Nachfolge richtig gestalten
|
|
- Kurt Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag zum Thema: Nachfolge richtig gestalten rechtliche und steuerliche Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Krs. Herzogtum Lauenburg 1
2 Wir sind Weltmeister und Kreisklasse 2
3 Wie geht das zusammen? Weltmeister im Steuersparen 3
4 Und gleichzeitig: Kreisklasse bei der Nachfolge- und Vorsorgegestaltung 4
5 Im Einzelnen zunächst zu den rechtlichen Herausforderungen: 1) Wer weiß genau, welche Folgen das gesetzliche Erbrecht für ihn bzw. seine Erben hat? 2) Welchen Einfluss haben lebzeitige Verfügungen (z.b. Schenkungen) auf Erben und andere? 3) Wie kann ich beides in Einklang bringen und gestalten? 5
6 1) Beispiel: Ehefrau erbt bei Zugewinngemeinschaft neben den Kindern langfristig orientierte betriebliche Nachfolge sieht anders aus 2) Lebzeitige Verfügungen führen oft zu nachlaufenden Ausgleichsansprüchen Stichwort: Pflichtteilsergänzung 3) Ergo: Derartige Aspekte können und sollten gestaltet werden 6
7 Gestaltung auf vielfache Weise möglich, so u.a. durch - Testament - Erbvertrag - Kombination aus Schenkung und Testament / Erbvertrag 7
8 Aber Achtung: Die Gestaltung muss gut geplant und durchdacht sein, denn hier lauern viele Fallstricke Beispiel: Nachfolger soll laut Testament der Sohn werden, aber die Satzung des Unternehmens bestimmt Anderes 8
9 Häufiger Fall der Kollision von Erbrecht und Gesellschaftsrecht Was genau gilt, ist abhängig von der Art des Unternehmens: 9
10 1) Kapitalgesellschaft z.b. GmbH, AG 2) Personengesellschaft z.b. GbR, OHG, KG 10
11 1) Kapitalgesellschaft Bei Kapitalgesellschaften gilt der Grundsatz der Universalsukzession, d.h. der oder die Erben werden automatisch durch den Tod des Erblassers Gesellschafter Geschäftsanteile sind vererblich dies kann nicht durch die Satzung ausgeschlossen werden (auch keine Einziehung von GA im Todesfall) Vorrang des Erbrechts vor dem Gesellschaftsrecht 11
12 2) Personengesellschaft Bei Personengesellschaften gilt der Grundsatz der Singularsukzession, d.h. bei mehreren Erben wird jeder einzelne Erbe entspr. seiner Erbquote Gesellschafter (nicht die Erbengemeinschaft) Vererblichkeit von Geschäftsanteilen kann durch die Satzung ausgeschlossen oder verändert werden Vorrang des Gesellschaftsrechts vor dem Erbrecht 12
13 Daher folgende Checkliste: 1) Was passiert auf erbrechtlicher Ebene? 2) Was passiert auf gesellschaftsrechtlicher Ebene? 3) Was passiert auf steuerlicher Ebene a) ertragsteuerlich b) erbschaft- / schenkungsteuerlich? 13
14 Thema also: Nachfolgeklauseln bei Personen- und Kapitalgesellschaften Einfache NK (alle Erben) qualifizierte NK (nur bestimmte Erben) 14
15 Aber warum überhaupt Nachfolgeklauseln? Grund: Bei Personengesellschaften wird die Gesellschaft im Zweifel aufgelöst ( 727 BGB für die GbR, 131 HGB für die OHG, 161 HGB für die KG bei Tod des einzigen Komplementärs) 15
16 Thema bei Personengesellschaften auch: Fortsetzungsklauseln ein Beispiel: Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Verbleibt nur ein Gesellschaft, so übernimmt dieser das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiva und Passiva. 16
17 Thema bei Personengesellschaften auch (II): Eintrittsklauseln ein Beispiel: Stirbt ein Gesellschafter, steht demjenigen das Recht zu, seinen Eintritt in die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu erklären,, der vom Verstorbenen durch letztwillige Verfügung als sein Nachfolger bestimmt wurde. Für die ( ) Eintrittserklärung gilt eine Frist von drei Monaten, gerechnet ab ( ). 17
18 Themenwechsel: Die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen davon Problemstellung: Als Rechtsgeschäft unter Lebenden zumeist Aufgabe des Lebenswerks Die Transaktion muss gut geplant und vorbereitet werden, meist über Jahre hinweg, denn: 18
19 Die Transaktion muss am Ende a) wirtschaftlich b) fachlich und vor allem - c) emotional stimmen! 19
20 Anderenfalls gibt es häufig erhebliche Probleme a) wirtschaftlich b) fachlich c) steuerlich d) rechtlich und vor allem - e) emotional 20
21 Technisch gibt es mehrere Möglichkeiten: 1) Anteilsübertragung sog. share deal 2) Übertragung von Wirtschaftsgütern sog. asset deal Jede Vorgehensweise hat ihre Vor- und Nachteile 21
22 Auch inhaltlich-personell gibt es mehrere Möglichkeiten, v.a.: 1) Schlichter Verkauf (s. vorige Folie) 2) Management-Buyout (sog. MBO ) 3) Häufig auch: Betriebsverpachtung Auch hier gilt: Jede Vorgehensweise hat ihre Vor- und Nachteile 22
23 Abschließend noch zu steuerlichen Erwägungen Appellentscheidung BVerfG bis gefordert - Gesetzentwurf BReg vom Änderungsforderungen gem. Länderentwurf vom Grundgedanke bei Verschonung des BV: Erhaltung der Arbeitsplätze 23
24 Abschließend noch zu steuerlichen Erwägungen (II) Fazit: Vieles in der Schwebe (v.a. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen) Aber: Aktionismus ist fehl am Platze, denn trotz Anwendbarkeit der alten RLage bis kann es u.u. zu einer Rückwirkung auf den Ztpkt. des BVerfG-Urteils kommen 24
25 Abschließend noch zu steuerlichen Erwägungen (III) Wo kommen wir her? ErbStReform 2009/ Auslöser BVerfG-Urteil vom wegen unterschiedlicher Bewertung von Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und L & F-Betrieben BVerfG vom : Weitgehend verfassungswidrig 25
26 Abschließend noch zu steuerlichen Erwägungen (IV) Was waren die Hauptgründe für dieses Urteil? a) Privilegierung betrieblichen Vermögens ohne Bedürfnisprüfung b) Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigte von der Lohnsummenregelung c) Missbrauchsmöglichkeit durch Betriebsaufspaltungen und sog. Cash-Gesellschaften 26
27 Fazit: Viele Anstrengungen sind nötig, um aus der Kreisklasse beim Punkt Rechtlich passende Gestaltung der Nachfolge herauszukommen Der WM-Titel beim Steuernsparen sollte zugunsten einer passenden Gesamtlösung zunächst vernachlässigt werden wenn die passende Struktur gefunden ist, kann das Steuerliche hinzukommen - Aber nie umgekehrt! Kein steuerliches Primat! 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft Besonderheiten bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften Geiersberger g Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt und Fachanwalt
Mehr- Wichtiges richtig tun - Der Generationswechsel im mittelständischen Familienunternehmen
- Wichtiges richtig tun - Der Generationswechsel im mittelständischen Familienunternehmen 1) Planung und Regelung des Betriebsübergangs stellt eine der wichtigsten Aufgaben für den Unternehmer dar. Nicht
MehrHof- und Unternehmensnachfolge frühzeitig die richtigen Weichen stellen
Geiersberger Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin 8. Agrarkonvent 2016 Hof- und Unternehmensnachfolge frühzeitig die richtigen Weichen stellen Rechtsanwalt Ingo Glas Zur Person Geiersberger
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrHandwerkskammer Osnabrück-Emsland
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrErbR. I. Einführung / Grundbegriffe. Grundbegriffe Karte 1
I. Einführung / Grundbegriffe Grundbegriffe Karte 1 Gegenstand des Erbrechts ist insbesondere die Frage, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Die meisten erbrechtlichen Vorschriften
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrNotfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament -
Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Pforzheim, 21. Oktober 2013 Überblick I. Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung II. ausfällt? Wie sollte
MehrNachfolgeplanung in mittelständischen Unternehmen
Uwe Hofmann 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Nachfolgeplanung in mittelständischen Unternehmen Zivil-und
MehrWas passiert mit dem Maklerunternehmen im Erbfall?
Was passiert mit dem Maklerunternehmen im Erbfall? von RA Jens Reichow Was passiert im Erbfall mit.. der Einwilligung zur Kontaktaufnahme? dem Maklervertrag? der Gewerbeerlaubnis? der Haftung wg. Beratungsfehler?
MehrVIII. Gesellschafterwechsel
VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem
MehrVorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
MehrSteuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge
MehrDer Unternehmer und sein Nachfolger
Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung
Mehr1/0 Inhaltsverzeichnis
Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke
MehrGezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung
Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage
MehrMerkblatt Unternehmen und erbrechtliche Vorsorge
Merkblatt Unternehmen und erbrechtliche Vorsorge Dieses Merkblatt soll Sie für die vielschichtigen Probleme, die sich aus dem Tod eines Unternehmers ergeben können, sensibilisieren und stellt nur einen
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
Mehr29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist
29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung
HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt Mittweida
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt 20-23 09648 Mittweida Der Begriff Vorsorge lateinisch: procuratio zu procurare für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten 30.09.2015
MehrErbrecht für Versicherungsmakler
Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrVeräußerung und Vererbung von Geschäftsanteilen Gestaltungsvarianten bei GbR und GmbH
Veröffentlichung der Rechtsanwaltssozietät Nürnberger Schlünder Albestr. 11 D-12159 Berlin Tel.: +49 (0)30 20 30 17 90 Fax: +49 (0)30 20 30 17 99 info@nuernberger-schluender.de www.nuernberger-schluender.de
MehrErbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann
Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über
MehrDas wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.
Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung
MehrNachfolgeplanung für Versicherungsmakler gut vorbereitet auf den eigenen Ruhestand
Nachfolgeplanung für Versicherungsmakler gut vorbereitet auf den eigenen Ruhestand Vortrag im Rahmen der KVK der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im Mai 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und
MehrErb- und steuerrechtliche Fragen der Vermogens- und Unternehmensnachfolge
Prof. Dr. Rolf Sethe/Prof. Dr. Armin Holand/ Notarkammer Sachsen-Anhalt (Hrsg.) Erb- und steuerrechtliche Fragen der Vermogens- und Unternehmensnachfolge Tagungsband Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 5
MehrCheckliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung
Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Die nachfolgende Checkliste soll helfen, einen Überblick über Ihr aktuelles, im Wege des Erbfalls an die Familie oder sonstige Personen
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten
MehrVERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13
VERMÖGENSNACHFOLGE Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung Vorwort Status quo Gründe Folgen Nachlassfolgeplanung: I) Sachverhaltsaufnahme Vorbereitungshandlungen II) Rechtliche Gestaltung Beispiel
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrErben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER
Erben und Vererben Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER RECHTSANWALT UND NOTAR Sektionsleiter Berlin des Deutschen Forums
MehrDie Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger
Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Vortrag im Rahmen der MMM der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im März 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrSTEUER FACH TAGUNG 10. UND 11. JUNI 2016 IN ZEULENRODA DAUERBRENNER UMSATZSTEUER DAS NEUE ERBSCHAFTSTEUERRECHT
STEUER FACH 10. UND 11. JUNI 2016 IN ZEULENRODA TAGUNG DAUERBRENNER UMSATZSTEUER DAS NEUE ERBSCHAFTSTEUERRECHT Dauerbrenner Umsatzsteuer Das Umsatzsteuerrecht ist eine besonders komplexe Materie innerhalb
MehrHofnachfolge in und außerhalb der HöfeO.
Hofnachfolge in und außerhalb der HöfeO Gliederung 1. Grundlagen a) HöfeO b) Allg. Erbrecht 2. Gesetzliche Erbfolge 3. Gewillkürte Erbfolge (v.a. Testament) 4. (Nach-)Abfindung 5. Unternehmensnachfolge
MehrGlenn D. Büllesfeld Rechtsanwalt U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E. Inhalt 1 due dilligence und Unternehmenswert... 1. 1.1 due dilligence...
unternehmensnachfolge ii Glenn D. Büllesfeld Rechtsanwalt U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Vortrag auf der Mitgliederversammlung des Landesverbands Textilreinigung Niedersachsen-Bremen e. V. am
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrUnternehmertestament. - Einkommensteuer - Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Unternehmertestament Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Einkommensteuer - Unternehmertestament Unternehmer-Dialog Gliederung I. Besteuerung
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrSkripten Zivilrecht - Hemmer. Erbrecht. Das Prüfungswissen für Studium und Examen. Bearbeitet von Wüst, Gold, Karl Edmund Hemmer, Michael Grieger
Skripten Zivilrecht - Hemmer Erbrecht Das Prüfungswissen für Studium und Examen Bearbeitet von Wüst, Gold, Karl Edmund Hemmer, Michael Grieger 12. Auflage 2014. Buch. 166 S. Kartoniert ISBN 978 3 86193
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
MehrReform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen 8. Juni 2015 Dr. Rainer Kambeck, DIHK IHK Siegen, 8. Juni 2015
Mehr1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT
1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT A) Allgemeines Der Mensch befasst sich nicht gerne mit seiner eigenen Endlichkeit. Dies ist eine Erklärung dafür, dass nur ca. 30 % der Bevölkerung
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
MehrDer Unternehmensnachfolger
Der Unternehmensnachfolger Seine rechtliche und steuerliche Situation Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching 10.05.2011 Schenkung / Erbfall / Kauf Hurra, ich bekomme ein Unternehmen!!!
MehrFamilienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
MehrUnternehmensnachfolge. Ziele Planung Umsetzung
Unternehmensnachfolge Ziele Planung Umsetzung A. Ziele bei der Unternehmensnachfolge I. Sicherung der Unternehmensfortführung II. Absicherung von Familie und Altersversorgung III. Harmonisierung rechtlicher
MehrDie Nachfolge im Familienunternehmen ganzheitlich regeln
Helmut Habig Jochen Beminghaus Die Nachfolge im Familienunternehmen ganzheitlich regeln Dritte, vollständig überarbeitete Auflage 4y Springer Inhaltsverzeichnis Teil I - Helmut Habig Die betriebswirtschaftlichen,
MehrUnternehmenscheck 2006
Unternehmenscheck 2006 - ist Ihr Unternehmen noch zeitgemäß? - typische Fallstricke und Risikopotentiale Dr. jur. Christoph Fahl Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Steuerrecht Steuerberater Kunzenweg 26a,
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Referent: Dipl.-Kfm. Martin Schmidt-John Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Business Frühstück zusammen mit der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 5 Berufsträger
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrBundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben?
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Mandanten-Info Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Inhalt 1. Einleitung...
MehrDie steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt
Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Dr. Stefan Seyfarth Fachanwalt für Erbrecht / Rechtsanwalt Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Nina Dearth-Crispino Fachanwältin für Handels-
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrTestament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...
MehrBetriebsübergabe Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen
Betriebsübergabe Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen Geiersberger Glas Rechtsanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.geiersberger.de 1
MehrInfo-Veranstaltung IHK. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 1997 und ErbStRG Notar Dr. Roland Suppliet Rostock
Info-Veranstaltung IHK Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 1997 und ErbStRG 2008 Notar Dr. Roland Suppliet Rostock Zweck der Vermögensübertragung: Sicherung des längerlebenden
MehrPlanung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2011 Bürgerzentrum Bruchsal - Seminarraum I RA Dr. Jörg Friedmann 1.Was macht die Unternehmerentscheidung so schwierig? 2.Arten der Unternehmensnachfolge 3.Ihr
MehrErbengemeinschaft. Rechtsnatur
Rechtsnatur Erbengemeinschaft Bei der Erbengemeinschaft ( 2032 ff.) handelt es sich wie bei der Gesellschaft ( 718 f.) und der Gütergemeinschaft ( 1416, 1419) um eine Gesamthandsgemeinschaft. Träger der
MehrHandwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
MehrGroßeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
Mehrteilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.
Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................
MehrRechtsfragen des digitalen Nachlasses
Rechtsfragen des digitalen Nachlasses Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 35. Rechtsseminar auf der 72. -Mitgliederversammlung
MehrInhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11
Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden
MehrBrennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen. lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar
Brennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar Inhalt 1. Fallbeispiel 2. Begriffe: Vorempfang, Schenkung, Darlehen 3. Ausgleichung 4. Anrechnungswert
MehrVererben und Verschenken Sie rechtzeitig und vergessen Sie nicht Ihre Patientenverfügung...
Vererben und Verschenken Sie rechtzeitig und vergessen Sie nicht Ihre Patientenverfügung... Warum Sie sich jetzt damit beschäftigen sollten! Rechtsanwalt Jan Waßerfall Wer ist Jan Waßerfall? 40 Jahre alt
MehrStB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!
StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite! PTG aktuell, 8. November 2010 Inhaltsverzeichnis Quellen einer Extrarendite Transaktionskonstellationen
MehrUnternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer
Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer 1 Referentenvorstellung Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Übersicht Erbrechtliche Grundlagen Systematik der Erbschaftsteuer Übertragung
MehrBeck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler. dtv
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler dtv Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
MehrPflichtteilsergänzung
Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.
MehrIn einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene
Welche erbrechtlichen Anordnungen getroffen werden können In einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene Verfügungen getrof fen werden. Wer erben oder nicht erben soll, wer er satzweise Erbe
MehrKorbinian Wacker. Die Einbeziehung von. Familienangehörigen. in Unternehmen. Eine steuerplanerische Analyse. der Vorteile und Grenzen
Korbinian Wacker Die Einbeziehung von Familienangehörigen in Unternehmen Eine steuerplanerische Analyse der Vorteile und Grenzen 4Q Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis T abellenverzeichnis
MehrERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrUnternehmensnachfolge. Gestaltungsoptionen & Entscheidungsfindung
Unternehmensnachfolge Gestaltungsoptionen & Entscheidungsfindung Volkswirtschaftliche Fakten 70.000 Unternehmen p.a. müssen Nachfolgefrage lösen 26 % unvorhergesehen 65 % planmäßig 8 % persönliche Entscheidung
Mehr1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG. A. Rechtsquellen
1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG hemmer-methode: Erbrecht erhält Vermögen und dient damit auch volkswirtschaftlichem Interesse. Das Erbrecht wird in Art. 14 I S. 1 GG grundsätzlich gewährleistet. Im BGB garantiert
MehrPD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Vor- und Nacherbfolge Der Erblasser kann mehrere Personen zeitlich nacheinander als Erben einsetzen ( 2100). Der Nachlass fällt dann zunächst mit dem Erben dem Vorerben
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrVerena Heid (Autor) Die GbR als Erbin
Verena Heid (Autor) Die GbR als Erbin https://cuvillier.de/de/shop/publications/421 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen, Germany Telefon: +49
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrLegal and Tax Planning for high net worth individuals
BRITISH-GERMAN JURISTS ASSOCIATION Greenwich/Docklands Conference 5 th to 7 th May 2006 Legal and Tax Planning for high net worth individuals Dr. Andreas Richter, M.A. (Cantab.), LL.M. (Yale) Rechtsanwalt
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrDie 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 36 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Erbrecht Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 6. Auflage einfach l verständlich
MehrErbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten
Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX
Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.
Mehr7.NEXXT-NIGHT. Möglichkeiten der Betriebsübergabe. Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam. www.steuerkanzlei-suess.
Möglichkeiten der Betriebsübergabe Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam www.steuerkanzlei-suess.de Manche wollen möglichst früh aufhören. Wie lange will ich arbeiten??? s. Capital
MehrGenerationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge. WP/StB Dr. Michael Strickmann
Generationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge UniCredit Bank AG Offenburg, 27. Januar 2016 WP/StB Dr. Michael Strickmann Eidel & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrWelche erbrechtlichen. werden können
06 Welche erbrechtlichen Anordnungen getroffen werden können I n einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene Verfügungen getrof fen werden. Wer erben oder nicht erben soll, wer er satzweise
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrDie GbR als Erbin. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen
Die GbR als Erbin Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen vorgelegt von Verena Isabel Heid aus Stuttgart 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
Mehr