EEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION"

Transkript

1 1 Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten EEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION Marie Heintzmann Betreuer : F.Oster 22/07/2014

2 Gliederung 2 I) Begriffe 1) Das EEG 2) Beihilfe II) Stellt das EEG eine Beihilfe dar? III) Der Kompromiss: EEG-Novelle

3 Das EEG 3 EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz Förderung der erneuerbaren Energien durch feste Einspeisevergütungen für die Stromerzeuger Ziel: % Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung Im Jahr 2000 in Kraft getreten Überarbeitung 2004, 2009, 2012 und 2014

4 Das EEG Ausnahme für stromintensive Unternehmen 4 Voraussetzungen: - Stromverbrauch > 1GWh - Stromkosten / Bruttowertschöpfung > 14% - Zertifizierung (Stromverbrauch > 10GWh) EEG-Umlage-Begrenzung 1 GWh 10 GWh 100 GWh Stromverbrauch Volle EEG-Umlage 10% 1% 0,05 Cts/kWh

5 Beihilfe : Was ist das? 5 Laut Artikel 107 Absatz 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

6 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine Beihilfe? 6 Selektive Maßnahme: nur für stromintensive Unternehmen -> imstande, Wettbewerb zu verfälschen

7 7 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine Beihilfe? Deutschland i) Die Umlage läuft nicht durch ein staatlich kontrolliertes Unternehmen => im Rahmen privater Mitteln finanziert ii) iii) Kein Unternehmen bestimmt zu der Verwaltung der Umlage Die ÜNB bestimmen selbst die Höhe der Umlage EU-Kommission i) Staatliche Mittel müssen nicht zwingend aus dem Staatshaushalt finanziert werden + Eine private Einrichtung kann mit der Verwaltung von staatlichen Mitteln beauftragt werden ii) iii) Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wurden zur Verwaltung der Umlage bestimmt Die ÜNB können nur die Umlage berechnen

8 8 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine Beihilfe? Deutschland iv) Überwachungsmechanismen -> der Staat kann die Finanzflüsse nicht kontrollieren v) EEG-Umlage = Vergütung für ein Produkt EU-Kommission iv) Der Staat überwacht trotzdem die Finanzflüsse v) EEG-Umlage = Finanzierung der Förderung von EE-Strom -> kein Preis eines Produktes, sondern eine Umlage

9 9 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine Beihilfe? Würdigung der EU-Kommission: Ja Aber kann vielleicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

10 10 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine berechtigte Beihilfe? Deutschlands Beweise: Förderung von EE-Strom Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Beihilfe zur Förderung der Durchführung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse: Umweltschutz (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV)

11 11 Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse? Voraussetzungen: i) Die Beihilfe betrifft ein deutlich bestimmtes Vorhaben ii) iii) iv) Das Vorhaben muss konkret, vorbildlich und erkennbar zum Gemeinschaftsinteresse im Bereich des Umweltschutzes beitragen Die Beihilfe muss notwendig sein und einen Anreiz für das Vorhaben bieten Das Vorhaben muss von seinem Umfang und seinem Umweltwirkungen erheblich sein

12 Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse? 12 Deutschland: keine Informationen EU-Kommission: - Ein bestimmtes Vorhaben? - Auf nationalen Rahmen beschränkt - Ein Anreiz für die Durchführung des Vorhabens?

13 13 Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse? Würdigung der EU-Kommission: Nein Aber kann vielleicht trotzdem als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

14 Ist die Ausnahme für stromintensive Unternehmen eine berechtigte Beihilfe? 14 Beihilfe zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV) Voraussetzungen: - Notwendig - Verhältnismäßig - Positive Auswirkungen (gemeinsames Ziel) > Negative Auswirkungen (Wettbewerb und Handel)

15 Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete? 15 Notwendigkeit: - Keine andere Möglichkeit zum Erreichen des Zieles - Ohne Reduzierung: zu große Stromkosten -> Verlagerung aus Deutschland - Um den Unterschied zwischen den deutschen Stromkosten und anderen Stromkosten auszugleichen

16 Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete? 16 Verhältnismäßigkeit für Deutschland: - Stromintensive Unternehmen zahlen einen Teil der EEG-Umlage - Ihr Energieverbrauch wird zertifiziert und geprüft Verhältnismäßigkeit für die EU-Kommission: dieselbe Verhaltensänderung kann nicht mit einer niedrigeren Beihilfe erzielt werden

17 EEG-Novelle Kompromiss beschlossen: - am 11. Juli 2014 vom Bundesrat verabschiedet - am 23. Juli von Brüssel genehmigt - das reformierte EEG wird zum 1. August 2014 in Kraft treten

18 EEG-Novelle Änderungen für stromintensive Unternehmen: - 68 Kernbranchen: Stromkosten / Bruttowertschöpfung > 17% weitere Wirtschaftbranchen: Stromkosten / Bruttowertschöpfung > 20% Ziel: Rabattkosten = 5 Milliarden

19 Quellen 19 IP : AEUV: Beschluss der EU-Kommission (18/12/2013) Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission/Generaldirektion Wettbewerb Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) (26/06/2014)

20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 20 Fragen?

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.05.2015 C(2015) 3472 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe Nr. SA.41381

Mehr

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung

Mehr

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine

Mehr

Wahltarife zwischen PKV und GKV

Wahltarife zwischen PKV und GKV Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung

Mehr

Drohendes Beihilfeverfahren zur EEG-Begrenzung: Bewertung, Folgen, Empfehlungen

Drohendes Beihilfeverfahren zur EEG-Begrenzung: Bewertung, Folgen, Empfehlungen : Bewertung, Folgen, Empfehlungen Seite 1 Agenda I. Was passiert in Brüssel? II. III. Welche Entlastungen sind gefährdet? Beihilferechtliche Bewertung der EEG-, 40 ff. EEG IV. Rechtsfolgen eines Beihilfeverfahrens

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 20.12.2011 K(2011)9329 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

Was macht die neue EU Kommission?

Was macht die neue EU Kommission? Was macht die neue EU Kommission? Regionale Energiepolitik im europäischen Kontext Martin Unfried Themen 1. EU Politik und Ziele: Klima/Erneuerbare 2. Widersprüche 3. Jüngste Rechtsakte Umsetzung 2010

Mehr

Empfehlung Nr. 49. ÖROK-Abgrenzung nationaler Regionalförderungsgebiete gemäss EU-Wettbewerbsrecht

Empfehlung Nr. 49. ÖROK-Abgrenzung nationaler Regionalförderungsgebiete gemäss EU-Wettbewerbsrecht Empfehlung Nr. 49 ÖROK-Abgrenzung nationaler Regionalförderungsgebiete gemäss EU-Wettbewerbsrecht Beschluss: 24. Sitzung am 24. August 1999 ÖROK-Abgrenzung nationaler Regionalförderungsgebiete gemäss EU-

Mehr

***I ENTWURF EINES BERICHTS

***I ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/0182(COD) 21.11.2016 ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms

Mehr

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. Wesentliches Ziel der Novellierung war zum einen, den Kostenanstieg bei der Förderung erneuerbaren

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 09.02.2011 K(2011)596 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. VERFAHREN

Mehr

EU-Beihilfeverfahren gegen die EEG-Umlageteilbefreiungen energieintensiver Industrieunternehmen

EU-Beihilfeverfahren gegen die EEG-Umlageteilbefreiungen energieintensiver Industrieunternehmen EU-Beihilfeverfahren gegen die EEG-Umlageteilbefreiungen energieintensiver Industrieunternehmen 21. HANDELSBLATT JAHRESTAGUNG ENERGIEWIRTSCHAFT 2014 2 1. B I S 2 3. J A N U A R 2 0 1 4, B E R L I N Z U

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Energiewende in Deutschland. IHK München, Energiewende Bayern München, 12. Juli 2012

Energiewende in Deutschland. IHK München, Energiewende Bayern München, 12. Juli 2012 Energiewende in Deutschland IHK München, Energiewende Bayern München, 12. Juli 2012 Deutschland importiert Energierohstoffe in Milliardenhöhe Deutschland importiert Energierohstoffe in Milliardenhöhe Wirtschaft

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten

EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin Verwertung optimal verwalten 05.10.2010, Mülheim an der Ruhr Daten und Fakten Daten

Mehr

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen 06-08 Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen I. Einführung und Überblick Als staatliche Beihilfe gilt jede Art von Förderung durch die Regierung, die

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co.

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2009 K(2009)2551 Betreff: Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.11.2008 K(2008) 7691 Betreff : Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.11.2013 COM(2013) 910 final 2013/0397 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande DE DE 2013/0397 (NLE)

Mehr

WETTBEWERBSPOLITIK RECHTSGRUNDLAGE ZIELE

WETTBEWERBSPOLITIK RECHTSGRUNDLAGE ZIELE WETTBEWERBSPOLITIK Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthält in den Artikeln 101 bis 109 Regeln über den Wettbewerb im Binnenmarkt. Danach sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Mehr

Die Umsetzung der Liberalisierung in Deutschland Welcher Rahmen für das zukünftige Strommarktdesign? 02. Juni 2016

Die Umsetzung der Liberalisierung in Deutschland Welcher Rahmen für das zukünftige Strommarktdesign? 02. Juni 2016 Die Umsetzung der Liberalisierung in Deutschland Welcher Rahmen für das zukünftige Strommarktdesign? 02. Juni 2016 ein Blick zurück: Energiepolitik in Deutschland 1998 Liberalisierung der Energiemärkte:

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Vortrag STAHL 2013. Wirtschaftsvereinigung Stahl. Stahldialog. Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext

Vortrag STAHL 2013. Wirtschaftsvereinigung Stahl. Stahldialog. Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext Stahldialog Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext Energiekonzept der Bundesregierung 1 5-5 -1 Angaben in % Treibhausgasemissionen -4-55 -7-8 8 65 5 35 Anteil Stromerzeugung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.9.202 C(202) 6088 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6.9.202 über Ausnahmen von den Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemäß der Verordnung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 301/14 18.11.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2065 R KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung der Form der Mitteilung der Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme der Mitgliedstaaten gemäß

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC

Mehr

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de

Mehr

Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union

Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Seite 1 Informationsblatt Stand: Oktober 2011 Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Einleitung Die Wirtschaftsförderung der Europäischen Kommission ist auf die Verbesserung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998 DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde:

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14-VIII-2006 K(2006) 3771 Betr.: Staatliche Beihilfe / Deutschland Beihilfe Nr. N 46/06 Schweinemast mit Eicheln Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre mich Ihnen mitzuteilen,

Mehr

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

000773/EU XXV. GP. Eingelangt am 05/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en)

000773/EU XXV. GP. Eingelangt am 05/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en) 000773/EU XXV. GP Eingelangt am 05/11/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en) 15132/13 Interinstitutionelles Dossier: 2013/0312 (NLE) FISC 194 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5 AGFW-Stellungnahme Zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Frankfurt am Main, 12.03.2014

Mehr

1. Die Europäische Union in Zahlen

1. Die Europäische Union in Zahlen 1. Die Europäische Union in Zahlen 1 Währung (Euro) die seit dem 1.Januar 1999 als Buchgeld und seitdem 1. Januar 2002 als Bargeld im Einsatz ist. 7 Organe: Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat

Mehr

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Deutscher Bundestag Drucksache 18/8560 18. Wahlperiode 25.05.2016 Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten A. Problem und

Mehr

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 002928/EU XXV. GP Eingelangt am 21/11/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) 15993/13 Interinstitutionelles Dossier: 2013/0295 (NLE) RECH 522 ATO 137 COMPET 800 VERMERK Absender:

Mehr

Zielsetzung und Fragestellung

Zielsetzung und Fragestellung Subsidies and costs of EU energy Herausgeber/Institute: Ecofys Autoren: Yvonne Deng, Katharina Grave, Thomas Winkel Datum: Themenbereiche: Schlagwörter: Europa, ökonomische Effekte, EEG, Emissionshandel,

Mehr

Eröffnung des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eröffnung des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz Eröffnung des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 18. Dezember 2013 1. Einführung Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag ein Beihilfeverfahren bezüglich

Mehr

ADSL (2000) HSDPA LTE

ADSL (2000) HSDPA LTE 16.09.2011 N o 1 Breitbandausbau jenseits der EU-Förderung Lösungsansätze und rechtlich notwendige Vorbereitungen Dr. Derek Meier Nielsens Gesetz 16.09.2011 N o 2 16.09.2011 N o 2 Übertragungsraten interaktiv

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht

Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht Niels Schnoor Referent Erneuerbare Energien Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Einleitung Systematik der Netzentgelte: Netzkosten

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11

Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN TEIL I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 Beihilfenummer Mitgliedstaat Referenznummer

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D045653/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D045653/02. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2016 (OR. en) 12030/1/16 REV 1 ENV 566 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. September 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3396 Betr.: Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU) 16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke

Mehr

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung 02. Juli 2014, IHK Hagen ewb Hillebrand energiewirtschaftliche Beratung Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Hillebrand MBA Kardinal-von-Galen-Str. 13

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG

Mehr

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 78/2004 vom 8. Juni 2004 zur

Mehr

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9.7.2003 C(2003)2000fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/F/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 DE L 133/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/812 DER KOMMISSION vom 18. März 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur

Mehr

Vom 22.04.2015. I. Rechtsgrundlage, Geltungsbereich

Vom 22.04.2015. I. Rechtsgrundlage, Geltungsbereich Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 25/2003 Deutschland (Baden- Württemberg) Rettungsbeihilfe für STP Elektronische Systeme GmbH

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 25/2003 Deutschland (Baden- Württemberg) Rettungsbeihilfe für STP Elektronische Systeme GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11-06-2003 C(2003)1742fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 25/2003 Deutschland (Baden- Württemberg) Rettungsbeihilfe für STP Elektronische Systeme GmbH Sehr geehrter

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr

Mehr

Die EU Energie- und Klimapolitik am Scheideweg?

Die EU Energie- und Klimapolitik am Scheideweg? Die EU Energie- und Klimapolitik am Scheideweg? Lothar Nolte Referent für Umwelt, Energie und Klimaschutz Hannover, 31.01.2014 Folie 1 Entwicklung der Treibhausgasemissionen Vergleich von Emissionen, Bevölkerungsentwicklung

Mehr

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Ass. jur. Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz

Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz Referat von Stefan Jost, MLaw Inhaltsübersicht 1. Um was geht es? 2. Neue Leitlinien

Mehr

CA/49/15 Orig.: en München, den

CA/49/15 Orig.: en München, den CA/49/15 Orig.: en München, den 05.06.2015 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Übergangsbestimmungen zur Anwendung des neuen Laufbahnsystems auf Personen, die gemäß Artikel 11 (3) des Europäischen Patentübereinkommens

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie

Mehr

Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energieund Klimapolitik

Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energieund Klimapolitik Deutscher Bundestag Drucksache 17/7960 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Lisa Paus, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Staatliche Beihilfe NN 171/2003 Deutschland (Brandenburg) Rettungsbeihilfe an die Zehdenick Electronic Gruppe

Staatliche Beihilfe NN 171/2003 Deutschland (Brandenburg) Rettungsbeihilfe an die Zehdenick Electronic Gruppe EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02-06-2004 C(2004)1921fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 171/2003 Deutschland (Brandenburg) Rettungsbeihilfe an die Zehdenick Electronic Gruppe Sehr geehrter Herr

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/44 24.11.94 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) DAS EUROPÄISCHE

Mehr

Das Erneuerbare - Energien Gesetz Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004

Das Erneuerbare - Energien Gesetz Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004 Das Erneuerbare - Energien Gesetz 2004 Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004 1 Zweck des Gesetzes Nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz

Mehr

Gliederung: Berlin, 07.03.2014

Gliederung: Berlin, 07.03.2014 Berlin, 07.03.2014 Stellungnahme zum Verfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Begrenzung der EEG-Umlage

Mehr

Abstimmung vom 27. November 2016

Abstimmung vom 27. November 2016 Abstimmung vom 27. November 2016 Agenda Was verlangt die Initiative? Die wichtigsten Argumente für ein NEIN Breite Allianz sagt NEIN Hintergrund: Die Energiestrategie 2050 Was verlangt die Initiative?

Mehr

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.12.2014 C(2014) 10020 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Berlin EFRE 2014-2020

Mehr

Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsystem, Controlling, Messtechnik und So=ware

Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsystem, Controlling, Messtechnik und So=ware Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsystem, Controlling, Messtechnik und So=ware am 4. September 2013 M.Eng. Dirk Weinhold e.scan e.manager pro weinhold@e- scan.de Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsystem,

Mehr

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben. Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft

Mehr

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf

Mehr

Energiewende umgestalten

Energiewende umgestalten Daten und Fakten zum Thema: Energiewende umgestalten Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Betreiber von EEG-Anlagen erhalten 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für den von ihnen erzeugten

Mehr

EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling

EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Umwelt- und Klimapolitische Ziele. Nachhaltige Nutzung der Bioenergie. MinDir Dr. Urban Rid

Umwelt- und Klimapolitische Ziele. Nachhaltige Nutzung der Bioenergie. MinDir Dr. Urban Rid Umwelt- und Klimapolitische Ziele der EU und der Bundesregierung Nachhaltige Nutzung der Bioenergie MinDir Dr. Urban Rid Abteilungsleiter Abteilung KI Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Internationale

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 6. Juni 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr