Entwurf Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main Hier: Stellungnahme der Stadt Rodgau

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1 Stadtverwaltung Rodgau Hintergasse Rodgau Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 31.1 Luisenplatz Darmstadt Ihre Ansprechpartnerin: Jutta Lusert Fachbereichsleitung Fachdienst 2, Dezernat I Zimmer Nr 1.4 Telefon Fax fd2@rodgau.de Hintergasse 15, Rodgau Rathaus-Zentrale Telefon Fax Ihre Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Datum Lu / Ok Entwurf Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main Hier: Stellungnahme der Stadt Rodgau Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Rodgau gibt zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main folgende Stellungnahme ab: 1. Lärmkartierung gemäß 34. BImSchV / EU-Umgebungslärmrichtlinie Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main bildet eine umfassende Grundlage für einen Überblick zum Thema Fluglärm und die geplanten und bereits eingeführten Maßnahmen zur Lärmminderung in der Region. Allerdings lässt der vorliegende Entwurf den Realitätsbezug fehlen. Der Entwurf basiert auf der Lärmkartierung aus dem Jahr 2007, der wiederum Messungen aus dem Jahr 2005 zugrunde liegen (Kapitel 2.1, Seite 20). Wie im Entwurf dargestellt lag die rechtlich vorgesehene Aktualisierung der strategischen Lärmkartierung für das Jahr 2012 auf Grundlage des Flugbetriebes 2010 bei der Erstellung des Entwurfes noch nicht Konten: Sprechzeiten: Sparkasse Langen-Seligenstadt, BLZ , Kto Montag Freitag 8.30 bis Uhr Vereinigte Volksbank Maingau eg, BLZ , Kto Mittwoch Nachmittag bis Uhr Sparkasse Dieburg, BLZ , Kto Hypo Vereinsbank, BLZ , Kto Gleitende Arbeitszeit! Anrufe mögl. zwischen 8.30 und Postbank, BLZ , Kto Uhr oder und Uhr, freitags bis 12.00Uhr Internet: Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Jügesheim: STADT@RODGAU.DE Steuer-Nr.: Montag - Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag 8.00 bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr Erster Dienstag im Monat von bis Uhr geschlossen

2 vor. Es stellt sich daher die Frage warum der Entwurf nun vorgelegt wird, wenn die Berechnungen noch gar nicht vorliegen. Die Auswirkungen der neuen Landebahn Nord-West fehlen gänzlich und werden auch in den neuen Kartierungen nur einen theoretischen Niederschlag gemäß Prognosen finden, da die Berechnungen auf der Grundlage des Flugbetriebes des Jahres 2010 beruhen sollen, die neue Landebahn aber erst am in Betrieb gegangen ist. Für die strategische Lärmkartierung nach 34. BImSchVO sind die Aussagen in Kapitel nur bedingt verwertbar, da den Darstellungen andere Berechnungen zu Grunde liegen. Eine Vergleichbarkeit mit den Ausführungen in Kapitel ist nicht gegeben. Von den 19 dargestellten Maßnahmen des aktiven Schallschutzes (Kapitel 4.2, Seite 50/51) werden 2012 sieben Maßnahmen der Lärmreduzierung eingeführt, drei Maßnahmen der Forschung, Prüfung und des Monitorings begonnen und 2013 diese Maßnahmen nochmals durch vier weitere Maßnahmen ergänzt werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt bei der Darstellung der Lärmkartierung nichts davon. Für den endgültigen Lärmaktionsplan, der auf der Grundlage des Flugbetriebes 2010 beruhen soll, ist daher in Frage zu stellen, ob er die tatsächliche Lärmsituation besser abbildet. Wann der endgültige Lärmaktionsplan vorgelegt wird, ist im Entwurf nicht angegeben. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind bis die Lärmkartierung und bis die Lärmaktionsplanung zu erstellen. Die Frist für die Lärmkartierung wurde somit nicht eingehalten. Die Stadt Rodgau fordert in dem endgültigen Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main die Lärmsituation aktuell und realitätsnah darzustellen. 2. Umsetzung der Maßnahmen gemäß Fluglärmschutzgesetz Gemäß den rechtlichen Vorgaben erfolgt die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechtes, hier Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSchG). Gemäß 14 FlugLSchG sind die Werte des 2 Abs. 2 FlugLSchG zum Schutz gegen Fluglärm bei der Lärmaktionsplanung zu beachten. Nach Darstellung des Entwurfs Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main hat daher die Lärmaktionsplanung auf der Basis des ausgewiesenen Lärmschutzbereiches nach 4 FluglärmG zu erfolgen. Demzufolge wird in dem Entwurf für den Lärmaktionsplan der Rahmen für die Untersuchungen der Maßnahmenplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung nur auf den Bereich der Gemeindeflächen aller vom Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt betroffenen hessischen Kommunen definiert. Das Gemeindegebiet der Stadt Rodgau liegt nicht innerhalb des Lärmschutzbereiches gemäß geltender Verordnung. Bereits bei der Erstellung der Lärmschutzbereichsverordnung hat die Stadt Rodgau zusammen mit den Nachbarkommunen Heusenstamm, Obertshausen, Seligenstadt und Hainburg mit Stellungnahme vom gefordert, dass auch die Einbeziehung des neuen Anflugverfahrens Segmented RNAV (GPS) Approach Berücksichtigung in der Verordnung finden soll. Dies wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, 2

3 Verkehr und Landesentwicklung am mit der Begründung abgelehnt, dass Anflugstrecken für den Segmented Approach durch Verordnung des Bundesamtes für Flugsicherung mit dem ausdrücklichen Planungsziel eines Probebetriebes festgelegt werden und der Deutschen Flugsicherung bislang keine Erkenntnisse vorliegen, ob und ggf. in welchem Umfang Segmented-Approach-Strecken im Prognosejahr 2020 genutzt werden können. Das Anflugverfahren Segmented RNAV (GPS) Approach zum Flughafen wurde durch die 33. Verordnung zur Änderung der 212. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung mit Datum vom eingeführt. Die Änderungsverordnung trat zum in Kraft. Damit wurde ein südlich versetzter, über die Stadt Rodgau führender Anflug bei Westbetriebsrichtung für den Zeitraum von 23:00 bis 5:00 Uhr festgelegt. Mit dem Nachtflugverbot gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, und der Planklarstellung vom sind nun keine geplanten Flüge zwischen 23:00 und 5:00 Uhr mehr zulässig. Die 33. Änderungsverordnung für den Segmented RNAV (GPS) Approach ist damit aber nicht aufgehoben oder geändert, sondern gilt unverändert fort. Den Ausführungen in Kapitel , Seite 86, dass der Segmented Approach am Flughafen Frankfurt eingestellt wurde, muss eindeutig widersprochen werden. Eine Auswertung der Daten der Fluglärmmessstation der Stadt Rodgau zeigt, dass Landungen nach 23:00 Uhr, Betriebsrichtung 25, im Anflugverfahren Segmented Approach erfolgen und damit der Stadtteil Weiskirchen erheblich mit Fluglärmbelastungen betroffen ist. Anhand der erkannten Überflüge nach 23:00 Uhr und den zuordenbaren Flugspuren können für den Zeitraum vom bis Anflüge im Segmented Approach mit gemessenen Belastungen von 59 bis 63 db(a) und Spitzenbelastungen von 66 bis 70 db(a) identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund fordert die Stadt Rodgau, dass nicht nur der Bereich der derzeit geltenden Lärmschutzbereichsverordnung in dem Maßnahmenplan des Lärmaktionsplanes betrachtet wird. Vielmehr sind unter Beachtung der jeweils anwendbaren Werte der Lärmbelastungen gemäß 2 Abs. 2 Fluglärmschutzgesetz alle Bereiche, die davon betroffen sind, in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen und zu bewerten. 3. Lärmverteilende Maßnahmen Segmented Approach Seitens der Stadt Rodgau bestehen erhebliche Bedenken zu den weiteren Aussagen in Kapitel , Seite 86 / 87, nämlich der zeitlichen Ausdehnung des Segmented RNAV (GPS) Approach für Anflüge der Südbahn ab 21:00 Uhr oder 22:00 Uhr. Die Ausführungen in Kapitel , Seite 87 zur zeitlichen Ausdehnung des Segmented RNAV (GPS) Approach sind in der Kürze nicht zu akzeptieren. Der bisherige Probebetrieb zwischen 23:00 und 5:00 Uhr lief über 7 Monate bevor das Nachtflugverbot gegriffen hat. Der Nachweis, dass der bisherige Probebetrieb zwischen 23:00 und 5:00 Uhr wirksam für die Entlastung der Städte Hanau und Offenbach ist, wurde bisher nicht geführt bzw. ist der Stadt Rodgau nicht bekannt. Vielmehr hat sich gezeigt, dass es zu erheblichen 3

4 Verlagerungen der Belastungen gekommen ist. Seitens der neubelasteten Bereiche kann dies nicht widerspruchslos hingenommen werden. So wurde durch die Stadt Rodgau gutachterlich durch ausgedehnte Messungen im Zeitraum Dezember 2010 bis März 2011 nachgewiesen, dass die Grenzwerte der Nachtschutzzone gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erreicht werden bzw. nur knapp unterschritten werden. Eine Ausdehnung der Zeiträume, in denen der Segmented RNAV (GPS) Approach für Anflüge auf die Südbahn ab 21:00 Uhr oder 22:00 Uhr geflogen werden darf bzw. soll, wird seitens der Stadt Rodgau in aller Deutlichkeit abgelehnt, da damit eine erhebliche Mehrbelastung der hiesigen Bevölkerung einhergeht. Die zusätzliche Variante Segmented Approach ILS, die in Kapitel 4, Seite 51 unter Punkt E) 13. als noch näher zu prüfende Maßnahme: Einführung von variablen satellitengesteuerten Präzisionsanflugverfahren (GBAS) um eine weitere Erhöhung der Ausnutzung zu erreichen, dargestellt ist, wird unter dem Aspekt der zusätzlichen Belastungen von Rodgau und der Erhöhung der vom Fluglärm Betroffenen, abgelehnt. Es wird gefordert, dass die weitere Prüfung realistisch im Hinblick der Auswirkungen auf die Fluglärmbelastungen und die Zahl der Neubetroffenen, aber auch auf die Wirkung der Entlastung bisher Betroffener durchgeführt wird. 4. Gesamtlärmbetrachtung Gerade der Stadtteil Weiskirchen ist durch den bestehenden Verkehrslärm der Bundesautobahn A3 und der 4-spurig ausgebauten Bundesstraße 45 erheblich belastet, wie schon der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr zeigt. Die Stadt Rodgau fordert deshalb für den Lärmaktionsplan die sektorale Betrachtungsweise Straßen-, Schienen- und Fluglärm, aufzugeben und zu einer Gesamtlärmbetrachtung zu kommen. Nur so ist es möglich die Belastungen, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten. Die separate Betrachtung der Emissionsquellen kann dazu führen, dass keine Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden, weil für die einzelnen Immissionsarten die Grenzwerte gerade noch eingehalten werden, in der Gesamtheit aber eine erhebliche Belastung entsteht. 5. Formale Beteiligung Die Stadt Rodgau hatte nur über Presseveröffentlichungen von der Offenlegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main erfahren. Es wird kritisiert, dass keine förmliche Beteiligung stattfindet. Wie auf Seite 2 bereits ausgeführt, ist es dem Entwurf des Lärmaktionsplanes nicht zu entnehmen wann der endgültige Lärmaktionsplan, Teilplan Flughafen Frankfurt / Main vorliegt, ob es eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit gibt und wie diese durchgeführt wird. Die Stadt Rodgau hält es für geboten, dass alle vom Fluglärm betroffenen Gebietskörperschaften bei der Erstellung der Lärmaktionsplanung beteiligt werden. Auch sollte zum endgültigen Lärmaktionsplan eine erneute Beteiligung stattfinden. Die Stadt Rodgau bittet das Regierungspräsidium Darmstadt um Mitteilung, wie und in welcher Form ihre Stellungnahme bei der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplanes Berücksichtigung findet. 4

5 6. Zusammenfassung: 6.1 Die Stadt Rodgau fordert eine strategische Lärmkartierung mit realistischen Daten in Bezug auf den bestehenden Ist-Zustand am Flughafen Frankfurt. 6.2 Den Lärmaktionsplan und die Maßnahmen zur Lärmminderung nur auf den Bereich der Gemeinden zu begrenzen, die innerhalb der geltenden Lärmschutzbereichsverordnung liegen, ist zu kurz gegriffen und wird seitens der Stadt Rodgau kritisiert. Nicht die geltende Lärmschutzbereichsverordnung ist als Grundlage der Maßnahmenplanung zu betrachten, sondern alle Bereiche, die unter die Lärmschutzwerte des Fluglärmschutzgesetzes fallen. 6.3 Eine Ausdehnung des Anflugverfahrens Segmented RNAV (GPS) Approach für Anflüge auf die Südbahn ab 21:00 Uhr oder 22:00 Uhr wird mit Verweis auf die zusätzliche Belastung der Stadt Rodgau abgelehnt. 6.4 Zusätzliche Varianten zum Segmented Approach zur Erhöhung der Ausnutzung werden seitens der Stadt Rodgau mit Hinweis auf die Erhöhung der zu erwartenden Belastungen mit Fluglärm abgelehnt. Es wird eine realistische Prüfung und Bewertung der Be- und Entlastungen gefordert. 6.5 Die Stadt Rodgau fordert eine Gesamtlärmbetrachtung um die Immissionsbelastungen der Bevölkerung umfassend darzustellen und werten zu können. Nur so ist es möglich sinnvolle, aufeinander abgestimmte Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. 6.6 Die Stadt Rodgau erwartet bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes beteiligt zu werden, da sie nicht unerheblich vom Fluglärm betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Hoffmann Bürgermeister 5

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