversicherung mit ins Versicherungspaket!

9 BEDARFSERMITTLUNG ALLEINERZIEHENDE... sichern sich ähnlich ab wie Paare mit Kindern. Um Ihren Lebensstandard auch dann zu bewahren, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, empfiehlt sich für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die man mit der Risikolebensversicherung sinnvoll kombinieren kann. Ihren Schutz können Sie noch mit einer separaten, privaten Pflegezusatzversicherung ergänzen. Für Ihre Kinder brauchen Sie eine Unfallversicherung oder Kinderinvaliditätsversicherung. Unverzichtbar für Sie ist die Privathaftpflichtversicherung. Erst danach sollten Sie an eine Hausratversicherung denken. Und als Eigenheimbesitzer gehört auch eine Wohngebäudeversicherung mit ins Versicherungspaket! +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Unfall-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung RENTNER UND PENSIONÄRE... haben das Berufsleben hinter sich. Um die Versorgung von Hinterbliebenen brauchen Sie sich nicht mehr zu kümmern. Zu Ihrer eigenen Absicherung ist eine Unfallversicherung ratsam. Auch auf die Privathaftpflichtversicherung verzichten Sie bitte nicht. Weil Ihnen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht reichen werden, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. Eigenheimbesitzer sollten auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen. +++ Haftpflicht-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausrat-, Unfall-, Pflegezusatzversicherung - Berufsunfähigkeits-, Risikolebensversicherung 7

10 HAFTPFLICHT

11 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Wenn Sie beim Nachbarn die Tasse vom Tisch stoßen, kostet das nicht die Welt. Verletzen Sie aber eine Person, müssen Sie möglicherweise lebenslang Rente zahlen. Das kann Sie finanziell ruinieren, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und mit Ihrem Einkommen, soweit es pfändbar ist. Ein Haftungsrisiko besteht auch dann, wenn Sie einen Hund, ein Pferd, eine Immobilie, einen Öltank oder ein Boot haben. Die entsprechenden Haftpflichtversicherungen gehören daher zu jenen Policen, die Sie unbedingt haben sollten. PRIVATHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Sie tritt für alle Schäden ein, für die Sie haftungsrechtlich verantwortlich sind. Am besten vereinbaren Sie eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Prämien sparen können Sie durch eine Selbstbeteiligung. Die Police gilt normalerweise auch für Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Ihre Kinder. Für die Kinder zahlt die Versicherung nur, solange diese unverheiratet sind und die erste Berufsausbildung oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben. Für Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es die Möglichkeit, sich mit nur einem Vertrag zu versichern. Zwei Verträge wären jedoch von Vorteil, wenn sich die Lebensgefährten untereinander fahrlässig einen Schaden zufügen. Übrigens: Sie haben Kinder unter sieben Jahren? Diese können nach einem Schadensfall nicht zur Haftung herangezogen werden. Und im Straßenverkehr sind sie erst ab zehn Jahren verantwortlich, wenn sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben. Geschädigte können sich allenfalls an Sie halten. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt haben, sind Sie nicht schadensersatzpflichtig dann muss auch Ihr Versicherer nicht zahlen. Er wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche auf Schadenersatz ab auch vor Gericht. Viele Verträge leisten aber auch in Fällen, in denen Ihr Kind nicht haftet, um beispielsweise das gute Verhältnis zum Nachbarn nicht zu belasten. Achten Sie also auf den Einschluss der Deliktunfähigkeit von Kindern. DIENST- ODER AMTSHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Sie sind Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst? Dann können Sie gegen Zuschlag eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen. So sichern Sie sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche Ihres Dienstherrn ab. Solche Regressansprüche können bestehen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. 9

12 VERMÖGENSSCHADENHAFT- PFLICHTVERSICHERUNG Sie wollen sich als Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gegen Regressansprüche Ihres Dienstherrn bei Vermögensschäden schützen? Dann hilft Ihnen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Solche Forderungen drohen Ihnen beispielsweise, wenn Sie eine Frist versäumen oder Gebühren falsch erheben. HAUS- UND GRUNDBESITZER- HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Als Grundstücks- oder Hauseigentümer müssen Sie alles dafür tun, damit von Ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht. Werden andere Menschen verletzt, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, haften Sie dafür. Dazu zählt etwa die Streu- und Reinigungspflicht. Berechtigte Ansprüche werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bezahlt und unberechtigte für Sie abgewehrt. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauchen Sie, wenn Sie Ihr Haus nicht ausschließlich selbst bewohnen oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Haben Sie eine Eigentumswohnung, hilft Ihnen eine solche Versicherung bei Risiken aus dem Gemeinschaftseigentum, für die Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht eintritt. BdV-TIPP Bewohnen Sie und Ihre Familie Ihr Einfamilienhaus allein, reicht die Privathaftpflichtversicherung meist aus. TIERHALTERHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Für Schäden, die Ihr Hund oder Pferd anrichtet, müssen Sie selbst dann haften, wenn Sie keine Schuld trifft. Deshalb brauchen Sie dringend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. In den meisten Bundesländern besteht eine Pflicht (teilweise beschränkt auf bestimmte gefährliche Rassen) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. BdV-TIPP Sie haben nur eine Katze oder ein anderes zahmes Kleintier? Die sind über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. ÖLTANKHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Wenn Sie einen Heizöltank haben, dann empfiehlt sich eine Öltankhaftpflichtversicherung. Läuft nämlich Heizöl ins Erdreich, verunreinigt das sowohl Gewässer als auch Grundwasser, und das kann teuer werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach

13 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG dem Fassungsvermögen Ihres Tanks und seiner Lage. BdV-TIPP Falls Ihre private Haftpflichtversicherung dafür nicht ausreicht, brauchen Sie eine Surfbretthaftpflichtversicherung. Die zahlt, wenn Sie mal vom Kurs abkommen und einen Schaden anrichten. Oftmals sind Öltanks eines bestimmten Fassungsvermögens beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Fragen Sie Ihren Versicherer danach. BOOTS-/SURFBRETTHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Als Freizeitkapitän sollten Sie eine Bootshaftpflichtversicherung an Bord haben. Die springt ein, wenn Sie beispielsweise beim Anlegen statt des Pollers das Nachbarboot treffen. Auch wenn Sie als begeisterter Surfer aufs Brett steigen, sollten Sie das nicht ohne Versicherungsschutz tun. BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Haftpflichtversicherung. 11

14 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

15 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG Wenn Sie Ihre Familie im Falle Ihres Todes zumindest wirtschaftlich gut absichern wollen, können Sie das am besten mit einer Risikolebensversicherung. Dabei legen Sie mit Bedacht die Versicherungssumme und Laufzeit fest. Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie innerhalb der Vertragslaufzeit versterben. Begünstigen können Sie jeden: Angehörige, Freunde oder Partner. Wenn Sie es wünschen, wird die Versicherungssumme auch an eine Institution wie beispielsweise eine Kirche oder andere karitative Einrichtungen ausbezahlt. Beachten Sie bei der Versicherungssumme Ihre wirtschaftliche und familiäre Lage. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, sollte die Versicherungssumme höher sein. Sinnvoll ist auch die Absicherung von Immobilienkrediten. Zumindest sollte Ihr Tod Ihre Familie nicht dazu zwingen, Ihre Immobilie übereilt zu verkaufen, weil die Tilgung des Kredits nicht mehr möglich ist. Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist. Stehen Ihre Kinder früher als Sie dachten auf eigenen Beinen oder hat sich Ihr Bedarf aus anderen Gründen reduziert, dann können Sie die Versicherungssumme senken oder den Vertrag kündigen. Eine Verlängerung der Laufzeit hingegen ist nur dann möglich, wenn das vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Und auch eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssummen kommt meist nur dann in Betracht, wenn die erneute Gesundheitsprüfung positiv ausgeht. Die Bedingungen der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich kaum. Sie können sich also vor allem an der Beitragshöhe orientieren. Sinnvoll ist allerdings der Einschluss einer Erhöhungsoption. Dann können Sie nach bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Wählen Sie als Form der Überschussbeteiligung die Sofortgewinnbeteiligung. Diese reduziert den Beitrag, den Sie tatsächlich zahlen müssen. Sonst werden die Überschüsse dazu verwendet, die Todesfallleistung zu erhöhen. Diese sollten Sie jedoch von vornherein hinreichend hoch abgeschlossen haben. Wichtig: die richtige Absicherung. 13

16 BdV-TIPP Sparen Sie Erbschaftssteuer. Besonders interessant ist das für eheähnliche Gemeinschaften, weil diese nur einen geringen Freibetrag haben. So lösen Sie das Problem: Er ist versicherte Person, sie ist Versicherungsnehmerin mit Bezugsberechtigung. Stirbt er, bekommt sie das Geld. Fazit: In diesem Fall geht der Fiskus leer aus, weil die Versicherungsnehmerin zugleich Bezugsberechtigte ist und nicht als Erbin die Todesfallleistung bekommt. Das gilt auch, wenn er Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter und sie Versicherte ist.

17 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG RISIKOLEBENSVERSICHERUNG AUF ZWEI LEBEN Diese Möglichkeit sollten Sie kennen: Versichert sind zwei Personen. Das können beispielsweise Sie und Ihr Lebens- oder Geschäftspartner sein. Diese Versicherung ist günstiger als zwei selbstständige Verträge. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn einer von Ihnen beiden stirbt. Achtung: Der überlebende Partner hat danach keinen Versicherungsschutz mehr. RISIKOLEBENSVERSICHERUNG MIT FALLENDER VERSICHERUNGS- SUMME Diese besondere Form der Risikolebensversicherung wird häufig im Zusammenhang mit der Absicherung einer Baufinanzierung oder anderen Finanzierungen genutzt. Daher wird sie auch häufig Restschuldversicherung oder Bauspar-Risikolebensversicherung genannt. Bei ihr reduziert sich die Versicherungssumme während der Laufzeit regelmäßig. Am Ende des Vertrages ist sie bei Null angekommen. Damit können Sie sinnvoll Kredite absichern. Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Modellen: Bei der Vertragsform linear fallend reduziert sich die Summe periodisch um einen festen Betrag. Dabei gibt es jedoch den Nachteil, dass es vorübergehend zu einer Differenz zwischen der Restschuld und der Versicherungssumme kommen kann. Als weitere Variante gibt es die Lösung angepasst an die Restschuld (annuitätisch-fallend). Hier orientiert sich die Assekuranz an Zins- und Tilgungssatz des Kredites. BdV-TIPP Bevor Sie eine Risikolebensversicherung über Ihr Kreditinstitut abschließen, prüfen Sie, ob eine Risikolebensversicherung bei einem anderen Anbieter günstiger ist. Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Risikolebensversicherung. 15

18 BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG

19 BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter Gesundheit eine Police abschließen. Das ist häufig ab dem 15. Lebensjahr möglich. Falls Sie sich später dafür entscheiden, erschweren Erkrankungen vielleicht die Annahme des Antrages oder verhindern sie sogar. Andererseits ist die Absicherung eines Schülers teuer. Wer keinen handwerklichen Beruf anstrebt, sollte die BU mit Ausbildungsbeginn abschließen. Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrechterhalten soll. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind unzureichend oder schwer zu bekommen. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbstständige haben ohnehin meist keinen Anspruch. Die Vertragslaufzeit sollte bis zum Ende des Erwerbslebens reichen. Für viele ist das heute das 67. Lebensjahr. Entscheiden Sie sich für eine kürzere Laufzeit und möchten diese nachträglich verlängern, ist dies nur dann möglich, wenn das vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Häufig ist die Verlängerung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Höhe Ihrer BU-Rente sollte sich aus Ihren monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.) abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus Ihrem Arbeitseinkommen stammen, zusammensetzen. Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Gehaltssteigerung auszugleichen, vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik. Dadurch erhöhen sich BU-Rente und Beitrag. Auch im Leistungsfall (Eintritt der BdV-TIPP Die BU können Sie entweder separat oder als Zusatz zu einer Risikolebensversicherung abschließen. Diese Kombination kann in Einzelfällen günstiger als die einzelvertragliche BU sein. Wählen Sie in diesem Fall die Todesfallsumme so gering wie möglich. Nicht zu empfehlen ist eine Lösung, die eine BU als Zusatz zu einer kapitalbildenden Versicherung vorsieht oder zu Altersvorsorgeprodukten wie einer Rürup-Rente oder zu einer Direktversicherung (zumindest in der Regel). 17

20 Berufsunfähigkeit) sollte eine Leistungsdynamik vereinbart sein. So kann die schleichende Entwertung der BU-Rente durch Inflation ausgeglichen werden. Hierdurch kann sich allerdings der Beitrag erhöhen. Sie sind Beamter? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, sind Sie nicht immer auch gleich berufsunfähig. In einem solchen Fall würden Sie keine Leistungen aus der BU bekommen. Sie können aber eine Rente beziehen, wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Allerdings müssen Sie das über die besondere Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert haben. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an. Worauf Sie bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, finden Sie in unserem Merkblatt unter: Berufsunfähigkeit

21 BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung. 19

22 UNFALLVERSICHERUNG

23 UNFALLVERSICHERUNG Manchmal reicht schon ein Sturz von der Leiter, um in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Niemand von uns ist davor sicher, zu verunglücken. Die Unfallversicherung leistet bei bleibenden Invaliditäten und soll in erster Linie den Kapitalbedarf zum Beispiel für Umbaumaßnahmen von Auto oder Wohnung, zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien, Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung abdecken. Können Sie diese Kosten selbst tragen, benötigen Sie keine Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist wenig geeignet, um den Verlust der Arbeitskraft finanziell abzufedern. Dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Denn anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie bei der Unfallversicherung keine vorher fest vereinbarte Leistung. Ihnen wird vielmehr ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt. Der richtet sich nach dem Grad Ihrer Invalidität. Diese bemisst sich nach der sogenannten Gliedertaxe, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen feste Prozentsätze vorsieht. Wenn Sie etwa ein Auge verlieren, liegt Ihre Invalidität bei 50 Prozent. Die Gliedertaxe kann jedoch sowohl bei den Anbietern variieren, als auch in den jeweiligen Tarifen. Vereinbaren Sie eine angemessene Invaliditätsgrundsumme. Junge Menschen, Hausfrauen und -männer sollten mindestens Euro veranschlagen. Falls Sie Ernährer Ihrer Familie sind, könnten Sie die Summe nach Ihrem Alter und Ihrem Einkommen festlegen. Sie können dazu als Faustregel anwenden 30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen 40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen 50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen Zusätzlich sollten Sie eine Progression vereinbaren. Üblicherweise setzt diese ab 25 Prozent Invaliditätsgrad ein. Durch die Progression steigt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise an. Wir empfehlen Ihnen eine Progression von 225 bis 300 Prozent bei Vollinvalidität. Eine höhere Progression ist nicht zweckmäßig, da das Verhältnis von Grundsumme und Höchstsumme sonst in keinem optimalen Verhältnis mehr steht. Erfahrungsgemäß liegen 21

24 viele Unfallschäden im Invaliditätsbereich unter 50 Prozent. Sie haben schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann können Sie die Invaliditätssumme entsprechend reduzieren und eventuell auf eine Progression verzichten. BdV-TIPP Von einer Dynamik oder anderen Extras wie Unfalltagegeld, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld raten wir ab! Sie sollten zusätzlich eine kleine Todesfallsumme berücksichtigen. Empfehlenswert ist eine Todesfallsumme von zehn Prozent der Grundsumme, mindestens aber Euro. Der Grund: Bei einer schweren Unfallinvalidität im ersten Jahr nach dem Unfall wird eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet. Zum Thema Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr blättern Sie bitte weiter und lesen das Kapitel Überflüssige Versicherungen. ABSICHERUNG VON KINDERN Den umfassendsten Schutz bietet grundsätzlich eine Kinderinvaliditätsversicherung. Denn sie leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei schwerer Krankheit. Solche Tarife sind allerdings sehr teuer. Wer sich das nicht leisten möchte, sollte zumindest eine Kinderunfallversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz durch eine Kinderinvaliditätsversicherung ist aber unvollständig und eingeschränkt. Psychosen, Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sind bei den meisten Anbietern ausgeschlossen. Führen beispielsweise Essstörungen oder Autismus zur Invalidität, wird keine Versicherungsleistung erbracht. Das erste Lebensjahr des Kindes ist bei den meisten Anbietern nicht versicherbar. Somit bleibt vielen Eltern, die mit der Kinderversicherung zumindest finanzielle Sicherheit suchen, ein wesentlicher Teil des Invaliditätsrisikos erhalten. Drei Varianten der Absicherung bei Invalidität werden angeboten: lebenslange Rentenzahlung, Einmalzahlung, Kombination aus beidem. Messen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht an der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Unglücks, sondern an der Schwere der Folgen. Betroffen von Invalidität nutzt es nämlich gar nichts, dass Sie von einem statistisch betrachtet unwahrscheinlichen Schicksal ereilt werden. Dennoch lohnt ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Denn die von den Versicherungen

25 UNFALLVERSICHERUNG in ihrer Werbung häufig genannten erschreckenden Krankheiten lassen zwar Elternherzen stillstehen, sind aber als Ursache von dauerhafter, schwerer Invalidität selten. UNFALLVERSICHERUNG FÜR SENIOREN Für den Abschluss oder die Aufrechterhaltung einer Unfallversicherung im Ruhestand spricht: Sportliche Aktivitäten stehen an der Tagesordnung und erhöhen so die Unfallgefahr. Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit, nicht am Arbeitsplatz. Unfallinvalidität kann hohe Kosten verursachen. Gegen eine Unfallversicherung spricht: Eine finanzielle Lücke im Sinne einer Einkommenseinbuße kann nicht mehr entstehen, da die Rentenzahlung weiter erfolgt. Da altersbedingte Erkrankungen häufig ursächlich für den Grad der Invalidität nach einem Unfall sein können, kann der Versicherer die Leistung der Unfallversicherung entsprechend kürzen. Dieser Aspekt enthält hohes Streitpotential. Klarstellung: Es besteht ein uneingeschränkter Leistungsanspruch bei altersbedingtem typischen, normalen Verschleißzustand. BdV-TIPP Vorsicht vor Verträgen, die Leistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlen. Spezielle Unfallversicherungen für Senioren mit Assistance-Leistungen sind eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Dienstleistungen für die häusliche Betreuung oder auch Pflegeleistungen. Über den herkömmlichen Schutz einer Unfallversicherung hinaus organisiert die Versicherung für den Kunden Dienstleistungen. Achten Sie darauf, dass der Versicherer nicht nur die Vermittlung dieser Assistance-Leistungen übernimmt, sondern auch deren Kosten. Schauen Sie auch, für welchen Zeitraum nach dem Unfall die Hilfsleistungen gewährt werden. BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Unfallversicherung. 23

26 VERSICHERUNGEN RUND UMS HAUS

27 VERSICHERUNGEN RUND UMS HAUS Ein Haus ist die wichtigste Investition einer Familie. Sie bedeutet finanzielle Verpflichtungen für viele Jahre. Die damit verbundenen Risiken können schwerwiegende Folgen haben. In vielen Fällen hilft die richtige Versicherung. Informieren Sie sich daher hier, wie Sie sich am besten vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung absichern können. WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG Für Ihr Haus brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Zwar zwingt Sie dazu niemand, aber sie ist dringend zu empfehlen. Bei einer Baufinanzierung bestehen die Banken meistens auf eine solche Police. Damit ist Ihr Zuhause bei Brand, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasserschäden versichert. Ersetzt wird nach einem Schadensfall schlimmstenfalls sogar das komplette Gebäude und alles, was innen und außen fest angebracht ist. Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Denn verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, darf der Versicherer je nach Schwere Ihrer Schuld die Leistungen kürzen. Das trifft zu, wenn Sie beispielsweise eine Herdplatte nicht ausschalten und Ihr Haus abbrennt. BdV-TIPP Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser müssen Sie in die Police extra eintragen lassen. Denken Sie auch daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten mitversichern zu lassen. Bestehen Sie beim Abschluss darauf, dass Ihr Vertrag den Passus gleitende Neuwertversicherung beinhaltet. Dann wird Ihr Haus nämlich nach dem aktuellen Stand der Baukosten wiederaufgebaut, unabhängig davon, wie alt es vorher war. Um Entschädigungsleistungen jährlich den Baupreisentwicklungen anzupassen, wird der Wiederaufbauwert in einen Versicherungswert 1914 umgerechnet. Darauf basierend werden die Preissteigerungen in der Bauwirtschaft Jahr für Jahr hinzugerechnet. Unterm Strich steht der aktuelle Wiederaufbauwert des Gebäudes. Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück Euro gekostet. Um den Wert von 1914 bei Beantragung des Versicherungsschutzes zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund Mark. 25

28 Falls nun im Jahr 2015 Ihr Haus abbrennt, wird der Versicherungswert 1914 mit dem Baukostenindex für dieses Jahr multipliziert (2015 = 13,10). Das Ergebnis ist der Wiederaufbauwert: x 13,10 = Euro. Diese Summe erhalten Sie für den Neubau. Immer mehr Versicherer gehen dazu über, den Wert nach der Wohnfläche oder dem umbauten Raum zu berechnen. Bei diesem Berechnungsmodell gibt es meist keine Summenbegrenzung für eine Höchstentschädigung. ELEMENTARSCHADEN- VERSICHERUNG Gegen Leitungswasserschäden ist Ihr Eigenheim versichert, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Was passiert aber, wenn das Wasser sintflutartig von oben oder aus dem nahegelegenen Fluss in Ihr Haus eindringt? Da hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Doch die ist nicht für jeden zu haben. Wohnen Sie in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet, dürfte es schwer werden, eine solche Police zu bekommen. BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung Glück im Unglück haben die Verbraucher im östlichen Teil Deutschlands, die noch eine originale Haushaltsversicherung aus DDR-Zeiten haben. Diese auch heute noch gültige Versicherung beinhaltet so etwas wie den Schutz gegen elementare Schäden. Die Elementarschadenversicherung ist ein ergänzender Vertrag zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden ab, die durch folgende Gefahren entstehen: Überschwemmung (allerdings nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Oft sind auch Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert. Lassen Sie sich aber von den Ausschlusskriterien nicht gleich abschrecken. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer auf jeden Fall nach. VERSICHERUNGEN FÜR BAUVORHABEN Damit Sie als Bauherr nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie vorbeugen. Sie haben dazu einige wichtige Versicherungsmöglichkeiten. Wir verraten Ihnen hier, welche. Dabei haben wir nicht nur den Bau vom Keller bis zum Dachfirst im Blick. Auch für An-, Um- und Ausbauten haben wir die passenden Vorschläge.

29 VERSICHERUNGEN RUND UMS HAUS Bauherrenhaftpflichtversicherung Als Bauherr müssen Sie für alle von Ihrem Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen, solange dafür kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann. Die Haftung beginnt bereits mit Vertrags abschluss beim Architekten oder mit der Planung durch den Bauingenieur. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme sollten Sie bei mindestens fünf Millionen Euro festlegen. BdV-TIPP Kleinere Bauvorhaben sind bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Überschreiten Sie die ver einbarte Bausumme, entfällt die Mitversicherung und Sie benötigen eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bauen verpflichtet. 27

30 Feuerversicherung für den Rohbau Die Versicherung sollte zu Baubeginn abgeschlossen sein und ab diesem Zeitpunkt gelten. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Nicht versichert sind Baustoffe und Bauteile, die noch nicht eingebaut wurden. BdV-TIPP Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Sie häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn Sie bei Ihrer Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald Sie die Be zugsfertigkeit gemeldet haben. Bauwesen-/Bauleistungsversicherung Durch diese Versicherung können Sie unvorhergesehene Schäden versichern. Dazu zählen Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen sowie an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen. Deckungserweiterungen um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Feuer sind möglich.

31 VERSICHERUNGEN RUND UMS HAUS BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zu Versicherungen rund ums Haus. 29

32 HAUSRATVERSICHERUNG

33 HAUSRATVERSICHERUNG Plötzlich steht Ihr Haus lichterloh in Flammen. Nachdem die Feuerwehr ihre Arbeit getan hat, ist von Ihrem Hab und Gut nur noch Asche übrig. Kaum einer kann so einen Schaden selbst bezahlen. Um sich vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, ist eine Hausratversicherung empfehlenswert. Nach einem Schaden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl überweist Ihnen die Gesellschaft das erforderliche Geld, damit Sie die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen oder reparieren lassen können. Versichert ist Ihr Hab und Gut vom Möbelstück bis hin zur Bekleidung und zwar zum Neuwert. Das bedeutet, Sie können sich Ihre Sachen komplett neu anschaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrates entspricht. Hier macht es Ihnen der Versicherer leicht. Sie können pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Versicherungssumme vereinbaren. Diese beträgt üblicherweise 650 Euro. Im Gegenzug garantiert Ihnen der Versicherer, dass Sie nicht unterversichert sind. Dafür ist allerdings erforderlich, dass die Quadratmeteranzahl der Wohnfläche richtig ermittelt und angeben wird. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wohnfläche und die Versicherungssumme nach diesem Modell nicht zusammenpassen, dann können Sie den Wert Ihres Hausrates auch individuell bestimmen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Ihr Hausrat einen hohen Wert hat und sie eine kleine Wohnung besitzen. Hierzu fertigen Sie eine Liste an, in der Sie alle Ihre Hausratgegenstände zum Wiederbeschaffungswert auflisten. Bitte gehen Sie hierbei sehr präzise vor, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Denn versichern sie z. B. nur BdV-TIPP Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Denn verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, darf der Ver sicherer je nach Schwere Ihrer Schuld Abschläge bei den Leistungen vornehmen. Das trifft zu, wenn Sie beispielsweise einen Einbruch begünstigen, indem Sie Ihr Fenster auf Kipp stehen lassen. die Hälfte des tatsächlichen Wertes, dann erhalten Sie bei jedem Schaden auch nur 50 Prozent erstattet. Versichern Sie eine höhere Summe, als Ihr Hausrat wert ist, ist die Schadensleistung trotzdem auf den Hausratwert begrenzt und Sie zahlen eine unnötig hohe Prämie. 31

34 Das sollten Sie für den Schadensfall wissen: Veranlassen Sie sofort alle notwendigen Schritte zur Schadensabwehr oder -minderung. Sie müssen der Gesellschaft einen Schaden unverzüglich melden. Bewahren Sie die Reste ausgebauter, zerstörter oder defekter Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherungsgesellschaft auf. Fertigen Sie für den Versicherer eine möglichst detaillierte Aufstellung des betroffenen Hausrates an. Falls Sie noch Kaufbelege besitzen oder vor dem Schadensfall Video- oder Fotomaterial Ihres Eigentums angefertigt haben, sollten Sie das der Auflistung hinzufügen. Auch Zeugen, die etwas über Ihr Hab und Gut sagen können, sind hilfreich. Wichtig: Im Schadensfall sind Sie als Versicherungsnehmer beweispflichtig. Deshalb sollten Sie Belege über wertvolle Gegenstände getrennt vom Hausrat, am besten sogar außerhalb der Wohnung, aufbewahren. Ein Bankschließfach wäre zum Beispiel ein sicherer Ort. Um den Versicherungsschutz generell nicht zu gefährden, melden Sie der Gesellschaft jede Gefahrerhöhung. Das kann zum Beispiel ein Gerüst an Ihrem Haus sein. ELEMENTARSCHADEN- VERSICHERUNG Wenn Ihr Hausrat durch Überschwemmung (allerdings nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbruch oder Lawinen beschädigt wird und ersetzt werden muss, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Sie ist ein Zusatz zur Hausratversicherung. Oft sind auch Rückstauschäden mitversichert. GLASVERSICHERUNG Die Glasversicherung tritt bei Beschädigung oder Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasung ein. Schrammen oder Oberflächenbeschädigungen werden nicht vom Versicherungsschutz erfasst, ebenso wenig wie Undichtigkeiten an Glaskonstruktionen. Meistens dürfte es für Sie günstiger sein, einen Schaden selbst zu regulieren, statt jahrelang hohe Beiträge zu bezahlen. Eine zerbrochene Fensterscheibe bringt Sie nicht gleich in Existenznot. Haben Sie aber großflächige Fenster oder einen geräumigen Wintergarten, kann sich eine Glasversicherung für Sie rechnen. BdV-TIPP Wenn Sie Ceran-Felder, Aquarien und Terrarien mitversichern wollen, kostet das meistens extra.

35 HAUSRATVERSICHERUNG FAHRRADVERSICHERUNG Wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen, kann eine Fahrradversicherung interessant sein. Ihr Rad ist zwar auch über die Hausratversicherung versichert, wenn es bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen wird. Stellen Sie es jedoch abgeschlossen im Freien ab und es wird dennoch entwendet, zahlt der Versicherer nicht. Sie können das Rad aber für einen Beitragszuschlag gegen den einfachen Diebstahl mit bis zu drei Prozent der Versicherungssumme versichern. Sehr teure Räder können auch mit einer separaten Police abgesichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst nicht allein das Diebstahlrisiko. Die Police beinhaltet oft auch Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Solche Policen sind jedoch sehr teuer. BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zu Hausrat- und den Zusatzversicherungen. 33

36 KFZ-VERSICHERUNG

37 KFZ-VERSICHERUNG Bei der Kfz-Versicherung müssen Sie zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterscheiden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorge schrieben. Die Kaskoversicherungen sind dagegen freiwillig. Außerdem bieten die Gesellschaften weiteren Versiche rungsschutz rund ums Auto an. KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kfz ist verpflichtet, diese abzuschließen. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen und durch den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer verursacht worden sind. Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob die gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Berechtigte Ansprüche befriedigt er, unberechtigte Ansprüche wehrt er für den Versicherungsnehmer ab notfalls sogar vor Gericht. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen betragen mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Bedenken Sie, dass bei Personenschäden möglicherweise lebenslange Renten bezahlt werden müssen. Das kann sehr teuer werden. BdV-TIPP Melden Sie jede Veränderung, etwa wenn Sie mehr Kilometer zurücklegen. Wenn Sie Änderungen nicht melden, drohen Ihnen nicht nur Rabattverluste, sondern auch Vertragsstrafen. Empfehlenswert ist daher die Vereinbarung einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal (Personenschäden sind je Schadensereignis/Unfall begrenzt auf 8 bis 15 Millionen Euro). Die Höhe der Prämie für die Kfz-Versicherung hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel: Fahrzeugart und -typ Beitragssatz nach Anzahl der schadensfreien Jahre (Schadensfreiheitsklasse) jährliche Fahrleistung Nutzerkreis (wer und wie alt) Regional- und Typklasse Sie sind Fahranfänger? Dann steigen Sie mit der Schadensfreiheitsklasse Null (SF0) ein, die nach neuer Regelung 100 Prozent ausmacht. Der Beitrag kann aber gesenkt werden, wenn das Fahrzeug bei der Gesellschaft der Eltern oder als deren Zweitwagen versichert wird. Gelegentlich 35

38 gibt es Nachlässe für diejenigen, die vorher ein Moped, Mofa oder Motorrad unfallfrei gefahren haben. Falls Sie noch keinen Schadensfreiheitsrabatt haben, können weitere Voraussetzungen zu einer günstigeren Einstufung führen: Ihr Ehepartner hat einen Pkw versichert. Oder Sie haben Ihren Führerschein seit mindestens drei Jahren. Noch besser für Sie ist es, wenn Sie den Schadensfreiheitsrabatt von jemandem übernehmen können, der sein Fahrzeug nicht mehr benötigt. Bedingung ist aber, dass Sie dieses Fahrzeug auch genutzt haben. Außerdem muss zwischen ihnen üblicherweise ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (Kind, Eltern und Geschwister) bestehen. KASKOVERSICHERUNGEN Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen: Teilkasko und Vollkasko. Sie ersetzen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Vollkasko ist BdV-TIPP angemessen für Neuwagen und für hochwertige Fahrzeuge. Empfehlenswert ist sie, wenn das Auto mit einem Kredit finanziert oder geleast wird. In der Teilkasko ist der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges versichert. Über einen Abschluss sollten Sie nachdenken, wenn Sie sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug nicht aus frei verfügbaren Mitteln beschaffen können. Aus diesem Grund kann sich auch bei älteren Fahrzeugen noch eine Kaskoversicherung lohnen. Sie sollten vor dem Abschluss der Versicherung prüfen, ob die Beiträge in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeuges stehen. In der Teilkaskoversicherung sind Beschädigung, Zerstörung sowie der Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Fahrzeugteile versichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch / Steinschlag, Marderbisse oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung. In der Vollkaskoversicherung gibt es anders als in der Teilkaskoversicherung Schadensfreiheitsklassen. Bei vielen schadensfreien Jahren kann der Beitrag der Vollkasko ähnlich hoch, manchmal sogar auch niedriger sein als bei der Teilkasko.

39 KFZ-VERSICHERUNG Die Vollkaskoversicherung umfasst den Schutz der Teilkasko und darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle, bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder bei mut- und böswilliger Beschädigung durch Fremde (Vandalismus). Mit dem Argument der Beitragssenkung offerieren viele Versicherer eine so genannte Werkstattbindung. Bei Kaskoschäden schreibt Ihnen die Gesellschaft dann genau vor, in welche ihrer Partnerwerkstätten Sie zu fahren haben. Das kann durchaus Nachteile für Sie haben, etwa bei Leasingfahrzeugen oder in Garantiefragen. WELCHE ZUSÄTZLICHE AB- SICHERUNG LOHNT SICH? Ein Schutzbrief kann für Vielfahrer interessant sein. Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub? Prüfen Sie, welchen Schutz Sie bei Pannen und Unfällen dort schon haben oder abschließen können. Gut versichert im Straßenverkehr. Sie reisen gern und viel ins Ausland? Dann kann es vorkommen, dass Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Wenn die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht ausreichen, müssen Sie den verbleibenden Schaden selbst tragen. Sie können sich gegen das Restrisiko durch den Abschluss eines Auslandsschadensschutzes bei Ihrem Kfz-Versicherer absichern. Er übernimmt im Schadensfall die komplette Korrespondenz mit dem ausländischen Unfallgegner und dessen Versicherung. Durch den Auslandsschadensschutz werden Sie so gestellt, als wären Sie in einen unverschuldeten Unfall in Deutschland verwickelt. Der Vorteil der Regulierung des Restbetrages über die Vollkaskoversicherung liegt darin, dass bei dem Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt und auch keine Selbstbeteiligung zu tragen ist. 37

40 BdV-TIPP Fragen Sie Ihren Versicherer vor Antritt der Reise, ob der Schutz in dem Land gilt, in das Sie reisen möchten. Die Fahrerschutzversicherung kann nur als Zusatz zu Ihrer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sie ist sowohl Unfallversicherung als auch Schadensversicherung und schützt den berechtigten Fahrer eines Kfz vor den Folgen eigener Personenschäden nach einem Unfall, bei dem er das Kfz gelenkt hat. Nicht versichert ist ein Unfall, der passiert, während sich der Fahrer außerhalb des Kfz aufgehalten hat (Tanken, Beund Entladen, Eiskratzen, Aufstellen eines Warndreiecks, etc.). Die Versicherung kann je nach Tarif Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, unfallbedingte Folgekosten, den behindertengerechten Umbau der Wohnung sowie Leistungen für Hinterbliebene umfassen. Anders als bei der Unfallversicherung erstattet der Versicherer aber keine feste, zuvor vereinbarte Versicherungssumme. Vielmehr leistet er bis zur einer vereinbarten Höchstgrenze eine Entschädigung für den konkret eingetretenen Schaden. In der Insassenunfallversicherung sind Mitfahrer versichert, die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Eine solche Police ist überflüssig, weil berechtigte Ansprüche bereits durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt werden. Verursacht ein anderer den Schaden, tritt dessen Versicherung ein. Rabattschutz Ist ein belastender Schaden eingetreten, bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadensfreiheitsklasse. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung. Was dringend zu beachten ist: Bei einem Versichererwechsel wird dem Nachversicherer nur der Schadensfreiheitsrabatt bestätigt, der ohne Rabattschutz erfahren wurde. Es wird somit eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes beim neuen Kfz-Versicherer vorgenommen.

41 KFZ-VERSICHERUNG BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Kfz-Versicherung. Nutzen Sie auf unserer Internetseite unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um individuell einen guten und günstigen Kfz- Anbieter zu finden ( Kfz-Versicherungsvergleich). 39

42 RECHTSSCHUTZ- VERSICHERUNG

43 RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Recht haben ist die eine, recht bekommen die andere Seite der Medaille. Juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist meistens teuer. Dennoch: Eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie erst abschließen, wenn Sie alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen haben. Etwas anders liegt der Fall, wenn Sie sehr viel mit dem Auto unterwegs sind oder Ihnen am Arbeitsplatz Probleme drohen. Dann ist eine Verkehrs- oder Berufsrechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz durchaus anzuraten. Außer diesen Versicherungen gibt es auch Verträge zum Fahrer-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihre privaten Interessen vor Gericht durchsetzen wollen. Ihre Versicherung übernimmt dabei Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten. BdV-TIPP Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, vereinbaren Sie eine hohe Selbstbeteiligung. Das reduziert Ihren Beitrag. Außerdem sollten Sie Ihre Police nur für kostspielige Auseinandersetzungen nutzen. Sie können trotz Rechtsschutzversicherung aber nicht wegen jeden Ärgernisses vor Gericht ziehen. Nicht versichert sind beispielsweise das Familien- und Erbrecht (häufig mit Ausnahme der ersten Beratung oder einem Zuschuss für ein Mediationsverfahren) und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Keine Chance auf Kostenübernahme gibt es, wenn sich der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die Wartezeit fällt. Die Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen beträgt für viele Leistungsarten meist drei Monate d. h. erst nach Ablauf der Frist beginnt der Versicherungsschutz. Ausnahme: Ist ein Versicherungsfall unvorhersehbar (wie zum Beispiel im Verkehrsrecht), entfällt die Wartezeit. Selbst bezahlen müssen Sie außerdem eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der Sie in einem Strafoder Zivilprozess verurteilt worden sind. Die Rechtsschutzversicherung leistet in solchen Fällen nicht. BdV-TIPP Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Rechtsschutzversicherung. 41

44 REISEVERSICHERUNGEN

45 REISEVERSICHERUNGEN Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen hoffentlich nur Gutes. Vor Reiseantritt sollten Sie daher stets Ihren Auslandsreiseversicherungsschutz prüfen. Gut versichert verreist es sich wesentlich sorgloser, als ohne Schutz. Welche Versicherungen wichtig sind, lesen Sie hier: AUSLANDSREISEKRANKEN- VERSICHERUNG Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört. Denn sie übernimmt die gegebenenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Auslandsreise krank werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie zwar in den meisten europäischen Ländern einsetzen, wenn Sie dort zum Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus gehen. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse allenfalls die Behandlungskosten in der üblichen Höhe des Gastlandes. Die Versicherungskarte gilt ebenso in bestimmten zu diesen Ländern gehörenden außereuropäischen Staatsgebieten sowie in einigen außereuropäischen Staaten. Es gibt aber auch einige europäische Länder, in denen sie nicht gilt. Sie sollten sich daher bei Ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt über Ihr Reiseziel informieren. Damit Sie also nicht auf mögliche Mehrkosten sitzen bleiben, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung anzuraten. Sie ist nicht teuer, übernimmt aber üblicherweise die Differenz zwischen Rechnungsbetrag des Arztes und Leistungen der gesetzlichen Kasse. In den Ländern, in denen die europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung normalerweise die gesamten Kosten für die Behandlung. 43

46 Besonders wichtig ist es, auf die Mitversicherung des medizinischen Rücktransports zu achten. Wenn Sie im Ausland ernsthaft erkranken, kann es durchaus vorkommen, dass Sie nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können oder sogar nach Hause zurückgebracht werden müssen. Die Kosten für diesen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Je nach Reiseland können also hierfür sehr schnell einige Tausend Euro anfallen. Besitzen Sie hingegen eine Auslandsreisekrankversicherung, zahlt diese den medizinisch notwendigen Rücktransport. BdV-TIPP Für Studenten und Auszubildende im Ausland gibt es spezielle kostengünstige Tarife. Einige Anbieter kommen ihren Versicherten entgegen und finanzieren den Transport auch dann, wenn nach ärztlicher Prognose die notwendige medizinische Behandlung im Krankenhaus voraussichtlich länger als 14 Tage andauert. Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rück transport bereits dann bezahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Achtung besonders zu beachten sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was der Versicherer darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Vorhersehbar ist beispielsweise eine Behandlung, wenn sie für die Zeit der Reise geplant war oder aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon vor Reiseantritt feststand. Einschränkungen der Leistungspflicht auf unvorhergesehene, nicht absehbare oder akute Erkrankungen sollten die Bedingungen jedoch nicht enthalten. Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen. Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden. Sie kann zudem empfehlenswert sein, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden. Auch wenn sie einen hohen Selbstbehalt vereinbart haben, kann sich dieser zusätzliche Auslandsschutz lohnen. Hinweis: Wer mehrere Monate oder Jahre im Ausland verbringen möchte, braucht eine besondere Auslandskrankenversicherung.

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