Der Fachbereich Gesundheit informiert: Hinweise zur Erstellung von Hygieneplänen für Kindertagesstätten
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- Daniela Bretz
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1 Der Fachbereich Gesundheit informiert: Hinweise zur Erstellung von Hygieneplänen für Kindertagesstätten Stand April 2003 Gemäß 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. Die Ausarbeitung soll unter Berücksichtigung der folgenden Schritte erfolgen: Infektionsgefahren analysieren Risiken bewerten Risikominimierung ermöglichen Überwachungsverfahren festlegen den Hygieneplan selbst turnusmäßig überprüfen Dokumentations- und Schulungserfordernisse festlegen Es erscheint sinnvoll, die Blickrichtung des Hygieneplanes nicht eng auf die Vermeidung von Infektionsgefahren zu beschränken, sondern bestimmte Aspekte des Arbeitsschutzes, der Lufthygiene und der allgemeinen Hygiene mit zu berücksichtigen. Als Hilfestellung für die Krefelder Kindereinrichtungen wurde vom Städtischen Fachbereich Gesundheit Informationen zusammengestellt, auf dessen Grundlage die Einrichtungen "ihren" aktuellen Hygieneplan entwickeln können. Die Gliederung vermittelt eine Übersicht über die berücksichtigten Themenbereiche, die nachfolgende Fassung enthält nähere Informationen dazu. Soweit verschiedene Bereiche in einer Kindereinrichtung nicht vorhanden sind, können die betreffenden Abschnitte ersatzlos gestrichen werden. Der im Schreiben genannte Begriff regelmäßig ist nach eigenem Ermessen und Bedarf durch die zuständigen Verantwortlichen der Einrichtung selbst festzulegen. Falls es die besonderen Bedingungen an einer Kindereinrichtung erfordern, ist der Hygieneplan entsprechend zu erweitern. Es sollten Zeitabschnitte festgelegt werden, nach denen die Effizienz und die Aktualität der Hygienepläne durch die Einrichtung überprüft und ggf. aktualisiert werden. Für Rücksprachen und Hilfestellungen stehen Ihnen natürlich die Mitarbeiter Ihres Fachbereichs Gesundheit gerne zur Verfügung: Telefon: 02151/ oder Anschrift: Fachbereich Gesundheit, Infektion- und Gesundheitsschutz/Umwelthygiene Gartenstr , Krefeld
2 Gliederung/Inhalt 1 Hygiene in Aufenthaltsräumen für Kinder 1.1 Lufthygiene 1.2 Kleiderablage 2 Reinigung 2.1 Bettwäsche 2.2 Tische/Fußböden 2.3 Unfallgefahren 3 Hygiene in Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung und Reinigung 3.2 Wartung und Pflege 3.3 Be- und Entlüftungen 4 Zahnprophylaxe 5 Trinkwasserhygiene 5.1 Legionellenprophylaxe 5.2 Vermeidung von Stagnationsproblemen 6 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 6.1 Versorgung von kleinen Wunden 6.2 Behandlung kontaminierter Flächen 6.3 Überprüfung des 1.Hilfe-Inventars 7 Küche 7.1 Allgemeine Anforderungen 7.2 Händehygiene 7.3 Flächenreinigung und -desinfektion 7.4 Lebensmittelhygiene 7.5 Tierische Schädlinge 8 Sonderfragen 9 Hygieneaspekte für den Außenspielbereich 10 Literatur und Bezugsadressen FB Gesundheit informiert - Seite 2
3 1 Hygiene in Aufenthaltsräumen für Kinder 1.1 Lufthygiene Mehrmals täglich ist in den Aufenthaltsräumen eine ausreichende Querlüftung/Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. 1.2 Kleiderablage Die Kleiderablage für die Oberbekleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der Kinder und Erzieher keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr einer möglichen Übertragung von Läusen besteht. Gemäß der Richtlinie für Kindertagesstätten soll der Abstand zwischen den Kleiderhaken mind. 0,20 m betragen. In der Garderobe sind zusätzlich geeignete Schuhablagen zur Verfügung zu stellen. 2 Reinigung 2.1 Bettwäsche Wird in der Kindereinrichtung ein regelmäßiger Mittagsschlaf angeboten, sollte die Bettwäsche, um eine Übertragung von Krankheitskeimen, Läusen etc. zu vermeiden, personengebunden verwendet werden. 2.2 Tische/Fußböden Tische, Fußböden oder sonstige öfters benutzte Gegenstände sind täglich nass zu reinigen. Ist der Fußboden in den Gruppen-/Spielräumen aus textilem Belag, so muss eine ausreichende tägliche Reinigung durch Staubsaugen gewährleistet sein. In den Kuschelecken sind Decken, Stofftiere in regelmäßigen Abständen zu waschen. 2.3 Unfallgefahren Bei der Fußbodenreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Boden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Für Reinigungsmittel ist ein verschließbarer und ausreichend belüfteter Aufbewahrungsort vorzusehen. 3 Hygiene in Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung und Reinigung Sofern Stoffhandtücher ausgegeben werden, müssen für Handtücher und Waschlappen Doppelhaken im Abstand von 0,15 m bis 0,20 m vorhanden sein. Die Doppelhaken, Handtücher und Waschlappen sollten mit einem personengebundenen Motiv versehen werden. Es sind dazu nur personengebundene Handtücher zu benutzen, welche mindestens zweimal wöchentlich zu wechseln sind. Werden in der Gemeinschaftseinrichtung Einmalpapiertücher verwendet, so ist nach Möglichkeit unter dem Spendersystem ein ausreichend bemessener Auffangkorb für den Abwurf anzubringen. Ebenso ist aus hygienischen Gründen Stückseife nicht mehr zu verwenden, stattdessen sind Seifenspender ggf. mit integriertem Auffangbecken bereitzustellen. Vor einem eventuellen Neubefüllen sind diese stets komplett zu reinigen. FB Gesundheit informiert - Seite 3
4 In den Waschräumen darf kein "Gemeinschaftskamm" zur Anwendung gelangen (Gefahr der Übertragung von Läuse, Nissen etc.). Windeleimer sind regelmäßig zu entleeren. Werden die Eimer ohne Müllbeuteleinsatz verwendet, ist nach Entleerung eine desinfizierende Reinigung sicherzustellen. In Kinderkrippen sind außerdem Wickelkommoden erforderlich. Werden beim Windeln keine Einwegunterlagen verwendet, ist eine Scheuer- Wisch- Desinfektion derselben nach Benutzung empfehlenswert, zumindest jedoch bei sichtbarer Verschmutzung nach Entfernung der Kontamination. Die Sanitärbereiche sind täglich nass zu reinigen. 3.2 Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und eine sorgfältige Pflege muß sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten. 3.3 Be- und Entlüftungen Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen muss regelmäßig erfolgen. 4 Zahnprophylaxe Um eine gute Zahnpflege sicherstellen zu können, sind in den Sanitärräumen Regale mit Halterungen, bzw. Lochbretter für Zahnputzzeug bereitzustellen, sowie über den Waschbecken jeweils Spiegel (möglichst kippbar- Kinder sollen sich beim Zähneputzen beobachten können) in kindgerechter Höhe anzubringen. Um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt es sich Becher und Zahnbürsten mit einem personengebundenem Motiv (vorzugsweise identisch mit Motiv für Handtuch/Waschlappen) zu versehen. Das Motiv bzw. die Markierung sollte dauerhaft erkennbar sein z.b. Kennzeichnung mit wasserfesten Stiften. Um einen Kontakt von Zahnbürsten der Kinder zu vermeiden, sollten wenn vorhanden die Zahnputzhalterungen/Lochbretter einen ausreichenden Abstand zueinander haben. 5 Trinkwasserhygiene Der öffentliche Wasserversorger (SWK) ist für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers bis zur Übergabestelle in den Häusern (Wasseruhr) verantwortlich. Für Veränderungen der Trinkwasserqualität durch die Hausinstallation trägt der Eigentümer oder sonstige Betreiber die Verantwortung. Die Beschaffenheit des Trinkwassers sowie die Anforderungen an die Hausinstallation bzw. Aufbereitungstufen werden in der Trinkwasserverordnung geregelt. Die Wasserabgabe in einem Kindergarten steht in der Überwachung durch die zuständige Gesundheitsbehörde. 5.1 Legionellenprophylaxe Legionellen, ein natürlicher Bestandteil der Mikroflora des Grundwassers, vermehren bei Temperaturen über 20 C, steigt die Temperatur über 60 C tritt ein rasches Absterben ein. Warmwasseranlagen (Duschen) mit Warmwasserspeichern >0,4m³, können im Gegensatz zu Kleinanlagen wie man sie häufig in Ein- und Mehrfamilienhäusern findet, ein Gesundheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund ist bei diesen Anlagen mindestens 1/Jahr eine Legionellenunter- FB Gesundheit informiert - Seite 4
5 suchung durchführen zu lassen. Über die Legionellenproblematik berät Sie der Fachbereich Gesundheit. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt: "Legionellen als Gesundheitsrisiko". 5.2 Vermeidung von Stagnationsproblemen Bei langen Stillstandszeiten (Stagnation), z. B. während der Ferien- und Urlaubszeit, kann die Trinkwasserqualität in den Leitungsanlagen und Apparaten durch erhöhte Konzentration von in Lösung gehenden Werk- und Betriebsstoffen bzw. durch Keimvermehrung beeinträchtigt werden. In einem solchen Fall wird aus hygienischen Gründen empfohlen, das Wasser für den menschlichen Gebrauch bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz (Wasser wird nicht mehr kälter) ablaufen zu lassen (ca. 5 Minuten). Mögliche Verunreinigungen werden so ausgespült. 6 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 6.1 Versorgung von kleinen Wunden Bei kleinen Verletzungen ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren. 6.2 Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen. Die betroffene Fläche ist anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. 6.3 Überprüfung des 1.Hilfe-Inventars Geeignetes Erste-Hilfe Material enthalten gemäß Unvallverhütungsvorschrift "GUV Erste Hilfe 0.3": Großer Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten E" Kleiner Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten C" Zusätzlich ist der Verbandskasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion in einem fest verschließbaren Behältnis auszustatten. Verbrauchte Materialien (z.b. der Erste- Hilfe Kasten sind durchzuführen. Das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels ist regelmäßig zu überprüfen. 7 Küche 7.1 Allgemeine Anforderungen Durch das Kochen und Hauswirtschaften gemeinsam mit Kindern sollen die Kinder in den Umgang mit Lebensmitteln zu Hause eingeführt werden. Da dies aus pädagogischen Gründen wertvoll ist, soll es durch die nachstehenden Regelungen nur so wenig wie möglich behindert werden. Ein Gebot der Händedesinfektion für Kinder besteht daher nicht. Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des 42 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren. Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. FB Gesundheit informiert - Seite 5
6 7.2 Händehygiene Das Waschen der Hände ist für die in der Küche Beschäftigten in folgenden Fällen erforderlich: vor Arbeitsbeginn nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches nach Pausen nach jedem Toilettenbesuch nach Schmutzarbeiten nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.b. rohes Fleisch, Geflügel Durchführung: Alle Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen müssen mit einbezogen werden. 7.3 Flächenreinigung und -desinfektion Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich nass zu reinigen. Für spezielle Tätigkeiten (z.b. Bodenreinigung) ist Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Die Schutzkleidung ist täglich sowie bei Bedarf zu wechseln und einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich bei: Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Geflügel bei Arbeitende auf Oberflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden Durchführung: Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder ist vor Verwendung mittels geeigneter Dosierhilfe (Meßbecher) zuzubereiten. Das Desinfektionsmittel wird auf die betreffende Fläche aufgebracht und mit einem Tuch oder Schwamm mit mechanischem Druck verteilt (Scheuer- Wisch- Desinfektion). Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist vor erneuter Benutzung der Fläche abzuwarten. Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. Es sollten nur geprüfte und für wirksam befundene Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Dies ist gewährleistet, wenn eine DVG-Listung vorliegt (siehe Bezugsadressen). Hierzu kann Sie der Fachbereich Gesundheit beraten. 7.4 Lebensmittelhygiene Um einem Verderb von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen/Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgemäß zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren Tägliche Temperaturkontrollen in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf in den Kühlschränken nicht über 7 C liegen, in Gefrierfächern muß die Temperatur mindestens minus 18 C betragen wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten FB Gesundheit informiert - Seite 6
7 7.5 Tierische Schädlinge Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall ist zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem eingesetzten Bekämpfungsmittel in Kontakt kommen. Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten. 8 Sonderfragen Bei raumlufthygienisch bedeutsamen Fragen wie Schimmelbefall oder Emission von Raumluftschadstoffen (z.b. Lösungsmittel von Farben und Klebern) ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. So ist beispielsweise bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall an den Außenwänden durch den Eigentümer oder sonstigen Inhaber eine fachtechnische Prüfung der Ursache bei Nässebildung kurzfristig einzuleiten, damit neben der Entfernung des Schimmels auch der ggf. ursächliche bauliche Mangel beseitigt wird. Vor beabsichtigten Raumluftmessungen hinsichtlich Lösungsmittel, Mineralfasern o.ä. sollte in jedem Fall der Fachbereich Gesundheit eingeschaltet werden. 9 Hygieneaspekte für den Außenspielbereich Die Außenspielflächen sollten eingezäunt sein, um zu verhindern das Katzen oder Hunde auf die Spielsandfläche gelangen können. Es empfiehlt sich, den Spielsand jährlich zu erneuern und in regelmäßigen Abständen auf grobe Verunreinigungen zu kontrollieren und ggf. zu entfernen. Zu den Zeiten wo eine Spielsandfläche ungenutzt ist, sollte über eine Abdeckung nachgedacht werden. Spielgeräte sind in regelmäßigen Abständen auf Beschädigungen zu untersuchen und ggf. zu reparieren. Giftige Bepflanzungen im Außenspielbereich sind zu entfernen. Schwengelpumpen die Grundwasser fördern und zu Spielzwecken eingesetzt werden, sollten so betrieben werden, dass eine direkte Entnahme des Wassers zu Trinkzwecken nicht animiert wird. Dies kann z.b. durch Wasserspiele (Wasserrinne o.ä.) direkt am Pumpenausgang erfolgen. Neben der Sensibilisierung der Kinder - nicht jedes Wasser darf getrunken werden - sind an der Pumpe entsprechende Pictogramme anzubringen. Vor der ersten Inbetriebnahme sollte das geförderte Wasser untersucht werden. (Weitere Informationen unter 02151/ o. 3537) FB Gesundheit informiert - Seite 7
8 10 Literatur und Bezugsadressen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom , BGBl. I Nr. 33 S ff. oder im Internet auf der Homepage des Fachbereichs Gesundheit: Meldebögen für meldepflichtige Krankheiten nach dem IfSG; Hompage Fachbereich Gesundheit: Verordnung über Lebensmittelhygiene... (LMHV) vom , BGBL I Nr. 56, S ff Unfallverhütungsvorschrift GUV " Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel April 1997 Unfallverhütungsvorschrift GUV 16.4 Richtlinie für Kindergärten Bau und Ausrüstung Oktober 1992 Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 "Erste Hilfe" Januar 1997 Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM- Liste Desinfektionsmittel)Stand Bezugsadresse: mhp-verlag GmbH, Ostring 13, Wiesbaden Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG- Liste) für den Lebensmittelbereich Stand März 1999 inkl. Nachtrag Oktober 2000 Bezugsadresse: DVG-Geschäftsstelle, Frankfurter Str. 89, Giessen FB Gesundheit informiert - Seite 8
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