Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service MERKBLATT

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1 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service MERKBLATT Verfahren und Richtlinien für die Förderung von Hochschulkooperationsprojekten mit Entwicklungsländern* PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern* Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Antragsschluss: Förderzeitraum: * gemäß DAC-Liste der OECD (Anlage 4)

2 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor Merkblatt 2012 Welche Ziele hat das Programm? Mit dem DAAD-Programm PAGEL (Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern) fördert der DAAD neben human- und zahnmedizinischen Projekten deutscher Hochschulen auch solche anderer Fachbereiche mit Bezug zum Gesundheitssektor. Damit werden die systemischen Anforderungen dieses Sektors in Entwicklungsländern aufgegriffen und ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitswesens geleistet. Die deutschen Hochschulen erhalten Mittel, um nachhaltige Effekte in den Entwicklungsländern durch strukturelle Verbesserung und Kapazitätsentwicklung in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Management an Hochschulen zu erreichen, indem die beteiligten Hochschulangehörigen und Alumni fortgebildet und in die internationale akademische Kooperation eingebunden werden; Studierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen im Sinne der Rückkehrerförderung adäquat für die Verhältnisse in ihrem Heimatland fachlich und berufspraktisch vorzubereiten und weiterzubilden, um ihnen die Reintegration zu erleichtern; sie später als Alumni im Sinne des lebenslangen Lernens in fachlichen Netzwerken unter Beteiligung von Hochschulen, EZ-Organisationen und Gesundheitsbehörden in den Partnerländern zu betreuen und fortzubilden und so ihre kontinuierliche Anbindung an Deutschland zu erreichen. Wer kann einen Antrag stellen? Das Programm richtet sich an alle Fachbereiche deutscher Hochschulen mit Bezug zum Gesundheitssektor, die Erfahrungen mit entwicklungspolitisch relevanten sektorspezifischen Fragestellungen haben und mit qualifizierten Partnern in den Entwicklungsländern kooperieren bzw. eine Kooperation aufbauen wollen. Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bilden von den Hochschulleitungen geschlossene schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einem Partner in einem Entwicklungsland (gem. DAC Liste, Anlage 4). sich für die Rückkehrförderung für Studierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen in ihre Heimatländer engagieren wollen. Zielgruppe Unter der Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden. Dabei ist eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen mit dem Antrag einzureichen. Die Zielgruppe des Programms sind Studierende und Alumni der gesundheitsbezogenen Fachbereiche deutscher Hochschulen, sowie andere Teilnehmer aus dem Gesundheitswesen der Entwicklungsländer. Die in Deutschland durchgeführten Veranstaltungen sind offen für Teilnehmer aus Entwicklungsländern. Bevorzugt zu berücksichtigen sind mögliche Teilnehmer aus den Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor.

3 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor, Merkblatt 2012 Was kann gefördert werden? Thematisch sollten die Vorhaben auf HIV/AIDS, Tbc, Tropenkrankheiten, sexuelle und reproduktive Gesundheit, Müttergesundheit, Public Health, Gesundheitsreformen und Krankenversicherungswesen fokussieren. Fördermodul 1: Hochschulpartnerschaft (Anlage 1) Die Partnerschaft dient der Konzeption, Weiterentwicklung und Implementierung von Lehrmodulen und Fortbildungsangeboten in einem Entwicklungsland. Sie trägt so zur strukturellen Verbesserung und Kapazitätsentwicklung für die Aus- und Weiterbildung zu Gesundheitsberufen im Entwicklungsland bei. Fördersumme: max ,- pro Jahr Im Falle von multilateralen Kooperationen (ein Nord-, zwei oder mehrere Südpartner) kann das Fördervolumen um bis zu ,- pro Jahr für den Süd-Süd-Austausch aufgestockt werden. Fördermodul 1 kann separat oder in Kombination mit den anderen Fördermodulen beantragt werden Fördermodul 2: Famulaturen/PJ Abschnitte kombiniert mit Wochenendseminaren (Anlage 2) Dieses Fördermodul richtet sich an Medizinstudierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen. Die Ausbildungsabschnitte werden in den Entwicklungsländern absolviert und dienen der berufspraktischen Vorbereitung der Teilnehmer auf ihre Rückkehr in das Heimatland. Sie werden eingebettet in obligatorische vorbereitende und abschließende Wochenendseminare, die in Deutschland stattfinden und der fachlichen und interkulturellen Vorbereitung der Teilnehmer dienen. Neben Studierenden aus Entwicklungsländern der antragstellenden Hochschule sollen auch Studierende aus Entwicklungsländern aller anderen deutschen Hochschulen berücksichtigt werden. Für die Famulaturen und PJ-Tertiale können Reisekostenpauschalen und bis zu 400,- Aufenthaltszuschuss mtl. pro Teilnehmer gezahlt werden. Die vermittelnde Hochschule erhält eine Pauschale von 100,- Euro pro Teilnehmer. Fördersumme pro Wochenendseminar: max ,- Teilnehmerzahl: max. 30, Veranstaltungsdauer: 2-3 Tage Fördermodul 2 kann separat oder in Kombination mit den anderen PAGEL-Fördermodulen beantragt werden Fördermodul 3 Fortbildungsveranstaltungen (Anlage 3) Die Veranstaltungen(Expertenseminare, Alumni-Sommer- bzw. Winterschulen im In- und Ausland) dienen der Aus- und Fortbildung der Teilnehmer sowie der Bildung fachlicher Netzwerke. Sie sollen vorzugsweise im Entwicklungsland durchgeführt werden, können alternativ aber auch in Deutschland stattfinden. Zielgruppen sind Studierende und Alumni deutscher Hochschulen, sowie Experten und Multiplikatoren aus und in Entwicklungsländern. Fördersumme: max ,- pro Veranstaltung Teilnehmerzahl pro Veranstaltung: mind. 15, Veranstaltungsdauer: 3-10 Tage Fördermodul 3 kann nur in Kombination mit Fördermodul 1 3

4 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor, Merkblatt 2012 beantragt werden. Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Fördermodulen finden Sie in den Anlagen 1 3. Auswahl Antragstellung Ein Maßnahmenpaket kann mit insgesamt max ,- pro Jahr beantragt/gefördert werden. Anträge mit einem Finanzvolumen unter ,- können wg. des Verwaltungsaufwandes nicht gefördert werden. Die Förderdauer beträgt max. vier Kalenderjahre. Die Entscheidung über die Anträge trifft eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlern mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der Förderkriterien (Anlage 5) und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Die Fördermodule können kombiniert werden: Fördermodul 1 kann separat oder in Kombination mit den anderen Fördermodulen beantragt werden. Fördermodul 2 kann ebenfalls separat oder in Kombination beantragt werden. Fördermodul 3 kann nur in Kombination mit Fördermodul 1 beantragt werden. Fördermodule 1 und 3: Förderfähig sind Kooperationsprojekte mit Hochschulen in Entwicklungsländern gemäß der DAC-Liste der OECD (siehe Anlage 4). Fördermodul 2: Förderfähig sind Studierende aus Entwicklungsländern gemäß der DAC-Liste der OECD (siehe Anlage 4), die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.. Seitens der antragstellenden deutschen Hochschule ist ein verantwortlicher Hochschullehrer als Partnerschaftsbeauftragter zu benennen. Diese/r Projektverantwortliche ist für den DAAD die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Für die Antragstellung ist ein vollständiger Online-Antrag über das DAAD-Portal ( einzureichen. Antragssprachen sind ausschließlich Deutsch oder Englisch (Unterlagen in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt). Zusätzlich zu dem dort verfügbaren Antragsformular und Finanzierungsplan sind folgende Anlagen hinzuzufügen: Kopie des Partnerschaftsabkommens zwischen den beteiligten Universitäten mit Unterschrift der Hochschulleitungen Projektbeschreibung von max. 10 Seiten Falls Veranstaltungen geplant sind, sind Angaben zur Rekrutierung von Teilnehmern, vorläufiger Programmentwurf und Dozentenliste als Anlage erforderlich. Zeit- und Arbeitsplan Kurzlebenslauf und eine Liste der 5 wichtigsten einschlägigen Publikationen des Projektverantwortlichen 4

5 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor, Merkblatt 2012 Weitere Hinweise und Informationen dazu finden Sie in Anlage 7 (Hinweise zur Antragstellung) und Anlage 8 (Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans) Den Link zur online-antragstellung sowie alle Anlagen und Formblätter finden Sie im Internet unter Der DAAD empfiehlt allen Antragstellern, eine zentrale Stelle der Hochschule (z.b. das Akademische Auslandsamt) mit der Bearbeitung der Anträge und der Abrechnung der Mittel zu beauftragen oder beratend hinzuzuziehen und einen Ansprechpartner der Verwaltung zu benennen. Antragsfrist Einsendeschluss: Anträge können ab sofort online unter gestellt werden. Kontakt und Beratung Anlagen zur Ausschreibung Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat 434: Hochschulkooperationsprojekte Kennedyallee Bonn Frau Katrin Winter, 0228 / , winter@daad.de) Anlage 1: Hochschulpartnerschaften (Fördermodul 1) Anlage 2: Famulaturen/PJ-Abschnitte kombiniert mit Wochenendseminaren (Fördermodul 2) Anlage 3: Fortbildungsveranstaltungen (Fördermodul 3) Anlage 4: DAC-Liste Anlage 5: Förderkriterien Anlage 6: Zeit- und Arbeitsplan Anlage 7: Hinweise zur Antragstellung Anlage 8: Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans Alle Anlagen stehen im Internet unter als Download zur Verfügung. März

6 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 1 Fördermodul 1: Hochschulpartnerschaften Die Hochschulen erarbeiten auf der Basis von Partnerschaften auf Instituts- oder Fachbereichsebene gemeinsam Lehreinheiten, die für die Aus- und Fortbildung von Studierenden in Fachbereichen mit Bezug zum Gesundheitssektor notwendig sind. Ziel ist außerdem curriculare Weiterentwicklungen und strukturelle Verbesserungen von Lehre, Forschung, Dienstleistung und Management an Hochschulen in den Entwicklungsländern zu erreichen. Die Lehreinheiten können sowohl an der deutschen Hochschule als auch in den Partnerhochschulen angeboten werden. Eine Förderung kann über maximal vier Jahre erfolgen. Höchstfördersumme: ,- pro Jahr Bei mehreren Partnerhochschulen in verschiedenen Entwicklungsländern kann die Förderung um bis zu pro Jahr erhöht werden, um den Süd-Süd-Austausch zu fördern. Zuwendungsfähige Ausgaben Personalmittel: Förderungsdauer und umfang sind abhängig vom Umfang des Gesamtprojektes. Die Personalausgaben werden auf die maximale Gesamtsumme (bis zu ) angerechnet, nicht nur auf die im Fördermodul 1 mögliche maximale Summe von bzw Für die Koordinierung des gesamten Vorhabens kann eine Personalstelle entspr. BAT IIa bzw. TVöD EG 13 bis max. 3 Monate / Jahr beantragt werden. Befristeter Einsatz von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften für den projektbezogenen Einsatz an den beteiligten Hochschulen, z.b. für die Anfertigung der u. g. Medien und die Vorbereitung der Veranstaltung Sachmittel: Für die Ausrichtung von Arbeitstreffen oder Seminaren, als Unterrichtsmaterial sowie als Unterrichtsmaterial bei der ausländischen Partnerhochschule sind zuwendungsfähig: Lehr- und Lernmaterialien (Lehr- und Fachbücher u. -medien; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Folien, Disketten, CDs etc.): bis zu 2.500,- pro Förderungsjahr. Übersetzungsausgaben für unterrichts- bzw. projektbezogene Materialien Kleingeräte zur Verwendung an der ausländischen Partnerhochschule einmalig bis zu 3.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens. Die Voraussetzung dafür ist, dass Folgekosten solcher Einrichtungen nachweislich getragen werden können (Überlassungserklärung). Beförderungs- und Aufenthaltsausgaben: Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Beförderungskosten (Fahrt- und Flugkosten) bis zur Gasthochschule, die empfangende Seite die Aufenthaltskosten und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen Beförderungskosten im Gastland. Ergänzend dazu können folgende Ausgaben gefördert werden: Für die deutsche Seite: Für die Reise von Hochschulort zu Hochschulort werden für die deutschen Partner die preiswertesten Verbindungen gezahlt, die alle Nebenkosten wie Steuern und Sicherheitsgebühren mit einschließen. Für besondere Veranstaltungen, z.b. Arbeitstreffen zur Planung spezieller Lehrveranstaltungen o.ä. ist die Einladung dritter Ressourcepersonen möglich. Hier erfolgt entweder ein Zuschuss zu den Beförderungs- oder zu den Aufenthaltskosten. 1

7 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 1 In Einzelfällen und bei Fehlen von Eigenmitteln der ausländischen Partnerhochschule kann Teilnehmern aus Deutschland mit besonderer Begründung und nach Absprache mit dem DAAD ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gezahlt werden (s. Tabelle). Für die ausländische Seite: Tage- und Übernachtungsgelder für ausländische Partner in Deutschland können bis zu den in der untenstehenden Tabelle genannten Höchstsätzen gezahlt werden. Daraus sind auch alle weiteren lokalen Beförderungskosten für ausländische Partner zu begleichen, sofern diese nicht durch den Gastgeber getragen werden. Die Aufenthalte ausländischer Teilnehmer sollten unter Nutzung aller hochschuleigenen, aber auch der privaten Möglichkeiten der Unterbringung gestaltet werden. Die Förderungsdauer für die Aufenthalte der ausländischen Teilnehmer in Deutschland ist begrenzt (Studierende, Graduierte, Post-Docs bis max. 5 Monate, Übrige bis max. 1 Monat), die Mittel für längerfristige Aufenthalte sind von beiden Seiten anderweitig zu erbringen. Mit besonderer Begründung können Beförderungsausgaben nach Deutschland für Teilnehmer von finanzschwachen Partnerhochschulen in Entwicklungsländern bis maximal pro Teilnehmer und Reise übernommen werden. Gleichwohl sind Eigenleistungen der Partner anzustreben. Für Teilnehmer am Süd-Süd-Austausch können Beförderungsausgaben bis zu 1.500,- pro Person und Reise übernommen werden. Sonstige Nebenkosten: Visa-Gebühren, Impfungen für deutsche Partner Für die Durchführung größerer Veranstaltungen, wie Workshops, Konferenzen o. ä., kann eine Aufwandspauschale von 1.500,- pro Förderungsjahr gewährt werden. Ausgaben für Exkursionen im Rahmen des Projektes bis zu max ,- pro Förderungsjahr; Gebühren für den Geldtransfer (z.b. Überweisungsgebühren) ins Ausland in Höhe von max. 250,- pro Förderungsjahr. Höchstsätze für Aufenthaltsausgaben ausländischer Teilnehmer im Basismodul 1 (Hochschulpartnerschaften) Teilnehmer aus einem Entwicklungsland nach Deutschland Tagessätze bei Kurzaufenthalten (bis einschl. 21 Tage) Monatlich Maximale Dauer Studierende 35,- 750,- 5 Monate Graduierte, Post-Docs Wissenschaftler (Full Professor, Reader, Senior Lecturer und vergleichbare Wissenschaftler), Dozenten, Assistenten (Junior Lecturer, Lecturer) sowie leitende Verwaltungsbeamte... in ein anderes Entwicklungsland (Süd-Süd-Austausch) 70, ,- 95, ,- 5 Monate 1 Monat Studierende 30,- 400,- 5 Monate Graduierte, Post-Docs Wissenschaftler und Professoren 40,- 500,- 60,- 700,- 5 Monate 1 Monat 2

8 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 1 Höchstsätze für Aufenthaltsmittel deutscher Teilnehmer im Basismodul 1 (Hochschulpartnerschaften) Teilnehmer aus Deutschland in ein Entwicklungsland Tagessätze bei Kurzaufenthalten (bis einschl. 21 Tage) Monatlich Maximale Dauer Studierende 35,- 400,- 5 Monate Graduierte, Post-Docs, Wissenschaftler und Professoren Im begründeten Ausnahmefall: Andere Teilnehmer deutscher Hochschulen (s.o.) 50,- 1 Monat 50,- 1 Monat Hinweis: Aus diesen Sätzen ist auch der Beitrag zur Krankenversicherung zu begleichen: Die ausländischen Gäste sollten dringend auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Kann eine Auslandskrankenversicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden, sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich die ausländischen Teilnehmer unmittelbar nach ihrem Eintreffen in Deutschland entsprechend versichern. Es ist möglich und erwünscht, die o.g. Sätze zu unterschreiten, damit möglichst viele Maßnahmen durchgeführt werden können. Ausgaben, die nicht vom DAAD übernommen werden können: Ausgaben für Stammpersonal, Infrastruktur, Dolmetscher, Begleitungen, zusätzliche Bewirtungen, Gastgeschenke, Dekorationen, Porto und Telefon, Teilnahmegebühr für Messen, Seminare, Tagungen, Honorare für Experten, Referenten o.ä. 3

9 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 2 Fördermodul 2: Famulaturen/PJ Abschnitte kombiniert mit Wochenendseminaren Dieses Fördermodul richtet sich an Medizinstudierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen. Die Ausbildungsabschnitte werden in den Entwicklungsländern absolviert und dienen der berufspraktischen Vorbereitung der Teilnehmer auf ihre Rückkehr in das Heimatland. Sie werden eingebettet in obligatorische vorbereitende und abschließende Wochenendseminare, die in Deutschland stattfinden und der fachlichen und interkulturellen Vorbereitung der Teilnehmer dienen. Gefördert werden nicht nur die Studierenden aus Entwicklungsländern der antragstellenden Hochschule, sondern auch Studierende aus Entwicklungsländern aller anderen deutschen Hochschulen. Die ein- bis zweimonatige Famulaturen oder bis zu viermonatige PJ-Abschnitten vor Ort können mit Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen unterstützt werden. Die PJ- und Famulaturplätze vor Ort müssen sich die Studierenden ggf. selbst suchen. Zuwendungsfähige Ausgaben für die Famulaturen und PJ-Abschnitte: Sachausgaben: Für jede vergebene Förderung einer Famulatur oder eines PJ-Abschnittes können 100 Betreuungspauschale an die durchführende Hochschule gezahlt werden. Beförderungs- und Aufenthaltsausgaben: Je nach Zielland (DAC-Liste, Anlage 4) können Reisekostenpauschalen (Anlage 2a) gezahlt werden. Für den Aufenthalt von Famulanten vor Ort können monatliche Pauschalen von 400,- monatlich für maximal zwei Monate gezahlt werden, für PJ-Tertiale für maximal vier Monate. Die Anerkennung von PJ-Tertialen muss vorab von der zuständigen Stelle im Bundesland der deutschen Hochschule bestätigt werden, an der der/die Studierende immatrikuliert ist. Hinweis: Die Zahlung der Förderung an die Teilnehmer sollte in zwei Raten erfolgen. Die Auszahlung der zweiten Rate sollte erst nach Eingang eines Berichtes über die Famulatur / das PJ-Tertial veranlasst werden. Zuwendungsfähige Ausgaben für die Wochenendseminare Die zwei- bis dreitägigen Wochenendseminare dienen der fachlichen und interkulturellen Vorbereitung der Studierenden auf ihre Rückkehr in ihr Heimatland und sind obligatorischer Bestandteil von Fördermodul 2. Die Wochenendseminare können auch Themen wie Aufbau und Organisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Krisenprävention und Konfliktlösung, Management etc. gewidmet sein Die Dozenten sind Hochschullehrer aus Deutschland. Die Durchführung der Seminare erfolgt vor und nach den Famulaturen/PJ Abschnitten. Die Dozenten sind Hochschullehrer aus Deutschland. Veranstaltungsdauer 2 3 Tage Fördervolumen max ,- Teilnehmerzahl mind. 15 max. 30

10 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 2 Personalausgaben: für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch den Veranstalter (z.b. Konzeption der Fortbildungsmaßnahme, Definieren und Einladen der Teilnehmergruppe, Auswahl der Referenten, Reise- und Tagegeldverteilung, Einsatz studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte): bis zu 950 pro Wochenendseminar. Beförderungs- und Aufenthaltsausgaben: Tagessatz für Übernachtung und Verpflegung (max. 3 Tage) 80,- pro Tag / Teilnehmer. Reisekosten für An- und Abreise: Bahnfahrt 2.Klasse gegen Beleg. An- und Abreise gelten jeweils als halbe Tage. Sachmittel: bis zu 500 pro Seminar für Druck- und Materialkosten, Raummieten etc. Honorare für Referenten: max. 250 pro Tag/Person, i.d.r. max. 2 Referenten pro Tag

11 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 3 Fördermodul 3: Fortbildungsveranstaltungen an Hochschulen im Entwicklungsland oder an deutschen Hochschulen Die Fortbildungsveranstaltungen dienen in erster Linie der fachbezogenen Fortbildung der Alumni deutscher Hochschulen aus und in Entwicklungsländern, sowie ihrer Vernetzung. Die Veranstaltungen sollen i.d.r. in einem Entwicklungsland stattfinden. Zu diesem Zweck können Dozenten aus Deutschland oder/und aus Entwicklungsländern (insbesondere Alumni) eingesetzt werden. Aber auch Veranstaltungen in Deutschland können als Alumni- bzw. Nachbetreuungsmaßnahmen für die in ihr Heimatland zurückgekehrten Gesundheitsberufler genutzt werden. Dadurch soll die Anbindung an Deutschland gestärkt und weiteres Alumni-Potenzial erschlossen werden. Zusätzlich können Studierende einbezogen werden um Einblicke in entwicklungsländerspezifische Themen zu erhalten. Die Veranstaltungen sollen möglichst mit weiteren Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verknüpft werden. Die Wissensvermittlung sollte partizipativ erfolgen, d.h. unter aktiver Einbeziehung regionaler Fallstudien und Erfahrungen der Teilnehmenden. Teilnehmen können Studierende oder Alumni deutscher Hochschulen aus bzw. in Entwicklungsländern, sowie weitere Teilnehmer aus dem Gesundheitswesen der Entwicklungsländer. Veranstaltungsdauer min. 3 max. 10 Tage Fördervolumen max ,- Teilnehmerzahl min. 15 Zuwendungsfähige Ausgaben Personalmittel: Projektgebundener, befristeter Einsatz von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften an der deutschen und/oder ausländischen Hochschule für Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Sommerschule. Beförderungs- und Aufenthaltsmittel: Für deutsche Teilnehmer und Teilnehmer aus Entwicklungsländern: Fahrt-/Flugkosten bis zum Veranstaltungsort und zurück. Dabei sind generell die preiswertesten Verbindungen in Anspruch zu nehmen; Für Teilnehmer aus Entwicklungsländern, die nach Deutschland kommen, kann ein Höchstsatz von bis zu 95 pro Teilnehmer und Tag gezahlt werden, maximal für 14 Tage, wobei An- und Abreisetag jeweils als halber Tag gelten. Die Unterbringung sollte unter Nutzung der hochschuleigenen bzw. preiswertesten Unterkunftsmöglichkeiten erfolgen; In begründeten Einzelfällen können die Reisekosten für externe Experten, die nicht zur antragstellenden Hochschule bzw. zum Hochschulkonsortium gehören, übernommen werden (gegen Nachweis); Die Aufenthaltskosten im Gastland für die deutschen Teilnehmer der antragstellenden Hochschule bzw. des Hochschulkonsortiums sind in der Regel von der empfangenden Seite, von diesen selbst, oder von dritter Stelle zu tragen; 1

12 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 3 In begründeten Einzelfällen (z.b. wenn die gastgebende Hochschule diese Kosten nicht zu tragen imstande ist) können auf Antrag die Aufenthaltsausgaben für die deutschen Teilnehmer sowie für externe Experten, die nicht zur antragstellenden Hochschule bzw. zum Hochschulkonsortium gehören, übernommen werden. Sachmittel: Projektgebundene Sachmittel an der deutschen und/oder ausländischen Hochschule z.b. für Veranstaltungsunterlagen, Versand, Druck von Tagungsbänden, etc.; Ausgaben für fachliche und kulturelle Exkursionen während der Sommerschule (z.b. Eintrittsgelder, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) gegen Nachweis; Honorare für Referenten: max. 250 pro Tag/Person, i.d.r. max. 2 Referenten pro Tag Sonstige Nebenkosten: Visa-Gebühren und Impfgebühren für ausländische und deutsche Teilnehmer; Zuschuss zur Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer aus Entwicklungsländern bis zu 30 pro Person für die gesamte Aufenthaltsdauer, wenn keine solche Versicherung im Ausland abgeschlossen werden kann. 2

13 Referat 414 DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete (gültig für die Berichtsjahre ) Europa Afrika Amerika Asien Ozeanien Albanien nördlich der Sahara Nord- und Mittelamerika Naher und Mittlerer Osten Cookinseln Bosnien und Herzegowina Fidschi Kosovo 1 Ägypten Anguilla Irak Kiribati Mazedonien Algerien Antigua und Barbuda Iran Marshallinseln Moldau, Rep. Libyen Belize Jemen Mikronesien Montenegro Marokko Costa Rica Jordanien Nauru Serbien 1 Tunesien Dominica Libanon Niue Türkei Dominikan. Republik Palästinensische Gebiete Palau Ukraine südlich der Sahara El Salvador Syrien Papua-Neuguinea Weißrussland Grenada Salomonen Angola Guatemala Süd- und Zentralasien Samoa Äquatorialguinea Haiti Tokelau Äthiopien Honduras Afghanistan Tonga Benin Jamaika Armenien Tuvalu Botsuana Kuba Aserbaidschan Vanuatu Burkina Faso Mexiko Bangladesch Wallis und Futuna Burundi Montserrat Bhutan Côte d'ivoire Nicaragua Georgien Dschibuti Panama Indien Eritrea St. Kitts und Nevis Kasachstan Gabun St. Lucia Kirgisistan Gambia St. Vincent/ Grenadinen Malediven Ghana Myanmar Guinea Südamerika Nepal Guinea-Bissau Pakistan Kamerun Argentinien Sri Lanka Kap Verde Bolivien Tadschikistan Kenia Brasilien Turkmenistan Komoren Chile Usbekistan Kongo Ecuador Kongo, Dem. Rep. Guyana Ostasien Lesotho Kolumbien Liberia Paraguay China Madagaskar Peru Indonesien Malawi Suriname Kambodscha Mali Uruguay Korea, DVR Mauretanien Venezuela Laos Mauritius Malaysia Mosambik Mongolei Namibia Philippinen Niger Thailand Nigeria Timor-Leste Ruanda Vietnam Sambia Sâo Tomé und Principe Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Somalia St. Helena Sudan Südafrika Südsudan Swasiland Tansania Togo Tschad Uganda Zentralafrikan. Republik 1 dies impliziert keine rechtliche Position der OECD zum Status von Kosovo Quelle: OECD / DAC

14 PAGEL, Ausschreibung 2012 Anlage 5 Förderkriterien Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der beschriebenen Zielsetzung des Programms ab. Folgende inhaltliche Kriterien werden bei der Beurteilung besonders beachtet: die akademische Qualität des Vorhabens, wobei die fachliche Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Management im Vordergrund steht; die formale und inhaltliche Qualität des Antrags entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung; Das Kooperationsvorhaben mit den angestrebten Ergebnissen und den dazu notwendigen Aktivitäten muss mit den Partnern abgestimmt und möglichst konkret festgelegt sein; die entwicklungspolitische Relevanz des Vorhabens; das Potential des Vorhabens, einen Beitrag zu einer nachhaltigen strukturellen Verbesserung des Gesundheitssektors in den Partnerländern bzw. zum Institutionenaufbau im Partnerland zu leisten; Besonders förderungswürdig sind einander ergänzende Vorhaben, die zu einer dauerhaften institutionellen Verbindung führen, z. B. die Einrichtung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen, die abschnittsweise an den Partnerhochschulen durchgeführt werden, oder die gemeinsame Entwicklung neuer Formen des Lehrens und Lernens; eine mögliche Förderung muss durch Eigenleistungen der deutschen Hochschule, weitere Landes- und Drittmittel sowie finanzielle oder geldwerte Leistungen der Partnerhochschule im Entwicklungsland flankiert werden; Art und Umfang der Eigenleistungen sind im Antrag darzulegen; die Ausgewogenheit des Nutzens der Kooperationsmaßnahmen für die beteiligten Hochschule; die Angemessenheit der Kalkulation in Bezug auf das Vorhaben; die (entwicklungspolitische) Bedeutung der Partnerhochschule in ihrer Region.

15 PAGEL, Merkblatt 2012 Projektplan Anlage ZIEL = Maßnahmen Beteiligte Erwartete Ergebnisse 2014 ZIEL = Maßnahmen Beteiligte Erwartete Ergebnisse 2015 ZIEL = Maßnahmen Beteiligte Erwartete Ergebnisse 2016 ZIEL = Maßnahmen Beteiligte Erwartete Ergebnisse

16 PAGEL, Merkblatt 2012 Anlage 7 Hinweise zur Antragstellung Für die Antragstellung ist ein vollständiger Online-Antrag über das DAAD-Portal im Programm PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern ab 2013 bis zum einzureichen. Antragssprachen sind ausschließlich Deutsch oder Englisch. Unterlagen in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich zu dem dort verfügbaren Antragsformular und Finanzierungsplan sind folgende Anlagen hinzuzufügen: Kopie des Partnerschaftsabkommens zwischen den beteiligten Universitäten mit Unterschrift der Hochschulleitungen (nur bei Beantragung der Fördermodule 1 und 3); Eine Projektbeschreibung auf max. 10 Seiten DIN-A4 (Mindestschriftgröße Arial 11) in einem Fließtext, in der die Maßnahmen und Ziele des Vorhabens dargestellt sind. Diese Darstellung sollte in ein Oberziel, angestrebte Einzelergebnisse und die dazu notwendigen Maßnahmen gegliedert sein, sowie beteiligte Personen und Einrichtungen pro Förderungsjahr erfassen, und mit dem tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan (Anlage 6) sowie dem Finanzierungsplan korrespondieren. In der Projektbeschreibung sollte auch auf evtl. Vorarbeiten eingegangen werden. Sie ist vom deutschen Projektverantwortlichen und ggf. vom ausländischen Partner (Fördermodule 1 und 3) zu unterzeichnen. Falls Veranstaltungen bzw. Vermittlungen im Fördermodul 2 geplant sind, sind Angaben zur Rekrutierung von Teilnehmern sowie ein vorläufiger Programmentwurf und eine vorläufige Dozentenliste als Anlage erforderlich. Der Zeit- und Arbeitsplan (Anlage 6) muss für alle beantragten Förderjahre ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden. Die Einträge müssen mit der o.g. Projektbeschreibung und dem eingereichten Finanzierungsplan korrespondieren. Dem Antrag sind ein Kurzlebenslauf und eine Liste der 5 wichtigsten einschlägigen Publikationen des Projektverantwortlichen als Anlage beizufügen. Seite 1 von 1

17 PAGEL, Merkblatt 2012 Anlage 8 Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans Hier einige Angaben zu den Bestandteilen des Online-Formulars für den Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die detaillierten Ausfüllhilfen des Formulars. Hinweis: Grau unterlegte Felder im Finanzierungsplan können nicht manuell ausgefüllt werden. Sie füllen sich automatisch mit Angaben aus anderen Stellen Ihres Antrags/Finanzierungsplans. Weiße Felder hingegen müssen manuell ausgefüllt werden. In Tabelle B Gesamteinnahmen und C Gesamt-Ausgaben werden Sie um Angaben zum finanziellen Volumen Ihres Vorhabens gebeten, die auf den folgenden Seiten detaillierter aufzuschlüsseln sind. Einige der geforderten Eingabefelder (grau unterlegt) füllen sich dabei automatisch mit Daten aus anderen Teilen Ihres Finanzierungsplans (S. 3 ff.). Wir empfehlen daher, die noch fehlenden Felder der Tabellen B und C des Finanzierungsplans erst auszufüllen, nachdem die Eingabe der Detaildaten auf den darauf folgenden Seiten (Tabelle 1.1 ff.) abgeschlossen ist. 1. Seite: Allgemeine Angaben, Gesamt-Einnahmen Tabelle A: Allgemeine Angaben, diese Felder füllen sich automatisch durch Ihre Eintragungen im Antragsformular Tabelle B: Gesamt-Einnahmen Hier sind alle Einnahmen anzugeben, die voraussichtlich in das Projekt einfließen werden. (Alle Einnahmen sind später auch im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Für die belegbaren Einnahmen sind entsprechende Nachweise an Ihrer Hochschule aufzubewahren). Die pro Jahr beim DAAD beantragte Zuwendung ergibt sich aus Ihren Eintragungen in Tabelle C. Eigenleistungen der deutschen und ausländischen Hochschule in Form von vorhandenem Personal und Infrastruktur (Benutzung von Büros, Laboren, Mieten, etc.) sind als nicht belegbare Einnahmen auszuweisen. Hier können auf realistischer Grundlage geschätzte Zahlen angegeben werden, die jedoch nicht einzeln nachzuweisen (also nicht zu belegen) sind. 2. Seite: Tabelle C: Gesamt-Ausgaben Für jede der hier enthaltenen Ausgabepositionen ist eines der folgenden Tabellenblätter auszufüllen. Die Eingaben dort werden automatisch in Tabelle C übertragen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass in den Einzeltabellen die Gesamt-Ausgaben (einschließlich der belegbaren Eigenmittel) angegeben werden müssen, nicht nur die Ausgaben, die durch DAAD-Mittel finanziert werden sollen. In Tabelle C (4.1 und 4.2) müssen zusätzlich die nicht belegbaren Ausgaben pro Förderungsjahr gemäß Tabelle B (Gesamt-Einnahmen) eingetragen werden. Alle Ausgaben sind später auch im Verwendungsnachweis zu dokumentieren und entsprechende Nachweise für belegbare Ausgaben an Ihrer Hochschule aufzubewahren. 3. Seite : 1.1 wissenschaftliche Hilfskräfte (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Hier genügen kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. Bitte beachten Sie, dass die beim DAAD beantragten Personalmittel (= Tabelle 1.1, Tabelle 1.2 und Tabelle 2.1) i.d.r. nicht mehr als 20 % der pro Jahr beim DAAD beantragten Gesamtmittel betragen sollten. Ausgaben für wiss. Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2.1 Honorare eintragen. Seite 1 von 2

18 4. Seite: 1.2 studentische Hilfskräfte (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Hier genügen kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. Bitte beachten Sie, dass die beim DAAD beantragten Personalmittel (= Tabelle 1.1, Tabelle 1.2 und Tabelle 2.1) insgesamt nicht mehr als 20 % der pro Jahr beim DAAD beantragten Gesamtmittel betragen sollten. 5. Seite: 2.1 Sachmittel / Honorare (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Ausgaben für Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2.1 Honorare eintragen. Hier können Ausgaben für Hilfskräfte, mit denen ein Honorarvertrag geschlossen wurde, sowie für Referenten geltend gemacht werden. Wir bitten jeweils um präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit bzw. Funktion. 6. Seite: 2.2 Sachmittel/Ausland (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Für die Ausrichtung von Workshops oder Seminaren und für Unterrichtsmaterial sind Ausgaben für Lehr- und Lernmaterialien (z.b. Lehr- und Fachbücher; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Folien, Disketten, CDs, etc.) bis zu 2.500,- pro Förderungsjahr zuwendungsfähig. Zur besseren Ausstattung der Partnerhochschulen können für Kleingeräte einmalig bis zu 3.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Folgekosten nachweislich getragen werden können (Überlassungserklärung). 7. Seite: 2.3 Sachmittel- Sonstiges (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Hier können die Ausgaben für folgende Nebenkosten geltend gemacht werden: Visa-Gebühren, Impfungen für deutsche Partner Für die Durchführung größerer Veranstaltungen, wie Workshops, Konferenzen o.ä., kann eine Pauschale von 1.500,- pro Förderungsjahr beantragt werden. Gebühren für den Geldtransfer (z.b. Überweisungsgebühren) ins Ausland in Höhe von max. 250,- pro Förderungsjahr 8. Seite: 3.1 Geförderte Personen Beförderung (hier stehen 100 Zeilen zur Verfügung) Hier werden alle Angaben zu den reinen Beförderungsausgaben der im Projekt geförderten Personen von Partnerhochschule zu Partnerhochschule erbeten. 9. Seite: 3.2 Geförderte Personen Aufenthalt (hier stehen 100 Zeilen zur Verfügung) Hier werden alle Angaben zu den Aufenthaltsausgaben (Verpflegung und Übernachtung, s. Höchstsätze) der im Projekt geförderten Personen erbeten. Seite 2 von 2

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